Categories
deutschland etplus ticker wissen

Solar: Gesetzgeber „fördert“ Trend zu immer kleineren Anlagen


In Kürze:

  • Die Bundesregierung führt eine EEG-Reform sowie neue Rahmenbedingungen für Stromspeicher ein.
  • Dadurch können viele private Solaranlagen kleiner als eigentlich möglich ausfallen.
  • Mit AgNes kommt zusätzlich eine Verteuerung auf Anlagenbesitzer zu.
  • Eine Solaranlage lohnt sich weiterhin für Betreiber – bei Berücksichtigung mehrerer Faktoren wie Eigenverbrauch und Anlagengröße.

 
Vor rund 30 Jahren dominierten einige Dutzend Großkraftwerke, befeuert hauptsächlich mit Kohle-, Gas– und Kernkraft die Stromerzeugung. Die Betreiber konnten sie überwiegend flexibel an den Verbrauch des Landes anpassen.
Die deutsche Energiewende hat unsere Energieversorgung in den vergangenen Jahrzehnten drastisch verändert. Immer mehr Kleinkraftwerke wie Windkraft- und Solaranlagen ergänzen die großen Stromerzeuger. Vom solaren Balkonkraftwerk bis zum Kohleblock gibt es hierzulande inzwischen mehrere Millionen Stromerzeuger.

Drei Reformen, ein Ziel

Da heute Windkraft und die Photovoltaik einen zunehmenden Anteil des erzeugten Stromes liefern, ist die Stromerzeugung weitaus wetterabhängiger geworden. Immer wieder treten Stromspitzen gefolgt von Mangelphasen im Netz auf. Die Netzbetreiber haben damit heute weitaus mehr Herausforderungen, um die Netzstabilität sicherzustellen als damals. Immer häufiger sind außerplanmäßige Regulierungseingriffe wie Redispatchmaßnahmen nötig.
Solar

Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2025. Die Photovoltaik hatte einen Anteil von insgesamt 17,7 Prozent und war damit die zweitwichtigste Energiequelle nach kumulierter Jahreserzeugung.

Die amtierende, schwarz-rote Bundesregierung reagiert darauf gleich mit mehreren Maßnahmen, die Stromspitzen reduzieren sollen. Gleichzeitig gilt es, Stromüberschüsse durch effektiveres Speichern für Mangelphasen bereitzustellen. Die wichtigsten drei anstehenden Reformen sind:
  • Die Reform zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG 2027,
  • die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten – kurz MiSpeL,
  • und die Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom – kurz AgNes.
Diese drei Regelungen befinden sich momentan noch im Gesetzgebungs- oder Festlegungsprozess und können sich noch ändern.

Je kleiner die Anlage, desto besser?

Besonders das EEG 2027 könnte den Solarzubau deutlich mindern. Mit dieser Reform fällt für neue Solaranlagen die momentan noch gesetzlich garantierte Einspeisevergütung weg. Diese im Jahr 2000 eingeführte staatliche Subventionierung hat den Solarboom in Deutschland überhaupt erst ermöglicht. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber ihren Solarstrom künftig selbstständig an einen Direktvermarkter, meist ein dafür spezialisiertes Unternehmen, verkaufen.
„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt [Nennleistung] sind schon heute oft ohne Förderung wirtschaftlich. Aus diesem Grund sollten sie grundsätzlich nicht dauerhaft auf Kosten der Steuerzahler gefördert werden“, erklärte die Bundesregierung beim Kabinettsbeschluss Ende Juli. „Solche Anlagen entlassen wir in den Markt, wobei wir eine Starthilfe für die eigenverantwortliche Vermarktung des Stroms in Form eines vierjährigen Direktvermarktungsbonus vorsehen.“
Gleichzeitig schreibt der aktuelle EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Demnach darf eine 20-kW-Dachanlage künftig nur noch maximal 10 kW an Leistung ins Netz einspeisen. Das soll Solarstromspitzen zur Mittagszeit reduzieren.
Wem die Direktvermarktung nicht zusagt, kann auch die sogenannte Nulleinspeisung als mögliche Option wählen. Hierbei darf die Anlage praktisch keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Dieser soll nur im eigenen Hausnetz den Verbrauch abdecken, inklusive Stromspeicher. Das vermeidet weitere Stromüberschüsse in den Netzen.
Beide Regelungen machen große Solaranlagen mit Stromüberschuss künftig unwirtschaftlicher. Sprich: je höher der Überschuss desto unrentabler. Bisher galt, für einen maximalen Ertrag möglichst viele Solarmodule auf das Hausdach zu montieren. Doch schon bald müssen sich neue Anlagenbetreiber überlegen, wie viel Direktvermarktung in ihrer Region realistisch ist oder wie hoch ihr Eigenverbrauch ist. Das lässt vermuten, dass künftig vielerorts nur noch ein Teil der verfügbaren Dachfläche mit Solarmodulen bestückt wird.

MiSpeL für Integration von Speichern

Eine zentrale Rolle bei der laufenden Energiewende spielen Stromspeicher, derzeit sind ihre Zahlen aber noch überschaubar. Günstigere Bedingungen für deren Verbreitung soll MiSpeL liefern. Hierbei handelt es sich um eine Festlegung der Bundesnetzagentur, mit der die Behörde Batteriespeicher sowie E-Auto-Ladepunkte flexibler und bidirektional ins öffentliche Stromnetz integrieren möchte. MiSpeL soll nach den aktuellen Planungen zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Aktuell dürfen Besitzer eines Batteriespeichers diesen nur mit Strom aus der Solaranlage laden. Das Laden mit Netzstrom ist untersagt, andernfalls droht dem Betreiber, die EEG-Förderung zu verlieren.
Nach der neuen MiSpeL-Regelung darf der Betreiber den Speicher künftig auch mit Netzstrom laden, ohne finanzielle Vorteile aufs Spiel zu setzen. Damit kann der Betreiber risikofreier die Preisunterschiede an den Strombörsen nutzen, also günstig laden und für einen deutlich höheren Preis entladen. Das soll einen netzdienlicheren Betrieb ermöglichen. In diesem Rahmen sind drei Modelle vorgesehen. Welches sich lohnt, hängt von individuellen Anlagedaten ab und lässt sich nicht pauschalisieren.

AgNes: Netzentgelte bald auch für Solar

Eine gewisse Verteuerung für Solaranlagenbetreiber stellt hingegen AgNes dar. Nach dieser Netzentgelte-Reform sollen künftig auch Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage diese Abgabe bezahlen. Bis voraussichtlich April 2029 sind sie noch von dieser befreit.
Demnach erhöht sich laut der Bundesnetzagentur die Belastung für sogenannte Prosumer, also Haushalte mit eigener Solaranlage und Eigenverbrauch, um bis zu 100 Euro pro Jahr zusätzlich. Regionale Unterschiede sind möglich.
Konkret sollen künftig neue Erzeugungsanlagen über 30 kW ab 2029 ein Kapazitäts- oder Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr zahlen. Steckersolaranlagen sind im jetzigen Entwurf ausdrücklich davon ausgenommen.
Solar

Ein Balkonkraftwerk am 1. September 2024 an einem Balkon in Erfurt. Diese Anlagen bestehen meist aus nur 1 bis 4 Solarmodulen und werden über eine normale Haushaltssteckdose angeschlossen.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Trotz der Reformen gilt für die sogenannten Balkonkraftwerke weiterhin die Einspeisegrenze von maximal 800 Watt. Das bedeutet, selbst wenn die Solarmodule 2 kW Nennleistung besitzen – was hier die Modulleistungsgrenze ist –, sind die Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt. Somit bringt eine höhere installierte Modulleistung, zumindest in der Spitze, nicht mehr Leistung ins Haus – und bei Stromüberschuss ins Netz.

Wo gibt es Überlappungen und gemeinsame Wirkungen?

In bestimmten Aspekten überlappen sich die drei Reformen. Bei der Leistung einer Solaranlage setzt das EEG 2027 eine klare Begrenzung von dauerhaft 50 Prozent. AgNes reguliert die Leistungsabgabe bei Anlagen über 30 kW indirekt über den genannten Kapazitätspreis.
Bezüglich Einspeisemengen und -zeiten ist erneut die 50-Prozent-Kappung des EEG 2027 zu nennen sowie die Nulleinspeisungsoption. Eine Begrenzung der förderfähigen Einspeisemenge bewirkt auch MiSpeL. Die Marktintegrationsfestlegung sieht eine gesetzliche Pauschalgrenze von 500 Kilowattstunden pro kW vor.
Bezüglich der Einspeisevergütung: diese fällt mit dem EEG 2027 für künftige Solaranlagen weg. Allerdings kann MiSpeL noch einen Teil der Förderung bei flexibler Speichernutzung erhalten. AgNes wirkt hierbei indirekt über höhere Netzkosten.
Alle drei Reformen legen Wert auf eine verstärkte Nutzung von Stromspeichern, die ihrerseits mit Anschaffungs- und laufenden Kosten verbunden sind. Das EEG 2027 sorgt dafür, dass sie angesichts der Abregelung fast unverzichtbar werden. MiSpeL macht Speicher wirtschaftlich flexibler, während AgNes neue größere Speicher leicht belastet, jedoch kleine Heimspeicher weitgehend unberührt lässt.

Lohnt sich eine Solaranlage noch?

Wer eine Solaranlage errichten möchte, sollte das möglichst bis Ende dieses Jahres abgeschlossen haben, sofern in den kommenden Monaten noch Solarmonteure mit freien Kapazitäten verfügbar sind. Dann erhalten die Betreiber weiterhin die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre, ohne 50-Prozent-Dauerdrosselung. Ab 2027 gewinnt der Eigenverbrauch verstärkt an Bedeutung.
Erlaubt werden auch weiterhin Balkonkraftwerke und Dachsolaranlagen sein, letztere Neuanlagen ab 2027 zu genannten Rahmenbedingungen.
Um den Strom künftig optimal zu nutzen, ist der Stromverbrauch des Anlagenbesitzers relevant. Haushalte mit wenig Verbrauch kommen kaum auf ihre Kosten. Wer über die Mittagszeit wenig Verbrauch hat, weil er unterwegs oder auf der Arbeit ist, sollte über einen Stromspeicher zur Solaranlage nachdenken. So kann der Haushalt den Solarstrom auch in den Abendstunden im Haus verbrauchen.
„Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaikanlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt“, hat aquu, das Forschungsinstitut für Batteriespeicher, ermittelt. Für heutige und frühere Anlagen mit oder ohne Stromspeicher liegt die Amortisationszeit zwischen 8 und 16 Jahren.

Darauf sollten Sie achten

Im Folgenden eine Zusammenfassung der Faktoren, die Sie bei Anschaffung einer Solaranlage ab 2027 berücksichtigen sollten.
  • Eigenverbrauch maximieren: Das kann beispielsweise in Kombination mit der Installation einer Wärmepumpe, oder der Anschaffung eines E-Autos gelingen. Wer auch dann mehr Strom verbraucht, wenn die Sonne dunkel und der Speicher leer ist, erhöht seine Stromrechnung.
  • Stromspeicher ausreichend dimensionieren: Generell gilt eine Speicherkapazität von 1 bis 1,5 kWh pro 1.000 kWh Jahresverbrauch als sinnvoll. Für Verbraucher, die sich nachts häufig ihr E-Auto aufladen, empfiehlt sich auch eine größere Speicherkapazität.
  • Größe der Solaranlage anpassen: Lieber kleiner und gut ausgelastet als maximal groß mit hoher Abregelung.
  • Timing: Eine Inbetriebnahme 2026 garantiert Erlöse aus der Einspeisevergütung.
  • Technik: Ab 2027 ist das Energiemanagement deutlich relevanter. Wichtige Komponenten sind Smart Meter und moderne Wechselrichter.
  • Angebote vergleichen: Egal ob 2026 oder 2027 empfiehlt es sich, nicht das erstbeste und unter Umständen teures Angebot zu wählen. Wer vergleicht, kann viel Geld sparen. Zudem gibt es oftmals Förderungen und regionale Programme.
  • Anmeldungen: Eine Solaranlage muss generell im Marktstammdatenregister eingetragen und – im Falle einer Dachanlage – der Netzbetreiber informiert werden. Auch wer in Miete oder einer Wohneigentumsgemeinschaft lebt, sollte sich die entsprechende Zustimmung einholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Die Übersicht dient nicht als Ersatz für eine fachkundige Beratung. Regelungen können sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

 
Categories
etplus ticker wirtschaft

Staat als Wachstumsmotor: Was die neuen Industriezahlen über Deutschlands Wirtschaft verraten


In Kürze:

  • Die deutschen Industrieaufträge stiegen im Juli deutlich, allerdings vor allem durch Großbestellungen und eine stärkere Inlandsnachfrage.
  • Staatliche Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur stützen die Konjunktur, während Konsum, Arbeitsmarkt und wichtige Industriebranchen weiter Schwächen zeigen.
  • Deutschlands Wirtschaft befindet sich auf Erholungskurs. Für einen breit getragenen Aufschwung müssten jedoch private Investitionen, Beschäftigung und Konsum stärker zulegen.

 
Die deutsche Industrie erhält wieder mehr Aufträge. Im Juli stieg der reale Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt um 2,5 Prozent. Gegenüber Juli 2025 lag das Ordervolumen sogar 13,1 Prozent höher. Das zeigen die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Für einen breit getragenen Aufschwung reichen die Zahlen allerdings noch nicht. Hinter dem Anstieg stehen vor allem einzelne Großbestellungen. Ohne sie wären die Auftragseingänge im Juli gegenüber Juni um 1,4 Prozent gesunken. Auch Konsum, Arbeitsmarkt und wichtige Industriebranchen zeigen weiterhin Schwäche.
Besonders deutlich ist der Effekt im sonstigen Fahrzeugbau, zu dem unter anderem Flugzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge gehören. Dort erhöhten sich die Auftragseingänge gegenüber Juni um 126,4 Prozent. Das Statistische Bundesamt führt dies auf ein außergewöhnlich hohes Volumen an Großaufträgen zurück. Die Automobilindustrie verzeichnete dagegen ein Minus von 12,5 Prozent.
Auch der Dreimonatsvergleich relativiert den positiven Monatswert. Von Mai bis Juli lagen die gesamten Auftragseingänge zwar 2,9 Prozent über den vorangegangenen drei Monaten. Ohne Großaufträge ergibt sich jedoch ein Rückgang von 2,2 Prozent.

Staatliche Nachfrage stützt die Industrie

Auffällig ist zudem, woher die Bestellungen kommen. Die Inlandsaufträge stiegen im Juli um 9,1 Prozent, während die Auslandsbestellungen um 2,1 Prozent zurückgingen. Aus der Eurozone kamen 12,1 Prozent mehr Aufträge, aus Ländern außerhalb des Euroraums dagegen 10,1 Prozent weniger. Grundlage sind ebenfalls die Daten von Destatis.
Der jüngste Auftragsschub beruht damit nicht auf einer gleichmäßigen Belebung der weltweiten Nachfrage. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist vielmehr auf mögliche Effekte der öffentlichen Beschaffung. Genannt werden die Modernisierung der Bundeswehr sowie Aufträge im Zusammenhang mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Das Ministerium kennzeichnet diesen Zusammenhang selbst als Vermutung.
Die Größenordnung der zusätzlichen Staatsausgaben erklärt, warum diese Einordnung naheliegt. Für die gesetzlich definierten Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit sind 2026 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums aus dem Februar insgesamt 100,9 Milliarden Euro vorgesehen. Darin enthalten sind neben Verteidigung unter anderem Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste sowie die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Gegenüber den tatsächlichen Ausgaben 2025 entspricht das einem Anstieg um 28,7 Milliarden Euro.
Hinzu kommt das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre. Bereits 2025 flossen nach Angaben des Finanzministeriums 24 Milliarden Euro ab.
Das Geld soll unter anderem in Verkehrswege, Energieinfrastruktur, Krankenhäuser, Bildung und Digitalisierung fließen. Davon können Bauunternehmen, Ausrüster, Bahn- und Fahrzeughersteller sowie zahlreiche Zulieferer profitieren. Für die Konjunktur bedeutet das: Der Staat wird zu einem stärkeren Nachfrager. Ob daraus dauerhaft mehr Wachstum entsteht, hängt allerdings davon ab, ob diese Investitionen auch private Investitionen anstoßen und die Standortbedingungen verbessern.

Die Gesamtwirtschaft wächst wieder

Die jüngsten Daten zur Wirtschaftsleistung fallen positiver aus als noch zu Jahresbeginn erwartet. Das reale Bruttoinlandsprodukt stieg im zweiten Quartal 2026 gegenüber dem ersten Quartal preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent. Im ersten Quartal hatte es bereits um 0,4 Prozent zugelegt. Gegenüber dem zweiten Quartal 2025 lag die Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 1,0 Prozent höher, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Deutschland hat damit die Stagnation der vergangenen Jahre zunächst verlassen.
Die Bundesbank verweist in ihrem August-Monatsbericht auf die zuletzt robustere Wirtschaftsleistung und die nach oben revidierten Daten für die Zeit seit Ende 2023. „Zusammen spricht dies für eine etwas stärkere konjunkturelle Grundtendenz am aktuellen Rand“, schreiben die Ökonomen.
Die Zusammensetzung des Wachstums zeigt allerdings auch, dass die Erholung noch nicht von allen Teilen der Wirtschaft getragen wird. Nach der oben erwähnten Berechnung des Statistischen Bundesamtes entwickelten sich die Exporte stärker als in der ersten Schätzung angenommen. Für einen breiteren Aufschwung wäre jedoch wichtig, dass auch die Nachfrage im Inland stärker anzieht, vor allem der Konsum der privaten Haushalte.
Ein Hinweis darauf ist die Entwicklung im Einzelhandel. Im Juli gingen die realen, also um Preissteigerungen bereinigten Einzelhandelsumsätze gegenüber Juni saison- und kalenderbereinigt um 3,4 Prozent zurück. Gegenüber Juli 2025 lagen sie 2,5 Prozent niedriger. Besonders deutlich war der Rückgang bei Nicht-Lebensmitteln: Hier sanken die realen Umsätze gegenüber Juni um 4,8 Prozent, wie die jüngste Einzelhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes zeigt.
Die Einzelhandelszahlen bilden allerdings nur einen Teil des privaten Konsums ab. Ausgaben etwa für Dienstleistungen sind darin nicht enthalten. Auch lässt sich aus einem einzelnen Monat noch kein dauerhafter Trend ableiten. Der Rückgang im Juli spricht aber dafür, dass vom Einzelhandel derzeit noch kein kräftiger zusätzlicher Wachstumsimpuls ausgeht.

Inflation und Arbeitsmarkt bremsen

Zusätzlich belastet die wieder höhere Inflation die Kaufkraft. Nach der vorläufigen Schätzung des Statistischen Bundesamtes lagen die Verbraucherpreise im August 2,9 Prozent über dem Vorjahresniveau. Im Juni hatte die Inflationsrate noch 2,3 Prozent betragen.
Vor allem Energie verteuerte sich. Die Preise lagen im August voraussichtlich 10,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Die Kerninflation ohne Energie und Nahrungsmittel betrug dagegen 2,4 Prozent. Für Haushalte bedeuten höhere Energiekosten weniger finanziellen Spielraum für andere Ausgaben. Für Unternehmen erhöhen sie zugleich einen Teil der Produktions- und Transportkosten.
Auch vom Arbeitsmarkt kommt bislang kein kräftiger Impuls. Im August waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 3,061 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Gegenüber August 2025 waren es 36.000 mehr. Im zweiten Quartal waren rund 45,7 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 212.000 oder 0,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
In einem breit getragenen Aufschwung steigen normalerweise nicht nur Produktion und Investitionen. Auch Beschäftigung und Einkommen ziehen an und stärken wiederum den Konsum. Dieses Muster ist bislang nur teilweise zu erkennen.

Wichtige Industriebranchen bleiben schwach

Auch innerhalb der Industrie zeigt sich kein einheitliches Bild. Neben dem kräftigen Plus im sonstigen Fahrzeugbau meldete das Bundeswirtschaftsministerium im erwähnten Bericht steigende Auftragseingänge bei der Metallerzeugung (plus 9,2 Prozent), bei elektrischen Ausrüstungen (plus 5,1 Prozent) und bei pharmazeutischen Erzeugnissen (plus 1,5 Prozent).
Gleichzeitig gingen die Bestellungen in mehreren wichtigen Branchen zurück. Neben der Autoindustrie verloren Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten sowie elektronischen und optischen Erzeugnissen 11,3 Prozent. Im Maschinenbau betrug das Minus 8,4 Prozent.
Gerade Automobilindustrie und Maschinenbau sind für Deutschland von besonderer Bedeutung. Beide verfügen über weitverzweigte Lieferketten und sind stark vom Auslandsgeschäft abhängig. Eine Erholung einzelner Großauftragssparten erreicht deshalb nicht automatisch die gesamte Industrie.
Zudem vergeht zwischen Auftrag und Produktion häufig Zeit. Bei Flugzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen können Jahre zwischen Bestellung und Auslieferung liegen. Der Auftragseingang ist deshalb ein Frühindikator, aber kein Maß für die aktuelle Wertschöpfung.
Dazu passt, dass der reale Umsatz des Verarbeitenden Gewerbes im Juli gegenüber Juni um 1,5 Prozent sank. Gegenüber Juli 2025 lag er kalenderbereinigt 0,6 Prozent niedriger. Auch diese Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt.
Etwas günstiger entwickelt sich die Stimmung. Der ifo-Geschäftsklimaindex stieg im August von 86,7 auf 88,8 Punkte. Im Verarbeitenden Gewerbe verbesserten sich sowohl die Bewertung der aktuellen Lage als auch die Erwartungen. Mit ihrer Auftragslage blieben die Unternehmen allerdings unzufrieden.

Staatsausgaben allein reichen nicht

Für Deutschland kommt es nun darauf an, was aus dem staatlichen Nachfrageimpuls folgt. Investitionen in Verkehrswege, digitale Netze oder Energieinfrastruktur schaffen zunächst Aufträge. Sie können aber auch die Bedingungen für Unternehmen verbessern, wenn etwa Transportwege leistungsfähiger oder Strom- und Datennetze zuverlässiger werden. Nicht jede staatliche Ausgabe führt jedoch automatisch zu dauerhaft höherem Wachstum. Entscheidend ist, ob sie die Produktivität erhöht und private Investitionen erleichtert.
Hinzu kommt die Finanzierung. Das Sondervermögen erlaubt bis zu 500 Milliarden Euro zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen. Die Europäische Kommission rechnete in ihrer Frühjahrsprognose vom Mai für Deutschland mit einem staatlichen Defizit von 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2026 und 4,1 Prozent 2027.
Die Schuldenquote könnte nach dieser Prognose von 63,5 Prozent des BIP im Jahr 2025 auf 68,0 Prozent im Jahr 2027 steigen. Höhere Schulden können wirtschaftlich anders wirken, wenn damit produktive Investitionen finanziert werden, als wenn sie lediglich kurzfristige Nachfrage schaffen.
Ob aus den höheren Staatsausgaben mehr als ein vorübergehender Konjunkturimpuls wird, dürfte sich daher erst mit zeitlichem Abstand zeigen. Für den Standort Deutschland wird dabei nicht allein die Höhe der Investitionen entscheidend sein. Maßgeblich ist, ob neue Verkehrswege, Energienetze oder digitale Infrastruktur Unternehmen tatsächlich produktiver machen und zusätzliche private Investitionen auslösen. Die kommenden Konjunkturdaten werden deshalb auch zeigen müssen, ob der Staat lediglich eine Nachfragelücke füllt – oder ob sich daraus eine wirtschaftliche Dynamik entwickelt, die zunehmend ohne diesen Impuls auskommt.
Categories
deutschland etplus ticker

Bauernverband gegen staatliche Preisdiktate: Kritik an Pachtreform


In Kürze:

  • Landwirtschaftliche Verbände kritisieren den Pachtpreisdeckel im EEG-Entwurf der Bundesregierung.
  • Der Deutsche Bauernverband spricht unter anderem von einem unnötigen Markteingriff des Staates.
  • Auch andere Verbände weisen auf mehrere Nachteile für Landwirte hin wie geringere Einnahmen.
  • Der Pachtdeckel könnte ein Dämpfer für die Energiewende sein und ein Gewinn für die Landwirtschaft.

 
Die Verpachtung einer Agrar- oder Forstfläche für eine Windkraftanlage ist für die Besitzer – meist Landwirte – ein lukratives Geschäft. Aktuell bieten die Anlagenbetreiber Pachtpreise zwischen 20.000 und 50.000 Euro pro Jahr und Anlage, teilweise auch deutlich darüber. Nach jüngster Entwicklung kann eine Pacht auch bei über 400.000 Euro pro Jahr und Anlage liegen.
Für diese Energieanlagenverpachtung können Landwirte weitaus mehr Pacht erhalten als für eine Landwirtschaftsverpachtung. Der Faktor kann mehr als 2.000 sein, da eine herkömmliche Pacht für Feldanbau im Bundesdurchschnitt bei 357 Euro pro Hektar und Jahr liegt. Am teuersten ist sie mit 560 Euro in NRW. Hierbei ist zu erwähnen, dass Windräder oft nur einen halben Hektar an Fläche oder weniger benötigen.

Reformplan reduziert den Geldfluss deutlich

Doch diese äußerst ertragreiche Einkommensquelle könnte bald um bis über 70 Prozent schmaler werden. Denn das Bundeswirtschaftsministerium plant die Einführung eines Pachtpreisdeckels für Windräder. Das geht aus dem Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2027, kurz EEG-Entwurf, hervor. Aktuell befindet er sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Am 29. Juli hat das Bundeskabinett den Pachtdeckel im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit einer Änderung beschlossen. Auf Anfrage der Epoch Times teilte die Pressestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit, womit Landwirte ab 2027 rechnen müssen.
Die Bundesregierung hat sich „darauf verständigt, die maximal zulässige jährliche Pachthöhe auf 3,5 Prozent des jährlich erzielbaren Standortertrags der Windenergieanlage zu begrenzen“. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Zuvor wurde über eine Beschränkung auf 2,5 Prozent nachgedacht.
Für Landwirte mit geeigneten, aber noch ungenutzten Flächen hat die Reform damit erhebliche finanzielle Konsequenzen. Bestehende Verträge sind davon nicht unmittelbar betroffen.
Die Ministeriumssprecherin Susanne Ungrad bezifferte „die maximal mögliche [künftige] Pachthöhe bei rund 35.000 Euro“ für Grundbesitzer und durchschnittliche Windkraftanlagen an Land. Der Wert könne je nach Windenergieanlagentyp und Windaufkommen noch von diesem Wert abweichen.

Geringere Einsparungen für den Bund

Laut Ungrad „bieten die in der Vergangenheit zum Teil sehr hohen Pachtkosten nach unseren Analysen erhebliches weiteres Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“. Unter Berücksichtigung der neuerlichen Anpassung auf 3,5 Prozent erwartet das Ministerium für den Zeitraum von 2027 bis 2032 Einsparungen von rund 160 Millionen Euro weniger.
Der Grund ist die Einspeisevergütung durch das EEG-Konto: Die aktuellen Pachtpreise stellen für die Anlagenbetreiber Kosten dar, die in ihre Kalkulationen einfließen. Diese beeinflussen die Gebote in den EEG-Ausschreibungen. Je höher die Pachtkosten, umso höher sind auch die Förderkosten, die der Staat über den EEG-Haushalt tragen muss. Sind die Einnahmen aus der Vermarktung des Stroms niedriger als die Vergütung, gleicht der Staat die Differenz aus. Das zahlen letztlich die Steuerzahler.
So steuerte der Bund im vergangenen Jahr rund 16,5 Milliarden Euro an Steuergeldern in das EEG-Konto, im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro. Die mögliche Einsparung bewegt sich also im Bereich von einem Prozent.
Mit der Begrenzung der Pachthöhen will das Ministerium gleichzeitig „die Kosten einzelner Windenergieprojekte spürbar senken“, so Ungrad. Das könnte diese nochmals rentabler machen, auch wenn die staatlichen Zuschüsse sinken.

Kritik an staatlichem Eingriff

Ob sich dieser Kürzungsplan der Bundesregierung bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens durchsetzen wird, ist allerdings ungewiss. Gegenwind kommt besonders von Bauern- und Forstverbänden.
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist der geplante Pachtdeckel für Windenergieanlagen „völlig unverständlich“. In der Pressemitteilung vom 20. Juli, also noch vor der Lockerung im Kabinett, bezeichnet er dessen mögliche Nachteile:
„Er ist ein unnötiger Eingriff in den Markt, schränkt die Vertragsfreiheit der Flächeneigentümer ein und schafft zusätzliche Bürokratie.“
Der Unternehmerverband und Interessenvertreter für alle Landwirte in Deutschland erwartet „deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutliche Nachbesserungen“.

Vollständige Ablehnung des Pachtdeckels gefordert

Epoch Times fragte beim Bauernverband nach, welche Nachbesserungen dieser konkret erwartet. In der uns bereitgestellten Stellungnahme zum EEG 2027 forderte der Deutsche Bauernverband nicht weniger als den vollständigen „Verzicht des Windpachtdeckels“. Somit würde der Bauernverband auch die Lockerung des Kabinetts nicht tolerieren.
Der Verband kritisierte vor allem, dass der Bund trotz der genannten Einschränkungen für die Landwirte keinen „belastbaren Nachweis für eine Senkung der EEG-Förderkosten oder eine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien“ darlegt. Das sind im EEG-Entwurf erklärte Ziele, die der Bund erreichen will.
Laut dem Verband bestimmen zahlreiche Faktoren im Wettbewerb der Ausschreibungen die Höhe der Förderkosten. Nur einer davon seien die Pachtzahlungen, sie seien somit nicht maßgeblich. „Flächeneigentümer sind unverzichtbare Partner der Energiewende“, heißt es in der Stellungnahme. Bisher habe die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Grundstückseigentümern und Projektierern „ohne staatliche Preiseingriffe erfolgreich funktioniert“ und die Windenergie wesentlich vorangebracht.
Viele Landesbauernverbände der einzelnen Bundesländer teilen die Kritik des Deutschen Bauernverbandes. So auch der Landesbauernverband Brandenburg e.V. Dort ist Ulrich Böhm Referent für allgemeine Agrarpolitik. Gegenüber Epoch Times teilte er mit, dass der geplante Pachtdeckel „ein nicht gerechtfertigter, einseitiger, staatlicher Eingriff in die private Vertragsgestaltung“ sei.
Durch diese Neuerung gingen „den Grundeigentümern bzw. Verpächtern und Betrieben Einnahmemöglichkeiten verloren“. Allerdings existiert diese Einnahmemöglichkeit erst durch die staatliche Förderung der Windkraft. Laut Böhm bestehe mit der Reform das Risiko, „dass die breitere Beteiligung der Bodeneigentümer und Landwirte an der Energiewende beeinträchtigt wird“.
Oder anders gesagt: Durch einen Pachtdeckel könnte die Energiewende wichtige Unterstützer im landwirtschaftlichen Sektor verlieren. Ob das jedoch das Flächenpotenzial der Windkraft einschränkt, ist noch unklar.

Ungünstigere Verhandlungsposition

Besonders kritisiert der Deutsche Bauernverband, dass die Regelung „die Verhandlungsposition der Flächeneigentümer verschlechtert“. Zwar seien auch mit der Reform in Zukunft noch rechtlich höhere Entgelte möglich. Die vorgesehenen Sanktionen erzeugen auf die Landwirte jedoch einen „erheblichen Druck, die staatlich vorgegebene Grenze einzuhalten“. Von diesem Preisdeckel würden einzig die Projektierer und Energieunternehmen profitieren.
Als weiteren Nachteil nennt der Verband Rechts- und Investitionsunsicherheiten für bereits abgeschlossene Verträge durch die Reform. „Sie greift in langfristig ausgehandelte Vertragsverhältnisse ein und untergräbt das Vertrauen in bestehende Vereinbarungen“, erklärte der Verband. Manche Vertragspartner könnten mit der Einführung des Pachtdeckels eine Vertragsanpassung fordern.
Anstatt einen Windpachtdeckel einzuführen, solle die Regierung laut dem Bauernverband „stattdessen die tatsächlichen Hemmnisse des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere Genehmigungsprozesse, Netzengpässe und Finanzierungsbedingungen, gezielt angehen.“
Der Bauernverband wies allerdings darauf hin, dass die Landwirtschaft grundsätzlich dazu bereit ist, „ihren Beitrag zu einer sicheren, heimischen und dezentralen Energieversorgung zu leisten“. Dafür könne die Bundesregierung mit dem EEG die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. „Zusätzliche Investitionshemmnisse müssen dabei aber zwingend vermieden werden“, so der Verband.
„Statt die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung durch staatliche Preisdiktate zu schwächen, müssen Anreize für die Bereitstellung geeigneter Flächen erhalten bleiben.“
Bei weiterhin hundertfach erhöhten Pachterträgen ist davon auszugehen, dass letzteres weiterhin gegeben ist.

Wie Betreiber den Pachtdeckel betrachten

In Deutschland gibt es zahlreiche Betreiber von Windkraftanlagen. Zu ihrem Standpunkt äußerte sich das Unternehmen ABO Energy, das weltweit bereits mehr als 1.300 Windräder, davon rund 550 in Deutschland, realisiert hat. „Wir errichten Windenergieanlagen ausschließlich auf gepachteten Flächen“, teilte der Pressesprecher Dr. Daniel Duben der Epoch Times mit. Auch künftig plant der Projektentwickler ABO Energy in vergleichbarem Umfang Projekte zu errichten.
ABO Energy geht laut Duben davon aus, „dass sich die Pachten aufgrund des Preisdrucks am Markt auch ohne staatliche Eingriffe deutlich verringern werden“. Das begründete er mit der aktuellen massiven Überzeichnung der Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land. Demnach drücke der Wettbewerb die Preise weiter nach unten. Das Wirtschaftsministerium bestätigte diese Entwicklung.
„In der Mai-Ausschreibung erreichte die Vergütung mit einem durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert von 5,06 Cent pro Kilowattstunde den niedrigsten Stand seit Jahren“, erklärte Duben. „Es liegt auf der Hand, dass bei fallenden Erlösen auf dieser Seite auch die zahlbaren Pachten auf der anderen Seite fallen müssen, damit sich die Projekte wirtschaftlich rechnen.“

Ein Gewinn für die Landwirtschaft?

Auch ein fertiges Windrad benötigt nur wenig Fläche. Neben den eigentlichen Bau- und angrenzenden Stellflächen sowie Zuwegen können Landwirte nach dem Bau der Anlage wieder Landwirtschaft betreiben, auch wenn das Areal der Windkraft gewidmet ist.
Eine Einschränkung gibt es dennoch. Speziell von den Rotorblättern können sich Mikropartikel ablösen, die unter anderem giftigen Chemikalien wie PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und BPA (Bisphenol-A) enthalten. Pro Jahr können sich durch ein großes Windrad rund 100 Kilogramm in der direkten Umgebung der Anlage verteilen und die landwirtschaftliche Nutzung dadurch einschränken.
Falls der Pachtdeckel kommt und dadurch weniger noch verfügbare Flächen der Windkraft gewidmet werden, könnten diese uneingeschränkt für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben.
Categories
deutschland ticker wirtschaft

Mehr Defence-Tech: Regierung setzt auf neue Start-up-Strategie

Die neue Startup-Strategie soll unter anderem bessere Wachstumsbedingungen für junge Unternehmen im Militärbereich bringen.
Geplant ist unter anderem ein Finanzierungsinstrument, mit dem sich der Bund direkt an derartigen Startups beteiligen kann, wie aus der am Mittwoch, 22. Juli, vorgelegten Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hervorgeht.
Zudem sollen insgesamt der Fokus nicht mehr nur auf Startups, sondern auch auf dem Wachstum etablierter, junger Unternehmen, sogenannter Scaleups, liegen.

Staat als Ankerkunde

Der Defence-Tech-Bereich sei „einer unserer dynamischsten Branchen derzeit“, sagte Reiche den Sendern RTL und ntv. Allein im vergangenen Jahr seien dort „über 1,3 Milliarden Euro an Kapital gewonnen, investiert und dann gehebelt durch öffentliche Aufträge“ worden. Der Staat sei „bestimmt nicht der bessere Unternehmer, aber er ist ein guter Ankerkunde“.
In der Strategie heißt es, die Bundesregierung werde ein „neues Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups“ schaffen, „die eindeutig militärisch nutzbare Produkte und Dienstleistungen – einschließlich solcher, die unter die Kriegswaffenkontrollliste fallen – herstellen und bereitstellen“.

„Sehr viel Potenzial“

In diesem Bereich liege „sehr, sehr viel Potenzial“, sagte auch der SPD-Digitalpolitiker Daniel Bettermann zu Politico. Zudem gehe es um die technologische Souveränität Deutschlands.
Reiche betonte zugleich, dass sich das Gründungsgeschehen „keineswegs nur auf den Defence-Tech-Bereich“ beziehe, sondern etwa auch auf Dual-Use, Biotechnologie und Consumerbereiche.
Sie kündigte bis Jahresende ein Gesetz an, „das Gründen digital in wenigen Schritten einfach macht“, inklusive einfacher Anmeldung des Unternehmens, automatischer Steuernummer, Handelsregistereintrag und zeitweiser Befreiung von Berichtspflichten.
Die neue Startup-Strategie schlägt insgesamt 152 Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Gründerstandorts in verschiedenen Bereichen vor. Darunter sei etwa auch der Agrarsektor, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte.
Der Bereich „ist von Besonderheiten wie biologischen Prozessen, saisonalem Angebot und längeren Test- und Entwicklungszeiten geprägt“. Agrar-nahe Startups könnten daher häufig kein schnelles Wachstum generieren, weshalb sie spezielle Förderung benötigten.
Auch die Autoindustrie hofft, von den neuen Maßnahmen zu profitieren. „In der Automobilindustrie ist die Zusammenarbeit zwischen dem automobilen Mittelstand und Startups ein zentraler Erfolgsfaktor für die Transformation der Branche“, erklärte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller.
„Der starke Fokus auf die Themen Finanzierung und Wachstumskapital ist richtig. Dass die Strategie neben bestehenden Förderprogrammen auch die Mobilisierung von privatem Kapital in den Blick nimmt, begrüßen wir.“

Wirtschaft fordert Tempo

„Gegenwärtig boomen auch bei uns Gründungen von Tech-Unternehmen“, erklärte Thomas Hoppe, Bundesvorsitzender der Jungen Unternehmer. „Diese wertvollen Keime gilt es durch gute Rahmenbedingungen zu pflegen. Anderenfalls gehen sie ein oder blühen im Ausland auf.“
Die Bundesregierung setze an den richtigen Stellen an: Bürokratieabbau, Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch Reform des Kündigungsschutzes, bessere Kapitalmarktversorgung und bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Strategie, auf die Ankündigungen müssten jedoch Taten folgen. Ein Viertel der Legislaturperiode sei bereits um „und es sind noch viele offene Punkte zu klären“, erklärte Bitkom-Chef Ralf Wintergerst.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die Strategie ebenfalls begrüßt, mahnt die Bundesregierung jedoch zu einer schnellen Umsetzung.
Die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung setze wichtige Impulse, insbesondere für mehr privates Kapital, bessere Wachstumsfinanzierung, weniger Bürokratie und die Gewinnung von Fachkräften, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei jetzt, dass die Verbesserungen schnell bei denjenigen ankommen, die gründen wollen, mahnte sie.
„Unternehmensgründungen sind der Motor für neue Dynamik, gerade nach den Jahren schwachen Wachstums.“ Deutschlands Gründer brauchten weniger Papier und mehr Geschwindigkeit. „Daran wird sich der Erfolg dieser Strategie messen lassen“, sagte Melnikov. (afp/dpa/dts/red)
Categories
ticker wirtschaft

Ministerium genehmigt MediaMarkt-Übernahme durch chinesischen Konzern

Das Bundeswirtschaftsministerium hat grünes Licht gegeben für die Übernahme von Europas größtem Elektronik-Fachhändler MediaMarktSaturn durch den chinesischen Konzern JD.com – allerdings nur unter Auflagen. Das teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Auflagen sollen demnach gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten der Kunden in Deutschland geschützt bleiben. Zudem räumten sie der Bundesregierung starke Überwachungs- und Kontrollrechte ein und ermöglichten ihr, die Genehmigung im Fall von Verstößen zu widerrufen, hieß es in einer Mitteilung. Im Investitionsprüfverfahren wurde untersucht, ob die Übernahme die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigt.
JD.com teilte mit: „Wir begrüßen die außenwirtschaftsrechtliche Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“ Das Unternehmen rechnet mit einer Gesamt-Freigabe in der zweiten Jahreshälfte.

EU-Kommission prüft Marktverzerrung

Besiegelt ist die Übernahme noch nicht. Die Europäische Kommission äußerte nach einer ersten Untersuchung „vorläufige Bedenken“ und prüft den Fall nun genauer. „Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass JD.com möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren“, teilte die Brüsseler Behörde Ende Mai mit.
Chinesische Subventionen könnten es JD.com ermöglicht haben, ein höheres Übernahmeangebot für Ceconomy, die MediaMarkt- und Saturn-Mutter, abzugeben. Dies könnte den Prozess verzerrt haben. Die Kommission will außerdem prüfen, ob die Übernahme den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren würde. Nach EU-Recht hat sie bis zum 2. Oktober Zeit für eine endgültige Entscheidung. Die Zustimmung der Kommission ist eine der Voraussetzungen für einen Eigentümerwechsel.

Behörden prüfen nach Kartellrecht und Sicherheit

JD.com hatte im vergangenen Sommer ein Übernahmeangebot abgegeben und sich wenige Monate später die Mehrheit der Ceconomy-Aktien gesichert. Behörden in mehreren Ländern prüfen die Übernahme. Je nach nationalen Anforderungen wird die Transaktion kartellrechtlich geprüft. In anderen Ländern wird untersucht, ob der Einstieg eines ausländischen Investors sicherheits- oder ordnungspolitisch unbedenklich ist.
Frankreich, Italien und Deutschland haben bereits grünes Licht für die Übernahme gegeben. Die Entscheidungen aus Spanien und Österreich stehen noch aus. Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb bereits im vergangenen September freigegeben. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da JD.com bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv sei.

Einer der größten Handelskonzerne weltweit

MediaMarktSaturn ist Europas größter Elektronik-Fachhändler und nach Amazon, Otto und Zalando viertgrößter Onlineshop in Deutschland. Das Handelsunternehmen Ceconomy, zu dem die MediaMarktSaturn Retail Group heute zählt, entstand 2017 als Abspaltung von Metro.
JD.com ist mit einem Jahresumsatz von knapp 159 Milliarden US-Dollar (2024) laut dem Forschungsinstitut EHI größter chinesischer Handelskonzern und zählt auch weltweit zu den zehn größten. Die Gruppe, die etwa 570.000 Beschäftigte hat, ist unter anderem auch in den Bereichen Technologie, Logistik und Gesundheit tätig. In Deutschland ist das Engagement bislang überschaubar. Im März dieses Jahres startete JD.com den Onlineshop Joybuy.
Ceconomy ist laut Geschäftsbericht mit mehr als 1.000 Märkten in elf europäischen Ländern aktiv, rund 400 davon hierzulande. Filialen der Kette Saturn gibt es nur noch in Deutschland. Im Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr machte das Unternehmen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Euro. Weltweit beschäftigte der Konzern im Jahr 2024 rund 50.000 Menschen, davon knapp 20.000 in Deutschland.
Die erste Saturn-Filiale wurde 1961 in Köln eröffnet, der erste MediaMarkt 1979 in München. Die Einzelhandelskette übernahm den Wettbewerber Saturn 1990. Einige Jahre später besaß die Metro AG die Mehrheit an beiden Marken. (dpa/red)