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EU plant Bargeldpflicht – Ausnahme für Automaten sorgt für Kritik


In Kürze:

  • Die EU will Bargeld als Zahlungsmittel schützen und seine Akzeptanz in den Mitgliedstaaten sichern.
  • Ein neuer Verordnungsentwurf sieht Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht für unbemannte Verkaufsstellen vor.
  • Verbände und Sozialorganisationen warnen vor Nachteilen für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen.
  • Parallel plant die Bundesregierung, Händler und Gastronomen zur Annahme digitaler Zahlungsarten zu verpflichten.

 
Die EU und das Kabinett in Berlin sind sich grundsätzlich einig: Verbraucher sollen in der Regel die freie Wahl haben, ob sie eine Ware oder Dienstleistung bar oder digital bezahlen möchten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es, man setze sich „für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein“ und wolle erreichen, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“.
Ähnlich sieht es die EU. Auf EU-Ebene will der Währungsausschuss am Dienstag, 23. Juni, die finale Fassung der Bargeldverordnung absegnen, über die seit 2023 diskutiert wird. Der Urtext zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel (2023/0208 (COD)) stammt vom 28. Juni 2023. Seither hat er mehrere Diskussions- und Berichtsphasen durchlaufen. Die „Berliner Zeitung“ konnte Einsicht in den Entwurf einer Endfassung nehmen, über die am Dienstag abgestimmt werden soll.

Alle „unbemannten Verkaufsstellen“ sollen von Bargeldpflicht ausgenommen sein

Demnach soll die Verordnung eine weitreichende Ausnahme enthalten, die im Alltag weitreichende Folgen entfalten könnte. So soll die geplante Annahmepflicht für Bargeld dem Ausschussbericht des Parlaments zufolge für sogenannte unbemannte Verkaufsstellen nicht gelten.
Darunter fallen nicht nur die bekannten Snackautomaten oder immer beliebter werdenden Automatenshops in deutschen Städten. Auch der ÖPNV und der Fernverkehr im Bereich des Personentransports könnten betroffen sein. Schon jetzt gibt es im Bereich der Deutschen Bahn und regionaler Verkehrsbetriebe Pilotprojekte mit Fahrkartenautomaten, die ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren.
Die Verkehrsbetriebe halten diesen Schritt für geboten, aufgrund veränderter Zahlungspräferenzen der Kunden. Häufig ist dies auch dadurch bedingt, dass der Zugang zu Bargeld gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen schwieriger wird. Für eine geplante flächendeckende Einführung eines verpflichtend bargeldlosen Zahlungsverkehrs an Ticketautomaten der Bahn gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Sie wäre, bliebe es bei der von der „Berliner Zeitung“ zitierten Entwurfsregelung, aber grundsätzlich denkbar.

Ursprünglich sollte nur der Fern- und Onlineabsatz ausgenommen sein

Die geplante Verordnung der EU-Kommission soll sicherstellen, dass Bargeld „als Zahlungsmittel weithin akzeptiert“ wird und für Bürger und Unternehmen „leicht zugänglich“ bleibt. So sind Restriktionen für einen Ex-ante-Ausschluss von Bargeldzahlungen, etwa durch „Cash only“-Schilder, vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, den Umfang solcher Ausschlüsse zu überwachen und Maßnahmen zu treffen, um die Annahme von Bargeld sicherzustellen. Ex-ante-Ausschlüsse gelten als unerwünschte Konstruktion, um die Bargeldannahmepflicht zu umgehen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, flächendeckend für einen hinreichenden Zugang zu Bargeld zu sorgen. Darüber soll der Europäischen Zentralbank (EZB) regelmäßig Bericht erstattet werden. Notfalls sollen Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.
In Artikel 2 der Urfassung war festgelegt, dass die Verordnung lediglich für Zahlungen „im Fernabsatz, einschließlich Online-Käufen“, nicht gelte. Die nun in Rede stehende Erweiterung auf „unbemannte Verkaufsstellen“ würde eine nicht unerhebliche Erweiterung dieses Ausnahmetatbestands darstellen.

Verbände weisen auf soziale Inklusionsfunktion von Bargeld hin

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben mehrere Verbände dieses Vorhaben kritisiert und eine Ablehnung dieser Erweiterung gefordert.
Unter diesen befinden sich unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), die Vereinigung „Bargeld zählt!“ und der Verband der Deutschen Automatenindustrie. Diese Erweiterung sei zu weitgehend und der sozialen Inklusion abträglich: „Auch Verkaufsautomaten müssen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Inklusion grundsätzlich der Bargeldannahmepflicht unterliegen – insbesondere Automaten in öffentlichen Stellen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie Fahrkartenautomaten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.“
Gegen zu weitreichende Ausnahmen von der Annahmepflicht für Bargeld wenden sich auch Sozialverbände wie der VdK. Sie verweisen darauf, dass etwa ältere Menschen an die vorrangige Verwendung von Bargeld gewöhnt sind. Dazu kommen vulnerable Gruppen von Geflüchteten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Obdachlose oder Jugendliche ohne Bankkarte.

In einigen Branchen ist digitale Zahlung weiterhin schwierig

Parallel zu Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld im Zahlungsverkehr sicherzustellen, gibt es auch politische Bestrebungen zur Sicherstellung digitaler Zahlungsoptionen. Berlin hat diesbezüglich im April eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese soll vor allem Händler und Gastronomiebetriebe dazu verpflichten, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge akzeptieren 24 Prozent der Gastronomiebetriebe in Deutschland ausschließlich Bargeldzahlungen. Bei Außer-Haus-Dienstleistungen wie Handwerkern sind es sogar 27 Prozent. Aber auch 7 Prozent der Einzelhändler für den täglichen Bedarf verfügen über keine digitale Zahlungsoption. Dies kann vor allem in Regionen zum Problem werden, in denen große Banken ihre Filialen schließen oder Geldautomaten abbauen.
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Bundesregierung beschließt Programm für Kreislaufwirtschaft

Ob Stahlschrott für Bahnschienen, alte Akkus für neue Batterien oder das Recycling von Baustoffen: Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Kreislaufwirtschaft stärken und Deutschland unabhängiger machen.
Das Programm sei „gut für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft und macht uns unabhängiger und krisenfester“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 3. Juni.
Für viele Wirtschaftsverbände allerdings bleibt der Plan hinter den Erwartungen zurück.
Mit dem Aktionsprogramm soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umgesetzt werden, das Kabinett beschloss das Vorhaben bei seiner Sitzung am Vormittag.
„In der Weltlage gilt für uns mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht uns in Deutschland unabhängiger“, sagte Schneider. „Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder, wie wir es gerade erleben, Handelswege blockiert sind.“
Schneider wies auch auf die Bedeutung der Branche hin: „Wir haben eine Wertschöpfung in diesem Jahr von 60 Milliarden Euro.“ Deutschland sei in der Branche „seit Jahren weltweit Spitzenreiter“.
Der Aktionsplan besteht aus insgesamt zwölf Maßnahmen.

260 Millionen Euro bis 2029

Zentral ist eine Umsetzungsplattform, auf der Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft nach Angaben des Umweltministeriums „Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren“ können sollen.
Auch soll ein neues Förderprogramm ab Ende 2026 aufgelegt werden, dass laut Ministerium „innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen“ unterstützen soll.
Für die Umsetzung der Kreislaufwirtschafts-Strategie werden „finanzielle Mittel im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds in erheblichem Maße“ eingesetzt, „nämlich 260 Millionen Euro insgesamt für den Bereich der Kreislaufwirtschaft bis zum Jahre 2029“, wie Minister Schneider sagte. „So viel Geld gab es noch nie für die Kreislaufwirtschaft.“
Ein weiterer Punkt in dem Aktionsplan ist die öffentliche Beschaffung als Hebel für mehr Recyclingprodukte. Allerdings bleibt der Plan hier unkonkret und ohne Zielvorgabe: „Wir werden das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich steigern und dafür zeitnah auch regulatorische Hemmnisse abbauen“, heißt es im Aktionsprogramm.

Verbände kritisieren fehlende Vorgaben

Auf die öffentliche Beschaffung zielt auch die Kritik vieler Verbände, unter anderem die des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Solange die öffentliche Hand weiter ressourcenintensiv Primärrohstoffe beschafft, ohne Lebenszykluskosten oder Kreislauffähigkeit einzubeziehen, wird das mit der Kreislaufwirtschaft keine runde Sache“, erklärte BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter.
„Der Staat ist der größte Investor des Landes und muss seine milliardenschwere Marktmacht nutzen“, erklärte auch Sarah Brückner vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA.
„Wir fordern eine konsequente Umstellung auf eine Beschaffung, die Parameter wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit Ersatzteilverfügbarkeit und Rezyklierbarkeit priorisiert, ohne neue bürokratische Lasten zu schaffen.“ Brückner sprach zugleich von einem „grundsätzlich richtigen Signal“ durch den Plan.

Auch Industrie zeigt sich enttäuscht

Enttäuscht äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie. „Das Aktionsprogramm ist zu unambitioniert und setzt kaum neue wirtschaftspolitische Impulse“, erklärte der Verband. Dabei sei das Potenzial erheblich.
Auch der Verband der Chemischen Industrie erklärte, der Plan bleibe trotz guter Ansätze „hinter den Erwartungen zurück“.
Etwas positiver äußerten sich der Digitalverband Bitkom und der TÜV-Verband: „Besonders positiv ist, dass Digitalisierung als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft fest verankert ist“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder und verwies auf digitale Produktpässe.
Der TÜV-Verband lobte, das Programm schaffe „eine wichtige Grundlage, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft (…) stärker zu nutzen“. Er kritisierte gleichzeitig, „dass zentrale Hebel im Laufe der Ressortabstimmung abgeschwächt wurden“ und verwies ebenfalls auf die öffentliche Beschaffung. (afp/red)
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Bundesregierung bringt digitale Brieftasche auf den Weg

Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“

Start für 2027 vorgesehen

EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.

Digitale Ausweise und Nachweise

„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)