Wohneigentum in Deutschland bleibt teuer. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In Deutschland leben einer Studie zufolge immer weniger Menschen in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus. Die Eigentumsquote liegt hierzulande bei 43,5 Prozent und ist damit so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr, wie die „Augsburger Allgemeine“ (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Studie des Pestel-Instituts berichtete.
Im europäischen Vergleich liege Deutschland auf dem letzten Platz, sagte Institutsleiter Matthias Günther der Zeitung. Als Hauptgründe nannte er hohe Baukosten, gestiegene Zinsen und die Wohnungsbaupolitik der vergangenen Jahre.
„Selbst dort, wo die Kaufpreise für Immobilien stagnieren oder sinken, sind sogar Doppelverdiener mit Durchschnittseinkommen kaum in der Lage, sich eigene vier Wände zuzulegen“, sagte Günther. Demnach stiegen die Herstellungskosten für Wohnungen seit dem Jahr 2000 um 160 Prozent, während die allgemeinen Verbraucherpreise nur um 64 Prozent zulegten.
Fast drei Viertel der 25- bis 45-Jährigen zur Miete
Die Folgen spürten vor allem jüngere Menschen, sagte Günther. Sie könnten ihren Wunsch vom selbst genutzten Wohneigentum kaum noch umsetzen. Fast drei Viertel der 25- bis 45-Jährigen wohnen der Studie zufolge derzeit zur Miete.
Für den niedrigen Anteil in Deutschland machte Günther die Regierungspolitik verantwortlich. Zwar habe auch die Zuwanderung der jüngeren Vergangenheit die Probleme am Wohnungsmarkt verschärft. Noch schwerwiegender habe sich jedoch in den vergangenen Jahren die Abschaffung einer wirksamen bundesweiten Eigentumsförderung ausgewirkt. Als Beispiel nannte der Pestel-Leiter die Streichung des Baukindergelds 2021.
Er forderte zudem, die Bedeutung von Wohneigentum als Baustein der Altersvorsorge politisch zu fördern: Steigende Mieten drängten immer mehr ältere Menschen in die Altersarmut. „Altersarmut ist Mieterarmut“, sagte Günther der Zeitung. Als Gegenmaßnahme forderte er einen „Wohneigentumsplan des Bundes“. Ziel müsse es sein, pro Jahr mindestens 200.000 Haushalte in selbst genutztes Wohneigentum zu bringen. (afp/red)
„Zu verkaufen“: Ein leuchtend rotes und weißes „À vendre“-Schild weist darauf hin, dass eine Wohnung zum Verkauf steht. - Foto: BalkansCat/iStock
In Kürze:
Immer mehr Vermieter in Frankreich verkaufen anstatt zu vermieten.
Die wirtschaftlichen und regulatorischen Belastungen nehmen zu.
Der Rückzug zeigt sich bereits deutlich am Wohnungsmarkt.
Immer häufiger verzichten Vermieter darauf, ihre Wohnungen zu vermieten. Dahinter stehen längst nicht mehr nur finanzielle Gründe. Mietausfälle, Schäden an der Immobilie, zunehmender Verwaltungsaufwand und eine höhere Steuerbelastung kommen zusammen und beeinflussen die Entscheidung vieler Eigentümer.
Diese wachsende Zurückhaltung fällt in eine Zeit, in der das Mietangebot in mehreren französischen Großstädten zurückgeht. Im Februar 2026 berichtete „Europe 1“ von einem Rückgang des Angebots an Mietwohnungen um 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Als Gründe wurden unter anderem der zunehmende steuerliche Druck, energetische Vorgaben und rechtliche Unsicherheiten genannt.
Wie schnell eine solche Entwicklung zum Teufelskreis werden kann, zeigt das Beispiel von Frédérique, über das „Europe 1“ am 7. September berichtete.
Vor zehn Jahren vermietete sie das Haus ihrer Mutter, um deren Unterbringung in einem Pflegeheim zu finanzieren. Eine Familie mit drei Kindern zog dort ein. Schon bald kam es wiederholt zu Mietrückständen. Doch nach dem Auszug der Mieter wurde die Situation zum Albtraum.
„Ich war entsetzt, am Boden zerstört … Ich fand einen entsetzlichen Dreck vor, kaputte Möbel, herausgerissene Steckdosen, zerbrochene Fenster“, sagte Frédérique. „Sie haben ihre Fäkalien in Säcken aus den Fenstern der Veranda geworfen.“
Da die Bewohner zahlungsunfähig waren, musste Frédérique für die Sanierung selbst aufkommen. „Ich habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, es geht um etwa 3.500 Euro“, sagte sie.
Verkaufsschilder an den Fenstern eines zum Verkauf stehenden Hauses in Calais, Nordfrankreich.
Foto: Philippe Huguen/AFP via Getty Images
Auch Tom aus dem Département Nord zog Konsequenzen. Nachdem er eine starke Zunahme zweifelhafter Bewerbungen festgestellt hatte, verkaufte er sämtliche Wohnungen, die er besaß. „Es gibt Menschen, die ganz genau wissen, dass ihre Unterlagen nicht stichhaltig sind. Es gibt gefälschte Dokumente und Dinge, die erfunden werden, um an die Wohnung zu kommen“, sagte er.
Besonders häufig seien ihm Unstimmigkeiten in Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheiden aufgefallen – und das in einem Markt, in dem die Nachfrage nach Mietwohnungen das Angebot deutlich übersteigt.
Hinzu kommt die Angst vor Hausbesetzungen. Gérard aus Tarbes etwa gab seine Immobilie auf, nachdem er damit Erfahrungen gemacht hatte. „Sobald ich mein Wohnhaus geräumt hatte, bekam ich ein Problem mit Hausbesetzungen. Wir fanden drei Wohnungen mit aufgebrochenen Türen. Wir kommen nicht mehr damit klar, es wird unbeherrschbar.“
Wenn sich Vermieten nicht mehr rechnet
Auch die finanziellen Belastungen nehmen zu. Die Grundsteuer ist vielerorts stark gestiegen, energetisch ineffiziente Wohnungen müssen für viel Geld saniert werden und Mietpreisbindung schmälert die Gewinnspanne ebenfalls. Tom berichtete gegenüber „Europe 1“, dass seine Grundsteuer innerhalb von fünf Jahren um 22 Prozent gestiegen sei.
„Die rechtlichen und steuerlichen Auflagen, die auf den Eigentümern lasten, sind zu hoch. Ich möchte dieser Situation ein Ende setzen“, sagte Julien im vergangenen Februar gegenüber „Europe 1“.
Der Eigentümer einer 30 Quadratmeter großen Wohnung in Paris sah sich unter anderem mit einer Erhöhung der Grundsteuer um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren konfrontiert. Gleichzeitig wurden aufgrund der energetischen Einstufung seiner Wohnung umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich.
Ähnlich äußerte sich Thierry, der im Juni 2025 gegenüber „Le Figaro“ sagte, er habe seine 15 Wohnungen verkauft. „Das ist wirklich viel zu viel Ärger für zu wenig Einkommen.“ Der 60-jährige Eigentümer aus der Corrèze trennte sich damit von seinem gesamten Mietvermögen im Wert von rund 2,5 Millionen Euro, das er in 25 Jahren aufgebaut hatte.
Für manche Eigentümer geht es inzwischen um mehr als die reine Frage der Rentabilität. Einige wollen ihre Immobilien sogar nicht mehr an ihre eigenen Kinder weitergeben. Joachim, der 13 Wohnungen besitzt, sagte ebenfalls gegenüber „Le Figaro“: „Ich möchte sie nicht in Schwierigkeiten bringen. Immobilien sind so schwer zu verwalten geworden.“
Die Zurückhaltung betrifft inzwischen den gesamten Markt für private Mietinvestitionen. Laut „BPCE L’Observatoire“ planten 2025 rund 25 Prozent der privaten Vermieter, sich aus diesem Bereich zurückzuziehen. 2022 waren es noch 18 Prozent. Gleichzeitig sank der Anteil derjenigen, die weiterhin investieren wollten, von 30 auf 23 Prozent.
Henry Buzy-Cazaux, französischer Immobilienexperte und langjähriger Branchenvertreter, erklärte im Juni 2025 gegenüber „Le Figaro“, diese Entwicklung zeige „ein noch nie dagewesenes Maß an Frustration“.
Gleichzeitig relativierte er die Entwicklung: „Nicht jeder kann den Schritt vollziehen und verkaufen, da Immobilien nach wie vor viele Vorteile bieten. Es handelt sich um einen Vermögenswert, den man auf Kredit erwerben kann, wobei die Steuerregeln den Abzug von Nebenkosten und Renovierungsarbeiten ermöglichen. Es stimmt, dass die Mietrendite gering ist, doch muss man auch den Wertzuwachs berücksichtigen.“
Immer mehr Mietwohnungen werden verkauft statt vermietet
Der Wandel lässt sich inzwischen auch unmittelbar am Markt beobachten. Laut dem Mietmarkt-Observatorium von Bien’ici wurden 2019 noch 73 Prozent der neu auf den Markt gebrachten Einzimmerwohnungen zur Miete angeboten. Im Jahr 2026 sind es nur noch 47 Prozent.
Damit werden erstmals in diesem Zeitraum mehr der neu auf den Markt gebrachten Einzimmerwohnungen zum Verkauf als zur Vermietung angeboten: 53 Prozent stehen als Kauf zur Verfügung, nur 47 Prozent dem Mietmarkt.
Die Entwicklung ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich ein Teil der Eigentümer aus dem französischen Mietmarkt zurückzieht – und das in einer Zeit, in der der Wohnungsmarkt für Mieter ohnehin angespannt ist.
Mindestens zwölf gesetzliche Krankenkassen haben Beitragsgelder in inzwischen leistungsgestörte Anlagen investiert. (Symbolbild) - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt.
Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in „leistungsgestörte Geldanlagen“ gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag, 10. September, veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.
Weitere Verluste möglich
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro „in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III“ sowie insgesamt zwölf Kassen „in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen“ im Umfang von 900 Millionen Euro.
Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 „Leistungsstörungen aufgetreten“. Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Ende 2025 wurden den Angaben zufolge von betroffenen Kassen bereits 400 Millionen Euro in den Bilanzen abgeschrieben. Bei den restlichen 700 Millionen Euro könne es zu weiteren Verlusten kommen.
Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.
Kontrollen werden überprüft
Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Untersuchungen dauern demnach an.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.
Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare „das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können“. Es sei „verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken“.
Opposition fordert Konsequenzen
Piechotta ging davon aus, „dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden“. Die Grünen-Abgeordnete forderte, Schadenersatzforderungen gegenüber Fonds-Inhabern und für die Bewertung von Investments zuständigen Rating-Agenturen zu prüfen, „um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten.“
„Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren“, erklärte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er warf der Bundesregierung vor, hier nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur „Stück für Stück“ zu veröffentlichen.
„Wer so mit dem Geld der Beitragszahler umgeht, dem gehört die Verantwortung entzogen“, erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert. Er sah in der Affäre ein weiteres Argument für die AfD-Forderung, die Zahl der aktuell 93 Krankenkassen in Deutschland weiter zu reduzieren.
Die Stiftung Patientenschutz forderte einen vollständigen „Kassensturz“ zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, „warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben“.
Die Sozialversicherungsträger verwalten Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder. (afp/red)
Der Marktanteil von Häusern in Fertigbauweise wächst leicht. (Symbolbild) - Foto: Daniel Maurer/dpa
Rund ein Viertel der zuletzt genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland ist ein vorgefertigtes Haus aus der Fabrik.
Im ersten Halbjahr seien 27.838 Baugenehmigungen für neue Eigenheime erteilt worden, davon seien 7.432 auf Fertighäuser entfallen, teilte der Bundesverband Deutscher Fertigbau auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts mit.
Damit sei der Marktanteil der Fertigbauweise an allen neu genehmigten Ein- und Zweifamilienhäusern im ersten Halbjahr auf 26,7 Prozent gestiegen. Im Vorjahreszeitraum waren es 26,2 Prozent.
„Die Zahlen sprechen für die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit des Fertigbaus auch in den großen Wohnungsmärkten der dicht besiedelten Metropolen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Achim Hannott. Gebäude in serieller Fertigbauweise würden nicht nur im ländlichen Raum beliebter, sondern auch in vielen Städten, darunter Augsburg, Hannover, Köln und Berlin.
Der Fertigbau habe mit einem Plus von 16,9 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 stärker zugelegt als die Baugenehmigungen insgesamt (14,5 Prozent), so der Verband.
Den höchsten Anteil an den Genehmigungen erreichte der Fertigbau in Baden-Württemberg (44,7 Prozent), gefolgt von Hessen (33 Prozent) und Rheinland-Pfalz mit knapp 28 Prozent. Bayern liege mit 2.020 neu genehmigten Fertighäusern bei den absoluten Zahlen an der Spitze.
Häuser in Fertigbauweise, bei denen vorgefertigte geschosshohe und raumbreite Bauteile in wenigen Tagen auf der Baustelle zusammengesetzt werden, sind besonders im Südwesten populär, so der Verband.
Im Jahr 2025 erreichte der Fertigbau in 259 von 400 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten mehr als 20 Prozent Anteil an den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Von den 64 Kreisen, die 2025 eine Fertigbauquote von mehr als 40 Prozent erreichten, befanden sich demnach rund drei Viertel in Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen. (dpa/red)
Senioren lernen bei einem Kurs der Arbeiterwohlfahrt, wie ein Touchpad zu bedienen ist (Symbolbild). - Foto: Jörg Carstensen/dpa
Haushalte von Ruheständlern ab 65 Jahren in Deutschland haben im Mittel 2.330 Euro pro Monat zur Verfügung.
In den östlichen Bundesländern einschließlich Berlin verfügen Haushalte von Personen im Ruhestand ab 65 Jahren über ein mittleres Haushaltsnettoeinkommen (Median) von 2.270 Euro im Monat, in den westlichen Ländern sind es 2.350 Euro, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag mit.
Der Median bildet die Mitte der Einkommensverteilung ab, 50 Prozent haben ein höheres und 50 Prozent ein geringeres Einkommen. Betrachtet wurden Haushalte, in denen ausschließlich Rentner sowie Pensionäre ab 65 Jahren leben. Das waren im Jahr 2025 rund 13,6 Millionen Menschen, 10,5 Millionen in den westlichen und 3,1 Millionen in den östlichen Bundesländern.
Das Haushaltseinkommen von Ruheständlern ab 65 Jahren setzt sich überwiegend aus Alterseinkünften wie gesetzlichen Renten, Betriebs- und Privatrenten oder Pensionen zusammen. Im bundesweiten Schnitt waren 93 Prozent des Einkommens von Haushalten, in denen ausschließlich Rentner beziehungsweise Pensionäre lebten, aus Renten und Pensionen.
Knapp vier Prozent des Einkommens stammten aus Einnahmen aus Vermögen wie etwa Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen, zwei Prozent aus Transferzahlungen wie Grundsicherung im Alter und ein Prozent aus Erwerbstätigkeit.
In den östlichen Bundesländern machten Renten und Pensionen durchschnittlich 96 Prozent des Einkommens aus, Einnahmen aus Vermögen lediglich ein Prozent.
In den westlichen Bundesländern bezogen Ruheständler im Schnitt 92 Prozent des Haushaltseinkommens aus Renten und Pensionen, gut vier Prozent stammten aus Einnahmen aus Vermögen.
Mit Blick auf weitere Einkünfte aus Transferzahlungen wie Grundsicherung im Alter (zwei Prozent) oder aus Erwerbstätigkeit (ein Prozent) unterscheidet sich die Einkommensstruktur von Rentnerhaushalten in Ost und West kaum.
Bundesweit lag die Armutsgefährdungsquote von Personen im Ruhestand ab 65 Jahren laut EU-SILC 2025 bei 18,9 Prozent. In den östlichen (18,5 Prozent) und westlichen (19,0 Prozent) Bundesländern war das Armutsrisiko für Ruheständler ab 65 Jahren in etwa gleich hoch.
Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung waren bundesweit 16,1 Prozent der Personen armutsgefährdet, in den östlichen Ländern waren es 17,6 Prozent und in den westlichen 15,8 Prozent.
Die Armutsgefährdungsquote misst die relative Einkommensarmut. Nach EU-Definition gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens (Median) der Gesamtbevölkerung verfügt.
Vermögenswerte wie selbst genutztes Immobilieneigentum fließen nicht in die Betrachtung der Einkommen ein, solange daraus keine Mieteinnahmen oder Kapitalerträge entstehen. Im Jahr 2025 wohnten bundesweit 57 Prozent der Ruheständler ab 65 Jahren im Wohneigentum und 43 Prozent zur Miete.
In den westlichen Bundesländern wohnten 61 Prozent der Ruheständler im Eigentum und 39 Prozent zur Miete. In den östlichen Ländern war das Verhältnis eher umgekehrt: 44 Prozent wohnten im Eigentum, 56 Prozent zur Miete. (dts/red)
Der Main Tower, der auch die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) beherbergt. - Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Gewinneinbruch für Deutschlands drittgrößte Landesbank Helaba im ersten Halbjahr: Belastungen im gewerblichen Immobiliengeschäft haben der Landesbank Hessen-Thüringen die Zwischenbilanz verhagelt. Der Vorsteuergewinn fiel mit 194 (Vorjahr: 458) Millionen Euro nicht einmal halb so hoch aus wie ein Jahr zuvor, auch der Überschuss schrumpfte um mehr als die Hälfte auf 148 (342) Millionen Euro.
„Dieses Halbjahresergebnis entspricht nicht unseren Erwartungen“, räumte Helaba-Chef Thomas Groß ein. Die Gewinnprognose für das Gesamtjahr schraubte der Vorstand nach unten: Statt zwischen 600 und 700 Millionen Euro Vorsteuerergebnis werden noch rund 500 Millionen Euro erwartet.
Nach Ergebnissen auf Rekordniveau im Gesamtjahr 2026 hatte sich die Helaba auch wegen der unsicheren Weltlage auf einen Gewinnrückgang eingestellt, allerdings nicht in diesem Maße.
Helaba legt mehr Geld für weitere Rückschläge zurück
Das Halbjahresergebnis sei „deutlich geprägt von den Auswirkungen der anhaltenden geopolitischen Verwerfungen, dem damit einhergehenden Anstieg des Marktzinsniveaus und der weiterhin verhaltenen konjunkturellen Entwicklung in Deutschland“, erklärte die Landesbank.
Insbesondere das Geschäft mit Gewerbeimmobilien, in dem die Helaba stark engagiert ist, sei belastet. Weil wegen des Homeoffice-Trends weniger Büroflächen gebraucht werden, ist der Markt für solche Immobilien in vielen Ländern seit einiger Zeit unter Druck.
Die Helaba erhöhte ihre Vorsorge für mögliche Kreditausfälle vor allem wegen der Probleme bei Gewerbeimmobilien im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 um 53 Prozent auf 198 Millionen Euro. (dpa/red)
Auf Bauherren könnten steigende Kosten zukommen, da mit dem Niedrigwasser Transporte teurer werden. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Rekord-Niedrigwasser im Rhein und an anderen Flüssen hat Folgen auch für Bauherren. Da Transportschiffe deutlich weniger laden können, verzögern sich Lieferungen für die Baubranche, während die ohnehin hohen Materialpreise nochmals Auftrieb bekommen.
„Wir sehen etwa, dass Transporte auf dem Wasser zunehmend schwieriger werden. Das führt auch zu Problemen beim Bau von Mehrfamilienhäusern oder Schulen, da Lieferzeiten sich verlängern“, sagte der Präsident des Verbands Baugewerblicher Unternehmer Hessen, Thomas Reimann, der Deutschen Presse-Agentur. „Sand und Kies, die sonst oft per Schiff in großen Mengen zu den Betonwerken gelangen, werden knapper und somit teurer.“
Noch sei der Preisanstieg eher überschaubar, aber Baumaterialien und insbesondere Transporte hätten sich in den vergangenen Jahren schon stark verteuert. „Wir erleben mit dem Niedrigwasser den dritten Preisanstieg innerhalb weniger Jahre nach der Energiekrise im Ukrainekrieg und dem Iran-Konflikt“, sagte Reimann. „Und erfahrungsgemäß bleiben viele Preisanhebungen dauerhaft.“
Lieferung per Schiff nur schwer ersetzbar
Auch der Bauindustrieverband HDB warnt vor den Folgen des Niedrigwassers. „Lieferengpässe für erste Baustoffe sind von den Lieferanten bereits angekündigt worden für den Fall, dass die Situation noch länger anhält, wovon derzeit auszugehen ist.“ Wegen der niedrigen Wasserstände schrumpften die Transportkapazitäten für wichtige Güter am Bau, die in großen Mengen per Schiff transportiert werden – darunter Bitumen, Split und Natursteine, aber auch Brenn- und Kraftstoffe sowie mineralische Bauabfälle.
„Im Extremfall werden zusätzliche Schiffe benötigt oder Transporte müssen teilweise doch auf Schiene und Straße verlagert werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller der dpa. Das sei aber nur begrenzt möglich und meist deutlich teurer. „Für Bauprojekte kann das zu höheren Material- und Logistikkosten sowie im ungünstigsten Fall zu Verzögerungen im Bauablauf führen.“ So sei der Preis für Bitumen nochmals gestiegen, nachdem das Bindemittel für Asphalt schon mit dem Iran-Krieg teurer geworden war.
Müller erwartet zwar nicht flächendeckend Stillstand auf Baustellen, doch das Risiko für Engpässe, höhere Logistikkosten und Verzögerungen steige, je länger das Niedrigwasser dauere.
Der Anstieg der Baukosten, der sich dem Statistischen Bundesamt zufolge dieses Jahr beschleunigte, ist ein wichtiger Grund, warum gerade der Wohnungsbau stockt. Geschätzt fehlen rund eine Million Wohnungen in Deutschland, was die Mieten besonders in Städten steigen lässt. Die Baukosten seien auf ein „unsägliches Niveau“ gestiegen, kritisierte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) unlängst in Frankfurt und kündigte mehrere Gegenmaßnahmen an.
Mehr Recycling-Baustoffe als Chance?
Reimann, der selbst Bauunternehmer ist, sieht mehr Nachhaltigkeit am Bau als Chance, um auf gestiegene Preise auch wegen des Niedrigwassers zu reagieren. Schon jetzt rechneten sich viele Bauprojekte wegen der gestiegenen Zinsen und teuren Materialien kaum noch. „Eine Lösung wäre, auf den teuren Abriss von Gebäuden zu verzichten, sondern die Hülle stehenzulassen.“ Zudem müssten mehr leere Büros in Wohnraum umgewandelt und mehr recycelte Baustoffe verwendet werden.
Dem stünden aber rechtliche Hürden entgegen. „So lange wir in Deutschland recycelte Baustoffe, etwa aus Bauschutt, als Abfall klassifizieren, werden wir keinen Bauherren überzeugen können, diese in sein Haus einzubauen“. Auch gebe es Betonarten, bei denen Recycling-Material beigemischt werde, doch die Nachfrage sei gering. Die öffentliche Hand müsse mit mehr Ausschreibungen für Recycling-Baustoffe vorangehen, meint Reimann. „Die Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur sind hier eine große Chance.“
Hohe rechtliche Hürden
HDB-Hauptgeschäftsführer Müller sieht nachhaltiges Bauen als wichtigen Hebel, um die Ressourceneffizienz zu erhöhen. Für die großen Aufgaben wie Wohnraum, Infrastruktur und Energiewende reichten Recycling-Baustoffe aber bei weitem nicht aus. „Darüber hinaus ist es oft die öffentliche Hand, die die Verwendung von Recycling-Baustoffen in ihren Ausschreibungen explizit ausschließt.“
Zudem könnten auch Recycling-Baustoffe wegen des Niedrigwassers derzeit nur teurer und schwieriger befördert werden. Mehr Nachhaltigkeit sei daher keine kurzfristige Antwort auf die aktuellen Probleme. Müller fordert, Engstellen im Mittelrhein müssten endlich gezielt beseitigt werden. Die sogenannte Abladeoptimierung könne extremes Niedrigwasser nicht verhindern. „Sie könnte aber die Transportkapazität und Planbarkeit der Binnenschifffahrt bei niedrigen und mittleren Wasserständen spürbar verbessern.“ (dpa/red)
Eigenheime prägen vielerorts den deutschen Immobilienmarkt. Mit dem Älterwerden der Babyboomer könnten künftig mehr Häuser den Besitzer wechseln. Mit regional sehr unterschiedlichen Folgen für die Preise. - Foto: Christian Charisius/dpa
In Kürze:
Millionen Babyboomer erreichen das Rentenalter und geben in den kommenden Jahrzehnten Immobilien weiter.
Studien sehen demografischen Preisdruck, aber keinen bundesweiten „Silver Tsunami“ mit stark fallenden Hauspreisen.
Günstiger könnten Häuser in erster Linie in schrumpfenden Regionen werden; in Ballungsräumen bleibt die Nachfrage hoch.
Deutschlands Immobilienmarkt steht vor einem demografischen Umbruch. Die geburtenstarken Jahrgänge von 1946 bis 1964 erreichen zunehmend das Rentenalter. Zugleich bleibt Wohnraum in vielen Ballungsräumen knapp. Daraus entsteht eine Frage, die für Käufer, Eigentümer und Investoren an Bedeutung gewinnt: Werden in den kommenden Jahren so viele Immobilien der Babyboomer frei, dass Häuser und Wohnungen deutlich günstiger werden?
Eine 2024 veröffentlichte Studie von Forschern des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und der Universität Duisburg-Essen stützt die Annahme, dass die Alterung der Bevölkerung Immobilienpreise unter Druck setzen könnte. Die Autoren untersuchten Millionen Angebote aus mehr als 10.000 deutschen Gemeinden. Ihren Modellrechnungen zufolge könnte der demografische Wandel die Preise bis 2050 zwischen 18 Prozent und über 28 Prozent drücken. Die Forscher sprechen von einem anhaltenden „Abwärtsdruck“ auf die Immobilienpreise.
Die These klingt zunächst plausibel. Bis 2040 werden nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 13,3 Millionen der heute noch Erwerbstätigen beziehungsweise Erwerbssuchenden die Altersgrenze von 67 Jahren überschritten haben.
Werden Häuser dieser Generation verkauft oder vererbt, könnte das Angebot wachsen. Weil nachfolgende Generationen kleiner sind, könnte es teilweise auf weniger Käufer treffen. In der Debatte wird dieses Szenario als „Silver Tsunami“ bezeichnet.
Immobilienpreise hängen nicht allein von der Altersstruktur ab. Zuwanderung, Haushaltsgrößen, Neubau, Zinsen, Einkommen und vor allem der Standort entscheiden mit darüber, ob zusätzliche Häuser tatsächlich auf weniger Nachfrage treffen.
Eine Generation gibt Immobilien weiter
Wie stark sich die Altersstruktur verschiebt, zeigt eine andere Destatis-Zahl: Ende 2024 lebten rund 16,7 Millionen Menschen ab 67 Jahren in Deutschland. Anders als die zuvor genannten 13,3 Millionen umfasst diese Zahl auch diejenigen, die schon heute im Rentenalter sind.
Bis Ende der 2030er-Jahre dürfte diese Gruppe auf mehr als 20 Millionen Menschen anwachsen. Damit könnte in den kommenden Jahrzehnten auch mehr Immobilienvermögen auf die nächste Generation übergehen.
Diese Entwicklung bedeutet nicht zwangsläufig ein größeres Angebot am Kaufmarkt: Geerbte Häuser könnten von Angehörigen auch übernommen oder vermietet werden.
Zudem bleiben ältere Eigentümer häufig lange in ihren Häusern. Eine Untersuchung von Raiffeisen Schweiz zeigte eine geringe Wohnmobilität im Alter. Sollten die Beobachtungen auf Deutschland übertragbar sein, wird vermutlich selbst in schrumpfenden Gemeinden weniger Wohneigentum frei, als es die demografische Entwicklung vermuten ließe.
Die Ergebnisse verdeutlichen eine Schwäche der „Silver Tsunami“-These: Demografische Alterung muss nicht automatisch zu einer Verkaufswelle führen. Zudem verteilen sich die Babyboomer über zahlreiche Jahrgänge. Der Eigentumsübergang dürfte sich deshalb über Jahrzehnte erstrecken.
Wenn Immobilienvermögen auf die nächste Generation übergeht, heißt das nicht unbedingt, dass die Preise fallen. Geerbte Häuser könnten von Angehörigen auch übernommen oder vermietet werden. (Symbolbild)
Foto: monkeybusinessimages/iStock
Demografie kann Preise dämpfen
Dass die demografische Entwicklung die Immobilienpreise beeinflussen kann, zeigt eine Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom März 2026. Für Deutschland insgesamt erwartet das IW bis 2035 „moderat“ steigende Wohnimmobilienpreise. Regional dürfte sich der Markt jedoch stärker auseinanderentwickeln: Während wirtschaftsstarke Metropolregionen und ihr Umland häufig weiter zulegen, rechnet das Institut in strukturschwächeren und demografisch schrumpfenden Regionen teilweise mit stagnierenden oder real sinkenden Kaufpreisen.
Als einen der wichtigsten langfristigen Faktoren nennt das IW die Demografie. Wachsende Bevölkerung und steigende Haushaltszahlen stabilisieren die Wohnungsnachfrage, während schrumpfende Regionen langfristig mit einer geringeren Nachfrage konfrontiert sind. Entscheidend ist allerdings nicht die Bevölkerungsentwicklung allein: Auch Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Stärke, Infrastruktur und die Anbindung an größere Zentren beeinflussen die Preisentwicklung.
Statt eines bundesweiten Preisrückgangs erwartet das IW im Mittel bis 2035 einen realen Preisanstieg von 1,1 Prozent pro Jahr. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis könnte demnach von rund 3.000 Euro im Jahr 2025 auf etwa 4.100 Euro im Jahr 2035 steigen. Wie stark der demografische Effekt ausfällt, dürfte laut dem Institut damit wesentlich von den wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort abhängen.
Gegen einen kurzfristigen Preisrutsch spricht zudem die schwache Bautätigkeit. 2025 wurden in Deutschland laut Destatis nur rund 206.600 Wohnungen fertiggestellt – der niedrigste Wert seit 2012. Gleichzeitig nimmt die Wohnfläche je Einwohner zu. Ende 2025 standen laut der Statistikbehörde jedem Menschen durchschnittlich 49,5 Quadratmeter zur Verfügung. Wenn Kinder ausziehen und die Eltern im Einfamilienhaus bleiben, sinkt die Zahl der Bewohner, ohne dass zusätzlicher Wohnraum auf den Markt kommt.
Eine alternde oder langfristig schrumpfende Bevölkerung benötigt deshalb nicht automatisch entsprechend weniger Wohnungen. Entscheidend sind die Zahl der Haushalte und die tatsächliche Nutzung des vorhandenen Bestands.
Auf dem Land steigt das Risiko
Schon heute sind die Immobilienpreise in Deutschland äußerst unterschiedlich. Besonders relevant wird die demografische Entwicklung deshalb für Regionen, in denen die Bevölkerung bereits schrumpft. In Teilen des ländlichen Raums und besonders in Ostdeutschland steigt zugleich der Anteil älterer Menschen. Kommen dort in den kommenden Jahren zusätzliche Einfamilienhäuser aus Erbschaften auf den Markt und fehlen jüngere Käufer, könnte der Preisdruck zunehmen.
Vor allem ältere Häuser mit hohem Sanierungsbedarf könnten jedoch schwer verkäuflich sein. Ein niedriger Kaufpreis macht eine Immobilie nicht automatisch günstig. Neue Heizung, Dach, Fenster oder energetische Sanierungen würden erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
In Wachstumsregionen sieht die Lage anders aus. Dort können frei werdende Babyboomer-Immobilien weiterhin auf eine hohe Nachfrage und damit Preise treffen. Der Generationswechsel könnte dann eher das knappe Angebot erweitern als einen Preisverfall auslösen.
Zuwanderung bleibt entscheidend
Wie stark die Alterung auf den Immobilienmarkt wirkt, hängt auch von der Zuwanderung ab. Destatis rechnet langfristig je nach Szenario mit einem jährlichen Wanderungsgewinn von 150.000 bis 350.000 Menschen. Bis 2070 entspricht das insgesamt 6,9 bis 16 Millionen zusätzlichen Einwohnern durch Migration. Die Behörde stellt nicht klar, wie groß die Auswanderung in dem Zeitraum sein wird.
Für Immobilien ist zudem entscheidend, wohin diese Menschen ziehen. Während Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg tendenziell Bevölkerungsanteile gewinnen, verlieren Nordrhein-Westfalen und die ostdeutschen Flächenländer Menschen. Zuwanderung kann damit den demografisch bedingten Nachfragerückgang in wirtschaftsstarken Regionen abschwächen, während er andernorts stärker zum Tragen kommt.
Kein bundesweiter Ausverkauf
Der Generationswechsel könnte den Zugang zu Wohneigentum dennoch erleichtern. Wenn mehr Bestandsimmobilien aus Erbschaften angeboten werden, steigt in manchen Regionen die Auswahl. Jüngere Familien könnten dadurch Häuser erwerben, die bislang kaum auf den Markt kamen. Ob sie tatsächlich zu erschwinglichen Preisen angeboten werden, hängt allerdings auch von den Finanzierungskosten ab. Für Käufer zählt deshalb nicht allein der Kaufpreis, sondern auch die Belastung aus Eigenkapital und Kreditzinsen.
Für einen bundesweiten „Silver Tsunami“ scheint es somit eine wenig belastbare Grundlage zu geben. Laut Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken lagen die Preise für Wohnimmobilien im zweiten Quartal 2026 sogar um 1,9 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Der Generationswechsel kann Häuser dennoch günstiger machen – allerdings nicht überall. Wo eine alternde und schrumpfende Bevölkerung auf ein wachsendes Angebot trifft, steigt der Preisdruck. In nachfragestarken Regionen können frei werdende Babyboomer-Immobilien dagegen vor allem das knappe Angebot erweitern. Ob die Babyboomer Häuser günstiger machen, wird deshalb vor allem eine Frage des Standorts sein.
In den Metropolen sind Einfamilienhäuser für mehr als eine Million Euro häufiger im Angebot als gefragt. Besonders beliebt sind Häuser zwischen 500.000 und 750.000 Euro. (Archivbild) - Foto: Maja Hitij/Getty Images
Mehr als jedes dritte angebotene Einfamilienhaus in einer der acht größten deutschen Städte kostet einer Auswertung des Immobilienportals ImmoScout24 zufolge mehr als eine Million Euro. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach diesen Immobilien geringer als das Angebot, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.
Im ländlichen Raum zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Dort gibt es vor allem in der niedrigsten Preisklasse ein großes Angebot, während die Nachfrage vergleichsweise gering ist.
Besonders gefragt: Häuser zwischen 500.000 und 750.000 Euro
In den Metropolen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig entfallen 34 Prozent aller Inserate für Einfamilienhäuser auf die höchste Preisklasse von mehr als einer Million Euro. Auf diese Objekte beziehen sich jedoch nur 24 Prozent der Kontaktanfragen über das Portal.
Am stärksten gefragt sind Einfamilienhäuser zwischen 500.000 und 750.000 Euro. Auf diese Preisklasse entfallen 30 Prozent der Anfragen. Ihr Anteil am Angebot liegt mit 27 Prozent etwas darunter.
Im Umland der Metropolen übersteigt die Nachfrage nach Häusern zwischen 250.000 und 500.000 Euro das Angebot deutlich. (Archivbild)
Foto: Thomas Starke/Getty Images
Auf dem Land sind Häuser bis 500.000 Euro besonders gefragt
Im ländlichen Raum konzentriert sich die Nachfrage vor allem auf Einfamilienhäuser zwischen 250.000 und 500.000 Euro. 49 Prozent aller Kontaktanfragen betreffen Immobilien in dieser Preisklasse. Gleichzeitig machen sie 44 Prozent der Inserate aus.
Anders sieht es bei den günstigsten Häusern aus: 31 Prozent der angebotenen Einfamilienhäuser kosten weniger als 250.000 Euro. Auf diese Objekte entfallen jedoch nur 26 Prozent der Kontaktanfragen.
Auch im Umland klaffen Angebot und Nachfrage auseinander
Auch im Umland der Metropolen und in kreisfreien Städten gibt es laut ImmoScout24 teils deutliche Unterschiede zwischen Angebot und Nachfrage. Besonders ausgeprägt sind diese in der Preisklasse zwischen 250.000 und 500.000 Euro.
Im Umland der Metropolen entfällt knapp die Hälfte aller Anfragen auf Häuser in diesem Preisbereich. Ihr Anteil am Angebot liegt dagegen bei lediglich 39 Prozent. In kreisfreien Städten zeigt sich ein ähnliches Bild, allerdings fällt die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage dort geringer aus.
Günstige Häuser auf dem Land oft mit Sanierungsbedarf
„Einfamilienhäuser sind in den Metropolen knapp und entsprechend meist hochpreisig“, erklärte ImmoScout24-Chefin Gesa Crockford. Auf dem Land gebe es zwar deutlich mehr günstige Angebote. Diese seien jedoch häufig älter, sanierungsbedürftig oder lägen in Regionen mit geringerer Nachfrage.
Daher entfalle auch im ländlichen Raum ein großer Teil der Nachfrage auf höherpreisige Immobilien. (afp/red)
Wohnungen in Berlin: Nach Vorstellung der Linken sollen Immobilienkonzerne enteignet werden. - Foto: Annette Riedl/dpa
In Kürze:
Die Linkspartei fordert seit Jahren eine Verstaatlichung von Wohnungen.
SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt das ab. Er kritisiert auch die Regierungskoalition dafür, ein Verbot vorzuschlagen.
Der Rechnungshof warnt vor einer Verstaatlichung und erwartet enorme Kosten.
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, beharrt im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin nach der Abgeordnetenhauswahl auf Enteignungen von größeren Wohnungsbauunternehmen. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie in dem Podcast „5-Minuten-Talk“ des „stern“. Das sei für sie gar keine Frage, so Schwerdtner weiter.
Linke will Mietpreis senken oder stabil halten
„Wir müssen einen Teil der Wohnungen wieder der Marktlogik entziehen, um den Mietpreis wirklich langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten“, sagte die Linken-Chefin. Das sähen auch ganz viele Sozialdemokraten so, fügte sie mit Blick auf den potenziellen Koalitionspartner an. Es sei ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“.
Aussagen des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, wonach seine Partei keine Enteignungen mittragen würde, kommentierte sie mit den Worten: „Wenn ich an der Stelle der SPD wäre, wäre ich einen Ticken demütiger.“
In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Linke hat laut Umfragen gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte eine deutliche Mehrheit.
Krach hingegen betont: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen – mit der SPD jedenfalls nicht.“
Krach kritisiert in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Die hatte Anfang Juli in ihrem 34 Punkte umfassenden Reformpaket auch vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen.
Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt. Der Plan der Koalition habe aber die Debatte unnötig neu entfacht.
Konkret fordern die Linken seit Jahren die Enteignung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Damit soll das Ergebnis eines Volksentscheides vom September 2021 umgesetzt werden, wie es aus einem Parteibeschluss vom Mai 2026 hervorgeht.
Berliner Rechnungshof warnt
Der Berliner Volksentscheid stand seinerzeit unter der Überschrift „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
An der Abstimmung beteiligten sich 73,5 Prozent der wahlberechtigten Berliner. 57,6 Prozent sprachen sich für eine Enteignung aus, 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig.
In einem im April 2019 veröffentlichten Flyer forderten die Linken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies sollte mithilfe von „Enteignungen, Kommunalisierungen und öffentlichem Bauen“ geschehen. Die Partei sprach sich zudem für verbindliche Obergrenzen bei Mieten aus. Auch sollte Immobilienkonzernen europaweit die Zulassung zu Börsen entzogen werden. „Wohnen ist ein Menschenrecht, damit darf nicht spekuliert werden“, heißt es in dem Schriftstück.
Die Voraussetzungen von Enteignung oder Vergesellschaftung regeln die Grundgesetzartikel 14 und 15.
Der Rechnungshof Berlin hat 2024 einen Bericht vorgelegt, in dem er vor einer Vergesellschaftung warnt. So könne diese nur dann verhältnismäßig sein, wenn Mieten dadurch „gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden“. Dies sei aber mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungen für die zu enteignenden Unternehmen kaum der Fall. Es könne sogar das Gegenteil eintreten.
Immobilienwert von bis zu 42 Milliarden Euro
Mit Blick auf den Volksentscheid von 2021, alle Unternehmen zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, geht es letztlich um 240.000 Immobilien in Berlin.
Deren genauer Wert könne laut Rechnungshof nicht konkret beziffert werden.
2018 habe der Senat Summen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro als untere und obere Grenze genannt. In Hochrechnungen aktueller Bilanzen – etwa von der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia – sei mittlerweile aber von bis zu 42 Milliarden Euro die Rede.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt eine Entschädigung zum Marktwert hingegen ab und verweist auf Artikel 15 GG. So solle eine Entschädigung praktisch rückwärts auf Basis der als fair angesehenen Mieten berechnet werden, wie es in einem Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juni 2026 heißt. So läge die Entschädigung zwischen 8 und 11 Milliarden Euro, und die Bankkredite könnten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.
Senatskommission sieht weniger Probleme
Im Bericht des Rechnungshofs heißt es dazu, dass die betroffenen Unternehmen sowie ihre Aktionäre auf 74 bis 81 Prozent ihres Vermögens verzichten und dieses praktisch ersatzlos an den Staat abtreten sollten. Es sei daher fraglich, ob ein so hoher Wertverlust vor Verfassungsgerichten überhaupt Bestand habe. Daher herrsche in der Rechtsfrage eine erhebliche Unsicherheit.
Anders sieht das eine Expertenkommission des Berliner Senats. Das überwiegend mit Juristen besetzte Gremium kam 2023 zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungskonform möglich sei. Auch bei der Frage der Entschädigung argumentierte der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder, dass diese nicht zwingend den vollen Markt- oder Verkehrswert erreichen müsse, solange sie gerecht sei und sich an den gemeinwirtschaftlichen Erträgen orientiere.
Eine neue Prognos-Berechnung zeigt: Durch die Reform des Heizungsgesetzes müssen Vermieter ab 2028 einen Teil der Netzentgelte und CO2-Abgaben ihrer Mieter übernehmen. (Archivbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Heizen mit Gas wird wegen der Bestimmungen des neuen Heizungsgesetzes laut einer Berechnung des Beratungsinstituts Prognos für Vermieter künftig teuer.
Vermieter müssen demnach für eine mittelmäßig gedämmte 80-Quadratmeter-Wohnung ab 2029 jährliche Kosten in Höhe von 330 Euro tragen, wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Montag berichtete. Das wären demnach 27 Prozent der Gesamtkosten.
Ab 2035 lägen die Kosten laut Berechnung bei 547 Euro im Jahr, der Höhepunkt wäre 2045 bei Kosten von 761 Euro im Jahr erreicht, fuhr der „Spiegel“ fort. In einem sehr ungünstigen Szenario betrügen die Kosten sogar etwa 1194 Euro im Jahr, und in ungedämmten Wohnungen käme es zu noch deutlich höheren Summen.
Grund ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, laut dem sich Vermieter beim Einbau einer fossilen Heizung an den Heizkosten der Mieter beteiligen müssen.
Ab 2028 sollen Vermieter hälftig an den Netzentgelten und den CO2-Kosten beteiligt werden, ab 2029 sollen sie auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe tragen. Es gibt eine Härtefallklausel für Vermieter günstiger und alter Wohnungen – sie werden nur an den CO2-Kosten beteiligt.
Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte, „unter diesen Voraussetzungen wird sich für einen Vermieter kaum noch eine neue Gasheizung wirtschaftlich betreiben lassen“.
Die Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund, Corinna Kodim, sagte dem „Spiegel“, Immobilieneigentümer, die technisch oder wirtschaftlich keine Alternative hätten, würden dann alte Gasheizungen möglichst lange weiterbetreiben, um einen Wechsel hinauszuzögern. Eine Wärmepumpe sei nicht für jedes Gebäude geeignet, betonte sie.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die schwarz-rote Koalition das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzt. Damit bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen.(afp/red)
Das Gesetz sieht vor, dass unter Voraussetzungen wieder neue Gasheizungen eingebaut dürfen. (Symbolbild) - Foto: Sina Schuldt/dpa
Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen
„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“
Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“
Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)
Das Mieten in deutschen Großstädten wird immer teurer. (Symbolbild) - Foto: Soeren Stache/dpa
Private Vermieter überhöhen ihre Mieten fast genauso stark wie gewerbliche Anbieter. Das zeigten neue Daten des Rechtsdienstleisters Conny, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Grundlage der Analyse war ein Datensatz mit 9.350 Fällen, in denen Conny einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt hatte. Die Vermieter wurden dabei in drei Gruppen unterteilt: gewerbliche und andere Vermieter mit einem Anteil von knapp 80 Prozent, private Vermieter mit einem Anteil von gut 19 Prozent sowie nicht gewinnorientierte Vermieter mit einem Anteil von einem Prozent.
Bei mehr als jedem vierten privaten Vermieter, in 26,9 Prozent der Fälle, lag die Vertragsmiete den Daten zufolge mindestens doppelt so hoch wie die Mietspiegelmiete.
Laut „Conny“ verlangten private Vermieter im Schnitt rund 338 Euro monatlich zu viel Miete, gewerbliche Vermieter rund 348 Euro. Aufs Jahr gerechnet zahlten Mieter von Privatvermietern damit im Schnitt 4.061 Euro zu viel, Mieter von gewerblichen Vermietern wie Deutsche Wohnen/Vonovia oder Heimstaden im Schnitt 4.178 Euro.
Conny-Gründer Daniel Halmer widersprach damit der These, private Vermieter verstießen nur aus Unwissenheit oder Versehen gegen die Mietpreisbremse. In mindestens 73 Prozent der Fälle mit privaten Vermietern sei laut Conny eine professionelle Hausverwaltung eingeschaltet gewesen.
„Hausverwaltungen kennen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse“, sagte Halmer der Zeitung. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, täten das nicht aus Versehen. (dts/red)
Das Mieten in deutschen Großstädten wird immer teurer. (Symbolbild) - Foto: Soeren Stache/dpa
Private Vermieter überhöhen ihre Mieten fast genauso stark wie gewerbliche Anbieter. Das zeigten neue Daten des Rechtsdienstleisters Conny, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Grundlage der Analyse war ein Datensatz mit 9.350 Fällen, in denen Conny einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt hatte. Die Vermieter wurden dabei in drei Gruppen unterteilt: gewerbliche und andere Vermieter mit einem Anteil von knapp 80 Prozent, private Vermieter mit einem Anteil von gut 19 Prozent sowie nicht gewinnorientierte Vermieter mit einem Anteil von einem Prozent.
Bei mehr als jedem vierten privaten Vermieter, in 26,9 Prozent der Fälle, lag die Vertragsmiete den Daten zufolge mindestens doppelt so hoch wie die Mietspiegelmiete.
Laut „Conny“ verlangten private Vermieter im Schnitt rund 338 Euro monatlich zu viel Miete, gewerbliche Vermieter rund 348 Euro. Aufs Jahr gerechnet zahlten Mieter von Privatvermietern damit im Schnitt 4.061 Euro zu viel, Mieter von gewerblichen Vermietern wie Deutsche Wohnen/Vonovia oder Heimstaden im Schnitt 4.178 Euro.
Conny-Gründer Daniel Halmer widersprach damit der These, private Vermieter verstießen nur aus Unwissenheit oder Versehen gegen die Mietpreisbremse. In mindestens 73 Prozent der Fälle mit privaten Vermietern sei laut Conny eine professionelle Hausverwaltung eingeschaltet gewesen.
„Hausverwaltungen kennen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse“, sagte Halmer der Zeitung. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, täten das nicht aus Versehen. (dts/red)
Bei den Hauspreisen gibt es in Deutschland riesige Unterschiede: In den großen Metropolen für die Mehrheit unbezahlbar, in strukturschwachen Regionen im Norden und Osten günstig. (Symbolbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Wer in Deutschland ein günstiges Einfamilienhaus sucht, wird nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln quasi nur noch auf dem Land und in strukturschwachen Regionen fündig.
Im Vergleich der sechzehn Bundesländer sind Eigenheime demnach im Saarland, Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt am billigsten. Ein Modellhaushalt muss dort im Schnitt gut ein Viertel des Nettoeinkommens für die monatlich fällige Rate des Immobilienkredits ausgeben.
Am anderen Ende der Skala stehen Berlin, Bayern und Hamburg, wo die Abzahlung des Immobilienkredits im Schnitt an die vierzig Prozent des Nettoeinkommens oder mehr verschlingt. Das teilte der Finanzierungsvermittler Interhyp mit, der die Studie bei den Kölner Ökonomen in Auftrag gegeben hatte.
Gut ein Drittel des Monatseinkommens bei Finanzierung tragbar
IW-Immobilienfachmann Michael Voigtländer und seine Mitarbeiter werteten die Einfamilienhauspreise in sämtlichen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands aus.
Dabei gingen die Ökonomen von einer Familie mit zwei Kindern und einem für Eigenheiminteressenten typischem Einkommen im siebzigsten Perzentil aus – also Käufer mit höherem Einkommen als 70 Prozent der deutschen Haushalte.
Als tragbar gelten im „Erschwinglichkeitsindex“ monatliche Ausgaben für die Immobilie von bis zu 35 Prozent des Nettoeinkommens, im Index markiert durch die Zahl 100. Je weiter der Index unter 100 liegt, desto weniger erschwinglich, je höher über 100, desto eher leistbar.
Der bundesweite Durchschnittswert liegt bei 103, doch sind die regionalen Preisunterschiede immens. Wenig überraschend: Neben dem seit Jahrzehnten bekannt teuren München liegen auch die sechs übrigen größten deutschen Städte sowie deren Umland im eher unerschwinglichen Bereich des Indexes.
Anders sieht es in kleineren Großstädten und deren Nachbarlandkreisen aus, wo ein Musterhaushalt laut Studie im Schnitt etwa ein Drittel seines Einkommens für die Abzahlung des Einfamilienhauses ausgeben muss, und damit noch im Rahmen der Erschwinglichkeitsformel liegt.
Immense Unterschiede auch innerhalb der Länder – Beispiel Bayern
Doch auch die Durchschnittspreise in den Ländern verdecken zum Teil große regionale Unterschiede.
Am leichtesten erschwinglich sind Einfamilienhäuser im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein (Indexwert 187) und im Kreis Rhön-Grabfeld, Bayerns nördlichstem Landkreis in Unterfranken (184). Dort verzehrt der Hauskauf weniger als ein Fünftel des Nettoeinkommens des angenommenen Musterhaushalts.
Speerspitze der Unbezahlbarkeit: München und neun Umlandkreise
Für eine Mehrheit unbezahlbar hingegen ist ein Eigenheim am anderen Ende der Republik im Kreis Garmisch-Partenkirchen mit einem Indexwert von 53. Hier müsste ein Musterhaushalt zwei Drittel seines Nettoeinkommens für die Monatsrate ausgeben.
Garmisch steht nicht allein: Die Top Ten der zehn teuersten Kommunen und Städte werden von München und den Kreisen rund um die bayerische Landeshauptstadt und im Alpenvorland in Beschlag genommen.
Auf dem zehnten Platz liegt Ebersberg im Osten Münchens, auch dort kostet die Monatsrate den Musterhaushalt laut IW noch mehr als die Hälfte (54 Prozent) des Monatseinkommens.
„Dies sind Werte, die weit jenseits jeder marktüblichen Tragbarkeitsgrenze liegen und den Einfamilienhauserwerb für den betrachteten Musterhaushalt rechnerisch ausschließen“, schreiben Voigtländer und Kollegen.
Auf Platz elf folgt dann eine ostdeutsche Stadt: das bei den Begüterten beliebte Potsdam vor den Toren Berlins (Indexwert 66).
Kleinere Großstädte und Umland noch bezahlbar
Nach Bevölkerungsverteilung betrachtet, wohnt demnach weniger als die Hälfte der Musterhaushalte in Kommunen mit leistbaren Preisen: „Etwa 45 Prozent der betrachteten Modellhaushalte leben in keiner der Top-Sieben-Metropolen oder deren Umland und damit in einer Region, in der der Erwerb eines Einfamilienhauses erschwinglich ist“, sagte Interhyp-Vorstandschef Jörg Utecht.
Auf bessere – beziehungsweise günstigere – Zeiten in näherer Zukunft zu hoffen, könnte demnach vergeblich sein: „Ich rechne weder mit spürbar besseren Finanzierungskonditionen noch mit einem massiven Rückgang bei den Preisen“, wird IW-Ökonom Voigtländer in der Interhyp-Mitteilung zitiert. (dpa/red)
Miete und Nebenkosten verschlingen 30 Prozent oder mehr des Nettoeinkommens von Privathaushalten. (Symbolbild) - Foto: Andreas Arnold/dpa
Miete und Nebenkosten überfordern immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte (48,5 Prozent) der 1.109 Mieter, die YouGov für die Postbank repräsentativ befragt hat, können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Fast jeder achte Mieter (12,2 Prozent) lebt nach eigener Einschätzung über seine finanziellen Verhältnisse.
Nur noch gut ein Drittel (34,1 Prozent) der Anfang Juli befragten Mieter gaben an, sich ihre Wohnkosten „gut leisten“ zu können. Bei der Vergleichsumfrage 2023 sagten dies noch mehr als 44 Prozent.
„Wohnen wird für immer mehr Mieter zu einer finanziellen Zumutung“, sagt Ulrich Stephan, Chefanlagestratege Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, zu der die Postbank gehört.
Die Ergebnisse der Umfrage seien „ein Hinweis darauf, wie wichtig bezahlbarer Wohnraum für unsere Gesellschaft geworden ist und wie stark sich die Lebenswirklichkeit von Mietern und Eigentümern inzwischen auseinanderentwickelt hat“.
Großer Wunsch nach Wohneigentum
Die Mehrheit der Mieter (rund 60 Prozent) muss der Umfrage zufolge 30 Prozent oder mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens aufbringen, um ihre Wohnkosten zu bezahlen.
Bei einem knappen Drittel (29,7 Prozent) der 1.109 Mieter sind es nach eigener Schätzung sogar mindestens 40 Prozent. Die übrigen sagten, sie wüssten es nicht oder machten gar keine Angaben.
Knapp jeder zweite Mieter (47,9 Prozent) würde lieber in den eigenen vier Wänden wohnen. Die größte Hürde für den Immobilienkauf: fehlendes Eigenkapital. Fast jeder Zweite (45,8 Prozent) der insgesamt 2.016 Befragten meint, dass Wohneigentum am ehesten durch ein Erbe erreichbar ist. (dpa/red)
Per Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht 2023 vorläufig das umstrittene Heizungsgesetz. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Das alte Heizungsgesetz
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.
Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.
Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung
Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“
Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)
Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz
Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
Am günstigsten von den acht größten Städten Deutschlands ist Leipzig mit 10,50 Euro pro Quadratmeter. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Die Angebotsmieten in deutschen Großstädten entwickeln sich sehr unterschiedlich. Während Köln, Hamburg und Düsseldorf im Jahresvergleich mit deutlichen Zuwächsen herausstechen, verzeichnet Berlin einen Rückgang, wie aus dem Greix-Mietpreisindex vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hervorgeht.
Im zweiten Quartal 2026 stiegen die Angebotsmieten in Köln um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in Hamburg um 5,1 Prozent und in Düsseldorf um 4,1 Prozent.
Damit liegen die drei Städte deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 3,0 Prozent. Berlin dagegen verzeichnete im selben Zeitraum ein Minus von 0,8 Prozent. Zwischen der Mietpreisentwicklung in Köln und Berlin liegt somit ein Gefälle von fast sieben Prozentpunkten.
Insgesamt stiegen die Angebotsmieten in den 37 untersuchten Städten und Regionen im zweiten Quartal 2026 um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal und um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Da die allgemeine Teuerung zuletzt ebenfalls anzog, verbleibe real – also nach Abzug der Inflation – im Jahresvergleich nur ein Plus von 0,3 Prozent, so das IfW. Im Quartalsvergleich sei es sogar bereits das zweite reale Minus in Folge.
In München und Frankfurt gab es Anstiege um 3,7 beziehungsweise 2,8 Prozent. Leipzig legte ebenfalls um 2,8 Prozent zu. In Stuttgart gingen die Mieten um 1,3 Prozent nach oben.
Absolut betrachtet bleiben die Mietpreise in München am höchsten: Die durchschnittliche Kaltmiete lag dort im zweiten Quartal bei 23,70 Euro pro Quadratmeter.
Es folgen Frankfurt (17,80 Euro), Hamburg (16,50 Euro) und Stuttgart (16,30 Euro). Köln kommt auf 16,00 Euro, Berlin auf 15,30 Euro, Düsseldorf auf 14,90 Euro.
Am günstigsten von den acht Metropolen ist Leipzig mit 10,50 Euro pro Quadratmeter. Der gewichtete Durchschnitt aller 37 ausgewerteten Städte und Regionen liegt bei 14,30 Euro pro Quadratmeter.
Dabei zeigt sich laut IfW, dass ein hohes Preisniveau und eine starke Preisdynamik nicht zwingend zusammenfallen müssen: Stuttgart etwa gehöre trotz zuletzt kaum steigender Mieten weiter zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands. (dpa/red)
Der Staat fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen weiterhin, es gibt aber weniger Geld. (Symbolbild) - Foto: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn
Hausbesitzer können für den Heizungstausch wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sei gestartet, teilte das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mit.
Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es nach dem Willen der Bundesregierung ab sofort insgesamt weniger Geld vom Staat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet das auch mit Sparzwängen.
Neue Regeln für die Förderung
Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus von 40 Prozent beantragen.
Bei bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen sind es 30 Prozent, bei bis zu 50.000 noch 10 Prozent. Lebt noch mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen jeweils 10.000 Euro höher liegen.
Wer sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheidet, kann zudem einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ kassieren. So kann man nach Angaben der KfW auf die maximale Höhe von 80 Prozent Förderung kommen.
Der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung berücksichtigt wird, liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser sogenannte Förderhöchstbetrag wird nach und nach herabgesetzt: erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Wer bereits vor der Umstellung der Heizungsförderung eine Förderzusage hatte oder einen Antrag unter den besseren alten Bedingungen gestellt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Bereits bestehende Zusagen der KfW behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“ (dpa/red)
Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.
Alle EU-Staaten in Verzug
Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.
Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.
Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.
Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.