Categories
etplus meinung ticker wissen

Der Kommunismus hat endlich seinen Platz gefunden – im Museum

Es ist nicht mehr nötig, gegen den dialektischen Materialismus zu kämpfen: Ich musste nur ins Museum des Kommunismus gehen. Was mich dort erwarten würde, wusste ich nicht genau. Die Antwort erhalte ich bereits am Eingang. Eine Darstellung von Karl Marx wird von drei Worten begleitet: Traum. Realität. Albtraum. Der Ton ist gesetzt.
Ein Stück weiter übernimmt der tschechische Humor das Ruder. Eine Postkarte fasst auf ihre ganz eigene Weise die Versorgungsengpässe jener Zeit zusammen: „… Waschmittel ist nirgends zu finden. Was die Gehirnwäsche angeht, gibt es hingegen keinerlei Probleme.“
Während des gesamten Besuchs wird man an die Hand genommen und von Schlagzeilen im Stil der damaligen Zeit geleitet: das Wesentliche in wenigen Zeilen, darunter die Details für diejenigen, die tiefer einsteigen möchten.
Mal ernste, mal skurrile Fotos, Objekte aus der damaligen Zeit und Rückblenden ergänzen die Erzählung. So bewegt man sich durch die Geschichte wie durch die Seiten einer großen Zeitung.

Machtkonzentration und Verstaatlichung

Allmählich zeichnen sich die klassischen und perversen Mechanismen des „1. Klasse“-Systems ab: Macht konzentrieren, verstaatlichen, die private Initiative unterbinden, Grenzen schließen, überwachen, Propaganda betreiben … und unweigerlich, wie immer, zunächst an etwas Mangel leiden, dann gar nichts mehr haben und schließlich die Welt vermissen, die man gerade erst auslöschen wollte.
Der Rundgang wird übrigens von manchmal bissigen, manchmal offen humorvollen Schlagzeilen unterbrochen. An einer Wand steht dieser Satz, fälschlicherweise Winston Churchill zugeschrieben: „Überlasst die Sahara den Kommunisten, und nach fünf Jahren wird es einen Sandmangel geben.“ Der weitere Verlauf des Rundgangs verdeutlicht dies recht schnell.
Februar 1948: Die Kommunistische Partei übernimmt die Macht in der Tschechoslowakei. Kaum ist die Revolution etabliert, beginnt das Privateigentum seine Koffer zu packen. Eine Freiheit, die die Genossen – bald Gefangene ihres eigenen Landes – nicht mehr haben werden.
Reisekontrollen. Stacheldraht. Hunde. Überwachung. Verhaftungen. Gefängnis. Die Genossen sind nun in ihren eigenen Grenzen gefangen. Außer, wie immer, einige privilegierte Auserwählte: gute Beziehungen sind mehr wert als ein schlechter Pass.

Im Museum des Kommunismus in Prag.

Foto: Jack Chaumont

Das Museum versetzt einen direkt in die Atmosphäre jener Zeit. In einer dunklen Ecke wird man plötzlich von einem Soundtrack umhüllt: Hundegebell, Befehle der Wachen, Flehen und zitternde Stimmen. Allein durch den Klang spürt man den Schrecken und die Angst derjenigen, die versuchten, die Grenze zu überqueren.
Wie üblich folgt man dann dem klassischen Schema: Banken, Versicherungen, Bergwerke und Großunternehmen werden verstaatlicht. Dann sind die anderen an der Reihe. Über 3.000 Unternehmen gehen in staatliche Hände über.
Und wenn noch ein widerspenstiger Handwerker oder Kleinhändler übrig bleibt, braucht man ihn nicht zu enteignen: Man muss ihm nur die Rohstoffe verweigern, die Strafen vervielfachen und seine Tätigkeit einfach unmöglich machen. Und wenn er wirklich zu widerspenstig ist, können ein paar Elektroschocks oder sogar subtilere Folterungen im Gefängnis ihn überzeugen.

Ein ruiniertes Land

Anfang der 1960er-Jahre ist der tschechoslowakische Privatsektor nahezu am Ende. Und da der Staat die Wirtschaft lenkt, bestimmt er auch die Preise und die Verteilung. Das Ergebnis lässt sich in wenigen Worten zusammenfassen: „Stehen Sie an, wie alle anderen.“
Für alltägliche Produkte gibt es Rationierung. Um ein Auto zu bekommen, muss man sich auf eine Liste setzen lassen. Wer ein Fahrrad haben will, muss dem Cousin des Schwagers des Leutnants einen Schein zustecken. Damenbinden werden gewaschen und wiederverwendet.
Und die offizielle Tageszeitung der Kommunistischen Partei, „Rudé právo“, hat eine unerwartete zweite Karriere: In Stücke geschnitten dient sie buchstäblich als Toilettenpapier. Eine treffendere und endgültigere redaktionelle Kritik ist kaum vorstellbar.
Parallel dazu entwickelt sich eine ganze Schattenwirtschaft. Klempner, Maurer, Tischler und andere Handwerker arbeiten nach ihrem offiziellen Arbeitstag weiter. Tauschhandel und Schmiergelder florieren. Ende der 1980er-Jahre kursiert sogar die Maxime: „Wer nicht stiehlt, bestiehlt seine Familie.“
Und diese wunderbare, ideale, gleichberechtigte Gesellschaft erfindet schließlich ihre eigenen Geschäfte für Privilegierte. Sie heißen Tuzex.
Dort findet man genau das, was das normale System nicht bietet: Jeans, Adidas, Lego, Whisky, Schokolade, westliche Kosmetik, Elektronikgeräte … Aber nicht mit den gewöhnlichen Kronen. Man braucht eine spezielle Währung, die „Bony“, die auf dem Schwarzmarkt bis zum Fünffachen ihres offiziellen Wertes gehandelt wird.
Ende der 1980er-Jahre konnten manche „Bony“-Händler zwischen 100.000 und 250.000 Kronen pro Monat verdienen, während das durchschnittliche Monatsgehalt kaum über 3.000 Kronen lag. Die Gleichheit hatte also schließlich ihre Reichen hervorgebracht – versteckt im Dunkeln des „Grand Soir“, des ersehnten revolutionären Umsturzes.

Zeitleiste Ost und West

Eine der aufschlussreichsten Entdeckungen im Museum ist eine große Zeitleiste, die Ost und West parallel von den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts verdeutlicht.
Einige Bilder genügen. Im Westen: Astronauten mit Sauerstoffmasken bei Apollo 11. Im Osten: Schulkinder mit Gasmasken, dazu Panikmache wegen des amerikanischen Kartoffelkäfers. Im Westen: Bluejeans. Im Osten: Schwarzmarkt. Im Westen: Weihnachtsmann. Im Osten: Vater Lenin.

Im Museum des Kommunismus in Prag.

Foto: Jack Chaumont

Oder fast. In den 1950er-Jahren versuchten die Behörden tatsächlich, den traditionellen Ježíšek – das Christkind, das den tschechischen Kindern Geschenke bringt – durch den sowjetischen Ded Moroz (Väterchen Frost) zu ersetzen.
Weiter hinten wird eine Wohnung auf eigenartige Weise rekonstruiert: Tisch, Stühle und andere Gegenstände sind vertikal an der Wand befestigt, als ob man die Wohnung von oben betrachtete. Big Brother, tschechoslowakische Version.
Hinter einer Vitrine erscheint auch das klassische kommunistische Klassenzimmer mit seiner zeittypischen Dekoration und den roten Halstüchern.

Hinter dem Absurden kommt das Tragische

Repression, politische Polizei, Inhaftierungen, geschlossene Grenzen, dann die sowjetische Besatzung nach der Niederschlagung des Prager Frühlings.
Im Januar 1969 zündet sich Jan Palach, ein 20-jähriger Student, auf dem Wenzelsplatz an. Seine Tat wird eines der mächtigsten Symbole des Widerstands gegen die Resignation. Hier hört der Humor auf. Auf meiner Uhr ist es 17:55 Uhr. Ich schließe für 15 Minuten die Augen und spüre dabei ein seltsames inneres Vibrieren.
Glücklicherweise kehrt der Humor in den Museumsshop zurück: Ich entdecke dort unter anderem Kerzen mit den Konterfeis von Stalin und Lenin. Das Konzept hat durchaus etwas Poetisches. Allein die Vorstellung, sie mit nach Hause zu nehmen und ihnen dabei zuzusehen, wie sie langsam vor sich hin brennen, zaubert mir ein Lächeln ins Gesicht.
Ein letzter tschechischer Witz, gedruckt auf Plakaten, Taschen und T-Shirts: „Es gab kein Toilettenpapier. Glücklicherweise gab es sowieso nichts zu essen.“
Nach 40 Jahren tschechoslowakischer Geschichte verlasse ich das Museum mit einem letztlich recht optimistischen Gedanken und der Hoffnung, dass es bald überall auf der Welt genauso sein wird: Der Kommunismus hat vielleicht endlich seinen Platz gefunden – in einem Museum, zumindest an einem Ort, wahrscheinlich dem einzigen, wo er funktioniert.
 
Der Artikel erschien im Original auf epochtimes.fr unter dem Titel „Prague, le communisme a enfin trouvé sa place : au musée“. (deutsche Bearbeitung ks)
Categories
etplus gesellschaft ticker

Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
Categories
etplus gesellschaft

Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)