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Ökonom: Minijob-Abschaffung würde Schwarzarbeit deutlich erhöhen

Der Linzer Ökonom und Schwarzarbeitsexperte Friedrich Schneider geht davon aus, dass eine Abschaffung der Minijobs in Deutschland die Schwarzarbeit massiv erhöhen würde.
„Ich spreche mich gegen eine Abschaffung der Minijobs aus, denn dadurch wird die Schwarzarbeit wieder nach oben schnellen“, sagte er der „Bild“. „Nach ersten Schätzungen von mir um mindestens 25 Milliarden Euro im Jahr 2027. Das hat langfristig negative Folgen für Deutschland.“
Schneider reagierte damit auf Aussagen, wonach die Rentenkommission eine Abschaffung der Minijobs vorschlägt. Die Minijobs seien Anfang des Jahrhunderts eingeführt worden, um die Schwarzarbeit einzudämmen, sagte Schneider.
Es sei eine der erfolgreichsten Aktionen gewesen. Die Schwarzarbeit sank 2003 zwischen 20 und 23 Milliarden Euro. Es war de facto eine Teillegalisierung von Schwarzarbeit in Deutschland. Aktuell taxiert Schneider den Wert der durch Schwarzarbeit erbrachten Leistungen in Deutschland auf rund 500 Milliarden Euro pro Jahr.
Auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) warnt vor einer Abschaffung der Minijobs. In der Branche gebe es derzeit rund 800.000 Minijobber, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der „Bild“.
Für die Branche wäre die Abschaffung in diesen ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein „fataler Nackenschlag“. Denn die Minijobber seien für die Branche zur Abfederung von Spitzenzeiten unverzichtbar. In der Folge müsste die Branche noch mehr auf Digitalisierung setzen, um die fehlenden Arbeitskräfte zu kompensieren. (dts/red)
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Spanien erhält 900.000 Anträge auf Legalisierung von Zuwanderern


In Kürze:

  • Rund 900.000 Menschen haben eine Legalisierung ihres Aufenthalts in Spanien beantragt.
  • Die Regelung ermöglicht zunächst einen einjährigen legalen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis und Sozialversicherungsanspruch.
  • Die spanische Regierung will Schwarzarbeit eindämmen und zusätzliche Arbeitskräfte gewinnen.
  • Opposition und EU-Kommission kritisieren mögliche Anreize für weitere unerlaubte Migration.

 
Die Amnestieregelung der Regierung für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien hat zu knapp doppelt so vielen Anträgen geführt wie ursprünglich angenommen. Wie das Migrationsministerium gegenüber der spanischen Zeitung „El País“ bestätigte, sind etwa 900.000 Anträge auf Legalisierung des Aufenthaltsstatus eingegangen.
Bisher haben die zuständigen Behörden 360.000 Anträge genehmigt, seit der Beschluss Anfang April in Kraft getreten war. Bis zum 30. Juni haben unerlaubt in Spanien befindliche Einwanderer noch die Möglichkeit, von dieser Option Gebrauch zu machen. Ursprünglich hatte die Regierung in Madrid mit bis zu 500.000 Anträgen gerechnet.

Antragsteller müssen zum Ende des Vorjahres fünf Monate in Spanien gewesen sein

Die Amnestieregelung gewährt noch kein dauerhaftes Recht auf Aufenthalt oder Arbeit. Zunächst ist sie auf ein Jahr befristet. Allerdings räumt sie das sofortige Recht ein, „in jedem Sektor und in jedem Teil des Landes“ eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Zudem ist die Legalisierung mit einem Zugang zur Sozialversicherung und zum Gesundheitssystem verbunden.
Die Regelung sieht zudem vor, dass die vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen nach einem Jahr in eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden können. Der legale Status soll es den Begünstigten auch ermöglichen, alle 180 Tage für bis zu 90 Tage im gesamten Schengenraum zu reisen.
Antragsberechtigt sind Angehörige von Drittstaaten, die sich vor dem 31. Dezember 2015 für mindestens fünf Monate ohne Unterbrechung  in Spanien aufgehalten haben.

Keine Vorstrafen, keine Einstufung als Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Auch Asylbewerber, die vor Jahresende des Vorjahres ihren Antrag gestellt haben, dürfen eine Legalisierung beantragen. Aufgrund einer Sonderregelung kommen auch minderjährige Kinder von Antragstellern in den möglichen Genuss der Amnestieregelung, sofern diese sich in Spanien aufhalten.
Voraussetzung für ein Recht auf Inanspruchnahme der Legalisierung ist, dass der Antragsteller keine Vorstrafen aufweist. Zudem darf er nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft sein.
Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu unterbinden und legale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Zudem soll die Amnestie Unternehmen in Spanien einen umgehenden Zugang zu einem Arbeitskräftepotenzial von mehr als 500.000 Menschen erschließen. Außerdem soll die Regelung, die vor allem auf illegale Beschäftigung abzielt, die Sozialversicherungssysteme stärken.

Nicht die erste Amnestieregelung dieser Art

Während der Bearbeitungszeit gilt der Antrag vorläufig als genehmigt.
Es ist nicht die erste Legalisierungsoffensive dieser Art in Spanien. Seit Mitte der 1980er-Jahre sind laut „tagesschau“ mehr als 1 Million Menschen in den Genuss von Amnestiedekreten dieser Art gekommen. Zuletzt hatte es unter der konservativen Regierung von José María Aznar und unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero Verfahren dieser Art gegeben.
In der EU-Kommission ist man laut „Euronews“ mit der Regelung nicht glücklich. Der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, befürchtet eine abträgliche Wirkung auf die restriktivere Einwanderungspolitik, die in Europa durch das GEAS durchgesetzt werden soll.
Allerdings ist Einwanderungsrecht und damit auch Fragen wie Legalisierung unerlaubter Zuwanderer souveränes Recht der Mitgliedstaaten. Die Befürchtung der Kommission und Mitgliedstaaten ist, dass die spanische Regelung dazu führen könnte, dass manche Menschen versuchen, sich ohne Erlaubnis in anderen EU-Ländern niederzulassen.

Überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum in Spanien – auch mit Schwarzarbeit

Spaniens Wirtschaft hatte in den vergangenen Jahren ein im EU-Raum überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen gehabt. Allerdings hatte dies weniger mit einem Produktivitätswachstum, sondern mit der Beschäftigung von Einwanderern zu tun, die nicht immer in korrekt angemeldeter Form erfolgte. Dies plant Einwanderungs-Staatssekretärin Pilar Cancela, nun zu ändern.
Der konservative Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo spricht mit Blick auf das Legalisierungsdekret von einem „Skandal“. Santiago Abascal von der rechten Partei Vox erklärt, der sozialdemokratische Premier Pedro Sánchez wolle mit dieser Maßnahme „das spanische Volk ersetzen“.
Die frühere Gleichstellungsministerin von der linken Partei Podemos, Irene Montero, erwiderte darauf, sie hoffe in der Tat, „Rassisten und Faschisten durch arbeitende Menschen, gleich welcher Hautfarbe, ersetzen zu können“.
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deutschland

Jobcenter Bremen setzt Geschäftsführer nach Kostenaffäre ab


In Kürze:

  • Das Jobcenter Bremen hat Geschäftsführer Thorsten Spinn nach einer Kostenaffäre um einen Kreativraum abberufen.
  • Die Ausgaben für das Projekt stiegen von ursprünglich veranschlagten 600.000 Euro auf rund 906.000 Euro.
  • Die Entscheidung folgt wenige Tage nach der umstrittenen Entlassung des langjährigen Mitarbeiters Fred Göcken.
  • Neben der Debatte über Bürgergeldmissbrauch stehen auch Überlastung, Personalmangel und hohe Bürokratiebelastungen in den Jobcentern in der Kritik.

 
In Bremen ist das Jobcenter erneut in die Schlagzeilen geraten. Nach der Debatte um die Entlassung des langjährigen leitenden Angestellten Fred Göcken hat die Trägerversammlung nun Geschäftsführer Thorsten Spinn von seinen Aufgaben entbunden. In dieser sitzen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit sowie des Sozial- und des Finanzsenats. Bis auf Weiteres soll Spinns bisherige Stellvertreterin Wiebke Müller die Leitungsverantwortung übernehmen.
Wie es am Freitag, 12. Juni, vonseiten der Behörde hieß, begründet das Gremium den Schritt mit unzutreffenden Angaben über mögliche Repräsentationsausgaben. So soll das Jobcenter mit Blick auf die Errichtung eines sogenannten Kreativraums Kosten in Höhe von etwa 600.000 Euro veranschlagt haben. Tatsächlich seien diese jedoch am Ende auf 906.000 Euro angewachsen. Ein erheblicher Kostenfaktor seien dabei Designermöbel gewesen. Der Betrag überschreitet nach Auffassung der Trägerversammlung ein angemessenes Kosten-Nutzung-Verhältnis.

Jobcenter Bremen bereits 2024 zur Hälfte des Jahres pleite

Unter Führung von Spinn hatte das Jobcenter Bremen schon 2024 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war das für Vermittlung oder Weiterbildung und Qualifizierung vorgesehene Budget bereits zur Hälfte des Jahres erschöpft. Es mussten Mittel für die Verwaltung umgewidmet und Kosten massiv reduziert werden. In der Sozialverwaltung verwies man damals auf reduzierte Bundesmittel für den Eingliederungstitel bei gestiegenem Bedarf – unter anderem aufgrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine.
Die Kreativraum-Affäre kommt zu einem Zeitpunkt, da das Jobcenter Bremen ohnehin im Mittelpunkt bundesweiter Schlagzeilen steht. Anfang der Woche wurde bekannt, dass sich die Stadt Bremen als Träger des Jobcenters fristlos von dem Verwaltungsmitarbeiter Fred Göcken getrennt hat. Dieser war zuvor mehr als 20 Jahre für die Einrichtung tätig und hatte das Jobcenter mit aufgebaut.
Göcken hatte von 30 bis 40 Prozent der Bürgergeld-Beziehenden im Tätigkeitsbereich des Jobcenters Bremen gesprochen, die diesem gegenüber angeblich falsche Angaben machten. Zudem warf er dem Jobcenter indirekt verschwenderisches Gebaren vor, indem er erklärte, Kollegen gäben lieber Geld für Weiterbildungsmaßnahmen aus, als Menschen in Arbeit zu vermitteln.

Trägerverein sagt umfassende Aufklärung des Falles zu

Sowohl im Fall Göcken als auch mit Blick auf das Gebaren Spinns spricht Bremens Sozialsenatorin Claudia Schilling von einer „nachhaltigen Erschütterung des Vertrauens“. Neben dem Kreativraum sind der ARD-Sendung „buten un binnen“ zufolge noch weitere 293.000 Euro auf einen Raum für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt entfallen.
Die Trägerversammlung kündigte an, die Angelegenheit vollständig aufzuklären. Weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen werde man beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wolle man diese nicht ausschließen.
Was die von Fred Göcken geäußerte Kritik anbelangt, handelt es sich dem Magazin zufolge um keine Einzelmeinung. Was das Ausmaß des Bürgergeldmissbrauchs anbelange, gebe es ein Dunkelfeld. Dieses lasse sich lediglich auf der Grundlage von Schätzungen skizzieren. Göcken selbst betonte, sogenannte Totalverweigerer machten tatsächlich nur einen minimalen Prozentsatz der Jobcenter-Kunden aus. Allerdings habe auch nicht jedes reales Interesse an einer Arbeitsvermittlung, es gebe Schwarzarbeit und es spiele auch eine gewisse Mitnahmementalität eine Rolle. Dies gehe so weit, dass Kunden sich Führerscheine oder sogar kleine Fahrzeuge finanzieren ließen.

Nur 0,2 Prozent der Bürgergeldempfänger des Missbrauchs überführt

Gegenüber „buten un binnen“ hatte auch Spinn sich zu der Göcken-Debatte geäußert. Er erklärte, es gebe Fälle mit realem Leistungsmissbrauch. Allerdings werde daraus „in der Debatte der Rückschluss gezogen, dass alle oder sehr viele Menschen, die Leistungen erhalten, diese zu Unrecht beziehen“. Das stimme mit seiner Wahrnehmung nicht überein:
„Man muss anerkennen, dass die meisten Menschen, die Bürgergeld beziehen, diese Leistungen auch rechtmäßig beziehen.“
Nach den zuletzt erhobenen Zahlen, die „buten un binnen“ zitiert, ließen sich bundesweit 100.000 Fälle von Leistungsmissbrauch nachweisen – etwa im Kontext von Schwarzarbeit oder falschen Angaben. Bei 5,5 Millionen Leistungsempfängern entspreche dies einem Anteil von knapp 0,2 Prozent. Das angesprochene Dunkelfeld ist damit nicht abgedeckt, fraglich ist, ob es tatsächlich auch nur annähernd in den von Göcken genannten Bereich reicht.
Sozialsenatorin Schilling hält dies etwa für unrealistisch. Sie äußerte zu den Vorwürfen Göckens, dessen Aussagen „verzerren die Realität, beschädigen das Vertrauen in den Sozialstaat und stellen Hunderttausende Menschen bundesweit unter Generalverdacht, die Leistungen rechtmäßig beziehen“.

Jobcenter Bremen vermittelte 2025 nach eigenen Angaben 10.000 Kunden

Zu der „Kreativraum“-Affäre äußerte Spinn sich bis dato nicht. Bezüglich des Vorwurfs übermäßiger Ausgaben für Weiterbildung erklärte der mittlerweile abberufene Geschäftsführer, das Budget für Eingliederungsmaßnahmen weise der Bund zweckgebunden zu. Dies sei mit der Erwartung verbunden, dass die Mittel auch dafür ausgegeben würden. Spinn fügte hinzu:
„Was sich daraus nicht ableiten lässt, ist, dass wir uns deshalb nicht darum kümmern, Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Das ist unser gesetzlicher Auftrag.“
Im Vorjahr hat das Jobcenter Bremen eigenen Angaben zufolge 10.000 Kunden einen Arbeitsplatz vermittelt. Das entspricht etwa 45 Vermittlungen pro Werktag. Aktuell liegt die Zahl der Erwerbsfähigen, die Bürgergeld beziehen, in der Hansestadt bei 50.000. Das dortige Jobcenter beschäftigt 1.000 Personen. Kernaufgabe des Jobcenters ist es, arbeitslose Menschen beruflich wieder einzugliedern und für deren finanzielle Absicherung zu sorgen.

Verdi: Überlastung lässt keinen Spielraum mehr für Mitarbeiter

Gewerkschaften weisen darauf hin, dass Missstände in den Jobcentern auch eine unvermeidliche Folge von Überlastung aufseiten der Beschäftigten seien. Die Anfang des Jahres von der Koalition im Bund veranlassten Reformen machten deren Arbeit nicht leichter, warnt Verdi.
Mitarbeiter bestätigen gegenüber „buten un binnen“, dass diese Faktoren zuträfen. Auf einen Mitarbeiter entfielen etwa 400 Fälle, was eine individuelle Betreuung unmöglich mache. Die Verhältnisse in den Jobcentern hätten einen hohen Krankenstand und eine hohe Mitarbeiterfluktuation zur Folge. Allein die Belastung mit den täglichen Aufgaben und bürokratischen Anforderungen mache es faktisch unmöglich, nennenswerte Energie in die Untersuchung von Missbrauchsfällen zu investieren.
Erst zu Beginn des Jahres hatten Sozialberatungen dem Jobcenter in Bremen vorgeworfen, dass Kontrollen, aber auch bürokratische Anforderungen zu groß seien. Die Einrichtung fordere von Bedürftigen zu viele Unterlagen an, diese seien jedoch häufig nicht mehr auffindbar. Auf diese Weise gerieten auf Hilfe angewiesene Menschen in existenzielle Not, weil es zu lange bis zu einer Entscheidung dauere.
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deutschland gesellschaft

Jobcenter-Mitarbeiter Göcken verteidigt ZDF-Auftritt und kritisiert Bürgergeld-System


In Kürze:

  • Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
  • Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.

 
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.

Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung

Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.

Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent

Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.

Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen

Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.

Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung

Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.

Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.
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wirtschaft

Zoll kontrolliert heute bundesweit die Paket-Branche

Mehr als 2.900 Zollbeamte kontrollieren seit dem frühen Morgen Paketzusteller im gesamten Bundesgebiet.
Es gehe um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche, teilte die Generalzolldirektion mit. Kontrolliert werde vor allem in großen Depots und Verteilzentren – also dort, wo viele Fahrer und Zusteller anzutreffen seien.
Beamte aus allen Hauptzollämtern in Deutschland seien im Einsatz. Die Kontrollen seien dabei verdachtsunabhängig und sollen bis in den Abend weitergehen.

Zoll: Immer wieder Verstöße gegen gesetzlichen Mindestlohn

Man stelle in der Branche immer wieder fest, dass den Fahrern ihre Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet würden.
„So werden beispielsweise Überstunden sowie die Zeiten für die Beladung der Fahrzeuge oder die Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht entlohnt“, sagte eine Sprecherin. Dadurch werde der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde immer wieder unterlaufen.
Anfang Februar forderte der Bundesrat ein Verbot von Fremdpersonal bei Sortierung, Verladung und Auslieferung.

Anfang Februar forderte der Bundesrat ein Verbot von Fremdpersonal bei Sortierung, Verladung und Auslieferung.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

„Ebenfalls zu beobachten ist der Einsatz von Subunternehmen – unter anderem mit dem Ziel, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten beziehungsweise zu veruntreuen und Steuern zu hinterziehen“, teilte der Zoll weiter mit.

Geschäftsunterlagen werden jetzt geprüft

Mit ersten Ergebnissen der bundesweiten Aktion sei erst Ende der Woche zu rechnen. Die Schwerpunktkontrollen am Mittwoch seien erst der Beginn der Arbeit, sagte ein Sprecher des Kölner Hauptzollamts.
Später werde bei genaueren Prüfungen von Geschäftsunterlagen und der Lohnfinanzbuchhaltung der Paketzusteller untersucht, ob der Mindestlohn auch gezahlt werde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) kontrolliert regelmäßig verschiedene Branchen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken. Vor allem lohnintensive Branchen stehen dabei im Fokus. (dpa/red)