Categories
ausland etplus ticker

Zoff um Methanregel: EU-Länder warnen vor Risiko


In Kürze:

  • Mehrere EU- und Nicht-EU-Staaten äußern Kritik an der EU-Methanverordnung.
  • Mit dieser Neuregelung will die EU die Treibhausgasemissionen weiter reduzieren.
  • Für betroffene Unternehmen bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung.
  • Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dauern bis 2030.

 
Elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union forderten in der vergangenen Woche eine Verschiebung der Umsetzung der EU-Methanverordnung (EUMR) um mindestens drei Jahre. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Tschechien, die Slowakei, Polen, Italien und die Niederlande.
Auch Deutschland hat sich inzwischen diesem Appell angeschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb „dringend“ für eine Überarbeitung der Methanverordnung. Am Freitag, 26. Juni, sagte sie vor einem Treffen der EU-Energieminister in Luxemburg:
„Wir brauchen mindestens eine Verschiebung oder eine Aussetzung der Methanverordnung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland sicher mit Gasimporten, aber auch mit Mineralölprodukten wie Kerosin versorgen kann. Wir werden mit der Kommission sehr ernsthaft darüber sprechen müssen, dass wir unsere Versorgungssicherheit auf gar keinen Fall aufs Spiel setzen können.“

Was bedeutet die EU-Methanverordnung?

In ihrer derzeitigen Form würde die Verordnung dazu führen, dass Gasimporte und Mineralölprodukte ab 2027 nur noch eingeführt werden könnten, wenn sie die Vorgaben erfüllen, argumentierte Reiche.
Bei der Gas- und Ölförderung wird das Treibhausgas Methan freigesetzt. Um dies zu reduzieren, brachte die EU-Kommission die Methanverordnung auf den Weg. Sie trat 2024 in Kraft.
Die Regelung verlangt hauptsächlich, dass bei Gasimporten die Methanemissionen entlang der Lieferkette berücksichtigt werden müssen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Staaten, beim Import von Energie aus Drittstaaten verschiedene Berichts- und Überwachungsmaßnahmen einzuhalten. Diese Vorgaben werden schrittweise zwischen 2025 und 2030 eingeführt.
So sollen die Regeln beispielsweise ab 2027 auch für importiertes Gas und Öl gelten. Einfuhrverbot ist in der Verordnung allerdings nicht vorgesehen, sollte ein Staat die Anforderungen nicht erfüllen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Verstöße etwa mit Geldbußen ahnden.

Warum will die EU den Methanausstoß reduzieren?

Die Methanverordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das wiederum soll die Erwärmung der Erdatmosphäre verlangsamen oder stoppen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Methan eine stärkere Fähigkeit, Wärme in der Atmosphäre zu speichern, als Kohlenstoffdioxid (CO₂). Das „Treibhauspotenzial“ von Methan sei über einen Zeitraum von 100 Jahren 29,88-mal so hoch wie das von CO₂. Auf einer Zeitskala von 20 Jahren betrage der Faktor sogar 82,5, hieß es.
„Die Reduzierung der Methanemissionen ist daher notwendig, um die Klimaziele des Europäischen Grünen Deals für 2050 zu erreichen“, erklärte die EU-Kommission. Weiter hieß es, dass ein Drittel der durch menschliche Aktivitäten verursachten Methanemissionen aus dem Energiesektor stamme. Zudem bezeichnete die Kommission Methan als den „zweitgrößten Verursacher des Klimawandels“.

Kritik auch von außerhalb der EU?

Die elf EU-Staaten sind jedoch nicht die einzigen Kritiker des EU-Plans. Ebenso haben Energiebeauftragte aus vier Ländern – den Vereinigten Staaten, Katar, Nigeria und Algerien – am Dienstag, dem 23. Juni, einen Brief an die Staats- und Regierungschefs der EU geschickt. Darin warnen sie davor, dass die Umsetzung der geplanten Methanvorschriften die regionale Öl- und Gasversorgung beeinträchtigen könnte.
Die vier Staaten wiesen auch darauf hin, dass die meisten Exporteure, die Energieprodukte an die EU verkaufen, „die Anforderungen der EUMR an die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Methanemissionen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erfüllen können“.
Zudem seien „laut einer unabhängigen, umfassenden Branchenanalyse fast alle EU-Ölimporte und ein erheblicher Teil der EU-Erdgasimporte“ ab Januar 2027 nicht mehr mit der EUMR konform. „Selbst bei einer anpassungsfähigen und flexiblen Umsetzung sind erhebliche negative Auswirkungen auf Versorgung und Preise sicher“, so die Länder.
EU-Importeure haben bereits damit begonnen, Öl und Gas einzukaufen, das für die Lieferung im kommenden Jahr gelagert werden soll. Derzeit gebe es jedoch „keinen gangbaren Weg“, um die EUMR-Vorschriften einzuhalten, heißt es in dem Schreiben.

Was sind die Schritte?

Bis zum 5. Mai 2025 waren die Energiehandelsakteure gemäß der Verordnung dazu verpflichtet, ihre erste Umsetzungsplanung vorzulegen und drei Monate später die ersten Berichte zu den geschätzten Methanemissionen einzureichen.
Spätestens am 5. Februar dieses Jahres mussten die Akteure erneut detaillierte Berichte zur Menge der Methanemissionen für selbst betriebene Anlagen abgeben. Ab diesem Zeitpunkt waren zunehmend direkte Messungen nötig, um genauere Werte zu erhalten.
Bis zum 5. Februar 2027 müssen entsprechende Berichte für nicht selbst betriebene Anlagen eingereicht werden. Anschließend sollen die Berichte jährlich erfolgen. Zusätzlich müssen unabhängige Prüfstellen diese verifizieren.
Schon jetzt müssen EU-Importeure Informationen unter anderem zu Herkunft, Transportweg und Emissionsminderung der Lieferanten melden. Ab dem 1. Januar 2027 ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass sogenannte MRV-Standards der Lieferanten EU-äquivalent sind. MRV steht für „Measurement, Monitoring, Reporting and Verification“ und bezeichnet ein dreistufiges Standard- und Qualitätssicherungssystem zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und Klimaschutzprojekten.
Eine weitere Berichterstattung zur Methanintensität der Importe müssen die Lieferanten ab 5. August 2028 abgeben. Ab 5. August 2030 gilt schließlich ein maximaler Methanintensitäts-Grenzwert. Dieser soll von der EU-Kommission noch festgelegt werden.

Wer ist konkret betroffen und welche Sorgen gibt es?

Bereits am 13. April richtete der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten einen „dringenden Appell“ zur Änderung der EUMR an die EU-Energieminister. Dem Verband gehören weltweit führende Energiekonzerne wie Chevron, ConocoPhillips, BP und ExxonMobil an.
Neben diesen und anderen Unternehmen des Erdöl- und Erdgassektors sind auch Bergwerksbetreiber des Kohlesektors direkt von der EU-Neuregelung betroffen. Ebenso betrifft dies Importeure und Erzeuger von Rohöl, Erdgas und Kohle, die diese Brennstoffe in der EU vertreiben.
Die EUMR in ihrer derzeitigen Form stelle ein Risiko für die Energiesicherheit der EU dar, warnte der Verband. Er hob hervor, dass bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU ab Januar 2027 wahrscheinlich nicht den Vorschriften entsprechen würden.
„Darüber hinaus belastet die Verordnung auch die heimischen Produzenten und Infrastrukturbetreiber der EU erheblich, indem sie kostspielige und unverhältnismäßige Maßnahmen vorschreibt, die nur geringen Nutzen bringen oder möglicherweise sogar zu einem Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen führen“, erklärte der Verband.
Und weiter: „Dies könnte den Rückgang der heimischen Produktion in Europa weiter beschleunigen, seine strategische Autonomie schwächen und die Energiewende verteuern.“

Was bedeutet die Verordnung für die Industrie?

Um die genannten Schritte umsetzen zu können, müssen sich die von der EU-Methanverordnung betroffenen Industrieunternehmen neu ausrichten. Die Regulierungen werden zunehmend strenger, während sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle gleichzeitig erhöhen.
Einerseits bedeutet diese Anpassung einen Mehraufwand für die Unternehmen, der meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Andererseits können sie sich durch eine frühzeitige Umstellung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Wenn Unternehmen nachweislich ihre Methanemissionen reduzieren, können sie mögliche regulatorische Strafgebühren oder Sanktionen vermeiden. Da inzwischen viele Länder und Unternehmen auf Umweltbewusstsein achten, lässt sich zudem ein positives Image aufbauen und die Kundenbindung stärken.

Was bedeutet die Verordnung für die Energiesicherheit?

Bezüglich der Auswirkungen der Methanverordnung auf die Versorgungssicherheit gibt es unterschiedliche Perspektiven. Als positiv werden die Auswirkungen von der EU-Kommission selbst sowie von der US-amerikanischen nichtstaatlichen Umweltschutzorganisation „Environmental Defense Fund“ bewertet. Letztere sieht darin „ein strategisches Instrument, um die Energiesicherheit Europas zu stärken“.
Laut einer Analyse von Rystad Energy werde sich das globale LNG-Angebot jährlich um rund 4 Prozent erhöhen. Das habe zur Folge, dass von 2028 bis 2032 ein Überangebot entsteht. Dies gebe der EU die Freiheit, von den Lieferanten mehr Transparenz und Umweltleistung zu verlangen, ohne den Zugang zu Gas zu gefährden.
Doch es gibt auch Kritiker wie den US-Energieminister Chris Wright. Er erklärte am Mittwoch, dem 24. Juni, dass die „verrückten“ Methanvorschriften der EU den Import von LNG aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, die den Brief unterzeichnet haben, unmöglich machen würden. Wright warnte, dass dies die EU-Länder einem Risiko aussetze. Er sagte: „Es besteht ein erhebliches Risiko von Stromausfällen oder Heizungsproblemen im kommenden Winter.“
(Mit Material von AFP und theepochtimes.com)
Categories
ausland ticker wissen

Schweizer Gletscher-Forscher rechnet mit „sehr starkem Eisverlust“

In den Alpen sei in diesem Jahr mit einem „sehr starken Eisverlust“ zu rechnen, sagte der Schweizer Gletscherforscher Matthias Huss.
Voraussichtlich schon am 29. Juni seien die winterlichen Schneereserven der Gletscher in diesem Jahr aufgebraucht – danach verlieren sie beim Schmelzen an Masse. Der sogenannte Gletscherschwundtag war bisher nur ein einziges Mal, im Jahr 2022, schon so früh im Jahr eingetreten.

Es gab weniger Schnee im Winter

Huss, der den Schweizer Gletschermessdienst Glamos leitet, führt dies auf die aktuellen Temperaturen, die vom Mai und auch auf den erneut schneearmen Winter zurück.
„Wir beobachten enorme Abtragungs- und Schmelzraten von Eis und Schnee im gesamten Alpenraum“, sagte Huss. Die Schmelze setze etwa drei Monate früher ein als für die Gletscher gesund wäre.

Der Glaziologe und Leiter des Netzwerks „Glacier Monitoring in Switzerland“ (GLAMOS), Matthias Huss am 28. September 2025 neben dem Rhonegletscher oberhalb von Gletsch in den Schweizer Alpen.

Foto: Elodie Le Maou/AFP via Getty Images

„Ich komme gerade vom Rhone-Gletscher zurück“, sagte Huss. Seit dem letzten Besuch vor zehn Tagen „haben wir auf der Gletscherzunge eine Schmelze von etwa einem Meter in der Vertikalen festgestellt, also einen Meter Eisverlust in nur zehn Tagen“. Das sei „sehr beeindruckend zu sehen und ausschließlich die Folge der Hitzewelle“.
Eine einzige Welle hoher Temperaturen sei für die Gletscher normalerweise noch kein großes Problem, hob Huss hervor. „Das Problem ist eher, wenn wir sehr hohe Temperaturen haben, die sehr lange anhalten“, sagte er.
„Es ist also eine Kombination aus Intensität und Dauer. Je mehr Tage mit sehr hohen Temperaturen es gibt, egal ob 35 oder 40 Grad, desto schlechter ist das für die Gletscher.“

Saharastaub wirkt sich auch aus

Zum Zustand der Gletscher habe in diesem Jahr eine „Kombination unglücklicher Umstände“ beigetragen, neben geringen Schneefällen im Winter etwa auch Saharastaub im März. Huss sieht dabei eine Ähnlichkeit zum Jahr 2022. Damals war die Abschmelzrate sehr hoch.
In diesem Jahr habe auf den Gletschern ein Viertel weniger Schnee gelegen als in den Jahren 2010 bis 2020, erklärte Huss. Zudem sei schon der Mai sehr warm gewesen, so dass die Schneedecke früher abgetaut sei und die Gletscheroberfläche freigelegt habe.
Schon vor der jährlichen Bestandsaufnahme im September rechnet Huss daher mit einem starken Eisverlust. „In der Schweiz haben wir 1.200 Gletscher erfasst, die in den vergangenen 50 Jahren verschwunden sind. Heute haben wir nur noch etwa 1.300“, sagte Huss. „Wenn sich die Erwärmung wie in den vergangenen Jahrzehnten fortsetzt, werden bis 2100 nur noch kleine Eisreste übrig sein.“ (afp/red)
Categories
deutschland ticker

Bundestag beschließt Gesetz für schnelleres Bauen

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.

Viele Straßen müssen dringend saniert werden

Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Kritik der Umweltschützer

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“

„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)
Categories
deutschland ticker

Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
Categories
deutschland

Stuttgart verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Angesichts hoher Temperaturen verbietet die Stadt Stuttgart ab Freitag die Wasserentnahme aus Gewässern. Damit darf kein Wasser mehr für den privaten Gebrauch aus Bächen, Flüssen oder Seen geschöpft oder abgepumpt werden, wie die Stadt am Mittwoch in einer Allgemeinverfügung mitteilte.
Bei Missachtung droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro. Die Maßnahme dient nach Stadtangaben dem Natur- und Umweltschutz.
Durch Hitze und Trockenheit sanken die Wasserstände der Gewässer stark, hieß es. Die Wassertemperatur sei gestiegen, was die Gewässerökologie belaste.
Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, erließ das Amt für Umweltschutz ein Entnahmeverbot, das zunächst bis einschließlich 31. August gilt. Bei anhaltender Trockenheit kann die Behörde dies verlängern.
„Auch geringfügige Wasserentnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die aktuell angespannte Situation der Bäche“, erklärte Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutz, in der baden-württembergischen Stadt. (afp/red)
Categories
gesellschaft

Nach Fall „Timmy“: Weiterer Buckelwal vor Dänemark entdeckt

Kopenhagen: In dänischen Gewässern ist erneut ein Buckelwal gesichtet worden. Die Touristenführerin Linda Frølund Hansen entdeckte und filmte das Tier am Samstag, den 20. Juni, während einer „Bridgewalking“-Tour auf einer Brücke über den Kleinen Belt, einer Meerenge zwischen Jütland und Fünen.

Unerwartete Entdeckung bei Brückentour

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gab Hansen an, sie habe unter der Brücke eine weiße, spitze Form bemerkt und diese zunächst für ein Kajak oder Ruderboot gehalten. Da sich das Objekt jedoch unter statt auf der Wasseroberfläche bewegte, sei schnell klar gewesen, dass es sich um einen Wal handle.
Der Wal-Experte Peter Teglberg Madsen bestätigte der dpa nach Sichtung des Bildmaterials, dass es sich „ganz sicher“ um einen Buckelwal handle. Eine Einschätzung zum Gesundheitszustand des Tieres ließen die Aufnahmen laut Madsen jedoch nicht zu.

Erinnerungen an Buckelwal „Timmy-Hope“

Die erneute Sichtung folgt auf den Fall des Buckelwals „Timmy“ (auch bekannt als „Timmy-Hope“). Das Tier war nach einer privaten Transportaktion am 2. Mai in die offene Nordsee entlassen worden und legte danach noch eine Strecke von 215 Kilometern zurück.
Laut Trackerdaten verendete der Wal zwischen dem 6. und 7. Mai, woraufhin das Signal abriss. Am 14. Mai wurde der Kadaver schließlich vor der dänischen Insel Anholt im Kattegat entdeckt und behördlich identifiziert. Die genaue Todesursache ist weiterhin ungeklärt, die Daten belegen jedoch, dass der Wal nicht unmittelbar nach der Freisetzung verstarb.

Wachsender Bestand im Nordatlantik

Dass nun ein weiterer Buckelwal in der Region auftaucht, deckt sich mit wissenschaftlichen Beobachtungen. Wie der Biologe Carl Kinze vom Naturhistorischen Museum in Kopenhagen dem dänischen Rundfunk erklärte, wächst der Buckelwal-Bestand im Nordatlantik stetig.
In den vergangenen Jahren sei im dänischen Raum jährlich mindestens ein Tier registriert worden, teilweise sogar mehrere. Laut Kinze handelt es sich dabei wahrscheinlich um junge Wale, die auf der Suche nach neuen Nahrungsquellen auf Entdeckungsreise gehen und so in dänische Gewässer gelangen. (dpa/red)
Categories
deutschland

Mannheim: Klimaziel für 2030 aktuell nicht realisierbar


In Kürze:

  • Die Stadt Mannheim verfehlt ihr ambitioniertes Klimaziel für 2030 voraussichtlich.
  • Der Grund sind vor allem unzureichende EU-Finanzmittel.
  • Bisherige Klimamaßnahmen konnten das Ziel erst etwa zur Hälfte realisieren.

 
Nach aktuellem Stand wird Mannheim das für 2030 gesetzte Klimaziel verfehlen. Laut dem Klimaschutz-Aktionsplan 2030 sollte die baden-württembergische Stadt bis in vier Jahren ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 80 Prozent reduzieren.

Fehlende EU-Gelder

Erst kürzlich erklärte Prof. Dr. Diana Pretzell, Erste Bürgermeisterin der Universitätsstadt, warum das ambitionierte Vorhaben vor Herausforderungen steht. In einer Pressemitteilung sagte sie:
„Die EU-Mission-Städte wollen und sollen mutig und innovativ testen, wie wir smart klimaneutral werden können. Voraussetzung war von Anfang an, dass es von der EU und den nationalen und regionalen Regierungen eine angemessene Unterstützung gibt.“
Mannheim ist eine von 100 EU-Städten, die als experimentelle und innovative Vorreiter dienen sollen, damit alle Städte in der EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen können. Zudem beteiligen sich zwölf weitere Städte in Ländern, die an die EU angrenzen, an dem Vorhaben.
Um die 112 EU-Mission-Städte bei der Erreichung ihres Klimaziels für 2030 wirkungsvoll zu unterstützen, wären rund 650 Milliarden Euro nötig. Das entspricht also rund 58 Milliarden pro teilnehmender Stadt. Nach Angaben der Stadt Mannheim hat die Europäische Union bislang jedoch keine Mittel in dieser Größenordnung bereitgestellt.

Ziel etwa zur Hälfte erreicht

In den vergangenen Jahren haben die verantwortlichen Akteure von Mannheim bereits mehrere Klimamaßnahmen erfolgreich umgesetzt. So kann der kommunale Energieversorger, die MVV Energie AG, aktuell fast 50 Prozent des Fernwärmebedarfs aus CO₂-armen Quellen bereitstellen. Dafür sorgt die Energiegewinnung aus thermischer Abfallbehandlung, ein Biomasseheizkraftwerk und eine erste Flusswärmepumpe.
Eine zweite Flusswärmepumpe soll im Herbst 2028 in Betrieb gehen und Wärme für bis zu 40.000 weitere Haushalte bereitstellen. Dafür investiert die MVV insgesamt rund 200 Millionen Euro.
Die Anstrengungen haben laut einer aktuellen Evaluation bereits Wirkung erzielt. Laut den aktuellen Daten aus dem Berichtsjahr 2023 konnte die Stadt ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent reduzieren. Darüber informierte die Stadtverwaltung den Gemeinderat am 9. Juni 2026 im Ausschuss für Umwelt und Technik. Damit hat Mannheim bereits knapp die Hälfte seines Klimaziels erreicht.
„Unsere Klimaschutzmaßnahmen wirken“, sagte Oberbürgermeister Christian Specht. „Mannheim hat beim Klimaschutz bereits große Fortschritte gemacht. Gleichzeitig werden die nächsten Schritte schwieriger, weil die einfach umzusetzenden Maßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind. Umso wichtiger ist es, noch gezielter dort zu investieren, wo wir mit jedem Euro möglichst viel CO₂ einsparen können.“
Specht erklärte: „Insbesondere über ihre Beteiligungsgesellschaften investiert die Stadt Mannheim seit Jahren und trotz der aktuell angespannten Finanzlage auch weiterhin intensiv in Projekte, die einen großen Hebel für den Klimaschutz darstellen.“

Industrie als größter Emittent – Politik reagiert auf Klimazielverfehlung

Wie in vielen anderen Städten verursacht auch in Mannheim die Industrie die meisten Treibhausgasemissionen. Ihr Anteil liegt hier bei rund 43 Prozent. Zweitgrößter Emittent ist der Verkehrssektor mit 28 Prozent, auf private Haushalte entfallen 21 Prozent.
Auf die Entwicklung haben bereits manche Lokalpolitiker reagiert. Nina Wellenreuther, klimapolitische Sprecherin der Grünen, betonte vor allem die Fortschritte trotz der zu erwartenden Zielverfehlung.
Sie teilte mit: „Dass es [das Klimaziel] jetzt verfehlt wird, ist natürlich bitter, heißt aber nicht, dass wir jetzt aufhören. Wir haben nur bestimmte Rahmenbedingungen in der Hand. Trotzdem lohnt sich jede Investition in Klimaschutz. […] Jetzt heißt es dranzubleiben.“
Für den AfD-Politiker Rüdiger Ernst kommt diese Entwicklung offenbar nicht überraschend. „Das Ziel war sowieso utopisch“, sagte er. Er äußerte Kritik am ambitionierten Klimaziel.
Categories
ausland

Gouverneur: Treibstoffverkauf auf der Krim eingestellt

Auf der Halbinsel Krim ist nach Angaben des russischen Gouverneurs der Verkauf von Kraftstoff an Tankstellen eingestellt worden. Seit 9:00 Uhr (Ortszeit, 8:00 Uhr MESZ) werde kein Treibstoff mehr verkauft, teilte Gouverneur Sergej Aksjonow am Sonntag mit.
Dies gelte auch für private Unternehmen – staatliche Firmen erhielten weiterhin Treibstoff, fügte er hinzu.
„Kraftstoff wird ausschließlich an öffentliche Einrichtungen abgegeben, die für die kritische Infrastruktur und die Sicherheit der Republik Krim zuständig sind“, fügte Aksjonow hinzu.

Ein Drittel der russischen Raffinerie-Kapazitäten ist ausgefallen

Die ukrainische Armee nahm verstärkt russische Raffinierien, Ölpipelines und Treibstofflager ins Visier. Zudem wurde am 16. Juni eine große Raffinerie in der russischen Hauptstadt Moskau attackiert.
Dem US-Unternehmen Energy Intelligence zufolge konnte die Ukraine mit ihren Attacken ein Drittel der russischen Raffinerie-Kapazitäten lahmlegen.
Außerdem gab es immer wieder Angriffe auf strategisch wichtige Straßen und Bahnverbindungen, unter anderem auch auf die Strecke zwischen der Halbinsel Krim und dem russischen Festland.
Anfang Juni war der Zugverkehr auf der Krim nach ukrainischen Attacken ganz ausgesetzt worden. (afp/red)
Categories
ausland

Nach zwei Jahren Pause wieder kommerzieller Walfang in Island

Nach zwei Jahren Pause hat das isländische Walfangunternehmen Hvalur Medienberichten zufolge den Walfang in dieser Saison wieder aufgenommen.
Die beiden Walfangschiffe des Unternehmens legten am Freitagabend vom Hafen der isländischen Hauptstadt Reykjavik ab. Das berichteten der Sender RUV und die Zeitung „MBL“.
Beim Auslaufen der Schiffe kettete sich an einem der Masten ein Aktivist fest, um gegen den Walfang zu protestieren. Am Abend kletterte er wieder herunter, die Polizei führte ihn ab.
Island ist eines von drei Ländern, in denen noch Wale gefangen werden. Auch in Norwegen und Japan gibt es die Waljagd noch – was Tierschützer kritisieren.

Begrenzung auf 150 Finnwale

In den vergangenen zwei Jahren setzte Island den kommerzielle Walfang, der zwischen Mitte Juni und Mitte September stattfindet, aufgrund einer schwierigen wirtschaftlichen Lage aus. Ein weiterer Grund dafür waren Tierschutzbedenken sowie die sinkende Rentabilität.
Laut einer Empfehlung des isländischen Instituts für Meeres- und Süßwasserforschung für dieses Jahr sollten nicht mehr als 150 Finnwale erlegt werden. Im Herbst soll in Island ein Gesetzentwurf zum Verbot des Walfangs eingebracht werden.
Joanna Swabe von der NGO Humane World for Animals bezeichnete es als „zutiefst entmutigend zu sehen, wie das isländische Walfangschiff den Hafen verlässt, um eine neue Walfangsaison zu beginnen“. Dabei seien die Beweise dafür „erdrückend, dass es keine humane Art gibt, einen Wal zu töten“. (afp/red)
Categories
deutschland gesellschaft

Mehrheit für Rechenzentren – aber Sorge vor Energiehunger

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland steht dem Ausbau von Rechenzentren positiv gegenüber – fordert aber nachhaltige Lösungen für den immensen Energiehunger der Anlagen. Das ist die zentrale Aussage einer repräsentativen Meinungsumfrage von YouGov im Auftrag der „Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen“. Die Allianz ist unter dem Dach des Internetverbands eco entstanden.
Die Digitalisierung, angetrieben durch Cloud-Dienste und Künstliche Intelligenz, lässt den Bedarf an Rechenkapazitäten in Deutschland in die Höhe schnellen. Der Branchenverband eco geht davon aus, dass die IT-Anschlussleistung deutscher Rechenzentren bis zum Jahr 2030 um mehr als 50 Prozent steigen wird. Und der Bedarf ist nach Berechnungen des Verbands noch viel höher: Die tatsächliche Nachfrage falle mindestens dreimal so hoch aus.
Gleichzeitig stößt der Bau neuer Datenzentren vor Ort immer wieder auf Widerstand. So wurde zuletzt in den hessischen Gemeinden Groß-Gerau und Maintal gegen den Bau neuer Rechenzentren und den damit verbundenen Energiebedarf protestiert.

Deutliche Mehrheit findet Ausbau von Rechenzentren wichtig

In der repräsentativen YouGov-Umfrage sagten nun 60 Prozent der Befragten, dass sie den weiteren Ausbau von Rechenzentren für wichtig oder sehr wichtig halten, um die digitale Leistungsfähigkeit und Souveränität Deutschlands zu stärken. Lediglich sieben Prozent erachten diesen Ausbau als unwichtig.
Selbst wenn der Bau eines Rechenzentrums in der eigenen Gegend stattfindet, überwiegt die Akzeptanz. Jeder Zweite (50 Prozent) befürwortet den Bau von Rechenzentren in der eigenen Region, während nur elf Prozent einen solchen Schritt ablehnen.
Volker Ludwig, Sprecher der Initiative sagte: „Die Umfrage zeigt, dass die Menschen in Deutschland verstanden haben, wie zentral Rechenzentren für digitale Leistungsfähigkeit, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, digitale Verwaltung, Online-Banking, Streaming und digitale Souveränität sind“. Wer eine leistungs- und wettbewerbsfähigere Wirtschaft wolle, brauche moderne Rechenzentren im eigenen Land. Andernfalls, so warnt die Allianz, drohe die Abwanderung von digitaler Wertschöpfung und Datenverarbeitung in andere Weltregionen, was neue technologische Abhängigkeiten schaffen würde.
Der im Februar in Betrieb genommene Quantencomputer Euro-Q-Exa im Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Die Quantentechnologie schreitet rasch voran. (Archiv)

Der im Februar 2026 in Betrieb genommene Quantencomputer Euro-Q-Exa im Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Foto: Malin Wunderlich/dpa

Eurer Strombedarf wird kritisch gesehen

Trotz der grundsätzlichen Befürwortung der Infrastruktur treiben die Bürger konkrete Sorgen um. Ganz oben auf der Liste der Bedenken stehen ökologische Herausforderungen: 43 Prozent der Menschen betrachten den hohen Stromverbrauch kritisch, 31 Prozent fürchten eine Belastung der lokalen Stromnetze. Auch der Wasserverbrauch (29 Prozent) und der enorme Flächenbedarf (22 Prozent) werden als problematisch eingestuft.
Die Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen ist ein Zusammenschluss führender Unternehmen der Branche. Die Initiative wurde 2018 unter dem Dach des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. gegründet. (dpa/red)
Categories
deutschland

Umweltrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. „In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden“, erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“.
Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.

Umsetzung schwierig

Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien.
Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
„Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat“, warnen die Autoren. „Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.

Schlecht gemachte Regelungen reformieren

Kontraproduktiv sei dabei vor allem, „wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen“, kritisierte Köck.
Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene „eine Ursache für mangelhafte Implementation“ vor Ort“, warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden.
Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht „werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht“, warnte Töller.

Behörden mehr mit einbinden

Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf „eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden“.
Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. „Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert“, heißt es weiter. (afp/red)
Categories
ausland gesellschaft

Gentechnik in der EU: Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel entfällt

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU hat ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik gelockert.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament erneut darüber ab und zu.
Die Abgeordneten stimmten in Straßburg dafür, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU lockert deutlich die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) und führt dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen ein.
In di ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten kann Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel müssen keinen Hinweis mehr tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
Categories
ausland gesellschaft

Europa vor dem größten Gentechnik-Umbau seit Jahren – Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU will ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik lockern.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament darüber ab.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU will die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich lockern und dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen einführen.
In der ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten könnte Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel sollen keinen Hinweis tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Für Pflanzen der ersten Kategorie soll es künftig keine sogenannten Nachweispflichten mehr geben: Bislang muss die gesamte Lieferkette zurück verfolgbar sein und dokumentiert werden, welcher Landwirt die Sorten auf welchen Flächen ausgesät hat.
Ohne die Nachweispflichten könnten die neuen Sorten etwa durch den Wind auch auf Felder von Betrieben gelangen, die selbst keine Gentechnik verwenden, ohne dass diese es merken.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
Categories
wirtschaft

Capri-Sun will wieder Plastik-Stohhalme verwenden

Nach der gescheiterten Petition von Capri-Sun für eine Rückkehr zum Plastikstrohhalm hat der langjährige Unternehmenschef Kritik geübt – das Ziel der Aktion aber verteidigt.
„Die Petition war schlecht gemacht und falsch – das nur nebenbei“, sagte Hans-Peter Wild, Präsident des Verwaltungsrates der Capri Sun Group Holding AG, der „Rhein-Neckar-Zeitung“. „Aber in der Sache macht die Forderung von Papier-Trinkhalmen absolut keinen Sinn.“
Das Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg bemüht sich seit 2024 um eine Rückkehr zum Plastikstrohhalm mit einer entsprechenden Genehmigung der EU.
Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren die Pläne. Wegen eines Verbots der EU von Einwegplastikprodukten verwendet Capri-Sun seit 2021 Papierstrohhalme an seinem klassischen Trinkbeutel.

Verbraucher kritisieren laut Unternehmen Papierstrohhalm

Seither gibt es dem Unternehmen zufolge Kritik von Verbrauchern: Der Papierstrohhalm lasse sich schlechter einstecken, werde weich und führe zu einem Papiergeschmack beim Trinken. Capri-Sun habe den Papierstrohhalm deswegen bereits mehrfach überarbeitet.
„Der Capri-Sun-Trinkpack ist 100-prozentig recycelbar“, sagte Wild in dem Interview anlässlich seines 85. Geburtstages. „90 Prozent der Papierhalme bleiben in der Tüte drin, wenn sie leer getrunken ist.“
Besser wäre es daher, wenn der recycelbare Strohhalm in der Capri-Sun bleibe und der Trinkbeutel so komplett recycelt werden könne.

Umwelthilfe kritisieren Bemühungen des Unternehmens

Das Unternehmen will nach eigenen Angaben den Strohhalm aus dem gleichen Material herstellen wie den Trinkbeutel: dem Kunststoff Polypropylen. Capri-Sun wollte dazu mit einer Online-Petition eine Million Unterschriften sammeln, kam aber nur auf weniger als 170.000.
Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren die Bemühungen des Unternehmens. So sagte Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe vor kurzem: „Der anhaltende Kampf von Capri Sun für Einweg-Plastikstrohhalme ist aus Umweltsicht nicht nachvollziehbar und ein Armutszeugnis.“
Die kleinen Trinkbeutel seien vor allem für den Konsum unterwegs konzipiert und landeten entsprechend oft in der Umwelt. (dpa/red)
Categories
etplus wissen

Szenario RCP8.5 offiziel „unplausibel“ – Was steckt dahinter?


In Kürze:

  • Das extreme Emissionsszenario RCP8.5 gilt seit Anfang April als „unplausibel“.
  • Die Bundesregierung beruft sich in mehreren Dokumenten darauf, hält aber am Kurs ihrer Klimapolitik fest.
  • Die RCP-Modelle prognostizieren die mögliche Entwicklung der Treibhausgaskonzentration bis zum Jahr 2100.
  • RCP8.5 geht von einem hohen Verbrauch fossiler Brennstoffe und keinen Klimaschutzmaßnahmen aus.
  • Mehrere Wissenschaftler kritisierten schon früh den fehlenden Bezug des Extremmodells zur Realität.

 
Mit Temperaturen von teils über 30 Grad Celsius in der letzten Maiwoche 2026 in Deutschland, Frankreich und sogar in Großbritannien bleibt die Diskussion um den Klimawandel präsent.
Mit verschiedenen Klimamodellen versuchen Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten vorherzusagen, wie sich die klimatischen Bedingungen auf unserer Erde künftig weiterentwickeln könnten. Insbesondere die Veränderung der mittleren Temperatur der Atmosphäre ist von großem Interesse. Viele Regierungen und Organisationen befürchten mit steigenden Temperaturen mehr Naturkatastrophen, Schäden – und letztlich höhere Kosten.
Das extreme Emissionsszenario RCP8.5 gilt seit dem 7. April offiziell als „unplausibel“, also als nicht schlüssig. Das bedeutet, dass es die Realität nicht widerspiegelt. Während die einen RCP8.5 für Betrug oder Übertreibung halten, sehen andere die aktuelle Neubewertung als Beleg für die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen.

Zehntausende Studien ohne wissenschaftliche Grundlage?

Die neue Einstufung der Extremszenarien als „unplausibel“ könnte weitreichende Konsequenzen für die Klimapolitik etlicher Länder haben. Viele politische Kampagnen und Gesetze basieren auf wissenschaftlichen Arbeiten, die sich am bisherigen Extremszenario orientierten.
Eine Google-Scholar-Suche ergab laut dem Wissenschaftsportal „Issues“, dass es allein im Zeitraum von Anfang 2020 bis Mitte Juni 2021 weltweit mehr als 8.500 Artikel gab, die „unrealistische Basisszenarien“ verwendeten. Fast 7.200 davon basierten auf dem RCP8.5-Modell.
Insgesamt ist die Rede von Zehntausenden Forschungsarbeiten, die sich am RCP8.5-Modell oder dem vergleichbaren SSP5-8.5-Modell orientierten – und weiterhin orientieren. Diesen Arbeiten wurde mit der Neubewertung von RCP8.5 im schlimmsten Fall die wissenschaftliche Grundlage entzogen. Mindestens jedoch müssten ihre Ergebnisse ebenfalls auf Plausibilität geprüft werden.

Basiert die deutsche Klimapolitik auf dem Extremszenario?

Auch in der Politik spielt RCP8.5 eine wichtige Rolle. Neben Staaten wie den USA, Großbritannien, Japan und den Niederlanden berufen sich zahlreiche Banken, darunter die Weltbank und die Europäische Zentralbank, darauf.
In Deutschland hatte die Ampelregierung das extreme Klimaszenario für ihre „Klimawirkungs- und Risikoanalyse“ 2021 (KWRA 2021) sowie für neue Gesetze zugrunde gelegt. Ebenso beziehen sich die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“ (DAS 2024) sowie das „Bundes-Klimaanpassungsgesetz“ (KAnG) indirekt auf die Extremszenarien. Sie bauen auf der KWRA 2021 auf oder beziehen sich darauf.

Besonders der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck und seine Partei der Grünen haben einen Schwerpunkt auf die Erreichung der Klimaziele gelegt.

Foto: von Sean Gallup/Getty Images

Energiewende, Wärmewende oder konkrete Instrumente wie der CO₂-Preis basieren ihrerseits nicht direkt auf den Extremszenarien. In den entsprechenden Gesetzen und offiziellen Papieren werden RCP8.5 und SSP5-8.5 nicht namentlich als Treiber für die jeweiligen Maßnahmen genannt. Sie dienen jedoch dazu, die vom Bund gesetzten Klimaziele umzusetzen. Ziel der Politik ist es, das genannte Extremszenario zu vermeiden.

Bundesregierung spricht von Erfolg und plant keine Neuausrichtung

KWRA 2021, DAS 2024 und KAnG sollen allesamt Anpassungen in Bezug auf Deutschlands Klimaschutzpolitik bewirken. Nach der Neubewertung der Extremszenarien stellt sich die Frage, ob diese entsprechend anzupassen sind. Die Entschärfung mancher Klimamaßnahmen könnte eine mögliche logische Folge sein.
Eine Anfrage der Epoch Times an das Bundesumweltministerium (BMUKN) zu den Auswirkungen des Wegfalls extremer Klimamodelle beantwortete die Behörde nur knapp. Sie bezeichnete die Entwicklung lediglich als „ein Erfolg für die Klimapolitik“.
Entsprechend sieht die Regierung keinen Bedarf, eine Anpassung in ihrer Klimapolitik vorzunehmen. „Jedes Zehntelgrad weniger Erwärmung kann die Risiken des menschengemachten Klimawandels und seine Folgekosten senken“, so der Ministeriumssprecher.

Hohe Emissionen bleiben Standard

Am 18. Mai 2026 veröffentlichte der Expertenrat für Klimafragen seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgas-(THG)-Emissionen für 2025 und zu den Projektionsdaten für 2026. Dieser Expertenrat ist ein wissenschaftliches Gremium, das eine entscheidende Rolle beim Monitoring der deutschen Klimapolitik und bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes spielt.
Wie aus der Veröffentlichung hervorgeht, arbeitet das Gremium nach wie vor mit denselben Emissionsbudgets. Ein direkter Bezug zu den RCPs oder anderen Klimamodellen ist in den entsprechenden Dokumenten nicht erkennbar. Allerdings ist dieser auch nicht auszuschließen.
Klaren Bezug zu den Extremszenarien nimmt hingegen das mecklenburg-vorpommersche Klimaportal „klima.mv“. Dort heißt es unter anderem, dass für künftige Analysen, wie „die nächste Risikoanalyse des Bundes (und voraussichtlich auch der Bundesländer) das etwas niedrigere Szenario SSP3-7.0“ relevant sein werde. Demnach ist anzunehmen, dass bei aktuellen Analysen, wie im Fall der oben genannten „Klimawirkungs- und Risikoanalyse“ des Bundes 2021 geschehen, das höhere Extremszenario SSP5-8.5 – eine Erweiterung von RCP8.5 – als Grundlage diente.
Im Rahmen des Klimaportals bezeichnet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV das RCP8.5-Szenario als „weiter wie bisher“. Eine Bezeichnung, die schon früh für Widerstand sorgte. SSP3-7.0 ist ebenfalls ein Hochemissionsszenario, an dem es Kritik gibt.

Zukünftige Temperaturentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern laut dem dortigen Ministerium für Klimaschutz.

Was ist „RCP8.5“ eigentlich, wo kommt es her und was sagt es aus?

RCP steht für „Representative Concentration Pathway“ und heißt übersetzt: Repräsentativer Konzentrationspfad. Das ist die Bezeichnung für künftige Emissionsszenarien, die der Weltklimarat, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), verwendet hat.
Die RCP-Szenarien entstanden ab 2007 durch sogenannte Bewertungsmodellgruppen, um Daten für weitere Klimamodelle zu liefern. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die weltweiten Klimaschutzbemühungen noch überwiegend am Anfang. Der weltweite Anteil von Windkraft und Photovoltaik machte rund 3 Prozent aus. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatten diese beiden Energiequellen einen Anteil von 17,3 Prozent an der weltweiten Stromproduktion.
Große Aufmerksamkeit erhielten die Szenarien erstmals in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen des Fünften Sachstandsberichtes (AR5) zum Klimawandel. Parallel dazu stellte der Weltklimarat die Szenarien RCP6, RCP4.5 und RCP2.6 vor. Die RCP-Szenarien ersetzten die früheren SRES-Szenarien (Special Report on Emissions Scenarios) aus dem Jahr 2000.
Im Zeitraum von 2016 bis 2018, also nach dem Pariser Klimaabkommen, entwickelten Wissenschaftler zusätzlich das Szenario RCP1.9. Die Forscher ergänzten es speziell, um einen ambitionierten Konzentrationspfad darzustellen, der dem 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Abkommens entspricht.
In allen Fällen geht es dabei um die Entwicklung der Konzentration von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre. Das für das IPCC relevanteste Treibhausgas in Bezug auf die Erderwärmung ist Kohlenstoffdioxid (CO₂). Daneben existieren weitere, einschließlich Methan und Wasserdampf.
Darauf aufbauend versuchen die Wissenschaftler, die resultierende Erwärmung bis zum Jahr 2100 vorherzusagen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei der sogenannte Strahlungsantrieb. Er beschreibt die Änderung der Energiebilanz der Erde, oder anders gesagt, wie viel mehr oder weniger Energie auf der Erde ankommt. Das hängt unter anderem vom Reflektionsvermögen der Wolken ab.
Das Szenario RCP8.5 steht in diesem Zusammenhang für eine Steigerung der eingestrahlten Energie um rund 8,5 Watt pro Quadratmeter (W/m²) bis zum Jahr 2100. Als Referenz gilt die vorindustrielle Zeit um 1850, die das Ende der Kleinen Eiszeit markiert.
Bis etwa 1975 lag der Strahlungsantrieb unter 1,0 W/m². Anschließend ist der Wert auf aktuell rund 3,0 W/m² angestiegen. Beim möglichen Entwicklungspfad des RCP8.5-Szenarios wäre der Strahlungsantrieb bis 2100 somit fast dreimal so hoch wie heute.

Frühe Kritik am Extremmodell

Damit derartige Werte erreicht werden, nimmt das Szenario ein weltweit hohes Bevölkerungs- und langsames Einkommenswachstum an. Zudem fallen die Fortschritte bei der Energieeffizienz und Technologie allgemein niedrig aus. Gleichzeitig schließt man jegliche Klimaschutzmaßnahmen aus. Diese Annahmen hätten eine deutliche Steigerung der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Folge, was letztlich die Treibhausgasemissionen – und den zu erwartenden Temperaturanstieg – stark erhöhen würde.
Bis zum Jahr 2100 nimmt das RCP8.5-Modell einen CO₂-Anteil in der Atmosphäre von mehr als 1.200 Teile pro Million (ppm) an. Aktuell liegt er bei rund 430 ppm. Auf diese Weise errechnete man einen Anstieg der Temperaturen von 2,6 bis 4,8 Grad Celsius bis 2100.
Einer der frühesten Kritikpunkte an RCP8.5 lautete, dass es unmöglich sei, die erforderlichen Mengen an Kohle, Öl und Gas zu verbrennen. Würde die Menschheit den prognostizierten Entwicklungspfad beschreiten, gingen uns bereits deutlich vor Ende des Jahrhunderts die fossilen Brennstoffe aus. Mit anderen Worten: Selbst wenn wir es darauf anlegen würden, wäre das Szenario unerreichbar.
Trotz dieses fundamentalen Widerspruchs zwischen Modell und Wirklichkeit, wurde – und wird – das Szenario vielfach als „business-as-usual“ beziehungsweise als „weiter-wie-bisher“ bezeichnet. Sprich, es sei die wahrscheinlichste Entwicklung, wenn sich nichts grundlegend ändert.
Neben der anfänglichen Unmöglichkeit haben die Entwicklungen seit 1990 – speziell der massive Ausbau der „erneuerbaren“ Energien oder strengere Emissionsrichtlinien – das extreme Szenario immer unrealistischer werden lassen. Viele Wissenschaftler wie Prof. Roger Pielke Jr. kritisierten daher den zunehmenden Verlust des Realitätsbezugs in den Szenarien. Der Professor der Universität Colorado Boulder bezeichnete dies im Jahr 2021 als „ein Versagen der Selbstkorrektur in der Wissenschaft“. Bezogen auf RCP8.5, das er als das am häufigsten verwendete RCP-Szenario identifizierte, sagte er:
„RCP8.5 […] repräsentiert nicht nur eine unglaubwürdige Zukunft im Jahr 2100, sondern eine Gegenwart, die bereits erheblich von der Realität abweicht.“
Verstärkte Kritik am RCP8.5-Modell kam laut dem Klimaportal „Carbon Brief“ aber schon in den 2010er-Jahren auf. So fragten die Forscher Justin Ritchie und Hadi Dowlatabadi 2017: „Warum kehren Klimaszenarien zu Kohle zurück?“
Wie aus dem Titel zu entnehmen ist, ist der Hauptkritikpunkt die Annahme einer vollständigen Rückkehr der Gesellschaft zur Kohleverbrennung, um Energie zu gewinnen. Da zu dieser Zeit bereits große Anstrengungen zur Verbreitung von grüneren Technologien existierten, bezeichneten Ritchie und Dowlatabadi RCP8.5 als „einen unwahrscheinlichen Referenzfall“. Sie warnten eindrücklich:
„RCP8.5 sollte keine Priorität für die künftige wissenschaftliche Forschung haben oder ein Maßstab für politische Studien sein.“

Am Anfang war die Zukunft „von Natur aus unvorhersehbar“

Die Ersteller dieses Klimamodells hatten nicht beabsichtigt, es als business-as-usual zu etablieren und als das wahrscheinlichste Szenario darzustellen. Im SRES-Report aus dem Jahr 2000 heißt es wörtlich:
„Das Autorenteam ist sich weitgehend einig, […] dass die Zukunft von Natur aus unvorhersehbar ist […]. Daher ist die Entwicklung eines einzigen ‚Best-Guess‘- oder ‚Business-as-usual‘-Szenarios weder wünschenswert noch möglich.“
Letztlich ignorierte das IPCC jedoch seine eigenen Aussagen. Forscher bezeichneten die RCP-Szenarien schon bald als plausibel und wiesen ihnen Wahrscheinlichkeiten zu. RCP8.5 ernannten sie in diesem Zuge zum einzigen Business-as-usual-Szenario der Klimamodellreihe.
Somit erhielt das RCP8.5 den Status als das wahrscheinlichste Zukunftsszenario, sofern die Regierungen dieser Welt keine weiteren Klimaschutzmaßnahmen einleiteten. Dies verlieh dem Extremmodell unter den RCPs sowie unter Hunderten Referenzszenarien der IPCC-Szenariodatenbank einen besonderen Stellenwert und Beachtung in Wissenschaft und Politik.

Nachfolger von RCP8.5 ebenfalls umstritten und zurückgezogen

Im Sechsten Sachstandsbericht (AR6, 2021 bis 2023) entwickelte das IPCC die RCPs zu den sogenannten Shared Socioeconomic Pathways (Gemeinsame sozioökonomische Entwicklungspfade, kurz SSPs) weiter. Dies fand statt, weil die RCP-Modelle aus AR5 nur die Strahlungsantriebe und die damit verbundenen Treibhausgaskonzentrationen beschrieben hatten. Sie gaben keinen Aufschluss darüber, durch welche Faktoren eine Gesellschaft zu diesem Pfad gelangen würde.
Die SSP-Modelle aus dem AR6 kombinieren hingegen fünf verschiedene gesellschaftliche Szenarien (SSP1 bis SSP5) mit Emissionspfaden. Durch ihre sozioökonomischen Aspekte sind die Szenarien besser für bestimmte Analysen geeignet. Aus RCP8.5 wurde dabei SSP5-8.5.
Dieses neue Extremszenario ging von einem hohen Wirtschaftswachstum und hohen Emissionen aus. Diese sollten einen tiefergehenden Einblick bieten, wie eine Welt ohne zukünftige Klimapolitik aussehen könnte.
Die Kritik der Wissenschaftsgemeinde und die Selbstkorrektur der Klimaorganisationen führten letztlich dazu, dass RCP8.5 nicht mehr als relevant gilt. Bei der jüngsten Neubewertung der Klimamodelle haben 44 IPCC-Autoren neben RCP8.5 auch die Szenarien SSP5-8.5 und SSP1-1.9 als „unplausibel“ bezeichnet. Welche Rolle diese Szenarien weiterhin in Forschung und Politik einnehmen werden, wird die Zeit zeigen müssen.
Unter den noch plausiblen Szenarien gilt nun SSP3-7.0 als das „höchste Szenario“. Es geht von nur noch knapp halb so hohen Emissionen und einer Erwärmung von 2,8 bis 4,6 Grad Celsius aus. Auch hierin werden Annahmen getroffen, die unter Fachleuten heute als unplausibel gelten. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Weltbevölkerung und – den aktuellen Klimaschutzmaßnahmen zum Trotz – bis zum Ende des Jahrhunderts ungebremst ansteigende Emissionen.

Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert.

Foto: The Honest Brocker/Substack im Auftrag von Roger Pielke Jr.

Maitemperaturrekord von 1922

Unabhängig von Prognosen lohnt sich auch immer ein Blick in die Vergangenheit. Im vergangenen Jahrhundert waren im Mai in Deutschland ebenfalls gelegentlich Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius aufgetreten. Den Rekord stellte Hamburg mit 36,6 Grad auf – im Mai 1922.
Was anstieg, ist die Anzahl der heißen Maitage in den vergangenen Jahren. Im vorherigen Jahrhundert waren Tage mit Temperaturen über 30 Grad im Mai noch eine Seltenheit.
Ebenso lag die mittlere Maitemperatur hierzulande im ausgewählten Zeitraum von 1961 bis 1990 bei rund 12 Grad. Von 1991 bis 2020 kletterte die durchschnittliche Maitemperatur auf rund 13,3 Grad an. In diesem Zeitraum nahm auch die Sonnenscheindauer zu und Städte und Verkehrsflächen wuchsen.
Categories
gesellschaft

Hambacher Wald soll zu Wildnis werden: Einigung über dauerhaften Schutz

Der Hambacher Wald soll dauerhaft erhalten bleiben und sich ungestört zu einem Wildnisgebiet entwickeln. Darauf einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunen der Region, die RWE Power AG sowie Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft, wie das Umweltministerium in Düsseldorf am Dienstag, 9. Juni mitteilte.
Eine entsprechende gemeinsame Erklärung sei am gleichen Tag unterzeichnet worden.

Schutzgebiet statt Braunkohle

Nach der Vereinbarung sollen der Hambacher Wald und benachbarte Waldflächen unter Schutz gestellt und in öffentliches Eigentum überführt werden.
Spätestens bis 2035 soll der Wald offiziell als Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen werden. Bereits zuvor werde RWE den Angaben zufolge die forstwirtschaftliche Nutzung einstellen, damit sich der Wald ungestört entwickeln könne.
Geplant seien zudem zwei breite Waldstreifen, die den Hambacher Wald mit benachbarten Waldgebieten verbinden sollen. Ziel sei eine großflächige ökologische Vernetzung der Lebensräume, hieß es weiter.

Historischer Tag für den Wald

Die vereinbarten Eckpunkte sollen demnach bis Ende des Jahres in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich festgeschrieben werden.
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) sprach von einem „historischen Tag“ für den Hambacher Wald. „Er wird nun dauerhaft zu einem Ort des Schutzes, der Vielfalt und der Verantwortung für kommende Generationen“, erklärte er.
Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) wertete die Einigung als „Ergebnis harter Arbeit“, in deren Folge der Hambacher Wald nun in eine „sichere Zukunft überführt“ werde.

RWE gibt Wald an öffentliche Hand

Der Vorstand der Sparte RWE Power, Frank Weigand, sprach von einem verlässlichen Beitrag des Unternehmens für die Region. Mit den vereinbarten Eckpunkten bekräftige RWE die Bereitschaft, „den Hambacher Forst in die öffentliche Hand zu übertragen“, betonte Weigand.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Einigung. Damit bestehe die Chance, „die ökologische Wiederbelebung der durch die Tagebaue geschundenen Region“ voranzubringen, erklärte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Holger Sticht.
Zugleich forderte Sticht eine zügige Umsetzung der Vereinbarungen.

Die Geschichte des Widerstands

Chronik des Widerstands: Seit der ersten Besetzung im Jahr 2012 und trotz einer polizeilichen Räumung 2018 erstritten Aktivisten den gerichtlichen Rodungsstopp. (Archivbild).

Foto: SASCHA SCHUERMANN/AFP via Getty Images

Der Hambacher Wald im Rheinischen Revier zwischen Köln und Aachen war durch Proteste von Umweltschützern zum Symbol für den Kampf gegen die Kohleverstromung geworden.
Ab 2012 besetzten Aktivisten Teile des Walds, um dessen Abholzung für den Braunkohletagebau zu verhindern.
Die Proteste gingen auch nach einer Räumungsaktion durch die Polizei im Jahr 2018 weiter. Es kam unter anderem zu gewaltsamen Konfrontationen. Im selben Jahr verhängte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Rodungsstopp. (afp/red)
Categories
gesellschaft

Nach Attacke auf Frau: Hamburger Wolf wahrscheinlich tot

Vor gut zwei Monaten hat ein Wolf eine Frau in einer Hamburger Einkaufspassage verletzt – nun ist das Tier laut Umweltbehörde wahrscheinlich tot. Der junge männliche Wolf war nach der Attacke im Stadtteil Altona in der Innenstadt eingefangen und bei seiner Auswilderung mit einem Sender versehen worden.
Die automatisierten Sendedaten des Ortungshalsbandes liegen laut dem Behördensprecher bis Ende Mai vor. Dann sei das Signal abgerissen. „Die verwendeten Sender sind technisch äußerst verlässlich und erprobt; ein Defekt oder ein herkömmlicher Verlust des Halsbandes wird nach so kurzer Laufzeit als unwahrscheinlich eingeschätzt“, sagte er.

Umfangreiche Suchaktionen blieben erfolglos

Umfangreiche Suchaktionen nach dem jungen Wolf seien erfolglos geblieben. „Es konnten bislang weder das Tier noch der Sender lokalisiert werden“, so der Sprecher. „Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist der Tod des Tieres wahrscheinlich.“ Zuvor hatte der NDR berichtet.
Vor dem Zwischenfall war der Wolf tagelang durch Hamburg geirrt. Nach der Attacke lief er durch die Innenstadt und sprang in die Binnenalster, wo ihn die Polizei einfangen konnte. Er wurde in eine Wildtierstation nach Sachsenhagen im niedersächsischen Landkreis Schaumburg gebracht und Anfang April im südlichen Stadtgebiet von Hamburg wieder ausgewildert.
Anschließend habe sich der Wolf unauffällig in einem festen Revier in einem ländlichen Bereich in Niedersachsen, über 150 Kilometer weit weg von Hamburg, niedergelassen, teilte der Sprecher jetzt mit. „Auf seiner gesamten Route hat sich das Tier völlig unauffällig und wolfstypisch verhalten.“

Frau soll auf panisches Tier zugegangen sein

Nach früheren Angaben geht die Hamburger Umweltbehörde davon aus, dass der Wolf die Frau gebissen hat, als diese mutmaßlich auf das panische Tier zugegangen sei, um es durch die gläsernen Automatiktüren der Einkaufspassage nach draußen zu lassen.
Naturschützer bezweifeln, dass der Wolf die Frau angegriffen und gebissen hat. Sie verweisen etwa auf eine Zeugin, die gesehen haben will, dass der Wolf die Frau angesprungen, aber nicht gebissen habe. Dabei habe er sie möglicherweise mit der Pranke verletzt. (dpa/red)
Categories
ausland

Verbrenner-Aus: Sieben EU-Länder wollen „ehrgeizigen Kurs“ bei E-Autos halten

Vor dem Hintergrund deutscher Forderungen zu weiteren Lockerungen beim Verbrenner-Aus haben sieben EU-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, einen „ehrgeizigen Kurs“ zugunsten von Elektroautos beizubehalten.
Eine „Beeinträchtigung der Integrität und der Vorhersehbarkeit“ des CO2-Reduktionsgesetzes im Automobilsektor wäre ein „strategischer Fehler“, erklärten Frankreich, Spanien, Portugal, die Niederlande, Luxemburg und Schweden in einem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag.
Die aktuelle Energiekrise zeige „ganz deutlich, dass die Verringerung der europäischen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen eine absolute Notwendigkeit ist“, betonten die Unterzeichnerländer unter Verweis auf die Preissteigerungen infolge des Iran-Kriegs.
Spielräume für Hersteller bei den CO₂-Zielen müssten „streng begrenzt“ bleiben, um den „bereits laufenden industriellen Wandel“ zur Elektrifizierung nicht zu verlangsamen, heißt es in dem Schreiben.
Auf Druck Deutschlands hatte die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, auf das Verkaufsverbot für neue Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 zu verzichten, um der Industrie mehr Flexibilität zu verschaffen. Stattdessen müssen die Hersteller ihre CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 90 Prozent senken und die verbleibenden zehn Prozent Emissionen ausgleichen.
Sollten Deutschland oder auch Italien über den Vorschlag der Kommission hinausgehen wollen, könnten die sieben Unterzeichnerstaaten eine Sperrminorität im Rat der EU-Länder bilden. „Wir sind genug, um den Text zu verzögern“ oder gar „zu blockieren“, warnte das Büro der französischen Umweltministerin Monique Barbut, von der die Initiative für das Schreiben ausgeht.
(afp/red)
Categories
wissen

Vier Berliner Przewalski-Pferde reisen in die Steppe

Erneut wildert der Berliner Tierpark vier Przewalski-Pferde in der kasachischen Steppe aus.
In wenigen Tagen solle der Transport in die zentralkasachische Altyn-Dala-Steppe erfolgen. Die Tiere, die in der Wildnis einst ausstarben, sollen dort dauerhaft wieder heimisch werden.
Laut Tierpark befinden sich fünf Stuten in der Quarantäne- und Vorbereitungsstation. Welche vier von ihnen auf die Reise gehen, entscheidet sich erst kurz vor dem Abflug – je nach Gesundheitszustand und sozialer Dynamik.
Der Transport erfolgt in speziellen Kisten und wird von Tierärzten, Tierpflegern und Biologen begleitet.
Die im natürlichen Lebensraum als lange Zeit ausgestorben gegoltenen Przewalski-Pferde im Tierpark Berlin.

Die im natürlichen Lebensraum als lange Zeit ausgestorben gegoltenen Przewalski-Pferde im Tierpark Berlin.

Foto: Jens Kalaene/dpa

Vier Hengste kommen aus dem Zoo aus Prag

Die Ansiedlung der Tiere in der Altyn-Dala-Steppe, dem historischen Verbreitungsgebiet der Przewalski-Pferde, ist Teil eines internationalen Erhaltungszuchtprogramms unter Federführung des Prager Zoos. 2024 wurden erstmals Tiere aus dem Tierpark Berlin nach Kasachstan gebracht.
Ein weiterer Transport mit vier Hengsten aus dem Prager Zoo befindet sich den Angaben zufolge derzeit auf dem Weg in die Steppe.
„Wir werden dieses Programm fortführen, bis eine stabile Grundlage für eine lebensfähige Population in den Steppen Zentralkasachstans geschaffen ist“, erklärte die Direktorin des Prager Zoos, Lenka Poliaková, laut Tierparkmitteilung. Die Initiative „Return of the Wild Horses“ sei das „Flaggschiff des Prager Zoos“.

Ein Symbol des Artenschutzes

Das Przewalski-Pferd gilt als letztes echtes Wildpferd der Erde. Nach seinem Aussterben in der Wildnis in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts überlebte die Art ausschließlich in menschlicher Obhut.
Nach ersten Projekten in den 90er Jahren gibt es inzwischen wieder stabile Populationen in der Mongolei und in China.
Die kasachische Altyn-Dala-Steppe mit ihren riesigen Graslandschaften, Halbwüsten und Feuchtgebieten bietet ideale Lebensbedingungen für eine Vielzahl von Wildtieren. Die grasfressenden Przewalski-Pferde leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und Widerstandsfähigkeit des Ökosystems. (afp/red)
Categories
gesellschaft wissen

Forscher prüfen Ausrottung gefährlicher Mückenarten

Die tödlichsten Tiere der Welt sind nicht Löwen oder Giftschlangen, sondern Mücken. Sie saugen Blut und übertragen Krankheiten. Manche Arten sind so gefährlich, dass Wissenschaftler ernsthaft über ihre Ausrottung diskutieren. Laut der Forschungsplattform „Our World in Data“ sterben jährlich rund 760.000 Menschen an den Folgen eines Mückenstichs.
Mücken übertragen rund 17 Prozent aller Infektionskrankheiten, darunter Malaria, Zika, Dengue- und Gelbfieber. Längere und wärmere Sommer könnten die Gefahr durch Mücken vergrößern. Wie kann sich die Menschheit wehren? Ist es möglich, krankheitsübertragende Mücken auszurotten? Und welche Folgen hätte das für die Umwelt?

Wie gefährlich sind Mücken wirklich?

Tatsächlich müssten nicht alle Mücken vernichtet werden. Von rund 3.500 bekannten Arten stechen nur etwa 100 den Menschen. Und lediglich fünf Arten seien für rund 95 Prozent aller Infektionen verantwortlich, sagt die Biologin Hilary Ranson von der Liverpool School of Tropical Medicine.
Sie hält deren Ausrottung angesichts der verheerenden Folgen der übertragenen Krankheiten für „vertretbar“. Das hätte vermutlich keine gravierenden Auswirkungen auf das Ökosystem, argumentiert die Wissenschaftlerin. Andere, genetisch ähnliche und weniger gefährliche Arten würden ihre ökologische Rolle voraussichtlich rasch übernehmen.
Der Insektenforscher Dan Peach von der University of Georgia teilt diese Einschätzung grundsätzlich, mahnt jedoch zu Vorsicht. Über die ökologische Funktion vieler Mückenarten sei bislang zu wenig bekannt. Mücken transportieren Nährstoffe aus Gewässern in andere Lebensräume und dienen unter anderem Fischen und Insekten als Nahrung. Teilweise bestäuben sie auch Pflanzen.
Natürlich müsse es eine ethische Debatte über das Auslöschen von Arten geben, sagt Biologin Ranson. Sie verweist aber darauf, dass der Mensch bereits jetzt unbeabsichtigt eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten verdrängt oder vernichtet hat.

Feldversuch von Gates gestoppt

Wie könnte die Ausrottung in der Praxis funktionieren? Zu den Ansätzen zählt die sogenannte Gene-Drive-Technologie. Dabei werden Tiere genetisch so verändert, dass bestimmte Eigenschaften an nahezu alle Nachkommen weitergegeben werden.
Forscher konnten Weibchen der Malariamücke Anopheles gambiae auf diese Weise unfruchtbar machen. Im Labor verschwand eine Population dadurch innerhalb weniger Generationen.
Das von der Gates-Stiftung finanzierte Projekt „Target Malaria“ plant bis zum Jahr 2030 erste Feldversuche in einem Malariagebiet. In Burkina Faso stoppte die Militärregierung im Jahr 2025 nach Kritik der Zivilgesellschaft einen Test mit gentechnisch veränderten Mücken.

Wolbachia-Bakterie reduziert Denguefieber

Eine weitere vielversprechende Strategie setzt auf das Bakterium Wolbachia. Werden Ägyptische Tigermücken damit infiziert, können sie Krankheiten wie Denguefieber deutlich schlechter übertragen.
Damit stellt sich die Frage, ob die Mücken überhaupt getötet werden müssen. Eine im Jahr 2025 veröffentlichte Studie zeigte, dass die Freisetzung von mit Wolbachia infizierten Mücken in der brasilianischen Stadt Niterói die Anzahl der Dengue-Fälle um 89 Prozent senkte.
Mehr als 16 Millionen Menschen in 15 Ländern seien inzwischen durch diese Methode geschützt worden – „ohne negative Folgen“, sagt Scott O’Neill, Gründer des World Mosquito Program.

Gentechnik gegen Malaria

Parallel arbeitet das Projekt „Transmission Zero“ daran, mithilfe von Gene-Drive-Technologie Anopheles gambiae so zu verändern, dass die Tiere keine Malaria mehr übertragen können. Forschungsergebnisse, die Ende vergangenen Jahres im Fachjournal „Nature“ veröffentlicht wurden, deuten darauf hin, dass dieses Ziel näher rückt.
Ein Feldversuch dazu soll im Jahr 2030 beginnen. Der Fall Burkina Faso habe jedoch gezeigt, dass solche Projekte politische Unterstützung und gesellschaftliche Akzeptanz benötigen, sagt Studienautor Dickson Wilson Lwetoijera vom Gesundheitsinstitut Ifakara in Tansania.
Statt allein auf technologische „Wunderlösungen“ zu setzen, die meist von der Gates-Stiftung finanziert werden, plädiert Biologin Ranson für einen umfassenderen Ansatz im Kampf gegen durch Mücken übertragene Krankheiten. Dazu gehörten ein besserer Zugang zu medizinischer Versorgung und Impfstoffen. Das wird durch Kürzungen bei der internationalen Hilfe schwieriger. (afp/red)