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Berlin: Dealer legen Drogenproben in Briefkästen – Polizei warnt Eltern


In Kürze:

  • Die Berliner Polizei registriert erstmals Fälle, in denen Drogenproben gemeinsam mit Werbematerial in Briefkästen verteilt wurden.
  • Die Päckchen enthalten unter anderem Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch, Marihuana oder 3-MMC und könnten von Kindern mit Süßigkeiten verwechselt werden.
  • Bürger sollen die Sendungen nicht öffnen oder entsorgen, sondern die Polizei verständigen.
  • Die Ermittler sehen darin eine neue Form der Kundenakquise im illegalen Drogenhandel.

 
In Berlin warnt die Polizei vor einer neuen Vertriebsmethode von Drogenhändlern. Demnach sind in mehreren Briefkästen der Stadt Päckchen mit Proben illegaler Betäubungsmittel aufgetaucht.
Bislang wurden kleine Mengen Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch und Marihuana in solchen Päckchen gefunden. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden tauchten zudem Proben von 3-MMC auf. Dabei handelt es sich um eine synthetische, stimulierende Substanz aus der Gruppe der Cathinone.

Polizei Berlin: Dealer greifen zu immer aggressiveren Strategien

Die Verpackungen seien mit bunten Symbolen versehen. Sie enthielten auch eine Kontaktmöglichkeit zum jeweiligen Händler. Die Polizei warnt insbesondere vor einem möglichen Vergiftungsrisiko für Kinder. Die Aufmachung der Päckchen ist so gestaltet, dass diese Kaugummis, Bonbons oder Süßigkeiten darin vermuten könnten.
Der Polizei Berlin zufolge handelt es sich um eine neue Vertriebsmasche von Drogenhändlern. Diese soll ihnen den Zugang zu neuer Kundschaft verschaffen. Neu ist die Vorgehensweise allerdings nicht. Der hart umkämpfte Markt veranlasst die Akteure zu immer aggressiveren Strategien. In mehreren Stadtteilen waren bereits zuvor Aufkleber mit Telefonnummern mutmaßlicher Dealer an Laternen und Hauswänden aufgetaucht.
In Lokalen verteilen Händler häufig bunte Infokarten, auf denen sie ihre WhatsApp-Kanäle bewerben. Die nun verteilten Gratisproben in Briefkästen stellen eine weitere Ausweitung dieser Strategie dar. Um eine Ortung zu erschweren, nutzen die Dealer häufig Wegwerf-SIM-Karten sowie Messenger-Konten, Weiterleitungen oder Kanäle auf ausländischen Diensten. Teilweise verwenden die Urheber auch lediglich QR-Codes.

Polizei warnt vor Gefahr für Kinder

Vor allem Eltern sollten besonders vorsichtig sein, da ein generelles Vergiftungsrisiko besteht. Sollten Kinder an die Päckchen geraten, empfiehlt die Polizei, umgehend den Giftnotruf unter 030 192 40 oder die 112 anzurufen. Die Sicherheitsbehörden fordern Bürger, die solche Proben in ihren Briefkästen finden, dazu auf, diese nicht zu öffnen. Stattdessen sollen sie die Funde umgehend melden.
Die Polizei warnt zudem eindringlich davor, die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen: „Die Drogenhändler machen so vor allem Werbung für ihr Geschäft. Darum von unserer Seite noch einmal der Hinweis: Es ist verboten, Werbung für Drogen zu machen. Es ist verboten, sich auf Anzeigen dieser Art zu melden.“
Gegenüber der Epoch Times erklärte ein Sprecher der Polizei Berlin, dass die Werbung für Lieferdienste von Betäubungsmitteln kein neues Phänomen sei. Neu sei allerdings, dass den Posteinwürfen Proben von Betäubungsmitteln beigefügt würden.
Bislang seien drei Fälle bekannt geworden, in denen Täter neben der Werbung für den Lieferdienst auch Proben in Hausbriefkästen eingeworfen hätten. In allen drei Fällen sei der Bezirk Steglitz-Zehlendorf der Tatort gewesen. Der Berliner Polizei sei nicht bekannt, ob in anderen deutschen Städten ähnliche Phänomene beobachtet worden seien. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wollte man zu den drei konkreten Fällen keine weiteren Angaben machen.
Der Rückgriff auf Messengerdienste und QR-Codes stelle eine Anpassung an veränderte Kommunikationsgewohnheiten dar. Diese kämen innerhalb der Zielgruppe ebenfalls häufiger zum Einsatz. Eine Steigerung der Nachfrage erwarte man aufseiten der Behörden nicht. Allerdings könnten die neuen Strategien die Anbahnung illegaler Geschäftsbeziehungen zwischen Händlern und Konsumenten erleichtern.
Gegenüber der Epoch Times erklärte der Sprecher zudem, wer Betäubungsmittel auffinde, solle diese nicht selbst entsorgen oder eigenständig zur Polizei bringen. Stattdessen sollten die Einsatzkräfte umgehend verständigt werden: „Diese berät zum weiteren Vorgehen und stellt die Betäubungsmittel sicher. Für die Finderin oder den Finder ergibt sich hieraus kein strafrechtlicher Vorwurf.“
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EU-Parlament bringt Übergangsregel zur Chatkontrolle zurück


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat per Dringlichkeitsverfahren die Grundlage für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle geschaffen.
  • Tech-Konzerne können weiterhin freiwillig private Nachrichten automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen und Grooming überprüfen.
  • Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.
  • Eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle bleibt wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Rat und Kommission blockiert.

 
Auf Initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament den Weg für eine erneute Verlängerung der im April ausgelaufenen Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Mit 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen votierten die Abgeordneten am Dienstag, 7. Juli, für einen Dringlichkeitsantrag. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte diesen auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Damit kann das Parlament noch vor der Sommerpause am Donnerstag über eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen. Findet diese eine Mehrheit, würde es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft wieder erlaubt, freiwillig und ohne konkreten Verdacht ihre Dienste nach Material zu durchsuchen, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellen könnte.

Bedenken verhinderten eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle

Eines konkreten Verdachts bedarf es dabei nicht. Die Anbieter hatten bislang automatisiert private Nachrichten, E-Mails oder Messenger-Dienste nach entsprechendem Material gescannt. Einerseits gelten diese Maßnahmen als potenziell hilfreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch und bei der Identifizierung von Tätern.
Andererseits gibt es Bedenken bei Datenschutzbehörden, Bürgerrechtsorganisationen und IT-Experten. Sie warnen davor, dass eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre unbescholtener Bürger Grundrechte verletzen könnten. Außerdem seien die eingesetzten KI-Systeme nicht unfehlbar und könnten durch Fehlalarme Unschuldige in heikle Lagen bringen. Im Kern würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dadurch geschwächt oder durchbrochen.
Eine dauerhafte Verordnung auf EU-Ebene, die Kinderschutz und den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre in Einklang bringen könnte, ist noch nicht in Sicht. Im Mai 2022 hatte die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser hätte Anbieter von Kommunikationsdiensten oder sozialen Medien grundsätzlich zur Prüfung von Kommunikation und Dateien auf Missbrauchsmaterial und Grooming verpflichtet. Daher rührt auch die Bezeichnung „Chatkontrolle“.

Datenschützer warnen vor Massenüberwachung

Dieses Vorhaben stieß auf erhebliche Bedenken – unter anderem auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Generell lagen die Positionen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Auch Rat und Parlament konnten keine Einigung über den Verordnungsentwurf erzielen.
Da sich der Streit um Themen wie Verschlüsselung, Verhältnismäßigkeit oder anlasslose Massenüberwachung nicht beilegen ließ, einigte man sich auf eine Übergangslösung. Diese trat 2021/22 in Kraft. Sie erlaubte den Diensten die freiwillige Kontrolle in Form automatisierten Scans nach Missbrauchsdarstellungen und Grooming. Meta & Co. mussten nicht befürchten, sich damit Ärger auf der Grundlage der ePrivacy-Richtlinie einzuhandeln.
Die Übergangsregelung war befristet, sie wurde mehrfach verlängert. Im April 2026 lief sie jedoch aus, ohne dass sich EU-Staaten und Parlament auf eine Anschlussregelung einigen konnten. Im März stimmte das EU-Parlament mit 311 zu 228 Stimmen gegen die Verlängerung der Übergangsregel.

Dauerhafte Lösung über Chatkontrolle weiterhin nicht in Sicht

Kurz vor der Sommerpause übten mehrere EU-Kommissare Druck auf das Parlamentspräsidium aus. Sie befürchteten Rückschläge im Kampf gegen Kindesmissbrauch, falls große Tech-Konzerne ihre freiwilligen Kontrollen nicht fortsetzen könnten. Trotz des Appells mehrerer Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine erneute Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren auf die Tagesordnung.
Da sich die angestrebte Regelung bereits in der zweiten Lesung befindet, könnte sie nur mit einer absoluten Mehrheit von 361 Stimmen aller Abgeordneten abgelehnt werden. Da im März bereits keine ausreichende Mehrheit gegen eine Verlängerung zustande kam und am letzten Tag vor der Sommerpause zahlreiche Abgeordnete möglicherweise nicht mehr anwesend sein werden, gilt eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung als wahrscheinlich. Ein Scheitern der Abstimmung am Dienstag hätte hingegen eine Weiterleitung des Entwurfs an den zuständigen Innenausschuss zur Folge gehabt. Eine dauerhafte EU-Verordnung zum Kinderschutz ist damit jedoch weiterhin nicht näher gerückt.