Tag: Flüchtlinge
Bürger „im Stich gelassen“

Migranten auf dem Bürgersteig von Loma Colmenar in Ceuta.
Foto: Antonio Sempere / AFP via Getty Images
Bisher 228 Afghanen abgeschoben
In Kürze
- Über 50.000 Menschen sollen die Grenze nach Ceuta überquert haben, viele kehrten inzwischen nach Marokko zurück.
- Trotz Rückführungen setzen einzelne Gruppen die Überquerung der Seegrenze fort.
- Spanien verschärft die Maßnahmen, während EU-Staaten über Grenzkontrollen und Migration diskutieren.
Ceuta macht dicht: Leere Straßen und geschlossene Geschäfte

Marokkanische Migranten gehen am 31. Juli 2026 um 21:34 Uhr Ortszeit entlang der Avenida Martínez Catena in Ceuta in Richtung Grenzgebiet.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times

Marokkanische Migranten schwimmen am 31. Juli 2026 um 20:42 Uhr Ortszeit nahe der Avenida Martínez Catena über die Seegrenze nach Ceuta.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times

Marokkanische Migranten ruhen sich nach ihrer Ankunft aus Marokko an einer Hauswand auf einem Gehweg in Ceuta am 31. Juli 2026 aus.
Foto: Etienne Fauhaire / The Epoch Times

Müllcontainer stehen am 31. Juli 2026 als provisorische Barrieren auf einer Wohnstraße in Ceuta, um den Zugang zu einem Wohnviertel einzuschränken.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
Der Traum vom Leben in Europa
Erinnerungen an die Krise von 2021

Ein afrikanischer Migrant überwindet am 31. Juli 2026 eine Straßenbarriere, während er in Richtung der Stadt Ceuta läuft.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
Der lange Rückweg

Spanische Armeefahrzeuge stehen am 31. Juli 2026 im Rahmen der Reaktion auf den Migrantenansturm in Ceuta entlang der Küstenstraße nahe der Grenze.
Foto: Etienne Fauchaire / The Epoch Times
4,4 Millionen Menschen mit temporären Schutzstatus
Ukrainer könnten auch Asyl beantragen
In Kürze:
- Großbritannien will sein Einwanderungs- und Asylrecht verschärfen: Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Rückzahlungspflicht für anerkannte Asylbewerber vor.
- Sie sollen bis zu 10.000 Pfund staatlicher Unterstützung zurückzahlen, sobald sie ausreichend verdienen.
- Weitere Maßnahmen umfassen schnellere Abschiebungen und längere Wartezeiten auf dauerhafte Aufenthaltsrechte.
- Kritik kommt von Flüchtlingsorganisationen, Wissenschaftlern und Teilen der Labour Party.
Ohne Rückzahlung kein dauerhafter Aufenthalt in Großbritannien
Asylanten sollen verstärkt in Kasernen untergebracht werden
Kritik: Unfair und unpraktisch
Verschärfungen auch für reguläre Arbeitskräfte
Widerstand in der Regierung
Taliban versuchen Anerkennung zu erlangen
Deutschland lässt mehr Taliban-Diplomaten zu
Wer für die Taliban nach Brüssel kam
Belgischer Außenminister distanziert sich von Einladung
Taliban verwehren Frauen Bildung und Jobs
Bis zu drei Charterflüge im Monat
Gespräche „auf technischer Ebene“
Union weist Kritik zurück
So funktioniert die verschärfte Asylreform
In Kürze:
Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.
Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.
Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.
Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.
Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.
Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern
Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:
„Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“
Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.
Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.
Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs
Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.
Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.
Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner
Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.
Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.
Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.
Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.
EU-Pläne für Abschiebezentren außerhalb Europas
In Kürze:
- EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
- Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
- Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.
Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung
Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH
EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe
Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung
Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten
Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof
Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich
Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge
Dobrindt spricht von „Migrationswende“

































