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Grüngas- und Grünheizölquote: Was geplant ist – und was offen bleibt


In Kürze:

  • Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
  • Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
  • Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.

 
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.

100 Prozent bis 2045

Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Grafik zum geplanten Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote von 2028 bis 2045

Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.

Foto: mf/Epoch Times

Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.

Handel mit Nachweisen erlaubt

Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.

Keine Aussagen zu Mehrkosten

Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.

Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.

Kritik der Grünen

Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Neue Regeln fürs Heizen: Ministerium legt Eckpunkte vor – Kosten für Haushalte unklar


In Kürze:

  • Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
  • Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
  • Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.

 
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.

100 Prozent bis 2045

Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Grafik zum geplanten Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote von 2028 bis 2045

Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.

Foto: mf/Epoch Times

Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.

Handel mit Nachweisen erlaubt

Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.

Keine Aussagen zu Mehrkosten

Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.

Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.

Kritik der Grünen

Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Patienten sollen im Notfall künftig zielgenauer und besser versorgt werden. Dazu beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen eine Reform der Notfallversorgung. AfD und Linken enthielten sich.
Künftig soll in einer fachlichen Ersteinschätzung telefonisch oder vor Ort festgelegt werden, welche Hilfe jemand braucht, wie Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erläuterte.
Der Bundesrat muss noch grünes Licht geben. Am 20. November soll die Länderkammer dem Vernehmen nach abschließend darüber beraten.

Notrufnummern werden verzahnt

Die Telefonnummern 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 sollen dafür verzahnt werden.
„Je nach Dringlichkeit werden dann die Patienten in eine Arztpraxis, in eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt – je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst“, kündigte Linnemann an.

Integrierte Notfallzentren geplant

Kernstück der Reform sind demnach an Kliniken angedockte integrierte Notfallzentren.
Patienten soll hier nach Ersteinschätzung der Weg in eine angeschlossene Notdienstpraxis oder die Notaufnahme gewiesen werden. „Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle“, sagte Linnemann.
„Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen.“ Rettungsdienste würden nicht mehr so oft unnötig gebunden, Notaufnahmen von vermeidbaren Behandlungsfällen entlastet.
Linnemann dankte seinen Amtsvorgängern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die die Reform bereits angestoßen und erarbeitet hätten.

Korrekturen am Krankenkassen-Sparpaket

Angehängt an das Gesetz beschloss der Bundestag zugleich Korrekturen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sagte: „Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute.“
Demnach wird eine Kostenregelung zulasten der Haus- und Kinderärzte gestrichen. Bestimmte Abschläge bei hausarztzentrierter Versorgung werden abgeschafft. Bei psychotherapeutischer Versorgung werden Vergütungsregeln verbessert.
Zudem müssen die Krankenkassen nach dem beschlossenen Entwurf bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags ihre Mitglieder doch wieder darüber informieren. Ärztliche Terminmeldepflichten sollen zudem bessere Voraussetzungen für eine wirksame Terminvermittlung schaffen.
Mehrere Redner der Koalition betonten, dass die Sparmaßnahmen für die Krankenkassen vom Sommer Wirkung zeigen würden.
Nur einen Tag vor der Debatte hatte der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung nach zweitägiger Sitzung einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von unverändert 2,9 Prozent für kommendes Jahr mitgeteilt. (dpa/red)
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Ukraine-Waffenhilfe beenden: Landtag Sachsen-Anhalt stimmt für AfD-BSW-Antrag


In Kürze:

  • Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat einen Antrag von AfD und BSW für eine Neuausrichtung der Ukrainepolitik angenommen.
  • Die Fraktionen fordern Friedensverhandlungen mit Russland, ein Ende der Waffenlieferungen an die Ukraine und eine Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen zu Moskau.
  • CDU, SPD, Grüne und Linke legten Alternativanträge vor, die jedoch nicht mehr zur Abstimmung kamen.
  • Der Beschluss hat vor allem symbolischen Charakter, da das Land keine eigene Gesetzgebungskompetenz für Russland-Sanktionen und Ukrainehilfen besitzt.

AfD und BSW haben im Landtag von Sachsen-Anhalt gemeinsam einen Antrag für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der militärischen Unterstützung der Ukraine durchgesetzt. Der Antrag wurde am Mittwoch, 14. Oktober, in einer Sondersitzung des Plenums in Magdeburg mehrheitlich mit Stimmen beider Fraktionen angenommen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken stimmten dagegen. Enthaltungen gab es nicht.
In dem Antrag heißt es, die Politik der gegen Russland gerichteten Sanktionen und Wirtschaftsembargos sowie der Waffenlieferungen und finanziellen Hilfen an die Ukraine sei „gescheitert“. Ebenso habe eine einseitige Parteinahme des Westens zugunsten Kiews nicht zu einem Ende des Krieges beigetragen. Gleichzeitig habe der handels- und energiepolitische Bruch mit Russland der eigenen Wirtschaft geschadet.

Alternativanträge kommen nicht zum Zug

Der von den Fraktionsvorsitzenden eingebrachte Antrag fordert einen Fokus auf Diplomatie. Zudem tritt man für einen Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen mit Russland ein. Deutschland müsse zudem seine Wirtschaftsbeziehungen mit Moskau wieder normalisieren. Für die Ukraine solle es keine Waffenlieferungen mehr geben, sondern nur noch humanitäre Hilfe. Im Rahmen einer langfristigen Friedensordnung, so heißt es weiter, sei auf den Status der Ukraine als neutraler Staat hinzuwirken.
Da der Antrag eine Mehrheit fand, kamen Alternativanträge nicht mehr zum Zug. Sowohl SPD und Grüne als auch CDU und Linke legten solche vor. Allen war dabei gemeinsam, dass ihnen das Narrativ vom „russischen Angriffskrieg“ zugrunde lag, den es zu verurteilen gelte. Diese Position machte sich auch die CDU zu eigen, die einen „gerechten Frieden“ forderte und brachte auch die Thematik hybrider Angriffe in ihren Antrag ein.
Vonseiten der SPD und der Grünen hieß es, der Schlüssel zur Beendigung des Krieges liege zuallererst bei der russischen Führung. Ein sofortiger Waffenstillstand sei die Voraussetzung für eine Verhandlungslösung. Der Alternativantrag sprach sich gegen eine bedingungslose Aufhebung von Sanktionen und eine „Verweigerung von Hilfen zur Selbstverteidigung der Ukrainerinnen und Ukrainer“ aus.

BSW will nun mit der Linken gegen Rüstungsvorhaben vorgehen

Der Antrag der Linken zielte auf eine Verurteilung der russischen Militäroffensive als „massive Verletzung des Völkerrechts“ ab. Russland solle auch zur unverzüglichen Einstellung seiner Angriffe und einem Rückzug seiner Truppen aus der Ukraine aufgefordert werden. Allerdings enthielt der Antrag auch die Forderung nach Friedensverhandlungen. Die Landesregierung solle zudem aufgefordert werden, sich für ein grundsätzliches Verbot deutscher Waffenexporte einzusetzen.

Keine substanziellen Folgen

Direkte Folgen hat die Annahme des Antrags von AfD und BSW nicht. Das Land Sachsen-Anhalt besitzt im Bereich der Russland-Sanktionen und der Ukrainehilfen keine Gesetzgebungskompetenz. Das Land kann sich lediglich im Bundesrat für eine Korrektur der außenpolitischen Ausrichtung des Bundes und der EU einsetzen. Insofern hat der Beschluss vorwiegend einen symbolischen Wert.
Sowohl AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund als auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht sprechen von einem wichtigen Schritt und parlamentarischen Erfolg.
Erstmals seit Beginn des Ukrainekriegs gehe eine „wirkliche Friedensinitiative“ von einem deutschen Parlament aus, sagte Siegmund. Die Sanktionen gegen Russland hätten weder den Kriegsverlauf verändert noch Menschenleben gerettet, dafür aber Deutschland wirtschaftlich belastet. Die Wähler hätten bei der Landtagswahl „die Kriegstreiber ganz klar abgewählt“.
Wagenknecht forderte vom geschäftsführenden Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU), den Beschluss umzusetzen und in den Bundesrat einzubringen. Wagenknecht fügte hinzu: „Alles andere wäre eine grobe Missachtung des Landtags und des Wählerwillens.“
Schulze wies die Bezeichnung „Kriegstreiber“ zurück. Damit würden hunderttausende Wähler „indirekt so bezeichnet“. Er kritisierte die Forderungen des Antrags als „beschämend“ und warf AfD und BSW vor, die Verantwortung Russlands für den Krieg auszublenden.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Regierung plant neue Plastiksteuer: Was Verbraucher wissen sollten


In Kürze:

  • Die Steuer soll im Juli 2027 eingeführt werden.
  • 550 Euro soll eine Tonne Kunststoffverpackungen kosten.
  • Die Deutsche Umwelthilfe will eine Ausweitung auch auf andere Verpackungsmaterialien.
  • Verbände fordern ein geordnetes und transparentes Verfahren.
  • Die Zoll- und Finanzgewerkschaft kritisiert Unklarheiten im Gesetzesentwurf.

Plastikverpackungen könnten für Unternehmen bald deutlich teurer werden: Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag planen eine neue Steuer auf Kunststoffverpackungen. Ab Juli 2027 sollen für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden.
Das geht aus einem Entwurf für ein „Kunststoffverpackungsteuergesetz“ hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Er basiert auf einem Beschluss der Bundesregierung vom vergangenen Juli. Zuvor hatte die „Welt“ berichtet.

1,5 Milliarden Euro Einnahmen ab 2028

Das kursierende Papier stammt aus dem Umwelt- und Finanzministerium. Die Bundesregierung will vor der Einbringung noch die Inhalte des Entwurfs abstimmen. Im Gesetzentwurf heißt es:
„Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern.“
Demnach fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.
Zudem sollen durch das Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden. Schon für 2027 rechnet der Bund mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.

Was fällt unter die Plastiksteuer?

Steuerpflichtig sollen dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt.
Erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der entsprechenden Verpackungen anfallen.
Die Koalition rechnet zunächst mit der Versteuerung von rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr. Diese Menge dürfte im Laufe der Zeit zurückgehen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz. Eine Sprecherin der Organisation fügte hinzu:
„Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Kunststoffverpackungssteuer auf Einwegverpackungen beschränkt bleibt und keinesfalls auf Mehrweg erhoben wird.“
Um eine Verlagerung auf andere Verpackungsmaterialien zu verhindern, sollte die Verbrauchsteuer nach Ansicht der Umwelthilfe auf Papier, Pappe und Karton sowie auf Metalle wie Aluminium und Weißblech ausgeweitet werden.

Verband: ein nationales Steuerexperiment

Kritik kommt vom Kunststoffverband Plastics Europe Deutschland. Der Gesetzentwurf lasse wichtige Fragen zur Umsetzung der Steuer offen.
Es handle sich nicht um ein „ausgereiftes Gesetz, sondern ein nationales Steuerexperiment“, sagte die Hauptgeschäftsführerin Christine Bunte. Auch enthalte der Entwurf einen „bemerkenswerten Widerspruch“. So kalkuliere die Regierung zwar mit bis zu 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen und fast 800 zusätzlichen Stellen beim Zoll, „nennt aber an keiner Stelle die Zahl der Unternehmen, die tatsächlich steuerpflichtig werden sollen“.
Offen sei zudem, welche Kunststoffverpackungen betroffen wären. Treffen könne es hauptsächlich Produkte, die etwa aus Gründen des Produktschutzes, der Hygiene oder der Haltbarkeit in Kunststoffen verpackt seien.
Unklar sei außerdem, welche Ausnahmen es geben könnte. Die Steuer werde auch die Verbraucher belasten, heißt es weiter. Die Verbände schätzen, dass Haushalte jährlich mit etwa 50 Euro an Mehrkosten rechnen müssten.
Die Liste derer, die die Steuer kritisch sehen, ist lang. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in ihrer Einführung einen Widerspruch zu den Umweltzielen.
In einer Stellungnahme verweist der Verband dabei auf eine Studie, deren Ergebnisse das Umweltbundesamt (UBA) im vergangenen Jahr veröffentlichte. Die Behörde war auch Auftraggeberin der Untersuchung.
So seien „Lenkungseffekte“ hin zu anderen Verpackungsmaterialien möglich. Dies sei „problematisch“, weil diese dann – unversteuert – vorgezogen werden könnten, obwohl ihre Ökobilanz „teils sogar schlechter“ ausfallen könnte.

Verbände schreiben an Kanzleramtschefin Warken

Zudem wird die Art der Gesetzgebung kritisiert. In einem Eilschreiben an Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) vom 2. Oktober fordern acht Verbände die Einstellung des „Schnellverfahrens“.
Stattdessen sprechen sie sich für ein „geordnetes und transparentes Verfahren“ aus, so wie es bislang üblich gewesen sei. Sie wiesen darauf hin, dass „neue Verbrauchsteuern“ stets „in eigenständigen Gesetzgebungsverfahren behandelt“ worden seien. Und weiter:
„Das beabsichtigte Vorgehen wäre daher ein beispielloses Schnellverfahren und für die Einführung eines vollständig neuen, bürokratie- und vollzugsintensiven Steuerregimes nicht sachgerecht.“
Warken solle darauf hinwirken, „dass eine Formulierungshilfe zur Plastiksteuer erst dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, wenn ein vollständiger und begründeter Gesetzentwurf vorliegt und die fachlich betroffenen Bundesministerien ordnungsgemäß beteiligt worden sind“.
Auch müssten zuvor „die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen belastbar unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats geprüft“ werden. Die Absender mahnten zudem eine „angemessene parlamentarische Beratung unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse und von Sachverständigen“ an.
Zu den Unterzeichnern gehört als branchenfremder Verband auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ). Wie bei Verbrauchsteuern üblich, müsste der Zoll die Abgabe umsetzen. BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel kritisierte, dass „nicht einmal klar definiert ist, was überhaupt besteuert werden soll“. Allein die Einrichtung der digitalen Infrastruktur könne etwa ein Jahr dauern.

Bereits seit 2021: EU-Plastikabgabe

Bereits seit 2021 gibt es eine EU-weite Plastikabgabe. Sie wurde vor allem als Finanzierungsinstrument für den EU-Haushalt eingeführt.
So zahlen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Deutschland hat diese Zahlung bislang aus dem Bundeshaushalt geleistet. Diese Abgabe soll nun durch die Einführung der nationalen Plastiksteuer geleistet werden. Im Haushalt 2027 sind rund 1,26 Milliarden Euro dafür eingeplant.
Außerdem gibt es hierzulande seit 2024–2025 den sogenannten Einwegkunststofffonds. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen dafür Abgaben zahlen. Dies gilt etwa für To-go-Verpackungen, Getränkebecher, Tüten und Folien. Ab 2027 kommen überdies kunststoffhaltige Feuerwerkskörper hinzu.
Andere EU-Länder haben bereits nationale Plastiksteuern eingeführt. Dazu gehört beispielsweise Spanien, das seit 2023 je Kilogramm 45 Cent auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen erhebt.
In Portugal und in Litauen gibt es ebensolche Abgaben. In Großbritannien kassiert der Fiskus seit April 2022 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen mit weniger als 30 Prozent Recyclingkunststoff.
Der bereits erwähnte Kunststoffverband weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass das erhoffte Ziel der Steuer – mehr Recycling, weniger Verpackungsmüll – fraglich sei. So habe ein Gutachten aus dem Jahr 2026 keine eindeutigen Auswirkungen auf die Umwelt in diesen Ländern nachweisen können.
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Kann Berlin vom Länderfinanzausgleich ausgeschlossen werden?

 

In Kürze:

  • Unionspolitiker stellen im Fall einer möglichen Linksregierung in Berlin Finanzhilfen für die Hauptstadt infrage.
  • Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Kriterien wie Finanzkraft und Einwohnerzahl, nicht der politischen Ausrichtung einer Landesregierung.
  • Eine Kürzung wäre nur über eine Gesetzesänderung möglich und müsste allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Maßstäben genügen.

 
Die Drohung zielt auf Berlin, die Frage betrifft aber den gesamten deutschen Föderalismus. Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl wird politisch darüber diskutiert, ob eine linksgeführte Landesregierung finanzielle Folgen haben könnte. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, machte der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek im bayerischen Landtag nach einem Treffen der Fraktionschefs der unionsregierten Bundesländer in München Ende September deutlich:
„Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Dabei geht es zum einen um den Länderfinanzausgleich, zum anderen um den gerade erst ausgehandelten Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Letzterer ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin mit einer Laufzeit von zehn Jahren und regelt Zahlungen des Bundes für besondere Kosten, die Berlin aus seiner Rolle als Bundeshauptstadt entstehen.
Der Länderfinanzausgleich, der formal als Finanzkraftausgleich als Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bezeichnet wird, folgt dagegen festen verfassungs- und einfachgesetzlichen Regeln. Wer Berlin dort Geld entziehen will, müsste deshalb nicht nur politisch Druck machen, sondern den föderalen Finanzausgleich in Gänze verändern.
Nach geltendem Recht kann Berlin nicht einfach aus dem Finanzausgleich ausgeschlossen werden. Maßgeblich ist nicht, welche Parteien ein Land regieren, sondern wie finanzstark oder finanzschwach es im Vergleich zu anderen Ländern ist.
Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetzgeber, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Politische Bewertungen einer Landesregierung nennt die Verfassung nicht als Kriterium.

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek stellte bei einer möglichen linksgeführten Landesregierung in Berlin finanzielle Konsequenzen in Aussicht. (Archivfoto)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ausgleich nach Rechenregeln

Seit 2020 läuft der Finanzausgleich nicht mehr über direkte Zahlungen zwischen Geber- und Nehmerländern, sondern über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Das Finanzausgleichsgesetz regelt dieses Verfahren. Danach wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zunächst nach Einwohnerzahl verteilt. Im zweiten Schritt wird diese Verteilung durch den Finanzkraftausgleich korrigiert.
Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Zuschläge; finanzstärkere Länder müssen Abschläge hinnehmen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzkraftausgleich deshalb als Verfahren, das die zunächst einwohnerbezogene Umsatzsteuerverteilung an die Finanzkraft der Länder anpasst.
Einfach gesagt: Zunächst wird so getan, als bekäme jedes Bundesland seinen Anteil an der Umsatzsteuer nach der Zahl seiner Einwohner. Danach wird geprüft, ob ein Land im Vergleich zu den anderen Ländern besonders finanzstark oder finanzschwach ist. Finanzstarke Länder erhalten dann weniger von ihrem rechnerischen Umsatzsteueranteil, finanzschwache Länder mehr.
Berlin profitiert von diesem System erheblich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erhielt die Hauptstadt im Ausgleichsjahr 2025 Zuschläge von rund 4,2 Milliarden Euro. Das war erneut der höchste Betrag aller Länder; Berlin erhielt damit 21,1 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens. Bayern musste im selben Jahr Abschläge von rund 11,7 Milliarden Euro hinnehmen, Baden-Württemberg und Hessen jeweils rund 4,0 Milliarden Euro, Hamburg 331 Millionen Euro.

Politische Sanktion schwer begründbar

Eine Reform des Systems ist möglich. Sie müsste aber durch ein Bundesgesetz erfolgen und wegen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung des Bundesrats einbeziehen. Der Gesetzgeber könnte etwa die Ausgleichsintensität verändern oder einzelne Berechnungsgrößen neu gewichten.
Länder finanzieren aus ihren Einnahmen Verwaltung, Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte, Infrastruktur und Investitionsprogramme. Unternehmen spüren die Leistungsfähigkeit eines Landes mittelbar über Verkehrsanbindung, Bildungsangebot, öffentliche Beschaffung und Standortkosten.
Für Berlin hätte ein Wegfall der Zuschläge erhebliche Haushaltsfolgen und indirekte Folgen wie weniger Spielraum für Investitionen, mehr Druck auf soziale Programme, verschobene Bauvorhaben oder neue Prioritäten im Haushalt.

Hauptstadtvertrag ist ein anderer Fall

Vom Finanzausgleich zu trennen ist der Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Er betrifft nicht die allgemeine Finanzkraft Berlins, sondern besondere Lasten der Bundeshauptstadt. Dazu zählen Ausgaben für Sicherheit, Staatsbesuche, das Regierungsviertel und Kultureinrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Die Bundesregierung teilte Mitte September mit, der Bund und das Land Berlin hätten einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag für 2028 bis 2037 unterzeichnet. Das Volumen beträgt rund fünf Milliarden Euro, davon 2,1 Milliarden Euro für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur.
Dieser Vertrag ist politisch angreifbarer als der Länderfinanzausgleich, weil er eine konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Land ist.
Doch auch hier gilt: Die Hauptstadtfunktion Berlins hängt nicht von der Zusammensetzung des Senats und dem Parteibuch des Regierenden Bürgermeisters ab. Eine neue Landesregierung ändert nicht automatisch die Kosten für Polizeieinsätze im Regierungsviertel, Staatsbesuche oder hauptstadtbedingte Kulturaufgaben. Wer den Vertrag neu öffnen will, müsste daher erklären, welche Vertragsgrundlage sich geändert haben soll.

Finanzstarke Länder fordern Reformen

Der Streit über Berlin fällt in eine seit Jahren geführte Debatte über den Finanzausgleich. Vor allem finanzstarke Länder sehen die Belastung inzwischen als zu hoch an.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte im April 2026, dass der Finanzkraftausgleich ein „absurdes Ausmaß“ angenommen habe. Bayern müsse 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trage seit Jahren den „Löwenanteil“ des Systems, sagte der Minister damals. Die geplante Entlastung von rund 200 Millionen Euro nannte Füracker nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Aus bayrischer Sicht gehe es um ein neues Verhältnis von „Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness“.
Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht daher eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz eingereicht. Eine Entscheidung wird dieses Jahr erwartet.
Ähnlich argumentiert Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im Februar 2026, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern seien „aus der Balance geraten“. Wenn Hessen Schulden aufnehmen müsse, um andere Länder mit vier Milliarden Euro pro Jahr zu unterstützen, stimme „etwas sehr grundlegend nicht mehr“. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) wird in derselben Mitteilung des hessischen Finanzministeriums mit den Worten zitiert: „Wir stehen zur Solidarität im Föderalstaat, aber Solidarität ohne Reform ist Stillstand.“ Hessen fordere deshalb mehr Leistungsanreize und eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung der Länder.
Dem steht die verfassungsrechtliche Funktion des Ausgleichssystems gegenüber. Der Länderfinanzausgleich soll die Finanzkraftunterschiede der Länder nicht vollständig beseitigen, aber verringern. Das entspricht der Vorgabe aus dem Grundgesetz. Auch das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzausgleich als zentrales Verfahren zur Aufteilung der Umsatzsteuer und zur Angleichung der Finanzkraft unter den Ländern.

Kein einfaches Druckmittel

Ein Ausschluss Berlins vom Länderfinanzausgleich hätte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Finanzbeziehungen der Länder. Denn das geltende System knüpft an Finanzkraft, Einwohnerzahl und gesetzlich festgelegte Ausgleichsmaßstäbe an, nicht an die politische Zusammensetzung einer Landesregierung.
Würde eine Kürzung mit der Regierungsbildung in einem Land begründet, könnte ein Präzedenzfall entstehen: Finanzielle Ansprüche eines Landes würden dann nicht allein nach den bisherigen gesetzlichen Kriterien bewertet, sondern auch nach politischen Mehrheiten.
Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Regeln. Eine kurzfristige Kürzung allein aufgrund politischer Mehrheiten in Berlin ist danach nicht vorgesehen. Wer Berlin tatsächlich weniger Geld zuweisen will, müsste das Finanzausgleichsgesetz ändern, Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat organisieren und eine Regelung schaffen, die allgemeine finanzverfassungsrechtliche Kriterien erfüllt.
Die aktuelle Drohung könnte man daher eher politisch verstehen. Sie könnte dazu dienen, den Druck auf die Regierungsbildung in Berlin zu erhöhen.
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Thüringer Anhörung macht Grenzen eines Parteiverbots sichtbar


In Kürze:

  • Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hörte Sachverständige zu den rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.
  • Im Mittelpunkt standen unter anderem Artikel 21 Grundgesetz sowie die Frage, ob ein Teilverbot möglich wäre.
  • Die Anhörung zeigte: Ein Verbotsantrag wäre politisch folgenreich und müsste juristisch belastbar begründet werden.

 
Im Thüringer Landtag ging es bei der mündlichen Anhörung des Justizausschusses am Mittwoch, 30. September, vor allem um die Frage, ob ein Antrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte.
Immer wieder wurde daraus aber auch eine politische und historische Grundsatzdebatte: Wann muss ein Staat handeln? Wann überschreitet eine Partei die Grenze des demokratischen Wettbewerbs? Und wann wird ein Verbotsverfahren selbst zum Risiko für die Demokratie?
Anlass war ein Antrag der Thüringer Linksfraktion an die Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Der Thüringer Landtag kann ein solches Verfahren nicht selbst beantragen. Antragsberechtigt sind auf Bundesebene Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Justizausschuss hörte dazu mehrere Sachverständige – darunter Hans-Georg Maaßen, Ulrich Vosgerau und eine Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) –, sowie den Prominenten Hape Kerkeling an.
Der rechtliche Maßstab ist hoch. Nach dem Grundgesetz sind Parteien nur dann verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Entscheiden darf darüber allein das Bundesverfassungsgericht.

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„Fakten, Fakten, Fakten“

Hans-Georg Maaßen setzte den Ton der Gegenposition. Der Jurist und frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz erinnerte an seine Rolle im zweiten Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei NPD, das im Jahr 2017 endete. Wer über ein Parteiverbot rede, brauche eine Rechtsgrundlage, sagte Maaßen. Dafür borgte er sich das ehemalige Motto des „Focus“-Magazins: „Fakten, Fakten, Fakten.“
Seine zentrale Frage lautete: Gibt es bei der AfD eine „zweite Agenda“? Maaßen argumentierte, Programme und öffentliche Bekenntnisse der AfD enthielten Bezüge zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wer ein Verbot anstrebe, müsse deshalb beweisen, dass diese Bekenntnisse nur Fassade seien. Einzelne Zitate oder Aussagen von Funktionären reichten aus seiner Sicht nicht aus, solange nicht erkennbar werde, dass sie den Kurs der Partei tatsächlich prägten.
Aus dem Ausschuss kam die Nachfrage, wie Maaßen Äußerungen führender AfD-Politiker bewerte. Innenminister Georg Maier (SPD) hielt ihm Aussagen von AfD-Chefin Alice Weidel und dem AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier vor, in denen Gerichte und Verfassungsrichter scharf angegriffen wurden. Maaßen ordnete solche Aussagen überwiegend als politische Polemik ein. Kritik an Gerichten, auch harte, begründe für sich noch keine Ablehnung des Rechtsstaates.
Eine weitere Frage zielte auf frühere Mitglieder der NPD beziehungsweise ihrer Nachfolgepartei Die Heimat in der AfD.
Der ehemalige Vorsitzende der WerteUnion antwortete, ein Wechsel einzelner Personen „infiziere“ nicht automatisch eine Partei. Entscheidend sei, ob solche Personen Einfluss auf die politische Ausrichtung hätten. Erst wenn Funktionäre mit steuernder Wirkung oder größere Gruppen den Kurs prägten, könne daraus eine relevante Zurechnung entstehen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt auf das Gesamtbild

Anders argumentierte die GFF. Ihre Vertreterin, die Juristin Valentina Chiofalo, stellte das Gutachten der Organisation vor. Die GFF hat nach eigenen Angaben mehr als 3 Millionen öffentlich zugängliche Datenpunkte ausgewertet. Ihr Ergebnis: Die AfD verstoße nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte nach Einschätzung der GFF wahrscheinlich Erfolg.
Chiofalo nannte zwei Argumentationslinien. Zum einen gehe es um angebliche Forderungen von AfD-Vertretern nach strafrechtlicher Verfolgung politischer Gegner. Legitime Strafanzeigen seien nicht das Problem, sondern der Ruf nach Haft, Anklagebank und politischer Abrechnung wegen demokratisch getroffener Entscheidungen.
In der Anhörung wurde gefragt, ob solche Forderungen nicht noch zum normalen Meinungskampf gehörten. Chiofalo zog die Grenze dort, wo politische Entscheidungen nachträglich kriminalisiert werden sollten. Schon das „Damoklesschwert“ künftiger Strafverfolgung könne parlamentarische Entscheidungen beeinflussen.
Zum anderen habe die GFF eine Verletzung der Menschenwürde durch die AfD belegt. Dabei gehe es nicht um einzelne Aussagen von Vertretern, sondern um ein politisches Konzept. Chiofalo sprach von einem angeblichen ethnisch-kulturellen Volksverständnis, von behaupteter rechtlicher Abwertung bestimmter Deutscher mit Einwanderungsgeschichte sowie von Forderungen gegen Muslime und Schutzsuchende.
Beim Thema Kopftuchverbot unterschied die Juristin zwischen Regelungen für staatliche Amtsträger und Forderungen, Privatpersonen mit islamischem Kopftuch den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren. Das sei kein allgemeiner Laizismus, sondern ziele auf die Verdrängung des Islams aus dem öffentlichen Raum.

Kerkeling: Verbotsverfahren reicht nicht aus

Besonders sichtbar wurde der Unterschied zwischen juristischer und gesellschaftlicher Perspektive bei Hape Kerkeling. Der Unterhalter sagte gleich zu Beginn, er spreche „nicht als Experte für Verfassungsrecht“, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Kerkeling argumentierte nicht juristisch anhand von Paragrafen, sondern sprach vor allem aus der historischen Erfahrung heraus.
Er erinnerte daran, dass Thüringen ein besonderer Ort der deutschen Demokratie- und Diktaturgeschichte sei. 1930 wurde hier mit Wilhelm Frick der erste NSDAP-Innenminister eines deutschen Landes ernannt; das KZ Buchenwald liegt nur wenige Kilometer entfernt.
Kerkeling sagte, eine Demokratie könne sich selbst abschaffen, wenn genügend Menschen wegschauten. Sein Kernargument lautete: Wer die Verbrechen der Jahre 1933 bis 1945 verharmlose oder umdeute, verlasse den Boden des Grundgesetzes.
Aus dem Ausschuss wurde er gefragt, ob ein Verbot das Gedankengut verschwinden lasse. Kerkeling verneinte, dass ein Verbotsverfahren allein ausreiche. Demokratie müsse täglich verteidigt werden. Zugleich hielt er ein Verbotsverfahren für notwendig.
Auf die Sorge, ob ein gescheitertes Verfahren die AfD stärken könne, antwortete er, er habe „große Hoffnung“, dass Karlsruhe der Partei keinen „Persilschein“ ausstelle.
Eine weitere Frage zielte auf die AfD-Wähler. Was werde aus ihnen, wenn eine Partei verboten werde? Kerkeling unterschied zwischen Organisation und Anhängerschaft. Die Wähler seien nicht verschwunden, müssten aber politisch wieder erreicht werden. Demokratische Parteien müssten zuhören und Sorgen ernst nehmen. Sein Appell ging damit über das Verbotsverfahren hinaus: Ein juristischer Schritt könne politische Arbeit nicht ersetzen.

Vosgerau warnt vor Karlsruhe als Versuchslabor

Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Staatsrechtslehrer, stellte sich entschieden gegen die Logik eines Verbotsantrags. Er hielt den Thüringer Antrag zwar nicht für verfassungswidrig, aber für rechtlich begrenzt wirksam. Thüringen könne das Verfahren nicht selbst einleiten; der Landtag könne seine Landesregierung auch nicht einfach im Bundesrat anweisen. In der Sache sah Vosgerau keine Erfolgsaussicht.
Besonders wandte er sich gegen die Vorstellung, man könne Karlsruhe erst einmal „prüfen lassen“. Ein Parteiverbotsverfahren sei kein unverbindliches Gutachten. Wer den Antrag stelle, müsse von der Verfassungsfeindlichkeit überzeugt sein. Vosgerau sagte: „Da kann man nicht sagen: Wir probieren das mal.“ Schon der Antrag greife tief in den politischen Wettbewerb ein.
Vosgerau stellte zudem die Möglichkeit eines Teilverbots infrage. Hintergrund ist Paragraf 46 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Danach kann das Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit auf einen „rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei“ beschränken.
Der Staatsrechtler bezweifelte, dass diese Regelung vom Grundgesetz gedeckt sei, weil Artikel 21 Grundgesetz nur von Parteien spreche, nicht ausdrücklich von Landesverbänden oder Teilorganisationen. Aus seiner Sicht könnte ein Antragsteller dadurch das Risiko eines Verfahrens senken: Scheitere ein Verbot der Gesamtpartei, könne ein Teilerfolg gegen einen Landesverband politisch dennoch als Erfolg erscheinen.

Delegitimiert die AfD staatliche Institutionen?

In der Befragung wurde Vosgerau außerdem auf die These angesprochen, die AfD delegitimiere staatliche Institutionen. Er unterschied zwischen Kritik und verfassungsfeindlicher Delegitimierung. Regierung und staatliche Stellen hart anzugreifen, sei Recht der Bürger und Pflicht der Opposition, sagte er. Gefährlich werde es erst, wenn eine Partei die Grundordnung selbst beseitigen wolle.
Auch beim Volksbegriff widersprach Vosgerau der Verbotsargumentation. Das NPD-Urteil von 2017 dürfe nicht so gelesen werden, als sei jeder ethnisch-kulturelle Bezug automatisch verfassungswidrig. Problematisch werde es aus seiner Sicht erst, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft ohne Einzelfallprüfung Rechte wie die Staatsangehörigkeit aberkannt werden sollten.
Schließlich verwies Vosgerau auf Artikel 146 Grundgesetz. Der Staatsrechtler argumentierte: Das Grundgesetz sehe selbst vor, dass es eines Tages durch eine neue Verfassung abgelöst werden könne. Artikel 146 sagt, dass das Grundgesetz an dem Tage sein Gültigkeit , an dem „eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden“ sei.
Daraus leitete Vosgerau eine grundsätzliche Frage ab: Wenn das deutsche Volk Träger der verfassunggebenden Gewalt bleibe und über eine neue Verfassung nachdenken dürfe, wie könne dann politisches Handeln in Richtung einer neuen Verfassung als verfassungsfeindlich verfolgt werden? Er formulierte zugespitzt, das Grundgesetz erkläre gewissermaßen „die Revolution“ für legal.
Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil von 2017 allerdings klargestellt, dass Artikel 146 während der Geltung des Grundgesetzes kein aktives Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung legitimiert.
Parteien dürften über eine neue Verfassung und andere Staatsmodelle sprechen. Ein planvolles Vorgehen gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaatlichkeit bleibe jedoch verfassungsrechtlich relevant.
Das Bundesverfassungsgericht heißt es dazu:
„Auch wenn Art. 146 GG dem Verfassungsgeber die Möglichkeit einer völligen Neuschöpfung der Verfassung eröffnen sollte, wird dadurch für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes ein auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes aktives Handeln einer politischen Partei nicht legitimiert. Diese kann sich auf die Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG nur berufen, soweit ihr Handeln nicht gegen den unantastbaren Kernbestand einer freiheitlichen Demokratie gerichtet ist.“

Die Lehren aus dem NPD-Verfahren

Über der gesamten Anhörung stand das 2017er-NPD-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals zwar verfassungsfeindliche Ziele der Partei fest, verbot die Partei aber letztlich nicht. Es fehlten konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg dieses Handelns möglich erscheinen ließen.
Ein Verbot verlange laut Gericht also mehr als verfassungsfeindliche Programmatik. Die Partei müsse über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele “nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“.
Genau hier sehen Befürworter eines Verfahrens den Unterschied zur AfD. Sie ist keine politisch bedeutungslose Kleinstpartei. Sie verfügt über Mandate, Fraktionen, Landesverbände, kommunale Verankerung und hohe Umfragewerte.
Aus Sicht der GFF spreche gerade dieses Potenzial dafür, die AfD am Karlsruher Maßstab anders zu bewerten als die NPD. Gegner halten dagegen, politische Stärke könne nicht den Nachweis verfassungswidriger Ziele ersetzen.
Weitere Sachverständige, die im Landtag am 30. September aussagten, waren die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer sowie die Rechtswissenschaftler Katrin Groh und Kyrill-Alexander Schwarz.

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AfD-Verbotsverfahren: Expertenanhörung in Erfurt zu Für und Wider


In Kürze:

  • Der Thüringer Landtag befasst sich in einer Anhörung mit einem Antrag der Linken zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.
  • Ein Verbot könnten nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
  • Befürworter und Skeptiker bewerten, ob ein Verfahren rechtlich tragfähig und politisch verantwortbar wäre.

 
Im Thüringer Landtag hat am Mittwoch, 30. September, eine öffentliche mündliche Anhörung vor dem Justizausschuss zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren begonnen. Grundlage ist ein Antrag der Linken-Fraktion vom Mai 2025. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen.
Eine Entscheidung über ein Parteiverbot fällt in Erfurt nicht. Die Anhörung der geladenen Experten soll den im Landtag vertretenen Parteien unter anderem Aufschluss darüber geben, wie aussichtsreich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre.
Geladen waren mehrere Sachverständige und weitere zu befragende Personen, darunter Juristen, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Personen des öffentlichen Lebens.
Die Anhörung war in drei Blöcke aufgeteilt. Im ersten Block wurden die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer gehört. Im zweiten Block folgten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh. Für den dritten Block waren der Unterhalter Hape Kerkeling, der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Rechtswissenschaftler Kyrill-Alexander Schwarz und der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vorgesehen.
Der Landesverband der AfD in Thüringen stellt seit der Wahl 2024 die größte Fraktion im Erfurter Landtag.

Erfurt entscheidet nicht über ein Verbot

Der rechtliche Rahmen setzt der Landespolitik enge Grenzen. Ein Parteiverbotsverfahren gegen eine bundesweit organisierte Partei können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen.
Eine Landesregierung ist nur dann antragsberechtigt, wenn sich die Organisation einer Partei auf ihr eigenes Land beschränkt. Der Thüringer Antrag der Linksfraktion zielt deshalb nicht auf einen Alleingang des Landes. Er soll die Landesregierung politisch dazu bewegen, über den Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung auf ein Verfahren hinzuwirken.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,“. Über diese Frage entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht hat diese Vorgaben in früheren Parteiverbotsverfahren präzisiert. Ein Verbot setzt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele voraus. Eine Partei muss auch aktiv darauf hinarbeiten, diese Ziele zu erreichen.
Im NPD-Urteil von 2017 verlangte Karlsruhe zudem konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass ein Erfolg zumindest möglich erscheint. Die NPD wurde damals trotz verfassungsfeindlicher Zielsetzung nicht verboten, weil ihr nach Einschätzung des Gerichts die tatsächliche Durchsetzungskraft fehlte. Genau diese Frage der „Potentialität“ wäre auch bei einem möglichen AfD-Verfahren zentral.

AfD sieht Verfahren als aussichtslos

Der Landtagsabgeordnete Daniel Haseloff von der AfD hält ein mögliches Verbotsverfahren für „völlig aussichtslos“. Im Interview mit Epoch Times begründete er dies mit juristischen und gesellschaftlichen Einwänden. Aus seiner Sicht beruhe die Debatte in Thüringen wesentlich auf den Einstufungen des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021.
Genau dieses Fundament stellt Haseloff infrage. Er verwies auf den Untersuchungsausschuss zum Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD). Dort sei aus Sicht der AfD deutlich geworden, dass die Einstufung des Landesverbandes „völlig rechtswidrig“ erfolgt sei. Das gesamte Fundament, auf dem ein Verbotsverfahren beruhen solle, sei deshalb „bröselig“.
Ein Vorgehen gegen einzelne Landesverbände sei nicht möglich. Für ein Verbot der Gesamtpartei gebe es zudem keine ausreichende Beweislast.

Jurist warnt vor vorschneller Bewertung

Deutlich zurückhaltender äußerte sich Ralph Hutschenreuther. Hutschenreuther ist Jurist und sitzt seit 2024 im Thüringer Landtag, eingezogen für das BSW. Inzwischen hat er zusammen mit anderen ehemaligen BSW-Abgeordneten die Fraktion Thüringen Gerecht gegründet.
Im Interview mit Epoch Times sagte Hutschenreuther die Erfolgsaussichten eines Verfahrens ließen sich nicht abschließend bewerten. Auch die Anhörung könne kein „abschließendes Ergebnis“ liefern, weil dort nicht alle Beweise gesichtet und bewertet würden.
Es gehe zunächst um rechtliche Grundlagen, mögliche Antragswege und die Frage, wer antragsberechtigt sei. Auch ein Verbot rechtlich oder organisatorisch selbstständiger Teilstrukturen sei umstritten. Ein solches Teilverbot habe es nach seiner Kenntnis bislang nicht gegeben. Am Ende müsse darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

CDU sieht offene Fragen

Auch die CDU-Abgeordnete Marion Rosin betonte im Interview mit Epoch Times, dass Thüringen nicht selbst über ein Parteiverbot entscheide. Man stehe am „Anfang eines Prozesses“. Die CDU-Fraktion wolle sich zunächst durch die Anhörung informieren und anschließend bewerten, wie weiter damit umzugehen sei.
Rosin verwies auf die Einschätzungen des Verfassungsschutzes, aber auch auf den Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag.
Gleichzeitig betonte sie, die Verfassung sei das „höchste Gut“ des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sollten Parteien diese Grundlage nicht achten, könne ein Verbotsverfahren eine Lösung sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, müsse jedoch sorgfältig geklärt werden.

Was ein Verbot für Wähler und Gesellschaft bedeuten könnte

Haseloff warnte, ein erfolgreiches Verbot würde vielen Bürgern die politische Alternative nehmen, die sie inzwischen wählten. Er bezweifelte, dass diese Wähler anschließend einfach zu anderen Parteien zurückkehren würden. Aus seiner Sicht werde ein Verbot zu einer „massiven Verdrossenheit“ führen.
Hutschenreuther sieht ebenfalls Gesprächsbedarf nach einem möglichen Verbot. Entscheidend sei die öffentliche Erklärung, dass nicht einzelne Wähler oder Meinungen verboten würden. Ein Parteiverbot treffe eine Organisation, nicht die politische Haltung jedes einzelnen Unterstützers.
Nach einem erfolgreichen Verfahren müsse der Bevölkerung deshalb erklärt werden, dass nicht Protest oder politische Unzufriedenheit verboten würden, sondern eine Organisation, die nach Karlsruher Bewertung gegen Grundwerte des Grundgesetzes verstößt. Gleichwohl räumte er ein, dass ein solches Verfahren das politische Klima komplizierter machen könne.
Rosin sagte, mögliche Spannungen seien selbstverständlich zu berücksichtigen. Gerade wegen der hohen Zustimmungswerte der AfD müsse die Politik sehr genau prüfen, ob der Zeitpunkt und der Weg richtig seien. Aufgrund der Wahlerfolge der AfD müsse geprüft werden, ob ein Verbotsverfahren die gesellschaftliche Polarisierung weiter verstärken könne.

Entscheidung liegt nicht in Erfurt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, die AfD habe sich seit ihrer Gründung fortlaufend radikalisiert und ziele darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die Voraussetzungen für ein Verbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes lägen demnach vor.
Damit stehen zwei Ebenen nebeneinander: politisch die Frage, wie ein Verbot auf Wähler und Gesellschaft wirken würde; verfassungsrechtlich die Frage, ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind.
Ein mögliches Verfahren läge am Ende nicht in Erfurt, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Der Thüringer Landtag kann mit der Anhörung Argumente sammeln und den Antrag der Linken-Fraktion weiter beraten. Ob daraus eine Initiative gegenüber Bundesregierung oder Bundesrat wird, bleibt offen.
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Tankrabatt, Polizeiarbeit, Elterngeld: Die Beschlüsse des Bundesrats

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Bundesrat eine Reihe von Beschlüssen gefasst – vom Tankrabatt über mehr Befugnisse für die Bundespolizei bis zum antragslosen Kindergeld. Ein Überblick:

Tankrabatt kommt zum Oktober

Der eilig von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Tankrabatt kann pünktlich zum 1. Oktober in Kraft treten. Nach dem Bundestag passierte das Gesetz auch den Bundesrat.
Demnach sollen für drei Monate bis Jahresende die Steuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent je Liter sinken. Mehrere Bundesländer forderten darüber hinausgehende Maßnahmen, etwa eine Übergewinnsteuer, gezieltere Maßnahmen statt Unterstützung „mit der Gießkanne“ sowie eine sinkende Abhängigkeit von Öl.

Reform des Polizeigesetzes

Grünes Licht gab es von der Länderkammer auch für die Reform des Bundespolizeigesetzes, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt.
Die Polizei bekommt nun im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe eine Reihe neuer Befugnisse, insbesondere bei der Datenerhebung und beim Einsatz von Drohnen zur Überwachung und Aufklärung.
Zugleich dürfen die Beamten Flugkörper selbst abwehren. Mehrere Ländervertreter sprachen von einem „guten Tag“ für die Sicherheit des Landes.

Kindergeld künftig antragslos möglich

Ab dem kommenden Jahr wird das Kindergeld im Regelfall automatisch nach der Geburt ausbezahlt – zunächst für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens eins haben, und in einem zweiten Schritt für erste Kinder.
Voraussetzung ist etwa, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt und ein Elternteil im Inland arbeitet. Der Bundestag billigte nun entsprechende Regierungspläne.
Außerdem verabschiedete die Länderkammer eine Entschließung zu weniger Bürokratie beim Elterngeld, die nun der Regierung zugeleitet wird.

Vermieter haften künftig für E-Scooter-Unfälle

Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter an Schadenersatz kommen. Der Bundesrat stimmte für einen Gesetzentwurf der Regierung, wonach für E-Scooter künftig bei Unfällen die gleichen Haftungsregeln gelten sollen wie für andere Kraftfahrzeuge.

Haushalt 2027: Kritik am Stopfen von Löchern

Bei den Beratungen über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr haben mehrere Länder das Stopfen von Haushaltslöchern kritisiert und zudem vor Steuererhöhungen gewarnt.
Von der Bundesregierung geplant sind etwa eine höhere Tabaksteuer und eine Zuckersteuer. Die Länder forderten in ihrer Stellungnahme außerdem entschlossenes Handeln bei Investitionen, und schnelle Maßnahmen gegen hohe Stromkosten.

Entschließungen zu Plattformen und Autoposing

Der Bundesrat fasste mehrere eigene Entschließungen, die nun der Regierung weitergeleitet werden – dieser steht es frei, ob und wann sie die Anregungen berücksichtigt. So forderte die Länderkammer etwa bessere Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten, vor allem eine Direktanstellung der Fahrer bei den Plattformen.
Außerdem forderten die Abgeordneten ein härteres Durchgreifen bei Autoposing, damit werden heulende Motoren oder riskante Fahrmanöver umschrieben. Das sei eine Gefahr für die Sicherheit und Verkehrsordnung, argumentierten die Länder.
Mecklenburgs Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warb zudem für eine Entschließung zum Recht auf Vergessenwerden bei einer Krebserkrankung. So soll bleibenden Nachteilen, etwa bei Krediten oder bei Adoptionen, entgegengewirkt werden. Der Text wurde in die Ausschüsse überwiesen.

Stellungnahmen zu Nachrichtendiensten, Wohngeld und Bafög

Bei einer Reihe von Gesetzen der Bundesregierung fasste der Bundesrat Stellungnahmen: Bei der Reform der Nachrichtendienste, die mehr Überwachungsbefugnisse bekommen und auch mit Gegenangriffen aktiv werden sollen, formulierten die Länder Änderungsvorschläge.
Sie forderten eine transparentere Beteiligung an der Ermittlung und Berücksichtigung der Kosten und eine breitere Fassung des Begriffs freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Außerdem müsse eine Datenübermittlung auch beim Verdacht der Volksverhetzung möglich sein.
Bei der geplanten Kürzung des Wohngelds fürchten die Länder höhere Kosten für die Kommunen – denn dadurch könnten mehr Menschen auf soziale Sicherungssysteme angewiesen sein.
Der Ausschussempfehlung, das Gesetz abzulehnen, folgten die Ländervertreter nicht. Beide Gesetze gehen nun wieder an den Bundestag und dann erneut an den Bundesrat.
Kritik gab es auch an der geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe – unter anderem daran, dass die Bündelung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter einem gemeinsamen Dach nun doch nicht kommt.
Bei der Bafög-Reform forderten die Länder Nachbesserungen und kritisierten die Kürzungen bei der Wohnkostenpauschale und eine zu geringe Anhebung der Freibeträge.(afp/red)
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Spritpreise: Deutschland bringt Tankrabatt auf den Weg, Österreich plant Spritpreisbremse ein


In Kürze:

  • Niedersachsen will die mögliche tägliche Spritpreiserhöhung von 12 auf 20 Uhr verschieben.
  • Deutschland plant ab Oktober eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel.
  • Österreich will neben einer Steuersenkung auch die Margen der Mineralölunternehmen begrenzen.

 
Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise für Benzin und Diesel grundsätzlich nur einmal täglich erhöhen. Der Zeitpunkt ist derzeit auf 12 Uhr festgelegt. Niedersachsen möchte an der Regelung festhalten, schlägt jedoch eine spätere Uhrzeit vor.
Wie der NDR am Donnerstag, 24. September, berichtet, hält das niedersächsische Wirtschaftsministerium die Grundidee der Regelung für sinnvoll. Die feste Uhrzeit soll die Entwicklung der Spritpreise für Autofahrer besser vorhersehbar machen. Gleichzeitig sei 12 Uhr für viele Menschen unpraktisch. Berufstätige und Familien hätten häufig keine Möglichkeit, rund um die Mittagszeit zu tanken.
Deshalb spricht sich das Ministerium dafür aus, die mögliche Preiserhöhung künftig erst um 20 Uhr zuzulassen. Autofahrer könnten dadurch insbesondere nach der Arbeit noch zu einem niedrigeren Preis tanken, bevor eine Preiserhöhung möglich ist.

ADAC fordert Abschaffung

Der ADAC fordert dagegen die Abschaffung der bisherigen 12-Uhr-Regel. Laut einer Stellungnahme habe die Vorgabe zwar die Zahl der täglichen Preisänderungen deutlich reduziert und den Zeitpunkt der Preiserhöhung vorhersehbarer gemacht. Eine Senkung der Spritpreise habe sie nach Einschätzung des Automobilklubs jedoch nicht bewirkt. Stattdessen habe sich die Preisdifferenz innerhalb eines Tages vergrößert.
Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hatte gemeinsam mit dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie bereits im April die Auswirkungen der Regelung untersucht. Demnach kann eine einmalige Preiserhöhung zu höheren Durchschnittspreisen führen.

Neuer Tankrabatt in Deutschland

Parallel zur Diskussion über die 12-Uhr-Regel plant die Bundesregierung angesichts zuletzt stark gestiegener Spritpreise erneute Entlastungen für Autofahrer. So soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel von Anfang Oktober bis Ende Dezember um rund 14 Cent pro Liter gesenkt werden.
Unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer soll sich laut Bundesregierung eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter ergeben.
Bundestag und Bundesrat sollen am Freitag, 25. September, über die Neuauflage des Tankrabatts abstimmen. Die Kosten werden auf rund 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Die Hälfte tragen die Bundesländer.
Nachdem der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit seinem Vorstoß für eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene bislang keinen Erfolg hatte, spricht sich der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) dafür aus, notfalls eine nationale Regelung einzuführen, falls eine Regelung auf EU-Ebene nicht zustande kommt.
Damit sollen die Unternehmen stärker an der Finanzierung der Entlastung für Verbraucher beteiligt werden.

Österreich begrenzt Margen der Mineralölunternehmen

Während Deutschland einen Tankrabatt vorbereitet, hat Österreich eine neue Spritpreisbremse auf den Weg gebracht. Wie der ORF am Mittwoch berichtet, soll die Entlastung für Benzin und Diesel im Oktober und November mehr als zwölf Cent pro Liter betragen.
Dafür soll die Mineralölsteuer um 6,7 Cent pro Liter gesenkt werden. Zusätzlich ist eine Begrenzung der Margen der Mineralölunternehmen um 3,5 Cent pro Liter vorgesehen. Durch die damit ebenfalls sinkende Mehrwertsteuer soll sich insgesamt eine Entlastung von mehr als 12 Cent pro Liter ergeben.
Der österreichische Nationalrat soll am 28. September über die zweimonatige Spritpreisbremse abstimmen.
(zk)
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21. September: Merz will weitermachen | Neuer Tankrabatt | AfD stellt Landtagspräsidenten

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Merz will weitermachen

Bundeskanzler Friedrich Merz will auch nach den herben Wahlniederlagen der CDU am Sonntag weiter im Amt bleiben. Nötig seien nun „Stabilität und ein klarer Kurs“. Auch wies der Kanzler die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse von sich. Diese seien auch auf eine „tiefgreifende Veränderung des politischen Parteiensystems“ zurückzuführen. Für die CDU stellten sich nun grundlegende und langfristige Fragen, über die diskutiert werden müsse.

Neuer Tankrabatt

Ab 1. Oktober gilt vermutlich ein neuer Tankrabatt – Bundestag und Bundesrat sollen die Steuersenkung in dieser Woche beschließen. Wie im Mai und Juni soll bis zum Jahresende die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14 Cent pro Liter gesenkt werden. Inklusive darauf fällig werdender Mehrwertsteuer summiert sich der Tankrabatt auf 17 Cent pro Liter.

AfD stellt Landtagspräsidenten

Die AfD hat sich mit dem BSW in Sachsen-Anhalt auf die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten und eines BSW-Vizepräsidenten geeinigt. BSW-Chefin Amira Mohamed Ali bestätigte dies: Die AfD sei in Sachsen-Anhalt jetzt stärkste Kraft geworden, damit stehe ihr auch der Landtagspräsident zu. Nun will die AfD-Fraktion in ihrer nächsten Sitzung am 29. September beschließen, welchen Kandidaten sie dafür aufstellen will.

Standortprobleme

Für die Hälfte der Unternehmen sind Bürokratie und Regulierung das größte Standortproblem in Deutschland. Mit großem Abstand folgen erst die Energie- und Arbeitskosten. Das zeigt eine aktuelle ifo-Umfrage. Bürokratischer Aufwand koste Unternehmen dabei gleich auf zwei Wegen: Er binde Personal und mache Investitionen unwirtschaftlich.

Merz kündigt Gesetz gegen Enteignung an

Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat Bundeskanzler Merz die rasche Verabschiedung eines Bundesgesetzes gegen die Enteignung von Wohnraum angekündigt. Es gehe „vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden“. Die Ankündigung der Partei zur Enteignung großer Wohnungskonzerne habe im In- und Ausland eine verheerende Wirkung gehabt.
 
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Die Bundestreue – was sie bedeutet und welche Funktion sie hat


In Kürze:

  • Die Bundestreue prägt das föderale Miteinander zwischen Bund und Ländern.
  • Die Bundestreue hat ihre historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert.
  • Bislang wurde sie noch nie in der Praxis angewandt.
  • Zunächst können Konflikte zwischen Bund und Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

 
Nach dem klaren Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt am Sonntag, 6. September, wies Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf die Grenzen politischer Macht und auf die Bundestreue hin. Das Grundgesetz gelte auch im ostdeutschen Bundesland, betonte er. So könne der Bund bei Verstößen gegen bundesrechtliche Pflichten, beispielsweise im Bereich der Migration, eingreifen. Der Bundeszwang nach Art. 37 des Grundgesetzes sei ein äußerstes Mittel.
Dahinter steht ein Verfassungsprinzip, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt.
Doch was bedeutet Bundestreue konkret? Welche Pflichten ergeben sich aus ihr? Gab es vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit Konflikte zwischen Bund und Ländern? Die Epoch Times beantwortet einige Fragen zu dem Thema.

Wie kam es zur Bundestreue?

Der Grundsatz der Bundestreue hat seine historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert. In der Reichsverfassung des Deutschen Reiches von 1871 gab es bereits das Konzept gegenseitiger „Bundespflichten“. Dabei sah Artikel 19 sogar eine sogenannte Reichsexekution vor, wenn ein Bundesglied seine verfassungsmäßigen Pflichten nicht erfüllte. Es entspricht zwar noch nicht der heutigen „Bundestreue“, zeigt aber eine frühe Grundlage des Gedankens.
Der Staats- und Verfassungsrechtler Rudolf Smend (1882–1975) entwickelte die Idee weiter. In seiner 1916 erschienenen Abhandlung „Ungeschriebenes Verfassungsrecht im monarchischen Bundesstaat“ formulierte er die Bundestreue als Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts. Smend verstand sie als einen allgemeinen Rechtssatz, der Reich und Einzelstaaten zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme und Zusammenarbeit verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht griff diesen Gedanken 1952  auf. In einem Urteil vom 21. Mai 1952 (BVerfGE 1, 299, Leitsatz 7b) leitete es aus dem bundesstaatlichen Prinzip eine verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes und seiner Länder zu „bundesfreundlichem Verhalten“ her. Dabei verwies es ausdrücklich auf Smends Ausführungen von 1916. Damit erkannte das Bundesverfassungsgericht die Bundestreue als ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz an und präzisierte sie in späteren Rechtsprechungen weiter.

Was bedeutet Bundestreue konkret?

Bundestreue bedeutet im deutschen Verfassungsrecht vereinfacht ausgedrückt: Bund und Länder müssen ihre jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten so ausüben, dass sie aufeinander Rücksicht nehmen. Die Funktionsfähigkeit des Bundes darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Grundlage ist das Bundesstaatsprinzip aus dem Grundgesetz, Art. 20 Absatz 1. Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus das Gebot des „bundesfreundlichen Verhaltens“ – also die Bundestreue – ab. In dem ersten Absatz heißt es wörtlich: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Das Bundesverfassungsgericht schlussfolgert daraus, dass Bund und Länder bei der Ausübung ihrer Kompetenzen die Belange der jeweils anderen Seite berücksichtigen müssen (Rn. 71). Des Weiteren dürfen Bund und Länder nicht einfach aneinander vorbei handeln, wenn vor dem Hintergrund der föderalen Aufgabenverteilung eine Zusammenarbeit erforderlich ist. Auch dürfen weder Bund noch Länder in die Kompetenzen (Rn. 99) des jeweils anderen eingreifen und dadurch die föderale Ordnung beeinträchtigen.
Ein konkretes Beispiel für eine missbräuchliche Ausübung von Kompetenzen liefert ein Fall aus Bremen: Das Land verbot 2012 per Gesetz den Umschlag von Kernbrennstoffen in seinen Häfen. Es berief sich dabei auf seine Zuständigkeit für die Nutzung des Hafens. Das Verwaltungsgericht Bremen sah 2015 darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue, weil Bremen damit die Kompetenzordnung des Bundes umgehe, um politischen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Es legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz 2021 wegen des Verstoßes gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes für nichtig.

Was passiert, wenn ein Land seine Bundespflichten nicht erfüllt?

Erfüllt ein Bundesland die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz vorgeschriebenen Bundespflichten nicht, kann die Bundesregierung nach Artikel 37 Abs. 1 des  Grundgesetzes Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. Dem muss der  Bundesrat zustimmen.
Um den Bundeszwang durchzusetzen, kann die Regierung, die das Weisungsrecht hat, oder ein von ihr beauftragter Vertreter nach Artikel 37 Abs. 2 den Ländern und ihren Behörden Weisungen erteilen. Der Artikel 37 legt keine konkreten Maßnahmen fest. Es ist darin lediglich die Rede von „notwendigen Maßnahmen“, mit denen das Land zur Erfüllung seiner Pflichten angehalten werden soll.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bezeichnen den Bundeszwang als ein „Drohmittel“ mit einer „gewissen Vorwirkung“. Darüber hinaus erfülle er eine „Reserve- und Auffangfunktion“, die im Fall eines nicht zu lösenden Konflikts bereitstehe (Seite 4).
Bei der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder sieht das Grundgesetz daneben ein eigenes Verfahren der Bundesaufsicht vor. Nach Artikel 84 Abs. 3 übt die Bundesregierung die Aufsicht darüber aus, dass sich die Länder an die Bundesgesetze halten. Wenn ein Land Mängel nicht beseitigt, entscheidet auf Antrag der Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen diesen Beschluss kann man laut Art. 84 Abs. 4 das Bundesverfassungsgericht anrufen. Kommt ein Land seiner Pflicht nach, entfällt die Grundlage für den Bundeszwang.

Wurde der Bundeszwang bereits angewendet?

Nein, bislang wurde der Bundeszwang nicht angewendet. Bisher einigten sich Bund und Länder bzw. das Bundesverfassungsgericht urteilte bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Ein Beispiel: Mitte der 1990er-Jahre stritten der Bund und Schleswig-Holstein über die Einstufung eines Abschnitts der Bundesstraße B 75 zwischen Lübeck und Bad Oldesloe. Das Bundesverkehrsministerium wies das Land an, den Teil der Straße nach Landesrecht abzustufen. Schleswig-Holstein weigerte sich, sodass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Folge war. Die Bundesregierung beantragte festzustellen, dass das Land mit seiner Weigerung gegen seine Pflichten aus dem Grundgesetz verstoßen habe.
Die Karlsruher Richter stellten am 3. Juli 2000 fest, dass die Weisung des Bundes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Er habe damit seine Befugnisse überschritten, hieß es; damit war der Antrag zurückgewiesen. Hätte das Gericht dem Bund recht gegeben und das Land sich dennoch geweigert, wäre dies Grundlage für die Einleitung eines Bundeszwangs unter Berücksichtigung der erwähnten Regeln gewesen.
Ende Juni fand übrigens die erste Bund-Länder-Konferenz in diesem Jahr statt. Die Teilnehmer betonten dabei die Wichtigkeit der Zusammenarbeit. Kanzler Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders.“
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Nach Merz bringt auch Frei Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt ins Spiel


In Kürze:

  • Nach Friedrich Merz hat auch Thorsten Frei einen möglichen Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt angesprochen.
  • Voraussetzung wäre ein Verstoß einer Landesregierung gegen Verfassung oder Bundespflichten.
  • Artikel 37 des Grundgesetzes sieht den Bundeszwang als letztes Mittel vor.
  • Die Debatte ist bislang hypothetisch: Die AfD wurde zwar mit Abstand stärkste Kraft, verfehlte die absolute Mehrheit jedoch knapp.

 
Nach Bundeskanzler Friedrich Merz hat nun auch CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei das Thema des sogenannten Bundeszwangs mit Blick auf Sachsen-Anhalt ins Spiel gebracht. Dieser könne zum Tragen kommen, sollte es eine AfD-geführte Landesregierung geben und diese gegen Verfassung oder Bundespflichten verstoßen.
Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) äußerte Frei in der Samstagsausgabe vom 12. September:
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“

AfD-Regierung hätte in Sachsen-Anhalt Spielraum bei Migration – Grundzüge bestimmt aber der Bund

Bereits am Montag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Pressekonferenz in Berlin angedeutet, Instrumente zur Durchsetzung der Bundestreue anzuwenden, sollte dies in Sachsen-Anhalt erforderlich werden. Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung, so Merz, dies gelte jedoch nicht für „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Sollte eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Grenzen verbindlicher Gesetze oder der Verfassung überschreiten, werde man „alles tun, um das zu korrigieren“, so Merz. Die Pflicht zur Bundestreue bestimme wesentliche Teile der Politik. Dies gelte beispielsweise in der Einwanderungs- oder Ausländerpolitik. Hier hätten die Länder Spielräume, die Grundzüge würde aufgrund der Kompetenzverteilung im Grundgesetz jedoch der Bund bestimmen.
Artikel 37 des Grundgesetzes kommt zum Tragen, wenn „die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt“. Dem Größenschluss zufolge gilt dies erst recht dann, wenn Entscheidungen von Ländern gegen die Verfassung verstoßen.

Bundeszwang ist letztes Mittel – und unterliegt parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle

Sollte die Bundesregierung zu dem Schluss gelangen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Bundeszwangs gegeben sind, kann sie „mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Technisch könnte die Bundesregierung oder ein von ihr eingesetzter Beauftragter ein Weisungsrecht gegenüber dem betroffenen Land und dessen Behörden ausüben.
Wie Frei selbst einräumt, stellt ein solches Vorgehen jedoch eine Ultima Ratio dar. Es müssen also erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um mit dem Land eine gesetzeskonforme Lösung von Konflikten über Gesetzgebung oder Vollziehung zu erzielen. Außerdem unterliegt der Bundeszwang der parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag und der Überprüfung durch Gerichte.
Zu Beginn der Woche hatte sich bereits der EU-Abgeordnete der Grünen, Daniel Freund, zum Thema möglicher Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu Wort gemeldet. Er brachte die Möglichkeit einer Zurückhaltung von EU-Fördermitteln ins Spiel, sollte eine solche verbindliche Vertragsinhalte und Prinzipien der EU verletzen. Sein SPE-Kollege Matthias Ecke wies diesen Vorstoß zurück und verwies auf innerstaatliche Mittel, um notfalls verfassungskonformes Regieren zu gewährleisten.

Bislang rein hypothetische Debatten – noch keine AfD-geführte Koalition in Sicht

Die Debatten spielen sich bis dato im Bereich des Hypothetischen ab. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wurde die AfD am vergangenen Sonntag mit deutlichem Abstand stärkste Kraft. Die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch knapp. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund benötigt mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen, um Gesetze beschließen zu können.
In der Vorwoche hat die AfD in Sachsen-Anhalt Einladungen zu Sondierungsgesprächen an alle im Landtag vertretenen Parteien versandt. SPD, Grüne und Linkspartei haben abgelehnt. Die CDU hat sich nicht explizit zu den Einladungen geäußert, eine Regierungskoalition mit der AfD jedoch abgelehnt. Auch haben alle 15 Abgeordneten der Partei auf Anfrage des MDR erklärt, nicht zu einem Wechsel zur AfD bereit zu sein.
Das überraschend in den Landtag eingezogene BSW hat zwar erklärt, Sondierungsgespräche mit der AfD führen zu wollen. Allerdings haben Spitzenkandidatin Claudia Wittig und Gründerin Sahra Wagenknecht ausgeschlossen, dass das BSW in eine Koalition eintreten wird. Die Wagenknecht-Partei favorisiert zudem die Wahl einer überparteilichen Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten, was die AfD ausschließt. Gleichzeitig machte Wagenknecht deutlich, dass das BSW die Remigrationsagenda der AfD nicht mittragen wird.
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CDU-Arbeitnehmerflügel stellt sich gegen Merz: Streit um Rente


In Kürze:

  • Der CDU-Arbeitnehmerflügel fordert bei der Rentenreform einen Kompromiss.
  • Mehrere ostdeutsche Ministerpräsidenten lehnen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab.
  • Die Rentenkommission empfiehlt eine Abschaffung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“.

 
In der Debatte um die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren stellt sich die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Arbeitnehmerflügel der CDU, gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Die Bundesregierung sollte bei der Rentenreform „nicht auf ihren weitreichenden Maximal-Forderungen beharren“, äußerte CDA-Vize Christian Bäumler gegenüber dem „Tagesspiegel“.

Bas will Gesamtpaket nicht mehr aufschnüren – Schwesig führt Widerstand an

Auch die Union solle „Beweglichkeit zeigen“, wenn es um die landläufig fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete vorzeitige Altersrente geht.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte im Juni ein Gutachten mit 33 Empfehlungen zur Stabilisierung der Altersrente vorgelegt. Eine davon war die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die einen Rentenbezug bereits vor dem gesetzlichen Eintrittsalter ermöglichen soll.
Die Bundesregierung – darunter auch SPD-Bundesvorsitzende und Sozialministerin Bärbel Bas – hatte angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission ohne weitere Abstriche umsetzen zu wollen.
Bas erklärte mit Blick auf die Vorschläge, diese seien für die Sozialdemokraten „kein Wunschergebnis“. Allerdings machte sie auch deutlich, das Gesamtpaket nicht aus Unmut über einzelne Punkte selektiv auseinanderreißen zu wollen.
Dies sehen einige Parteikollegen in den Ländern jedoch anders. Unter anderem hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die im September um ihre Wiederwahl kämpft, von Beginn an gegen die Rentenpläne ausgesprochen.
In einem Interview mit „t-online“ betonte Schwesig: „Wer 45 Jahre im Schichtdienst arbeitet, hat eine enorme Lebensleistung erbracht und muss weiterhin einen Anspruch auf eine auskömmliche Rente ohne Einschnitte haben.“

Geschlossene Front ostdeutscher Länder – auch Saarland und Bremen dabei

Die Ministerpräsidentin wies darauf hin, dass gerade in Ostdeutschland nur die wenigsten Erwerbstätigen ausreichend Spielraum gehabt hätten, um zusätzlich privat vorzusorgen. Die meisten von ihnen hätten nur die gesetzliche Rente. Würden nun auch für Menschen mit 45-jähriger Erwerbsbiografie Abschläge kommen, würde die durchschnittliche Rente von 1.300 Euro im Nordosten noch weiter sinken.
Schwesig hält auch die geplante Härtefallregelung für untragbar. Diese ziele darauf ab, dass „die Menschen erst krank werden müssen, um vorzeitig in Rente gehen zu können“. Das sei für die Landeschefin nicht machbar – und das kommuniziere sie auch in den Parteigremien. Man müsse „richtig an die Strukturen gehen“ und dürfe nicht diejenigen bestrafen,  die „den Laden rund um die Uhr am Laufen halten“.
Mit ihrem Widerstand gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren steht Schwesig gerade in den ostdeutschen Ländern nicht allein.
Neben Sven Schulze (CDU), der vor den Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt mit dem Rücken zur Wand steht, erfährt Schwesig auch Unterstützung von den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU), Mario Voigt (CDU) und Dietmar Woidke (SPD).
Sie verweisen auch auf die speziellen Erwerbsbiografien im Osten und fehlende Optionen zum privaten Vermögensaufbau. Dies würde für Betroffene entweder einen faktischen Zwang zum Weiterarbeiten oder lebenslange Abschläge bedeuten.

Union bisher kategorisch gegen Änderungen

Rückendeckung erhalten die ostdeutsche Ministerpräsidenten auch von ihren SPD-Kollegen aus dem Westen, Anke Rehlinger (Saarland) und Andreas Bovenschulte (Bremen). Damit kommen die erklärten Gegner des Vorhabens im Bundesrat auf 25 Stimmen. Um die Beschlussfassung blockieren zu können, wären 35 Stimmen erforderlich. Es ist noch nicht absehbar, ob sich noch andere Länderregierungen den Gegnern der Neufassung anschließen werden.
Aufseiten der Union hatten sich CSU-Chef Markus Söder, die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann und der neue CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei bislang kategorisch gegen Kompromisse in dieser Frage ausgesprochen.
Auch die Junge Gruppe innerhalb der Unionsfraktion warnte auf X davor, durch das Herausziehen einzelner Bausteine „das ganze Haus zum Einsturz“ zu bringen. Der Abgeordnete Pascal Reddig fordert einen Gesetzesbeschluss noch vor den Landtagswahlen. Alles andere würde „Angst vor Wahlen“ signalisieren.
Reddig, der auch Mitglied der Rentenkommission war, beschrieb die Frührente als „sozial wenig zielgenau – und zugleich sehr teuer“. Denn statt „Menschen in körperlich belastenden Berufen einen früheren Rentenzugang zu ermöglichen“, werde sie vor allem „von gesünderen, männlichen und besserverdienenden Versicherten in Anspruch genommen“.

CDA fordert Kompromiss

CDA-Vize Bäumler hingegen fordert einen möglichst zügigen Kompromiss – bewusst noch vor den Landtagswahlen. Er erklärte:
„Es wäre gut, wenn der Kanzler so bald wie möglich mit den Ministerpräsidenten einen Kompromiss vereinbart. Am besten noch im August.“
Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren treffe „hunderttausende Menschen […], nicht nur eine überschaubare Gruppe“. In vielen Fällen hätten die Betroffenen körperlich oft sehr hart gearbeitet.

Vertrauensschutz-Grundsatz verlangt längere Übergangsfristen

Die Rentenkommission empfiehlt, grundsätzlich keinen abschlagsfreien Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze mehr zu ermöglichen. Zudem soll ein früherer Rentenzugang künftig immer an eine Altersgrenze statt an Beitragsjahre geknüpft sein.
Wer lange eingezahlt hat und kurz vor der Rente nachweislich nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, soll über eine individuelle Gesundheitsprüfung einen erleichterten Rentenzugang erhalten.
Befürworter der Neuregelung argumentieren neben der Entlastung für die Rentenkassen auch mit arbeitsmarktpolitischen und demografischen Erwägungen. Die abschlagsfreie Frühverrentung entziehe dem Arbeitsmarkt erfahrene Beschäftigte.
Zudem komme sie zunehmend nicht mehr körperlich hart arbeitenden Menschen zugute. Vielmehr werde sie überproportional von Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien, höheren Einkommen und entsprechend höheren Renten genutzt.
Die Kommission sprach sich für Übergangsregelungen für derzeit rentennahe Jahrgänge aus. Zudem erklärte sie, dass die abschlagsfreie Frührente unter Wahrung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes „zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft“ werden müsse.
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Verzicht auf 500 Euro pro Monat: Warum Abgeordnete nun nicht mehr Geld bekommen

Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.

Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?

Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.

Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?

Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Warum fällt die Erhöhung nun aus?

Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“

Worauf verweist nun das Gesetz?

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.

Wie viel Geld wird damit gespart?

Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.

Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?

Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.

Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?

Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.

Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?

Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
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Bundesrat: Initiative für Preisdeckel bei Kraftstoffen

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“

Vorbild Luxemburg

In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Kritik am Tankrabatt

Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
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„AfD wird stärkste Kraft“ – Prof. Patzelt befürchtet „bürgerkriegsähnliche Umstände“

In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen mit viel Sprengkraft vor der Tür. In einem Interview mit Epoch Times bespricht Prof. Werner Patzelt (CDU) aktuelle Umfragewerte und mögliche Koalitionsszenarien. Der Politikwissenschaftler diskutiert dabei die Ursachen für den Aufstieg der AfD, die Schwäche der etablierten Parteien und die möglichen Folgen der Wahlergebnisse für die Landes- und Bundespolitik. Patzelt greift dabei auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf.

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Guten Tag, Herr Patzelt. Der Leiter des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, sagte kürzlich, die Stärke der AfD sei vor allem Ausdruck der Schwäche von CDU und SPD. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD laut Umfragen bei rund 42 Prozent und steht damit möglicherweise vor einer absoluten Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario aus Ihrer Sicht? Und worin sehen Sie die Ursachen dafür, dass CDU und SPD ihr Wählerpotenzial nicht ausschöpfen?
Die AfD wird mit großem Abstand stärkste Kraft werden. Sollte sie keine absolute Mehrheit erreichen, wird es aller Voraussicht nach ein Bündnis der übrigen Parteien gegen die AfD geben – selbst zwischen Parteien, die inhaltlich nur schwer zusammenpassen, etwa CDU und Linke.
Solche Bündnisse werden kaum harmonischer funktionieren als die frühere Ampelregierung. Das dürfte der AfD bei künftigen Wahlen eher zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Der eigentliche Hintergrund liegt darin, dass die Politik von CDU, SPD und Grünen aus Sicht vieler Bürger ihren Nutzen weitgehend ausgeschöpft hat. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten inzwischen größer sind als der politische Nutzen. Deshalb wünschen sie sich keine Mitte-links-, sondern eine Mitte-rechts-Politik.
Da die CDU einen solchen Kurswechsel aus Sicht vieler Wähler nicht anbietet und SPD sowie Grüne ihn möglichst verhindern wollen, bleibt für diese Wähler vielfach nur die AfD als Alternative. Deshalb wächst deren Wählerpotenzial, während CDU und SPD an Unterstützung verlieren.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wäre vermutlich eine Drei- oder sogar Vierparteienkoalition nötig. Wie stabil und erfolgversprechend wären solche Bündnisse?
Ich halte sie nicht für besonders erfolgversprechend. Eine solche Regierung kann man zwar bilden und eine Zeit lang zusammenhalten, ob sie jedoch die Probleme des Landes lösen kann, ist eine andere Frage.
Die Erfahrung mit der Ampelregierung hat gezeigt, dass selbst Koalitionen mit großen Reformansprüchen letztlich an internen Konflikten scheitern können. Wenn sehr unterschiedliche Parteien allein mit dem Ziel zusammenarbeiten, die AfD von der Regierung fernzuhalten, dürfte das kaum erfolgreicher verlaufen. Sollten die Probleme ungelöst bleiben, könnte die AfD bei der nächsten Wahl weiter profitieren.
Welche Auswirkungen hätte eine absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Bundespolitik?
Vor allem würde die Mehrheitsbildung im Bundesrat schwieriger werden. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Wenn die Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen bleibt, müssen CDU, SPD, Grüne und Linke noch enger kooperieren. Das könnte wiederum weitere CDU-Wähler zur AfD treiben.
Darüber hinaus wird häufig befürchtet, mit einer AfD-Regierung gehe automatisch die Demokratie unter. Diese Einschätzung halte ich für überzogen.
Ein Bundesland verfügt nur über begrenzte Kompetenzen, etwa in der Bildungs-, Polizei- oder Kommunalpolitik. Es kann die Bundesrepublik nicht eigenständig in eine Diktatur verwandeln.
Außerdem ist jede Landesregierung an Bundesgesetze gebunden. Sollte sie diese missachten, besteht mit dem sogenannten Bundeszwang ein verfassungsrechtliches Instrument, um die Einhaltung des Bundesrechts sicherzustellen. Hinzu kommen Gerichte, parlamentarische Opposition und freie Medien, die ihre Kontrollfunktion weiterhin wahrnehmen würden.
Deshalb bleiben die demokratischen Sicherungsmechanismen auch bei einer von der AfD geführten Landesregierung bestehen. Zudem ist keineswegs bewiesen, dass die AfD tatsächlich das Ziel verfolgt, die Demokratie abzuschaffen.
Welchen Umgang mit einer möglichen AfD-Alleinregierung erwarten Sie?
Politik ist grundsätzlich vom Wettbewerb geprägt. Parteien versuchen stets, politische Gegner zu schwächen – das war schon lange vor der AfD so.
Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen gegen eine AfD-geführte Landesregierung müssten allerdings zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vieles dürfte juristisch kaum Bestand haben.
Ich erinnere an Österreich, als die FPÖ erstmals mitregierte. Damals wurde ebenfalls versucht, das Land politisch zu isolieren. Nach kurzer Zeit wurde diese Strategie jedoch aufgegeben, während die FPÖ politisch sogar gestärkt daraus hervorging.
Sollte eine AfD-Regierung keine gravierenden Fehler machen, könnten ähnliche Strategien in Deutschland ebenfalls zu einer weiteren Stabilisierung ihrer Wählerschaft führen.
Gleichzeitig rechne ich im Falle eines Wahlsiegs der AfD mit erheblichen gesellschaftlichen Spannungen. Aus dem linken Spektrum sind bereits Ankündigungen bekannt geworden, im Falle eines Wahlsieges der AfD Protestaktionen bis hin zur Besetzung des Landtags zu organisieren. Gewinnt die AfD die Wahl, dann ist nach dem, was mir mein politisches Gefühl und meine politischen Erfahrungen sagen, mit einem wochenlangen Streit auf den Straßen mit wochenlangen bürgerkriegsähnlichen Umständen zu rechnen, bis hin zu Attentatsversuchen, ob sie gelingen oder nicht gelingen.
Kommen wir zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort entwickelt sich laut Umfragen ein Zweikampf zwischen AfD und SPD. Besonders auffällig ist der Absturz der CDU, die im Vergleich zu 2016 deutlich verloren hat. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Ursachen sind dieselben wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Ein großer Teil der heutigen AfD-Wähler stammt ursprünglich aus der CDU.
Viele dieser ehemaligen CDU-Wähler haben den Eindruck gewonnen, dass ihre Sorgen, etwa bezüglich Migration, Energiewende oder wirtschaftlicher Entwicklung, von der Parteiführung lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Viele Wähler wenden sich von der CDU ab, weil sie den Eindruck haben, dass frühere Versprechen und Prognosen nicht eingetreten sind.
Zudem wird das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern stark davon beeinflusst werden, wie die Wahl in Sachsen-Anhalt ausgeht und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden.
Sollte die bisherige Koalition aus SPD und Linken ihre Mehrheit verlieren, wären wohl Drei- oder Vierparteienbündnisse notwendig. Welche Regierungsbildung halten Sie für wahrscheinlich? 
Sollte die AfD keine absolute Mehrheit erreichen, rechne ich erneut mit einem Bündnis aller übrigen Parteien gegen sie.
Ein solches Bündnis würde aus meiner Sicht vor allem der CDU schaden und ihre inneren Konflikte verschärfen. Langfristig könnte dies zu weiteren Stimmenverlusten führen.
Auch in Berlin wird gewählt. Dort liegen mehrere Parteien dicht beieinander. Die CDU führt zwar die Umfragen an, doch die Zufriedenheit mit der aktuellen rot-schwarzen Regierung ist gering. Wie erklären Sie sich diese Situation?
Berlin ist traditionell eher links geprägt, wobei sich die politischen Mehrheiten je nach Stadtteil deutlich unterscheiden.
Selbst ein CDU-geführter Senat muss in einem überwiegend linken politischen Umfeld regieren. Dadurch sind viele Vorhaben nur eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kommen aus meiner Sicht persönliche Schwächen der politischen Führung.
Vor dem Hintergrund möglicher AfD-Erfolge in Ostdeutschland könnte sich in Berlin zudem der Wunsch verstärken, bewusst ein linkes Gegengewicht zu bilden. Deshalb halte ich einen künftig klar links geprägten Senat für wahrscheinlich.
Rechnen Sie also mit einer linken Regierungsmehrheit?
Ja, ich gehe davon aus, dass SPD, Grüne und Linke gemeinsam regieren werden, da dies den politischen Präferenzen eines großen Teils der Berliner Bevölkerung entspricht.
Wird die CDU dafür abgestraft werden, dass sie zentrale Wahlversprechen – etwa in den Bereichen Sicherheit und Verkehr – nicht erfüllen konnte?
Das dürfte Auswirkungen haben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Wahlversprechen nur umgesetzt werden können, wenn dafür parlamentarische Mehrheiten vorhanden sind.
Wenn die Wähler gleichzeitig eine linke Mehrheit wählen, kann die CDU ihre Vorstellungen selbst als stärkste Einzelpartei nur begrenzt durchsetzen. Dieses Spannungsverhältnis werden viele Wähler bei der nächsten Wahl berücksichtigen.
Zum Abschluss noch eine Frage zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei verfassungswidrig. Welche Auswirkungen könnte diese Veröffentlichung auf die bevorstehenden Wahlen haben?
Meiner Einschätzung nach erweitert dieses Gutachten die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Im Kern stützt es sich erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffs.
Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern.
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.
Ich glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöht. Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.
Das Interview führte Erik Rusch.
Werner J. Patzelt (geb. 1953) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und emeritierter Professor der Technischen Universität Dresden. Er lehrte dort ab 1991 Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten politische Systeme, Parlamentarismus und politische Kommunikation. Patzelt wurde durch seine Analysen zur deutschen Parteienlandschaft, zur AfD sowie zu politischen Protestbewegungen auch über die Wissenschaft hinaus bekannt.
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EU plant Bargeldpflicht – Ausnahme für Automaten sorgt für Kritik


In Kürze:

  • Die EU will Bargeld als Zahlungsmittel schützen und seine Akzeptanz in den Mitgliedstaaten sichern.
  • Ein neuer Verordnungsentwurf sieht Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht für unbemannte Verkaufsstellen vor.
  • Verbände und Sozialorganisationen warnen vor Nachteilen für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen.
  • Parallel plant die Bundesregierung, Händler und Gastronomen zur Annahme digitaler Zahlungsarten zu verpflichten.

 
Die EU und das Kabinett in Berlin sind sich grundsätzlich einig: Verbraucher sollen in der Regel die freie Wahl haben, ob sie eine Ware oder Dienstleistung bar oder digital bezahlen möchten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es, man setze sich „für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein“ und wolle erreichen, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“.
Ähnlich sieht es die EU. Auf EU-Ebene will der Währungsausschuss am Dienstag, 23. Juni, die finale Fassung der Bargeldverordnung absegnen, über die seit 2023 diskutiert wird. Der Urtext zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel (2023/0208 (COD)) stammt vom 28. Juni 2023. Seither hat er mehrere Diskussions- und Berichtsphasen durchlaufen. Die „Berliner Zeitung“ konnte Einsicht in den Entwurf einer Endfassung nehmen, über die am Dienstag abgestimmt werden soll.

Alle „unbemannten Verkaufsstellen“ sollen von Bargeldpflicht ausgenommen sein

Demnach soll die Verordnung eine weitreichende Ausnahme enthalten, die im Alltag weitreichende Folgen entfalten könnte. So soll die geplante Annahmepflicht für Bargeld dem Ausschussbericht des Parlaments zufolge für sogenannte unbemannte Verkaufsstellen nicht gelten.
Darunter fallen nicht nur die bekannten Snackautomaten oder immer beliebter werdenden Automatenshops in deutschen Städten. Auch der ÖPNV und der Fernverkehr im Bereich des Personentransports könnten betroffen sein. Schon jetzt gibt es im Bereich der Deutschen Bahn und regionaler Verkehrsbetriebe Pilotprojekte mit Fahrkartenautomaten, die ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren.
Die Verkehrsbetriebe halten diesen Schritt für geboten, aufgrund veränderter Zahlungspräferenzen der Kunden. Häufig ist dies auch dadurch bedingt, dass der Zugang zu Bargeld gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen schwieriger wird. Für eine geplante flächendeckende Einführung eines verpflichtend bargeldlosen Zahlungsverkehrs an Ticketautomaten der Bahn gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Sie wäre, bliebe es bei der von der „Berliner Zeitung“ zitierten Entwurfsregelung, aber grundsätzlich denkbar.

Ursprünglich sollte nur der Fern- und Onlineabsatz ausgenommen sein

Die geplante Verordnung der EU-Kommission soll sicherstellen, dass Bargeld „als Zahlungsmittel weithin akzeptiert“ wird und für Bürger und Unternehmen „leicht zugänglich“ bleibt. So sind Restriktionen für einen Ex-ante-Ausschluss von Bargeldzahlungen, etwa durch „Cash only“-Schilder, vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, den Umfang solcher Ausschlüsse zu überwachen und Maßnahmen zu treffen, um die Annahme von Bargeld sicherzustellen. Ex-ante-Ausschlüsse gelten als unerwünschte Konstruktion, um die Bargeldannahmepflicht zu umgehen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, flächendeckend für einen hinreichenden Zugang zu Bargeld zu sorgen. Darüber soll der Europäischen Zentralbank (EZB) regelmäßig Bericht erstattet werden. Notfalls sollen Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.
In Artikel 2 der Urfassung war festgelegt, dass die Verordnung lediglich für Zahlungen „im Fernabsatz, einschließlich Online-Käufen“, nicht gelte. Die nun in Rede stehende Erweiterung auf „unbemannte Verkaufsstellen“ würde eine nicht unerhebliche Erweiterung dieses Ausnahmetatbestands darstellen.

Verbände weisen auf soziale Inklusionsfunktion von Bargeld hin

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben mehrere Verbände dieses Vorhaben kritisiert und eine Ablehnung dieser Erweiterung gefordert.
Unter diesen befinden sich unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), die Vereinigung „Bargeld zählt!“ und der Verband der Deutschen Automatenindustrie. Diese Erweiterung sei zu weitgehend und der sozialen Inklusion abträglich: „Auch Verkaufsautomaten müssen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Inklusion grundsätzlich der Bargeldannahmepflicht unterliegen – insbesondere Automaten in öffentlichen Stellen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie Fahrkartenautomaten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.“
Gegen zu weitreichende Ausnahmen von der Annahmepflicht für Bargeld wenden sich auch Sozialverbände wie der VdK. Sie verweisen darauf, dass etwa ältere Menschen an die vorrangige Verwendung von Bargeld gewöhnt sind. Dazu kommen vulnerable Gruppen von Geflüchteten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Obdachlose oder Jugendliche ohne Bankkarte.

In einigen Branchen ist digitale Zahlung weiterhin schwierig

Parallel zu Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld im Zahlungsverkehr sicherzustellen, gibt es auch politische Bestrebungen zur Sicherstellung digitaler Zahlungsoptionen. Berlin hat diesbezüglich im April eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese soll vor allem Händler und Gastronomiebetriebe dazu verpflichten, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge akzeptieren 24 Prozent der Gastronomiebetriebe in Deutschland ausschließlich Bargeldzahlungen. Bei Außer-Haus-Dienstleistungen wie Handwerkern sind es sogar 27 Prozent. Aber auch 7 Prozent der Einzelhändler für den täglichen Bedarf verfügen über keine digitale Zahlungsoption. Dies kann vor allem in Regionen zum Problem werden, in denen große Banken ihre Filialen schließen oder Geldautomaten abbauen.
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Ministerpräsidenten lehnen gemeinsamen Landtagswahltermin ab

Mehrere Ministerpräsidenten wenden sich strikt gegen den Vorschlag, die Landtagswahlen in Zukunft an einem Tag stattfinden zu lassen.
Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) sagte demnach: „Wer alle Landtagswahlen zu einer Art bundesweitem Zwischenzeugnis für die Bundesregierung macht, schwächt den Föderalismus.“
Die Wähler sollten über Bildung, Wirtschaft, Sicherheit und die Zukunft ihrer Heimat entscheiden können. Dafür brauche es eigenständige Landtagswahlen und keine bundespolitische Großabstimmung.
Ähnlich argumentiert auch die Regierung des Saarlands, wo die SPD-Politikerin Anke Rehlinger Ministerpräsidentin ist. Bei Landtagswahlen sollte es weitgehend um landespolitische Weichenstellungen für die Zukunft des Bundeslandes gehen, hieß es dort.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) befürchtet, dass sich die Mehrheiten in den Ländern durch gleichzeitige Wahlen angleichen würden.
„Dadurch bestünde die Gefahr, dass der Bundesrat über längere Zeiträume zu einem dauerhaften Gegenpol der Bundesregierung wird und das verfassungsrechtliche Gleichgewicht zwischen Bund und Ländern beeinträchtigt“, sagte Schnieder.
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) hatte kürzlich in der FAZ vorgeschlagen, alle Landtagswahlen an einem Tag stattfinden zu lassen.
Die übergroße Aufmerksamkeit für Umfragen hänge auch mit den ständigen Kommunal- und Landtagswahlen zusammen. „Politik ist gefangen in einem ewigen Wahlkampf“, sagte Nouripour. Es bleibe keine Zeit fürs Luftholen und Nachdenken.
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) empfindet den Vorschlag hingegen als „Ablenkung“ davon, die eigentlichen Probleme im Land zu lösen.
„Die Landtagswahlen sind längst Ausdruck einer tiefen Unzufriedenheit mit der Bundespolitik der vergangenen Monate“, sagte Kretschmer der FAZ. „Wer die Signale der Bevölkerung dauerhaft ignoriert, darf sich über politische Entfremdung nicht wundern.“ (dts/red)