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Koalition will Informationsfreiheitsgesetz umbauen – NGOs warnen vor Transparenzverlust


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend reformieren und den Kreis der Auskunftsberechtigten einschränken.
  • Künftig soll vielfach ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für IFG-Anfragen sein; zusätzlich sind weitere Schutz- und Ausschlussregelungen vorgesehen.
  • Transparency International und die FDP warnen vor einer faktischen Einschränkung der Informationsfreiheit und einer Schwächung der Kontrolle staatlichen Handelns.

 
Zu den Beschlüssen, die der Koalitionsausschuss am Mittwoch, dem 1. Juli, gefasst hat, gehört auch eine Umgestaltung des seit 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Bundesregierung betrachtet dies als Ausdruck von „Bürokratierückbau“. Nichtregierungsorganisationen und die FDP warnen hingegen vor einem drastischen Abbau staatlicher Transparenz.

Informationsfreiheitsgesetz soll nur noch für „natürliche Personen“ gelten

Die Bundesregierung kündigte an, das Informationsfreiheitsgesetz „weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“. Dies solle „unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI [Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]“ geschehen. Ziel sei es, „das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen“.
Dafür sollen die Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse an einer Auskunft“ haben. Wer auf Grundlage anderer – nicht näher ausgeführter – Regelungen einen Auskunftsanspruch hat, soll nicht mehr auf das IFG zurückgreifen können. Zudem soll der Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden; entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.
Die Namen von Beschäftigten in Einrichtungen des Bundes sollen geschwärzt werden. Dies sei ein Schutz vor „Anfeindungen und Drohungen“. Unter Verweis auf eine „komplexe Bedrohungslage“ soll zudem die „staatliche Resilienz“ gestärkt werden, etwa durch stärkere Berücksichtigung des Schutzbedarfs in Bereichen wie Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung.

Besonders sensible Informationen sind bereits jetzt geschützt

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt von „Transparency International“. Die Nichtregierungsorganisation wirft der Koalition vor, das Informationsfreiheitsgesetz „in seiner Substanz zerstören“ zu wollen. Dass Anfragen nur bei „berechtigtem Interesse“ zulässig sein sollen, kehre „die Kernidee der Informationsfreiheit um“. Künftig müssten Bürger selbst darlegen, warum sie eine Information benötigen; bislang muss die Behörde begründen, warum sie diese nicht herausgibt.
Bereits jetzt enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Reihe von Gründen, auf die sich Behörden stützen können, um Anfragen abzulehnen. In § 3 des geltenden IFG ist geregelt, in welchen Fällen zum „Schutz besonderer öffentlicher Belange“ kein Anspruch auf Informationszugang besteht.
Behörden können unter anderem die Auskunft verweigern, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben könnte – etwa auf internationale Beziehungen oder militärische Belange. Auch die Interessen der inneren und äußeren Sicherheit, der Finanzaufsicht, der Justiz oder der Anspruch von Beschuldigten auf ein faires Verfahren beschränken den Auskunftsanspruch.

Ausschlusstatbestände im Informationsfreiheitsgesetz vor deutlicher Ausweitung

Weitere Gründe für die Verweigerung von Auskünften sind etwa Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen. Grundsätzlich müssen Behörden dabei eine Interessenabwägung vornehmen. In vielen Fällen kommt es auch zu Prozessen um die Herausgabe gewünschter Informationen. Bisweilen werden Informationen auch auf inoffiziellem Wege oder unter Umgehung rechtlicher Vorgaben weitergegeben.
Transparency International hält zudem die angedachten Ausschlüsse für juristische Personen wie Vereine und sogar Nicht-EU-Bürger für problematisch. Damit würde man Millionen Menschen, die in Deutschland leben, vom Recht auf Transparenz staatlichen Handelns ausschließen.
Die NGO befürchtet außerdem, dass eine Ausweitung des Prinzips der Kostendeckung einen faktischen finanziellen Ausschlusstatbestand schaffen könnte. Bislang gilt eine Gebührenobergrenze von 500 Euro. Künftig könnten die Gebühren – je nach Art, Umfang und Verfügbarkeit der begehrten Information – auch zigtausende Euro betragen, so Transparency International.

FDP sieht Gefahr für Transparenz und investigativen Journalismus

Transparency International sieht durch die geplante Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeitern auch das Risiko für Korruption und Machtmissbrauch steigen. Dies soll selbst für Führungspersonal und Entscheidungsträger gelten. Dadurch wäre „nicht mehr nachprüfbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist“.
Sprecher Norman Loeckel erklärt dazu: „Wer das Auskunftsrecht auf Einzelfälle mit Begründungspflicht beschränkt, Organisationen ausschließt und Gebühren ins Unermessliche treibt, schafft die Informationsfreiheit de facto ab. Das IFG ist eine demokratische Errungenschaft – die Koalition ist dabei, sie zu beerdigen.“
Kritik kommt auch aus der FDP. Generalsekretär Martin Hagen äußerte in einer Erklärung, die Bundesregierung wolle „unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus das Recht auf Informationsfreiheit de facto abschaffen“. Dies erschwere in massiver Weise investigativen Journalismus und die Aufdeckung von Skandalen.
Die Liberalen befürchten einen „gezielten Abbau von staatlicher Transparenz“. Der offene Zugang zu Informationen sei eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle staatlichen Handelns. Hagen erklärte weiter: „Das Recht auf Akteneinsicht verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken. Wer dies beschneidet, schürt Misstrauen in staatliche Institutionen und schadet der Demokratie.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren.
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IFG-Änderung: Jetzt beschweren sich sogar Flugzeugpiloten

Die am Donnerstag nach dem Koalitionsausschuss bekannt gewordene Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ruft nun sogar Kritik aus unerwarteter Richtung hervor: Die Pläne der Bundesregierung seien „ein schwerer Angriff auf staatliche Transparenz und demokratische Kontrolle“, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Stellungnahme der Pilotenvereinigung Cockpit.
Wer den Zugang zu amtlichen Informationen künftig von einem „berechtigten Interesse“ abhängig machen, auf natürliche Personen beschränken und zugleich die finanziellen Hürden erhöhen wolle, stelle den wesentlichen Grundgedanken des Informationsfreiheitsgesetzes infrage.
Seit 2006 gilt bei Bundesbehörden ein voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Bürger, aber auch Verbände und andere Organisationen müssen bislang gerade nicht gegenüber einer Behörde rechtfertigen, warum sie staatliches Handeln nachvollziehen wollen.
„Genau das ist der Kern von Informationsfreiheit: Nicht der Antragsteller muss erklären, warum er Informationen benötigt – der Staat muss begründen, warum Informationen nicht offengelegt werden dürfen“, sagte Andreas Pinheiro, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Dieses Prinzip droht nun ins Gegenteil verkehrt zu werden.“
Sollten Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ mit einem „berechtigten Interesse“ beschränkt werden, wäre das Informationsfreiheitsgesetz in seiner heutigen Funktion faktisch entkernt. Verbände als juristische Personen könnten möglicherweise nicht mehr selbst antragsberechtigt sein.
„Ein Berufs- oder Branchenverband, der Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren oder staatlichen Entscheidungsgrundlagen einsehen möchte, müsste dann womöglich eine einzelne Person vorschicken, die ihr persönliches `berechtigtes Interesse` gegenüber der Behörde darlegt“, so Pinheiro. „Das ist absurd.
Wenn Behörden künftig selbst darüber entscheiden können, ob ein Interesse an ihren Entscheidungsgrundlagen `berechtigt` genug ist, wird aus einem Informationsrecht ein behördlich gewährtes Informationsprivileg.“ (dts/red)
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Meistens aus unternehmerischen Tätigkeiten: Bundestagsabgeordnete melden Nebeneinkünfte von 10,6 Millionen Euro


In Kürze:

  • 232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
  • Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
  • Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
  • Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.

 
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.

Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden

Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.

Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten

Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.

Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste

Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.

Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro

Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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„Genug gearbeitet“ – Orientierung: Menschen können nicht liefern, wenn Richtung fehlt

„Die wissen doch, was zu tun ist.“ Dieser Satz fällt oft dann, wenn etwas nicht läuft. Aufgaben bleiben liegen, Entscheidungen werden zurückgespielt und Ergebnisse passen nicht. Die Führungskraft ärgert sich. Das Team wirkt passiv. Und doch fehlt häufig nicht der Wille, sondern Orientierung.
Orientierung ist mehr als Information. Eine Mail ist noch keine Orientierung. Eine Ansage ist noch keine Orientierung. Ein Ziel auf einer Folie ist noch keine Orientierung. Orientierung entsteht erst, wenn Menschen wissen, worauf es ankommt, wie sie entscheiden dürfen und woran gute Arbeit erkannt wird.
Viele Führungskräfte unterschätzen, wie viel unausgesprochen bleibt. Sie tragen das Bild im Kopf, aber das Team sieht nur Ausschnitte. Dann entstehen Rückfragen, Reibung und Vorsicht. Wer im Nebel arbeitet, bewegt sich langsamer – nicht aus Faulheit, sondern aus Selbstschutz.
Ein Projektleiter erzählte mir: „Ich will nicht ständig fragen. Aber ich will auch nicht wieder hören, dass es anders gemeint war.“ Dieser Satz zeigt den Kern. Unklare Führung erzeugt nicht Selbstständigkeit. Sie erzeugt taktische Vorsicht.
Orientierung braucht vier einfache Elemente:
  • Richtung: Was soll am Ende anders sein?
  • Grenze: Was gehört nicht dazu?
  • Spielraum: Was darf eigenständig entschieden werden?
  • Maßstab: Woran erkennen wir Qualität?
Eine Geschäftsführerin begann, neue Aufgaben nicht mehr mit „Kümmern Sie sich mal“ zu übergeben. Stattdessen nutzte sie drei Sätze: „Das Ziel ist … Der Entscheidungsspielraum ist … Mir ist wichtig, dass …“ Es dauerte kaum länger. Aber die Rückfragen veränderten sich. Sie wurden weniger und präziser.
Genug gearbeitet. Denn viel Arbeit entsteht dadurch, dass Menschen erst arbeiten und danach klären, was eigentlich gemeint war.
Besonders gefährlich ist Orientierungslosigkeit in Phasen von Veränderung. Wenn neue Technik, KI, neue Prozesse oder veränderte Kundenanforderungen hinzukommen, reicht es nicht, Aufgaben zu verteilen. Dann braucht es Einordnung: Warum machen wir das? Was bleibt? Was ändert sich? Was ist verhandelbar und was nicht?
Führungskräfte müssen nicht alles wissen. Aber sie müssen sagen, was sie wissen, was sie noch nicht wissen und bis wann entschieden wird. Das schafft mehr Ruhe als jede Beschwichtigung.
Ein hilfreicher Satz lautet: „Ich weiß noch nicht alles, aber das ist unser nächster klarer Schritt.“ Dieser Satz ist ehrlich und führend zugleich.
Wenn Sie Orientierung testen wollen, fragen Sie drei Menschen im Team: „Was ist gerade unser wichtigstes Ziel?“ Wenn drei unterschiedliche Antworten kommen, haben Sie kein Motivationsproblem. Sie haben ein Führungsproblem.
Genug gearbeitet. Wo erwarten Sie Eigenverantwortung, obwohl die Richtung nicht klar genug ist?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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Biden-Gespräche mit Ghostwriter: Gericht erlaubt Herausgabe an Stiftung


In Kürze:

  • Gericht erlaubt Herausgabe von Biden-Gesprächen mit Ghostwriter
  • Die Stiftung «Heritage Foundation“ setzte Veröffentlichung per FOIA-Klage durch
  • Streit dreht sich um Datenschutz vs. öffentliches Interesse

 
Ein US-Gericht hat entschieden, dass Teile von Gesprächen des ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden mit einem Ghostwriter offengelegt werden dürfen. Dabei geht es um Transkripte und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit seinen 2017 erschienenen Memoiren stehen.
Ein Bundesrichter hat am Freitag den Antrag Bidens abgelehnt, der konservativen Stiftung «Heritage Foundation“ die Herausgabe geschwärzter Unterlagen zu verweigern. Die Organisation hatte die Dokumente zuvor über das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingeklagt.
Obwohl Bezirksrichterin Dabney Friedrich ihre Entscheidung um drei Wochen verschob, um dem Berufungsgericht des District of Columbia Zeit zur Prüfung zu geben, bleibt ihre Anordnung vorerst in Kraft. Grund sei das erhebliche öffentliche Interesse an den Materialien.
„Dieser Fall betrifft ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse an der Herausgabe von Materialien der Strafverfolgungsbehörden, das die durch die Ausnahmen des Freedom of Information Act geschützten Datenschutzinteressen überwiegt“, sagte die Richterin.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times versuchte, Biden für eine Stellungnahme zu kontaktieren, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.

Hintergrund der Klage

Die Klage der «Heritage Foundation“ stammt aus dem Jahr 2024. Die Organisation forderte Transkripte und Aufnahmen von Gesprächen des damaligen Präsidenten mit seinem Ghostwriter Mark Zwonitzer, die für dessen Memoiren „Promise Me Dad: A Year of Hope, Hardship, and Purpose“ („Versprich mir, Dad: Ein Jahr voller Hoffnung, Härte und Sinn“) verwendet wurden.
Im Januar 2023 leitete der damalige Generalstaatsanwalt Merrick Garland eine Untersuchung ein, ob Biden unrechtmäßig geheime Dokumente im Penn Biden Center der University of Pennsylvania sowie in seinem Privathaus in Wilmington, Delaware, aufbewahrt hatte. Garland beauftragte den ehemaligen Sonderermittler Robert Hur mit der Untersuchung möglicher Straftaten – es wurden jedoch keine festgestellt.
In Hurs Abschlussbericht vom Februar 2024 wurden Bidens „eingeschränkte geistige Fähigkeiten und fehlerhaftes Gedächtnis“ während eines Interviews sowie in seinen Aufzeichnungen von 2016 und 2017 mit Zwonitzer erwähnt.
Der Sonderermittler sah von einer Anklage ab, da die Beweise nicht ausreichten und es schwer wäre, eine Jury von einer Verurteilung eines ehemaligen Präsidenten in den Achtzigern wegen vorsätzlicher Straftaten zu überzeugen.
Hur beschrieb zudem einige der Gespräche als „schmerzhaft langsam“, wobei Biden Schwierigkeiten gehabt habe, sich an Ereignisse zu erinnern und eigene Notizen vorzulesen oder wiederzugeben.

Antrag auf Informationszugang und weiterer Rechtsstreit

Die «Heritage Foundation“ stellte daraufhin einen Antrag auf Informationsfreiheit, um alle Unterlagen zu erhalten, auf denen Hurs Bericht basierte. Unter der Regierung Biden lehnte das Justizministerium die Herausgabe unter dem Verweis auf die nationale Sicherheit, Datenschutz und andere Ausnahmen des Freedom of Information Act ab.
Im März 2024 reichte die «Heritage Foundation“ Klage gegen das Justizministerium ein. Die Verfahren zogen sich über zwei Jahre hin. Im September 2025 wurden die Verfahren ausgesetzt – inzwischen unter der Regierung von Präsident Donald Trump – nachdem die Behörde angekündigt hatte, die zurückgehaltenen Dokumente zu prüfen.

Geplante Veröffentlichung

In einem Schreiben vom 8. Mai erklärte das Justizministerium, es beabsichtige, die Transkripte und Audioaufnahmen mit Schwärzungen an den Kongress weiterzugeben. Biden beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung, die am Freitag abgelehnt wurde.
Richterin Friedrich kam zu dem Schluss, dass Biden „wahrscheinlich keinen Erfolg“ mit seinem Argument habe, seine Datenschutzinteressen überwögen das „erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung der geschwärzten Zwonitzer-Materialien“.
Biden habe nur wenige konkrete Angaben zu möglichen Schäden gemacht, insbesondere im Hinblick auf bereits öffentlich bekannte Informationen. Die Richterin entschied zudem, dass die Aufzeichnungen des Ghostwriters der Heritage Foundation zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Berufungsgericht des District of Columbia könnte in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen; die Anordnung der Richterin bleibt bis dahin vorerst ausgesetzt.

Stellungnahme Bidens

Joe Biden hatte die Vorwürfe eines kognitiven Abbaus während seiner Amtszeit zuvor zurückgewiesen. „Sie liegen falsch, es gibt nichts, was das belegt“, sagte er im Mai 2025 in einem Interview bei ABCs „The View“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „DOJ Can Provide Biden’s Conversations With Ghostwriter to Heritage Foundation, Judge Says“. (deutsche Bearbeitung: zk)
 
 
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Geheime EU-Impfstoffverträge: EuGH-Generalanwaltschaft widerspricht EU-Kommission


In Kürze:

  • EuGH-Gutachter stellt sich gegen die EU-Kommission. Er empfiehlt, Urteile für mehr Transparenz bei Corona-Impfstoffverträgen zu bestätigen.
  • Kritik an geschwärzten Vertragsdetails. Namen von Verhandlern und Entschädigungsklauseln seien zu Unrecht zurückgehalten worden.
  • Brüssel droht eine weitere Niederlage. Das endgültige Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet.

 
Die milliardenschweren Corona-Impfstoffverträge der Europäischen Union beschäftigen erneut die europäische Justiz. Im Kern geht es um die Frage, wie transparent die EU-Kommission bei den Verhandlungen mit Pharmaunternehmen während der Corona-Pandemie gehandelt hat und welche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Privatpersonen werfen der Behörde seit Jahren vor, wichtige Details der Verträge zurückzuhalten. Nun hat die EU-Kommission in dem Verfahren einen weiteren juristischen Rückschlag erlitten.
Generalanwalt Athanasios Rantos empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen, die Rechtsmittel der Kommission gegen frühere Gerichtsentscheidungen zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Die Richterinnen und Richter des EuGH sind an diese Einschätzung zwar nicht gebunden, folgen den Schlussanträgen ihrer Generalanwälte jedoch häufig. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den kommenden Monaten gerechnet.
Damit droht der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Niederlage im jahrelangen Streit um Transparenz bei den milliardenschweren Impfstoffgeschäften während der Corona-Pandemie.

Milliardenverträge während der Pandemie

Im Zentrum des Verfahrens stehen Verträge, die die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mit mehreren Pharmaunternehmen über den Kauf von Corona-Impfstoffen abgeschlossen hat. Die Europäische Union hatte damals einen zentralisierten Beschaffungsmechanismus eingerichtet, um allen Mitgliedstaaten einen möglichst schnellen und gerechten Zugang zu Impfstoffen zu ermöglichen. Mit den Verhandlungen wurde ein gemeinsames Team aus Kommissionsbeamten und Fachleuten aus den Mitgliedstaaten betraut.
Zu den Vertragspartnern gehörten unter anderem Pfizer/BioNtech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, CureVac, Sanofi-GSK und Novavax. Nach Angaben des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um verbindliche Bestellungen von mehr als einer Milliarde Impfstoffdosen zu ermöglichen.
Als die Verträge später veröffentlicht wurden, waren zahlreiche Passagen geschwärzt. Betroffen waren insbesondere die Namen der Mitglieder des gemeinsamen Verhandlungsteams sowie Vertragsklauseln über mögliche Entschädigungszahlungen an die Pharmaunternehmen. Die Kommission begründete dies mit dem Schutz personenbezogener Daten sowie mit den geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen.

Öffentliches Interesse an Transparenz

Dieser Argumentation folgt Generalanwalt Rantos jedoch nur eingeschränkt. In seinen Schlussanträgen verweist er auf das besondere öffentliche Interesse an Transparenz bei den Verhandlungen über die Impfstoffverträge. Das Gericht der Europäischen Union habe zutreffend festgestellt, dass die Transparenz des Verhandlungsprozesses über COVID-19-Impfstoffabkommen ein spezifisches Ziel von öffentlichem Interesse darstelle.
Nach Auffassung des Generalanwalts reichen anonymisierte Erklärungen über mögliche Interessenkonflikte nicht aus, um die Unparteilichkeit der Verhandlungsführer wirksam zu überprüfen. Die Öffentlichkeit müsse nachvollziehen können, wer an den Verhandlungen beteiligt war, um mögliche Interessenkonflikte bewerten zu können. Lediglich geschwärzte oder anonymisierte Dokumente würden diesem Anspruch nicht gerecht.
Auch bei den geschwärzten Entschädigungsklauseln stellt sich Rantos gegen die Position der Kommission. Diese habe nicht ausreichend belegt, dass eine Veröffentlichung der entsprechenden Vertragsbestandteile die geschäftlichen Interessen der Pharmaunternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde.
Der Generalanwalt argumentiert zudem, dass die betreffenden Klauseln nicht die Haftungsvoraussetzungen der Unternehmen gegenüber geschädigten Dritten regelten. Sie beträfen vielmehr ausschließlich mögliche Erstattungsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten und den Herstellern für den Fall einer festgestellten Haftung. Daher sei die Befürchtung wirtschaftlicher Nachteile durch eine Offenlegung nicht ausreichend nachgewiesen worden.

Klagen gegen eingeschränkten Dokumentenzugang

Ausgelöst wurde das Verfahren durch Klagen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Privatpersonen. Sie hatten bereits 2021 Zugang zu den Verträgen und weiteren Dokumenten verlangt. Nach eigenen Angaben wollten sie die Bedingungen der milliardenschweren Geschäfte nachvollziehen und überprüfen, ob das öffentliche Interesse ausreichend gewahrt worden sei.
Die EU-Kommission gewährte den Antragstellern jedoch nur einen Teilzugang zu den Unterlagen. Dagegen zogen die Kläger vor das Gericht der Europäischen Union. Dieses entschied im Juli 2024 in wesentlichen Punkten zu ihren Gunsten und erklärte die Entscheidungen der Kommission teilweise für rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts war der gewährte Zugang nicht umfassend genug.
Die Kommission legte daraufhin Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. In seinen Schlussanträgen empfiehlt Generalanwalt Rantos nun, diese Rechtsmittel zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Er kritisiert dabei, dass die Haltung der Kommission in beiden Streitpunkten keine ausreichende öffentliche Rechenschaftspflicht ermögliche.

Zweiter Transparenzstreit um Impfstoffgeschäfte

Für die EU-Kommission ist die aktuelle Empfehlung auch deshalb heikel, weil sie an einen weiteren Rechtsstreit über die Transparenz der Corona-Impfstoffbeschaffung anknüpft. Bereits im Mai 2025 erklärte das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission in einem Urteil für nichtig, den Zugang zu Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zu verweigern. Die „New York Times“ und die Journalistin Matina Stevis hatten die Herausgabe der Nachrichten beantragt, die im Zusammenhang mit dem Impfstoffvertrag über bis zu 1,8 Milliarden Dosen stehen sollen.

Die Kommission hatte erklärt, nicht im Besitz der angeforderten Nachrichten zu sein. Das Gericht befand jedoch, die Behörde habe keine plausible Erklärung dafür geliefert, weshalb die SMS nicht mehr verfügbar seien, und den Verbleib der Nachrichten nicht ausreichend aufgeklärt. Die Entscheidung galt als weiterer Rückschlag für die Kommission im Umgang mit Transparenzanfragen.

Mit den aktuellen Schlussanträgen von Generalanwalt Rantos gerät die Behörde nun erneut unter Druck. Kritiker werfen Brüssel seit Jahren vor, die milliardenschweren Impfstoffgeschäfte nicht ausreichend transparent dokumentiert zu haben. Die Kommission weist diese Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass während der Corona-Pandemie unter erheblichem Zeitdruck gehandelt werden musste.
Die EU-Kommission erklärte nach Veröffentlichung des Gutachtens, sie nehme die Stellungnahme des Generalanwalts zur Kenntnis. Zum Ausgang des laufenden Berufungsverfahrens wolle sie sich erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs äußern.
 
 
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Solarstrom, Onlinehandel, Spritpreise: Das ändert sich im Juni


In Kürze:

  • Die Steuervergünstigung für Sprit endet Ende Juni
  • Widerrufsrecht für Versicherungen und Finanzdienstleistungen beschränkt
  • Die Bahn wirbt mit einem Familienticket

 
Ein Ende der Steuerabsenkung für Benzin und Diesel steht im Juni ebenso an wie eine ganze Reihe weiterer Änderungen. So sollen Onlinekäufe leichter rückgängig gemacht werden können, und Verbraucher sollen künftig einfacher erkennen können, woher ihr Honig stammt. Nachfolgend ein Überblick:
Ende Juni müssen sich Autofahrer voraussichtlich wieder auf höhere Preise an den Zapfsäulen einstellen. Denn dann läuft die Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils rund 17 Cent pro Liter nach aktuellem Stand aus. Damit enden die zwei Monate, in denen die Bundesregierung die Verbraucher bei den durch den Irankrieg deutlich gestiegenen Spritpreisen entlasten wollte.

Widerrufsbutton, Widerrufsrecht und Barrierefreiheit im Internet

Wer einen Onlinekauf oder einen im Internet abgeschlossenen Vertrag widerrufen will, kann das künftig ganz einfach tun: Ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt. Bis zum 19. Juni müssen Anbieter dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche auf ihren Websites bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie online abgeschlossen wurden.
Der Gesetzgeber begrenzt auch das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ für neue Verträge. Für die meisten Finanzdienstleistungen endet das Widerrufsrecht künftig spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Beginn der Frist. Für Lebensversicherungen gilt eine Sonderfrist von 24 Monaten und 30 Tagen.
Die Neuregelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, bleibt die bisherige Rechtslage grundsätzlich erhalten.
Ausnahmen bleiben bestehen: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vollständig oder enthält sie gravierende Fehler, die den Anforderungen nicht genügen, bleibt ein unbefristetes Widerrufsrecht bestehen. Die verkürzten Fristen greifen nur, wenn die Belehrung zumindest in der vorgeschriebenen Form erteilt wurde.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Anforderungen werden gestaffelt umgesetzt und müssen bis zum 28. Juni 2026 abgeschlossen sein. Ab dann müssen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sein. Damit setzt der Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Unternehmen sollen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen diese ohne zusätzliche Hürden nutzen können.
Onlineshops, Apps und digitale Kundendienste müssen eine klare Navigation, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität bieten. Banken müssen Geldautomaten, Onlinebanking-Oberflächen und andere digitale Dienste barrierefrei bereitstellen. Auch Ticket- und Check-in-Automaten, E-Reader, Smartphones, Computer und Betriebssysteme fallen unter die neuen Vorgaben, sofern sie sich an Verbraucher richten. Die Regeln betreffen sowohl die technische Gestaltung als auch die Bereitstellung verständlicher Informationen.

Mehr Transparenz bei Honig

Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab dem 14. Juni greift die Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucher sorgen soll. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht dann nicht mehr aus. Das Etikett muss Auskunft darüber geben, wie viel Prozent des Honigs aus welchem Land stammen. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade sowie eine neue Kennzeichnung für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz vor.
Bis zum 7. Juni muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, durch verpflichtende Angaben Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und so für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen. Arbeitgeber müssen demnach unter anderem Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.

Günstig in die Sommerferien mit der Bahn

Überschüssiger Solarstrom soll künftig einfacher an Nachbarn weitergegeben werden können. Ab dem 1. Juni gelten neue Regeln, die dieses sogenannte Energy Sharing ermöglichen. Dafür ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft sowie die Ausstattung mit einem Smart Meter nötig. Laut Verbraucherschützern kann das Modell für Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle sein und die Abhängigkeit vom Energiemarkt verringern.
Für die Sommerferienwochen in allen Bundesländern – also von Ende Juni bis Mitte September – bietet die Deutsche Bahn (DB) ein günstiges Familienticket an: Eine Familie kann zum Pauschalpreis von 99,99 Euro mit Fernverkehrszügen hin und zurück reisen. Die Sitzplatzreservierung ist demnach inklusive. Das Angebot ist „ab Mitte Juni“ buchbar. Das Familienticket gilt für bis zu fünf Reisende.
Von Mitte Juni bis Ende September ist zudem die Jugend BahnCard 25 kostenlos erhältlich. Damit gibt es ein Jahr lang 25 Prozent Rabatt auf alle Super Spar-, Spar- und Flexpreise der 1. und 2. Klasse im ICE sowie im IC/EC. Die Jugend-BahnCard 25 kostet regulär 7,90 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Ungarn und EU ringen weiter um Milliarden aus Brüssel


In Kürze:

  • Die EU blockiert weiterhin rund 17 Milliarden Euro an Mitteln für Ungarn.
  • Budapest hält mehrere geforderte Reformen kurzfristig für nicht umsetzbar.
  • Eine Sondersteuer für ausländische Einzelhändler könnte ein weiteres EU-Verfahren auslösen.
  • Premierminister Péter Magyar will in Brüssel über einen Fahrplan zur Freigabe der Gelder verhandeln.

 
Trotz des Machtwechsels von Premierminister Viktor Orbán zu Péter Magyar in Ungarn bleibt das Verhältnis zwischen Budapest und Brüssel angespannt. Zwar bescheinigt die EU-Kommission dem Kabinett Magyar eine „mehr als konstruktive“ Haltung, allerdings macht die EU die Auszahlung blockierter Mittel in Höhe von insgesamt rund 17 Milliarden Euro von Reformen abhängig.
Einige dieser Reformen – insbesondere im Steuer- und Rentenbereich – hält man in Budapest jedoch kurzfristig für nicht umsetzbar. Zeitmangel und die angespannte Haushaltslage lassen deren Umsetzung in dem von Brüssel geforderten Rahmen derzeit nicht zu.

Ungarn läuft die Zeit davon: Wichtige Frist endet am 31. August

Ein wesentlicher Faktor sind dabei 10,4 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds (RFF). Wegen angeblicher Rechtsstaatsdefizite und Korruptionsbedenken hatte Brüssel deren Auszahlung bislang zurückgehalten. Dabei müssten bis 31. August des laufenden Jahres die Mittel verwendet worden sein und die endgültigen Zahlungsanträge eingereicht. Ungarn hat „index.hu“ zufolge bislang jedoch lediglich einen Vorschuss in Höhe von 900 Millionen Euro erhalten.
Daneben geht es auch um etwas mehr als 6 Milliarden Euro aus dem sogenannten Kohäsionsfonds. Um die volle Summe zu erhalten, müsste Ungarn 27 sogenannte Super-Meilensteine erfüllen. Hinzu kämen rund 300 einzelne Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und für mehr Transparenz, die zumindest formal bis zum Fristende abgeschlossen sein müssten.
Die Frist ist nicht verlängerbar – dafür wäre ein Änderungsbeschluss erforderlich, der auf demselben Weg wie die ursprüngliche Vereinbarung zu den Corona-Fonds zustande kommen müsste. Schon dieser war unter den Mitgliedstaaten umstritten und ging mit einem monatelangen, äußerst knappen Verhandlungsprozess einher.

Sondersteuer: Diskriminierung ausländische Handelsketten über Berechnungsgrundlage

Dazu kommt das Risiko eines beihilferechtlichen Verfahrens gegen Ungarn, das EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera einleiten könnte. Anlass ist die von der Regierung Orbán eingeführte und erst im April vom Parlament verlängerte Sondersteuer auf Umsätze ausländischer Einzelhändler. Zusätzlich gelten auch Gewinnmargenbegrenzungen für bestimmte Produkte.
Betroffen sind große internationale Einzelhandelsketten wie Spar, Rewe, Penny oder dm. Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen dieses Gesetz erhoben. Da die Sondersteuer ausschließlich ausländische und keine ungarischen Unternehmen treffe, schränke sie die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt ein, so die Begründung.
Zudem prüfe die Kommission ein beihilferechtliches Verfahren gegen Ungarn, so das „Handelsblatt“. Wettbewerbskommissarin Ribera könnte in diesem Fall die Erhebung der Steuer auch aussetzen. Die Regierung in Budapest erklärt hingegen, dass eine zeitnahe Beseitigung der Sondersteuer gravierende Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Haushaltslage hätte.

Brüssel rät der Regierung in Budapest von neuen Krediten ab

Die 2022 geschaffene Sondersteuer funktioniert nach dem Prinzip einer progressiven Umsatzsteuer. Dabei wird der Gesamtumsatz des betreffenden Konzerns als Grundlage herangezogen – und zwar nicht nur der in Ungarn, sondern der weltweit erzielte. Liegt dieser bei bis zu 500 Millionen Forint (etwa 1,4 Millionen Euro), beträgt die Sondersteuer 0 Prozent.
In weiteren Schritten steigt die Belastung auf 0,15 Prozent und 1 Prozent; ab 100.000.000.001 Forint (rund 280,3 Millionen Euro) greift der Höchstsatz von 4,5 Prozent. Kein ungarischer Konzern erreicht diese Schwelle. Seit ihrer Einführung hat die Regierung in Budapest die Steuer mehrfach erhöht.
Derzeit bemühen sich Brüssel und Budapest gemeinsam darum, zumindest die erreichbare Gesamtsumme von 6,5 Milliarden Euro an Zuschüssen zu sichern. Gleichzeitig rät die EU-Kommission Ungarn davon ab, die zusätzlich möglichen 3,9 Milliarden Euro an Krediten in Anspruch zu nehmen – vor dem Hintergrund der bereits hohen Staatsverschuldung.

Möglicher Umweg für Ungarn: Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank

Für 2026 ist einer Prognose der EU-Kommission zufolge ein Defizit von mehr als 6 Prozent des BIP zu erwarten, deutlich mehr als die 3 Prozent, die der Maastricht-Vertrag vorsieht. Selbst ohne Inanspruchnahme des Darlehens würde aufgrund der Ausgabenerhöhungsmaßnahmen der vorherigen Regierung Ende 2025 und Anfang 2026 die Schuldenquote auf 76,8 Prozent steigen.
In Kürze ist eine Reise von Magyar Péter nach Brüssel zu Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geplant. Dabei soll ein politischer Fahrplan für die Freigabe der Gelder vereinbart werden. Direkte Auszahlungen sind jedoch zunächst nicht zu erwarten.
Ein möglicher Weg, einige Mittel für Ungarn trotz der engen Frist zu sichern, wäre laut „index.hu“ die Anpassung des Wiederaufbauplans durch die Vereinfachung komplexerer sektoraler Reformen. Dadurch ließe sich die Erfüllung mehrerer kleinerer Meilensteine unterhalb der Ebene der nicht mehr veränderbaren „Super-Meilensteine“ erreichen.
Nicht bis zum 31. August verwendete Gelder könnten zudem möglicherweise über den Umweg einer Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank gesichert werden. In der Folge würden sie über Ausschreibungen für Projekte eingesetzt, die den Zielen des RRF entsprechen.
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Erste UFO-Akten durch Pentagon veröffentlicht

Außerirdische und andere unbekannte Phänomene: Das US-Verteidigungsministerium hat damit begonnen, neue Akten zu UFOs zu veröffentlichen.
Es sei die erste Veröffentlichung bisher geheimer Akten „zu nicht identifizierten anomalen Phänomenen“, teilte das Pentagon in Washington mit. Die amerikanische Bevölkerung habe nun sofortigen Zugriff auf die Dokumente.
Auf einer Pentagon-Website zu nicht identifizierten anomalen Phänomenen finden sich neben Schwarz-Weiß-Aufnahmen von Flugobjekten auch ältere Dokumente von Ministerien und Behörden. Die erste Veröffentlichung umfasst gut 160 Dateien.

Trump: „Viel Spaß und genießt es!“

US-Präsident Donald Trump hatte eine Veröffentlichung bereits vor Monaten angekündigt. Nun sei die erste Tranche zur öffentlichen Einsicht freigegeben worden, schrieb er auf seiner Plattform Truth Social.
Er habe seine Regierung angewiesen, „Regierungsakten zu identifizieren und bereitzustellen, die sich auf außerirdisches Leben, nicht identifizierte Luftphänomene und nicht identifizierte Flugobjekte beziehen“.
Während es frühere Regierungen versäumt hätten, in dieser Angelegenheit Transparenz zu zeigen, könnten die Menschen mit diesen neuen Dokumenten und Videos nun selbst entscheiden: „Viel Spaß und genießt es!“, so Trump weiter.
Auch im Beitrag des Ministeriums auf der Plattform X heißt es, während frühere Regierungen versucht hätten, die amerikanische Bevölkerung zu diskreditieren oder abzuschrecken, lege Präsident Trump „großen Wert darauf, der Öffentlichkeit maximale Transparenz zu bieten, damit sie sich letztlich selbst ein Urteil über die in diesen Akten enthaltenen Informationen bilden kann.“

Trump im Februar: „hochkomplexe, äußerst interessante Themen“

Trump hatte im Februar angekündigt, Akten zu diesen und weiteren „hochkomplexen, aber äußerst interessanten und wichtigen Themen“ veröffentlichen zu lassen.
Aufgrund des „enormen Interesses“ habe er Verteidigungsminister Pete Hegseth sowie weitere Ministerien und Behörden angewiesen, entsprechendes Material zu identifizieren und freizugeben.
An der Initiative sind neben dem Pentagon den Angaben zufolge das Weiße Haus, das Büro des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste, das Energieministerium, die Luft- und Raumfahrtbehörde NASA, das FBI sowie weitere Abteilungen der US-Nachrichtendienste beteiligt.
Verteidigungsminister Hegseth betonte, die hinter Geheimhaltungsstufen verborgenen Akten hätten lange Zeit berechtigte Spekulationen angeheizt. „Und es ist an der Zeit, dass das amerikanische Volk sich selbst ein Bild davon macht.“
Geheimdienstkoordinatorin Tulsi Gabbard sprach von einem ersten Schritt. FBI-Direktor Kash Patel betonte, die Freigabebemühungen würden mit Sorgfalt und Integrität unterstützt, Sicherheit habe oberste Priorität. (dpa/red)