Categories
deutschland ticker wirtschaft

Mehr Defence-Tech: Regierung setzt auf neue Start-up-Strategie

Die neue Startup-Strategie soll unter anderem bessere Wachstumsbedingungen für junge Unternehmen im Militärbereich bringen.
Geplant ist unter anderem ein Finanzierungsinstrument, mit dem sich der Bund direkt an derartigen Startups beteiligen kann, wie aus der am Mittwoch, 22. Juli, vorgelegten Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hervorgeht.
Zudem sollen insgesamt der Fokus nicht mehr nur auf Startups, sondern auch auf dem Wachstum etablierter, junger Unternehmen, sogenannter Scaleups, liegen.

Staat als Ankerkunde

Der Defence-Tech-Bereich sei „einer unserer dynamischsten Branchen derzeit“, sagte Reiche den Sendern RTL und ntv. Allein im vergangenen Jahr seien dort „über 1,3 Milliarden Euro an Kapital gewonnen, investiert und dann gehebelt durch öffentliche Aufträge“ worden. Der Staat sei „bestimmt nicht der bessere Unternehmer, aber er ist ein guter Ankerkunde“.
In der Strategie heißt es, die Bundesregierung werde ein „neues Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups“ schaffen, „die eindeutig militärisch nutzbare Produkte und Dienstleistungen – einschließlich solcher, die unter die Kriegswaffenkontrollliste fallen – herstellen und bereitstellen“.

„Sehr viel Potenzial“

In diesem Bereich liege „sehr, sehr viel Potenzial“, sagte auch der SPD-Digitalpolitiker Daniel Bettermann zu Politico. Zudem gehe es um die technologische Souveränität Deutschlands.
Reiche betonte zugleich, dass sich das Gründungsgeschehen „keineswegs nur auf den Defence-Tech-Bereich“ beziehe, sondern etwa auch auf Dual-Use, Biotechnologie und Consumerbereiche.
Sie kündigte bis Jahresende ein Gesetz an, „das Gründen digital in wenigen Schritten einfach macht“, inklusive einfacher Anmeldung des Unternehmens, automatischer Steuernummer, Handelsregistereintrag und zeitweiser Befreiung von Berichtspflichten.
Die neue Startup-Strategie schlägt insgesamt 152 Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Gründerstandorts in verschiedenen Bereichen vor. Darunter sei etwa auch der Agrarsektor, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte.
Der Bereich „ist von Besonderheiten wie biologischen Prozessen, saisonalem Angebot und längeren Test- und Entwicklungszeiten geprägt“. Agrar-nahe Startups könnten daher häufig kein schnelles Wachstum generieren, weshalb sie spezielle Förderung benötigten.
Auch die Autoindustrie hofft, von den neuen Maßnahmen zu profitieren. „In der Automobilindustrie ist die Zusammenarbeit zwischen dem automobilen Mittelstand und Startups ein zentraler Erfolgsfaktor für die Transformation der Branche“, erklärte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller.
„Der starke Fokus auf die Themen Finanzierung und Wachstumskapital ist richtig. Dass die Strategie neben bestehenden Förderprogrammen auch die Mobilisierung von privatem Kapital in den Blick nimmt, begrüßen wir.“

Wirtschaft fordert Tempo

„Gegenwärtig boomen auch bei uns Gründungen von Tech-Unternehmen“, erklärte Thomas Hoppe, Bundesvorsitzender der Jungen Unternehmer. „Diese wertvollen Keime gilt es durch gute Rahmenbedingungen zu pflegen. Anderenfalls gehen sie ein oder blühen im Ausland auf.“
Die Bundesregierung setze an den richtigen Stellen an: Bürokratieabbau, Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch Reform des Kündigungsschutzes, bessere Kapitalmarktversorgung und bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Strategie, auf die Ankündigungen müssten jedoch Taten folgen. Ein Viertel der Legislaturperiode sei bereits um „und es sind noch viele offene Punkte zu klären“, erklärte Bitkom-Chef Ralf Wintergerst.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die Strategie ebenfalls begrüßt, mahnt die Bundesregierung jedoch zu einer schnellen Umsetzung.
Die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung setze wichtige Impulse, insbesondere für mehr privates Kapital, bessere Wachstumsfinanzierung, weniger Bürokratie und die Gewinnung von Fachkräften, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei jetzt, dass die Verbesserungen schnell bei denjenigen ankommen, die gründen wollen, mahnte sie.
„Unternehmensgründungen sind der Motor für neue Dynamik, gerade nach den Jahren schwachen Wachstums.“ Deutschlands Gründer brauchten weniger Papier und mehr Geschwindigkeit. „Daran wird sich der Erfolg dieser Strategie messen lassen“, sagte Melnikov. (afp/dpa/dts/red)
Categories
etplus ticker wirtschaft

Ab August gelten neue KI-Regeln: Was jetzt auf Deutschland zukommt


In Kürze:

  • Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
  • Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
  • Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindliche Strafen.
  • Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.

 
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner

„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.

Wo die Abgrenzung schwierig wird

Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
Manche Arbeitnehmer setzen Künstliche Intelligenz zur Unterstützung ein. (Symbolbild)

70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).

Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Regeln stehen, Hilfen kommen später

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.

Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau

Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.

Der Omnibus soll für Ordnung sorgen

Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.

Foto: monkeybusinessimages/iStock

Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden

Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.

Die Regeln müssen im Alltag bestehen

Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
Categories
wirtschaft

DIHK mahnt bei Reformen Wachstumsorientierung an

Nach dem Reformgipfel der Regierungsspitzen mit den Sozialpartnern hat DIHK-Präsident Peter Adrian an die Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition appelliert, damit Reformen rasch in die Tat umgesetzt werden.
„Wir erleben eine der wirtschaftlich schwierigsten Phasen in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Seit sechs Jahren stagniert die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass jetzt Taten folgen.“ Die Gespräche seien konstruktiv gewesen und könnten die Basis für einen gemeinsamen Reformkurs sein.
Alle Reformen müssten auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland einzahlen, so der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Für die Wirtschaft zählt, was in den Unternehmen ankommt. Dafür muss die Regierungskoalition geschlossen handeln und ein klares Signal der Handlungsfähigkeit senden“, sagte Adrian.

Energiepreise, Arbeitskosten und Bürokratie im Fokus

„Unsere Energiepreise müssen sinken, unsere Arbeitskosten müssen runter und Bürokratie muss spürbar abgebaut werden. Wir brauchen ein Steuersystem, das Investitionen fördert, einen dynamischen Arbeitsmarkt und zukunftsfähige Sozialsysteme“, forderte er.
„Rahmenbedingungen, die Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung nachhaltig verbessern, sind dringend nötig. Nur dann gelingt es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wieder zu stärken und neue Wachstumsimpulse zu setzen“, sagte Adrian.
„Ein starker Wirtschaftsstandort ist die Grundlage für unser aller Wohlstand, sichere Arbeitsplätze und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Denn es geht um unser Land“, mahnte er.
„Es geht um unseren Wohlstand und unsere Zukunft. Die Verantwortung, diese Weichen zu stellen, liegt bei der Bundesregierung. Wir sind bereit, diesen Reformprozess mit unserer Expertise und ganzer Kraft konstruktiv zu begleiten.“ (dts/red)
Categories
wirtschaft

Zwischen Energiepreisen und Standortproblemen: Die Warnsignale der neuen DIHK-Umfrage


In Kürze:

  • Die größte Warnung der DIHK-Umfrage ist die schwache Investitionsbereitschaft der Unternehmen.
  • Hohe Kosten, Bürokratie und Unsicherheit belasten den Standort Deutschland weiterhin.
  • Die Ergebnisse stützen die Einschätzungen des ifo-Instituts und der Bundesbank: Die Erholung der Wirtschaft bleibt fragil.

 
Die Hoffnung auf eine wirtschaftliche Erholung in Deutschland erhält einen neuen Dämpfer. Ende Mai hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre Wachstumsprognose für 2026 deutlich gesenkt. Anstelle eines Anstiegs der Wirtschaftsleistung um 1 Prozent rechnet der Verband nun nur noch mit einem Plus von 0,3 Prozent. Gleichzeitig verschlechtern sich die Geschäftserwartungen, die Investitionspläne und die Beschäftigungsabsichten der Unternehmen.
Die Ergebnisse der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage unter rund 23.000 Betrieben zeichnen das Bild einer Wirtschaft, die weiterhin unter schwacher Nachfrage, hohen Kosten und zunehmender Unsicherheit leidet.
„Wir stecken in einer Doppelkrise“, erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov bei der Vorstellung der Umfrage. „Zu den Strukturproblemen in Deutschland kommen die wirtschaftlichen Folgen des Krieges im Nahen Osten hinzu.“ Viele Unternehmen sind nach drei Jahren Rezession und Stagnation an ihrer Belastungsgrenze angekommen. „Wir leben in Deutschland von der Substanz.“

Geschäftserwartungen brechen ein

Besonders deutlich zeigt sich die Eintrübung bei den Erwartungen der Unternehmen. Ein Drittel der befragten Betriebe rechnet in den kommenden zwölf Monaten mit schlechteren Geschäften. Zu Jahresbeginn lag dieser Anteil noch bei 25 Prozent. Lediglich 13 Prozent erwarten eine Verbesserung ihrer Lage.
Gleichzeitig sank der DIHK-Stimmungsindex, der die aktuelle Lage und die Erwartungen der Unternehmen zusammenfasst, von 95,9 auf 88,1 Punkte. Nach Angaben der Kammer endet damit der vorsichtige Aufwärtstrend, der seit Herbst 2024 zu beobachten gewesen war.
Auch die aktuelle Geschäftslage wird zunehmend kritischer bewertet. Mehr als jedes vierte Unternehmen bezeichnet die eigene Situation als schlecht. Nur 23 Prozent sprechen von einer guten Geschäftslage. Damit übertrifft erstmals seit der Corona-Zeit der Anteil der Unternehmen mit negativer Einschätzung den Anteil der Unternehmen mit positiver Bewertung. Besonders angespannt ist die Situation im Handel. Dort bewerten 35 Prozent der Betriebe ihre Lage als schlecht.

DIHK senkt Wachstumsprognose deutlich

Vor diesem Hintergrund hat die DIHK ihre Konjunkturprognose für 2026 erheblich nach unten korrigiert. Anstelle eines Wirtschaftswachstums von 1 Prozent rechnet die Organisation nun nur noch mit 0,3 Prozent. Die Prognose fällt damit deutlich verhaltener aus als noch zu Jahresbeginn. Nach Einschätzung der DIHK belasten sowohl die Folgen des Nahostkonflikts als auch strukturelle Probleme am Standort Deutschland die wirtschaftliche Entwicklung.
Als Belastungsfaktoren nennt die Kammer unter anderem hohe Arbeitskosten, steigende Energiepreise, Bürokratie sowie eine schwache Inlandsnachfrage. „Anders als in früheren Krisen haben viele Betriebe kaum noch Reserven, um den Belastungen etwas entgegenzusetzen“, sagte Melnikov.

Die Investitionsbereitschaft sinkt weiter

Besonders auffällig sind die Ergebnisse bei den Investitionen. 34 Prozent der Unternehmen planen, ihre Investitionsbudgets zu reduzieren. Lediglich 23 Prozent beabsichtigen, ihre Investitionen auszuweiten. Der Saldo der Investitionsabsichten sinkt auf minus elf Punkte und erreicht damit den niedrigsten Stand seit der Corona-Zeit.
Die Umfrage zeigt zugleich eine Verschiebung der Investitionsmotive. Unternehmen investieren vor allem in den Ersatz bestehender Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen. Das Motiv „Ersatzbedarf“ erreicht nach Angaben der DIHK einen Höchststand von 67 Prozent.
Investitionen zur Erweiterung von Kapazitäten spielen dagegen nur noch für 19 Prozent der Betriebe eine Rolle. Ein ähnlich niedriger Wert wurde laut DIHK zuletzt während der Finanzkrise 2008/2009 gemessen. Auch Produktinnovationen verlieren an Bedeutung und werden nur noch von 27 Prozent der Unternehmen als Investitionsmotiv genannt.
Die Kammer verweist darauf, dass die Investitionsabsichten bereits seit Herbst 2023 durchgehend im negativen Bereich liegen. Gleichzeitig lagen die privaten Investitionen im Jahr 2025 laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes, auf die die Kammer verweist, noch immer 11 Prozent unter dem Niveau von 2019. Ein rasches Schließen dieser Lücke sei angesichts der aktuellen Umfragewerte nicht erkennbar.
Besonders zurückhaltend zeige sich die Industrie, was Investitionen angeht. Dort liegen die Investitionspläne inzwischen seit drei Jahren im negativen Bereich. Mehr als ein Drittel der Industriebetriebe plant Investitionskürzungen. Investitionen zur Kapazitätserweiterung erreichen nach Angaben der DIHK nahezu Krisenniveau.

Energiepreise wieder größtes Risiko

Neben den Investitionen fällt in erster Linie die Entwicklung der Geschäftsrisiken auf. 70 Prozent der Unternehmen nennen inzwischen die Energie- und Rohstoffpreise als größtes Risiko für die eigene Geschäftsentwicklung. Zu Jahresbeginn waren es noch 48 Prozent. Damit werden Energie- und Rohstoffpreise wieder häufiger genannt als Arbeitskosten, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen oder die Inlandsnachfrage.
„Die zuletzt massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sind für viele Betriebe der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt“, sagte Melnikov.
Kurz nach Beginn der jüngsten Eskalation im Nahen Osten sind nicht nur die Preise für Öl-, Gas- und Kraftstoffe, sondern auch die Preise für Baumaterialien und Kunststoffe gestiegen. Besonders betroffen ist wiederum die Industrie. Dort nennen 81 Prozent der Unternehmen die Energie- und Rohstoffpreise als ihr Hauptrisiko. Bei energieintensiven Betrieben liegt dieser Wert sogar bei 90 Prozent.
Gleichzeitig bleiben die bereits zuvor dominierenden Belastungsfaktoren auf hohem Niveau bestehen. 58 Prozent der Unternehmen sehen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, 57 Prozent die Arbeitskosten und 56 Prozent die schwache Inlandsnachfrage als Risiko.
Eine Auswertung von rund 5.700 Freitextantworten zeigt zudem, dass Bürokratie mit großem Abstand das am häufigsten genannte Problemfeld ist. Dahinter folgen Energiekosten, Inflation und steuerliche Belastungen.

Arbeitsmarkt verliert an Dynamik

Die schwache wirtschaftliche Entwicklung wirkt sich inzwischen auch auf den Arbeitsmarkt aus. 24 Prozent der Unternehmen planen einen Personalabbau. Lediglich 10 Prozent beabsichtigen, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Der Saldo der Beschäftigungsabsichten sinkt auf minus 14 Punkte und erreicht damit ebenfalls den niedrigsten Stand seit Beginn der Corona-Pandemie.
Parallel dazu verliert der Fachkräftemangel an Bedeutung. Während vor wenigen Jahren noch mehr als die Hälfte der Unternehmen darin ein wesentliches Risiko sahen, sind es aktuell nur noch 36 Prozent. Die DIHK führt dies auf die schwächere Arbeitskräftenachfrage infolge der wirtschaftlichen Eintrübung zurück.
Besonders angespannt bleibt die Lage wiederum in der Industrie. Dort planen 31 Prozent der Unternehmen mit weniger Personal. Im Kraftfahrzeugbau erwartet sogar mehr als die Hälfte der Betriebe einen Stellenabbau.

Auch andere Einrichtungen senden Warnsignale

Die Ergebnisse der DIHK-Umfrage stehen nicht isoliert da. Auch andere Konjunkturindikatoren zeichnen ein Bild einer weiterhin schwachen Wirtschaftsentwicklung.
Das ifo-Institut berichtete zuletzt zwar von einer leichten Erholung der Stimmung nach den Einbrüchen im März und April. So stieg der ifo-Geschäftsklimaindex im Mai leicht von 84,5 auf 84,9 Punkte. Die Unternehmen bewerteten ihre laufenden Geschäfte etwas günstiger und blickten etwas weniger pessimistisch auf die kommenden Monate. Zugleich betonte das Institut, die deutsche Wirtschaft stabilisiere sich „vorerst“, die Lage bleibe jedoch „fragil“.
Besonders in der Industrie trübten sich die Erwartungen weiter ein. Die Zahl der Neuaufträge ging nach Angaben des Münchner Instituts zurück. Im Handel blieb die Situation aufgrund der anhaltenden Kaufzurückhaltung der Verbraucher schwierig, während die Unternehmen im Baugewerbe trotz leicht verbesserter Erwartungen weiterhin skeptisch auf die kommenden Monate blicken.
Auch die Bundesbank sieht bisher keinen deutlichen Anstieg bei den Investitionen. In ihrem Monatsbericht für Mai schreibt sie, dass viele Industriebetriebe, aufgrund der Auftragslage, ihre Anlagen nicht im vollen Umfang nutzen. Daher investieren Unternehmen nur sehr zurückhaltend in neue Maschinen und Anlagen.
Für das derzeit laufende zweite Quartal erwartet die Notenbank zusätzliche Belastungen durch die Folgen des Krieges im Nahen Osten. Höhere Energiepreise, Lieferengpässe, gestiegene Zinsen und eine erhöhte Unsicherheit dürften nach Einschätzung der Bundesbank sowohl die Industrieproduktion als auch die Unternehmensinvestitionen dämpfen. Die Wirtschaftsleistung dürfte deshalb in diesem Quartal lediglich stagnieren.

Standort Deutschland unter Reformdruck

Die DIHK sieht die Ursachen der schwachen Entwicklung nicht allein in den geopolitischen Verwerfungen der vergangenen Monate. „Die wirtschaftlichen Probleme im eigenen Land sind hausgemacht“, sagte Melnikov. „Im ersten Jahr der Merz-Regierung wurden wichtige Weichenstellungen vertagt. Das reicht nicht aus, um Vertrauen zurückzugewinnen und Investitionen auszulösen.“
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wählte beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum in Bad Saarow vor wenigen Tagen ähnliche Worte, um die strukturellen Probleme des Standorts Deutschland zu beschreiben. „Wir müssen die hausgemachten Probleme lösen. Wir müssen die hausgemachten Wachstumshindernisse, die wir haben, abbauen“, sagte er. Deutschland habe ein Problem bei der Wettbewerbsfähigkeit: „Deutschland ist zu teuer geworden.“
Merz verwies zugleich auf bereits beschlossene Maßnahmen der Bundesregierung. Dazu zählten steuerliche Entlastungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen, Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten sowie Programme zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Zudem nannte er Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte sowie neue Freihandelsabkommen der Europäischen Union als Bausteine zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts.