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EU-Kommission will Emissionshandel reformieren – Industrie fordert Entlastung


In Kürze:

  • Die EU-Kommission präsentiert Reformvorschläge für den Europäischen Emissionshandel (ETS).
  • Industrie und mehrere Mitgliedstaaten fordern Entlastungen wegen hoher CO₂-Kosten und Wettbewerbsnachteile.
  • Zur Debatte stehen Änderungen bei kostenlosen Zertifikaten, dem CO₂-Grenzausgleich und dem ETS 2 für Gebäude und Verkehr.
  • Die Mitgliedstaaten sind zwischen ambitionierter Klimapolitik und wirtschaftlicher Entlastung zunehmend gespalten.

Am Freitag, 17. Juli, wird die EU-Kommission ein Paket mit Reformvorschlägen zum Europäischen Emissionshandel (ETS) vorlegen. Auf diese Weise will Brüssel auf immer vehementere Forderungen und Kritik reagieren, die hauptsächlich aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten kommen.
Diese warnen vor einer verstärkten Abwanderung von Unternehmen, da die CO₂-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber Produzenten aus Drittländern schwächt. Die hohen Energiekosten und die sinkende Kaufkraft angesichts von Teuerungseffekten im Alltag der Bürger lähmen die Wirtschaft. Angesichts dessen wird der Ruf nach Entlastungen immer lauter.

Emissionshandel seit 2005 kontinuierlich erweitert

Bereits seit 2005 gilt in der EU der Emissionshandel für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie. Sieben Jahre später bezog die EU auch den innereuropäischen Flugverkehr in das System mit ein. Seit 2024 unterliegt auch die Seefahrt dem ETS 1. Die Zahl der verfügbaren Zertifikate, die zum Herbeiführen von Emissionen berechtigen, soll Jahr für Jahr sinken, um Anreize für emissionsfreie Produktionsformen zu schaffen.
Die EU bestimmt, wie viel Kohlendioxid die jeweils betroffenen Sektoren insgesamt maximal ausstoßen dürfen. Betroffene Unternehmen müssen CO₂-Zertifikate kaufen – auch als „Verschmutzungszertifikate“ bekannt. Diese können sie auch untereinander handeln. Derzeit liegt der Preis von CO₂-Emissionsrechten bei etwa 80 Euro pro Tonne.
Unternehmen profitieren, wenn sie weniger verbrauchen, weil sie durch den Verkauf nicht in Anspruch genommener Zertifikate selbst Einnahmen generieren können. Wer sein Kontingent ausschöpft, muss regelmäßig teurere Zertifikate nachkaufen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Zahl der verfügbaren Zertifikate kontinuierlich sinkt. Dass dadurch der Preis der vorhandenen Zertifikate steigt, ist beabsichtigt.

Anhaltender Widerstand gegen ETS 2

In Brüssel ging man davon aus, dass Innovationsschübe stattfinden und emissionsfreie Alternativen attraktiver werden würden. Tatsächlich wurden die Zertifikate teurer, aber ein entsprechender breiter Umstieg auf klimaneutrale Produktionsformen fand nicht statt. Dies liegt vor allem auch daran, dass deren Ausbau die Energiekosten nicht in gleichem Maße zu senken vermochte. Auch die Verteilung kostenloser CO₂-Zertifikate an Hersteller in betroffenen Branchen mit starkem internationalem Wettbewerb half nur wenig.
Deshalb gerieten vor allem energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Düngemittelherstellung sowie die Strom- und Wärmeproduktionen in die Krise. Einige von ihnen hörten auf, zu produzieren, oder verlagerten ihre Produktionsstätten in Drittstaaten. Auf die Verbraucher wirkte sich das System nur indirekt aus – und auch nur in dem Umfang, in dem die Produzenten ihre Mehrkosten an sie weitergaben.
Bereits für das Jahr 2027 war die Einführung des sogenannten ETS 2 geplant. Dieser Emissionshandel sollte auch die Sektoren Gebäude und Verkehr einbeziehen. Mehrere Staaten, darunter Polen und Tschechien, wehrten sich jedoch, da sie einen starken Anstieg der Verbraucherpreise befürchteten. In Brüssel einigte man sich vorerst darauf, den ETS 2 erst 2028 in Kraft treten zu lassen. Ob dieser Termin haltbar sein wird, dazu könnte sich auch am Freitag die EU-Kommission äußern. Polen und Tschechien fordern eine Abschwächung oder zumindest eine weitere Verschiebung.

Weiterer Preisschub befürchtet

Außerhalb der EU gibt es häufig keine vergleichbaren, politisch veranlassten Kosten für CO₂. Deshalb steht die Kommission weiter unter Zugzwang. Es werden mehrere mögliche Optionen diskutiert, um der befürchteten weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation durch den Emissionshandel entgegenzuwirken.
Eine davon ist die Verlängerung des ETS-Zeitraums über 2040 hinaus. Denn viele industrielle Investitionen haben Amortisationszeiten von 20 bis 40 Jahren. Ohne klare ETS-Regeln bis mindestens 2040+ fehlen die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung.
Eine weitere Option wären Anpassungen bei der Vergabe kostenloser Zertifikate für energieintensive Industrien. Ursprünglich sollte die Praxis der Ausgabe kostenloser Zertifikate im Jahr 2034 auslaufen. Stattdessen sollte der sogenannte CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Platz greifen.
Dieser sollte als eine Importgebühr Güter aus Ländern ohne entsprechenden Emissionshandel verteuern und so den Wettbewerbsnachteil verringern. Die Folge wäre jedoch lediglich eine erneute Angleichung der Preise nach oben. Insofern gibt es auch für eine Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine einhellige Rückendeckung.

Nur noch wenige Länder verfolgen ambitionierte Klimapolitik

Die Kommission könnte eine Einbeziehung noch weiterer Sektoren in den Emissionshandel vorschlagen, um die Lasten der CO₂-Einsparung breiter zu verteilen. In der Abfallindustrie fällt vor allem bei der Müllverbrennung eine große Menge an Kohlendioxid an. Ein weiterer möglicher Schritt wäre eine Ausweitung des Emissionshandels auf internationale Flüge mit einem Zielflughafen in der EU, was jedoch auf Widerstand bei den Fluggesellschaften stößt.
Die angespannte Wirtschaftslage in der EU hat die Länder, die sich gerne als Vorreiter einer ambitionierten Klimapolitik sehen, zunehmend isoliert. Deutschland und Frankreich gehören zwar noch zu diesem Lager und verteidigen den ETS, ihnen folgen jedoch nur noch wenige Länder. Dazu gehören am ehesten noch Schweden, Finnland, Dänemark, die Benelux-Staaten sowie Spanien und Portugal.
Polen und Italien führen demgegenüber eine „pragmatische“ Gruppe an, der es vor allem um eine Entlastung der Industrie geht – notfalls zulasten der Klimaambitionen. Sie finden vor allem in den ost- und südosteuropäischen Ländern Rückendeckung. Allerdings gibt es auch innerhalb dieser Lager Abstufungen und eigene Wege – darunter Länder, die auf Kernkraft setzen.
Deutschland hat bereits beschlossen, den nationalen CO₂-Preis im Jahr 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren. Erst mit dem Start des ETS 2 soll die Preisbildung stärker über den Zertifikatemarkt erfolgen. Um die angekündigten Ausgleichsmechanismen für Preissteigerungen, wie den EU-Klimasozialfonds oder ein deutsches Klimageld, ist es zuletzt auch ruhig geworden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Sinzig: Geisel befreit, Täter flüchtig

Die Geiselnahme in einer Bank im rheinland-pfälzischen Sinzig ist nach Polizeiangaben ohne Verletzte beendet worden.

Die Polizei stürmte am Nachmittag die betroffene Bank sowie angrenzende Wohneinheiten.

Wie das Polizeipräsidium Koblenz mitteilte, durchsuchten Spezialkräfte das Gebäude nach möglichen Tätern. Dabei konnten zwei Personen unverletzt aus einem verschlossenen Raum befreit werden.

Die mutmaßlichen Täter hätten sich nicht mehr am Tatort befunden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand haben der oder die Täter die beiden Personen in einen Tresorraum eingeschlossen und sich anschließend auf bislang unbekanntem Weg vom Tatort entfernt.

Die Polizei sagte, der Schutz möglicher Opfer habe von Beginn an oberste Priorität gehabt.

Die Hintergründe der Tat sind noch unklar. Die Ermittlungen zu den flüchtigen Tätern dauern an.

Was wir wissen

  • Befreiung: Nach mehreren Stunden befreien Spezialkräfte der Polizei zwei Menschen aus einem verschlossenen Raum der Bank – von den Tätern fehlt jede Spur.
  • Alarmierung: Die Beamten wurden um 9.00 Uhr über den Vorfall informiert. Dabei handelte es sich laut Polizei um einen automatisierten Notruf, der bei Banken üblich sei. Der vor der Volksbank abgestellte Geldtransporter stand am Nachmittag noch da.
  • Opfer der Tat: Unter ihnen waren laut Polizei wohl keine Kunden. Bei einer Geisel handelte es sich um den Fahrer eines Geldtransporters, zur anderen Geisel machte die Polizei keine genauen Angaben.
  • Großaufgebot: Die Polizei und Rettungskräfte waren mit einem massiven Aufgebot vor Ort. Unter anderem waren Spezialkräfte und ein Verhandlungsteam der Polizei angerückt. Zu den mutmaßlichen Geiselnehmern bestand über die gesamte Zeit kein Kontakt.
  • Als Vorsichtsmaßnahme wurde vom DRK und vom Katastrophenschutz Ahrweiler eine Rettungsstation eingerichtet.
  • Keine Gefahr für Unbeteiligte: Für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb der Absperrung befinden, bestand keine Gefahr, auch nicht für Menschen, die in der Absperrung wohnten, sollten die Häuser nicht verlassen.
  • Für betroffene Anwohner, die nicht in ihre Wohnungen in der Sperrzone konnten, wurde eine Betreuungsstelle eingerichtet.
  • Ort: Sinzig liegt in Rheinland-Pfalz, etwa 26 Kilometer südlich von Bonn in Nordrhein-Westfalen.

Was wir nicht wissen

  • Täter: Unklar ist, wie viele es genau waren. Es gibt noch keine Personenbeschreibung und keine Angaben zu Geschlecht, Alter oder Nationalitäten.
  • Ablauf: Wie genau lief die Tat ab? Wann flüchteten die Täter? Die Polizei will nun erst einmal ermitteln und setzt auch auf die Aussagen der beiden Opfer
  • Beute: Es ist unklar, ob die Täter mit Geld flüchteten.
  • Tatvorwurf: Der genaue Vorwurf muss nun geklärt werden – war es eine vielleicht auch kurze Geiselnahme, ein Raub, ein Banküberfall oder eine Freiheitsberaubung? Das sollen die Ermittlungen zeigen.
  • Waren die beiden Opfer im Tresorraum eingesperrt? Das wollte die Polizei nicht dementieren, bestätigt es aber auch nicht. Unklar ist auch, wie genau es den Opfern geht.
  • Vorgehen der Polizei: Dazu machten die Beamten keine Angaben.
  • Waffen: Über welche Waffen verfügen die Geiselnehmer? Hierzu gibt es noch keine Informationen. (dpa/dts/afp/red)