Gruppen junger marokkanischer Migranten versammeln sich entlang der Küstenstraße nahe der Avenida Martínez Catena im spanischen Gebiet Ceuta in Spanien am 31. Juli 2026, nachdem sie schwimmend aus Marokko angekommen sind. - Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
In Kürze
Über 50.000 Menschen sollen die Grenze nach Ceuta überquert haben, viele kehrten inzwischen nach Marokko zurück.
Trotz Rückführungen setzen einzelne Gruppen die Überquerung der Seegrenze fort.
Spanien verschärft die Maßnahmen, während EU-Staaten über Grenzkontrollen und Migration diskutieren.
Am Freitag führte der Weg zum Grenzübergang Tarajal für viele Migranten nicht mehr nach Europa, sondern zurück nach Marokko. Kilometerlange Kolonnen junger Männer bewegten sich durch die Sommerhitze der spanischen Exklave Ceuta in Richtung Grenze, vorbei an Soldaten und gepanzerten Fahrzeugen. Viele kehrten damit auf derselben Route zurück, auf der sie nur wenige Stunden zuvor schwimmend nach Ceuta gelangt waren.
Nach Angaben des spanischen Innenministeriums überquerten seit Donnerstagmorgen rund 50.000 Menschen die Grenze. Etwa 48.300 von ihnen sollen bis Freitagabend um 18 Uhr wieder nach Marokko zurückgekehrt sein.
Trotz der Rückkehr vieler Migranten blieb die Lage in Ceuta angespannt. Reporter der englischsprachigen Ausgabe Epoch Times beobachteten weiterhin größere Gruppen, überwiegend junge Männer, die sich auf einer Strecke von rund drei Kilometern entlang der Avenida Martínez Catena in Richtung Grenzübergang Tarajal bewegten.
Gleichzeitig versuchten weiterhin kleinere Gruppen, die Seegrenze nach Ceuta zu überwinden. Andere blieben im Grenzgebiet und schienen vorerst nicht bereit zu sein, das spanisches Staatsgebiet wieder zu verlassen.
Das Ausmaß der Krise gilt in Spanien als beispiellos. Migranten umschwammen die Grenzanlagen über das Meer, überquerten die Grenze zu Fuß und kletterten über die Zäune eines angrenzenden Industriegebiets. In der Stadt mit rund 80.000 Einwohnern entsprechen die Ankünfte – die Regionalregierung spricht von bis zu 60.000 Menschen – mehr als der Hälfte der gesamten Bevölkerung.
Ceuta und die Schwesterexklave Melilla sind die einzigen Landgrenzen der Europäischen Union zu Afrika und seit Jahren Brennpunkte der Migration. Doch selbst die schwere Grenzkrise im Mai 2021 wurde durch den aktuellen Ansturm deutlich übertroffen. Damals hatten innerhalb weniger Tage mehr als 10.000 Menschen die Grenze nach Ceuta passiert.
Ceuta macht dicht: Leere Straßen und geschlossene Geschäfte
Bis Freitag war es im Stadtzentrum von Ceuta auffallend ruhig geworden. In Straßen, die während der Hauptsaison normalerweise voller Leben sind, blieben die meisten Geschäfte hinter heruntergelassenen Metallrollläden verschlossen. Die wenigen geöffneten Läden ließen Kunden nur einzeln oder in kleinen Gruppen eintreten.
Gleichzeitig blieben Gruppen von Migranten im gesamten Stadtgebiet sichtbar – auf Plätzen, an Kreisverkehren und entlang der Strandpromenade.
Marokkanische Migranten gehen am 31. Juli 2026 um 21:34 Uhr Ortszeit entlang der Avenida Martínez Catena in Ceuta in Richtung Grenzgebiet.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
Marokkanische Migranten schwimmen am 31. Juli 2026 um 20:42 Uhr Ortszeit nahe der Avenida Martínez Catena über die Seegrenze nach Ceuta.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
Die Ruhe folgte einer chaotischen Nacht: Aus den Stadtteilen El Príncipe und Loma Colmenar wurden Wohnungseinbrüche gemeldet, zudem registrierte die Polizei rund 40 Einsätze wegen Schlägereien.
Marokkanische Migranten ruhen sich nach ihrer Ankunft aus Marokko an einer Hauswand auf einem Gehweg in Ceuta am 31. Juli 2026 aus.
Foto: Etienne Fauhaire / The Epoch Times
Am Freitagmorgen sicherten Polizeibeamte eine Schlange von mehreren Hundert Menschen vor einem Supermarkt, während sich Einwohner mit Wasser und Lebensmitteln eindeckten. Einige Bewohner erklärten gegenüber der Epoch Times, sie seien Opfer von Straftaten geworden, die mutmaßlich von Migranten begangen worden seien.
In einem Wohnviertel nahe der Avenida Martínez Catena errichteten Anwohner provisorische Barrieren aus großen Müllcontainern und Absperrgittern, um den Zugang zu ihren Straßen zu begrenzen.
Müllcontainer stehen am 31. Juli 2026 als provisorische Barrieren auf einer Wohnstraße in Ceuta, um den Zugang zu einem Wohnviertel einzuschränken.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
Der Traum vom Leben in Europa
Unter den Migranten, die weiterhin in Ceuta verblieben waren, erklärten mehrere gegenüber der Epoch Times, sie seien auf der Suche nach besseren wirtschaftlichen Perspektiven nach Europa gekommen.
Der 21-jährige Mohammed sagte, er habe die Seegrenze in weniger als 30 Minuten schwimmend überwunden. Sein Ziel sei es, durch Spanien weiter nach Frankreich zu gelangen – „um MMA-Kämpfer zu werden“ (MMA: Abkürzung für „Gemischte Kampfkünste“).
Der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez reiste am Freitagmorgen gemeinsam mit Innenminister Fernando Grande-Marlaska nach Ceuta, um sich am Grenzübergang Tarajal ein Bild von der Lage zu machen. Dort wurde er von einer Menschenmenge empfangen, die seinen Rücktritt forderte.
In einer kurzen Erklärung bezeichnete Sánchez den Massenzustrom als „Angriff auf die territoriale Integrität Spaniens“. Er machte Schleusernetzwerke für die Situation verantwortlich und versprach die volle Unterstützung des Staates. Einen nationalen Notstand wollte er jedoch nicht ausrufen.
Erinnerungen an die Krise von 2021
Einwohner, die mit der Epoch Times sprachen, äußerten vor allem Frustration und weniger Überraschung über die erneute Eskalation. Mehrere machten Ministerpräsident Sánchez persönlich für die Krise verantwortlich.
Fast alle verwiesen auf denselben Vergleich: Mai 2021, als Ceuta die bislang schwerste Grenzkrise Spaniens erlebte. Dass sich ein solcher Massenzustrom nun erneut in dieser Größenordnung wiederholen konnte, werteten viele Bewohner als Zeichen dafür, dass das grundlegende Problem nie gelöst worden sei.
Ein afrikanischer Migrant überwindet am 31. Juli 2026 eine Straßenbarriere, während er in Richtung der Stadt Ceuta läuft.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
Im Mai 2021 überquerten innerhalb von kaum zwei Tagen mehr als 10.000 Menschen die Grenze nach Ceuta, nachdem Marokko seine Grenzkontrollen gelockert hatte. Auslöser war der Streit zwischen Rabat und Madrid über Spaniens Entscheidung, einen führenden Vertreter der Westsahara-Unabhängigkeitsbewegung medizinisch behandeln zu lassen.
Die meisten Grenzüberquerer waren marokkanische Staatsbürger. Laut einer Resolution des Europäischen Parlaments befanden sich darunter mindestens 1.200 unbegleitete Minderjährige. Spanien setzte damals wie heute das Militär zur Sicherung der Grenze ein. Ministerpräsident Sánchez bezeichnete den Zustrom damals als „eine schwere Krise für Spanien und Europa“.
Madrid erreichte anschließend eine Beruhigung der Lage – allerdings um einen politischen Preis. Im März 2022 gab Sánchez die jahrzehntelange Neutralität Spaniens im Westsahara-Konflikt auf und stellte sich hinter Marokkos Autonomieplan für das umstrittene Gebiet. Dies begründete er mit einer verbesserten Zusammenarbeit bei der Migrationskontrolle.
Vier Jahre später kehrten die Menschenmassen nach Ceuta zurück.
Der lange Rückweg
Am Freitagnachmittag prägte vor allem die Rückkehrbewegung das Bild in Ceuta. Angehörige des spanischen Militärs, die nahe der Grenze stationiert waren, berichteten gegenüber der Epoch Times, sie hätten bereits „große Zahlen von Migranten bei der Rückkehr nach Marokko“ beobachtet.
Nach Einschätzung der Soldaten hätten viele derjenigen, die die Grenze überquert hatten, erkannt, dass sie auf der anderen Seite keine unmittelbaren Möglichkeiten erwarteten.
Die Migranten selbst nannten jedoch andere Gründe für ihre Rückkehr. Mehrere Personen, die in Richtung Grenzübergang gingen, erklärten gegenüber der Epoch Times, sie hätten seit ihrer Ankunft in der Stadt weder Nahrung noch Wasser erhalten und würden deshalb nach Marokko zurückkehren.
Spanische Armeefahrzeuge stehen am 31. Juli 2026 im Rahmen der Reaktion auf den Migrantenansturm in Ceuta entlang der Küstenstraße nahe der Grenze.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
Eine weitere Gruppe von Migranten erklärte, sie kehre zurück, und warf Spaniern „Rassismus“ vor.
Die politischen Auswirkungen der Krise dürften jedoch deutlich länger anhalten. Italien kündigte an, die Schengen-Regelungen zum freien Personenverkehr gegenüber Spanien vorübergehend auszusetzen und für einen Monat wieder Kontrollen bei Ankünften aus Spanien einzuführen. Finnland und Dänemark unterstützten diesen Schritt, während Frankreich ankündigte, die Kontrollen an der spanischen Grenze zu verfünffachen.
Bis in den Freitagabend hinein zog sich die Kolonne auf der Avenida Martínez Catena weiter in Richtung Grenzübergang. Gleichzeitig setzte im Wasser neben der Grenze ein kleiner werdender Strom von Schwimmern seine Überquerung nach Ceuta fort.
Ukrainische Flüchtlinge überqueren eine Brücke an der Grenze zu Polen am Grenzübergang Zosin-Ustyluh in der Westukraine am 6. März 2022 (Symbolbild). - Foto: Daniel Leal/AFP via Getty Images
Für ukrainische Männer wird es künftig schwerer, in der Europäischen Union Schutz zu bekommen und zu arbeiten. Die EU-Staaten einigten sich in Brüssel darauf, Männer im wehrfähigen Alter von einer Regelung für einen automatischen Anspruch auf Schutz in der EU auszuschließen.
Für alle anderen ukrainischen Flüchtlinge verlängerten sie den Anspruch bis März 2028.
Die Ukraine hatte die EU-Kommission nach Angaben von EU-Innenkommissar Magnus Brunner darum gebeten, Männern im Alter von 23 bis 60 Jahren keinen automatischen Schutz mehr zu gewähren. Für sie gilt in der Ukraine derzeit ein Ausreiseverbot.
Wer aus der Ukraine in die EU einreisen will, muss künftig etwa mit einem Stempel im Reisepass nachweisen, dass er rechtmäßig aus der Ukraine ausgereist ist oder vom Wehrdienst befreit ist. Männer, die sich bereits in der EU aufhalten, sind von der Änderung nicht betroffen.
4,4 Millionen Menschen mit temporären Schutzstatus
Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht es EU-Staaten, Flüchtlingen ohne individuelles Asylverfahren sofortigen Schutz zu gewähren. Damit können sie auch einer Arbeit nachgehen.
Dieser temporäre Schutzstatus war mit Beginn des Ukrainekrieges 2022 erstmals veranlasst worden und wurde seitdem jedes Jahr verlängert.
Derzeit betrifft dieses Programm rund 4,4 Millionen Menschen. Deutschland hat seither mehr als 1,1 Millionen Menschen aus dem Land aufgenommen. Weitere wichtige Aufnahmeländer sind Polen und Tschechien.
Erwachsene Männer machen laut EU-Daten etwa 27 Prozent aller Ukrainer aus, die derzeit vom EU-Schutz profitieren. Frauen stellen demnach 43 Prozent, Minderjährige 30 Prozent.
Unabhängig von der Ausnahmeregelung können Ukrainer in der EU Asyl beantragen. In so einem Fall greifen die schärferen Einreise- und Asylregeln der EU, die Mitte Juni in Kraft traten.
Bei einem ordentlichen Asylverfahren könnten Betroffene bis zur Entscheidung zunächst mehrere Monate im Ankunftsland bleiben, in der Regel aber nicht arbeiten. Außerdem sind die Chancen auf Erfolg des Antrags geringer, weil die Ukraine EU-Beitrittskandidat ist und damit als sicherer gilt.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die neue Regelung noch absegnen. Das soll in den kommenden Wochen geschehen. Danach soll die Regelung unmittelbar greifen. (afp/red)
Die britische Innenministerin Shabana Mahmood. - Foto: Joe Giddens/PA Wire/dpa
In Kürze:
Großbritannien will sein Einwanderungs- und Asylrechtverschärfen: Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Rückzahlungspflicht für anerkannte Asylbewerber vor.
Sie sollen bis zu 10.000 Pfund staatlicher Unterstützung zurückzahlen, sobald sie ausreichend verdienen.
Weitere Maßnahmen umfassen schnellere Abschiebungen und längere Wartezeiten auf dauerhafte Aufenthaltsrechte.
Kritik kommt von Flüchtlingsorganisationen, Wissenschaftlern und Teilen der Labour Party.
Am Dienstag, 30. Juni, plant Großbritanniens Innenministerin Shabana Mahmood, den Entwurf für ein verschärftes Einwanderungs- und Asylgesetz ins Parlament einzubringen. König Charles III. hatte dieses Vorhaben der Regierung im Mai in seiner Rede zur Eröffnung des neuen Parlamentsjahres angekündigt.
Ein Element des Gesetzespakets wird eine Art Selbstbehalt sein, der künftig für diejenigen gelten soll, deren Asylantrag bewilligt wird. So sollen anerkannte Asylbewerber künftig pauschal 10.000 Pfund (rund 11.615 Euro) an den britischen Staat zurückzahlen, sobald sie ein hinreichendes eigenes Einkommen erzielen.
Ohne Rückzahlung kein dauerhafter Aufenthalt in Großbritannien
Der BBC zufolge wird das Gesetz für alle Asylanten gelten, sobald diese eine Arbeitserlaubnis haben. Die Rückzahlung soll in monatlichen Raten erfolgen. Bevor der Betrag nicht beglichen ist, soll es keinen Anspruch auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis geben. Die Einkommensgrenze, ab der die Zahlungsverpflichtung greifen soll, sowie die Höhe des monatlichen Betrags müssen noch definiert werden.
Die britische Regierung unter Führung der Labour-Party beabsichtigt, die Einkommensgrenze so zu bestimmen, dass die Betroffenen nicht in Armut geraten. Gleichzeitig soll die Rückzahlungspflicht auch für Personen gelten, deren Asylantrag später abgelehnt wird – sofern sie nur die Einkommensschwelle erreichen und sie nach Großbritannien zurückkehren. Die Asylberechtigung soll alle 2,5 Jahre überprüft werden.
Ministerin Mahmood erklärte dazu, dass Unterstützung bei Gewährung von Asyl „ein Recht, aber auch mit Pflichten“ darstelle. Sie fügte hinzu:
„Sobald diese Menschen etwas beitragen und dem britischen Volk dessen Großzügigkeit zurückbezahlen können, erwarten wir, dass sie dies auch tun.“
Asylanten sollen verstärkt in Kasernen untergebracht werden
Die Regierung plant, mit dieser Maßnahme die jährlichen Asylkosten zu senken, die zuletzt auf rund 4,64 Milliarden Euro angewachsen waren. Wer als Asylant ein eigenes Einkommen erzielt, soll sich mittels dieses Selbstbehalts an den Kosten für Unterbringung und Unterstützung beteiligen.
Zu den weiteren Elementen der Gesetzesvorlage gehört auch die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Auch sollen diese verstärkt in ehemaligen Kasernen untergebracht werden.
Die Regierung in Großbritannien beabsichtigt, zudem kontingentierte legale Fluchtwege einzuführen, sogenannte „capped safe and legal routes“, die von interessierten Sponsoren mitfinanziert werden sollen. Dafür kommen nach Vorstellung der Downing Street etwa Universitäten, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Betracht.
In Summe will die britische Regierung mit ihrem Paket mögliche Anreize zur irregulären Migration, sogenannte Pull-Faktoren, minimieren. Die Theorie, dass die Höhe von Sozialleistungen einen signifikanten Einfluss auf das Fluchtziel von Zuwanderern habe, findet in der Fachwelt Befürworter und Gegner.
Geflüchtetenhilfsorganisationen wie der Refugee Council üben deutliche Kritik an den geplanten Maßnahmen. Sie sprechen von einer „zusätzlichen Fluchtsteuer“, die unfair und praktisch kaum umsetzbar sei. Insbesondere seien sie eine zusätzliche Belastung für Menschen, die mittellos nach Großbritannien gekommen seien. Sie weisen darauf hin, dass Asylanten während ihres laufenden Verfahrens vorwiegend deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen seien, weil sie gar nicht arbeiten dürften.
Das Migration Observatory der University of Oxford glaubt nicht, dass nennenswerte Summen durch die Rückzahlungsregel in den Haushalt zurückfließen werden. Auch anerkannte Asylsuchende erzielten noch Jahre nach ihrer Ankunft nur geringe Einkommen. Nur etwa 13 Prozent erzielten nach fünf Jahren ein Jahreseinkommen von 20.000 Pfund jährlich. Selbst acht Jahre nach der Anerkennung liege der Medianverdienst nur bei etwa 23.000 Pfund, mehr als die Hälfte arbeite zum Mindestlohn.
Verschärfungen auch für reguläre Arbeitskräfte
Abseits der Asylproblematik sieht der Entwurf des neuen Gesetzes auch für andere Einwanderer deutliche Verschärfungen vor.
So soll die Wartezeit auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für die meisten regulär ins Land gekommenen Einwanderer von fünf auf zehn Jahre steigen. Wer mit einem Pflege- oder Gesundheitsvisum ins Land gekommen ist, soll sogar 15 Jahre warten müssen. Sogar 20 Jahre soll die Wartezeit auf eine permanente Aufenthaltsbewilligung betragen, wenn ein Einwanderer länger als 12 Monate Sozialleistungen bezogen hatte.
Widerstand in der Regierung
Widerstand gegen das Vorhaben gibt es auch innerhalb der regierenden Labour Party selbst. Staatssekretär für Migration Mike Tapp kritisierte in der „Times“ die geplanten Verschärfungen für ausländische Pflegekräfte. Auch die geplante Verschärfung von Visaregeln für bereits legal im Land lebende Drittstaatsangehörige bezeichnete Tapp als „unbritisch“ und kontraproduktiv.
Die Regierung ist verpflichtet, Asylbewerber unterzubringen, wenn diese sich während der Prüfung ihres Antrags ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Im März 2026 befanden sich laut der BBC 93.653 Personen in britischen Asylunterkünften. Die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung eines Asylbewerbers für eine Nacht in einer privat gemieteten Unterkunft betragen 27 Euro, in einem Hotel 167 Euro – während die Unterhaltszahlungen zwischen 11 Euro und 57 Euro pro Person und Woche liegen.
Von April 2025 bis März 2026 haben insgesamt rund 94.000 Menschen im Vereinigten Königreich Asyl beantragt. Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Ein Pro-Ukraine-Demo. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von der geplanten Aufhebung des automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer in einer bestimmten Altersklasse wären in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Personen betroffen.
Die Anzahl der in Deutschland „aktuell aufhältigen“ ukrainischen Männer im Alter zwischen 23 und 60 betrage zum Stichtag 31. Mai genau 265.804 Personen, teilte das Bundesinnenministerium am Montag, 29. Juni, mit.
Öffentlich bekannt war bislang nur die Zahl der Männer im Alter zwischen 18 und 63 Jahren, die zum Stichtag 9. März bei 349.520 lag und binnen zwölf Monaten um rund 52.000 gestiegen war. Außerdem lebten zu diesem Zeitpunkt 500.393 ukrainische Frauen im Alter zwischen 18 und 63 Jahren in Deutschland.
Die EU-Kommission will auf Bitte der ukrainischen Regierung den automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren beenden. Die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen, für Deutschland hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits klar gemacht, dass er dafür ist.
Nachdem Russland 2022 den Krieg gegen die Ukraine gestartet hatte, war das Kriegsrecht im Land ausgerufen worden – inklusive eines Ausreiseverbotes für alle wehrpflichtigen Männer im Alter 23 und 60 Jahren. Trotzdem schafften es viele ins Ausland. Zum Einsatz an der Front dürfen in der Ukraine nur Männer ab 25 Jahren verpflichtet werden. (dts/red)
EU-Innenkommissar Magnus Brunner. (Archivbild) - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Der Vorschlag sehe vor, „dass neu ankommenden Personen kein vorübergehender Schutz gewährt werden soll, wenn sie die Ukraine aufgrund ihrer militärischen Verpflichtungen nach ukrainischem Recht nicht verlassen dürfen“, sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner am Freitag in Brüssel.
Die Ukraine habe die Kommission um diesen Schritt gebeten, sagte Brunner. Es handele sich nicht um eine Form der Diskriminierung. In der Ukraine gilt wegen des russischen Angriffskriegs derzeit ein Ausreiseverbot für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren.
Für alle anderen ukrainischen Flüchtlinge will die Kommission den temporären Schutz um ein Jahr bis März 2028 verlängern. Das gilt auch für wehrfähige Männer, die sich bereits in der EU aufhalten. Die Ausnahme für neu ankommende Männer zwischen 23 und 60 Jahren soll nach Angaben der Kommission in Kraft treten, sobald die Mitgliedstaaten dem Vorschlag zugestimmt haben.
„Da der Krieg andauert, muss auch unsere Unterstützung fortgesetzt werden“, sagte Brunner und fügte hinzu, dass der Vorschlag der Kommission „den sich wandelnden Verteidigungsbedarf und Wiederaufbaubedarf der Ukraine“ berücksichtige.
Die Änderung in den Regeln für den Schutzstatus betreffen nicht das Recht der wehrfähigen Ukrainer, Asyl in der EU zu beantragen. Für sie gelten dann die schärferen Einreise- und Asylregeln, die Mitte Juni verbindlich in der EU in Kraft getreten sind.
Diese sehen unter anderem schnellere Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Menschen vor, denen eine geringe Chance auf Aufnahme zugesprochen wird. Ob dies auch ukrainische Männer betreffen würde, ist unklar. Einerseits ist die Ukraine ein EU-Beitrittskandidat, andererseits befindet sich das Land im Krieg und die Männer könnten zum Kämpfen gezwungen sein. Bei einem ordentlichen Asylverfahren könnten die Betroffenen bis zur Entscheidung zunächst mehrere Monate im Ankunftsland bleiben.
Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht es EU-Staaten, Geflüchteten ohne individuelles Asylverfahren sofortigen Schutz zu gewähren. Damit können die Geflüchteten auch einer Arbeit nachgehen. Dieser temporäre Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine war nach der russischen Invasion in der Ukraine 2022 erstmals veranlasst und seitdem jedes Jahr verlängert worden.
Derzeit profitieren rund 4,4 Millionen Menschen von diesem Programm. Deutschland hat seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mehr als 1,1 Millionen Menschen aus dem Land aufgenommen. Weitere wichtige Aufnahmeländer sind Polen und Tschechien.
Erwachsene Männer machen laut EU-Daten etwa 27 Prozent aller Ukrainer aus, die derzeit vom EU-Schutz profitieren. Frauen stellen demnach 43 Prozent und Minderjährige 30 Prozent.
Beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg hatten sich mehrere Ressortchefs für eine Einschränkung des Schutzes für Ukrainer im wehrfähigen Alter ausgesprochen, unter ihnen auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Michael O’Flaherty, kritisierte den Vorschlag aus Brüssel. Es sei an der Zeit „mehr Solidarität zu zeigen, nicht weniger“, forderte O’Flaherty.
Die EU-Kommission kündigte zudem an, ein Pilotprogramm zu entwickeln, das Ukrainerinnen und Ukrainern, die zurück in ihre Heimat kehren wollen, mit praktischer Unterstützung bei Arbeit, Wohnen und Bildung helfen soll. (afp/red)
Bundesverwaltungsgericht Leipzig.(Archiv) - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen „einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße“ eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland.
In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung.
Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht „von besonderem Gewicht“ sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.(afp/red)
Im Sommer 2021 hatten die Taliban nach einer Blitzoffensive in Afghanistan wieder die Macht an sich gerissen. (Archivbild) - Foto: Siddiqullah Alizai/AP/dpa
Vertreter der islamistischen Taliban sind erstmals seit ihrer Machtübernahme in Afghanistan von der EU-Kommission zu Gesprächen in Brüssel empfangen worden. Bei dem Austausch auf „technischer Ebene“ ging es um die Abschiebungen von Afghanen in ihre Heimat, wie die Europäischen Kommission bestätigte.
Ziel der Gespräche ist es demnach, mehr Rückführungen aus der EU von afghanischen Staatsangehörigen, die Straftaten begangen haben und ein Sicherheitsrisiko darstellten, zu ermöglichen.
Das afghanische Außenministerium teilte mit, es sei eine „historische Reise“ gewesen und sprach von „produktiven Gesprächen“. Hauptthema sei die Wiederaufnahme umfassender konsularischer Dienstleistungen für Afghanen im europäischen Raum gewesen.
Umstritten sind die Kontakte wegen der andauernden Menschenrechtsverletzungen der Taliban, die seit 2021 wieder an der Macht sind. So wird der Gruppe vorgeworfen, Menschen willkürlich festzunehmen und zu foltern sowie Frauen zu unterdrücken und ihnen Bildung zu verwehren.
Die Pressefreiheit wird stark eingeschränkt. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hatte sich im Mai zudem auch besorgt über Pläne verschiedener EU-Mitgliedsstaaten zu verstärkten Abschiebungen nach Afghanistan gezeigt. Diese könnten Menschenrechte schwächen und Menschen Gefahren aussetzen.
Taliban versuchen Anerkennung zu erlangen
Nach Angaben der EU-Kommission nahmen auch Vertreter von 15 Mitgliedsländern an den Gesprächen teil. Bereits im Januar hatte es demnach ein Treffen zu dem Thema in Kabul gegeben. 20 europäische Staaten – darunter auch Deutschland – hatten die EU-Kommission zuvor gebeten, bei der Koordinierung von Abschiebungen nach Afghanistan zu unterstützen.
Die Brüsseler Behörde wählt den Begriff der „technischen Ebene“, da die EU die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkennt und sich den Angaben zufolge nicht die politischen Spitzen, sondern Beamte auf Fachebene austauschen.
Ein Treffen zwischen Taliban-Vertretern und EU-Offiziellen in Europa ist politisch auch deshalb heikel, weil es durch die Taliban-Führung im eigenen Land als diplomatischer Gewinn ausgeschlachtet werden könnte. Die Gruppe versucht, durch Abschiebe-Deals mit europäischen Staaten Anerkennung zu erlangen.
Deutschland lässt mehr Taliban-Diplomaten zu
Die EU-Kommission bemüht sich zu betonen, dass die Gespräche nicht einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Offiziell erkennt auch Deutschland die in Kabul regierende islamistische Terrorgruppe nicht an, führt jedoch ebenfalls auf technischer Ebene Gespräche mit Vertretern der Islamisten, um weitere Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan zu erleichtern.
Dafür sollen bis zu vier weitere Diplomaten der Taliban nach Deutschland kommen, wie die Bundesregierung am Montag bestätigte. Es müssten mehr Identitäten festgestellt und Pässe ausgestellt werden, so dass zusätzliche afghanische Konsularbeamte benötigt würden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Wochenende erklärt, regelmäßiger und mehr nach Afghanistan abschieben zu wollen. „Künftig sind drei Charterflüge pro Monat möglich“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Wer für die Taliban nach Brüssel kam
An den Gesprächen nahm für die Taliban nach eigenen Angaben unter anderem der afghanischen Außenamtssprechers Abdel Kahar Balchi teil, der als einer der zentralen Kommunikatoren der islamistischen Taliban gilt.
Er spricht fließend Englisch mit neuseeländischem Akzent – Medienberichten zufolge hat Balchi seine Jugendjahre in Neuseeland verbracht. Kurz nach der Machtübernahme der Islamisten im August 2021 trat Balchi zum ersten Mal öffentlich auf, als er für den obersten Taliban-Sprecher Sabiullah Mudschahid übersetzte.
Insgesamt sind nach Angaben des belgischen Außenministeriums von afghanischer Seite fünf Anträge für ein Visum gestellt worden. Das belgische Außenministerium teilte mit, dass es als Gastgeberstaat der EU-Institutionen verpflichtet sei, solche Treffen zu erleichtern und nicht zu behindern.
Belgischer Außenminister distanziert sich von Einladung
Gleichzeitig teilte ein Sprecher mit, der belgische Außenminister Maxime Prévot billige die Entscheidung nicht, Vertreter der Taliban nach Brüssel einzuladen.
„Er würde es niemals akzeptieren, dass die belgische Regierung in ihrem eigenen Namen diese Personen zu Gesprächen in Belgien einlädt“, hieß es.
Österreich führt ebenfalls bereits seit längerem technische Gespräche mit den Taliban, um mehr abschieben zu können. Eine Delegation des österreichischen Innenministeriums reiste Anfang 2025 nach Afghanistan; im September besuchten Taliban-Vertreter Wien. Norwegen hatte bereits Anfang 2022 eine Einladung an Vertreter der Islamisten ausgesprochen.
Taliban verwehren Frauen Bildung und Jobs
Im Sommer 2021 hatten die Taliban nach einer Blitzoffensive in Afghanistan wieder die Macht an sich gerissen. Seither beschneiden sie systematisch den Zugang von Frauen und Mädchen zu höherer Bildung und dem Arbeitsmarkt.
Erst vor knapp zwei Wochen hatten Sicherheitskräfte der Taliban in der westafghanischen Stadt Herat Proteste brutal niedergeschlagen. Die Vereinten Nationen sprachen infolge von mindestens zwei Toten, einer davon ein Junge. Menschen hatten protestiert, nachdem Sittenwächter in der Stadt Dutzende Frauen aufgrund angeblicher Verstöße gegen Kleiderregeln festgenommen hatten. (dpa/red)
Ein Verwaltungsmitarbeiter der Taliban am 22. Juni 2026 im Gebäude des Ministeriums für Information und Kultur in der Stadt Kandahar in Afghanistan. - Foto: Sanaullah SEIAM / AFP via Getty Images
Die Taliban-Regierung in Afghanistan baut mit Billigung der Bundesregierung ihre inoffizielle diplomatische Präsenz in Deutschland aus. Die personelle Verstärkung um „nicht mehr als vier“ afghanische Konsularbeamte solle die Voraussetzung schaffen für das Ziel der Bundesregierung, mehr afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin.
Für die Abschiebungen sei die Mitarbeit afghanischer Stellen erforderlich, sagte der Sprecher weiter. „Es müssen mehr Pässe ausgestellt werden, es müssen mehr Identitäten geprüft werden.“ Deshalb sei es nötig, „dass hier mehr Konsularbeamte daran mitarbeiten, genau das zu ermöglichen, was die Bundesregierung zum Ziel hat“.
Bis zu drei Charterflüge im Monat
Am Wochenende hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass künftig bis zu drei Charterflüge im Monat mit abzuschiebenden Afghanen von Deutschland nach Kabul fliegen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung sei in „technischen Gesprächen“ mit Taliban-Vertretern erzielt worden.
Dies sei ein „erfreuliches Ergebnis“, sagte der Außenamtssprecher am Montag. Es sei im Interesse der Bundesregierung, dass die Steigerung der Abschiebezahlen „schnell beginnt“. Er kündigte zugleich eine gründliche Prüfung der afghanischen Konsularvertreter an, die zusätzlich nach Deutschland kommen. „Wir werden uns diese Leute natürlich ganz genau anschauen.“
Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit August 2021 geschlossen. Allerdings unterhält die Bundesregierung technische Kontakte mit Taliban-Vertretern, bei denen es etwa um Abschiebungen, um Zugang für humanitäre Hilfe und um Menschenrechte geht. (afp/red)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will deutlich mehr Abschiebungen nach Afghanistan. (Archivbild) - Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Grünen forderten Dobrindt zur Offenlegung seiner Absprachen mit den radikalislamischen Taliban auf. Angesichts der angekündigten Ausweitung der Rückführungsflüge stelle sich „die Frage, welchen Forderungen der islamistischen Taliban sich die Bundesregierung gebeugt hat, um die Abschiebungen zu ermöglichen“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Filiz Polat am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
„Die Antwort darauf ist uns der Innenminister schuldig.“ Dobrindt mache Deutschland durch seine „Zusammenarbeit mit den Taliban erpressbar“ und werte die Taliban-Regierung auf, der schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
Auch die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan scharf kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP. „Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“(afp/red)
Die erste Abschiebung nach Kabul nach der Machtübernahme der Taliban kam mit Hilfe des Golfemirats Katar zustande. Inzwischen gibt es direkte Kontakte Deutschlands zu den militant-islamistischen Machthabern. (Archivfoto) - Foto: Jan Woitas/dpa
In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Gespräche „auf technischer Ebene“
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Union weist Kritik zurück
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP.
„Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“ (afp/red)
Der Sitz der EU-Kommission ist im Berlaymont Haus in Brüssel. - Foto: Alexandros Michailidis/iStock
Nach zwei Jahren Übergangszeit treten am Freitag die Regelungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in Kraft. Durch die Reform werden die Grenzverfahren verschärft und das Asylverfahren grundlegend überarbeitet.
EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte, mit der Reform gebe es zum ersten Mal „ein umfassendes europäisches System“. Die Änderungen verschafften den EU-Staaten mehr Kontrolle über Ein- und Ausreisen.
Zu den neuen Maßnahmen gehört unter anderem ein Schnell-Check für Migranten, die systematische Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einer Datenbank sowie beschleunigte Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote.
Für Asylverfahren an den Außengrenzen werden Grenzlager eingerichtet. Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender. (afp/red)
Die Bundesregierung will offenbar aus der Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung aussteigen. (Archivbild) - Foto: Patrick Pleul/dpa
In Kürze:
Bundesinnenministerium plant EndederFörderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.
Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.
Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.
Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.
Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.
Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern
Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:
„Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“
Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.
Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.
Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs
Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.
Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner
Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.
Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.
Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.
Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.
Wut in der Hauptstadt: Mit deutlichen Slogans protestieren Menschen vor dem UN-Flüchtlingshilfswerk in Libyen. - Foto: Mahmud Turkia / AFP via Getty Images
Im nordafrikanischen Libyen haben hunderte Menschen vor dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) in Tripolis gegen irreguläre Migranten und Flüchtlinge protestiert.
Sie riefen am Donnerstag, 4. Juni unter anderem „Libyen gehört den Libyern“ und forderten die Schließung des UNHCR-Büros in der libyschen Hauptstadt.
Die Demonstranten warfen der UN-Organisation vor, diese wolle, dass sich irreguläre Migranten in ihrem Land niederlassen. Sie hielten Schilder mit den Aufschriften „Unsere Liebe zu unserem Land ist kein Rassismus“ und „Libyen ist nicht der Mülleimer der Welt“ hoch.
EU-Pläne für Abschiebezentren außerhalb Europas
Libyen ist ein wichtiger Ausgangspunkt für irreguläre Migranten, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen wollen.
Mitte 2024 verzeichnete die Internationale Organisation für Migration rund 900.000 in Libyen lebende Migranten und Flüchtlinge. Viele von ihnen flohen vor dem Krieg im Sudan.
Die EU hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Abkommen mit Ländern wie Libyen und Tunesien zur Eindämmung irregulärer Migration geschlossen. Zuletzt war Libyen neben anderen Ländern als potenzieller Partner für Abschiebezentren außerhalb der EU genannt worden.
Dorthin könnten Asylbewerber „zurückgeführt“ werden, deren Anträge auf Aufenthaltsrecht in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. (afp/red)
Die Richterinnen und Richter des EuGH in Luxemburg haben Mindeststandards für die Versorgung von Asylsuchenden skizziert. Diese sollen gelten, solange diese im Land sind - auch bei rechtskräftigem Abschiebebescheid. (Archivbild) - Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
In Kürze:
EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.
Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung
Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.
Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH
Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.
EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe
Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.
Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung
Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.
Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Ländern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.
Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten
Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.
Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.
Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich
Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.
Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge
Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
Die Zahl der Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellen, geht weiter zurück. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.
Dobrindt spricht von „Migrationswende“
Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
Rund 900.000 Syrer leben derzeit in Deutschland ohne deutschen Pass – über 500.000 davon nur mit befristetem Schutzstatus. (Archiv). - Foto: via dts Nachrichtenagentu
Das Bundesinnenministerium erwägt laut einem Pressebericht eine höhere Rückkehrprämie für Geflüchtete aus Syrien. Im Gespräch sei ein Betrag von 8000 Euro, berichtete das Magazin „Focus“ am Mittwoch, 20. Mai unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen.
Bisher gibt es für freiwillige Rückkehrer durchschnittlich eine Unterstützungsleistung von etwa 1000 Euro.
Zudem wird derzeit die Höhe der Prämie aufwendig für jeden oder jede Geflüchtete individuell berechtigt. Nun geprüft wird laut Bericht hingegen eine pauschale Zahlung pro Person. Das Ziel sei, die Zahl der freiwilligen Ausreisen zu erhöhen.
Rückkehrprämie für Syrer: Deutliche Kritik von den Grünen
In Deutschland leben demnach aktuell gut 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. Mehr als 500.000 von ihnen haben lediglich einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage eines subsidiären Schutztitels oder einer Anerkennung als Flüchtling.
Auch der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, hatte kürzlich eine höhere Rückkehrprämie ins Gespräch gebracht.
Deutliche Kritik an solchen Überlegungen kam von Seiten der Grünen. „Es ist völlig abenteuerlich, über erhöhte Rückführungsprämien für Syrien zu spekulieren, während dort Islamisten herrschen und das Bamf die desolate Lage im Land weitgehend ausblendet“, sagte der Grünen-Politiker Max Lucks dem „Focus“.
CDU: Mehr Geld für Rückkehr statt Integrationsleistungen
Während die Bundesregierung Integrationsleistungen kürze, „sollte sie nicht noch mehr Steuergeld für ideologiegetriebene Politik verpulvern“, fügte er hinzu.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält es hingegen für richtig, „über stärkere finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nachzudenken“. Wenn dadurch mehr Syrer zu einer Ausreise bewegt werden könnten, könne dies auch ökonomisch sinnvoll sein.
„Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, gab er zu bedenken. Poseck forderte zudem allerdings auch mehr Abschiebungen nach Syrien.
266.100 Syrer zahlen Sozialbeiträge ein
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gingen allerdings nach Stand von September 2025 rund 317.000 der in Deutschland lebenden Syrer einer Erwerbstätigkeit nach.
Davon waren demnach gut 266.100 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie bezogen also keine Sozialleistungen, sondern zahlten in das Sozialsystem ein. Dabei war die Erwerbstätigkeit von Männern im Durchschnitt höher als die von Frauen. (afp/red)
Wien setzt künftig auf begrenzte Quoten beim Familiennachzug von Flüchtlingen. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Asylpakts hat Österreich Quoten für den Familiennachzug beschlossen.
Laut einem Beschluss des Parlaments in Wien vom Mittwoch, 20. Mai, sollen die Quoten ab Juli gelten, wobei sie auf Grundlage der Aufnahmekapazitäten berechnet werden und nach Angaben der Regierung „sehr niedrig“ ausfallen könnten.
Regierung verweist auf Belastung
Im vergangenen Sommer hatte Österreich die Familienzusammenführungen ausgesetzt.
Nach Regierungsangaben waren 2023/2024 mehr als 17.000 Menschen, zumeist Kinder aus Syrien, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich eingereist.
Das Aussetzen der Regelung begründete das Innenministerium mit der Belastung öffentlicher Einrichtungen und einer „Bedrohung“ für das 9,2 Millionen Einwohner zählende Land.
EU verschärft Asylpolitik
Österreich zählt zu den EU-Mitgliedstaaten, die auf eine strengere Einwanderungspolitik dringen. Die EU hat ihre Migrations- und Asylpolitik zuletzt deutlich verschärft.
2024 hatte Brüssel eine Reform der Asylregeln beschlossen. Der Asylpakt sieht unter anderem Verfahren an den EU-Außengrenzen sowie Abschiebezentren in Drittstaaten vor.
Im Jahr 2025 ging die Zahl der irregulären Einreisen in das europäische Hoheitsgebiet laut der Grenzschutzagentur Frontex bereits um mehr als 25 Prozent zurück. (afp/red)