Bei Strommangel erwägt die Bundesnetzagentur, Unternehmen ihre Produktion zu drosseln. - Foto: lenalir/iStock
In Kürze:
Die „Sicherheitsplattform Strom“ der Bundesnetzagentur dient dem Krisenmanagement bei einer Strommangellage.
Betroffen sind Großkunden mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens 8 Gigawattstunden.
Möglich sind verpflichtende Drosselungen für Tage oder Wochen.
Mit der Energiewende hat sich insbesondere in den Wintermonaten die sogenannte Dunkelflaute etabliert. Sie sorgt für Strommangel im deutschen Netz, wenn aufgrund von wenig Wind und Sonnenlicht unsere Hauptenergiequellen Windkraft und Photovoltaik kaum Strom bereitstellen.
Um künftig besser auf Engpässe im Stromsystem reagieren zu können, hat die Bundesnetzagentur nun im Hintergrund die „Sicherheitsplattform Strom“ aufgebaut. Aus dem Bereich der Gasversorgung sind bereits die „Sicherheitsplattform Gas“ sowie der „Notfallplan Gas“ bekannt.
Noch nicht öffentlich kommuniziert
Mit dieser zentralen Kommandostruktur plant die Energiebehörde, künftig bei Bedarf den Stromverbrauch speziell von energieintensiven Unternehmen zu drosseln. Das geht aus Unterlagen einer Informationsveranstaltung der Bundesnetzagentur vom 3. Juni 2026 hervor, die dem Portal „Apollo News“ vorliegen. Die Bundesnetzagentur bestätigte dies auf Nachfrage anderer Medien.
Die Sicherheitsplattform Strom ist bisher nicht auf der Website der dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellten Behörde auffindbar. Auch anderweitig hat sie diese Pläne bisher nicht mit der Öffentlichkeit kommuniziert. Dabei sollen diese schon seit rund zwei Jahren bestehen.
Die Bundesnetzagentur habe die Geheimhaltung auf der Informationsveranstaltung damit begründet, „Verunsicherungen“ in der Bevölkerung aufgrund der sensiblen Thematik vermeiden zu wollen.
Was das für Unternehmen bedeutet
Das Konzept der Sicherheitsplattform Strom soll ähnlich ablaufen wie das der Sicherheitsplattform Gas. Demnach erfasse die Energiebehörde bei einer absehbaren Strommangellage die aktuellen Verbrauchsdaten und mögliche Einsparpotenziale von zuvor registrierten Großverbrauchern in Industrie und Gewerbe erfassen.
Betroffen sind bundesweit alle Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mindestens 8 Gigawattstunden. Konkret betrifft das alle energieintensiven Unternehmen, aber auch mittelgroße Industriebetriebe oder größere Gewerbebetriebe.
Im nächsten Schritt komme es zu einem Abgleich zwischen absehbarem Stromangebot und -nachfrage. Entsprechend der Differenz würde die Behörde den Unternehmen eine temporäre Verbrauchsgrenze vorschreiben. Dadurch beabsichtige sie, eine größere krisenhafte Situation wie einen Blackout, also einen unkontrollierten flächendeckenden Stromausfall, zu vermeiden.
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies womöglich eine Drosselung der Produktion. Fällt die freigegebene Strommenge unter den Mindeststrombedarf des Betriebs, kann dies auch schon zum kompletten Stillstand führen.
Sollte ein Betrieb der Anweisung der Behörde nicht Folge leisten, kann die Bundesnetzagentur diesen Betrieb durch den lokalen Netzbetreiber vom Netz trennen lassen.
Wochenlange Strommangellage?
Im Stromsystem müssen sich Stromverbrauch und -erzeugung in jeder Sekunde die Waage halten, damit die Netzfrequenz konstant bei möglichst 50 Hertz (Hz) bleibt. Wenn die Stromerzeugung geringer ist als der Verbrauch, sinkt die Frequenz. Bereits bei einer Frequenz von 49,8 Hz müssen die Netzbetreiber Leistungsreserve, also Kraftwerke, die nur im Notfall zum Einsatz kommen, aktivieren.
Sinkt die Frequenz weiter auf 49 Hz, helfen nur noch Lastabwürfe, das sind die sogenannten Brownouts – kontrollierte Abschaltungen ganzer Regionen.
Eine auf der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentationsfolie der Bundesnetzagentur soll dabei aufzeigen, wie lange eine mögliche Strommangellage andauern könnte. Die Rede sei hier von einer Dauer von „mehreren Tagen bis Wochen“.
Dem Energieexperten Stefan Spiegelsperger fiel ein massiver Abbau der flexiblen Kraftwerksleistung in Deutschland über die vergangenen Jahre auf. Am 26. Juni dieses Jahres lag die gesamte installierte Leistung ohne Windkraft, Solar, Pump- und Stromspeicher bei 89,8 Gigawatt (GW), einschließlich Netzreserve. Laut seiner Kraftwerksliste waren es im Jahr 2016 noch 22,8 GW mehr.
„Nur zum Vergleich: Alle Haushalte verbrauchen nur 18 bis 20 Gigawatt. Das heißt, wir haben Kraftwerke abgeschaltet, die alle Haushalte sicher mit Strom versorgen könnten“, sagte er auf seinem YouTube-Kanal. Die Abschaltungen beinhalten auch die der letzten Kernkraftwerke sowie vieler Kohlekraftwerke, um den bis spätestens 2038 angestrebten Kohleausstieg umzusetzen.
Noch ist diese Kraftwerksleistung aber ausreichend. In der Spitze hat die Bundesrepublik in diesem Jahr am 3. Februar mit 83,2 GW am meisten verbraucht. An diesem Tag stand zudem viel Windkraft zur Verfügung.
Mit weiterer Stilllegung grundlastfähiger Kohlekraftwerke und möglicherweise steigendem Strombedarf durch die Elektrifizierung unserer Gesellschaft, immer mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Rechenzentren wird jedoch ein Engpass nicht unwahrscheinlicher.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner bewertet den OpenAI-Vorfall als Warnsignal.
Sie rechnet mit einer Zunahme KI-gestützter Cyberangriffe.
Das BSI fordert überprüfbare Sicherheitsgrenzen für autonome KI-Systeme.
Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entsteht ein KI-Sicherheitsinstitut.
Der jüngste KI-Sicherheitsvorfall bei OpenAI ist aus Sicht der Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, ein Warnsignal. Sie mahnt zu einem bewussteren Vorgehen in der Cybersicherheit und rechnet damit, dass Angriffe mithilfe Künstlicher Intelligenz in den kommenden Monaten und Jahren zunehmen werden.
Deshalb müsse Deutschland stärker und gezielter in die Cyberabwehr investieren und verbindliche Sicherheitsstandards für autonome KI-Systeme entwickeln, so Plattner.
BSI betrachtet Vorfall um Hugging Face als Warnung
Wie am Mittwoch, 22. Juli, bekannt wurde, ist ein interner Test bei OpenAI außer Kontrolle geraten. Einem KI-Modell sei es dem Unternehmen zufolge gelungen, eine abgeschottete Testumgebung zu verlassen. Anschließend griff es eigenständig die Infrastruktur des KI-Unternehmens Hugging Face an.
OpenAI selbst sprach von einem „beispiellosen Cybervorfall“. Der Vorfall habe sich unter kontrollierten Testbedingungen ereignet. Das System nutzte offenbar eine bisher unbekannte Schwachstelle. Besorgnis erregte insbesondere, dass das KI-System eigenständig Entscheidungen traf und der Angriff nicht durch Menschen gesteuert wurde.
OpenAI und Hugging Face wollen den Vorfall nun gemeinsam aufarbeiten und untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Cybersicherheitsexperten fordern insbesondere bei autonomen KI-Systemen Maßnahmen, um einen möglichen Kontrollverlust zu verhindern.
Warnung vor Angriffen auf kritische Infrastruktur
Auch BSI-Präsidentin Plattner mahnte, KI-Systeme dürften ihre vorgegebenen Grenzen nicht eigenmächtig überschreiten. Technische Schutzmechanismen müssten überprüfbar sein und sich nicht umgehen lassen. Sie warnte vor möglichen Angriffen auf die Stromversorgung oder andere Elemente der kritischen Infrastruktur. Gegenüber Reuters sagte sie: „Wir können keine KI haben, die dann sagt, ich guck mal, was ich alles tun muss, bloß um meinen Auftrag zu erfüllen, und dabei unter Umständen deutlich kriminelle Handlungen begeht und dann im Zweifelsfall eben halt auch riesigen Schaden anrichten kann.“
Die BSI-Präsidentin fordert eine internationale Debatte darüber, welche Freiheiten autonome KI-Systeme haben dürfen. Zudem müsse es klare Sicherheitsvorgaben für Hersteller und Betreiber geben. Dass sich die angegriffene Infrastruktur von Hugging Face ebenfalls mit KI verteidigte, in diesem Fall mit einem chinesischen Modell, zeige laut Plattner die Bedeutung verfügbarer Modelle und deren Einsatz: „Das heißt, hier zeigt das auch so ein bisschen die Asymmetrie. Es wird definitiv darum gehen, welche Modelle hat man zur Verfügung und wie sind die Modelle dann entsprechend auch im Einsatz.“
BSI will mit Bundesnetzagentur KI-Sicherheitsinstitut aufbauen
Die BSI-Chefin kündigte den Aufbau eines KI-Sicherheitsinstituts an. Ihre Behörde wird dies gemeinsam mit der Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung in Angriff nehmen. Man befinde sich diesbezüglich „mitten in den Vorbereitungen“. Man wolle Unternehmen damit eine Möglichkeit bieten, bewährte Verfahren zu entwickeln.
Dafür seien „ganz enge Kooperationen auch mit Wirtschaft und Wissenschaft vorgesehen“. Dies wolle man verbreitern, um nationale Fähigkeiten aufzubauen, KI zum eigenen Schutz einzusetzen. Plattner fügte hinzu: „Denn eins ist sicher, die Angreifer werden es nutzen, um uns anzugreifen.“
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag. Vom 2. August an gelten in der EU neue Transparenzpflichten für KI-Systeme und künstlich erzeugte Inhalte. - Foto: Nenad Cavoski/iStock
In Kürze:
Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindlicheStrafen.
Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner
„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.
Wo die Abgrenzung schwierig wird
Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).
Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
Regeln stehen, Hilfen kommen später
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.
Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau
Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.
Der Omnibus soll für Ordnung sorgen
Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.
Foto: monkeybusinessimages/iStock
Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden
Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.
Die Regeln müssen im Alltag bestehen
Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
Foto: Finn Gomez/Getty Images; Epoch Times Montage
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Kampf gegen Linksextremismus
US-Außenminister Marco Rubio kündigte eine neue Visabeschränkungspolitik an, die sich gegen Mitglieder „linksextremer terroristischer“ Organisationen und verbündeter Gruppen richtet. Die Ankündigung erfolgte im Rahmen eines Anti-Terror-Gipfels mit Vertretern aus 70 Staaten in Washington. In seiner Rede verwies Rubio auf Anschläge in Deutschland und Griechenland.
Die EU-Kommission hat eine Reform des Emissionshandels vorgeschlagen. Vorgesehen sind eine langsamere Reduzierung der CO₂-Zertifikate, eine Verlängerung der kostenlosen Zertifikate für Unternehmen bis 2037 und Änderungen für den Flugverkehr. Das Ziel besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken. Die Vorschläge werden nun verhandelt.
Der Streit um die AfD-Landesliste in Nordrhein-Westfalen eskaliert. Der AfD-Bundesvorstand fordert den Abbruch der Aufstellungsversammlung wegen möglicher Drohungen gegen Delegierte und drohender Nichtzulassung. Landeschef Martin Vincentz lehnt dies ab und setzt die Versammlung fort. Hintergrund sind interne Machtkämpfe. Die Liste ist entscheidend für die Landtagswahl 2027.
US-Präsident Donald Trump hat geheime Unterlagen zur US-Wahl 2020 veröffentlicht. Die Dokumente befassen sich mit mutmaßlicher chinesischer Einflussnahme auf die Wahl sowie mit Cyberaktivitäten gegen die USA. In einer landesweit übertragenen Rede forderte Trump zudem weitere Untersuchungen und Änderungen am amerikanischen Wahlsystem, um dieses besser vor Sicherheitslücken zu schützen.
Die Bundesnetzagentur will den Wettbewerb im Fernverkehr stärken. Ab dem Fahrplan 2028 soll die Deutsche Bahn auf stark ausgelasteten Strecken mehr Kapazitäten für Wettbewerber bereitstellen. Die Bahn und mehrere Bundesländer kritisieren diesen Beschluss. Rechtliche Schritte werden geprüft.
Die Deutsche Bahn muss laut einem Beschluss der Bundesnetzagentur auf hochbelasteten Strecken im Fernverkehr mehr Platz für die Konkurrenz machen. (Archivbild) - Foto: Christian Charisius/dpa
Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr machen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einem vorläufigen Beschluss Ende Juni nun endgültig entschieden, wie die Behörde mitteilte. Doch die Entscheidung sehen die Bahn und mehrere Bundesländer äußerst kritisch. Denkbar sind auch rechtliche Schritte gegen den Beschluss.
Bahn muss in den Knoten mehr Platz machen
Mit dem Beschluss werde die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu verpflichtet, auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen, wie die Bonner Behörde mitteilte. Diese Wettbewerbsklausel soll demnach für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028 wirksam werden.
Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten. Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert.
Im Detail ist vorgesehen, dass die Infrago die Trassen auf stark befahrenen Korridoren künftig nur noch zu maximal 60 bis 75 Prozent an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Beim genauen Prozentwert hat die Infrago demnach Spielraum. „Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann“, erklärte die Bundesnetzagentur.
Die Behörde sei sich bewusst, „dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“, erklärte die Netzagentur. „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, argumentierte Behördenchef Klaus Müller. „Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird.“
„Verfahrens- und Aufklärungsfehler“
In der Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft die InfraGo der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der BNetzA. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die InfraGo an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.
Bedenken haben aber auch die Bundesländer, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht, die der dpa ebenfalls vorliegen. Das Land Bayern etwa befürchtet, dass insbesondere der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung der BNetzA Bestand habe.
„Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden“, schreibt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) in dem Papier.
Brandenburg fürchtet um Fernverkehrsangebot in der Fläche
Das Land Brandenburg wiederum warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte“, heißt es in der Stellungnahme des Landes. „Die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt.“
Geändert haben die Stellungnahmen gleichwohl nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen. (dpa/afp/red)
Deutschland bezieht etwa 10 Prozent seines Erdgases als LNG. Weitere 10 Prozent kommen über Umwege nach wie vor aus Russland. - Foto: privat, Suphanat Khumsap/iStock; Montage Epoch Times
In Kürze:
Die deutschen Gasspeicher sind so leer wie selten zu dieser Zeit. Bereits jetzt zeichnet sich eine Gasmangellage im kommenden Winter ab.
Weltpolitische Krisen erschweren die Wiederbefüllung und gefährden das Geschäftsmodell der Speicherbetreiber.
Deutschland bezieht selbst kein Gas aus Russland, erhält aber dennoch über Umwege russisches Gas. Diese Importe fallen ab Januar 2027 weg.
Einheimisches Gas könnte Deutschland für Jahrzehnte versorgen, die Förderung bleibt jedoch verboten.
Zugleich setzt die Methanverordnung der EU die Versorgungssicherheit unter Druck.
Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht unter derart „verrückten“ Bedingungen.
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom 30-jährigen Mittel der Satellitenmessungen ist damit im Vergleich zu Mai gesunken (+0,53 Grad Celsius), liegt aber höher als im April (+0,39 Grad Celsius).
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Der kurzfristige Abkühlungstrend bleibt weiter intakt, der langfristige Trend liegt unverändert bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei die aktuell Temperaturabweichung leicht über dem Erwartungswert liegt.
Die US-amerikanische Ozeanbehörde NOAA hat die für den Pazifik erwarteten El Niño-Konditionen inzwischen bestätigt und rechnet damit, dass diese bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. El Niño ist eine natürliche, zyklische Erwärmung des tropischen Pazifiks, die sich alle drei bis fünf Jahre ereignet und in der Regel mit einem globalen Temperaturausschlag von 0,2 Grad Celsius verbunden ist.
Davon scheinbar unberührt, beträgt der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 weiterhin 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.
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Schematische Darstellung von El Niño und La Niña.
Foto: Papapapong/iStock
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Beim direkten Vergleich der Temperaturen des Wetterphänomens El Niño/La Niña zeigt sich eine ausgeprägte zeitliche Korrelation.
Die Befüllung der deutschen Gasspeicher bis zur Heizsaison wird schwierig
Der Füllstand der deutschen Gasspeicher beträgt zurzeit lediglich 44 Prozent. Dies liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt, denn die Füllstände lagen früher zu diesem Zeitpunkt bei 60 Prozent. Die Befüllung im Jahr 2026 startete zum einen von einem sehr niedrigen Niveau von rund 20 Prozent. Zum anderen zögern die Gasspeicherbetreiber, Gas einzukaufen, da die Gaspreise seit der Hormus-Krise hoch sind.
Das Geschäftsmodell der Betreiber bestand darin, preiswertes Gas im Sommer einzukaufen und zu einem in der Regel höheren Preis im Winter zu verkaufen. Jetzt droht sogar das Gegenteil. Sollte es zu einer Entspannung am Persischen Golf kommen, werden die Gaspreise im Winter niedriger als im Sommer liegen, sodass den Betreibern Verluste drohen.
Der Verband der Speicherbetreiber INES gab daher im Juli bekannt, dass bis zur Heizsaison technisch nur noch ein Niveau von 76 Prozent erreicht werden kann. Die Betreiber stellen fest:
„Die derzeitigen Preisentwicklungen setzen kaum Anreize zur Einspeicherung von Gas und gefährden damit die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter.“
Gasmangellage schon heute absehbar?
Bei einem kalten Winter prognostiziert der Verband schon heute eine Gasmangellage von bis zu 2 Terawattstunden pro Tag im Februar/März 2027. Es fehlten dann bis zu 40 Prozent des in Deutschland täglich benötigten Erdgases. In diesem Fall droht die Abschaltung des Gases für die Industrie, die etwa 2 Terawattstunden Gas pro Tag verbraucht.
Der INES-Geschäftsführer Heinermann sieht bei einem außergewöhnlich kalten Winter die Risiken erheblich steigen: „Deshalb müssen bereits heute die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Speicher stärker zu befüllen.“
Die tägliche Einspeisung in die Speicher beläuft sich zurzeit auf 0,2 Prozentpunkte. Bei diesem Tempo würde bis zum 1. November – noch etwas über 100 Tage – noch nicht einmal der gesetzlich vorgeschriebene Füllstand von 70 Prozent erreicht. Die Bundesnetzagentur erklärt dennoch, die Versorgungssicherheit sei gewährleistet.
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Der Verlauf des Füllstands der deutschen Erdgasspeicher.
Foto: Bundesnetzagentur
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INES-Prognose für die Entwicklung des durchschnittlichen deutschen Gasspeicherfüllstandes.
Foto: INES
Deutschland bezieht immer noch relevante Mengen Gas aus Russland
Über die viel gepriesenen deutschen LNG-Terminals bezieht Deutschland etwa 10 bis 13 Prozent seines Erdgases. Etwa 40 Prozent kommen aus Norwegen. Weitere 40 Prozent kommen aus den Niederlanden und Belgien. Dort wird es als LNG angelandet und durch Pipelines nach Deutschland transportiert.
Tägliche Gasimporte Deutschlands nach Ländern. Der Direktimport aus Russland (grau) wurde 2022 eingestellt. Parallel dazu ist die Gesamtimportmenge (orange) erheblich gesunken. LNG (rosa) ist seither die viertwichtigste Bezugsquelle – ein Teil dessen stammt über Umwege dennoch aus Russland.
Foto: Bundesnetzagentur
Es wird jedoch kaum diskutiert, dass Belgien über Zeebrügge vier Zehntel seines LNG-Imports aus Russland bezieht, ebenso die Niederlande mit 13 Prozent seines Imports. Insofern erhalten wir indirekt immer noch erhebliche Mengen – rechnerisch ergeben sich rund 10 Prozent – unseres Gases aus Russland.
Frankreich importiert seinerseits ein Drittel des LNGs aus Russland. Dieser Import soll nach den Plänen der EU ab 1. Januar 2027 beendet werden. Das wird sich dann tendenziell in höheren Preisen niederschlagen.
Monatliche LNG-Importe aus Russland ausgewählter Länder in Milliarden Kubikmetern. Seit Januar 2021 hat sich das Gesamtvolumen erhöht, sowohl in Summe für Belgien, die Niederlande und Frankreich als auch für Europa insgesamt.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine strategische Erdgasreserve, um auf Gasversorgungskrisen besser vorbereitet zu sein. Die Gasreserve soll 24 Terawattstunden umfassen, etwa 10 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazität. Die Kosten für den Gaseinkauf und die Einspeicherung sollen etwa 1,5 Milliarden Euro betragen, die über einen Aufschlag auf die Gaspreise für den Verbraucher finanziert werden sollen. Das entsprechende Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Maßnahme ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Energiepolitik der letzten vier Bundesregierungen die Krisenanfälligkeit der Gasversorgung massiv erhöht hat. Denn aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und des notwendigen Backups für Wind- und Solarenergie werden in den nächsten Jahren zahlreiche Gaskraftwerke zu bauen sein.
Die Bundesnetzagentur hat erklärt, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland nur gewährleistet werden kann, „wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von 22.400 MW bis 35.500 MW errichtet werden“. 35.500 Megawatt Gaskraftwerke verbrauchen etwa 15 Milliarden Kubikmeter zusätzliches Gas. Zum Vergleich: Der Jahresverbrauch Deutschlands lag 2025 bei 85 Milliarden Kubikmetern Gas.
… aber Fracking bleibt verboten
Erschwerend kommt hinzu, dass die früheren Regierungsparteien es für richtig hielten, die Erdgasförderung durch Fracking in Deutschland zu verbieten. Ministerin Reiche kann sich eine Lockerung des Fracking-Verbots vorstellen.
Der Kanzler geht jedoch auf Distanz. Auch sein Finanzminister hat sich – wie die SPD insgesamt – gegen Fracking ausgesprochen. Der Wahlkreis von Lars Klingbeil (Heidekreis) liegt in einem Gebiet vielversprechender Schiefergasvorkommen.
Nun bekommt die Ministerin starke Unterstützung durch ein von der Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten des ehemaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Prof. Hans-Joachim Kümpel. Er kommt zu dem Ergebnis, dass
die Technik der Förderung des Schiefergases aus mehr als 1.000 Meter Tiefe eine Gefährdung des Grundwassers (bis zu 100 Meter Tiefe) ausschließt,
das Erdbebenrisiko beim Fracking um ein Vielfaches niedriger ist als bei der herkömmlichen Erdgasförderung,
Deutschland eine förderbare Gesamtmenge von 1.000 Milliarden Kubikmetern aufweist, was einer Förderdauer von 50 Jahren bei einer jährlichen Fördermenge von 20 Milliarden Kubikmetern entspricht,
deutlich kostengünstiger wäre als der heutige Weltmarktpreis.
Das Gutachten kann man hier kostenlos herunterladen.
Verschärft ein Erdgaslieferstopp wegen der EU-Methanverordnung die Gasmangellage?
Die EU hat eine Verordnung erlassen, wonach ab 1. Januar 2027 der Methanausstoß bei der Förderung, der Verarbeitung und dem Transport von Rohöl und Erdgas aus Klimaschutzgründen zu reduzieren ist. Und das soll nicht nur in Europa gelten, sondern für Importeure, die nachweisen sollen, dass in den außereuropäischen Förderländern diese neuen, erheblich strengeren EU-Standards erfüllt sind.
Während Importeure wie SEFE, Uniper und Shell davor warnen, dass „ein erheblicher Teil der weltweiten Gasversorgung de facto nicht konform sein wird“ und es zu erheblichen Lieferengpässen kommen könnte, will die EU ihre Verordnung mit horrenden Strafzahlungen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes durchsetzen.
Am 24. Juni haben die USA, Katar, Nigeria und Algerien in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission Änderungen der Importregeln verlangt, andernfalls werde Europa massive Versorgungsrisiken mitten im Januar 2027 eingehen. Immerhin sind 43 Prozent des Erdgasverbrauchs in Europa betroffen. Der US-Energieminister Chris Wright nannte die Regeln „crazy“ – verrückt. Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht zu diesen Bedingungen.
Ministerin Reiche hat sich richtigerweise bei der EU für ein Aussetzen der Verordnung ausgesprochen. Ihr SPD-Kollege, Umweltminister Schneider, hat sich im Namen der Bundesregierung für die Beibehaltung der EU-Verordnung ausgesprochen und hat seine Ministerkollegin für ihre Initiative öffentlich gerügt.
Wenn wir im Januar 2027 Versorgungsprobleme bekommen werden, wissen wir, bei wem wir uns zu bedanken haben.
Die Deutsche Bahn muss im Fernverkehr mehr Kapazitäten für Wettbewerber freimachen. (Archivbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Bundesnetzagentur will die Monopolstellung der Deutschen Bahn im Fernverkehr aufbrechen – und verspricht sich davon vor allem Vorteile für die Fahrgäste. Die Behörde will den bundeseigenen Konzern dazu verpflichten, mindestens ein Viertel der Kapazitäten auf bereits hochbelasteten Strecken an Wettbewerber abzugeben.
Die Bahn, die bislang rund 95 Prozent des Fernverkehrs in Deutschland dominiert, muss also bald mehr lukrative Trassen an Konkurrenten abtreten. Ein Überblick.
Was hat die BNetzA konkret entschieden?
Dem Beschluss der BNetzA zufolge darf die für das Schienennetz zuständige Bahntochter DB InfraGo auf hochbelasteten Strecken künftig nur noch 60 bis 75 Prozent der Kapazitäten an ein einziges Unternehmen vergeben. Den genauen Prozentsatz könne die InfraGo selbst festlegen.
Das bedeutet: Auf stark ausgelasteten Korridoren mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist, muss die InfraGo sicherstellen, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr tatsächlich verkehren kann.
„Die Wettbewerberklausel gilt nur, wenn das Unternehmen vertaktete Verkehre anbietet“, teilte die Netzagentur mit. „Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird.“
Außerdem will die BNetzA die InfraGo dazu verpflichten, auch in den Bahnhöfen Platz für Wettbewerber zu machen und dort Flächen „nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien zu vergeben“.
Was bedeutet die Entscheidung für die Fahrgäste?
Mit der neuen Wettbewerbsklausel sollen Konkurrenten es einfacher haben, gegen die Bahn im Fernverkehr anzutreten. Die Bundesnetzagentur erhofft sich davon niedrigere Ticketpreise und mehr Qualität für Reisende im Fernverkehr, weil das in der Regel eine Folge von mehr Wettbewerb ist.
Doch die Bahn sieht das anders. Sie hat bereits angekündigt, weniger stark nachgefragte Fernverkehrsanbindungen in der Fläche reduzieren zu müssen, sollte sie auf den Rennstrecken Trassen verlieren. Denn dort verdiene der Konzern das Geld, mit dem er die Verbindungen in der Fläche finanziere.
Die InfraGo weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass die neuen Regelungen nicht flächendeckend, sondern nur für ohnehin stark frequentierte Abschnitte gälten.
„Mit dieser Regel würden auf hochbelasteten Strecken immer mindestens zwei Anbieter von Schienenpersonenfernverkehr Trassen erhalten“, teilte die Bahn mit. „Die geplante Regelung würde damit das strukturelle Problem von Knoten und Kapazität verschärfen.“
Bringt mehr Wettbewerb auch mehr Pünktlichkeit?
Das ist unwahrscheinlich. Die Unpünktlichkeit der Deutschen Bahn liegt vor allem am maroden und an vielen Stellen überlasteten Schienennetz.
Staus in den Knoten und Tausende neue Baustellen jährlich bremsen alle Verkehrsarten auf der Schiene aus. Auch ein neuer Wettbewerber wie Italo wird da wenig ausrichten können.
Was ist der Hintergrund der Entscheidung?
Hintergrund der Entscheidung ist der geplante Einstieg des italienischen Zugunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehrsmarkt. Die Pläne sehen vor, zunächst die Strecken München-Frankfurt-Köln-Dortmund im Stundentakt und München-Berlin-Hamburg alle zwei Stunden zu fahren.
Italo will dafür 30 Hochgeschwindigkeitszüge für 56 tägliche Zugverbindungen ab dem Frühjahr 2028 auf die Gleise schicken.
Damit sich die Investition lohnt, will Italo die Wettbewerbsbedingungen ändern und hat dafür die Bundesnetzagentur angerufen. Entsprechend positiv äußerte sich das Unternehmen nun zu der Entscheidung.
„Sie sendet ein klares Signal, dass Deutschland bereit ist für echten Wettbewerb im Hochgeschwindigkeitsverkehr zum Nutzen aller Fahrgäste“, teilte Italo mit.
Neben dem Münchner Verkehrsunternehmen Flix wären die Italiener der zweite nennenswerte Wettbewerber der Deutschen Bahn im Fernverkehr. Auch Flix hat für 2028 eine neue Offensive mit zusätzlichen Zügen und neuen Verbindungen angekündigt.
Wie geht es jetzt weiter?
Bei dem Beschluss der Bundesnetzagentur handelt es sich noch um einen Entwurf. Dieser wird nun dem Eisenbahninfrastrukturbeirat zugeleitet, der dazu angehört wird.
In zwei Wochen soll dann die finale Entscheidung fallen. Die neuen Regeln muss die InfraGo dann bei der Trassenvergabe für das Jahr 2028 anwenden.
Was sagt die Branche?
Nicht nur die Deutsche Bahn, auch andere Akteure der Branche haben sich gegen einen Markteintritt von Italo ausgesprochen. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG etwa teilt die Befürchtung der Bahn, dass mit mehr Wettbewerbern die Anbindung in der Fäche bedroht ist.
Die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr wiederum fürchten, dass der Regionalverkehr auf der Schiene auf bestimmten Abschnitten das Nachsehen hat, die auf den hochbelasteten Korridoren liegen. (dpa/red)
In Deutschland zählen Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 4.742 Megawatt zur inländischen Netzreserve. - Foto: schulzhattingen/iStock
In Kürze:
Die Bundesnetzagentur bestätigt die neuen Netzreservekapazitäten von 7.407 Megawatt und 8.274 MW für 2028/2029.
Auffällig ist ein Anstieg, der allerdings noch im Rahmen der vergangenen Jahre liegt.
Die Energiebehörde begründet die Anstiege mit den immer höheren Strommengen, die die Netze transportieren müssen.
Die Kraftwerksreserve ist für Netzengpässe und Phasen mit Strommangel gedacht.
Mehr als ein Drittel der Reservekraftwerke befindet sich im Ausland.
Deutschland benötigt im kommenden Winter wieder mehr Reservekraftwerke. In ihrem neuen Bericht „Versorgungssicherheit Strom“ hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine nötige bundesweite Kapazität im Umfang von 7.407 Megawatt (MW) ausgerufen.
Der Zeithorizont dafür läuft seit dem 1. April 2026 bis zum 31. März 2027. Damit hat die Energiebehörde die jüngste Empfehlung der Übertragungsnetzbetreiber bestätigt. Diese Netzreserve dient der Stabilität im deutschen Stromnetz – besonders im Winter, wenn der Strombedarf höher ist.
Zum Vergleich: Im vergangenen Winter lag dieser Reservebedarf bei 6.493 MW. Somit entspricht die Anpassung einem Anstieg von gut 14 Prozent. Ebenso legte die Behörde den Reservebedarf für den späteren Zeitraum 2028/2029 auf 8.274 MW fest, wodurch sich eine Steigerung von weiteren 11,7 Prozent ergibt.
Wie hoch die Kraftwerksreserve im dazwischenliegenden Zeithorizont 2027/2028 sein wird, teilte sie nicht mit. Diese hat die BNetzA hingegen im Vorjahresbericht auf 6.525 MW kalkuliert und würde ab April kommenden Jahres somit wieder leicht über den Wert von 2025/2026 sinken.
Reserve steigt, aber keine Rekordwerte
Wie sind die neuen Reservebedarfe einzuordnen? Aufschluss dazu gibt ein Blick auf die Werte der vorangegangenen Winter oder Zeithorizonte. Dabei fällt auf, dass sich der Reservebedarf stets im Bereich zwischen rund 4.600 MW und 10.400 MW befand.
Der bisherige absolute Spitzenwert wurde 2017/2018 erreicht. Gründe dafür waren die Abschaltung von Kernkraftwerken, vor allem in Süddeutschland, sowie ein weniger fortgeschrittener Netzausbau als heute.
Verlauf des deutschen Netzreservebedarfs seit dem Zeitraum 2016/2017.
Foto: mf/Epoch Times
Somit sind die Reservebedarfe vom vergangenen und vom kommenden Winter noch im normalen Bereich. Allerdings stellen die 7.407 MW den dritthöchsten Wert der vergangenen zehn Jahre dar. Die für in zwei Jahren prognostizierten 8.274 MW wären der zweithöchste Wert der Zeitreihe.
Wann die Reserve nötig ist
Die Kraftwerksreserve springt etwa bei Netzengpässen ein, die entstehen, wenn das Übertragungsnetz überlastet ist. Die Netzreserve soll das verhindern. Dazu reduzieren die Netzbetreiber bei drohender lokaler Netzüberlastung die Erzeugung vor einem Engpass und erhöhen gleichzeitig die Erzeugung dahinter.
Ebenso springt die Reserve bei allgemeinem Strommangel ein. Dieser tritt auf, wenn besonders Windkraft- und Solaranlagen nicht genügend Strom liefern wie bei einer Dunkelflaute. Diese kann vor allem im Herbst und im Winter auftreten und mehrere Tage andauern.
Bei der Dunkelflaute vom 3. bis 5. Dezember 2025 fehlten bis zu 19.000 MW. Hierfür hätte weder die damalige noch die derzeitige Reservekapazität gereicht. Stattdessen mussten zusätzliche Stromimporte aus dem Ausland den Bedarf decken. Das liegt auch daran, dass der Atomausstieg im Jahr 2023 und der fortschreitende Kohleausstieg die Grundlast hierzulande bereits deutlich reduziert haben.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, benennt den hinterherhinkenden Netzausbau als Grund für die nun erhöhte Reservekapazität. „Bis wir die Netze besser ausgebaut haben, ist die Netzreserve erforderlich, um die sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Der Bedarf für das kommende Winterhalbjahr ist leicht höher als im vergangenen Jahr“, sagte er.
Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.
Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa
Laut der Energiebehörde steigen die Transportaufgaben im Stromnetz. Das ist auch der Grund für den Anstieg der Reserve vom Zeitraum 2026/2027 zu 2028/2029. Dass die Netze immer größere Strommengen transportieren müssen, liege unter anderem am kontinuierlichen Ausbau der „erneuerbaren“ Energien und an ihrer diskontinuierlichen Einspeisung.
An sonnigen oder windigen Tagen produzieren die rund 6 Millionen Photovoltaik- und rund 31.000 Windkraftanlagen der Bundesrepublik hohe Strommengen. Der überschüssige norddeutsche Windstrom kann wegen fehlender Leitungen jedoch nicht in den verbrauchsintensiven Süden fließen. Diese „Stromautobahnen“ befinden sich noch im Bau.
Ein weiterer Grund ist die notwendige Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Erst mit ausreichend Stromleitungen sind eine vollständige Nutzung der Erneuerbaren und die für die sichere Stromversorgung wichtigen Stromexporte und -importe möglich.
Bis dahin müssen die Netzbetreiber bei Stromüberproduktion durch Windkraft und Solar weiterhin zunehmend Redispatch-Maßnahmen anwenden. Dabei schalten sie im genannten Fall Windkraftanlagen im Norden des Landes ab, um dort die Netze nicht zu überlasten – der negative Redispatch. Im Süden hingegen fahren sie bestehende Marktkraftwerke – meist Gaskraftwerke – und bei Bedarf noch die entsprechenden Reservekraftwerke hoch – der positive Redispatch.
Die Reservekraftwerke für den kommenden Winter stehen allerdings nicht alle in der Bundesrepublik. Das trifft nur auf 4.742 MW der veranschlagten 7.407 MW zu. Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen Kraftwerke im benachbarten Ausland den verbleibenden Bedarf abdecken. Dieses Mal liegt er bei 2.665 MW, also bei mehr als einem Drittel der Gesamtreserve.
Die Behörde schrieb hierzu: „Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.“
Für die in der Bundesrepublik stehende Reserve stehen meist stillgelegte, aber systemrelevante Anlagen bereit. Bei Bedarf können die Übertragungsnetzbetreiber diese Anlagen hochfahren.
Die ausländische Reserve bilden Kraftwerke, deren Betreiber sich vertraglich gegenüber den deutschen Übertragungsnetzbetreibern verpflichten, für den Redispatch Strom ins Netz einzuspeisen. Die Kosten für die Bereitschaft der Kraftwerke und deren Abrufung finanzieren sich über die Netzentgelte. Diese Kraftwerke stehen unter anderem in Österreich, der Schweiz, Frankreich, oder den Niederlanden.
Der ausländische Kraftwerksanteil ist dabei im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Im Zeitraum 2025/2026 war dieser mit 1.344 MW (von insgesamt 6.493 MW) nur gut halb so hoch wie aktuell. Auch im Zeitraum 2024/2025 lag dieser Anteil bei 1.367 MW (von 6.947 MW). In den Jahren zuvor befand sich der Anteil aus dem Ausland ebenfalls grob in dieser Größenordnung.
Nun könnte man annehmen, dass Deutschland sich aufgrund der ausländischen Netzreserve und der hauptsächlich bei Dunkelflaute nötigen Stromimporte nicht autark mit Strom versorgen kann.
Allerdings beträgt die installierte Leistung aller nicht wetterabhängigen Kraftwerke in Deutschland rund 85.000 MW. Da der Bedarf normalerweise nie die 80.000 MW erreicht, ist das ausreichend. Windkraft und Solar sollen den fossilen Anteil in der Stromversorgung senken.
Das Miteinplanen von ausländischer Reserve und Stromimporten habe oft wirtschaftliche Gründe und ist somit von staatlicher Seite kalkuliert. Technisch wäre die Autarkie möglich, aber teuer, da Strom aus dem Ausland oftmals günstiger ist als der aus vielen inländischen Öl- oder Gaskraftwerken.
Zu erwähnen ist allerdings, dass Kraftwerke, die nur gelegentlich Strom produzieren, teilweise gerade deswegen kostspielig sind. Der zeitweise Stillstand verteuert die Kosten pro erzeugter Megawattstunde im Vergleich zu einem Dauerbetrieb.
Die Bundesnetzagentur will das System der Netzentgelte reformieren. - Foto: canva; Montage: Epoch Times
In Kürze:
Die Bundesnetzagentur hat ihr neues Reformkonzept für die Netzentgelte vorgestellt.
Es ist eine Neuverteilung von Kosten in Höhe von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr – hin zu mehr Kostengerechtigkeit und Anreizen für netzdienliches Verhalten.
Für Privathaushalte ändert sich kaum etwas.
Betreiber von Solaranlagen werden jedoch stärker zur Kasse gebeten.
Bei Großverbrauchern soll es drastische Änderungen wie den Wegfall des heutigen Leistungspreises geben.
Mit der Energiewende verändert sich unsere Netzinfrastruktur grundlegend.
Das ist ein Grund, warum die Bundesnetzagentur intensiv über eine Neuausrichtung der Netzentgelte nachdenkt. Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung, Wartung und den Ausbau der öffentlichen Stromnetze in Deutschland. Sie machen rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.
Neuverteilung von 37 Milliarden Euro
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 „nach intensiver Diskussion mit allen Netznutzergruppen“ ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt.
Klaus Müller, Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn, erläutert die Pläne:
„Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen.
Haushalte und Unternehmen zahlen für Netzentgelte jedes Jahr rund 37 Milliarden Euro. Diese Kosten sollen ab 2029 nach einer neuen Systematik verteilt werden.
Bundesnetzagenturchef Klaus Müller.
Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa
Laut Müller plane die Bundesnetzagentur mit der Reform, die aufkommenden Kosten dort in Rechnung zu stellen, wo sie entstehen. Weitere Ziele lauten: „knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen, Engpassmanagementkosten vermeiden, Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“.
Ein weiterer Grund für die Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Diese Entscheidung führt dazu, dass der Bundestag die bestehende Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aufheben muss.
Für die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland soll sich nicht viel ändern. Ihre Stromrechnung besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Allerdings gibt es voraussichtlich künftig verbindliche Vorgaben für die Grundpreise, da die Behörde plant, den Grundpreis zu deckeln. Bisher können die Netzbetreiber diese beliebig erheben, wodurch teils deutliche Preisunterschiede entstehen.
Mehrkosten für Betreiber von Solaranlagen
Betroffen wären durch die geplante Veränderung insbesondere Verbraucher, die auch eine Stromerzeugungsanlage – etwa eine Solaranlage – betreiben. Diese sogenannten Prosumer speisen je nach Wetterlage Strom ein und beziehen diesen zu anderen Zeiten aus dem Netz.
Solaranlagen auf Wohnhäusern speisen ihren Überschussstrom in das öffentliche Stromnetz ein.
Foto: Joe Morris/iStock
Durch einen höheren Grundpreis sollen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Das sei sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, erklärte Müller. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“
Die Prosumer müssen mit voraussichtlich unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Die Höhe soll lokal variieren.
Nutzer mit Steckersolaranlagen, also etwa Balkonkraftwerken, die nur über einen Schuko-Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden werden, zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.
Ein Schlüsselelement der Energiewende sind Speichersysteme. Sie sollen überschüssigen Strom von Solar- und Windkraftanlagen aufnehmen und ihn in sonnen- und windärmeren Stunden bei Strommangel dem Netz wieder abgeben. Das entlastet die Netze.
Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur überlegt, die bestehende Befreiung der Netzentgelte für Batteriesysteme zu kippen. Kritik dazu kam vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). „Schon die unnötige Diskussion darüber hat enormen Schaden verursacht“, teilte der Verband mit.
Die aktuelle Überarbeitung der Energiebehörde begrüßt der BVES hingegen. „Die Bundesnetzagentur hat sich am Ende für das einzig Richtige entschieden: Rechtssicherheit, Investitionssicherheit und Planungssicherheit“, erklärte Thomas Speidel, Präsident des BVES. Laut dem Verband ordnet die Bundesnetzagentur Stromspeicher nun klar als „Flexibilitätsoption“ und nicht als klassische Verbraucher ein.
„Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft und die Steigerung der Versorgungssicherheit. Wir brauchen noch viel mehr davon“, so die Energiebehörde.
Nach dem derzeitigen Stand der AgNes-Reform müssen Betreiber von Heimstromspeichern auch künftig keine Netzentgelte bezahlen. Dieses Privileg gilt 20 Jahre lang, auch für große Speicherprojekte, die noch bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen.
Speicheranlagen, die später in Betrieb gehen, zahlen einen „moderaten Kapazitätspreis“. Hierbei handelt es sich um die Gebühr für die Bereitstellung oder beanspruchte Maximalleistung eines Stromanschlusses.
Wie bei Stromerzeugern soll dieses Einspeiseentgelt zwischen 4 und 7 Euro pro Kilowatt (kW) pro Jahr liegen. Arbeitspreise fallen für Speicherprojekte nicht an.
Drastische Änderungen soll es für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch, wie Industriebetriebe, geben. Bei ihnen soll der heutige Leistungspreis wegfallen. Stattdessen sind ein Kapazitätspreis in Euro pro kW pro Jahr sowie ein Preisaufschlag in Cent pro kWh bei Überschreitung der Bestellkapazität angedacht.
Der Arbeitspreis in Cent pro kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität soll bestehen bleiben. Ziel der Bundesnetzagentur ist hier, die Flexibilität der Großverbraucher zu fördern.
Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik. Diese Fertigungsstätten gelten meist als Großverbraucher.
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„Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch. Darin liegen große Chancen, stärker auf niedrige Strompreise zu reagieren. Davon profitieren Großverbraucher und Stromsystem in gleicher Weise“, sagte Klaus Müller.
Bisher werden Betriebe begünstigt, die einen durchgehend gleichmäßigen Stromverbrauch haben. Aktuell erhalten sie hohe Rabatte auf Netzentgelte. Diese Regelung zur sogenannten Bandlast gilt für Bestandskunden noch bis maximal Ende 2031. Die Energiebehörde berät noch über die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen für industrielle Verbraucher. Ein Konzept wird Anfang 2027 erwartet.
Sonderbehandlung für Elektrolyseure
Elektrolyseure gelten ebenfalls als Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Sie spalten mit Strom chemische Verbindungen auf. Dadurch lässt sich etwa Wasserstoff gewinnen.
Die Behörde plant bei Elektrolyseuren für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff ein Netzentgelt, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiert. Gleichzeitig wird auf Arbeitsentgelte verzichtet.
Der vollständige Entwurf für die Reform der Netzentgelte soll im Sommer 2026 veröffentlicht und die Rahmenfestlegung nach einer förmlichen Konsultation Ende 2026 abgeschlossen werden.
Auf den Punkt gebracht:
Privatkunden: Grund- und Arbeitspreis bleiben bestehen, Deckel für den Grundpreis
Solaranlagenbetreiber: Höherer Grundpreis, unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr, Steckersolaranlagen nicht betroffen
Speicherbetreiber: Netzentgeltbefreiung für Heimspeicher bleibt bestehen, Kapazitätspreis von 4 bis 7 Euro pro kW pro Jahr geplant, kein Arbeitspreis
Großverbraucher: Leistungspreis fällt weg, stattdessen ein Kapazitätspreis und ein Preisaufschlag bei höherer Bestellkapazität, Arbeitspreis bleibt, Bundesnetzagentur will mehr Flexibilität fördern, Bandlastprivileg noch bis Ende 2031
Elektrolyseure: Netzentgelte vorgesehen, keine Arbeitsentgelte
Noch im vergangenen Jahr dachte die Behörde über dynamische Netzentgelte nach. Demnach hätte bei hohem Stromverbrauch und weniger Stromangebot die Gebühr für die Verbraucher höher, bei wenig Verbrauch und mehr Angebot deutlich niedriger ausfallen sollen. Die Änderung hätte im 15-Minuten-Takt erfolgen sollen. Das sollte den Stromkunden einen Anreiz schaffen, ihren Verbrauch in „netzdienliche“ Zeiten zu verschieben.
Allerdings hagelte es breite Kritik aus der Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte im Februar dieses Jahres: „Das von der BNetzA [Bundesnetzagentur] vorgeschlagene Modell zu dynamischen Netzentgelten ist […] nicht geeignet […] für eine optimiert netzdienliche Netznutzung.“
Der Berliner Ökoenergieanbieter Statkraft veröffentlichte im April eine Untersuchung der Auswirkungen dynamischer Netzentgelte. Laut dem Erzeuger würde in allen untersuchten Varianten die Einspeisung „erneuerbarer“ Energien sinken, während die thermische Erzeugung und Importe zunehmen. Die Konsequenz wären höhere Strompreise und ein Anstieg der CO₂-Emissionen. Ebenso entstünden ausgeprägte regionale Verteilungseffekte.
Nach Ansicht des Erneuerbaren-Verbands BEE sei die Reform laut „Ingenieur.de“ „Gift für den Markt“. Schwankende Preise und die Unklarheit über das tatsächliche Nutzerverhalten machten Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen damit unkalkulierbar.
Trotz dieser Kritik gibt die Bundesnetzagentur das Konzept flexibler Preise nicht auf. So überlegt sie, mit dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu reduzieren. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten hierfür bei gut 3 Milliarden Euro.
Darin sind auch die Vorhaltekosten für Reservekraftwerke enthalten. „Diesen Gesamtkostenblock wollen wir reduzieren“, so die Behörde. Ein erstes Konzept mit dynamischen Netzentgelten plant sie, 2027 zu entwickeln und zu untersuchen.
Haushalte mit PV-Anlagen sollen sich künftig stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. (Symbolbild) - Foto: Frank Molter/dpa
Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte.
„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten.
Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen – mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen.
„Prosumer“ sollen sich stärker an Netzfinanzierung beteiligen
Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieß es. Der Begriff „Prosument“ ist ein Kofferwort aus „Produzent“ und „Konsument“.
Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erklärte die Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zu den Plänen teilte die Behörde noch nicht mit.
Es sind zahlreiche Neuregelungen bei den Netzentgelten geplant. Sie betreffen alle Stromverbraucher und erstmals auch Stromerzeuger. Sie sind nötig, weil die bisherigen Regelungen Ende 2028 auslaufen.
Mit einer neuen Systematik wolle man die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung.
„Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden werde sich systematisch nicht viel ändern, betonte die Behörde weiter. „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“, hieß es.
Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben.
Deutsche Stromnetze kosten jährlich rund 37 Milliarden Euro
Die Netzgebühren machen für Haushalte ein gutes Drittel des Strompreises aus. Mit dem Geld werden Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau des Stromnetzes finanziert.
Jährlich kommen laut Netzagentur insgesamt rund 37 Milliarden Euro zusammen. Um das Stromnetz in Deutschland kümmern sich vier Übertragungsnetzbetreiber und weitere rund 860 Verteilnetzbetreiber.
In der Branche wird die Reform kurz „Agnes“ genannt, was für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur nun einen ausgearbeiteten Entwurf vorlegen, der dann ausführlich von allen Beteiligten diskutiert wird.
Die daraufhin überarbeitete, endgültige Fassung will die Behörde Ende 2026 festlegen, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regeln. (dpa/red)
Eine stabile Gasversorgung in Deutschland für kommenden Winter ist fragwürdig. - Foto: MushroomsArtSeven/iStock
In Kürze:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Gasversorgung für den kommenden Winter sicherzustellen.
Die Gasspeicherfüllstände sind mit 27,3 Prozent auf einem niedrigen Niveau.
Eine ausreichende Befüllung über den Sommer ist durch die geopolitische Lage ungewiss.
Bundesnetzagentur mahnt zur Gelassenheit.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Strategie zu entwickeln, um die Gasspeicherfüllstände bis zur Heizperiode 2026/2027 auf ein angemessen sicheres Niveau zu heben.
Die Länderkammer stimmte am Freitag, 8. Mai, einer Entschließung mit dem Titel „Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern“ zu.
Speicher füllen sich nur langsam
Hintergrund ist die Befürchtung, dass sich die Gasspeicher bis November nicht ausreichend befüllen. Die Betreiber der Gasspeicher füllen diese nach marktwirtschaftlichen Prinzipien. Über die Sommermonate kaufen sie Erdgas günstig bei niedriger Nachfrage ein, lagern es und verkaufen es im Winter teurer.
Aufgrund des Irankrieges und der Blockade der Straße von Hormus ist der Gaspreis jedoch zunächst stark angestiegen – von 3,3 Cent pro Kilowattstunde (Ct./kWh) auf 6,2 Ct./kWh. Zwar sank er inzwischen wieder auf 4,4 Ct./kWh, aber durch den erhöhten Preis ist eine normale Befüllung für die Betreiber wenig attraktiv.
Hinzu kommt der allgemein niedrige durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher. Nach dem Tiefstand von 20,7 Prozent am 23. Februar ging es nur langsam aufwärts.
Momentan beträgt der Füllstand 27,3 Prozent (Stand: 8. Mai 2026), der Anstieg zum Vortag lag bei 0,1 Prozentpunkten. Der aktuelle Füllstand ist somit 7,8 Prozentpunkte niedriger als ein Jahr zuvor. Der Füllstand von Deutschlands größtem Gasspeicher Rehden beträgt nur 3,9 Prozent.
Allgemeines Ziel bis zum 1. November sind 80 Prozent für die meisten Kavernenspeicher und 45 Prozent für bestimmte Porenspeicher. Im Schnitt beträgt das gesetzliche Soll somit rund 70 Prozent bundesweit. In den kommenden 175 Tagen bis dahin muss der durchschnittliche tägliche Anstieg des Speicherfüllstandes also 0,244 Prozentpunkte betragen.
Durchschnittlicher Füllstand der deutschen Gasspeicher im Verlauf.
Mit dem Beschluss des Bundesrates steht nun das Ziel im Raum, die Gefahr steigender Kosten im kommenden Winter abzuwenden. Der Krieg im Nahen Osten habe signifikante und schon jetzt spürbare Preiseffekte auf den Weltmärkten ausgelöst, heißt es in der Begründung zur Initiative. Diese hat das Bundesland Saarland eingereicht, Mecklenburg-Vorpommern ist dem beigetreten.
Demnach würden sich die aktuellen Preissteigerungen bis zum Ende des Jahres auch auf die Kunden in Deutschland auswirken – trotz mittelfristiger Vertragsbindungen.
Die Rede ist von möglichen Versorgungsengpässen im kommenden Winter, ausgelöst durch eine Kältewelle oder ausbleibende Lieferungen. Die Folge davon könnten laut der Begründung Preisschocks sein, die private Haushalte und produzierende Unternehmen gleichermaßen in Bedrängnis brächten.
Die jüngsten Erfahrungen hätten zudem gezeigt, dass Energiepreisschocks die Konjunktur gefährden, die Inflation antreiben und Arbeitslosigkeit verursachen können.
Die Bundesländer fordern die Bundesregierung zudem auf, geeignete Maßnahmen zu finden, um Erdgas einsparen zu können. Das soll die Versorgung sicherstellen und starke Preisanstiege verhindern.
Ihrer Ansicht nach müsse der Bund diese Maßnahmen dann schnellstmöglich auf den Weg bringen. Diese seien zudem eine Anregung, eine strategische Gasreserve für Deutschland einzuführen, die strikt für Gasversorgungsnotfälle ausgestaltet werden solle. Es stehe im Vordergrund, die Gasversorgungssicherheit und Resilienz zu stärken.
Im nächsten Schritt soll die Bundesregierung die Entschließung erhalten. Wann und wie sie die Vorschläge und Anregungen aufgreift, stehe ihr laut dem Bundesrat frei.
Die Bundesnetzagentur sieht in der aktuellen Lage trotz der vergleichsweise niedrigen Speicherstände keinen Grund zur Sorge. „Sich Mitte Mai schon volle Speicher zu wünschen, kann ich emotional verstehen“, sagte der Behördenchef Klaus Müller dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Ökonomisch und physikalisch ist das aber nicht notwendig, ergänzte er.
Müller verwies auf die vier Flüssiggasterminals an Nord- und Ostsee, die schon im letzten Winter stark geholfen hätten. Gasspeicher seien immer noch wichtig, „aber diese Fixierung, wie sie in 2022/2023 noch richtig war, die ist so nicht mehr notwendig.“
Trotzdem seien in den vergangenen zwei Wochen drei Prozentpunkte eingespeichert worden, „also zu einem sehr frühen Zeitpunkt“, sagte Müller dem RND. Die Kavernenspeicher, die großen Speicher in Deutschland, könnten innerhalb von 30 Tagen befüllt werden. Die Gashändler seien nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. „Aber man muss jetzt nicht in Hektik verfallen“, betonte Müller.