In Kürze:
- Argentiniens Präsident Milei will strukturell defizitäre Haushalte unmöglich machen.
- Staatliche Ausgaben werden so lange eingefroren, bis die Bücher wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.
- Dazu zählen auch Gehälter von Amtsträgern.
- In Deutschland wäre eine automatische Streichung von Diäten zur Zeit nicht möglich.
Der argentinische Präsident Javier Milei hat ein neues Gesetzespaket angekündigt. Ein Mechanismus soll dafür sorgen, dass im Falle einer zu hohen Verschuldung des Staates nicht essenzielle staatliche Ausgaben automatisch eingestellt werden.
Dazu gehört, dass die Gehälter politischer Amtsträger ausgesetzt werden. Das heißt, Politiker auf Bundesebene – vom Präsidenten und Vizepräsidenten über die Minister und Staatssekretäre bis zu sämtlichen Parlamentariern – würden keinen einzigen Peso mehr sehen. Und zwar so lange, bis sie den Haushalt wieder ausgeglichen haben.
Milei nennt das „grillete fiscal“ – oder fiskalische Fußfessel –, die Teil einer dauerhaften Fiskalregel werden soll. Das berichtet das argentinische Nachrichtenportal „parlamentario.com“.
Unterschiede zum amerikanischer „Shutdown“
Seit seinem Amtsantritt hat sich Milei auf die Fahnen geschrieben, die Staatsfinanzen dauerhaft zu stabilisieren und die Inflation einzudämmen.
In einer landesweit ausgestrahlten Fernsehansprache am 30. Juli kündigte der Präsident dazu ein umfangreiches Reformpaket an.
Die „fiskalische Fußfessel“ orientiert sich grob am „Shutdown“ in den USA. In den USA tritt ein „Shutdown“ ein, wenn es keine politische Einigung zwischen Exekutive und Legislative gibt und der Kongress den Haushalt daher nicht verabschieden kann.
„Doch während in den Vereinigten Staaten der Schwerpunkt eher auf der institutionellen Ebene liegt, geht es bei Mileis Vorschlag darum, den Haushaltsüberschuss abzusichern“, erläutert ein Regierungsmitglied der Tageszeitung „La Nacion“.
„Wir wollen um jeden Preis ein Defizit verhindern, denn das ist das große Problem Argentiniens“, so die Quelle weiter. Während der Mechanismus in den Vereinigten Staaten also darauf abzielt, eine Einigung über den Haushalt zu erzwingen, verfolgt die libertäre Regierung in Argentinien eine andere Strategie.
Mit Plänen wie diesem soll der Haushaltsüberschuss durch gesetzliche Mechanismen gesichert werden. „Milei schlägt dies vor, um zu verhindern, dass künftig jemand kommt und sagt: ‚Wir drucken neues Geld‘“, so die Quelle gegenüber „La Nacion“.
Ausnahme bei Renten und Sozialprogrammen
Milei sieht das mangelnde Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben als eine der Hauptursachen für die wirtschaftlichen Probleme Argentiniens in den vergangenen Jahrzehnten.
Eine Verschuldung der Staatshaushalte zahle die Gesellschaft in Form von Steuererhöhungen oder Inflation, so Milei bei der Vorstellung des Entwurfs. Daher sehe er die Notwendigkeit einer Regelung, die die Ordnung der öffentlichen Finanzen vorschreibt.
„Es handelt sich um eine dauerhafte finanzpolitische Regel, die sicherstellen soll, dass Argentinien keinen Haushalt mit Defizit mehr verabschieden oder dauerhaft fortführen kann“, sagte er.
Wenn der Haushalt über mehrere Monate nicht ausgeglichen ist, wird der Staat automatisch abgeschaltet. Sobald alle Haushaltsmittel aufgebraucht sind und kein Geld mehr vorhanden ist, bleibt der Staat so lange abgeschaltet, bis eine Aufstockung des Haushalts beschlossen wird.
Es soll jedoch Ausnahmen geben. Renten, Sozialprogramme, Schuldendienstzahlungen sowie Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung sind als essenziell eingestuft und wären von einem „argentinischen Shutdown“ nicht betroffen.
Mileis Gesetzentwurf sieht zudem neue Regeln für die argentinische Zentralbank vor. So soll es strengere Grenzen für die Finanzierung staatlicher Ausgaben durch neu geschaffenes Zentralbankgeld geben, und die Unabhängigkeit der Notenbank soll zusätzlich garantiert werden.
Grundgesetz sichert feste Entschädigung
In Deutschland ist eine automatische vorläufige Streichung oder Aussetzung von Politikergehältern bei Haushaltsdefiziten rechtlich nicht vorgesehen. Abgeordnete haben gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“.
Zudem wurde die vom Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse wiederholt durch sogenannte „Sondervermögen“, Notlagenbeschlüsse und kreditfinanzierte Nebenhaushalte umgangen.









