Microsoft und Mistral AI bauen mit ihrer Vereinbarung die KI-Rechenkapazitäten in Europa aus. (Archivbild) - Foto: Martin Lelievre / AFP via Getty Images
Der US-Technologiekonzern Microsoft und das französische KI-Start-up Mistral AI bauen ihre strategische Allianz erheblich aus.
Mit einer neuen Vereinbarung im Umfang von mehreren Milliarden Euro wollen die Partner die europäischen Infrastrukturkapazitäten für Künstliche Intelligenz spürbar erweitern und hochmoderne KI-Modelle in sensiblen Unternehmen sowie Behörden verankern. Eine exakte Summe nannten die beiden Tech-Unternehmen nicht.
Im Zentrum des Abkommens stehe eine erhebliche Ausweitung der Rechenkapazitäten in Europa, teilten die beiden Unternehmen mit. Microsoft verpflichtet sich, Teile der von Mistral ausgebauten europäischen Hardware-Infrastruktur direkt zu nutzen.
Damit will der US-Konzern die enorm steigende Nachfrage nach Cloud- und KI-Diensten auf dem Kontinent bedienen und zugleich seine im Jahr 2025 abgegebenen Versprechen zur europäischen Digitalisierung einlösen.
Warum kooperiert Microsoft mit einem europäischen KI-Anbieter?
Sowohl europäische Unternehmen als auch öffentliche Institutionen stehen beim Einsatz US-amerikanischer KI-Lösungen häufig vor rechtlichen und regulatorischen Hürden.
Die erweiterte Partnerschaft setzt genau an dieser Schwachstelle an: Durch die Integration von Mistrals europäischen KI-Modellen in Microsofts Produktportfolio erhalten Kunden flexible Bereitstellungsoptionen.
Microsoft und Mistral haben am 21. Juli 2026 in Paris eine Vereinbarung im Wert von mehreren Milliarden Dollar geschlossen, durch die Microsoft Zugang zur europäischen KI-Recheninfrastruktur des französischen Entwicklers erhält.
Foto: Xavier Galiana / AFP via Getty Images
Anwendungen können künftig wahlweise in der öffentlichen Cloud, in lokal angebundenen Infrastrukturen oder völlig autark in physisch isolierten Systemen („fully disconnected“) betrieben werden.
Dies richtet sich insbesondere an Betreiber kritischer Infrastrukturen, Banken, den Gesundheitssektor sowie die Fertigungsindustrie, in denen Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Ausfallsicherheit oberste Priorität besitzen.
Neben der Infrastruktur ebnen die Partner auch auf Softwareebene den Weg für einen breiteren Einsatz in Unternehmen.
Die neuen Flaggschiff-Modelle Mistral Medium 3.5 für kosteneffiziente Unternehmens-Anwendungen sowie OCR 4 für automatisierte Dokumentenverarbeitung stehen ab sofort in Microsofts Entwicklungsplattform bereit.
Zudem hält Mistral Medium 3.5 Einzug in das Automatisierungswerkzeug Microsoft Copilot Studio. Die Lösungen wollen Mistral und Microsoft gemeinsam vermarkten.
Abhängigkeit von OpenAI reduzieren
Der Milliarden-Deal unterstreicht die Strategie von Microsoft, sich im Bereich der generativen KI nicht allein auf den US-Partner OpenAI zu verlassen, sondern auch andere Schlüsselspieler im globalen Ökosystem frühzeitig einzubinden.
Für das Pariser KI-Aushängeschild Mistral wiederum bedeutet die Vertiefung der Allianz den direkten Zugang zum weltweiten Vertriebsnetzwerk von Microsoft, während der KI-Standort Europa nachhaltig gestärkt wird. (dpa/red)
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern möchte sich von US-Tech-Konzernen wie Microsoft stärker unabhängig machen. - Foto: Jens Büttner/dpa
Mecklenburg-Vorpommern geht in der Digitalpolitik in die Offensive und setzt auf Eigenständigkeit. Wie das Finanz- und Digitalisierungsministerium bekannt gab, trennt sich das Land schrittweise von der Software großer Tech-Konzerne wie Microsoft.
Stattdessen wird eine landesweite Plattform auf Open-Source-Basis aufgebaut. Dabei gehe es nicht nur darum, die digitale Souveränität zu erlangen, sondern auch mittel- und langfristig Geld einzusparen, sagte Finanzminister Heiko Geue (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Nextcloud statt SharePoint: Der sanfte Umstieg
Im Zentrum der neuen Strategie steht die Einführung der in Deutschland entwickelten quelloffenen Online-Plattform Nextcloud, mit der man Dateien sicher speichern, teilen sowie gemeinsam in Teams chatten und Videokonferenzen abhalten kann, ohne die Kontrolle über die eigenen Daten an fremde Anbieter zu verlieren.
Der bisherige Umstieg von Microsoft SharePoint sei für die ersten 5.000 Beschäftigten bereits reibungs- und datenverlustfrei abgeschlossen worden, berichtet Marco Anschütz, der als Chief Information Officer (CIO) für IT und Digitalisierung im Bundesland verantwortlich ist.
Mittelfristig ist das Projekt viel größer angelegt: Über 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – von den Ministerien bis hin zu den kommunalen Einrichtungen – sollen künftig mit dem System arbeiten. Betrieben wird die Software auf eigener Infrastruktur durch den landeseigenen IT-Dienstleister DVZ M-V GmbH.
Technologische Allianz im Norden
Mecklenburg-Vorpommern geht diesen Weg nicht allein. Bereits im Oktober 2025 schloss das Land eine Kooperationsvereinbarung mit Schleswig-Holstein, das bundesweit als Pionier beim Wechsel auf Open-Source-Software gilt. Zusammen bilden die beiden Bundesländer eine technologische Allianz im Norden.
Man stimme die Infrastrukturen aufeinander ab, um insbesondere die IT-Sicherheit zu erhöhen und gegenseitige Notfallszenarien abzusichern.
Beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) versucht Mecklenburg-Vorpommern von vornherein eine Abhängigkeit von US-Techriesen wie Microsoft, OpenAI, Google oder Amazon zu vermeiden.
Bei der Entwicklung des Verwaltungs-Chatbots „Lea“ werde bewusst auf US-amerikanische Hyperscaler verzichtet. „Stattdessen wollen wir auf europäische Sprachmodelle wie Mistral aus Frankreich oder Tilde aus Lettland setzen“, sagt Anschütz.
Kein vollständiger Verzicht auf Microsoft
Der Verzicht auf Microsoft-Lösungen im Bereich Cloud und KI heißt allerdings nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern dem weltgrößten Softwarekonzern komplett den Rücken kehren wird.
Es sei nicht geplant, die in der Verwaltung eingesetzten Windows-PCs kurzfristig durch Rechner mit dem offenen Betriebssystem Linux zu ersetzen. Dies habe derzeit noch keine Priorität, betont Anschütz.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, begrüßte den Schritt. „Die Verwaltungen im Land verarbeiten viele – teilweise sehr sensible – personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger. Diese Daten gilt es, vor den Zugriffen von Dritten bestmöglich zu schützen“, sagte Schmidt. (dpa/red)
Trotz der Kritik am hohen Strombedarf befürwortet die Mehrheit der Menschen in Deutschland den Bau neuer Rechenzentren. - Foto: Patrick Pleul/dpa
Die Mehrheit der Menschen in Deutschland steht dem Ausbau von Rechenzentren positiv gegenüber – fordert aber nachhaltige Lösungen für den immensen Energiehunger der Anlagen. Das ist die zentrale Aussage einer repräsentativen Meinungsumfrage von YouGov im Auftrag der „Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen“. Die Allianz ist unter dem Dach des Internetverbands eco entstanden.
Die Digitalisierung, angetrieben durch Cloud-Dienste und Künstliche Intelligenz, lässt den Bedarf an Rechenkapazitäten in Deutschland in die Höhe schnellen. Der Branchenverband eco geht davon aus, dass die IT-Anschlussleistung deutscher Rechenzentren bis zum Jahr 2030 um mehr als 50 Prozent steigen wird. Und der Bedarf ist nach Berechnungen des Verbands noch viel höher: Die tatsächliche Nachfrage falle mindestens dreimal so hoch aus.
Gleichzeitig stößt der Bau neuer Datenzentren vor Ort immer wieder auf Widerstand. So wurde zuletzt in den hessischen Gemeinden Groß-Gerau und Maintal gegen den Bau neuer Rechenzentren und den damit verbundenen Energiebedarf protestiert.
Deutliche Mehrheit findet Ausbau von Rechenzentren wichtig
In der repräsentativen YouGov-Umfrage sagten nun 60 Prozent der Befragten, dass sie den weiteren Ausbau von Rechenzentren für wichtig oder sehr wichtig halten, um die digitale Leistungsfähigkeit und Souveränität Deutschlands zu stärken. Lediglich sieben Prozent erachten diesen Ausbau als unwichtig.
Selbst wenn der Bau eines Rechenzentrums in der eigenen Gegend stattfindet, überwiegt die Akzeptanz. Jeder Zweite (50 Prozent) befürwortet den Bau von Rechenzentren in der eigenen Region, während nur elf Prozent einen solchen Schritt ablehnen.
Volker Ludwig, Sprecher der Initiative sagte: „Die Umfrage zeigt, dass die Menschen in Deutschland verstanden haben, wie zentral Rechenzentren für digitale Leistungsfähigkeit, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, digitale Verwaltung, Online-Banking, Streaming und digitale Souveränität sind“. Wer eine leistungs- und wettbewerbsfähigere Wirtschaft wolle, brauche moderne Rechenzentren im eigenen Land. Andernfalls, so warnt die Allianz, drohe die Abwanderung von digitaler Wertschöpfung und Datenverarbeitung in andere Weltregionen, was neue technologische Abhängigkeiten schaffen würde.
Der im Februar 2026 in Betrieb genommene Quantencomputer Euro-Q-Exa im Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Foto: Malin Wunderlich/dpa
Eurer Strombedarf wird kritisch gesehen
Trotz der grundsätzlichen Befürwortung der Infrastruktur treiben die Bürger konkrete Sorgen um. Ganz oben auf der Liste der Bedenken stehen ökologische Herausforderungen: 43 Prozent der Menschen betrachten den hohen Stromverbrauch kritisch, 31 Prozent fürchten eine Belastung der lokalen Stromnetze. Auch der Wasserverbrauch (29 Prozent) und der enorme Flächenbedarf (22 Prozent) werden als problematisch eingestuft.
Die Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen ist ein Zusammenschluss führender Unternehmen der Branche. Die Initiative wurde 2018 unter dem Dach des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. gegründet. (dpa/red)
Nach einem Urteil des Landgerichts München I haftet Google für die generierten KI-Übersichten in der Google-Suche. (Archivbild) - Foto: Frank Leonhardt/dpa
Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurden, in die direkte Haftung genommen werden.
Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden. Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel einlegen kann.
Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht.
Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.
KI-Antworten sind Googles eigene Worte
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.
Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt.
Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.
Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google
Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ darstelle.
Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.
Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten.
Ein Google-Sprecher erklärte dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen. (dpa/red)
Manche Menschen schalten sich regelmäßig ganz bewusst „offline“. - Foto: jacoblund/iStock
Die Internetnutzung der Menschen in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen.
Wie die aktuelle und repräsentative „Postbank Digitalstudie 2026“ zeigt, verbringt die Bevölkerung im Schnitt noch 67,4 Stunden pro Woche im Netz. Das entspricht einem Rückgang von rund fünf Stunden gegenüber 2025.
Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem das veränderte Nutzungsverhalten der unter 40-Jährigen, die ihre Online-Aktivitäten, insbesondere am Smartphone, gezielt reduzieren.
Das Smartphone bleibt dabei mit großem Abstand das wichtigste Tor zur digitalen Welt – 86 Prozent der Bevölkerung nutzen es für den Internetzugang. Auch hier ist die Bildschirmzeit rückläufig: Die wöchentliche mobile Nutzung sank von 25,7 auf 23,9 Stunden.
Schluss mit Dauer-Online
Besonders drastisch zeigt sich die digitale Erschöpfung bei den unter 40-Jährigen, jener Generation, die oft als „always-on“ gilt. Zwar bilden sie mit über 80 Stunden wöchentlicher Internetzeit noch immer die Spitze der Intensivnutzer, doch gerade bei ihnen fiel die reine Smartphone-Zeit im Vorjahresvergleich um drei Stunden auf 31 Stunden pro Woche.
Fast jeder dritte unter 40-Jährige (31 Prozent) plant, seine private Internetnutzung in den kommenden zwölf Monaten weiter einzuschränken. Über alle Altersgruppen hinweg verspüren 17 Prozent den Wunsch, offline kürzerzutreten.
David Dommel, Leiter des digitalen Performance-Marketings der Postbank, erklärt diese Entwicklung: „Mobil ins Internet zu gehen, gehört fest zum Tagesablauf der Deutschen. Doch vor allem junge Menschen wollen auch mal offline sein. Das gilt besonders fürs Handy, weil es überall verfügbar ist.“
Weniger Social Media, mehr Zeit für das echte Leben
Wofür wollen die Menschen ihre gewonnene Zeit nutzen? Die Antworten zeigen eine tiefe Sehnsucht nach dem Analogen.
41 Prozent derjenigen, die ihre Online-Zeit reduzieren wollen, möchten schlichtweg mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Freunde oder Hobbys haben.
Für 38 Prozent steht der Wunsch im Vordergrund, sich im Alltag weniger ablenken zu lassen. Auch negative gesundheitliche Auswirkungen (36 Prozent) und der Wunsch nach mehr Konzentration (33 Prozent) sind zentrale Motive für den digitalen Rückzug.
„Die Menschen in Deutschland unterscheiden bewusster zwischen notwendigen und überflüssigen Online-Aktivitäten“, sagte Dommel. Während nützliche Alltagshelfer wie Online-Banking mit über 50 Prozent Nutzung stabil bleiben, verlieren Zeitfresser an Reiz.
So fiel die regelmäßige Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram oder TikTok deutlich von 71 Prozent im Vorjahr auf nun 64 Prozent. Auch Messenger-Dienste und das Ansehen von YouTube-Videos sind leicht rückläufig.
Künstliche Intelligenz als neuer Magnet
Trotz der sinkenden Nutzungszahlen kann die Postbankstudie keinen endgültigen Abgesang auf das Internet ausmachen.
Insbesondere im Job bleibt das Netz unverzichtbar, wo Berufstätige im Schnitt 2,8 Stunden täglich vor allem über Notebooks und Desktop-PCs online sind. Und es gibt einen neuen Treiber, der das Potenzial hat, die Bildschirmzeit wieder in die Höhe zu treiben: Künstliche Intelligenz.
Trotz des Bedürfnisses nach mehr Balance bleibt die Offenheit für neue Technologien groß. Unter den Befragten, die das Internet künftig stärker nutzen wollen, ist KI mit 56 Prozent der mit Abstand wichtigste Grund für eine intensivere Nutzung. Schon heute nutzen 38 Prozent der Deutschen KI-Tools wie ChatGPT zur gezielten Informationssuche.
Für die „Postbank Digitalstudie 2026“ wurden zwischen April und Mai dieses Jahres 3.050 Menschen befragt. Um eine der Bevölkerung repräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland, Alter und Geschlecht. Zum Abgleich wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes als Referenz genutzt. (dpa/red)
München soll ein weltweites Testlabor für eine neuartige Plattform für das autonome Fahren werden. - Foto: Peter Kneffel/dpa
Der Fahrdienstevermittler Uber und das israelische KI-Unternehmen Autobrains starten ein gemeinsames Robotaxi-Programm in München. In der bayerischen Landeshauptstadt eine Flotte autonomer Fahrzeuge der Stufe 4 aufgebaut werden, kündigten die Unternehmen am Montag auf der Technologiekonferenz GTC in Taipeh an.
Bei einem Level 4 ist keine Fahreraufmerksamkeit mehr nötig. Das Taxi kommt ohne Fahrer aus und die Passagiere können während der Fahrt schlafen, arbeiten oder Filme ansehen.
Damit werden auch Fahrzeuge ohne ein klassisches Cockpit möglich, da kein Mensch eingreifen muss. Das Fahrzeug darf aber nur in einem vorher festgelegten Bereich fahren, zum Beispiel innerhalb des mittleren Rings in München oder auf bestimmten Autobahnabschnitten. Das Projekt basiert technologisch auf der Rechenplattform des Chipgiganten Nvidia.
Abschied von teuren Spezialumbauten
Im Zentrum der strategischen Partnerschaft steht ein grundlegender Paradigmenwechsel für die kommerzielle autonome Mobilität: der Verzicht auf maßgeschneiderte Spezialfahrzeuge. Bisherige Robotaxi-Dienste, wie etwa die Google-Tochter Waymo, setzen auf hochgradig individualisierte Fahrzeugflotten mit komplexen Sensorenaufbauten auf dem Dach.
Das neue Programm in München etabliert stattdessen ein sogenanntes „OEM-agnostisches“ Modell. Damit ist gemeint, dass sich das System unkompliziert in bestehende Serienfahrzeuge verschiedenster Automobilhersteller (OEMs) wie Audi, BMW, Mercedes oder Volkswagen integrieren lässt.
Für die Autobranche soll sich damit die Möglichkeit eröffnen, eigene Fahrzeugplattformen ohne immensen Entwicklungsaufwand in ein autonomes Fahrdienste-Netzwerk einzubringen.
„Agentic AI“ steuert durch München
Technologisches Herzstück des Projekts ist die sogenannte „Agentic A“ von Autobrains. Im Gegensatz zu herkömmlichen Ende-zu-Ende-KI-Modellen, die die gesamte Fahraufgabe als ein einziges großes System verarbeiten, zerlegt der Ansatz von Autobrains den Fahrvorgang in spezialisierte, eigenständige Software-Agenten.
Ein KI-Agent bewertet Vorfahrtsregeln, ein anderer achtet auf die Fußgänger, andere Agenten sind für Aufgaben wie den Spurwechsel zuständig. Ein übergeordnetes System bewertet diese Dimensionen des Verkehrsgeschehens parallel und trefft in Echtzeit verbindliche Entscheidungen.
München als europäisches Testlabor
München dient für das Konsortium als weltweite Launch-City. Ausschlaggebend für die Standortwahl waren neben der dichten urbanen Infrastruktur und der Nähe zu führenden Automobilkonzernen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Das deutsche Gesetz zum autonomen Fahren erlaubt den fahrerlosen Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen in festgelegten Geschäftsbereichen.
Der Start des kommerziellen Dienstes steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen. Für Uber bedeutet das Projekt in München eine strategische Doppelspitze: Der Mobilitätsriese testet in der Region bereits autonomes Fahren mit dem chinesischen Technologiepartner Momenta und baut mit dem zweiten Projekt seine Präsenz auf dem europäischen Markt für fahrerlose Mobilität damit aus.
Bei der Ankündigung in Taipeh blieben allerdings wichtige Details noch offen. So ist unklar, welche Fahrzeugmarke zuerst eingesetzt wird und wer die Flotte betreibt. Außerdem ist weiterhin nicht klar, ob es zu Beginn des Tests noch Sicherheitsfahrer im Fahrzeug geben wird und in welchem Gebiet genau und ab wann die Testfahrten absolviert werden. (dpa/red)
Der flächendeckende KI-Einsatz in deutschen Großunternehmen stockt. (Symbolbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
Künstliche Intelligenz ist in den Zukunftsplanungen der deutschen Wirtschaft fest verankert, doch auf dem Weg in den produktiven Arbeitsalltag in den Unternehmen verliert sie oft massiv an Schwung.
Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des IT-Beratungsunternehmens Zoi. Für einen erfolgreichen KI-Einsatz mangle es weniger an Geld, sondern an der passenden Unternehmensorganisation und der praktischen Umsetzung.
Basis der Studie ist eine Befragung von 500 IT-Verantwortlichen aus Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten durch das Meinungsforschungsinstitut Civey. Wissenschaftlich begleitet wurde die Umfrage von der Hochschule der Medien in Stuttgart.
Lücke zwischen Pilotprojekt und Arbeitsalltag
Drei Jahre nach dem großen technologischen Durchbruch haben der Studie zufolge die meisten deutschen Großunternehmen erste Anwendungsfälle ausgemacht und Pilotprojekte gestartet. Doch zwischen dem ersten Ausprobieren und dem tatsächlichen, gewinnbringenden Einsatz im normalen Betrieb klaffe in vielen Unternehmen eine erhebliche Lücke.
In der Umfrage wurde auch nach konkreten Hindernissen gefragt, die einen erfolgreichen KI-Einsatz erschweren. Die IT-Verantwortlichen nannten dabei die Komplexität der bestehenden IT-Infrastruktur, fehlendes Fachwissen beim Personal sowie die schwierige Integration der neuen Technik in veraltete Computersysteme.
Budgetfragen oder Unsicherheiten über den finanziellen Nutzen wurden hingegen deutlich seltener als Hindernis genannt. Die Studie ergab auch, dass ausgerechnet die erfolgreichen Vorreiter-Unternehmen stark unter der Komplexität ihrer Technik leiden.
Zu selten messbare Ziele
In vielen Fällen sind die Fehlerursachen demnach in der Chefetage zu suchen: Zwar geben rund drei Viertel der Unternehmen an, über eine schriftlich festgehaltene Strategie der Unternehmensleitung zu verfügen, doch nur bei etwa einem Drittel ist diese auch mit konkreten messbaren Zielen verknüpft. Ohne solche Erfolgskennzahlen bleibe die Strategie oft nur eine Absichtserklärung.
Zoi-Geschäftsführer Benjamin Hermann sagte, die Studienergebnisse zeigten, dass bei der KI-Transformation zwischen der technologischen Exzellenz und einer vorbildhaften operativen Umsetzung noch Welten lägen. „Mit KI anfangen ist einfacher, als mit KI produktiv zu sein.“
Professor Jan Kirenz von der Hochschule der Medien Stuttgart sagte, die Daten zeichneten ein klares Bild: „76 Prozent der deutschen Großunternehmen erproben KI-Agenten bereits aktiv, was das breite Innovationsinteresse belegt.“ Aber da erst 19 Prozent diese Technologien in ihren Kernprozessen einsetzten, stehe die breite Wertschöpfung noch aus.
IT-Verantwortliche sehen KI nicht als Jobkiller
In der Studie wurden die IT-Verantwortlichen auch danach gefragt, ob der KI-Einsatz mit einem massiven Jobverlust verbunden sei.
Davon gehen die Befragten mehrheitlich nicht aus: 79 Prozent der befragten IT-Entscheider sagten, dass generative KI die Mitarbeiterzahl im Unternehmen stabil halte oder sogar steigen lasse. (dpa/red)
Die German Startup Awards wurden im Palais am Funkturm verliehen. - Foto: Christophe Gateau/dpa
Der Chef des Kölner KI-Startup DeepL musste Anfang Mai jede vierte Stelle im Unternehmen streichen und wurde nun trotzdem bei den „German Startup Awards“ als „Gründer des Jahres“ ausgezeichnet.
Jarek Kutylowski habe mit DeepL eine intelligente KI-basierte Übersetzungslösung geschaffen, die Menschen weltweit eine einfache und präzise Verständigung über Sprachgrenzen hinweg ermögliche, heißt es in der Begründung des Startup-Verbandes.
Kutylowski hatte Anfang Mai angekündigt, die Belegschaft von DeepL um etwa 250 Stellen zu reduzieren. Um effektiv mit KI zu arbeiten, seien kleinere, wirkungsvollere Teams mit einem schärferen Fokus und klareren Zuständigkeiten erforderlich, begründete der Firmengründer seine Entscheidung. DeepL steht im harten Wettbewerb mit US-Konzernen wie Google, Microsoft und OpenAI.
Als Gründerin des Jahres wurde Julie Lepique (Berlin) ausgezeichnet. Die Gründerin und Chefin der Plattform femtasy habe „mit ihrem Unternehmen als internationale First Moverin eine neue Content-Kategorie im Bereich Audio-Erotik geschaffen“.
„Roter Teppich für Start-ups“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstrich auf der Galafeier im Palais am Funkturm die große Bedeutung von Start-ups für den Standort Deutschland: „Ohne Innovationsfähigkeit und ohne Wettbewerbsfähigkeit geht es in unserem Land nicht.
Das sind Werte, für die sie mit ihrer ganzen Leidenschaft stehen“, sagte der Kanzler vor rund 600 Vertretern der Start-up-Szene. Der Staat sollte Start-ups den roten Teppich ausrollen. „Wir haben damit in der Bundesregierung begonnen, das zu tun.“
Der Kanzler setzte sich dafür ein, die Arbeitnehmer über die Finanzmärkte an der Wertschöpfung der Volkswirtschaft stärker zu beteiligen. „Auf den Sparbüchern und Sichteinlagen liegen rund drei Billionen Euro. Da gehören sie nicht hin. Sie gehören in den Kreislauf unserer Volkswirtschaft.“ (dpa/red)
Google konzentriert sich mit seinen deutschen Rechenzentren auf den Großraum Frankfurt, auch weil sich in der Nähe der große Internetknoten DE-CIX befindet. (Archivbild) - Foto: Arne Dedert/dpa
In die Debatte um digitale Souveränität und die Vormachtstellung von US-amerikanischen Tech-Giganten kommt Bewegung. Der französische Rüstungs- und Technologiekonzern Thales hat eine strategische Partnerschaft mit Google Cloud angekündigt.
Gemeinsam möchten die beiden Unternehmen eine souveräne Cloud-Plattform in Deutschland aufbauen. Das Angebot soll bis Ende 2026 die allgemeine Marktreife erreichen.
Seit Jahren wächst in der deutschen Wirtschaft und Verwaltung das Unbehagen über die massive Abhängigkeit von US-Hyperscalern wie Amazon Web Services, Microsoft Azure und Google Cloud, die zusammen den europäischen Markt dominieren.
Unternehmen und Behörden benötigen dringend die Skalierbarkeit und die modernen KI-Modelle der Amerikaner. Gleichzeitig müssen sich die US-Mutterkonzerne an den Cloud-Act halten.
Dieses US-Gesetz verpflichtet amerikanische IT-Anbieter, US-Behörden im Zweifelsfall Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren, völlig unabhängig davon, ob die Server physisch in Frankfurt, Paris oder Seattle stehen.
Für europäische Organisationen und Unternehmen führt das zu einem unlösbaren Dilemma: Die Weitergabe von Daten ohne richterlichen Beschluss verstößt eklatant gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Das Modell von Thales und Google soll diesen Konflikt nun lösen. Um die sensiblen Daten vor Zugriffen aus dem Ausland zu schützen, gründen die Beteiligten eine neue deutsche Gesellschaft – im Besitz und unter der Kontrolle von Thales.
Die Architektur sieht eine strikte operative Trennung von Google Cloud vor. Die Plattform läuft auf einer eigenen Infrastruktur, die ausschließlich von Personal aus Deutschland betrieben und verwaltet wird.
Das soll garantieren, dass keine dritte Partei Einblick in die gespeicherten oder verarbeiteten Daten erhält.
Google liefert hierbei die technologische Plattform inklusive Rechenleistung und KI-Kapazitäten, während Thales die Cybersicherheits-Architektur und die hoheitliche Kontrolle beisteuert.
Christoph Ruffner, CEO von Thales, sagte, Deutschland sei ein entscheidender Markt für souveräne Technologien. „Diese Partnerschaft ist eine direkte Antwort auf den Wunsch deutscher Organisationen aus dem privaten und öffentlichen Sektor, Zugang zur Technologie von Google Cloud unter vollständiger deutscher Kontrolle zu erhalten.“ (dpa/red)
Die Diskussion über den Umgang von Kindern mit sozialen Medien gewinnt in Deutschland und Europa an Dynamik. (Symbolbild) - Foto: Annette Riedl/dpa
Zwei Drittel der Menschen in Deutschland (66 Prozent) sprechen sich für die Einführung eines Verbots von sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus.
Dies ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt), die auf der Medienkonferenz re:publica in Berlin vorgestellt wurde.
Die Studie wirft ein Schlaglicht auf eine zunehmend emotional geführte gesellschaftliche Debatte. Spätestens seit Australien im Dezember 2025 ein entsprechendes Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Kraft gesetzt hat, werden auch hierzulande und auf EU-Ebene Forderungen nach ähnlichen Einschränkungen lauter.
Doch während der Wunsch der Bürger nach Regulierung immens ist, warnte auf der re:publica die Wissenschaft vehement vor vorschnellen Maßnahmen.
Verbot nur für jüngere Kinder
Die Umfragedaten zeigen ein differenziertes Stimmungsbild: Die Zustimmung zu einem Verbot hängt massiv von der gesetzten Altersgrenze ab.
Während das Verbot für unter 14-Jährige auf breite Zustimmung stößt, nimmt die Befürwortung mit steigendem Alter deutlich ab. Für die Altersgruppe der unter 18-Jährigen wendet sich das Blatt komplett: Hier sind mehr Menschen gegen ein Verbot als dafür.
Unsicher sind die Befragten allerdings, ob ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche überhaupt umgesetzt werden kann. 59 Prozent der Bevölkerung glauben schlichtweg nicht daran, dass ein gesetzliches Verbot die Nutzung durch Kinder tatsächlich verhindern kann.
Selbst unter den Befürwortern eines solchen Schritts ist mehr als die Hälfte (55 Prozent) skeptisch, was dessen Wirksamkeit angeht.
Widerspruch aus der Wissenschaft
In Berlin verwiesen die Forschende des bidt, des Center for Advanced Internet Studies (CAIS) und des Weizenbaum-Instituts darauf, dass die Einführung des Verbots in Australien, vor allem mit den Risiken für die mentale Gesundheit junger Menschen begründet worden sei.
Die Perspektiven Jugendlicher seien jedoch vor der Entscheidung kaum berücksichtigt worden.
„Pauschale Social-Media-Verbote ersetzen oft die Debatte über wirksame Plattformregulierung“, sagte Josephine B. Schmitt, wissenschaftliche Koordinatorin am CAIS.
„Sie suggerieren politische Handlungsfähigkeit, verschieben die Verantwortung aber auf junge Menschen, statt Plattformen konsequent zu regulieren.“
Soziale Medien seien für Jugendliche nicht nur Risikoräume, sondern auch Orte für Information, Austausch, Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe, sagte Schmitt. „Verbote lösen viele Probleme nicht, sondern verschieben sie in weniger sichtbare Räume.“
Plattformen in die Verantwortung nehmen
Der Psychologe und Wirtschaftsinformatiker Hannes-Vincent Krause forderte, in einem angstgetriebenen Diskurs nicht in „blinden Aktionismus“ zu verfallen. Ein Verbot sei wissenschaftlich weder in seiner Notwendigkeit noch in seiner Effektivität tragbar.
Statt pauschaler Plattformverbote brauche es eine klare Regulierung von problematischen Inhalten durch die Provider und eine angemessene Vermittlung von Medienkompetenz.
Für die Studie befragte Statista+ Research im Auftrag des bidt online 2.500 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, um Einstellungen der Bevölkerung zu einem Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche zu erfassen. Die dargestellten Ergebnisse sind repräsentativ für die Bevölkerung der Bundesrepublik. (dpa/red)
Die digitale Brieftasche gehört zu den wichtigen Digitalprojekten der Bundesregierung. (Archivbild) - Foto: Soeren Stache/dpa
Unter dem Titel „Deutschland, was geht?“ können sich künftig Bürger und Unternehmen in der Bundesrepublik am Prozess der Staatsmodernisierung beteiligen.
In dem ersten bundesweiten Bürger-Hackathon sollen sie konkrete Lösungsvorschläge für eine einfachere und schlankere öffentliche Verwaltung einreichen, wie das Bundesdigitalministerium sowie die Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND) ankündigten.
Der Fahrplan zur Bürgerbeteiligung
Der Prozess zur Bürgerbeteiligung beginnt mit einer Sammlungsphase bis zum 14. Juni, in der alltagsnahe Probleme aus Bereichen wie Steuern oder Sozialleistungen über ein Online-Portal oder ein Bürgertelefon gemeldet werden können.
Ab Juli folgt eine öffentliche Abstimmungsphase über die Priorisierung der Themen, woraufhin Teams finanzielle und personelle Unterstützung erhalten, um Prototypen für neue Verwaltungslösungen zu entwickeln. Den Abschluss bildet der „Ministerhandschlag“, ein offizielles Versprechen, die vielversprechendsten Ansätze im Folgejahr direkt in die Bundesverwaltung zu integrieren.
Jeannette Gusko, Leiterin Digitale Beteiligung bei SPRIND, sagte, zu viele Menschen erlebten den Staat als zu kompliziert oder zu langsam. „Wir wollen mit gezielter Beteiligung erfassen, wo genau es hakt, und sorgen gemeinsam mit den schlausten Köpfen Deutschlands dafür, dass daraus Lösungen entstehen. Beteiligung ist besonders wirksam, wenn sie in echte Umsetzung führt.“
Vorbild Taiwan
Das Format orientiert sich dabei unter anderem am Vorbild Taiwans, wo digitale Bürgerbeteiligung bereits eingesetzt wurde, um das Vertrauen in öffentliche Institutionen zu erhöhen. Taiwan gilt international als Vorreiter für eine „Social Technology“, die nicht auf staatlicher Verordnung, sondern auf einer engen Vernetzung zwischen Regierung und einer aktiven Civic-Tech-Community basiert.
Durch Plattformen wie vTaiwan oder die Einbindung der Hacker-Bewegung g0v gelingt es dort regelmäßig, gesellschaftliche Konflikte digital zu moderieren und bürokratische Prozesse durch Crowdsourcing effizienter zu gestalten. Mit der aktuellen Kampagne versucht die Bundesregierung nun, diese partizipativen Mechanismen auf die deutsche Verwaltungslandschaft zu übertragen. (dpa/red)