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EU-Kommission will Emissionshandel reformieren – Industrie fordert Entlastung


In Kürze:

  • Die EU-Kommission präsentiert Reformvorschläge für den Europäischen Emissionshandel (ETS).
  • Industrie und mehrere Mitgliedstaaten fordern Entlastungen wegen hoher CO₂-Kosten und Wettbewerbsnachteile.
  • Zur Debatte stehen Änderungen bei kostenlosen Zertifikaten, dem CO₂-Grenzausgleich und dem ETS 2 für Gebäude und Verkehr.
  • Die Mitgliedstaaten sind zwischen ambitionierter Klimapolitik und wirtschaftlicher Entlastung zunehmend gespalten.

Am Freitag, 17. Juli, wird die EU-Kommission ein Paket mit Reformvorschlägen zum Europäischen Emissionshandel (ETS) vorlegen. Auf diese Weise will Brüssel auf immer vehementere Forderungen und Kritik reagieren, die hauptsächlich aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten kommen.
Diese warnen vor einer verstärkten Abwanderung von Unternehmen, da die CO₂-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber Produzenten aus Drittländern schwächt. Die hohen Energiekosten und die sinkende Kaufkraft angesichts von Teuerungseffekten im Alltag der Bürger lähmen die Wirtschaft. Angesichts dessen wird der Ruf nach Entlastungen immer lauter.

Emissionshandel seit 2005 kontinuierlich erweitert

Bereits seit 2005 gilt in der EU der Emissionshandel für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie. Sieben Jahre später bezog die EU auch den innereuropäischen Flugverkehr in das System mit ein. Seit 2024 unterliegt auch die Seefahrt dem ETS 1. Die Zahl der verfügbaren Zertifikate, die zum Herbeiführen von Emissionen berechtigen, soll Jahr für Jahr sinken, um Anreize für emissionsfreie Produktionsformen zu schaffen.
Die EU bestimmt, wie viel Kohlendioxid die jeweils betroffenen Sektoren insgesamt maximal ausstoßen dürfen. Betroffene Unternehmen müssen CO₂-Zertifikate kaufen – auch als „Verschmutzungszertifikate“ bekannt. Diese können sie auch untereinander handeln. Derzeit liegt der Preis von CO₂-Emissionsrechten bei etwa 80 Euro pro Tonne.
Unternehmen profitieren, wenn sie weniger verbrauchen, weil sie durch den Verkauf nicht in Anspruch genommener Zertifikate selbst Einnahmen generieren können. Wer sein Kontingent ausschöpft, muss regelmäßig teurere Zertifikate nachkaufen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Zahl der verfügbaren Zertifikate kontinuierlich sinkt. Dass dadurch der Preis der vorhandenen Zertifikate steigt, ist beabsichtigt.

Anhaltender Widerstand gegen ETS 2

In Brüssel ging man davon aus, dass Innovationsschübe stattfinden und emissionsfreie Alternativen attraktiver werden würden. Tatsächlich wurden die Zertifikate teurer, aber ein entsprechender breiter Umstieg auf klimaneutrale Produktionsformen fand nicht statt. Dies liegt vor allem auch daran, dass deren Ausbau die Energiekosten nicht in gleichem Maße zu senken vermochte. Auch die Verteilung kostenloser CO₂-Zertifikate an Hersteller in betroffenen Branchen mit starkem internationalem Wettbewerb half nur wenig.
Deshalb gerieten vor allem energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Düngemittelherstellung sowie die Strom- und Wärmeproduktionen in die Krise. Einige von ihnen hörten auf, zu produzieren, oder verlagerten ihre Produktionsstätten in Drittstaaten. Auf die Verbraucher wirkte sich das System nur indirekt aus – und auch nur in dem Umfang, in dem die Produzenten ihre Mehrkosten an sie weitergaben.
Bereits für das Jahr 2027 war die Einführung des sogenannten ETS 2 geplant. Dieser Emissionshandel sollte auch die Sektoren Gebäude und Verkehr einbeziehen. Mehrere Staaten, darunter Polen und Tschechien, wehrten sich jedoch, da sie einen starken Anstieg der Verbraucherpreise befürchteten. In Brüssel einigte man sich vorerst darauf, den ETS 2 erst 2028 in Kraft treten zu lassen. Ob dieser Termin haltbar sein wird, dazu könnte sich auch am Freitag die EU-Kommission äußern. Polen und Tschechien fordern eine Abschwächung oder zumindest eine weitere Verschiebung.

Weiterer Preisschub befürchtet

Außerhalb der EU gibt es häufig keine vergleichbaren, politisch veranlassten Kosten für CO₂. Deshalb steht die Kommission weiter unter Zugzwang. Es werden mehrere mögliche Optionen diskutiert, um der befürchteten weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation durch den Emissionshandel entgegenzuwirken.
Eine davon ist die Verlängerung des ETS-Zeitraums über 2040 hinaus. Denn viele industrielle Investitionen haben Amortisationszeiten von 20 bis 40 Jahren. Ohne klare ETS-Regeln bis mindestens 2040+ fehlen die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung.
Eine weitere Option wären Anpassungen bei der Vergabe kostenloser Zertifikate für energieintensive Industrien. Ursprünglich sollte die Praxis der Ausgabe kostenloser Zertifikate im Jahr 2034 auslaufen. Stattdessen sollte der sogenannte CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Platz greifen.
Dieser sollte als eine Importgebühr Güter aus Ländern ohne entsprechenden Emissionshandel verteuern und so den Wettbewerbsnachteil verringern. Die Folge wäre jedoch lediglich eine erneute Angleichung der Preise nach oben. Insofern gibt es auch für eine Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine einhellige Rückendeckung.

Nur noch wenige Länder verfolgen ambitionierte Klimapolitik

Die Kommission könnte eine Einbeziehung noch weiterer Sektoren in den Emissionshandel vorschlagen, um die Lasten der CO₂-Einsparung breiter zu verteilen. In der Abfallindustrie fällt vor allem bei der Müllverbrennung eine große Menge an Kohlendioxid an. Ein weiterer möglicher Schritt wäre eine Ausweitung des Emissionshandels auf internationale Flüge mit einem Zielflughafen in der EU, was jedoch auf Widerstand bei den Fluggesellschaften stößt.
Die angespannte Wirtschaftslage in der EU hat die Länder, die sich gerne als Vorreiter einer ambitionierten Klimapolitik sehen, zunehmend isoliert. Deutschland und Frankreich gehören zwar noch zu diesem Lager und verteidigen den ETS, ihnen folgen jedoch nur noch wenige Länder. Dazu gehören am ehesten noch Schweden, Finnland, Dänemark, die Benelux-Staaten sowie Spanien und Portugal.
Polen und Italien führen demgegenüber eine „pragmatische“ Gruppe an, der es vor allem um eine Entlastung der Industrie geht – notfalls zulasten der Klimaambitionen. Sie finden vor allem in den ost- und südosteuropäischen Ländern Rückendeckung. Allerdings gibt es auch innerhalb dieser Lager Abstufungen und eigene Wege – darunter Länder, die auf Kernkraft setzen.
Deutschland hat bereits beschlossen, den nationalen CO₂-Preis im Jahr 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren. Erst mit dem Start des ETS 2 soll die Preisbildung stärker über den Zertifikatemarkt erfolgen. Um die angekündigten Ausgleichsmechanismen für Preissteigerungen, wie den EU-Klimasozialfonds oder ein deutsches Klimageld, ist es zuletzt auch ruhig geworden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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EU-Reformpläne: Kostenlose CO₂-Zertifikate sollen bleiben – aber mit Auflagen


In Kürze

  • EU-Kommission plant eine Reform des Emissionshandels.
  • Die Entlastung soll an Investitionen in europäische Standorte geknüpft.
  • Ziel ist die Verhinderung von Industrieabwanderung.
  • Details der Reform sollen am 15. Juli vorgestellt werden.

 
Vor dem Hintergrund steigender Belastungen und zunehmenden Wettbewerbsdrucks für die europäische Industrie hat die EU angekündigt, den Europäischen Emissionshandel (ETS) zu reformieren, um ihn an die abgeschwächten 2040-Klimaziele anzupassen. Unter anderem ist geplant, über einen längeren Zeitraum als bisher vorgesehen kostenlose Zertifikate auszugeben.
Allerdings plant Brüssel, die damit verbundenen Erleichterungen an Bedingungen zu knüpfen – die für die Energieerzeuger und Industrieunternehmen selbst nur bedingt mit einer Entlastung verbunden sein müssen. Die EU beabsichtigt, die Unternehmen zu verpflichten, eingesparte Summen in die Transformation ihrer Werke in Europa zu investieren. Dies hat EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra dem „Handelsblatt“ auf dessen Nachfrage bestätigte.
Hoekstra meint dazu, auf diese Weise werde man „Vorreiter belohnen, die Investitionen getätigt haben“.
Die EU will dadurch eine weitere Abwanderung der Industrie und damit auch von CO₂-Emissionen ins Ausland verhindern. Deshalb gewähre man den Unternehmen Flexibilität, „die jedoch an Auflagen und Investitionen geknüpft ist, die hier in Europa getätigt werden müssen“.
Wie die Bedingungen exakt aussehen werden, soll noch geklärt werden.
Die ambitionierte Klimagesetzgebung der EU ist nicht ohne Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit in erster Linie energieintensiver Branchen geblieben. Dies bildete sich unter anderem in einer krisenhaften Entwicklung in Bereichen wie Chemie, Stahl und Zement ab.

USA hatten 2022 ähnliches System eingeführt – aus Europa gab es damals Kritik

Ursprünglich sollte es kostenlose Emissionszertifikate für EU-Unternehmen für einige Sektoren nur bis 2034 geben.
Mit einer Verlängerung der kostenlosen Zertifikatsvergabe und einer späteren Versteigerung von Zertifikaten will man die politisch geschaffenen Kosten für CO₂-Emissionen vorerst verringern. Die Unternehmen sollen so mehr Zeit gewinnen für eine Umstellung auf klimaneutrale Produktion.
Allerdings setzt die EU nun voraus, dass die eingesparten Mittel nachweislich in Europa investiert werden. Zudem sollen die Investitionen zu einer Dekarbonisierung der Produktionsanlagen führen.
Der Vorstoß erinnert an das 2022 unter US-Präsident Joe Biden verabschiedete Gesetz „Inflation Reduction Act“ (IRA). Dieses knüpfte erhebliche Subventionen und Steuererleichterungen an die Vornahme von Investitionen in sogenannte klimafreundliche Energien, Güter und Produktionsprozesse.
Die EU beklagte damals, dass aufgrund einer sogenannten Local-Content-Klausel nur Unternehmen aus den USA und den durch ein Freihandelsabkommen verbundenen Ländern davon profitierten.
Nun soll ein ähnliches System in der EU eingeführt werden – während Importe aus Drittländern dem sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als faktischer CO₂-Steuer unterliegen sollen.
In den USA versucht Präsident Donald Trump derzeit, die IRA-Steuererleichterungen und -subventionen zu beschneiden.

EU will am 15. Juli konkret werden

Die EU plant, die Details zu dem System, das Rückendeckung unter anderem vonseiten des Bundeskanzlers Friedrich Merz und der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie findet, am 15. Juli vorstellen.
Ohne die Reform könnte etwa für BASF die Belastung durch die Kosten für den Emissionshandel bis Ende der 2030er-Jahre auf nahezu 1 Milliarde Euro pro Jahr steigen. Im Jahr 2024 entstanden für den Chemiekonzern Kosten von mehreren hundert Millionen Euro für Emissionszertifikate.
Das seit 2005 bestehende ETS funktioniert nach dem „Cap and Trade“-Prinzip. Die EU legt eine maximale Gesamtmenge an zulässigen Treibhausgasemissionen fest. Für jede ausgestoßene Tonne CO₂ müssen Unternehmen ein Zertifikat erwerben. Die Sektoren Energie, Chemie, Stahl, Zement, Papier, Luftfahrt und teilweise Schiffsverkehr sind besonders stark davon betroffen.
Die Zahl der Zertifikate soll Jahr für Jahr geringer werden, wodurch deren Preis steigt und Investitionen in klimafreundliche Technologien attraktiver werden sollen. Weitere Verknappungsmaßnahmen, die ursprünglich vorgesehen waren, hätten ohne Reform zu einer noch deutlicheren Kostenexplosion geführt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)