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Berechnung: Betrieb von Gasheizung kommt Vermieter künftig teuer zu stehen

Das Heizen mit Gas wird wegen der Bestimmungen des neuen Heizungsgesetzes laut einer Berechnung des Beratungsinstituts Prognos für Vermieter künftig teuer.
Vermieter müssen demnach für eine mittelmäßig gedämmte 80-Quadratmeter-Wohnung ab 2029 jährliche Kosten in Höhe von 330 Euro tragen, wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Montag berichtete. Das wären demnach 27 Prozent der Gesamtkosten.
Ab 2035 lägen die Kosten laut Berechnung bei 547 Euro im Jahr, der Höhepunkt wäre 2045 bei Kosten von 761 Euro im Jahr erreicht, fuhr der „Spiegel“ fort. In einem sehr ungünstigen Szenario betrügen die Kosten sogar etwa 1194 Euro im Jahr, und in ungedämmten Wohnungen käme es zu noch deutlich höheren Summen.
Grund  ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, laut dem sich Vermieter beim Einbau einer fossilen Heizung an den Heizkosten der Mieter beteiligen müssen.
Ab 2028 sollen Vermieter hälftig an den Netzentgelten und den CO2-Kosten beteiligt werden, ab 2029 sollen sie auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe tragen. Es gibt eine Härtefallklausel für Vermieter günstiger und alter Wohnungen – sie werden nur an den CO2-Kosten beteiligt.
Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte, „unter diesen Voraussetzungen wird sich für einen Vermieter kaum noch eine neue Gasheizung wirtschaftlich betreiben lassen“.
Die Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund, Corinna Kodim, sagte dem „Spiegel“, Immobilieneigentümer, die technisch oder wirtschaftlich keine Alternative hätten, würden dann alte Gasheizungen möglichst lange weiterbetreiben, um einen Wechsel hinauszuzögern. Eine Wärmepumpe sei nicht für jedes Gebäude geeignet, betonte sie.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die schwarz-rote Koalition das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzt. Damit bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen.(afp/red)
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Vor Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen

„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

Grundgesetz-Artikel 20a

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“

Umwelthilfe rechnet mit länger dauerndem Prozess

Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)
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Verstoß gegen die Mietpreisbremse: So viel zahlen Mieter im Schnitt zu viel

Private Vermieter überhöhen ihre Mieten fast genauso stark wie gewerbliche Anbieter. Das zeigten neue Daten des Rechtsdienstleisters Conny, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Grundlage der Analyse war ein Datensatz mit 9.350 Fällen, in denen Conny einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt hatte. Die Vermieter wurden dabei in drei Gruppen unterteilt: gewerbliche und andere Vermieter mit einem Anteil von knapp 80 Prozent, private Vermieter mit einem Anteil von gut 19 Prozent sowie nicht gewinnorientierte Vermieter mit einem Anteil von einem Prozent.
Bei mehr als jedem vierten privaten Vermieter, in 26,9 Prozent der Fälle, lag die Vertragsmiete den Daten zufolge mindestens doppelt so hoch wie die Mietspiegelmiete.

Hunderte Euro zu viel Miete im Monat

Laut „Conny“ verlangten private Vermieter im Schnitt rund 338 Euro monatlich zu viel Miete, gewerbliche Vermieter rund 348 Euro. Aufs Jahr gerechnet zahlten Mieter von Privatvermietern damit im Schnitt 4.061 Euro zu viel, Mieter von gewerblichen Vermietern wie Deutsche Wohnen/Vonovia oder Heimstaden im Schnitt 4.178 Euro.
Conny-Gründer Daniel Halmer widersprach damit der These, private Vermieter verstießen nur aus Unwissenheit oder Versehen gegen die Mietpreisbremse. In mindestens 73 Prozent der Fälle mit privaten Vermietern sei laut Conny eine professionelle Hausverwaltung eingeschaltet gewesen.
„Hausverwaltungen kennen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse“, sagte Halmer der Zeitung. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, täten das nicht aus Versehen. (dts/red)
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Verstoß gegen die Mietpreisbremse: So viel zahlen Mieter im Schnitt mehr

Private Vermieter überhöhen ihre Mieten fast genauso stark wie gewerbliche Anbieter. Das zeigten neue Daten des Rechtsdienstleisters Conny, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Grundlage der Analyse war ein Datensatz mit 9.350 Fällen, in denen Conny einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt hatte. Die Vermieter wurden dabei in drei Gruppen unterteilt: gewerbliche und andere Vermieter mit einem Anteil von knapp 80 Prozent, private Vermieter mit einem Anteil von gut 19 Prozent sowie nicht gewinnorientierte Vermieter mit einem Anteil von einem Prozent.
Bei mehr als jedem vierten privaten Vermieter, in 26,9 Prozent der Fälle, lag die Vertragsmiete den Daten zufolge mindestens doppelt so hoch wie die Mietspiegelmiete.

Hunderte Euro zu viel Miete im Monat

Laut „Conny“ verlangten private Vermieter im Schnitt rund 338 Euro monatlich zu viel Miete, gewerbliche Vermieter rund 348 Euro. Aufs Jahr gerechnet zahlten Mieter von Privatvermietern damit im Schnitt 4.061 Euro zu viel, Mieter von gewerblichen Vermietern wie Deutsche Wohnen/Vonovia oder Heimstaden im Schnitt 4.178 Euro.
Conny-Gründer Daniel Halmer widersprach damit der These, private Vermieter verstießen nur aus Unwissenheit oder Versehen gegen die Mietpreisbremse. In mindestens 73 Prozent der Fälle mit privaten Vermietern sei laut Conny eine professionelle Hausverwaltung eingeschaltet gewesen.
„Hausverwaltungen kennen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse“, sagte Halmer der Zeitung. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, täten das nicht aus Versehen. (dts/red)
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Günstige Häuser gibt‘s nur noch auf dem Land

Wer in Deutschland ein günstiges Einfamilienhaus sucht, wird nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln quasi nur noch auf dem Land und in strukturschwachen Regionen fündig.
Im Vergleich der sechzehn Bundesländer sind Eigenheime demnach im Saarland, Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt am billigsten. Ein Modellhaushalt muss dort im Schnitt gut ein Viertel des Nettoeinkommens für die monatlich fällige Rate des Immobilienkredits ausgeben.
Am anderen Ende der Skala stehen Berlin, Bayern und Hamburg, wo die Abzahlung des Immobilienkredits im Schnitt an die vierzig Prozent des Nettoeinkommens oder mehr verschlingt. Das teilte der Finanzierungsvermittler Interhyp mit, der die Studie bei den Kölner Ökonomen in Auftrag gegeben hatte.

Gut ein Drittel des Monatseinkommens bei Finanzierung tragbar

IW-Immobilienfachmann Michael Voigtländer und seine Mitarbeiter werteten die Einfamilienhauspreise in sämtlichen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands aus.
Dabei gingen die Ökonomen von einer Familie mit zwei Kindern und einem für Eigenheiminteressenten typischem Einkommen im siebzigsten Perzentil aus – also Käufer mit höherem Einkommen als 70 Prozent der deutschen Haushalte.
Als tragbar gelten im „Erschwinglichkeitsindex“ monatliche Ausgaben für die Immobilie von bis zu 35 Prozent des Nettoeinkommens, im Index markiert durch die Zahl 100. Je weiter der Index unter 100 liegt, desto weniger erschwinglich, je höher über 100, desto eher leistbar.
Der bundesweite Durchschnittswert liegt bei 103, doch sind die regionalen Preisunterschiede immens. Wenig überraschend: Neben dem seit Jahrzehnten bekannt teuren München liegen auch die sechs übrigen größten deutschen Städte sowie deren Umland im eher unerschwinglichen Bereich des Indexes.
Anders sieht es in kleineren Großstädten und deren Nachbarlandkreisen aus, wo ein Musterhaushalt laut Studie im Schnitt etwa ein Drittel seines Einkommens für die Abzahlung des Einfamilienhauses ausgeben muss, und damit noch im Rahmen der Erschwinglichkeitsformel liegt.

Immense Unterschiede auch innerhalb der Länder – Beispiel Bayern

Doch auch die Durchschnittspreise in den Ländern verdecken zum Teil große regionale Unterschiede.
Am leichtesten erschwinglich sind Einfamilienhäuser im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein (Indexwert 187) und im Kreis Rhön-Grabfeld, Bayerns nördlichstem Landkreis in Unterfranken (184). Dort verzehrt der Hauskauf weniger als ein Fünftel des Nettoeinkommens des angenommenen Musterhaushalts.

Speerspitze der Unbezahlbarkeit: München und neun Umlandkreise

Für eine Mehrheit unbezahlbar hingegen ist ein Eigenheim am anderen Ende der Republik im Kreis Garmisch-Partenkirchen mit einem Indexwert von 53. Hier müsste ein Musterhaushalt zwei Drittel seines Nettoeinkommens für die Monatsrate ausgeben.
Garmisch steht nicht allein: Die Top Ten der zehn teuersten Kommunen und Städte werden von München und den Kreisen rund um die bayerische Landeshauptstadt und im Alpenvorland in Beschlag genommen.

… aber Potsdam nur knapp dahinter

Auf dem zehnten Platz liegt Ebersberg im Osten Münchens, auch dort kostet die Monatsrate den Musterhaushalt laut IW noch mehr als die Hälfte (54 Prozent) des Monatseinkommens.
„Dies sind Werte, die weit jenseits jeder marktüblichen Tragbarkeitsgrenze liegen und den Einfamilienhauserwerb für den betrachteten Musterhaushalt rechnerisch ausschließen“, schreiben Voigtländer und Kollegen.
Auf Platz elf folgt dann eine ostdeutsche Stadt: das bei den Begüterten beliebte Potsdam vor den Toren Berlins (Indexwert 66).

Kleinere Großstädte und Umland noch bezahlbar

Nach Bevölkerungsverteilung betrachtet, wohnt demnach weniger als die Hälfte der Musterhaushalte in Kommunen mit leistbaren Preisen: „Etwa 45 Prozent der betrachteten Modellhaushalte leben in keiner der Top-Sieben-Metropolen oder deren Umland und damit in einer Region, in der der Erwerb eines Einfamilienhauses erschwinglich ist“, sagte Interhyp-Vorstandschef Jörg Utecht.
Auf bessere – beziehungsweise günstigere – Zeiten in näherer Zukunft zu hoffen, könnte demnach vergeblich sein: „Ich rechne weder mit spürbar besseren Finanzierungskonditionen noch mit einem massiven Rückgang bei den Preisen“, wird IW-Ökonom Voigtländer in der Interhyp-Mitteilung zitiert. (dpa/red)
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Miete für viele schwer bezahlbar – Was vom Kauf abhält

Miete und Nebenkosten überfordern immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte (48,5 Prozent) der 1.109 Mieter, die YouGov für die Postbank repräsentativ befragt hat, können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Fast jeder achte Mieter (12,2 Prozent) lebt nach eigener Einschätzung über seine finanziellen Verhältnisse.
Nur noch gut ein Drittel (34,1 Prozent) der Anfang Juli befragten Mieter gaben an, sich ihre Wohnkosten „gut leisten“ zu können. Bei der Vergleichsumfrage 2023 sagten dies noch mehr als 44 Prozent.
„Wohnen wird für immer mehr Mieter zu einer finanziellen Zumutung“, sagt Ulrich Stephan, Chefanlagestratege Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, zu der die Postbank gehört.
Die Ergebnisse der Umfrage seien „ein Hinweis darauf, wie wichtig bezahlbarer Wohnraum für unsere Gesellschaft geworden ist und wie stark sich die Lebenswirklichkeit von Mietern und Eigentümern inzwischen auseinanderentwickelt hat“.

Großer Wunsch nach Wohneigentum

Die Mehrheit der Mieter (rund 60 Prozent) muss der Umfrage zufolge 30 Prozent oder mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens aufbringen, um ihre Wohnkosten zu bezahlen.
Bei einem knappen Drittel (29,7 Prozent) der 1.109 Mieter sind es nach eigener Schätzung sogar mindestens 40 Prozent. Die übrigen sagten, sie wüssten es nicht oder machten gar keine Angaben.
Knapp jeder zweite Mieter (47,9 Prozent) würde lieber in den eigenen vier Wänden wohnen. Die größte Hürde für den Immobilienkauf: fehlendes Eigenkapital. Fast jeder Zweite (45,8 Prozent) der insgesamt 2.016 Befragten meint, dass Wohneigentum am ehesten durch ein Erbe erreichbar ist. (dpa/red)
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Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
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Wohnen in Großstädten: Von 10,50 bis 23,70 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter

Die Angebotsmieten in deutschen Großstädten entwickeln sich sehr unterschiedlich. Während Köln, Hamburg und Düsseldorf im Jahresvergleich mit deutlichen Zuwächsen herausstechen, verzeichnet Berlin einen Rückgang, wie aus dem Greix-Mietpreisindex vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hervorgeht.
Im zweiten Quartal 2026 stiegen die Angebotsmieten in Köln um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in Hamburg um 5,1 Prozent und in Düsseldorf um 4,1 Prozent.
Damit liegen die drei Städte deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 3,0 Prozent. Berlin dagegen verzeichnete im selben Zeitraum ein Minus von 0,8 Prozent. Zwischen der Mietpreisentwicklung in Köln und Berlin liegt somit ein Gefälle von fast sieben Prozentpunkten.

Bundesweit kaum noch reales Mietwachstum

Insgesamt stiegen die Angebotsmieten in den 37 untersuchten Städten und Regionen im zweiten Quartal 2026 um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal und um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Da die allgemeine Teuerung zuletzt ebenfalls anzog, verbleibe real – also nach Abzug der Inflation – im Jahresvergleich nur ein Plus von 0,3 Prozent, so das IfW. Im Quartalsvergleich sei es sogar bereits das zweite reale Minus in Folge.
In München und Frankfurt gab es Anstiege um 3,7 beziehungsweise 2,8 Prozent. Leipzig legte ebenfalls um 2,8 Prozent zu. In Stuttgart gingen die Mieten um 1,3 Prozent nach oben.

München bleibt mit Abstand teuerster Mietmarkt

Absolut betrachtet bleiben die Mietpreise in München am höchsten: Die durchschnittliche Kaltmiete lag dort im zweiten Quartal bei 23,70 Euro pro Quadratmeter.
Es folgen Frankfurt (17,80 Euro), Hamburg (16,50 Euro) und Stuttgart (16,30 Euro). Köln kommt auf 16,00 Euro, Berlin auf 15,30 Euro, Düsseldorf auf 14,90 Euro.
Am günstigsten von den acht Metropolen ist Leipzig mit 10,50 Euro pro Quadratmeter. Der gewichtete Durchschnitt aller 37 ausgewerteten Städte und Regionen liegt bei 14,30 Euro pro Quadratmeter.
Dabei zeigt sich laut IfW, dass ein hohes Preisniveau und eine starke Preisdynamik nicht zwingend zusammenfallen müssen: Stuttgart etwa gehöre trotz zuletzt kaum steigender Mieten weiter zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands. (dpa/red)
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Weniger Zuschüsse für Heizungstausch – neue Regeln gelten

Hausbesitzer können für den Heizungstausch wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sei gestartet, teilte das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mit.
Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es nach dem Willen der Bundesregierung ab sofort insgesamt weniger Geld vom Staat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet das auch mit Sparzwängen.

Neue Regeln für die Förderung

Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus von 40 Prozent beantragen.
Bei bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen sind es 30 Prozent, bei bis zu 50.000 noch 10 Prozent. Lebt noch mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen jeweils 10.000 Euro höher liegen.
Wer sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheidet, kann zudem einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ kassieren. So kann man nach Angaben der KfW auf die maximale Höhe von 80 Prozent Förderung kommen.
Der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung berücksichtigt wird, liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser sogenannte Förderhöchstbetrag wird nach und nach herabgesetzt: erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.

KfW: Bestehende Zusagen gelten

Wer bereits vor der Umstellung der Heizungsförderung eine Förderzusage hatte oder einen Antrag unter den besseren alten Bedingungen gestellt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Bereits bestehende Zusagen der KfW behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“ (dpa/red)
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Klimavorgaben verpasst: EU geht gegen alle 27 Mitgliedstaaten vor


In Kürze:

  • Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
  • Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
  • Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.

 
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Alle EU-Staaten in Verzug

Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.

Zweimonatige Frist läuft

Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.

Richtlinie (EU) 2024/1275

Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Was die EU damit erreichen will

Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.
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Bericht: Millionenverlust bei Krankenkassen durch Investments in Immobilienfonds

Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben einem Medienbericht zufolge millionenschwere Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten.
Sie sollen insgesamt mindestens 170 Millionen Euro über Umwege in Immobilienfonds gesteckt haben, berichteten NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Freitag.
Diese Fonds seien später in Schieflage geraten und verloren mutmaßlich den allergrößten Teil der Beitragsgelder, die nun bei Kassen und KVen fehlen. SPD und Linke forderten eine Aufklärung der Vorgänge.
Den Recherchen von NDR, WDR und „SZ“ zufolge haben die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker, die Novitas BKK, die MKK Meine Krankenkasse, die IKK Südwest, die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse investiert. Hinzu kämen die KVen aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Insgesamt beläuft sich die Summe der bestätigten Investments der Recherche der drei Medien zufolge auf mindestens 170 Millionen Euro, wobei die tatsächliche Summe noch höher liegen könnte. Viele der Krankenkassen und KVen verweigern dem Bericht zufolge eine konkrete Aussage zu ihren Investments und den verlorenen Geldern.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss. Fraglich sei, ob das bei diesen Investments zutreffe, führen NDR, WDR und „SZ“ aus.
Die Fonds investierten demnach über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals, die trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent an Rendite auszahlten.
Die Kassen und KVen verklagen die beteiligten Finanzinstitute laut Bericht auf Schadensersatz in Höhe der Investments. Die den Medien vorliegenden Klageschriften lesen sich demnach nahezu identisch.
Der Anwalt der Kläger argumentiert darin, die Kassen und KVen seien „vorsätzlich getäuscht“ worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden. Die beteiligte Bank wies nach Angaben der Medien den Vorwurf der Täuschung zurück, will sich aber zu Einzelfällen nicht äußern.
Die SPD-Fraktion forderte eine „umfassende“ Aufklärung der Vorgänge. „Dabei muss auch geklärt werden, wie Investitionen dieser Größenordnung möglich waren und ob die bestehenden Aufsichts- und Kontrollmechanismen ausreichend funktioniert haben“, erklärte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis.
„Beitragsgelder sind das Geld der Versicherten und Arbeitgeber. Wer damit umgeht, trägt eine besondere Verantwortung“, betonte Pantazis. Es sei „nicht hinnehmbar, wenn diese Mittel durch fragwürdige Finanzgeschäfte in erheblichem Umfang verloren gehen“.
„Eine lückenlose Aufklärung und klare Konsequenzen für die Verursacher“ forderte auch der Linken-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar. „Gesundheit ist keine Spielwiese für Finanzspekulationen und Beitragsgelder gehören erst recht nicht in Immobilienfonds, deren Renditemodell auf immer höheren Mieten beruht“, erklärte er.(afp/red)
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Fernwärme-Potenzial: So viele Wohnungen können an das Netz


In Kürze:

  • Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
  • Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
  • Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
  • Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.

 
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.

Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet

Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.

In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?

Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.

In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.

Wo müssten erst neue Netze gebaut werden?

Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?

Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.

Zwei große Ziele

Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.

Konkurrenz durch andere Heizarten?

Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.

Was bedeutet Fernwärme für die Verbraucher?

Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
(Mit Material von dts)
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IW-Studie: Selbstnutzer gegenüber Vermietern benachteiligt

Wer sein Eigenheim oder seine Eigentumswohnung selbst bewohnt, ist in Deutschland gegenüber Vermietern laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) steuerlich stark benachteiligt. Kauft man etwa eine Wohnung in einer Metropole für 300.000 Euro und zieht selbst ein, verliert man gegenüber einem Vermieter innerhalb von 15 Jahren etwa 87.000 Euro, wie aus der Studie hervorgeht.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital liege in diesem Beispiel bei fast neun Prozent für Vermieter, für Selbstnutzer bei sechs Prozent. Der Grund: Vermieter können ihre Immobilie steuerlich abschreiben und Kosten wie Kreditzinsen und Instandhaltung geltend machen. Selbstnutzern bleibt das verwehrt. Außerhalb der Metropolen liegt der Steuernachteil bei der beispielhaften Wohnung demnach bei 40.000 bis 50.000 Euro.

Deutschland als Sonderfall in Europa

Die Studie vergleicht die Bundesrepublik mit sechs europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Frankreich und Österreich. In allen Vergleichsländern begünstigt das Steuerrecht demnach die Selbstnutzung – etwa durch niedrigere Kaufnebenkosten für Eigennutzer oder eine höhere Besteuerung der Vermietung.
Anders in Deutschland: Vermieter erzielen der Auswertung zufolge im Durchschnitt mit rund sieben Prozent die höchste Rendite aller untersuchten Länder, Selbstnutzer die niedrigste.

Wohneigentumsquote in keinem anderen EU-Land so niedrig

Das zeige sich an der Wohneigentumsquote. In keinem anderen Land der Europäischen Union lebten so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie in Deutschland. 2022 lag die Quote in Deutschland demnach bei nur 44 Prozent – im EU-Schnitt sind es rund 70 Prozent.
„Wohneigentum ist Vermögensaufbau und Altersvorsorge in einem – mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer könnte der Staat das fördern“, sagte IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Viele Menschen träumen vom Eigenheim – doch anders als in vielen anderen europäischen Ländern legt der deutsche Staat ihnen dabei Steine in den Weg.“ (dpa/red)
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Weltweit so viele Millionäre wie nie

Im vergangenen Jahr hat einer Untersuchung der Schweizer Bank UBS zufolge eine Rekordzahl von Menschen weltweit die Schwelle von einer Million Dollar an Vermögen überschritten.
Knapp eine Million Menschen oder im Schnitt 2600 pro Tag wurden im Jahr 2025 Dollar-Millionäre, wie die UBS am Dienstag, 30. Juni, mitteilte.
Knapp die Hälfte der neuen Millionäre kommt demnach aus den USA, dahinter folgen China, Japan, Deutschland, Großbritannien und Frankreich.

Immobilien treiben Vermögen

Millionär zu sein bedeutet nicht, eine Million Dollar auf dem Konto zu haben. Tatsächlich stellt für die meisten Menschen bis hin zum Millionärsstatus die selbst genutzte Immobilie den größten Vermögenswert dar.
Steigende Immobilienpreise verhalfen somit vielen zum Millionärsstatus.
Laut UBS stieg das weltweite Privatvermögen im Jahr 2025 in Dollar um 10,8 Prozent und übertraf damit das Wachstum der Jahre 2024 (4,6 Prozent) und 2023 (4,2 Prozent) deutlich.
Am stärksten war das Vermögenswachstum in Europa, dem Nahen Osten und Afrika mit 17,5 Prozent – begünstigt durch einen schwächeren Dollar -, gefolgt von Nord- und Südamerika mit 8,5 Prozent.
Der asiatisch-pazifische Raum verzeichnete ein Wachstum von 5,9 Prozent.
Was das reale durchschnittliche Vermögen pro Erwachsenem angeht, liegt die Schweiz mit 910.382 Dollar an der Spitze, gefolgt von den USA (696.277 Dollar), Luxemburg (654.732 Dollar), Hongkong (648.267 Dollar) und Australien (616.306 Dollar).

1,5 Prozent der Weltbevölkerung

42 Prozent der Weltbevölkerung verfügen laut UBS über ein Vermögen von weniger als 10.000 Dollar. 41 Prozent verfügen über ein Vermögen zwischen 10.000 und 100.000 Dollar.
15,3 Prozent haben zwischen 100.000 und einer Million Dollar. Nur 1,5 Prozent besitzen mehr als eine Million Dollar. (afp/red)
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Preise für viele Baumaterialien deutlich gestiegen

Die Preise für viele Baumaterialien haben sich in Deutschland deutlich verteuert. Bitumen auf Erdölbasis, was unter anderem im Straßenbau und zur Abdichtung von Dächern, Gebäuden und Fundamenten verwendet wird, verteuerte sich im Mai 2026 um 31,2 Prozent gegenüber dem Mai 2025, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Energieintensiv hergestellte Baustoffe verteuerten sich im gleichen Zeitraum, wie etwa Flachglas (+15,4 Prozent), das üblicherweise für Fenster, Glastüren oder -wände verwendet wird.

Holz, Metalle, Kunststoff, Mineralische Rohstoffe

Auch bei Holz gab es deutliche Preissteigerungen: Dachlatten (+11,8 Prozent), Bauschnittholz (+11,4 Prozent) und Konstruktionsvollholz (+7,5 Prozent) waren im Mai 2026 teurer als ein Jahr zuvor.
Die Preise für Metalle, deren Herstellung ebenfalls energieintensiv ist, stiegen im Mai 2026 um 11,1 Prozent an: Darunter verteuerten sich kaltgewalzte Bleche (+9,9 Prozent), Betonstahl in Stäben (+5,0 Prozent), Rohre oder Hohlprofile aus Eisen oder Stahl (+1,6 Prozent) und Betonstahlmatten (+1,0 Prozent). Die Preise für Stabstahl (-0,3 Prozent) sanken dagegen leicht, auch Weißblech verbilligte sich um 1,1 Prozent.
Preise für Baubedarfsartikel aus Kunststoff wie Fenster- und Türverkleidungen (+3,5 Prozent), darunter Fensterläden und Jalousien (+3,8 Prozent), oder Sanitärausstattung wie Badewannen und Duschen (+3,2 Prozent) stiegen im Mai 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat.
Auch die Preise für viele mineralische Baustoffe stiegen an: Kalk und gebrannter Gips (+4,3 Prozent), Bausand (+3,1 Prozent), Frischbeton (+2,5 Prozent) sowie Wand-, Bodenfliesen und -platten (+1,8 Prozent) verteuerten sich. Die Preise für Dachziegel aus keramischen Stoffen (+0,6 Prozent) und Zement (+0,4 Prozent) stiegen nur leicht an.
Zum Vergleich: Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte insgesamt stiegen im Mai 2026 um 2,2 Prozent im Vergleich zum Mai 2025, ohne Berücksichtigung der Energiepreise stiegen sie im gleichen Zeitraum um 2,3 Prozent.

Deutlich teuer als vor der Energiekrise 2022

Mittelfristig gesehen lag das Preisniveau für nahezu alle Baumaterialien – bis auf Holz – im Jahr 2025 über dem Niveau vor der Energiekrise 2022: Deutliche Teuerungen gegenüber dem Jahr 2021 gab es bei den mineralischen Baustoffen wie Kalk und gebrannter Gips (+77,3 Prozent), Zement (+57,7 Prozent), Bausand (+42,6 Prozent) und Frischbeton (+35,3 Prozent).
Aber auch keramische Baumaterialien verteuerten sich deutlich: Dachziegel um 42,4 Prozent und Wand-, Bodenfliesen und -platten um 27,0 Prozent gegenüber dem Jahr 2021.
Die Preise für Baubedarfsartikel aus Kunststoff stiegen im Schnitt um 18,9 Prozent: Fensterläden und Jalousien (+22,3 Prozent), Badewannen, Duschen oder Waschbecken (+21,0 Prozent), Fenster- und Türenverkleidung (+18,6 Prozent) sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen aus Kunststoff (+18,5 Prozent) waren im Jahr 2025 teurer als vier Jahre zuvor.
Flachglas, ebenfalls ein energieintensiv hergestellter Baustoff, verteuerte sich um 20,5 Prozent.

Materialien zum Innenausbau verteuerten sich auch

Auch der Innenausbau kostete im Jahr 2025 mehr: Armaturen (+27,7 Prozent), Tapeten (+27,3 Prozent), Teppiche und textile Fußbodenbeläge (+26,0 Prozent), Parkettböden (+24,4 Prozent) oder Anstrichfarben (+21,5 Prozent) waren teurer als im Jahr 2021.
Die Preise für Dämm- und Leichtbauplatten, die im Neubau, aber auch zur energetischen Sanierung eingesetzt werden, stiegen im gleichen Zeitraum um 21,4 Prozent.
Metalle verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2025 um 14,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2021, allerdings entwickeln sich die Preise hier uneinheitlich. Deutliche Preissteigerungen gab es bei Rohren oder Hohlprofilen aus Eisen oder Stahl (+31,9 Prozent). Moderater stiegen die Preise für Stabstahl (+9,9 Prozent).
Die Preise für kaltgewalzte Bleche (-14,6 Prozent), Betonstahl in Stäben (-13,0 Prozent) und Weißblech (-4,5 Prozent) gingen teils deutlich zurück.
Mittelfristige Preisrückgänge gab es bei Baumaterialien aus Holz: Dachlatten (-14,1 Prozent), Konstruktionsvollholz (-13,2 Prozent) und Bauschnittholz (-1,2 Prozent) verbilligten sich im Jahr 2025 gegenüber 2021.
Zum Vergleich: Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte insgesamt stiegen im Jahr 2025 gegenüber 2021 um 26,2 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise legten sie im selben Zeitraum um 19,6 Prozent zu. (dts/red)
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Wohngeld-Kürzung: Jeder dritte Haushalt soll Anspruch verlieren

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat ihren Entwurf eines Gesetzes für Einschnitte beim Wohngeld in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro in die Ressortabstimmung eingebracht. Die Kürzungen beim Wohngeld sollen alle bisherigen Empfänger betreffen, berichtet die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe).
Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde rausfallen, sagte Hubertz der Zeitung. Ein Teil davon seien Menschen, die aufgrund ihres Einkommens bislang gerade so noch antragsberechtigt seien. „Es ist sehr bitter, aber nicht anders machbar“, behauptete die Ministerin.
Sie wolle, dass die Wohngeldreform so sozial schonend wie nur möglich abläuft. „Wir werden nicht in bestehende Bescheide eingreifen“, kündigte Hubertz an. Aktuelle Wohngeldbescheide, die stets befristet erteilt werden, behalten demnach also bis zu ihrem Auslaufen die Gültigkeit.
Die SPD-Politikerin verteidigte die geplanten Kürzungen. „Wir haben im Bund eine schwierige Haushaltslage wegen der vielen Krisen, kaum Wachstum und einem großen Reformstau. Jedes Ministerium muss sparen, damit wir in Zukunft wieder größere Handlungsspielräume haben“, sagte die Ministerin.
Mit Blick auf die Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro für den Bund fügte sie hinzu, das sei der Zielwert für das Bauministerium, auf den sich die Bundesregierung geeinigt habe.
Auch die Länder würden eine Milliarde Euro einsparen im Zuge der Reform. Von bislang rund fünf Milliarden Euro von Bund und Ländern blieben dann rund drei Milliarden an jährlichen Ausgaben übrig.
Hubertz räumte ein, es sei nicht nur schmerzhaft für die Menschen, die es betrifft, sondern auch für die Sozialdemokraten. „Da brauchen wir gar nicht drum herumreden“, sagte sie. Man ringe darum, wie man diesen schmerzhaften Einschnitt möglichst verträglich gestalten könne.
„Der Etat meines Hauses gibt leider keine andere Möglichkeit her, um die geforderte Milliarde zu erbringen. Insofern führt da leider kein Weg daran vorbei“, so Hubertz.
In der Ressortabstimmung können nun andere Ministerien Einschätzungen zum „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ abgeben. Im Anschluss soll es einen Kabinettsbeschluss geben. (dts/red)
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Hubertz will Baukosten senken: Anträge ab 2028 nur digital

Digitale Bauanträge, gebündelte Förderprogramme, schnellere Verfahren, mehr serielles Bauen: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will mit einem 13-Punkte-Plan die hohen Baukosten dämpfen und den Wohnungsmangel in Deutschland bekämpfen.
Hohe Kosten seien einer der Hauptgründe, warum in Deutschland zu wenig gebaut werde, heißt es in dem Aktionsplan, den Hubertz bei einer Konferenz der Bau- und Immobilienbranche in Frankfurt vorlegte. Es gehe bei
der Reduzierung der Baukosten oft nicht mehr nur darum, Bauen attraktiver zu machen, heißt es darin. „Es geht darum, dafür zu sorgen, dass Bauprojekte überhaupt noch realisiert werden.“ Die Baukosten seien auf ein „unsägliches Niveau“ gestiegen, sagte Hubertz.

„Papieranträge nur in Härtefällen“

In dem Aktionsplan kündigte sie an, dass Bauanträge ab 2028 nur noch digital möglich seien sollen, das werde zum verbindlichen Regelweg. „Papieranträge sollen dann nur noch in begründeten Härtefällen zulässig sein.“ Ziel sei eine durchgängige Digitalisierung vom Antrag bis zur Genehmigung.
Für Bauherren sollen zudem die verschiedenen Fördermöglichkeiten übersichtlicher werden, so Hubertz. Künftig werde die Neubauförderung in einem einzigen Förderprogramm Neubau gebündelt. Der Start des Programms sei für 2027 vorgesehen. „Die Möglichkeit des Aufbaus von Wohneigentum für Familien ist dabei ein zentrales Kriterium.“
Darüber sollen Planungsprozesse mit standardisierten Datenmodellen beschleunigt werden. Ziel sei es, die Dauer von Bauleitplanverfahren
auf maximal zwei Jahre zu begrenzen.

Neubau in der Krise: Tiefstand seit 2012

Der Neubau in Deutschland stockt seit Jahren wegen gestiegener Baukosten, Kreditzinsen und zunehmender Regularien. Dazu wird der Besitz von Immobilien durch verschärfte Besteuerung und für Vermieter benachteiligende Gesetzgebung immer unattraktiver. 2025 wurden dem Statistischen Bundesamt zufolge 206.600 Wohnungen fertiggestellt, gut 45.000 weniger als im Vorjahr und ein Tiefstand seit 2012. Unter Anderem treibt der daraus resultierende Mangel an Wohnraum die Mieten in die Höhe, gerade in Städten. Experten erwarten im laufenden Jahr nur wenig Besserung. Zwar sind die Baugenehmigungen zuletzt stark gestiegen, aber der Einbruch in den Vorjahren wirkt nach. Zudem verteuern die hohen Energiekosten und gestiegene Zinsen erschweren Finanzierungen.

„Ganze Wohnviertel rollen vom Fließband“

Hubertz will auch mit mehr standardisierten Bauweisen Abhilfe schaffen. Sie kündigte ein Bonus-System für verkürzte Bauzeiten und reduzierte Kosten in der Neubauförderung an. Das schaffe Anreize für serielles und modulares Bauen mit vorgefertigten Bauteilen. In Deutschland werde oft teuer und konventionell Stein auf Stein gebaut, kritisierte sie. Serielles und modulares Bauen seien in der Baubranche im Aufwind. „Ganze Wohnviertel rollen vom Fließband in der Fabrik.“
Der Aktionsplan umfasst aber auch bereits angekündigte Maßnahmen, wie den Gebäudetyp E, der es erleichtern soll, rechtssicher von Standards und technischen Normen abzuweichen, etwa bei Tiefgaragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll laut Hubertz noch dieses Jahr vom Bundesjustizministerium vorgelegt werden. (dpa/tp)
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„Doppelte Entwertung“: Warum Wohnungseigentümer ihre Altersvorsorge plötzlich infrage stellen


In Kürze:

  • Rund zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland befinden sich in privater Hand.
  • Viele Eigentümer betrachten vermietete Wohnungen als Baustein ihrer Altersvorsorge.
  • Diskussionen über Mietpreisdeckel, energetische Auflagen und neue gesetzliche Vorgaben sorgen bei Vermietern für Verunsicherung.

 

Als Claudia K. Anfang der 2010er-Jahre ihre erste Eigentumswohnung in Berlin kaufte, sah sie darin in erster Linie eines: Altersvorsorge. Die Berliner Unternehmerin vertraute auf Betongold statt auf Aktien oder Versicherungsprodukte. „Eine Wohnung ist etwas Reales. Kein Finanzprodukt, das morgen verschwinden kann“, so sah sie es damals. Aus einer Wohnung wurden zwei, später vier. Die Kredite wurden bedient, die Mieteinnahmen stiegen langsam. Claudia K. sah sich nicht als Immobilieninvestorin, sondern als jemand, der für das Alter vorsorgt.

Säule des deutschen Mietwohnungsmarktes

Damit ist Claudia K. eine von vielen. Der deutsche Mietwohnungsmarkt wird bis heute maßgeblich von kleinen privaten Eigentümern getragen, auch wenn in der öffentlichen Debatte häufig von großen Wohnungskonzernen die Rede ist. 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands werden laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) von privaten Kleinvermietern angeboten.
Die Gruppe ist dabei deutlich kleinteiliger als die öffentliche Diskussion vermuten lässt. Laut einem aktuellen Gutachten der DI Deutschland.Immobilien AG in Zusammenarbeit mit dem IW besitzen 58 Prozent der 1.002 befragten privaten Vermieter nur eine einzige Mietwohnung.
Die Vermietung erfolgt dabei überwiegend langfristig und stellt für viele Eigentümer eher eine ergänzende Einkommensquelle dar. Bei mehr als der Hälfte der Befragten machen die Mieteinnahmen nur einen „geringen oder sogar vernachlässigbaren Anteil am Gesamteinkommen“ aus.
Viele dieser Eigentümer haben die Objekte geerbt oder über Jahrzehnte finanziert. Eigentümer wie Claudia K. wollen mit Immobilien für ihre Rente vorsorgen. So hat sie in Handarbeit mit ihrem inzwischen 75-jährigen Vater Wohnung für Wohnung vermietungsfähig renoviert.
Das verbreitete Bild des professionellen Immobilienunternehmers trifft daher auf einen großen Teil der privaten Vermieter nur eingeschränkt zu.

Eine „doppelte Entwertung“ der Altersvorsorge

Heute, fünfzehn Jahre später, blickt sie mit deutlich mehr Unsicherheit auf ihre Vermögensplanung. Die Diskussionen um Mietpreisregulierungen, energetische Sanierungspflichten, steigende Grundsteuern und immer neue gesetzliche Anforderungen haben bei vielen privaten Vermietern wie ihr das Gefühl hervorgerufen, dass sich die Spielregeln grundlegend verändert haben.

Für Claudia K. ist die Entwicklung nicht nur eine politische Debatte, sondern eine persönliche Enttäuschung. Jahrzehntelang glaubte sie, mit ihren Wohnungen verantwortungsvoll für das Alter vorzusorgen. Nach ihrem BWL-Abschluss hatte sie sich selbstständig gemacht und führt seitdem ihre eigene Marketing-Agentur.

Nach den Erfahrungen der Finanzkrisen und angesichts der begrenzten Einlagensicherung bei Banken von 100.000 Euro erschien ihr Wohneigentum sicherer als viele andere Anlageformen. Außerdem ging sie davon aus, dass Mieten langfristig mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflation wachsen würden. Heute sieht sie diese Rechnung kritisch.

„Ich habe das Gefühl, dass mein Einkommen aus den Wohnungen als auch deren Wert durch politische Entscheidungen sinken.“ Für sie eine „doppelte Entwertung“ ihrer Altersvorsorge.

Sichtbar wurde es für Claudia K. „mit den Linken im Senat“ und mit dem Mietendeckel, der Anfang 2020 vom Land Berlin beschlossen wurde. Damals hatte sie eine Mieterin, die sich darauf berief und die Miete kürzte. „Da kam ein Betrag heraus, der nicht einmal die Kreditrate deckte.“

Tatsächlich wurde der Berliner Mietendeckel 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Richter entschieden, dass dem Land Berlin für eine solche Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlte.

Für Eigentümer wie Claudia K. blieb jedoch weniger die juristische Bewertung in Erinnerung als die Erfahrung, wie schnell politische Eingriffe bestehende Kalkulationen verändern können.

Eine andere Mieterin hat inzwischen angekündigt, die Miete auf Basis der 2019 eingeführten Mietpreisbremse zu kürzen. Sie will 450 Euro statt bisher 850 Euro Nettokaltmiete bezahlen, was im Vergleich zu anderen Mieten im Ortsteil Schöneberg durchaus im üblichen Rahmen liegt. Claudia K. soll rückwirkend auf drei Jahre Mietdauer 12.000 Euro zurückzahlen, sonst gehe der Fall vor Gericht.

„Da habe ich verstanden, wie schnell politische Entscheidungen eine jahrzehntelange Planung auf den Kopf stellen können.“

Zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen

Die politische Logik hinter Mietpreisbremsen und ähnlichen Regulierungen ist vergleichsweise klar: Wohnen gilt als Grundbedürfnis. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieter vor übermäßigen Preissteigerungen geschützt werden.

Tatsächlich sehen Mieterverbände die Lage vielfach anders als Eigentümer. Der Deutsche Mieterbund verweist darauf, dass die Wohnkosten für viele Haushalte inzwischen zur größten finanziellen Belastung geworden sind. Nach Angaben der Interessensvertretung gelten rund 6,6 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland als mit Wohnkosten überlastet. Rund 3,2 Millionen Haushalte wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für Miete und Heizkosten auf.

Ökonomen sind allerdings uneinig darüber, wie wirksam solche Instrumente wie Mietpreisbremsen langfristig sind. Während Mieterverbände sie als notwendiges Schutzinstrument betrachten, warnen zahlreiche Wirtschaftsforscher vor unerwünschten Nebenwirkungen.

Der Präsident des ifo Instituts, Clemens Fuest, argumentiert, dass Mietpreisbremsen zwar kurzfristig einzelne Mieter entlasten können, langfristig aber den Neubau bremsen und die Wohnungsknappheit verschärfen könnten. Wenn Investitionen unattraktiver werden, sinke die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen. Die entscheidende Frage lautet daher: Schützt Regulierung den Wohnungsmarkt oder verschärft sie langfristig seine Probleme?

Veränderte Rahmenbedingungen

Was Claudia K. besonders beschäftigt, ist weniger eine einzelne Maßnahme als die Richtung insgesamt. Mietpreisbremse, Mietspiegelregelungen, Rückforderungsansprüche, Diskussionen über Eigenbedarf, Einschränkungen bei möbliertem Wohnen und energetische Auflagen – für sie ergibt sich daraus das Bild einer immer stärkeren Regulierung.

„Man hat oft das Gefühl, dass einem das Recht abgesprochen wird, mit dem eigenen Kapital überhaupt noch profitabel wirtschaften zu dürfen“, sagt sie. Der Vorwurf trifft sie persönlich. Denn sie sieht sich nicht als Spekulantin oder Großinvestorin, sondern als Selbstständige, die versucht hat, Verantwortung für ihre eigene Altersvorsorge zu übernehmen.

Besonders schmerzt sie die öffentliche Wahrnehmung. „Man wird schnell als unsozialer Kapitalist dargestellt, der nur Profit machen will.“ Dabei habe sie sich selbst nie so gesehen. Privat spendet sie regelmäßig für Obdachlose, den Tierschutz und hat drei Patenkinder im Ausland.

Die Vorstellung, Vermieter seien die Ursache der Wohnungsnot, hält sie für falsch. Man werde hier zum Sündenbock für etwas gemacht, das der Staat verursacht habe. „Vermieter werden für Fehlentwicklungen in der Migrations- und Investitionspolitik verantwortlich gemacht und für hausgemachte Probleme wie Wohnungsnot, lange Genehmigungsverfahren, Wohnungsbedarf und explodierte Kosten für Bau.“ Für die Ergebnisse der aktuellen Politik sollen private Personen aufkommen.

Tatsächlich haben sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in Wohnimmobilien in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben steigenden Zinsen haben sich auch die Baukosten massiv erhöht. Dazu kommen ein Fachkräftemangel, hohe Grundstückspreise und eine schwache Konjunktur.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Wohnungsbauleistungen seit 2020 zeitweise zweistellig. Wohnungsökonomen und Branchenverbände sehen darin einen wesentlichen Grund für den Einbruch beim Wohnungsneubau.

„Trotzdem werden private Eigentümer oft behandelt, als wären sie die Schuldigen.“ Dabei sei der Staat selbst der Preistreiber für die Mieten, unter anderem auch durch hohe Energiepreise und die damit verbundenen, steigenden Nebenkosten, die zum Teil nicht einmal umlagefähig sind.

Streit um die Kosten der Energiewende

Besonders deutlich wird der Konflikt bei den Kosten der energetischen Modernisierung. Eigentümerverbände wie Haus & Grund warnen davor, dass private Kleinvermieter zunehmend zwischen politischen Vorgaben und wirtschaftlicher Realität aufgerieben werden.

Gerade ältere Eigentümer mit wenigen Wohnungen verfügten häufig nicht über die finanziellen Reserven, um umfangreiche Modernisierungen oder Heizungstausche problemlos zu stemmen. Der Eigentümerverband verweist darauf, dass rund zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Vermietern bereitgestellt werden. Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke warnt deshalb davor, dass steigende Kosten die Investitionsfähigkeit vieler Eigentümer beeinträchtigen könnten.

Der Deutsche Mieterbund hält dagegen, dass Klimaschutzmaßnahmen wie das überarbeitete Heizungsgesetz nicht zu einer Überforderung von Mietern führen dürften. Der Verband fordert seit Jahren, die Kosten der energetischen Transformation stärker über staatliche Förderungen zu finanzieren. Modernisierungen dürften nicht automatisch zu höheren Warmmieten führen.
Damit zeigt sich ein grundsätzlicher Zielkonflikt der deutschen Wohnungspolitik: Einerseits sollen Gebäude klimafreundlicher werden, andererseits müssen Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben. Die Frage, wer die Kosten der Energiewende trägt – Vermieter, Mieter, Staat oder Steuerzahler –, dürfte daher zu den zentralen politischen Streitfragen der kommenden Jahre gehören.

Würde sie heute noch einmal beginnen, würde die Unternehmerin Claudia K. vermutlich keine Wohnungen mehr kaufen. „Wahrscheinlich ETFs“, sagt sie. „Da habe ich keine Mieterwechsel, muss nicht für alles geradestehen […] und muss nicht ständig Angst haben, dass die Regeln wieder geändert werden.“

Inzwischen versucht sie, die Wohnungen schrittweise zu verkaufen. Das hätte sie vor einigen Jahren noch ausgeschlossen. „Früher dachte ich, Eigentum bedeutet, dass man selbst entscheiden kann. Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.“

Zwei ihrer Immobilien, eine 54 Quadratmeter große Wohnung im Friedrichshain und eine mit knapp 70 Quadratmetern in Pankow, stehen zum Verkauf. Aber es scheint eine Abwärtsspirale zu sein. Den gewünschten Preis kann sie aktuell nicht mehr erzielen. Für die BWLerin ist unter anderem dieser Grund klar: Auch die Käufer werden den gleichen Regularien und Unsicherheiten ausgesetzt – und wer investiert schon in eine Zukunft mit vielen Unwägbarkeiten?

Wenn private Vermieter aufgeben

Für Claudia K. ist das ein Signal, das über ihre persönliche Situation hinausgeht. Wenn selbst langjährige Eigentümer beginnen, Wohnungen zu verkaufen und neue Investitionen meiden, stellt sich für sie eine grundsätzliche Frage: Kann privates Wohneigentum unter den heutigen Rahmenbedingungen noch dieselbe Rolle als Altersvorsorge spielen wie für frühere Generationen?

Die Debatte reicht dabei weit über einzelne Eigentümer hinaus. Sie berührt eine zentrale Frage der deutschen Wohnungspolitik: Was passiert, wenn genau jene Menschen den Markt verlassen, die heute den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen?

Schon heute verfehlt Deutschland seine Neubauziele deutlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr 206.600 Wohnungen in Deutschland gebaut. Das waren 18 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2012.

Gleichzeitig wächst der Bedarf an Wohnraum in vielen Städten weiter. Sollte die Zahl privater Investoren sinken, könnte sich dieser Trend weiter verstärken.

Der politische Handlungsdruck bleibt hoch. Zusätzliche Regulierungen können zwar einzelne Mietergruppen entlasten, zugleich beeinflussen sie jedoch die Investitionsbereitschaft privater Eigentümer. Ob ausreichend neuer Wohnraum entsteht und bestehende Gebäude modernisiert werden, hängt daher wesentlich davon ab, ob Politik und Marktakteure einen tragfähigen Ausgleich zwischen sozialer Verträglichkeit, Klimaschutzzielen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit finden.

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Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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Bauministerin will Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hält an dem Ziel fest, die Obdachlosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden.
„Das ist eine Mammutaufgabe und eine Kraftanstrengung, an der wir festhalten wollen“, sagte Hubertz der „Rheinischen Post“. Das Recht auf Wohnen sei etwas, „an dem wir sehr hart arbeiten und was auf jeden Fall höchste Priorität hat“.
Neben Neubau und Wohnungsbau müsse man auch die Menschen im Blick behalten, die gar kein Dach über dem Kopf hätten und zu den verletzlichsten Gruppen gehörten. Das könnten Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam schaffen.

Länder erhalten 23,5 Milliarden Euro

Hubertz verwies darauf, dass allein der Bund in den kommenden Jahren 23,5 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum an die Länder gebe.
Hubertz räumte zudem ein, dass die geplanten Kürzungen beim Wohngeld schmerzhaft seien. Es könne keine Rede davon sein, dass sie unbedingt kürzen wolle. Wegen der schwierigen Haushaltslage müsse aber jedes Ministerium sparen.
„Da brauchen wir gar nicht drum herumreden“, sagte sie. Ihr Haus ringe mit dem Finanzministerium, wie man diesen Einschnitt möglichst verträglich gestalten könne.
Selbst bei einem Kahlschlag der Förderprogramme im Kernhaushalt käme keine Milliarde zusammen, daher führe leider kein Weg daran vorbei.

Idee: Staatliche Wohnungsbaugesellschaft

Die Idee einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft verteidigte Hubertz trotz Kritik aus der Branche und vom Koalitionspartner. Man brauche in der aktuellen Lage einen echten „Gamechanger“.
Es gehe nicht um eine neue große Behörde, sondern um ein schlankes Instrument, das schnell und effizient Aufträge für serielles und industrielles Bauen vergebe. „Ich bin Gründerin – und wenn es 99 Mal ein Nein gibt, ist das hundertste Mal vielleicht ein Ja“, sagte sie. (dts/red)