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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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Trotz Zöllen: Chinesische E-Autobauer planen langfristige US-Strategie


In Kürze:

  • Wegen der hohen Zölle in den USA entwickelt China neue Strategien für den Automarkt.
  • Analysten: China hat Führungsrolle bei E-Fahrzeugen mit vielen Mitteln erzwungen.
  • USA sehen Software in chinesischen Fahrzeugen als Bedrohung an.
  • Chinesische Autohersteller könnten zur Gefahr für die US-Produktion werden.

 
Chinesische Hersteller von Elektrofahrzeugen scheinen aufgrund von Zöllen, politischer Überwachung, Softwarebeschränkungen und Handelsspannungen weitgehend vom US-Markt ausgeschlossen zu sein. Branchenanalysten gehen jedoch davon aus, dass viele von ihnen weiterhin eine langfristige Strategie für einen späteren Markteintritt verfolgen.

Große Unternehmen sind geduldig

Diese Strategie ähnelt dem schrittweisen Aufstieg japanischer und koreanischer Automobilhersteller wie Toyota und Hyundai in den USA. Sie erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Druck auf chinesische Automobilhersteller zunimmt, im Ausland zu expandieren.
„Chinesische Automobilhersteller verfolgen wahrscheinlich eine langfristige Strategie. Große Unternehmen sind geduldig genug, um eine schrittweise Expansion über ein Jahrzehnt oder länger anzustreben“, erklärte Stephanie Brinley, leitende Automobilanalystin bei S&P Global Mobility’s Auto Intelligence Service, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
Die Toyota Motor Corporation kündigte 1985 den Bau eines Werks in Kentucky an. 1988 baute der Automobilhersteller seine Produktion in den USA aus und begann dort mit der Fertigung des Modells Camry. Die Hyundai Motor Manufacturing Alabama nahm 2005 die Produktion auf, nachdem der Mutterkonzern bereits 1986 in den US-Markt eingetreten war und später seine Fertigungspräsenz in den Vereinigten Staaten weiter ausgebaut hatte.
Laut Brinley könnte es bei chinesischen Elektroautoherstellern zwar schneller gehen als bei Toyota oder Hyundai, dennoch werde ein bedeutender Ausbau im US-Markt voraussichtlich mehrere Jahre dauern.

China exportierte 2025 sieben Millionen Fahrzeuge

Chinesische Marken hätten einen „langfristigen Plan und eine langfristige Strategie zur Expansion auf globalen Märkten“. Doch könnten sie auch „mehr produzieren, als sie auf ihrem Heimatmarkt verkaufen können. Daher müssen sie in andere Märkte exportieren.“
Laut dem globalen Energiebericht der Internationalen Energieagentur vom 20. April 2026 machten Elektrofahrzeuge 2025 erstmals mehr als die Hälfte aller jährlichen Autoverkäufe in China aus.
Wie Daten des chinesischen Automobilherstellerverbands zeigen, exportierte das Land im vergangenen Jahr sieben Millionen Fahrzeuge. Das entspricht einem Plus von fast 21 Prozent gegenüber 2024. Die Exporte von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen haben sich mehr als verdoppelt und erreichten 2,615 Millionen Einheiten.
Peking fördert im Rahmen einer umfassenden Industriestrategie seit Jahren den Fahrzeugexport, insbesondere im Bereich der Elektromobilität. Ein Strategiepapier des chinesischen Handelsministeriums aus dem Jahr 2009 bezeichnete dies als „Schlüsselfaktor für die Transformation des chinesischen Außenhandelsmodells“.
Im Juni 2023 verlängerte China die Steuerbefreiungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 2027. Damit soll das Wachstum des Marktes für Elektrofahrzeuge weiter unterstützt werden.
„China hat sich nicht natürlich zur Führungsnation bei Elektroautos entwickelt. Es hat sich diesen Vorsprung mit staatlicher Steuerung, Größe und Kontrolle der Lieferkette regelrecht erarbeitet und liegt nun deutlich vor den USA“, sagte Lauren Fix, Autoanalystin und Gründerin von Car Coach Reports, gegenüber Epoch Times.

Rasante Entwicklungen

Fix erklärte, chinesische Autohersteller würden sich rasant von günstigen Kleinwagen hin zu SUVs und sogar Pick-ups für Exportmärkte entwickeln, „um höhere Gewinnmargen und eine Nachfrage nach amerikanischem Vorbild zu erzielen“.
Die Beijing Auto Show, die vom 25. April bis 4. Mai 2026 stattfand, präsentierte eine Vielzahl elektrischer SUVs und größerer Modelle chinesischer Hersteller. Der Automobilkonzern Geely stellte den Zeekr 8X vor, einen luxuriösen Plug-in-Hybrid-SUV, der mit dem Porsche Cayenne konkurrieren soll.
Yijing, ein Joint Venture für Elektrofahrzeuge zwischen Dongfeng Motor Corp. und Huawei, präsentierte den sechssitzigen SUV X9. BYD hob in seiner Pressemitteilung vom 24. April die SUV-Varianten Fangchengbao Formula X und Yuan Plus hervor.
Brinley erklärte, der Trend zu größeren SUVs und einem markanteren Fahrzeugdesign spiegele möglicherweise sowohl veränderte Verbraucherpräferenzen in China als auch umfassendere globale Ambitionen wider, anstatt ausschließlich auf den US-Markt ausgerichtet zu sein. Zudem führte sie aus, dass die verbesserte Batteriereichweite den Druck auf stark aerodynamische Designs verringert habe. Dies ermögliche den Herstellern mehr Flexibilität bei der Entwicklung größerer Fahrzeuge und entspreche zugleich den sich wandelnden Kundenwünschen.
Trotz ihrer globalen Expansionsbestrebungen sehen sich chinesische Automobilhersteller in den USA weiterhin erheblichen Hindernissen gegenüber. Die USA erheben derzeit gemäß Abschnitt 301 des Handelsgesetzes einen 100-prozentigen Zoll auf chinesische Elektrofahrzeuge.

US-Regierung erlässt einschränkende Bestimmungen

Washington hat zudem aus Gründen der nationalen Sicherheit Maßnahmen ergriffen, um chinesische Fahrzeugtechnologie zu blockieren. Im Januar verabschiedete das US-Handelsministerium endgültige Bestimmungen, die die Einfuhr und den Verkauf bestimmter vernetzter Fahrzeuge sowie zugehöriger Software oder Hardware mit Verbindungen zu China oder Russland einschränken.
Offizielle Stellen erklärten, die Technologie könne es ausländischen Unternehmen ermöglichen, sensible Daten zu sammeln oder aus der Ferne auf Fahrzeuge in den USA zuzugreifen. Die Regelungen traten am 17. März 2025 in Kraft.
Der Kongress erwägt zudem weitere Verschärfungen. Am 29. April brachten die Senatoren Bernie Moreno und Elissa Slotkin einen Gesetzentwurf ein, der die Importbestimmungen für chinesische Pkw in den USA weiter verschärfen soll. Slotkin erklärte am selben Tag in einem Facebook-Post, dass chinesische Fahrzeuge sowohl ein wirtschaftliches als auch ein nationales Sicherheitsrisiko darstellten.
„Wir müssen jetzt handeln und die richtigen Entscheidungen treffen“, sagte sie. „Die Strategie der Kommunistischen Partei Chinas, ihre Produkte massiv zu subventionieren, die Konkurrenz zu unterbieten und anschließend ein Monopol in diesem Sektor zu errichten, gefährdet die Automobilindustrie Michigans und Millionen von Arbeitnehmern.“

USA-Mexiko-Kanada-Abkommen wird überprüft

In einer Rede vor dem Detroit Economic Club im Januar erklärte US-Präsident Donald Trump, er sei grundsätzlich offen dafür, dass chinesische Autohersteller Fabriken in den USA errichteten, sofern dadurch amerikanische Arbeitsplätze geschaffen würden. Trump wird am 14. und 15. Mai in Peking erwartet. Dort dürfte er mit dem chinesischen Staatschef Xi Jinping auch über Handels- und Technologiefragen sprechen.
Die Handelsregeln in Nordamerika erschweren den Marktzugang zusätzlich. Nach dem United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) müssen Fahrzeuge strenge regionale Produktionsanforderungen erfüllen, um zollfrei importiert werden zu können. So schreibt das Abkommen vor, dass 75 Prozent der Fahrzeugkomponenten aus Nordamerika stammen müssen. Zudem muss ein erheblicher Teil der Produktion von Arbeitnehmern erfolgen, die mindestens 16 US-Dollar pro Stunde verdienen.
Das USMCA steht derzeit zur Überprüfung an. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer geht davon aus, dass sich die Verhandlungen über eine Verlängerung über den 1. Juli hinausziehen könnten. Stephanie Brinley erklärte dazu, dass Washington voraussichtlich strengere Anforderungen an die regionale Wertschöpfung und die Arbeitsbedingungen stellen werde. Noch größere Hürden könnten jedoch die Softwarebeschränkungen darstellen. „Das ist eine Hürde“, sagte sie. „Ich weiß nicht, wie sie diese überwinden wollen.“
Die neuen Vorgaben würden chinesische Autohersteller dazu zwingen, zentrale Softwaresysteme eigens für den US-Markt neu zu entwickeln. Das erhöhe die Kosten und schwäche einen ihrer wichtigsten Wettbewerbsvorteile, erläuterte Brinley. „Um ein Fahrzeug einer chinesischen Marke in den USA zu verkaufen, muss man im Grunde die gesamte Software neu entwickeln. Man kann nicht einfach das autonome Fahrsystem, das derzeit in einem BYD-Fahrzeug eingesetzt wird, in ein Modell für den US-Markt übernehmen“, sagte sie. „Wenn der Vorteil darin besteht, dass chinesische Fahrzeuge günstiger und damit zu niedrigeren Preisen angeboten werden können, wird dieser Preisunterschied deutlich geringer ausfallen.“

Unternehmen ändern ihre Strategie

Obwohl der direkte Zugang zum US-Markt weiterhin eingeschränkt ist, bauen chinesische Autohersteller ihre Aktivitäten in anderen Teilen Nordamerikas aus.
Ein Bericht von Benchmark Mineral Intelligence vom 4. März zeigt, dass chinesische Elektrofahrzeuge in den USA weniger als ein Prozent der Verkäufe ausmachen. In Mexiko stellt sich die Lage jedoch anders dar: Dort entfielen im vergangenen Jahr 89 Prozent der verkauften Elektroautos auf chinesische Hersteller.
Kyle Peacock, Geschäftsführer von Peacock Tariff Consulting, erklärte gegenüber der Epoch Times, dass Zölle direkte Importe zwar erschwerten, chinesische Unternehmen jedoch nicht zwangsläufig aufhielten. „Sie halten die Autos fern, nicht die Unternehmen“, sagte Peacock. „Die Unternehmen selbst ändern einfach ihre Strategie.“
Auf die Frage, ob Mexiko oder Kanada als Hintertür zum US-Markt dienen könnten, sagte Peacock: „Dasselbe Elektrofahrzeug aus Mexiko wird mit etwa 2,7 Prozent besteuert, aus Kanada hingegen mit null Prozent. Um jedoch von den niedrigen Zollsätzen des USMCA-Abkommens zu profitieren, müssen 75 Prozent der Fahrzeugkomponenten aus Nordamerika stammen. Batterien und Teile dürfen nicht nach China zurückverfolgt werden können.“
„Ein chinesischer Autohersteller kann also Mexiko oder Kanada nutzen, aber nur, wenn er tatsächlich den Großteil seiner Lieferkette dorthin verlagert“, so Peacock. „Das ist teuer und zeitaufwendig.“
Lauren Fix erklärte, Kanada könne potenziell als Drehscheibe für chinesische Autohersteller dienen. Sie warnte jedoch, dass der politische Druck aus Washington, D.C. wahrscheinlich zunehmen würde, sollten in China produzierte Fahrzeuge über kanadische Montagewerke in die USA gelangen.
Im Januar unterzeichneten Ottawa und Peking ein Abkommen, das die kanadischen Zölle auf eine begrenzte Zahl chinesischer Elektrofahrzeugimporte von 100 Prozent auf 6,1 Prozent senkte. Zugleich erlaubt Kanada die Einfuhr von bis zu 49.000 Fahrzeugen im ersten Jahr. In den kommenden fünf Jahren soll diese Quote schrittweise auf rund 70.000 Fahrzeuge pro Jahr steigen.

Neue chinesische Marken als Gefahr für den US-Markt

Unabhängig davon haben die kanadischen Behörden am 1. März ein Genehmigungssystem eingeführt, das die Einfuhr von bis zu 24.500 in China hergestellten Elektrofahrzeugen zu einem niedrigeren Zollsatz bis einschließlich August ermöglicht. Die von Global Affairs Canada ausgestellten Genehmigungen sind 60 Tage gültig. Voraussetzung ist, dass die Importeure in Kanada ansässige Automobilhersteller oder autorisierte Vertreter sind und die geltenden Sicherheitsstandards einhalten.
Branchenanalysten warnen, dass chinesische Autohersteller den US-Markt erheblich verändern könnten, falls die Marktzugangsbarrieren sinken. „Wenn chinesische Autohersteller in den US-Markt eintreten, wird sich die Preisgestaltung über Nacht verändern“, sagte Lauren Fix. Sie fügte hinzu, dass chinesische Unternehmen die „Detroit Three“ – Ford Motor Company, General Motors und Stellantis – dazu zwingen könnten, entweder ihre Gewinnmargen zu senken oder ihre Effizienz und Innovationskraft zu steigern.
„Ein solcher Druck würde einen regelrechten technologischen Wettlauf auslösen. Er würde jedoch auch die amerikanische Fertigungsindustrie, Zulieferernetzwerke und gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze gefährden. Genau deshalb werden die politischen Entscheidungsträger nicht tatenlos zusehen, wie die Profitabilität der Branche unter Druck gerät.“
Stephanie Brinley warnte zudem davor, chinesische Autohersteller als homogene Gruppe zu betrachten. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der US-Markt drei oder vier neue chinesische Marken verkraften könnte“, sagte sie. „Der Markt ist gesättigt. Der Einstieg in den US-Markt ist nichts für schwache Nerven.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Chinese EV Makers Playing Long Game for US Market, Analysts Say“. (deutsche Bearbeitung: os)