Sprecher des Bündnisses „Widersetzen“ weigern sich, auf Distanz zu Gewalt gegen Journalisten am Rande einer Gegendemonstratio zu gehen. - Foto: RALF HIRSCHBERGER / AFP via Getty Images
In Kürze:
Beim AfD-Bundesparteitag in Erfurt kam es am Rande von Gegendemonstrationen zu mehreren Angriffen auf Journalisten.
Betroffen waren unter anderem Reporter von „Apollo News“, der „Jungen Freiheit“ und der „Epoch Times“.
Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei verurteilten die Gewalt und betonten die Bedeutung der Pressefreiheit.
Das Bündnis „Widersetzen“ distanzierte sich nicht von den Übergriffen; die Thüringer Kriminalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen.
Der Bundesparteitag der AfD in Erfurt konnte am Wochenende trotz massiver Gegenaktionen ohne nennenswerte Beeinträchtigungen stattfinden. Dennoch blieben nicht alle Proteste friedlich. Neben vereinzelten Zusammenstößen mit der Polizei überschatteten vor allem Angriffe auf Medienvertreter das von Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt so bezeichnete „Fest der Demokratie“.
Mehrere Übergriffe auf Journalisten bei „Widersetzen“-Protesten
Am Samstag, dem 4. Juli, dem ersten Tag des Parteitages, kam es zu mehreren Übergriffen auf Journalisten, die für ihre Berichterstattung Filmaufnahmen von Gegenprotesten machen wollten. In allen Fällen gingen die Angriffe von Gruppen aus, die im Umfeld des Bündnisses „Widersetzen“ auftraten. Auch ein Reporter der „Epoch Times“ wurde am Rande einer Blockade an der A7 bedrängt. Dabei beschädigten Unbekannte ein Kamerastativ.
Auf X dokumentierte „Zeit“-Journalistin Mariam Lau einen dieser Angriffe. Dieser richtete sich offenbar gegen einen Reporter der „Jungen Freiheit“ und endete mit der Entwendung eines Handys.
Kollegen von der @jungefreiheit und von @apollo_news_de werden aus den Reihen von Demonstranten physisch attackiert, Handy aus der Hand geschlagen, etc. Politischer Vandalismus gegen Journalisten – ein tristes Bild von „Antifa“. pic.twitter.com/mQI4u5UtdE
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Weniger glimpflich endete ein Übergriff auf ein Reporterteam von „Apollo News“ in der Erfurter Innenstadt. Dieses wurde zunächst beschimpft und bedrängt und anschließend auch körperlich attackiert. Dabei ist es auch zu Tritten gegen den Kopf eines Reporters gekommen.
SPD-Vertreter verurteilen Übergriffe – Polizei rechnet mit Ermittlungserfolgen
Mehrere Vertreter von Parteien, die zu friedlichen Demonstrationen gegen den Parteitag aufgerufen hatten, verurteilten die Gewalttaten. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf machte in einer Pressekonferenz deutlich, dass er Gewalt in jeder Form der politischen Auseinandersetzung ablehne. Er fügte hinzu: „Ich finde auch, dass das, was man auf dem Video sieht, erschreckend ist, und ich will nicht in einem Land leben, in dem das der Umgang miteinander ist, in dem Menschen sich so miteinander politisch streiten. Das ist nämlich kein Streit, das ist einfach Gewalt, und deshalb lehne ich das ab.“
Gleichzeitig zeigte er sich zufrieden damit, dass die Demonstrationen des Bündnisses „Zusammenstehen“, zu dem neben Kirchen, Gewerkschaften und anderen Parteien auch die SPD gehört, friedlich verlaufen seien.
Thüringens Innenminister Georg Maier erklärte gegenüber „BILD“, die Kriminalpolizei habe die Ermittlungen übernommen. Er äußerte sich ebenfalls deutlich zu den Vorfällen: „Gewalt darf niemals das Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Ich verurteile die Attacken auf die Medienvertreter.“
Gegenüber der „ZEIT“ sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion Thüringen, er gehe von erfolgreichen Ermittlungen aus. Es gebe „reichliches Bildmaterial“ zu den Angriffen und zahlreiche Hinweise.
Auch Grüne und Linke verurteilen Übergriffe
Die Co-Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, lobte ebenfalls die friedlichen Demonstrationen, zu denen sich Zehntausende Menschen am Wochenende zusammengefunden hatten. Auch sie ging auf die Gewalt gegen Journalisten ein und erklärte: „Wir lehnen jede Form von Gewalt auf solchen Demonstrationen ab. Wir bedauern diesen Einzelfall und wünschen gute Genesung. Die Pressefreiheit ist ein unverhandelbares Grundrecht.“
Ähnlich äußerte sich der Co-Sprecher der Linkspartei, Luigi Pantisano. Gegenüber „ZDF heute“ erklärte er: „Grundlegend bin ich froh um alle 50.000 Antifaschistinnen und Antifaschisten, die am Wochenende auf der Straße waren und friedlich demonstriert haben gegen den Parteitag einer demokratiefeindlichen Partei wie der AfD. Dennoch muss ich klar machen und auch wir als Partei auch deutlich feststellen, dass Angriffe auf Journalisten selbstverständlich zu verurteilen sind.“
Im Bündnis „Widersetzen“ fiel die Reaktion anders aus. Auf einer Pressekonferenz wurden Organisatoren des Bündnisses auf die Vorfälle angesprochen, wollten sich jedoch nicht von den Angriffen distanzieren. Stattdessen erklärte Sprecherin Noa Sander in Richtung eines anwesenden „Apollo News“-Reporters: „Wir sind nach Erfurt gekommen, um Faschisten zu blockieren. Faschisten mit einem Presseausweis sind immer noch Faschisten. Ich weiß nicht, was Sie nicht verstanden haben. Sie sind auf unseren Aktionen nicht willkommen. Sie können auch gerne jetzt gehen.“
Im Vorfeld hatte das Bündnis als „Aktionskonsens“ formuliert, dass von den Teilnehmern an den Protesten „keine Eskalation“ ausgehen solle.
Ben Berndt im Gespräch mit Björn Höcke. - Foto: Bildschirmfoto/YouTube/ungeskriptet by Ben
In Kürze:
Die Landesanstalt für Medien NRW bestätigt ein Hinweisschreiben an den Podcaster Ben Berndt wegen dessen Interviews mit Björn Höcke.
Die Behörde beruft sich auf journalistische Sorgfaltspflichten nach dem Medienstaatsvertrag und bezeichnet das Schreiben als „mildestes Mittel“.
Berndt lehnt nachträgliche Änderungen an seinem Podcast ab und sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall.
Sein Anwalt Joachim Steinhöfel hält das Vorgehen für einen Eingriff in die Pressefreiheit und schließt eine Verfassungsbeschwerde nicht aus.
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Schreiben an den Podcaster Ben Berndt („Ungeskriptet“) hat die Landesanstalt für Medien NRW dessen Existenz bestätigt. Der YouTuber hatte auf Instagram mitgeteilt, dass die Landesmedienanstalt sein Unternehmen angeschrieben und ihn aufgefordert habe, bis zum 30. Juni sein Gespräch mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke vom 29. April 2026 im Rahmen des Formats anzupassen oder zu ergänzen.
Zusätzlich soll er dazu aufgefordert worden sein, seine bislang veröffentlichten Inhalte nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten zu prüfen. Berndt hat seit der Gründung seines Podcasts rund 300 mehrstündige Gespräche mit Persönlichkeiten aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen geführt. Zu dieser Darstellung hat sich die Landesanstalt bislang nicht geäußert.
Landesmedienanstalt bestätigt Schreiben an Podcaster Ben Berndt
Die Epoch Times hat in diesem Zusammenhang telefonisch eine Anfrage an die Landesanstalt für Medien NRW gerichtet. Dabei fragte die Redaktion nach einer Pressemitteilung oder einer gleichwertigen Stellungnahme zur Berichterstattung über deren Vorgehen im Fall „Ungeskriptet“. Eine umfassende Antwort erhielt die Epoch Times nicht. Stattdessen verwies die Landesmedienanstalt auf „bereits öffentlich zugängliche Informationen“.
Explizit nannte die Landesmedienanstalt die Berichterstattung der „Berliner Zeitung“, die hierzu eine zusammenfassende Einordnung biete. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Zeitung am Dienstag, dem 30. Juni, in ihrer Online-Ausgabe Fragen und Antworten aus einem 72-Fragen-Katalog, den die Medienaufsichtsbehörde beantwortet hatte.
Darin äußert sich die Aufsichtsbehörde sowohl zu dem Fall als auch grundsätzlich zur Reichweite ihrer Kompetenzen nach dem Medienstaatsvertrag vom 1. Dezember 2025 (MStV). Sie bestätigt, dass es ein Hinweisschreiben an Ben Berndt gegeben habe, das sich auf § 19 stützt. Dieser betrifft die Verpflichtung zur Wahrung journalistischer Sorgfaltspflichten.
Nach Ansicht der Einrichtung stellt das Hinweisschreiben keinen Eingriff dar
Die Medienaufsicht betont, für Podcaster wie Ben Berndt zuständig zu sein. Insbesondere hält sie an ihrer Einschätzung fest, dass dieser die objektiven Kriterien für ein journalistisch-redaktionelles Telemedium erfülle. Der Podcaster hatte den journalistischen Gehalt seiner Gesprächssendungen bestritten und diese als Unterhaltungen „wie bei einem Kaffee“ bezeichnet.
Gleichzeitig erklärt die Behörde, dass es sich bei dem Hinweisschreiben nicht um einen Eingriff in die Rechte des Podcasters gehandelt habe. Vielmehr sei dieses das „mildeste Mittel, um auf einen potenziellen Verstoß gegen journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflichten hinzuweisen“. Der Adressat könne dadurch „ohne unmittelbare rechtliche Konsequenzen eine Überprüfung vornehmen“.
Die Landesmedienanstalt NRW bestätigt in ihren Antworten in der „Berliner Zeitung“, dass es in ihrem Schreiben um die Aussage Höckes gegangen sei die Sturmabteilung (SA) habe „kein Motto gehabt“. Diese sei eine dem Beweis zugängliche, unzutreffende Tatsachenbehauptung, die „seitens des Interviewführers (auch nach der Veröffentlichung) unkommentiert geblieben“ sei. Es stelle sich, so die Landesanstalt, „die Frage, inwieweit eine Einordnung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht geboten wäre“.
Seit 2020 erst zwei Verfahren wegen Sorgfaltsmängeln
Nach Angaben der Landesanstalt liege es im Ermessen des Medienbetreibers, vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Verurteilung Höckes zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Einordnung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht erfolgen solle. Wie dieser Verpflichtung konkret nachgekommen werde, liege ebenfalls in dessen Entscheidung. Die Medienanstalt fügt hinzu: „So er der Ansicht ist, dass er diesen Anforderungen genügt hat, kann er uns das darlegen.“
Man halte die Angelegenheit nicht für einen Präzedenzfall. Zudem habe man seit 2020 erst zwei Verfahren gegen journalistisch-redaktionelle Telemedien geführt, von denen eines eingestellt worden sei. In den meisten Fällen werde ein Inhalt nach einem Hinweis angepasst.
Bei Live-Interviews gelte, so heißt es weiter, ein eingeschränkter Maßstab, da gegebenenfalls nicht unmittelbar auf eine Behauptung reagiert werden könne. Dies treffe im Fall des Höcke-Interviews jedoch nicht zu. Man habe Ben Berndt die Möglichkeit der Einordnung im Nachgang gegeben, dieser lehne eine solche bislang ab.
Ben Berndt lehnt weitere Änderungen am Höcke-Interview ab
Der Podcaster, der bereits zwei nachträgliche Änderungen an dem Gespräch mit Höcke vorgenommen hatte, lehnt weitere Eingriffe ab. Er sieht es als Kernelement seiner Sendung an, diese ohne nachträgliche Veränderungen seinem Publikum zu präsentieren. Es werde, so Berndt gegenüber „t-online“, im Fall einer Akzeptanz des Anpassungswunsches der Landesmedienanstalt „die Büchse der Pandora geöffnet“.
Auch Berndts Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte, die Landesmedienanstalt NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Wenn staatliche Behörden unabhängigen Medien Vorgaben zum Umgang mit Aussagen von Gesprächspartnern machten, nähmen sie „die Funktion einer Zensurbehörde“ wahr. Dies stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit dar. Man sei bereit, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Reichweite der Befugnisse der Landesmedienanstalt klären zu lassen.
Zu den Maßnahmen, die der Landesmedienanstalt nach § 109 MStV zur Verfügung stehen, gehören insbesondere Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf. Dabei ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die konkrete Einordnung und mögliche Folgen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Podcaster könnten eigene Einrichtung zur Selbstregulierung gründen
Die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten zur Aufsicht über Telemedien ist gesetzlich im Medienstaatsvertrag geregelt. Zuvor waren sie für private Rundfunkangebote zuständig. Die Presse unterliegt grundsätzlich der Selbstregulierung durch den Presserat; die Aufsicht über öffentlich-rechtliche Sender erfolgt durch deren eigene Gremien.
Im Medienstaatsvertrag (MStV) werden Medien, die nicht der Selbstregulierung durch den Pressekodex und die Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats unterliegen, dazu ermächtigt, sich einer nach den Absätzen 4 bis 8 anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Podcaster können eine solche Einrichtung gründen, müssen dabei jedoch die im Medienstaatsvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dies setzt den Aufbau entsprechender Strukturen voraus. Die Entscheidung über die Anerkennung einer solchen Einrichtung trifft die Landesmedienanstalt.
Ben Berndt im Gespräch mit Björn Höcke. - Foto: Bildschirmfoto/YouTube/ungeskriptet by Ben
In Kürze:
Die Landesmedienanstalt NRW fordert den YouTuber Ben Berndt auf, ein Interview mit Björn Höcke nachträglich zu ändern und weitere Inhalte auf journalistische Sorgfalt zu prüfen.
Berndt lehnt dies ab, da er darin einen Eingriff in die Pressefreiheit sowie eine Einschränkung unabhängiger Medien sieht.
Sein Anwalt Joachim Steinhöfel kündigt einen Musterprozess an, der die Befugnisse der Landesmedienanstalten klären soll.
Ein Schreiben der Landesmedienanstalt NRW an den YouTuber Ben Berndt könnte zur Grundlage eines Musterprozesses über die Rolle und Kompetenzen der Landesmedienanstalten werden. Das hat der Anwalt des YouTubers, Joachim Steinhöfel, in einem Gespräch mit WELT TV angekündigt.
Wie Berndt seinem Publikum mitteilte, hatte die Landesmedienanstalt seine Firma ungeskriptet media GmbH angeschrieben und zur Anpassung oder Ergänzung einer Sendung aufgefordert. Betroffen ist sein Gespräch vom 29. April 2026 im Rahmen seiner Reihe „ungeskriptet“ mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke.
Landesmedienanstalt fordert nachträgliche Prüfung aller 300 Interviews
Demnach soll Berndt der Rechtsabteilung der Landesmedienanstalt bis zum 30. Juni mitteilen, ob er den Inhalt auf den verschiedenen Plattformen entsprechend der Aufforderung geändert hat. Außerdem habe man ihn im Schreiben dazu aufgefordert, sein Angebot generell nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht zu prüfen. Dieses umfasst rund 300 mehrstündige Gespräche mit Persönlichkeiten aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen.
Grund für die Intervention ist eine Passage in dem Gespräch, in der Höcke über seine gerichtlichen Verurteilungen nach Paragraf 86a StGB sprach. Darin äußerte er Unmut darüber, dass er wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt wurde. Höcke, der vor seinem Eintritt in die Politik Geschichtslehrer war, gab an, diese nicht als Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) gekannt zu haben. Das Gericht schenkte dieser Einlassung keinen Glauben.
Im Gespräch mit „ungeskriptet“ erläuterte Höcke, warum er das Urteil für absurd hält. Dabei äußerte er, die SA habe kein Motto gehabt. Tatsächlich fand sich die Parole unter anderem auf einem Dolch der nationalsozialistischen Kampforganisation. Weil Berndt im Interview nicht auf diese Aussage von Höcke intervenierte, soll er die bereits von mehr als 6 Millionen Nutzern gesehene Sendung nachträglich ändern.
Definierte Sorgfaltspflichten in Paragraf 19 MStV als Grundlage
Die Landesmedienanstalt beruft sich bei ihrem Vorgehen auf ihre Kompetenzen nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) und dessen Paragraf 19. Dieser erstreckt sich auf dort definierte Formen von „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“. Gemeinsamer Nenner ist, dass diese „regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten“.
Ist das der Fall, sind diese Inhalte „vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“. Da es sich bei Höckes Aussage über die SA um eine „Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist“, handelt, sieht sich die Landesmedienanstalt zu ihrem Vorgehen legitimiert.
Ursprünglich kontrollierten die Landesmedienanstalten private Rundfunksender. Mittlerweile fallen auch Internetangebote und damit ebenso Podcasts darunter. Dass Ben Berndt selbst angibt, kein Journalist zu sein, und Gespräche „wie bei einem Kaffee“ zu führen, die er „roh, ungeschnitten und unzensiert“ veröffentlicht, ist aus Sicht der Landesmedienanstalt nicht relevant.
Landesmedienanstalt: „Journalistisches Angebot“ bemisst sich nach realer Tätigkeit
Justiziarin Laura Braam erklärte gegenüber „t-online“, ob ein journalistisches Angebot vorliege, ergebe sich aus der Tätigkeit des Betreibers. Dabei genüge es, wenn dieser „Themen auswählt, Gespräche führt, Rückfragen stellt, Inhalte aufbereitet und präsentiert“. Es sei nicht erforderlich, dass eine große Redaktion dahinterstehe.
Berndt hat sein Gespräch mit Höcke bislang an zwei Stellen verändert. Dies geschah aus rechtlichen Gründen, da er sich andernfalls dem Risiko einer rechtlichen Verfolgung ausgesetzt hätte. Offenbar ging es dabei um Äußerungen Höckes über die frühere AfD-Parteisprecherin Frauke Petry.
Braam erklärte zudem, bei dem Schreiben handele es sich lediglich um einen „Hinweis“, der auf mögliche Defizite aufmerksam machen und dem Anbieter Gelegenheit geben solle, diese einzuordnen oder zu korrigieren, bevor ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werde.
Der Medienstaatsvertrag enthält in Paragraf 109 allerdings keine ausdrückliche Bußgeld- oder Strafvorschrift für Verstöße gegen Paragraf 19. Auch die Untersagung von Inhalten ist nicht zulässig, wenn „die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung des Angebots für den Anbieter und die Allgemeinheit steht“. Eine Sperrung ist ebenfalls nur unter den Voraussetzungen des Paragraf 97 Abs. 5 Satz 2 und des Paragraf 98 der Strafprozessordnung zulässig. Möglich bleiben jedoch aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Beanstandung, Rücknahme oder Widerruf.
Ben Berndt will keine weiteren Anpassungen des Gesprächs mehr vornehmen. Er sieht insbesondere die Aufforderung, sämtliche von ihm bislang veröffentlichten Gespräche erneut zu überprüfen, als Einschüchterungsmaßnahme. Gegenüber „t-online“ sagte er, es werde „die Büchse der Pandora geöffnet“, sollte er der Aufforderung nachkommen. Zudem würde er damit nach eigener Darstellung „deren Auffassung akzeptieren, dass ich ein journalistisches Angebot mache und eine Behörde das regulieren darf“.
Auch sein Anwalt Joachim Steinhöfel betonte, die Landesmedienanstalt NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Der Staat habe keine Befugnis, seine Vorstellungen journalistischer Sorgfalt hoheitlich gegenüber unabhängigen Medien durchzusetzen. Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteile, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners zu kommentieren, richtigzustellen oder zu ergänzen seien, übernehme „die Funktion einer Zensurbehörde“. Dies stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit dar.
Abdulhakim Idris in Virginia im Jahr 2021. - Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Abdulhakim Idris
In Kürze:
Festnahme und schnelle Abschiebung in Malaysia
Vorwurf chinesischer Einflussnahme auf Behörden
Einordnung als transnationale Repression
Als Abdulhakim Idris am 29. März in Kuala Lumpur, Malaysia, landete, freute er sich auf eine Buchvorstellung, Universitätsveranstaltungen und Treffen mit Studenten. Laut dem Wissenschaftler nahmen ihn jedoch malaysische Behörden bei der Einreisekontrolle beiseite, zogen seinen US-Pass ein, verhörten ihn etwa fünf Stunden lang, hielten ihn rund 21 Stunden fest und brachten ihn noch vor Sonnenaufgang aus dem Land.
Eine offizielle Begründung sei nicht genannt worden. Sein malaysischer Gastgeber habe ihm später mitgeteilt, die Anordnung sei direkt aus Peking gekommen.
Idris, US-Bürger und Geschäftsführer des in Washington ansässigen Center for Uyghur Studies, sagte, der Vorfall sei kein gewöhnliches Einwanderungsproblem gewesen, sondern ein klarer Fall chinesischer transnationaler Repression – also von Maßnahmen, die darauf abzielen, Kritiker außerhalb Chinas zum Schweigen zu bringen, zu überwachen oder zu bestrafen.
Er äußerte die Sorge, dass der Einfluss der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) inzwischen auch auf muslimische Mehrheitsländer wie Malaysia ausgeweitet werde – Länder, in denen viele denselben Glauben teilen, den Peking in Xinjiang unterdrückt.
„China hat nun erfolgreich ein Drittland genutzt, um einen US-Bürger festzuhalten und auszuweisen“, sagte Idris gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. „Wenn das Bestand hat, schafft es einen gefährlichen Präzedenzfall für jeden amerikanischen Aktivisten, Journalisten und Forscher im Ausland.“
Vorbereitung und Hintergrund der Reise
Idris war zuvor bereits in Malaysia gewesen. Seit 2022 engagiert er sich dort in der uigurischen Menschenrechtsarbeit, unter anderem durch persönliche Treffen mit Premierminister Anwar Ibrahim. Dieses Mal hatten seine malaysischen Partner ein zehntägiges Programm organisiert, bestehend aus Universitätsveranstaltungen und Treffen mit Studenten anlässlich der Veröffentlichung der malaiischen Ausgabe seines Buches „Menace: China’s Colonization of the Islamic World & Uyghur Genocide“ (zu Deutsch: „Bedrohung: Chinas Kolonisierung der islamischen Welt und der Völkermord an den Uiguren“), das bereits ins Türkische, Arabische und Indonesische übersetzt wurde.
Zwei Tage vor seiner Reise veröffentlichte das Center for Uyghur Studies zudem einen Bericht über die chinesische Einflussnahme in südostasiatischen Ländern, darunter Malaysia.
Festnahme am Flughafen
Der Wissenschaftler kam am besagten Tag um 7 Uhr morgens am Kuala Lumpur International Airport an. Ein Einwanderungsbeamter nahm seinen Pass an sich und führte ihn in ein Nebenbüro. Ein Mann, der sich als Beamter der Royal Malaysia Police vorstellte, teilte ihm mit, dass ihm die Einreise verweigert werde und er abgeschoben würde, berichtete Idris. Nach malaysischem Recht benötigen US-Bürger für Geschäfts- oder Tourismusaufenthalte von bis zu 90 Tagen allerdings kein Visum.
„Von dem Moment an, als ich bei der Einreisekontrolle beiseitegenommen wurde, hatte ich Angst um mein Leben“, sagte er. „Ich wurde von malaysischen Sicherheitskräften im Auftrag eines Staates [China] festgehalten, der bereits Menschen wie mich verschwinden lassen hat.“
Mehrere Männer in Zivil und mit dunkler Sonnenbrille betraten den Raum. „Sie stellten sich nicht vor, sagten kein Wort und beobachteten alles schweigend. Ich wusste nicht, wer sie waren oder für wen sie arbeiteten“, erklärte Idris weiter.
Haftbedingungen und Abschiebung
Nach einem rund fünfstündigen Verhör brachten die Beamten Idris in einen temporären Haftbereich. Dort befanden sich mehr als 30 Personen. Eine sichtbare Polizeibewachung habe es nicht gegeben, sagte er. Einige der dort Inhaftierten hätten Chinesisch gesprochen.
„Das hat mir große Angst gemacht, weil ich dachte, sie könnten mich angreifen“, sagte er. Er habe etwa 15 Stunden in einer Ecke des Raumes verbracht, allein mit dem Wissen, dass uigurische Aktivisten im Ausland in Fällen getötet wurden, die mit Peking in Verbindung gebracht werden.
„Sie warfen mich in eine sehr überfüllte, extrem unhygienische und schmutzige Zelle, in der viele Menschen festgehalten wurden“, sagte Idris. „Dieser einzelne kurze Tag fühlte sich an wie ein Jahrhundert. Mir gingen alle möglichen beunruhigenden Gedanken durch den Kopf. Ich dachte daran, dass die chinesische Regierung diese Situation ausnutzen könnte, um mir Schaden zuzufügen.“
Um 04:25 Uhr am 30. März wurde er an Bord eines Flugs der Turkish Airlines gebracht und über Istanbul in die USA ausgeflogen, wo ihm schließlich sein Pass zurückgegeben wurde. Nach rund 70 Stunden Haft und Reise kam Idris am Dulles International Airport bei Washington an.
Chinesischer Sicherheitschef zu Besuch
Idris ist überzeugt, dass der Zeitpunkt seiner Abschiebung kein Zufall gewesen sei. Drei Tage vor seiner Ankunft, am 26. März, hatte Chinas Minister für Staatssicherheit, Chen Yixin, den malaysischen Premierminister in Kuala Lumpur zu Gesprächen über die sicherheitspolitische Zusammenarbeit getroffen.
Während er festgehalten wurde, habe ihm sein Gastgeber mitgeteilt, dass Mitglieder der chinesischen Delegation weiterhin im Land seien und seine Abschiebung auf direkten Druck Pekings zurückzuführen sei. Idris vermutet zudem, dass einige Delegationsmitglieder möglicherweise sogar während seiner Festnahme im Einwanderungsbüro anwesend gewesen seien.
Die malaysische Regierung hat bislang keine öffentliche Erklärung zur Verweigerung der Einreise abgegeben. Die Epoch Times hat das Außenministerium um eine Stellungnahme gebeten.
Drei Jahrzehnte Aktivismus
Idris (57) stammt aus Hotan in der westchinesischen Region Xinjiang, die von Uiguren als Ostturkestan bezeichnet wird. Er studierte an der Al-Azhar-Universität in Ägypten und beantragte im Jahr 1990 Asyl in Deutschland. Damit gehörte er zu den ersten uigurischen Asylsuchenden.
Er war an der Gründung der East Turkistan Union in Europe, des World Uyghur Youth Congress sowie des World Uyghur Congress beteiligt. 2009 zog er in die Vereinigten Staaten und gründete 2017 gemeinsam mit seiner Frau Rushan Abbas die Organisation Campaign for Uyghurs.
Die Gründerin von Campaign for Uyghurs, Rushan Abbas, spricht während einer Veranstaltung zum Gedenken an das Tian’anmen-Massaker, das am 4. Juni 1989 in China stattfand, am Victims of Communism Memorial in Washington am 4. Juni 2025.
Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times
Transnationale Repression
Malaysia ist nicht das erste Land, in dem Idris nach eigenen Angaben mit dem Einfluss Pekings konfrontiert wurde.
Bei einer Reise nach Indonesien im Jahr 2024 teilten ihm Einwanderungsbeamte in Pontianak mit, dass er mit einem Touristenvisum keine öffentlichen Vorträge halten dürfe. Im Jahr 2025 wurde er am Flughafen Jakarta drei Stunden festgehalten und anschließend nach Intervention der USA wieder eingelassen.
In Malaysia blieb eine solche Intervention jedoch ohne Erfolg. Idris sagte, das US-Außenministerium und die US-Botschaft in Kuala Lumpur hätten seinen Fall an die malaysische Einwanderungsbehörde weitergeleitet, doch „Peking setzte sich durch“.
Der Fall fügt sich nach Ansicht von Beobachtern in ein größeres Muster ein. So deportierte Thailand im Februar 2025 auf Ersuchen Pekings 40 Uiguren nach China, was US-Sanktionen gegen beteiligte Beamte nach sich zog. Im April 2025 führte die malaysische Polizei kurz vor einem Staatsbesuch des chinesischen Staatschefs Xi Jinping eine Razzia gegen Falun-Gong-Praktizierende in Kuala Lumpur durch.
„Ich werde nicht in Angst leben“
Idris sagte, er sei nach seiner Rückkehr aus Malaysia stark traumatisiert gewesen und leide seitdem unter Schlafproblemen. Bei jeder Reise denke er nun an seine eigene Sicherheit. Dennoch habe sich seine Haltung nicht geändert. „Ich werde nicht in Angst leben“, sagte er. Er werde weiterhin im Europäischen Parlament, bei den Vereinten Nationen und in muslimischen Ländern auftreten.
Die KPCh führe, „einen systematischen Angriff auf Glauben, Identität und menschliche Würde“, so Idris. Die einzige Antwort sei, weiterhin öffentlich zu sprechen. „Jede Bedrohung, die ich erhalte, und jedes Opfer, das meine Familie bringen musste, stärkt nur meine Entschlossenheit“, sagte er.