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265.800 ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren leben in Deutschland

Von der geplanten Aufhebung des automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer in einer bestimmten Altersklasse wären in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Personen betroffen.
Die Anzahl der in Deutschland „aktuell aufhältigen“ ukrainischen Männer im Alter zwischen 23 und 60 betrage zum Stichtag 31. Mai genau 265.804 Personen, teilte das Bundesinnenministerium am Montag, 29. Juni, mit.
Öffentlich bekannt war bislang nur die Zahl der Männer im Alter zwischen 18 und 63 Jahren, die zum Stichtag 9. März bei 349.520 lag und binnen zwölf Monaten um rund 52.000 gestiegen war. Außerdem lebten zu diesem Zeitpunkt 500.393 ukrainische Frauen im Alter zwischen 18 und 63 Jahren in Deutschland.
Die EU-Kommission will auf Bitte der ukrainischen Regierung den automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren beenden. Die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen, für Deutschland hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits klar gemacht, dass er dafür ist.
Nachdem Russland 2022 den Krieg gegen die Ukraine gestartet hatte, war das Kriegsrecht im Land ausgerufen worden – inklusive eines Ausreiseverbotes für alle wehrpflichtigen Männer im Alter 23 und 60 Jahren. Trotzdem schafften es viele ins Ausland. Zum Einsatz an der Front dürfen in der Ukraine nur Männer ab 25 Jahren verpflichtet werden. (dts/red)
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Dobrindt eröffnet neues Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen


In Kürze:

  • Neues Abwehrzentrum eröffnet: Bundesinnenminister Dobrindt hat gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Selen das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eingeweiht.
  • Bessere Vernetzung: Das Zentrum soll den Informationsaustausch zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern verbessern.
  • Wegwerf-Agenten im Blick: Sicherheitsbehörden beobachten verstärkt Personen, die für einzelne Aufträge angeworben werden, ohne die Hintermänner zu kennen.
  • Reaktion auf neue Bedrohungen: Das Zentrum soll Deutschlands Widerstandsfähigkeit gegen hybride Angriffe aus dem Ausland stärken.

 
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen haben am Dienstag, 16. Juni, das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Zu dem Termin, der im Berliner Büro des Bundesamtes für Verfassungsschutz stattfand, sind auch zahlreiche Vertreter von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erschienen.
Bei dem Zentrum handele es sich laut Dobrindt um keine neue Behörde, sondern um eine gemeinsame Plattform. Diese solle den Informationsaustausch und die Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Bekämpfung sogenannter hybrider Angriffe erleichtern.
Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln. Dazu zählen auch Cyberattacken und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
Bei der Plattform handelt es sich nicht um die Erste ihrer Art. So gibt es bereits jetzt ein Nationales Cyber-Abwehrzentrum, ein Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum und das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum. Das GAZ Hybrid soll diese Koordination nun auf das gesamte Spektrum hybrider Bedrohungen erweitern.

GAZ Hybrid soll Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure stärken

Dobrindt erklärte, es gehe bei dem Aufbau der Plattform darum, „Koordinierung statt Kompetenzgerangel“ zu schaffen. Die deutschen Nachrichtendienste müssten zu „echten“ Geheimdiensten weiterentwickelt werden – mit entsprechenden Befugnissen im Online-Bereich und auch Möglichkeiten zur aktiven Abwehr, „die in der Vergangenheit nicht zur Verfügung standen“. Um diese Nachrichtendienstreform voranzutreiben, kündigte Dobrindt auch einen baldigen Kabinettsbeschluss an.
Deutschland sei ein „tägliches Ziel“ hybrider Übergriffe, so der Minister.
Eine entsprechende Einschätzung hatte auch Verfassungsschutzchef Selen vor mehreren Wochen geäußert. Russland sein in diesem Kontext am häufigsten auffällig geworden – allerdings seien auch aus China, dem Iran oder Nordkorea entsprechende Bestrebungen zu verzeichnen.
Dobrindt erklärte dazu:
„Hybride Bedrohungen sind der Schattenkrieg des 21. Jahrhunderts. Kein heißer Krieg, aber eine dunkle Bedrohung, die versucht, sich manipulativ über unser Land zu legen. Wir antworten heute mit einem starken, gemeinsamen Schild gegen diese hybride Bedrohung.“
Einrichtungen wie das GAZ Hybrid seien daher ein Beitrag zum Ausbau der Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure.

Breites Aufgabenspektrum und mehrere Sicherheitsbehörden eingebunden

Zu den Bedrohungen, die in diesem Kontext genannt werden, gehören unter anderem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und gezielte Kampagnen zur Desinformation. In weiterem Sinne seien auch Einflussnahme auf Wahlen, Staatsterrorismus, transnationale Repression oder Proliferation dazu zu zählen. Dabei handelt es sich um die Weitergabe sensibler Technologien und Waffen.
Unter transnationaler Repression versteht man Bestrebungen von Staaten, Oppositionelle auch außerhalb der eigenen Grenzen zu verfolgen. Dies kann beispielsweise durch gezielte Angriffe, aber auch durch Verweigerung diplomatischer Dienste oder Diffamierungskampagnen erfolgen. Neben China, das etwa gegen Falun-Gong-Praktizierende, Tibeter und Demokratie-Aktivisten vorgeht, ist auch die Türkei mit Blick auf die Gülen-Bewegung in dieser Weise vorgegangen.
Solche Bedrohungen soll das GAZ Hybrid künftig frühzeitig zu erkennen helfen und bekämpfen. Dabei baut die Einrichtung auf bestehenden Strukturen auf und erweitert die deutsche Sicherheitsarchitektur.
Zu den ständigen Teilnehmern des GAZ Hybrid gehören unter anderem alle Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, ebenso die Kriminalämter. Außerdem werden auch Bundespolizei, BND, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Generalzolldirektion mit von der Partie sein. Bei Bedarf lassen sich auch andere Stellen einbinden, heißt es aus dem Ministerium. Dazu gehören etwa die Bundeswehr oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Fünf Arbeitsgruppen und deren Aufgabenbereiche

Bei den Sitzungen der gemeinsamen Zentren gibt es grundsätzlich keine Hierarchie. Vielmehr wird in den Lagebesprechungen sowie bei den Treffen der einzelnen Arbeitsgruppen in der Regel gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden.
Das neue Zentrum soll nach Angaben des Innenministeriums in fünf Arbeitsgruppen agieren: AG Lage, AG Operativer Informationsaustausch, AG Desinformation und Einflussnahme, AG Wirtschaft und schließlich AG Analyse und Berichtswesen. Die einzelnen Gruppen sammeln und bewerten alle relevanten Infos, besprechen sich zu den Maßnahmen, werten Angriffe im Vorfeld von Wahlen aus und vernetzen sich mit Unternehmen und Verbänden.
Eine Arbeitsgruppe hat dabei sogenannte Wegwerf-Agenten im Fokus. Dabei handelt es sich um Personen, die für einzelne Aktionen angeworben werden – etwa über soziale Netzwerke und gegen Geld.
Häufig geht es dabei um Sabotage oder Informationsbeschaffung. Die Angesprochenen kennen dabei die eigentlichen Auftraggeber oder deren Ziele oft gar nicht. Sicherheitsbehörden zufolge bedienen sich ausländische Akteure zunehmend dieser Akteure.

GAZ Hybrid illustriert Wandel im Sicherheitsverständnis

Das GAZ Hybrid stellt vor diesem Hintergrund nicht nur eine organisatorische Neuordnung dar, sondern spiegelt auch einen Wandel im Sicherheitsverständnis wider. In früheren Zeiten hatten sich Sicherheitsbehörden stärker auf Terrorismus oder klassische Spionage konzentriert. Mittlerweile rücken heute Grauzonen-Konflikte in den Mittelpunkt – dabei handelt es sich Aktivitäten unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs. Verfassungsschutz-Präsident Selen erklärte im Rahmen des Pressetermins dazu:
„Hybride Angriffe sind keine vorübergehende Gefahr. Sie sind das Mittel der Wahl in internationalen Konflikten unserer Gegenwart weit im Vorfeld klassischer bewaffneter Konflikte. Und wir werden langfristig mit dieser Gefahr konfrontiert bleiben.”
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bundesregierung fehlt Lagebild zu chinesischen Bauteilen

Der Bundesregierung fehlt ein umfassendes Lagebild, welche chinesischen Komponenten wo in der kritischen Infrastruktur in Deutschland verbaut sind. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die FAZ berichtet.

Energieanlagen zunehmend im Fokus

Die Regierung sieht zwar die Gefahren, die von chinesischer Technik in Autos, Windrädern und Hafenkränen ausgehen können. Nach eigener Aussage bewertet sie die Cybersicherheit vernetzter Energieanlagen als immer wichtiger werdendes Thema für die Elektrizitätsversorgung in Deutschland und Europa.
Laut Bundesinnenministerium sei man aber immer noch dabei, technische und regulatorische Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter, Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestags, sagte der FAZ, die Antwort der Bundesregierung bestätige seine schlimmsten Vermutungen zu den Sicherheitsrisiken chinesischer Technologien im Bereich der kritischen Infrastruktur.
Es bestätige sich die Sorge, dass Chinas Einfluss auf die kritische Infrastruktur in Deutschland ein hohes Sicherheitsrisiko darstelle. Dass Deutschland keine umfassende Übersicht über verbaute chinesische Komponenten habe, sei hochriskant. „Es ist höchste Zeit, hier konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ (dts/red)
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5. Juni: Merz will EU-Erweiterung beschleunigen | Förderstopp für Asylberatung | AfD setzt sich durch

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Merz will EU-Erweiterung beschleunigen

Deutschland und Frankreich wollen beim EU-Westbalkan-Gipfel in Montenegro eine neue Initiative für eine schnellere EU-Erweiterung vorstellen. Geplant sind vereinfachte Beitrittsverfahren und frühere Vorteile für Kandidatenländer, die schon während der laufenden Verhandlungen schrittweise stärker in die EU eingebunden werden sollen. Damit soll verhindert werden, dass sich Länder aus Frust über langsame Fortschritte stärker China oder Russland zuwenden.

Förderstopp für Asylberatung

Das Bundesinnenministerium plant, die Finanzierung der unabhängigen Asylberatungen zu beenden. Begründet wird dies mit der angespannten Haushaltslage. Dem Ministerium zufolge stützt auch eine Evaluation des Programms den Förderstopp – der dazugehörige Bericht wurde bislang jedoch noch nicht veröffentlicht. Die Grünen kritisieren in diesem Zusammenhang die mangelnde Transparenz.

Brief an Putin

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in einem offenen Brief ein persönliches Treffen in einem Drittstaat angeboten. Auch US-Präsident Donald Trump begrüßte den Vorstoß. Der Kreml reagierte zunächst erneut mit seinem Angebot für Gespräche in Moskau – das Selenskyj bereits mehrfach abgelehnt hat.

AfD setzt sich durch

Im thüringischen Ilm-Kreis hat der Kreistag nach vier Anläufen den Haushalt 2026 beschlossen. Die AfD setzte als stärkste Fraktion zahlreiche Änderungen durch. Klima-, Integrations- und Demokratieprojekte wurden gekürzt oder gestrichen. Für überregionale Aufmerksamkeit sorgte die Abstimmung von CDU und Freie Wähler, die es der AfD ermöglichte, die Förderung des Projekts „Demokratie leben!“ zu stoppen.

Clan-Kriminalität gestiegen

Die Clankriminalität in Berlin hat 2025 deutlich zugenommen. Die Zahl der erfassten Clanmitglieder stieg um elf Prozent auf 685 Personen. Am häufigsten wurden Rohheitsdelikte registriert, wie etwa Körperverletzungen. Danach folgten Verkehrsdelikte und Diebstähle. Auch die Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz nahm zu.
 
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Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.

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    Politik warnt vor chinesischer Technik bei Drohnenschild

    Die Rüstungsfirma Rheinmetall und die Telekom wollen gemeinsam für Deutschland einen Abwehrschirm gegen Drohnen entwickeln, wofür auch die herkömmliche Mobilfunkinfrastruktur genutzt werden soll. Das gaben beide Firmen in einer gemeinsamen Presseerklärung am 11. Mai bekannt.
    Doch dabei wird indirekt auch Technik des staatsnahen chinesischen Telekommunikationsausrüsters und Smartphone-Herstellers Huawei verwendet. Deshalb sind Politiker mehrerer Parteien besorgt. Sie befürchten Sicherheitsrisiken.

    Huawei-Technik „nicht vertrauenswürdig“

    Gegenüber dem „Handelsblatt“ warnten Politiker von CDU, SPD und Grünen vor Gefahren für den geplanten Drohnenabwehrschild.
    Marc Henrichmann (CDU) gab zu bedenken: Wenn Teile künftiger Drohnenabwehr über zivile Mobilfunkinfrastruktur laufen sollen, „dann ist die Frage nach den verbauten Technologien eine valide sicherheitspolitische Kernfrage“. Henrichmann ist Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestags.
    Der ausgebildete Informatiker und digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Schätzl, sieht ein grundsätzliches Problem. „Wir sehen digitale und sicherheitspolitische Risiken häufig erst dann intensiv, wenn die entsprechende Technologie bereits tief in kritischen Bereichen angekommen ist“, wird der Politiker vom Düsseldorfer Medium zitiert.
    Er machte deutlich, dass Huawei im Sicherheitsbereich kein „vertrauenswürdiger Ausrüster“ sei.
    Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, äußerte sich kritisch über das Vorhaben: „Die Drohnenabwehrarchitektur, die maßgeblich auch eine Reaktion auf die derzeitige russische Bedrohung ist, muss vollständig ohne chinesische Komponenten ausgestaltet werden“, forderte von Notz im „Handelsblatt“. Drohnenabwehrfähigkeiten müssten „so ausgestaltet werden, dass keine Einfallstore im System für nicht vertrauenswürdige Akteure geschaffen werden“.

    Worum es geht

    Die geplante Drohnenabwehr soll Mobilfunkmasten, Sensoren der Telekom und Militärtechnik von Rheinmetall kombinieren.
    Das Poblem ist, dass die Telekom bei ihrem Mobilfunknetz bislang auf Technik von Huawei angewiesen ist. Die Telekom selbst bleibt diesbezüglich im Ungefähren und von „verschiedenen Sensoren internationaler Hersteller“.
    In deren gemeinsamen Presseerklärung werden die Ziele der Zusammenarbeit genannt: Es gehe darum, „Fähigkeiten und Technologien gegen vielfältige Angriffsmöglichkeiten auf KRITIS-Standorte zu entwickeln, ein sogenannter Multi-Threat-Protection-Ansatz.“ Er umfasst Technologien für die Cybersicherheit sowie den physischen Schutz etwa von Liegenschaften“.
    KRITIS steht für den Schutz kritischer Infrastrukturen. In dem Pressepapier äußerte Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG: „Die Bedrohung durch Drohnen ist hochgradig digital. Deshalb braucht ihre Abwehr die Verbindung aus Sensorik, Effektoren und sicheren Kommunikationsnetzen. Rheinmetall und die Deutsche Telekom bündeln genau diese Fähigkeiten.“
    Doch wenn es um „sichere Kommunikationsnetze“ geht, wird genau dies von der Politik bezweifelt.
    So forderte der SPD-Politiker Johannes Schätzl etwa einen Austausch von Hochrisikokomponenten. Ein solcher Schritt könne zwar Auswirkungen auf den Netzausbau oder die bereits bestehenden Strukturen haben. „Aber Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif“, gab sich Schätzl im „Handelsblatt“ überzeugt.“
    Tim Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, sagte hingegen: „Mit unserer Kompetenz bei Konnektivität, Cloud und Datenanalyse bringen wir Drohnenabwehr auf ein neues Level. Gemeinsam mit Rheinmetall stärken wir so die Souveränität [Deutschlands] und leisten unseren Beitrag dazu, Sorgen in der Bevölkerung zu reduzieren.“

    Am 2. Januar 2019 leuchtet eine Ampel rot unter einem Mobilfunkmast, der auf dem Dach eines Bürogebäudes in Berlin steht.

    Foto: Sean Gallup/Getty Images

    Das Problem mit chinesischer Technik ist nicht neu. Das Magazin „Wirtschaftswoche“ warnte im November 2025: „Der Staat will Huawei ins Polizeinetz lassen – trotz Sicherheitsbedenken. Ein neues Behörden-Mobilfunknetz kommt. Es soll jedoch auf den Antennen von Telekom und Co. funken – und darin steckt viel Huawei.“
    Auch im Bereich Drohnenbeschaffung aus China für deutsche staatliche Stellen kritisierte im Jahr 2023 das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, Peking könne heimlich Daten abgreifen.
    Dennoch würden deutsche Sicherheitsbehörden „trotz aller Warnungen“ chinesische Drohnen nutzen. Zum Beispiel seien nach Angaben des Bundesinnenministeriums allein beim Technischen Hilfswerk 90 Drohnen des chinesischen Herstellers DJI in Betrieb, weitere 49 seien „in der Beschaffung“, so RND.

    Drohnen nutzen Mobilfunknetz

    Die Telekom erklärte ihr neues Vorhaben zur Abwehr feindlicher Drohnen, indem sie selbst darauf hinwies, dass sowohl handelsübliche als auch selbst gebaute Drohnen „immer häufiger über Mobilfunknetze gesteuert“ würden.
    „Hier wird das Mobilfunknetz künftig selbst zum Sensor und Riesen-Radar“, erklärte die Telekom weiter, „indem es Veränderungen und Auffälligkeiten im Datenverkehr erfasst, die auf die Steuerung oder Kommunikation von Drohnen hinweisen, um so Drohnen etwa in temporären Flugbeschränkungsgebieten für Einsatzkräfte sichtbar zu machen“.
    Als Basis hierfür diene das von der Telekom auf dem Campus der Bundeswehruniversität München installierte 5G-Standalone-Hochleistungs-Netzwerk, „das auf der Technik von Ericsson basiert“, gibt die Telekom bekannt. Ericsson ist eine schwedische Firma.
    Die „WirtschaftsWoche“ weist indes darauf hin, dass das Mobilfunknetz der Telekom „zu 58 Prozent aus Antennenstandorten“ bestehe, „die mit der Technologie des staatsnahen chinesischen Konzerns Huawei ausgestattet sind“.
    Laut der dänischen Telekommunikationsberatungsfirma Strand Consult sei „das Netz der Telekom nur im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Bayern mit westlicher Technologie ausgerüstet“, so das Blatt weiter. Dies bedeute, dass im übrigen Teil Deutschlands „eine flächendeckende Telekom-Drohnenabwehr über Huawei-Funktechnologie laufen“.

    EU: „Hochrisiko-Anbieter“ aus China

    Schon im Jahr 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ein „EU-Instrumentarium für 5G-Sicherheit“, in dem sie den Ländern riet, „Hochrisiko-Anbieter“ zu meiden – ein Euphemismus für chinesische Unternehmen. Brüssel bezeichnete dann Huawei und ZTE drei Jahre später direkt als „Hochrisiko-Anbieter“.
    Nachdem sie beklagt hatte, dass diese Empfehlungen weitgehend ignoriert worden seien, legte die Kommission im Januar 2026 einen Vorschlag vor, den Leitfaden verbindlich zu machen und bei Nichteinhaltung Sanktionen zu verhängen.
    ZTE ist ein chinesisches Technologie- und Telekommunikationsunternehmen mit Hauptsitz in Shenzhen, wo auch Huawei angesiedelt ist.
    Hintergrund ist die Sorge, dass ein Lieferant eines Antennenzugangsnetzes immer Zugriff auf Daten haben und somit das Netz manipulieren könnte.

    Ausschluss von Huawai und ZTE 2024 beschlossen

    Die derzeitige Aufregung in der Politik über die Gefährdung deutscher Sicherheit durch die chinesischen Firmen Huawei und ZTE scheint indes etwas überraschend.
    Denn im Juli 2024 beschloss die damalige Bundesregierung, dass in 5G-Kernnetzen „bis spätestens Ende 2026 keine Komponenten von Huawei und ZTE mehr eingesetzt werden“ dürfen. Außerdem müssen in den 5G-Zugangs- und Transportnetzen ebenfalls bis spätestens Ende 2029 „die kritischen Managementsysteme der beiden Hersteller“ ersetzt werden.
    Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu die Hintergründe: „Damit schützen wir die zentralen Nervensysteme des Wirtschaftsstandorts Deutschland – und wir schützen die Kommunikation der […] Bürger, von Unternehmen und des Staates. Wir müssen Sicherheitsrisiken verringern und anders als in der Vergangenheit einseitige Abhängigkeiten vermeiden.“
    Dies geschehe „gerade auch mit Blick auf Gefahren durch Sabotage und Spionage“, so die damalige Ministerin weiter.

    Ist die Telekom leichtfertig?

    Eine Erklärung für die nun erneut vorgebrachte Kritik an der vermeintlichen Leichtfertigkeit der Telekom im Ankauf von chinesischer Technik könnten Berichte darüber sein, dass das deutsche Unternehmen trotz aller Beschlüsse der Bundesregierung und der EU-Kommission weiterhin in China einkauft.
    Dies berichtete etwa die amerikanische Medienplattform „Light Reading“, auf die sich auch die „WirtschaftsWoche“ beruft. Dort heißt es in einem Beitrag von Anfang März: „Die Deutsche Telekom gibt trotz des geplanten EU-Verbots weiterhin viel Geld für Huawei aus.“
    Und weiter: „Im Rahmen eines 2024 gestarteten Netzmodernisierungsprojekts namens ‚NeMo‘ nimmt der deutsche Netzbetreiber Verbesserungen an seinem gesamten […] Netz vor.“ Das Medium will zudem erfahren haben, dass dafür allein 1,2 Milliarden Euro von 1,8 Milliarden Euro Gesamtinvestition „in die Modernisierung von Huawei-Standorten“ fließe. Das Projekt „NeMo“ soll bis 2028 abgeschlossen sein.
    Ab 2029 müsste dann die Telekom laut Beschluss der Bundesregierung vom Jahr 2024 diese Technik wieder ausbauen.
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    Förderung von AfD-naher Stiftung weiter unklar – Vorwurf der Verschleppung


    In Kürze:

    • Entscheidung über Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) beim BMI noch nicht getroffen.
    • DES-Vorstandsvorsitzende Erika Steinbach hofft auf gut 25 Millionen Euro vom BMI – offener Brief bislang erfolglos.
    • Stiftungsförderung für ESN-Fraktion im EU-Parlament scheinbar erfolgt.

     
    Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat noch immer nicht entschieden, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in diesem Jahr erstmals Fördergelder des Bundes erhalten wird. Wie die Pressestelle des BMI auf Anfrage von Epoch Times mitteilte, dauert die Prüfung des Förderantrags noch an.
    „Da es sich bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung um deren erstmalige Prüfung auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen handelt, kann aktuell nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird“, hieß es aus dem BMI.
    Die DES setzt sich nach eigener Darstellung unter anderem für die „Zukunft Deutschlands als Nation“ und „für Demokratie, für Rechtsstaat und für Meinungsfreiheit“ ein.

    „Normierte Kriterien“ nach Stiftungsfinanzierungsgesetz entscheidend

    Die übrigen parteinahen Stiftungen, nämlich die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) und die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), erhalten vom BMI seit Jahren Gelder in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Unterstützungen aus anderen Ministerien kommen noch dazu. Insgesamt beliefen sich die öffentlichen Fördermittel im Jahr 2024 auf 687 Millionen Euro.
    Für die Entscheidung pro oder kontra BMI-Fördergeld für die DES sind nach Angaben des Ministeriumssprechers alleine die im Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) „normierten Kriterien“ entscheidend.
    Die Tabelle zeigt die Globalzuschüsse des BMI an <span class=

    193 Millionen vom Innenministerium zu verteilen

    Zu den aktuellen Einzelsummen für alle geförderten parteinahen Stiftungen im Jahr 2026 hat sich das BMI nicht detailliert geäußert. Der Sprecher gab lediglich eine Gesamtsumme von 193,574 Millionen Euro an, die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehe, also für „Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Im Vorjahr sei derselbe Titel mit 168 Millionen Euro ausgestattet gewesen. Auch das Bundesverwaltungsamt nannte auf Nachfrage von Epoch Times keine detaillierteren Zahlen für jede Stiftung.
    Zum Zuteilungsverfahren verwies das BMI auf Paragraph 3 des StiftFinG. Demnach ergäben sich die Anteile unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages von 1 Prozent je Stiftung aus dem „normierten Verteilungsschlüssel sowie der im Bundeshaushalt festgesetzten Gesamtsumme“. Paragraph 3(3) regelt, dass Fördermittel „nach dem Durchschnitt der Verhältnisse verteilt“ werden, „welche die Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen der jeweils nahestehenden politischen Partei widerspiegeln“.

    Es geht um gut 25 Millionen Euro

    Nach Angaben von DES-Vorstand und AfD-Mitglied Erika Steinbach besteht für ihre Stiftung somit ein BMI-Fördergeldanspruch in Höhe von 12,3 Prozent der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gelder für das Jahr 2026.
    Den absoluten Wert bezifferte sie auf rund 25,5 Millionen Euro. Das teilte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete vor wenigen Tagen auf Anfrage von Epoch Times mit. „Weitere Mittel aus den anderen Fördertöpfen für politische Stiftungen haben wir bewusst nicht beantragt“, so die DES-Chefin.
    Steinbach hatte am 30. März 2026 einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte, die Prüfung der DES-Förderwürdigkeit nicht mehr länger „parteitaktisch zu verschleppen“. Seither habe sie vom BMI ebenfalls lediglich die Auskunft erhalten, dass die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sei, so die DES-Chefin gegenüber Epoch Times.
    „Daraufhin haben wir das BVerfG [Bundesverfassungsgericht] angerufen und gefordert, dem BMI eine Frist bis zum 22. Mai 2026 für den zu erlassenden Bescheid zu setzen“, so Steinbach. Außer einer Eingangsbestätigung aus Karlsruhe liege ihr aber noch nichts vor. Angaben zur Herkunft der aktuell vorhandenen DES-Gelder wollte Steinbach nicht machen, da die Stiftung bislang keinen Cent von der öffentlichen Hand erhalten habe.
    Im Einklang mit dem BMI wies Steinbach darauf hin, dass die DES erst seit dem 1. Januar 2026 einen grundsätzlichen Anspruch geltend machen könne. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei „jede rückwirkende Fördermöglichkeit“ für die Vorjahre ohnehin entfallen, bestätigte die DES-Stiftungsleiterin.
    Das OVG Münster hatte im März 2026 in zweiter Instanz geurteilt, dass der DES zumindest für das Jahr 2021 keine Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zustehen. Unter Verweis auf einen BVerfG-Beschluss begründete das OVG seine Entscheidung mit dem Umstand, dass 2021 noch gar keine verfassungskonforme Förder- und Verwaltungspraxis für parteinahe Stiftungen existiert habe.
    „Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten“, befand der OVG-Präsident.

    Bundesverfassungsgericht verlangte eigenes Gesetz

    Das allen aktuellen Berechnungen zugrunde liegende StiftFinG war im Dezember 2023 auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Union, SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden. Es gilt seit 2024. Demnach steht einer parteinahen Stiftung Förderung zu, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Dies trifft seit diesem Jahr für die AfD und die DES zu.
    Nach Angaben des „Verfassungsblogs“ könnte speziell Paragraph 2, Absatz 4 dazu führen, dass die DES weiter leer ausgeht. Demnach muss eine politische Stiftung auch in einer rückblickenden „Gesamtschau“ die Gewähr bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Zudem darf kein Geld an eine parteinahe Stiftung fließen, wenn eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ vorliegt.
    Die Karlsruher Richter hatten aufgrund einer AfD-Klage am 22. Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin übliche Praxis, Fördergelder für parteinahe Stiftungen jedes Jahr kurzerhand via Haushaltsgesetz festzulegen, verfassungswidrig sei. Deshalb müsse ein eigenes Gesetz für Klarheit sorgen.

    BMI-Prüfungsergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der AfD ebenfalls offen

    Das BMI hatte zudem angekündigt, jenes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu überprüfen, auf dessen Grundlage die Gesamtpartei AfD vorübergehend als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden war.
    Nach einem Eilverfahrensurteil des Verwaltungsgerichts Köln gilt diese Einstufung seit Ende Februar 2026 nicht mehr. Die AfD darf bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren lediglich als „Verdachtsfall“ geführt werden. Das bedeutet zugleich weniger Überwachungsbefugnisse für das BfV.
    Auch in dieser Frage dauere die Prüfung noch an, teilte das BMI auf Epoch-Times-Nachfrage mit.

    EU-Stiftung erhält bereits Fördergelder aus EU-Topf

    Während die DES weiter auf Fördermittel des BMI wartet, gab es für die AfD-Fraktion im EU-Parlament, Europa der souveränen Nationen (ESN), scheinbar keine Schwierigkeiten, Geld aus dem EU-Haushalt zu bekommen.
    Nach Informationen des „Spiegel“ soll die „Sovereignty Foundation“ (SF) für das laufende Jahr 1,1 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union erhalten. 275.000 Euro seien bereits geflossen. Sie wird vom AfD-EU-Abgeordneten Alexander Sell geleitet.
    Das Nachrichtenmagazin kritisierte unter anderem die führende Rolle der AfD innerhalb der aus „Spiegel“-Sicht „rechtsextremen“ ESN-Partei nebst ihrer Stiftung, zudem die lückenhafte SF-Website, insbesondere aber die möglichen Profite für „das rechtsextreme Vorfeld“ der AfD, welche nun „auf Kosten der europäischen Steuerzahler“ zustande kommen könnten.
    Sell zufolge „unterstützt und ergänzt“ die SF allerdings lediglich die Ziele der ESN-Partei „im Rahmen der von der Union verfolgten Zielsetzungen und Grundwerte“. Die Parteimitglieder setzten sich „gemeinsam ein für ein Europa der Vaterländer, Demokratie, Freiheit, Wohlstand und Zukunft“, schrieb Sell auf der Website der Stiftung.
    Die EU-Abgeordneten der AfD hatten die ESN-Fraktion nach der EU-Wahl im Sommer 2024 gemeinsam mit Vertretern anderer EU-kritischer Parteien gegründet, nachdem die AfD aus ihrer bisherigen Stammfraktion, der ID, hauptsächlich auf Betreiben des französischen Rassemblement National und der italienischen Lega ausgeschlossen worden war.
    Sell ließ einen Fragenkatalog von Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.