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Gegen Orbán gerichtet: Wie Magyar Ungarn verändern will

Das ungarische Parlament hat am 13. Juli einen 17. Zusatz für das Grundgesetz des Landes verabschiedet und damit eine der weitreichendsten Verfassungsreformen seit dem Amtsantritt der neuen Regierung von Ministerpräsident Péter Magyar auf den Weg gebracht.
Die Tisza-Partei von Magyar nutzte ihre Zweidrittelmehrheit im Parlament und verabschiedete mit 139 zu sechs Stimmen ein 12-Punkte-Gesetzespaket, das unter anderem eine Begrenzung der Wahl von Abgeordneten auf drei Wahlperioden (12 Jahre) sowie eine Umstrukturierung mehrerer wichtiger staatlicher Institutionen vorsieht.
Zahlreiche der 199 Abgeordneten des Budapester Parlaments nahmen an der Abstimmung nicht teil. Die Mehrheit der Abgeordneten der oppositionellen Fidesz-Partei des ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán sowie die Christlich-Demokratische Volkspartei verließen vorzeitig das Parlament, wobei sie Tisza vorwarfen, sie errichte eine Tyrannei.

Ringen um das Präsidentenamt

Das Paket enthält auch eine Übergangsbestimmung, nach der das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes endet. Magyar hatte Sulyok mehrfach als „Marionette“ Orbáns bezeichnete und kurz nach seiner Wahl am 12. April angekündigt, einen „Regimewechsel“ herbeiführen zu wollen.
Die Reform würde auch weitere Amtszeitbeschränkungen und Altersgrenzen einführen und würde, sofern das Gesetz in Kraft tritt, auch die Amtszeit mehrerer Richter des Verfassungsgerichts vorzeitig beenden, darunter Péter Polt, Präsident des Verfassungsgerichts. Vor allem aber würde dieser Schritt verhindern, dass Orbán noch einmal in einer künftigen Wahl als Kandidat antreten könnte.
Die am 13. Juli gefällte Entscheidung im Parlament war der bislang weitreichendste innenpolitische Schritt der neuen Regierung. Präsident Sulyok hat nun bis zum 18. Juli Zeit, die Änderungen – und damit sein eigenes Amtsende – entweder zu unterzeichnen oder sie an das Verfassungsgericht weiterzuleiten. Von dort dürfte jedoch seitens der Orbán-loyalen Richter Gegenwind zu erwarten sein.
Sollte Sulyok die im Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen an das Verfassungsgericht weiterleiten, hat Magyar bereits angekündigt, ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn einzuleiten, wodurch der Präsident automatisch seines Amtes enthoben würde. In diesem Fall könnte der Parlamentspräsident, den die Tisza-Partei stellt, ebenfalls die Änderung des Grundgesetzes unterzeichnen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sulyok freiwillig zurücktritt. Dazu hatte Magyar den Präsidenten mehrfach aufgefordert. Dieser lehnte dessen Ansinnen jedoch ab.

Anfrage an die EU-Kommission gestellt?

Am 13. Juli gingen konservative EU-Parlamentarier an die Öffentlichkeit und bezeichneten Magyars Änderungen des ungarischen Grundgesetzes als „Verfassungsputsch“. Dies behauptet Kinga Gál, Fidesz-Abgeordnete im Europäischen Parlament, in einem X-Post.
Dort heißt es weiter: Die von Magyar vorgeschlagenen Änderungen am ungarischen Grundgesetz „verstoßen in einer in Europa beispiellosen Weise gegen die grundlegendsten demokratischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien.“
Sie stellten laut Gáls Aussage „einen eklatanten Machtmissbrauch, eine Einschränkung des demokratischen Wahlrechts, den Ausschluss politischer Gegner und den Versuch dar, die ausschließliche Ausübung politischer Macht zu festigen“. Dennoch schweige die EU-Kommission. Daher hätten „Dutzende patriotischer, konservativer und parteiloser Europaabgeordneter eine dringende schriftliche Anfrage an die Kommission gerichtet“. Die weiteren Abgeordneten werden indes nicht genannt.
Im Vorfeld zur Parlamentssitzung gingen am 10. Juli laut Angaben von Nachrichtenagenturen Tausende Anhänger von Orbáns Partei in Budapest auf die Straße, um gegen Magyars Änderungsabsichten zu protestieren. Orbán nahm daran nicht teil.
Die Protestaktion stand unter dem Motto „Stoppt Tyrannei“. Demonstranten trugen Plakate, die Magyar zeigten und die Aufschrift trugen „Stoppt die Willkür“.

Abgeordnete, darunter der ungarische Ministerpräsident Peter Magyar (erste Reihe, M. l.) und Außenministerin Anita Orbán (r.), stimmen am 13. Juli 2026 bei der außerordentlichen Sitzung des Parlaments im Abgeordnetenhaus in Budapest, Ungarn, über eine Verfassungsänderung ab.

Foto: Attila Kisbenedek / AFP via Getty Images

Rückgewinnung staatlicher Vermögenswerte

Als eine weitere Neuerung hat das Parlament in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt, ein „Nationales Amt für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz“ (NVVH) zu schaffen. Es handelt sich dabei um eine Anti-Korruptionsbehörde. Ihr primäres Ziel soll sein, die in den vergangenen 16 Jahren unter Orbán vermuteten veruntreuten staatlichen Gelder und widerrechtlich privatisierten Vermögenswerte aufzuspüren, gerichtlich einzuziehen und an den Staat zurückzuführen.
Die NVVH ist ein Kernstück der Reformversprechen Magyars. Bence Rétvári, der Fraktionsvorsitzende der christlichen Oppositionspartei KDNP, bezeichnete laut „Hungary Today“ am 13. Juli die NVVH als „neue ÁVH“ – in Anlehnung an das ungarische Pendant zur ostdeutschen STASI – und beklagte, dass die Behörde „Eingriffe in das Leben jedes Einzelnen“ ermögliche.

Orbán-Amt soll aufgelöst werden

Bereits zuvor ist die Magyar-Regierung mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament gegen das „Souveränitätsschutzamt“ vorgegangen. Am 30. Juni stimmte die Mehrheit für die Auflösung dieser Behörde.
Dieser Schritt bedarf indes noch der Zustimmung des Präsidenten. Das Amt wurde im Jahr 2023 von Orbán eingeführt. Es ermittelt seither gegen Personen und Organisationen, denen die Fidesz-Regierung vorwarf, im Auftrag ausländischer Interessen zu handeln. Vor allem unabhängige Journalisten, darunter die Plattform „Átlátszó“ sowie die Nichtregierungsorganisation „Transparency International Ungarn“, hatten sich über Schikanen seitens des Amts beschwert.

Staatsrundfunk zeitweilig abgeschaltet

Doch auch unter der neuen Regierung gibt es Beschwerden seitens Journalisten. Wie „Euronews“ am 7. Juli berichtete, stellte der ungarische öffentlich-rechtliche Rundfunk am gleichen Tag den Sendebetrieb ein, nachdem Magyar „eine Übergangsleitung eingesetzt und Mitarbeiter entlassen hatte, denen eine Orbán-freundliche Ausrichtung vorgeworfen wurde“, so „Euronews“.
Stattdessen wrude an dem Tag im Staatsfernsehen MTVA ein schwarzer Bildschirm mit folgendem Text gezeigt worden: „Öffentliche Medien dürfen nicht lügen. Wir entschuldigen uns, weil wir es trotzdem getan haben.“

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Künftig sollen die Journalisten und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein unabhängiges Gremium ausgewählt werden, berichtet die Tageszeitung „Magyar Nemzet“.

Protest des Polnische Journalistenverband

Der Polnische Journalistenverband, die größte journalistische Organisation in Polen, hat in einer Erklärung gegen die Umstrukturierung der öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn und die dort stattfindenden Personalwechsel protestiert.
Der Journalistenverband des Nachbarlandes bezeichnete dies als „verwerfliches“ Vorgehen, das die „Grundsätze der Meinungsfreiheit in Europa verletzt“, und das an die Übernahme der polnischen öffentlich-rechtlichen Medien im Jahr 2023 durch das Kabinett des polnischen Premierministers Donald Tusk erinnere. Auf seiner Website veröffentlichte der Verband seine Stellungnahme:
„Der Vorstand des Verbandes Polnischer Journalisten protestiert entschieden gegen das Vorgehen gegen die öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn. Seit Dienstag, dem 7. Juli, beobachten wir mit großer Sorge die Ereignisse in Ungarn, wo die neue Regierung die öffentlich-rechtlichen Medien säubert.“
Und an anderer Stelle weiter: „Wir sind empört über die Versuche, die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Europa zu verletzen, insbesondere da Ungarn wie Polen Mitglied der Europäischen Union ist – einer Organisation, die zwar von Rechtsstaatlichkeit spricht, ihre Verstöße aber nicht anerkennt.“
Doch Magyar ist mit seinen Reformplänen längst nicht am Ende. Im Herbst will er weitere Verfassungsänderungen bekannt geben.
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Ungarn begrenzt Amtszeit des Regierungschefs

Die Abgeordneten in Ungarn haben mit großer Mehrheit für eine Begrenzung der Amtszeit des ungarischen Regierungschefs auf höchstens acht Jahre gestimmt.
Der Antrag für die Verfassungsänderung wurde vom Parlament am Montag, 15. Juni, mit 135 Ja-, 50 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen angenommen. Nach ungarischem Recht kann eine solche Maßnahme mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, ohne dass ein Referendum nötig ist.

Wahlversprechen abgelöst

Eine Begrenzung der Amtszeit des Regierungschefs würde eine Rückkehr des früheren Ministerpräsidenten Viktor Orban in das Amt ausschließen. Die Verfassungsänderung war eines der Wahlversprechen des pro-europäischen Konservativen Peter Magyar, der Orban nach seinem Sieg bei der Wahl im April abgelöst und umfassende Reformen versprochen hatte.
Magyar hatte betont, unbegrenzte Amtszeiten könnten zu einer Machtkonzentration führen und dabei seinen Vorgänger Orban als Beispiel angeführt. Kritiker hatten Orban den kontinuierlichen Umbau des politischen Systems vorgeworfen mit dem Ziel, seine Macht zu festigen.
Orbans Fidesz-Partei lehnt eine Beschränkung der Amtszeit ab und argumentiert, dadurch könne der Volkswille eingeschränkt werden.
Die Amtszeit des ungarischen Präsidenten, dessen Rolle weitgehend repräsentativer Natur ist, ist bereits begrenzt: Er kann nur einmal für eine zweite Amtszeit von fünf Jahren wiedergewählt werden.

Auch Souveränitätsamt vor dem Aus

Mit der Verabschiedung der Verfassungsänderung wurde auch der Weg für eine Auflösung des „Amtes für den Schutz der nationalen Souveränität“ geebnet. Die umstrittene Behörde war 2024 unter der vorherigen Regierung gegründet worden. Sie war mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet – angeblich um „ausländische Einflussnahme“ einzudämmen.
Sie richtete sich jedoch hauptsächlich gegen Orbans Kritiker und unabhängige Medien und NGOs wie etwa Transparency International, denen vorgeworfen wurde, ausländische Interessen zu vertreten.
Seit Magyars Wahlsieg hat die Behörde keine neuen Berichte veröffentlicht. Das ungarische Parlament wird voraussichtlich Ende Juni über ihre Auflösung abstimmen. (afp/red)