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Bezahlte China-Reisen für US-Journalisten – eine Transparenzfrage auch für Deutschland


In Kürze:

  • China-Reisen im Fokus: Journalistin Natalie Winters untersuchte anhand öffentlicher Unterlagen, wie C100 Journalistenreisen nach China organisierte und finanzierte.
  • 60.000 Dollar Reiseprogramm: C100 übernahm Kosten, wählte Teilnehmer aus und plante Treffen. Eine Delegationsreise 2012 für fünf Journalisten kostete rund 60.000 US-Dollar.
  • Deutschland ohne vergleichbares FARA-System: Während die USA mit FARA bestimmte Tätigkeiten im Auftrag ausländischer Akteure offenlegen, gibt es in Deutschland kein vergleichbares Register.

 
Journalismus lebt vom Zugang. Reporter reisen in Länder, sprechen mit Politikern, besuchen Unternehmen und versuchen, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Gerade bei Staaten wie China, die international kontrovers diskutiert werden, gehören solche Reisen zum journalistischen Alltag.
Doch wenn Reisen von Regierungen oder staatsnahen Organisationen organisiert und bezahlt werden, stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wo endet legitimer Austausch – und wo beginnt mögliche Einflussnahme? Diese Frage stellt sich nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland, wo vergleichbare Aktivitäten schwerer nachvollziehbar sind.
Diese Debatte wurde durch eine Recherche der US-Journalistin Natalie Winters neu entfacht. Sie untersuchte Programme, über die amerikanische Journalisten nach China eingeladen wurden. Im Mittelpunkt stand dabei nicht nur die Reise selbst, sondern auch die Frage, wer solche Delegationen organisiert, finanziert und welche Kontakte dadurch entstehen.

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Committee of 100 und Journalistenreisen nach China

Im Mittelpunkt der Recherche stehen Unterlagen des Committee of 100 (C100). Die Organisation wurde 1989 gegründet und versteht sich nach eigener Darstellung als Netzwerk chinesischstämmiger Amerikaner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, das den Austausch zwischen China und den USA fördern möchte.
C100 organisierte zwischen 2007 und 2014 ein Journalisten-Delegationsprogramm mit Reisen nach China. Nach Angaben der Organisation handelte es sich um professionelle Austauschprogramme.
Auf Nachfrage der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times bestätigte C100, dass die Organisation die Reisekosten übernahm, die Teilnehmer auswählte, die Reiserouten festlegte und bestimmte, mit welchen Personen sich die Journalisten trafen.
Winters bezeichnete das Programm als „Propaganda-Pipeline“. C100 weist diese Darstellung zurück und erklärte, es habe keinen Austausch von Berichterstattung gegen Reisen gegeben. Die Teilnehmer hätten ihre redaktionelle Unabhängigkeit behalten.

60.000 Dollar für eine neuntägige Reise

Ein Reisebericht aus dem Jahr 2012, der auf der Website von C100 mit „Internal Use“ („Interner Gebrauch“) gekennzeichnet war, bezifferte die Kosten einer neuntägigen Delegationsreise für fünf Journalisten auf etwa 60.000 US-Dollar.
Teilnehmer waren Vertreter von The New York Times, The Atlantic, der Financial Times, Foreign Affairs und New York Public Radio (WNYC). Die Reise führte durch Peking, Shanghai und Hangzhou.
Zum Programm gehörten Besichtigungen, Unternehmens- und Kulturbesuche sowie rund 20 organisierte Treffen mit chinesischen Regierungsvertretern, Wissenschaftlern, Medienvertretern, Studenten und Wirtschaftsführern.
Der Bericht erklärte, das Programm habe darauf abgezielt, die Wahrnehmung Chinas zu verbessern und die Teilnehmer dazu zu bringen, ihre Erfahrungen mit beruflichen Kollegen zu teilen.

Teilnehmer berichten über veränderte Sicht auf China

In den C100-Unterlagen wurden auch Aussagen der Teilnehmer festgehalten.
Winnie O’Kelley, damals stellvertretende Wirtschaftsredakteurin bei The New York Times, erklärte demnach, sie werde mit mehreren Ideen für Geschichten zurückkehren und ihre Arbeit im Asien-Bereich teilweise neu ausrichten.
Gary Silverman, damals US-Nachrichtenchef und stellvertretender Chefredakteur der Financial Times, sagte laut Bericht, er werde künftig nicht mehr über China schreiben, ohne das während der Reise Gelernte zu berücksichtigen.
Der WNYC-Moderator Brian Lehrer wurde mit der Aussage zitiert, seine Wahrnehmung Chinas habe sich „in 100 Arten“ verändert.
Jonathan Tepperman, damals Chefredakteur von Foreign Affairs, erklärte, die Reise habe ihm ein „viel tieferes, subtileres und nuancierteres“ Verständnis Chinas vermittelt.
C100 verwies nach der Reise unter anderem auf veröffentlichte Beiträge von Clive Crook bei The Atlantic sowie weitere Arbeiten von Teilnehmern.
US-Präsident Donald Trump hat eine Milliarden-Klage gegen die renommierte «New York Times» eingereicht.

The New York Times.

Foto: Mark Lennihan/AP/dpa

Chinesischer Einfluss auch in Deutschland?

Während Winters ihre Recherche auf öffentlich zugängliche Unterlagen des Foreign Agents Registration Act (FARA) stützen konnte, wäre eine vergleichbare Untersuchung in Deutschland deutlich schwieriger. Anders als die USA verfügt Deutschland über kein spezielles Transparenzgesetz für Tätigkeiten im Auftrag ausländischer Auftraggeber.
Das deutsche Lobbyregister erfasst zwar Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, bietet jedoch keinen vergleichbaren Einblick in Verträge, Kommunikationsaufträge oder PR-Mandate ausländischer Organisationen.
Der Bundesverfassungsschutz warnt seit Jahren, dass China neben klassischer Diplomatie auch Wirtschaftsverbände, Wissenschaftskooperationen, Kultur- und Austauschprogramme sowie persönliche Netzwerke nutzt, um Einfluss auszuüben.
Auch in Deutschland arbeiten PR-Agenturen mit chinesischen staatlichen Institutionen zusammen. So wird etwa das Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China in Deutschland von der Agentur One Billion Voices als Presseagentur betreut. Der Fall zeigt, wie eng touristische, wirtschaftliche und politische Kommunikation teilweise miteinander verbunden sein können.
Auch Medienreisen und Austauschprogramme chinesischer Institutionen finden in Deutschland statt. Wie umfangreich solche Aktivitäten sind und wer sie finanziert, lässt sich jedoch deutlich schwerer nachvollziehen als in den USA.

C100 verteidigt das Programm

C100 erklärte gegenüber der Epoch Times, das Journalistenprogramm sei ein offener professioneller Austausch gewesen, der zuletzt 2014 stattfand.
Die Organisation erklärte, Ziel sei es gewesen, amerikanischen Redakteuren einen direkten Einblick in ein Land zu ermöglichen, über das häufig aus der Distanz berichtet werde.
„Der Zweck des Programms war Verständnis durch direkte Erfahrung“, teilte C100 mit. Die Teilnehmer hätten ihre Reisen offengelegt und ihre redaktionelle Unabhängigkeit behalten.
Die Organisation beantwortete jedoch keine weiteren Fragen dazu, ob die Finanzierung der Reisen gegenüber Lesern, Zuhörern oder Arbeitgebern ausdrücklich offengelegt wurde.

Medienhäuser äußern sich nicht

The New York Times, The Atlantic, die Financial Times, Foreign Affairs und WNYC wurden gefragt, ob sie die Reisen genehmigt hatten, ob Kosten übernommen wurden und welche Regeln damals für gesponserte Reisen galten.
Die Medienhäuser und die beteiligten Journalisten antworteten bis zur Veröffentlichung nicht.

Zu diesem Bericht hat Lydia Roeber beigetragen.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „China-Focused Influence Program Courted Senior US Media Figures With Sponsor-Paid Trips“. (deutsche Bearbeitung: rb)
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Gegen Orbán gerichtet: Wie Magyar Ungarn verändern will

Das ungarische Parlament hat am 13. Juli einen 17. Zusatz für das Grundgesetz des Landes verabschiedet und damit eine der weitreichendsten Verfassungsreformen seit dem Amtsantritt der neuen Regierung von Ministerpräsident Péter Magyar auf den Weg gebracht.
Die Tisza-Partei von Magyar nutzte ihre Zweidrittelmehrheit im Parlament und verabschiedete mit 139 zu sechs Stimmen ein 12-Punkte-Gesetzespaket, das unter anderem eine Begrenzung der Wahl von Abgeordneten auf drei Wahlperioden (12 Jahre) sowie eine Umstrukturierung mehrerer wichtiger staatlicher Institutionen vorsieht.
Zahlreiche der 199 Abgeordneten des Budapester Parlaments nahmen an der Abstimmung nicht teil. Die Mehrheit der Abgeordneten der oppositionellen Fidesz-Partei des ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán sowie die Christlich-Demokratische Volkspartei verließen vorzeitig das Parlament, wobei sie Tisza vorwarfen, sie errichte eine Tyrannei.

Ringen um das Präsidentenamt

Das Paket enthält auch eine Übergangsbestimmung, nach der das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes endet. Magyar hatte Sulyok mehrfach als „Marionette“ Orbáns bezeichnete und kurz nach seiner Wahl am 12. April angekündigt, einen „Regimewechsel“ herbeiführen zu wollen.
Die Reform würde auch weitere Amtszeitbeschränkungen und Altersgrenzen einführen und würde, sofern das Gesetz in Kraft tritt, auch die Amtszeit mehrerer Richter des Verfassungsgerichts vorzeitig beenden, darunter Péter Polt, Präsident des Verfassungsgerichts. Vor allem aber würde dieser Schritt verhindern, dass Orbán noch einmal in einer künftigen Wahl als Kandidat antreten könnte.
Die am 13. Juli gefällte Entscheidung im Parlament war der bislang weitreichendste innenpolitische Schritt der neuen Regierung. Präsident Sulyok hat nun bis zum 18. Juli Zeit, die Änderungen – und damit sein eigenes Amtsende – entweder zu unterzeichnen oder sie an das Verfassungsgericht weiterzuleiten. Von dort dürfte jedoch seitens der Orbán-loyalen Richter Gegenwind zu erwarten sein.
Sollte Sulyok die im Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen an das Verfassungsgericht weiterleiten, hat Magyar bereits angekündigt, ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn einzuleiten, wodurch der Präsident automatisch seines Amtes enthoben würde. In diesem Fall könnte der Parlamentspräsident, den die Tisza-Partei stellt, ebenfalls die Änderung des Grundgesetzes unterzeichnen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sulyok freiwillig zurücktritt. Dazu hatte Magyar den Präsidenten mehrfach aufgefordert. Dieser lehnte dessen Ansinnen jedoch ab.

Anfrage an die EU-Kommission gestellt?

Am 13. Juli gingen konservative EU-Parlamentarier an die Öffentlichkeit und bezeichneten Magyars Änderungen des ungarischen Grundgesetzes als „Verfassungsputsch“. Dies behauptet Kinga Gál, Fidesz-Abgeordnete im Europäischen Parlament, in einem X-Post.
Dort heißt es weiter: Die von Magyar vorgeschlagenen Änderungen am ungarischen Grundgesetz „verstoßen in einer in Europa beispiellosen Weise gegen die grundlegendsten demokratischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien.“
Sie stellten laut Gáls Aussage „einen eklatanten Machtmissbrauch, eine Einschränkung des demokratischen Wahlrechts, den Ausschluss politischer Gegner und den Versuch dar, die ausschließliche Ausübung politischer Macht zu festigen“. Dennoch schweige die EU-Kommission. Daher hätten „Dutzende patriotischer, konservativer und parteiloser Europaabgeordneter eine dringende schriftliche Anfrage an die Kommission gerichtet“. Die weiteren Abgeordneten werden indes nicht genannt.
Im Vorfeld zur Parlamentssitzung gingen am 10. Juli laut Angaben von Nachrichtenagenturen Tausende Anhänger von Orbáns Partei in Budapest auf die Straße, um gegen Magyars Änderungsabsichten zu protestieren. Orbán nahm daran nicht teil.
Die Protestaktion stand unter dem Motto „Stoppt Tyrannei“. Demonstranten trugen Plakate, die Magyar zeigten und die Aufschrift trugen „Stoppt die Willkür“.

Abgeordnete, darunter der ungarische Ministerpräsident Peter Magyar (erste Reihe, M. l.) und Außenministerin Anita Orbán (r.), stimmen am 13. Juli 2026 bei der außerordentlichen Sitzung des Parlaments im Abgeordnetenhaus in Budapest, Ungarn, über eine Verfassungsänderung ab.

Foto: Attila Kisbenedek / AFP via Getty Images

Rückgewinnung staatlicher Vermögenswerte

Als eine weitere Neuerung hat das Parlament in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt, ein „Nationales Amt für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz“ (NVVH) zu schaffen. Es handelt sich dabei um eine Anti-Korruptionsbehörde. Ihr primäres Ziel soll sein, die in den vergangenen 16 Jahren unter Orbán vermuteten veruntreuten staatlichen Gelder und widerrechtlich privatisierten Vermögenswerte aufzuspüren, gerichtlich einzuziehen und an den Staat zurückzuführen.
Die NVVH ist ein Kernstück der Reformversprechen Magyars. Bence Rétvári, der Fraktionsvorsitzende der christlichen Oppositionspartei KDNP, bezeichnete laut „Hungary Today“ am 13. Juli die NVVH als „neue ÁVH“ – in Anlehnung an das ungarische Pendant zur ostdeutschen STASI – und beklagte, dass die Behörde „Eingriffe in das Leben jedes Einzelnen“ ermögliche.

Orbán-Amt soll aufgelöst werden

Bereits zuvor ist die Magyar-Regierung mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament gegen das „Souveränitätsschutzamt“ vorgegangen. Am 30. Juni stimmte die Mehrheit für die Auflösung dieser Behörde.
Dieser Schritt bedarf indes noch der Zustimmung des Präsidenten. Das Amt wurde im Jahr 2023 von Orbán eingeführt. Es ermittelt seither gegen Personen und Organisationen, denen die Fidesz-Regierung vorwarf, im Auftrag ausländischer Interessen zu handeln. Vor allem unabhängige Journalisten, darunter die Plattform „Átlátszó“ sowie die Nichtregierungsorganisation „Transparency International Ungarn“, hatten sich über Schikanen seitens des Amts beschwert.

Staatsrundfunk zeitweilig abgeschaltet

Doch auch unter der neuen Regierung gibt es Beschwerden seitens Journalisten. Wie „Euronews“ am 7. Juli berichtete, stellte der ungarische öffentlich-rechtliche Rundfunk am gleichen Tag den Sendebetrieb ein, nachdem Magyar „eine Übergangsleitung eingesetzt und Mitarbeiter entlassen hatte, denen eine Orbán-freundliche Ausrichtung vorgeworfen wurde“, so „Euronews“.
Stattdessen wrude an dem Tag im Staatsfernsehen MTVA ein schwarzer Bildschirm mit folgendem Text gezeigt worden: „Öffentliche Medien dürfen nicht lügen. Wir entschuldigen uns, weil wir es trotzdem getan haben.“

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Künftig sollen die Journalisten und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein unabhängiges Gremium ausgewählt werden, berichtet die Tageszeitung „Magyar Nemzet“.

Protest des Polnische Journalistenverband

Der Polnische Journalistenverband, die größte journalistische Organisation in Polen, hat in einer Erklärung gegen die Umstrukturierung der öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn und die dort stattfindenden Personalwechsel protestiert.
Der Journalistenverband des Nachbarlandes bezeichnete dies als „verwerfliches“ Vorgehen, das die „Grundsätze der Meinungsfreiheit in Europa verletzt“, und das an die Übernahme der polnischen öffentlich-rechtlichen Medien im Jahr 2023 durch das Kabinett des polnischen Premierministers Donald Tusk erinnere. Auf seiner Website veröffentlichte der Verband seine Stellungnahme:
„Der Vorstand des Verbandes Polnischer Journalisten protestiert entschieden gegen das Vorgehen gegen die öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn. Seit Dienstag, dem 7. Juli, beobachten wir mit großer Sorge die Ereignisse in Ungarn, wo die neue Regierung die öffentlich-rechtlichen Medien säubert.“
Und an anderer Stelle weiter: „Wir sind empört über die Versuche, die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Europa zu verletzen, insbesondere da Ungarn wie Polen Mitglied der Europäischen Union ist – einer Organisation, die zwar von Rechtsstaatlichkeit spricht, ihre Verstöße aber nicht anerkennt.“
Doch Magyar ist mit seinen Reformplänen längst nicht am Ende. Im Herbst will er weitere Verfassungsänderungen bekannt geben.
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Gericht verpflichtet BVG zur Fortsetzung von „NIUS“-Werbekampagne


In Kürze:

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hat die BVG verpflichtet, die gebuchte Werbekampagne des Portals „NIUS“ fortzusetzen.
  • Nach Auffassung des Gerichts besteht ein Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen des kommunalen Unternehmens.
  • Zudem darf die BVG Äußerungen von Chefredakteur Julian Reichelt zur Zweigeschlechtlichkeit nicht als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen.
  • Die BVG hat angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine gebuchte Werbekampagne des Portals „NIUS“ zu Ende führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Stadt Berlin hat dazu am Montag, 13. Juli, eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Darüber hinaus darf das kommunale Unternehmen Aussagen von dessen Chefredakteur Julian Reichelt über Zweigeschlechtlichkeit nicht mehr als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. Die BVG hat bereits angekündigt, diese einlegen zu wollen.

Werbung von „NIUS“ bei BVG rief scharfe Reaktionen hervor

Im April 2026 hatte das rechte Portal beim Werbeflächenvermarkter Wall GmbH für die Dauer von zwei bzw. drei Monaten Werbeflächen an öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG gebucht. Es handelte sich dabei um Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus sowie um Innenwerbung auf Flächen über Türen und Fenstern in U-Bahnen.
Das Format bewarb jeweils seine Morgensendung mit dem Slogan „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“. Die Werbung von „NIUS“ löste umgehend kritische Reaktionen aus. In sozialen Medien erschienen Videos, die Gegner des Portals beim Überkleben oder Verfremden der Sujets zeigen. Die Organisation „Campact“ begleitete Busse, an denen die Werbung angebracht war, mit einem LED-Truck. Dieser kommunizierte die Gegenparole:
„Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten.“
Es soll auch Aufrufe gegeben haben, Einrichtungen der BVG zu beschädigen oder den Betriebsablauf zu stören. In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Politikerin Antje Kapek erklärte der Senat, die BVG schließe Werbung auf ihren Flächen aus, die „gegen geltendes Recht, wie etwa die Grundrechte, das Jugendschutzgesetz oder gute Sitten verstößt“. Diese Vorgaben seien durch die bestehende Kampagne nicht verletzt.

Montage auf X als Anlass für Stopp der Werbekampagne

Am 3. Juni veröffentlichte Julian Reichelt jedoch einen Beitrag auf X, der den Eindruck erwecken sollte, „NIUS“ habe den Inhalt seiner Werbung verändert. Der Slogan würde nun lauten:
„Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“
Reichelt postete unter anderem ein Bild, das suggerierte, das Motiv sei bereits tatsächlich in Bahnen angebracht. Dazu schrieb er: „NIUS grüßt die Genossen von Campact und taz mit dem neuen Werbemotiv.“
Wie sich wenig später herausstellte, handelte es sich lediglich um eine Montage. Ein Motiv dieser Art hatte es zu keiner Zeit in einem Zug der BVG gegeben.
Die Verkehrsgesellschaft nahm diesen Beitrag dennoch zum Anlass, um den Werbevermarkter zum Stopp der Kampagne „mit sofortiger Wirkung“ anzuweisen. Die BVG sprach von der Veröffentlichung eines Werbemotivs auf Social Media, das den Eindruck hervorrufe, es hinge in der Berliner U-Bahn. Es handele sich um ein Motiv, das „aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet“.

BVG sah „rechtswidrige Inhalte“ in X-Post von „NIUS“-Chefredakteur

Die BVG führten in weiterer Folge aus, dass „ein Verantwortlicher“ des Portals am 3. Juni ein neues Motiv veröffentlicht habe, das „nach Auffassung der BVG offensichtlich rechtswidrig ist“. Zugleich erwecke er damit den Eindruck, das Motiv sei Bestandteil der bei der BVG gebuchten Werbekampagne und werde dort tatsächlich ausgespielt.
Das in Social Media verbreitete Motiv sei jedoch „weder Gegenstand der gebuchten Kampagne noch wurde es von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht“. Man trage, so hieß es weiter, „als öffentliches Unternehmen die Verantwortung, Grundrechte zu achten und zu schützen“.
Deshalb ziehe man klare Grenzen dort, wo „Rechte Dritter verletzt werden“ oder bewusst der Eindruck hervorgerufen werde, „rechtswidrige Inhalte“ würden von der BVG verbreitet oder gebilligt. Welche Rechtsnormen die BVG durch das von Reichelt verbreitete Motiv verletzt sah, führte die Verkehrsgesellschaft nicht aus.

Verwaltungsgericht gibt Portalsbetreibern Recht

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat nun die BVG verpflichtet, die Werbekampagne fortzusetzen. „NIUS“ habe gegenüber dem öffentlichen Unternehmen Anspruch auf „gleichen und diskriminierungsfreien Zugang“ zu dessen Werbeflächen. Die tatsächlich gebuchte Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten Voraussetzungen für die Ausspielung. Zudem sei sie von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt.
Auch die von der BVG vorgebrachte Befürchtung, Dritte könnten die Werbekampagne zum Anlass für Straftaten gegen die Verkehrsbetriebe, rechtfertige den Ausschluss von „NIUS“ nicht. Dies sei maximal dann der Fall, wenn „die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne“. Dafür gebe es im konkreten Fall aber keinen Anlass.
Das Gericht stellte in seinem Beschluss zu VG 1 L 215/26 auch fest, dass „NIUS“ von der BVG die Unterlassung der Äußerung verlangen könne, die Aussagen seines Chefredakteurs zur Zweigeschlechtlichkeit seien „offensichtlich rechtswidrig“. Mit den konkreten Äußerungen seien „die der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten worden“.
 
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„Öffentlich-rechtliche Medien sollen nicht lügen“ – Ungarn startet Medienreform


In Kürze:

  • Ungarns öffentlich-rechtlicher Nachrichtensender M1 unterbrach sein Programm und kündigte tiefgreifende Reformen an.
  • Die Regierung von Premier Péter Magyar setzt den Umbau der Staatsmedien nach dem Machtwechsel konsequent fort.
  • Während die Regierung von einem Ende der Propaganda spricht, warnt Ex-Premier Viktor Orbán vor politischer Willkür.
  • Erste Führungswechsel und Entlassungen bei der Medienorganisation MTVA haben Proteste hervorgerufen.

 
In Ungarn hat offenbar ein umfassender Umbau der öffentlich-rechtlichen Medien begonnen. Am Dienstagnachmittag, 7. Juli, wurde das laufende Programm des Senders M1 für vier Stunden unterbrochen. Anstelle des regulären Programms erschien in dieser Zeit ein schwarzer Bildschirm mit einer Botschaft an die Zuschauer.
Eine ähnliche Einblendung ist auch auf der Website der Dachorganisation der öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn, hirado.hu, zu sehen. Zudem war auf den Frequenzen von „Kossuth Radio“ anstelle des erwarteten Nachrichtenprogramms das Klassikprogramm von „Radio Bartók“ zu hören.

Medienumbau nach Regierungswechsel

Während der Sendepause von M1 erschien auf dem Bildschirm folgende Botschaft: „Öffentlich-rechtliche Medien sollen nicht lügen. Es tut uns leid, dass wir das so lange getan haben. Die öffentlichen Medien werden jetzt reformiert, damit sie tatsächlich unabhängig und glaubwürdig werden. Unser Nachrichtenprogramm ist derzeit ausgesetzt. Bleiben Sie dran!“
Seither laufen auf den öffentlich-rechtlichen ungarischen Sendern hauptsächlich Filme, auch Sportübertragungen finden regulär statt. Informationssendungen werden jedoch nicht ausgestrahlt.
Bereits wenige Tage nach den Parlamentswahlen im April, die den Machtwechsel von Langzeitpremier Viktor Orbán zu Péter Magyar besiegelten, wurde der Fernsehsender TV2 umstrukturiert. Die Senderchefin Vivien Szalai wurde fristlos entlassen und das Programm wurde zeitweise ohne Nachrichtensprecher fortgeführt. Der Sender befindet sich in Privatbesitz, wird allerdings von Geschäftsleuten kontrolliert, die als enge Verbündete Orbáns gelten.
Magyar hatte nach seiner Wahl zum Premierminister angekündigt, die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender grundlegend umzubauen. Die Opposition hatte während der 16-jährigen Regierungszeit seines Vorgängers Viktor Orbán kritisiert, die Sender seien zu parteiischen Sprachrohren der Regierung geworden. Anstelle von ausgewogener Berichterstattung sei dort weitgehend „Propaganda“ verbreitet worden.

Magyar: „Ende der Propaganda“ – Orbán: „Tyrannei der TISZA“

In einer Erklärung der MTVA, der Medienstiftung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leitet, heißt es, dass M1 vorübergehend in einem neuen Format senden werde. Vorerst werde es keine Nachrichtensendungen geben. Ein neues Redaktionsteam solle den Neuaufbau in diesem Bereich schrittweise vorantreiben.
Premierminister Magyar sprach im Anschluss an die Ankündigung von einem „historischen Tag“. Dieser markiere „das Ende der Propagandasendungen auf öffentlichen Medienplattformen“. Er fügte hinzu: „Sie haben Tag und Nacht auf allen Wellenlängen gelogen. Damit ist es jetzt vorbei.“
Der frühere Premier Viktor Orbán bezeichnete die Maßnahmen hingegen als ein „weiteres Beispiel der Tyrannei von TISZA“. Er warf der Regierungspartei und dem Regierungschef vor, im „Machtrausch“ zu handeln und insbesondere zu versuchen, den amtierenden Präsidenten zum Rücktritt zu drängen. Auf Facebook rief Orbán seine Anhänger dazu auf, sich künftig über den Sender Hir TV zu informieren, der seiner Partei Fidesz nahesteht.

OSZE kritisierte Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Medien

Die Interimsleitung der MTVA und der gemeinnützigen Duna Media Dienstleistungsgesellschaft unter dem kürzlich in diese Funktion gewählten András P. Horváth traf am Dienstag gemeinsam mit Anwälten am Hauptsitz der Organisation ein. Den bisherigen Nachrichtenchefs Zsolt Németh und Attila Császár teilte die Abordnung ihre Entlassung mit. Császár wurde von Sicherheitskräften aus dem Gebäude begleitet.
Vor dem Gebäude der MTVA hatten sich einige Dutzend Personen zu einer Spontandemonstration versammelt. Sie warnten vor willkürlichen Maßnahmen nach dem Regierungswechsel. „Euronews“ wies hingegen darauf hin, dass auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im April ebenfalls deutliche Kritik am Kurs der öffentlich-rechtlichen Sender in der Endphase der Ära Orbán geübt hatte. Die OSZE erklärte, die MTVA habe ihre Berichterstattung systematisch verzerrt. In den Nachrichtensendungen seien die die Regierungsparteien „systematisch und unverhältnismäßig“ unterstützt und die Opposition marginalisiert und negativ dargestellt worden.
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Angriffe auf Journalisten bei AfD-Protesten: Politiker verurteilen Gewalt


In Kürze:

  • Beim AfD-Bundesparteitag in Erfurt kam es am Rande von Gegendemonstrationen zu mehreren Angriffen auf Journalisten.
  • Betroffen waren unter anderem Reporter von „Apollo News“, der „Jungen Freiheit“ und der „Epoch Times“.
  • Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei verurteilten die Gewalt und betonten die Bedeutung der Pressefreiheit.
  • Das Bündnis „Widersetzen“ distanzierte sich nicht von den Übergriffen; die Thüringer Kriminalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen.

 
Der Bundesparteitag der AfD in Erfurt konnte am Wochenende trotz massiver Gegenaktionen ohne nennenswerte Beeinträchtigungen stattfinden. Dennoch blieben nicht alle Proteste friedlich. Neben vereinzelten Zusammenstößen mit der Polizei überschatteten vor allem Angriffe auf Medienvertreter das von Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt so bezeichnete „Fest der Demokratie“.

Mehrere Übergriffe auf Journalisten bei „Widersetzen“-Protesten

Am Samstag, dem 4. Juli, dem ersten Tag des Parteitages, kam es zu mehreren Übergriffen auf Journalisten, die für ihre Berichterstattung Filmaufnahmen von Gegenprotesten machen wollten. In allen Fällen gingen die Angriffe von Gruppen aus, die im Umfeld des Bündnisses „Widersetzen“ auftraten. Auch ein Reporter der „Epoch Times“ wurde am Rande einer Blockade an der A7 bedrängt. Dabei beschädigten Unbekannte ein Kamerastativ.
Auf X dokumentierte „Zeit“-Journalistin Mariam Lau einen dieser Angriffe. Dieser richtete sich offenbar gegen einen Reporter der „Jungen Freiheit“ und endete mit der Entwendung eines Handys.

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Weniger glimpflich endete ein Übergriff auf ein Reporterteam von „Apollo News“ in der Erfurter Innenstadt. Dieses wurde zunächst beschimpft und bedrängt und anschließend auch körperlich attackiert. Dabei ist es auch zu Tritten gegen den Kopf eines Reporters gekommen.

SPD-Vertreter verurteilen Übergriffe – Polizei rechnet mit Ermittlungserfolgen

Mehrere Vertreter von Parteien, die zu friedlichen Demonstrationen gegen den Parteitag aufgerufen hatten, verurteilten die Gewalttaten. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf machte in einer Pressekonferenz deutlich, dass er Gewalt in jeder Form der politischen Auseinandersetzung ablehne. Er fügte hinzu: „Ich finde auch, dass das, was man auf dem Video sieht, erschreckend ist, und ich will nicht in einem Land leben, in dem das der Umgang miteinander ist, in dem Menschen sich so miteinander politisch streiten. Das ist nämlich kein Streit, das ist einfach Gewalt, und deshalb lehne ich das ab.“
Gleichzeitig zeigte er sich zufrieden damit, dass die Demonstrationen des Bündnisses „Zusammenstehen“, zu dem neben Kirchen, Gewerkschaften und anderen Parteien auch die SPD gehört, friedlich verlaufen seien.
Thüringens Innenminister Georg Maier erklärte gegenüber „BILD“, die Kriminalpolizei habe die Ermittlungen übernommen. Er äußerte sich ebenfalls deutlich zu den Vorfällen: „Gewalt darf niemals das Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Ich verurteile die Attacken auf die Medienvertreter.“
Gegenüber der „ZEIT“ sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion Thüringen, er gehe von erfolgreichen Ermittlungen aus. Es gebe „reichliches Bildmaterial“ zu den Angriffen und zahlreiche Hinweise.

Auch Grüne und Linke verurteilen Übergriffe

Die Co-Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, lobte ebenfalls die friedlichen Demonstrationen, zu denen sich Zehntausende Menschen am Wochenende zusammengefunden hatten. Auch sie ging auf die Gewalt gegen Journalisten ein und erklärte: „Wir lehnen jede Form von Gewalt auf solchen Demonstrationen ab. Wir bedauern diesen Einzelfall und wünschen gute Genesung. Die Pressefreiheit ist ein unverhandelbares Grundrecht.“
Ähnlich äußerte sich der Co-Sprecher der Linkspartei, Luigi Pantisano. Gegenüber „ZDF heute“ erklärte er: „Grundlegend bin ich froh um alle 50.000 Antifaschistinnen und Antifaschisten, die am Wochenende auf der Straße waren und friedlich demonstriert haben gegen den Parteitag einer demokratiefeindlichen Partei wie der AfD. Dennoch muss ich klar machen und auch wir als Partei auch deutlich feststellen, dass Angriffe auf Journalisten selbstverständlich zu verurteilen sind.“
Im Bündnis „Widersetzen“ fiel die Reaktion anders aus. Auf einer Pressekonferenz wurden Organisatoren des Bündnisses auf die Vorfälle angesprochen, wollten sich jedoch nicht von den Angriffen distanzieren. Stattdessen erklärte Sprecherin Noa Sander in Richtung eines anwesenden „Apollo News“-Reporters: „Wir sind nach Erfurt gekommen, um Faschisten zu blockieren. Faschisten mit einem Presseausweis sind immer noch Faschisten. Ich weiß nicht, was Sie nicht verstanden haben. Sie sind auf unseren Aktionen nicht willkommen. Sie können auch gerne jetzt gehen.“
Im Vorfeld hatte das Bündnis als „Aktionskonsens“ formuliert, dass von den Teilnehmern an den Protesten „keine Eskalation“ ausgehen solle.
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Landesmedienanstalt NRW bestätigt Schreiben an Podcaster Berndt nach Höcke-Interview


In Kürze:

  • Die Landesanstalt für Medien NRW hat ein Hinweisschreiben an den Podcaster Ben Berndt wegen dessen Interviews mit Björn Höcke bestätigt.
  • Die Behörde beruft sich dabei auf journalistische Sorgfaltspflichten gemäß dem Medienstaatsvertrag und bezeichnet das Schreiben als „mildestes Mittel“.
  • Berndt lehnt nachträgliche Änderungen an seinem Podcast ab und sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall.
  • Sein Anwalt Joachim Steinhöfel hält das Vorgehen für einen Eingriff in die Pressefreiheit und schließt eine Verfassungsbeschwerde nicht aus.

 
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Schreiben an den Podcaster Ben Berndt („ungeskriptet“) hat die Landesanstalt für Medien NRW dessen Existenz bestätigt. Der YouTuber hatte auf Instagram mitgeteilt, dass die Landesmedienanstalt sein Unternehmen angeschrieben und ihn aufgefordert habe, bis zum 30. Juni sein Gespräch mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke vom 29. April 2026 im Rahmen des Formats anzupassen oder zu ergänzen.
Zusätzlich soll er dazu aufgefordert worden sein, seine bislang veröffentlichten Inhalte nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten zu prüfen. Berndt hat seit der Gründung seines Podcasts rund 300 mehrstündige Gespräche mit Persönlichkeiten aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen geführt. Zu dieser Darstellung hat sich die Landesanstalt bislang nicht geäußert.

Landesmedienanstalt bestätigt Schreiben an Podcaster Ben Berndt

Die Epoch Times hat in diesem Zusammenhang telefonisch eine Anfrage an die Landesanstalt für Medien NRW gerichtet. Dabei fragte die Redaktion nach einer Pressemitteilung oder einer gleichwertigen Stellungnahme zur Berichterstattung über deren Vorgehen im Fall „ungeskriptet“. Eine umfassende Antwort erhielt die Epoch Times nicht. Stattdessen verwies die Landesmedienanstalt auf „bereits öffentlich zugängliche Informationen“.
Explizit nannte die Landesmedienanstalt die Berichterstattung der „Berliner Zeitung“, die hierzu eine zusammenfassende Einordnung biete. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Zeitung am Dienstag, 30. Juni, in ihrer Onlineausgabe Fragen und Antworten aus einem 72-Fragen-Katalog, den die Medienaufsichtsbehörde beantwortet hatte.
Darin äußert sich die Aufsichtsbehörde sowohl zu dem Fall als auch grundsätzlich zur Reichweite ihrer Kompetenzen nach dem Medienstaatsvertrag vom 1. Dezember 2025 (MStV). Sie bestätigt, dass es ein Hinweisschreiben an Ben Berndt gegeben habe, das sich auf § 19 stützt. Dieser betrifft die Verpflichtung zur Wahrung journalistischer Sorgfaltspflichten.

Nach Ansicht der Einrichtung stellt das Hinweisschreiben keinen Eingriff dar

Die Medienaufsicht betont, für Podcaster wie Ben Berndt zuständig zu sein. Insbesondere hält sie an ihrer Einschätzung fest, dass dieser die objektiven Kriterien für ein journalistisch-redaktionelles Telemedium erfülle. Der Podcaster hatte den journalistischen Gehalt seiner Gesprächssendungen bestritten und diese als Unterhaltungen „wie bei einem Kaffee“ bezeichnet.
Gleichzeitig erklärt die Behörde, dass es sich bei dem Hinweisschreiben nicht um einen Eingriff in die Rechte des Podcasters gehandelt habe. Vielmehr sei dieses das „mildeste Mittel, um auf einen potenziellen Verstoß gegen journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflichten hinzuweisen“. Der Adressat könne dadurch „ohne unmittelbare rechtliche Konsequenzen eine Überprüfung vornehmen“.
Die Landesmedienanstalt NRW bestätigt in ihren Antworten in der „Berliner Zeitung“, dass es in ihrem Schreiben um die Aussage Höckes gegangen sei, die Sturmabteilung (SA) habe „kein Motto gehabt“. Diese sei eine dem Beweis zugängliche, unzutreffende Tatsachenbehauptung, die „seitens des Interviewführers (auch nach der Veröffentlichung) unkommentiert geblieben“ sei. Es stelle sich, so die Landesanstalt, „die Frage, inwieweit eine Einordnung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht geboten wäre“.

Seit 2020 erst zwei Verfahren wegen Sorgfaltsmängeln

Nach Angaben der Landesanstalt liege es im Ermessen des Medienbetreibers, vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Verurteilung Höckes zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Einordnung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht erfolgen solle. Wie dieser Verpflichtung konkret nachgekommen werde, liege ebenfalls in dessen Entscheidung. Die Medienanstalt fügt hinzu: „So er der Ansicht ist, dass er diesen Anforderungen genügt hat, kann er uns das darlegen.“
Man halte die Angelegenheit nicht für einen Präzedenzfall. Zudem habe man seit 2020 erst zwei Verfahren gegen journalistisch-redaktionelle Telemedien geführt, von denen eines eingestellt worden sei. In den meisten Fällen werde ein Inhalt nach einem Hinweis angepasst.
Bei Liveinterviews gelte, so heißt es weiter, ein eingeschränkter Maßstab, da gegebenenfalls nicht unmittelbar auf eine Behauptung reagiert werden könne. Dies treffe im Fall des Höcke-Interviews jedoch nicht zu. Man habe Ben Berndt die Möglichkeit der Einordnung im Nachgang gegeben, dieser lehne eine solche bislang ab.

Ben Berndt lehnt weitere Änderungen am Höcke-Interview ab

Der Podcaster, der bereits zwei nachträgliche Änderungen an dem Gespräch mit Höcke vorgenommen hatte, lehnt weitere Eingriffe ab. Er sieht es als Kernelement seiner Sendung an, diese ohne nachträgliche Veränderungen seinem Publikum zu präsentieren. Es werde, so Berndt gegenüber „t-online“, im Fall einer Akzeptanz des Anpassungswunsches der Landesmedienanstalt „die Büchse der Pandora geöffnet“.
Auch Berndts Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte, die Landesmedienanstalt NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Wenn staatliche Behörden unabhängigen Medien Vorgaben zum Umgang mit Aussagen von Gesprächspartnern machten, nähmen sie „die Funktion einer Zensurbehörde“ wahr. Dies stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit dar. Man sei bereit, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Reichweite der Befugnisse der Landesmedienanstalt klären zu lassen.

Zu den Maßnahmen, die der Landesmedienanstalt nach § 109 MStV zur Verfügung stehen, gehören insbesondere Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf. Dabei ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die konkrete Einordnung und möglichen Folgen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall.

Podcaster könnten eigene Einrichtung zur Selbstregulierung gründen

Die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten zur Aufsicht über Telemedien ist gesetzlich im Medienstaatsvertrag geregelt. Zuvor waren sie für private Rundfunkangebote zuständig. Die Presse unterliegt grundsätzlich der Selbstregulierung durch den Presserat; die Aufsicht über öffentlich-rechtliche Sender erfolgt durch deren eigene Gremien.
Im Medienstaatsvertrag (MStV) werden Medien, die nicht der Selbstregulierung durch den Pressekodex und die Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats unterliegen, dazu ermächtigt, sich einer nach den Absätzen 4 bis 8 anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Podcaster können eine solche Einrichtung gründen, müssen dabei jedoch die im Medienstaatsvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dies setzt den Aufbau entsprechender Strukturen voraus. Die Entscheidung über die Anerkennung einer solchen Einrichtung trifft die Landesmedienanstalt.
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Streit um Höcke-Interview: Landesmedienanstalt fordert „Einordnungen“ von YouTuber Ben Berndt


In Kürze:

  • Die Landesmedienanstalt NRW fordert den YouTuber Ben Berndt auf, ein Interview mit Björn Höcke nachträglich zu ändern und weitere Inhalte auf journalistische Sorgfalt zu prüfen.
  • Berndt lehnt dies ab, da er darin einen Eingriff in die Pressefreiheit sowie eine Einschränkung unabhängiger Medien sieht.
  • Sein Anwalt Joachim Steinhöfel kündigt einen Musterprozess an, der die Befugnisse der Landesmedienanstalten klären soll.

 
Ein Schreiben der Landesmedienanstalt NRW an den YouTuber Ben Berndt könnte zur Grundlage eines Musterprozesses über die Rolle und Kompetenzen der Landesmedienanstalten werden. Das hat der Anwalt des YouTubers, Joachim Steinhöfel, in einem Gespräch mit WELT TV angekündigt.
Wie Berndt seinem Publikum mitteilte, hatte die Landesmedienanstalt seine Firma ungeskriptet media GmbH angeschrieben und zur Anpassung oder Ergänzung einer Sendung aufgefordert. Betroffen ist sein Gespräch vom 29. April 2026 im Rahmen seiner Reihe „ungeskriptet“ mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke.

Landesmedienanstalt fordert nachträgliche Prüfung aller 300 Interviews

Demnach soll Berndt der Rechtsabteilung der Landesmedienanstalt bis zum 30. Juni mitteilen, ob er den Inhalt auf den verschiedenen Plattformen entsprechend der Aufforderung geändert hat. Außerdem habe man ihn im Schreiben dazu aufgefordert, sein Angebot generell nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht zu prüfen. Dieses umfasst rund 300 mehrstündige Gespräche mit Persönlichkeiten aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen.
Grund für die Intervention ist eine Passage in dem Gespräch, in der Höcke über seine gerichtlichen Verurteilungen nach Paragraf 86a StGB sprach. Darin äußerte er Unmut darüber, dass er wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt wurde. Höcke, der vor seinem Eintritt in die Politik Geschichtslehrer war, gab an, diese nicht als Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) gekannt zu haben. Das Gericht schenkte dieser Einlassung keinen Glauben.
Im Gespräch mit „ungeskriptet“ erläuterte Höcke, warum er das Urteil für absurd hält. Dabei äußerte er, die SA habe kein Motto gehabt. Tatsächlich fand sich die Parole unter anderem auf einem Dolch der nationalsozialistischen Kampforganisation. Weil Berndt im Interview nicht auf diese Aussage von Höcke intervenierte, soll er die bereits von mehr als 6 Millionen Nutzern gesehene Sendung nachträglich ändern.

Definierte Sorgfaltspflichten in Paragraf 19 MStV als Grundlage

Die Landesmedienanstalt beruft sich bei ihrem Vorgehen auf ihre Kompetenzen nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) und dessen Paragraf 19. Dieser erstreckt sich auf dort definierte Formen von „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“. Gemeinsamer Nenner ist, dass diese „regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten“.
Ist das der Fall, sind diese Inhalte „vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“. Da es sich bei Höckes Aussage über die SA um eine „Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist“, handelt, sieht sich die Landesmedienanstalt zu ihrem Vorgehen legitimiert.
Ursprünglich kontrollierten die Landesmedienanstalten private Rundfunksender. Mittlerweile fallen auch Internetangebote und damit ebenso Podcasts darunter. Dass Ben Berndt selbst angibt, kein Journalist zu sein, und Gespräche „wie bei einem Kaffee“ zu führen, die er „roh, ungeschnitten und unzensiert“ veröffentlicht, ist aus Sicht der Landesmedienanstalt nicht relevant.

Landesmedienanstalt: „Journalistisches Angebot“ bemisst sich nach realer Tätigkeit

Justiziarin Laura Braam erklärte gegenüber „t-online“, ob ein journalistisches Angebot vorliege, ergebe sich aus der Tätigkeit des Betreibers. Dabei genüge es, wenn dieser „Themen auswählt, Gespräche führt, Rückfragen stellt, Inhalte aufbereitet und präsentiert“. Es sei nicht erforderlich, dass eine große Redaktion dahinterstehe.
Berndt hat sein Gespräch mit Höcke bislang an zwei Stellen verändert. Dies geschah aus rechtlichen Gründen, da er sich andernfalls dem Risiko einer rechtlichen Verfolgung ausgesetzt hätte. Offenbar ging es dabei um Äußerungen Höckes über die frühere AfD-Parteisprecherin Frauke Petry.
Braam erklärte zudem, bei dem Schreiben handele es sich lediglich um einen „Hinweis“, der auf mögliche Defizite aufmerksam machen und dem Anbieter Gelegenheit geben solle, diese einzuordnen oder zu korrigieren, bevor ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werde.
Der Medienstaatsvertrag enthält in Paragraf 109 allerdings keine ausdrückliche Bußgeld- oder Strafvorschrift für Verstöße gegen Paragraf 19. Auch die Untersagung von Inhalten ist nicht zulässig, wenn „die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung des Angebots für den Anbieter und die Allgemeinheit steht“. Eine Sperrung ist ebenfalls nur unter den Voraussetzungen des Paragraf 97 Abs. 5 Satz 2 und des Paragraf 98 der Strafprozessordnung zulässig. Möglich bleiben jedoch aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Beanstandung, Rücknahme oder Widerruf.

Steinhöfel: Hoheitliche Eingriffsbefugnisse würden Pressefreiheit verletzen

Ben Berndt will keine weiteren Anpassungen des Gesprächs mehr vornehmen. Er sieht insbesondere die Aufforderung, sämtliche von ihm bislang veröffentlichten Gespräche erneut zu überprüfen, als Einschüchterungsmaßnahme. Gegenüber „t-online“ sagte er, es werde „die Büchse der Pandora geöffnet“, sollte er der Aufforderung nachkommen. Zudem würde er damit nach eigener Darstellung „deren Auffassung akzeptieren, dass ich ein journalistisches Angebot mache und eine Behörde das regulieren darf“.
Auch sein Anwalt Joachim Steinhöfel betonte, die Landesmedienanstalt NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Der Staat habe keine Befugnis, seine Vorstellungen journalistischer Sorgfalt hoheitlich gegenüber unabhängigen Medien durchzusetzen. Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteile, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners zu kommentieren, richtigzustellen oder zu ergänzen seien, übernehme „die Funktion einer Zensurbehörde“. Dies stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit dar.
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Uigurischer Buchautor in Kuala Lumpur festgenommen – Einfluss aus Peking vermutet


In Kürze:

  • Festnahme und schnelle Abschiebung in Malaysia
  • Vorwurf chinesischer Einflussnahme auf Behörden
  • Einordnung als transnationale Repression

 
Als Abdulhakim Idris am 29. März in Kuala Lumpur, Malaysia, landete, freute er sich auf eine Buchvorstellung, Universitätsveranstaltungen und Treffen mit Studenten. Laut dem Wissenschaftler nahmen ihn jedoch malaysische Behörden bei der Einreisekontrolle beiseite, zogen seinen US-Pass ein, verhörten ihn etwa fünf Stunden lang, hielten ihn rund 21 Stunden fest und brachten ihn noch vor Sonnenaufgang aus dem Land.
Eine offizielle Begründung sei nicht genannt worden. Sein malaysischer Gastgeber habe ihm später mitgeteilt, die Anordnung sei direkt aus Peking gekommen.
Idris, US-Bürger und Geschäftsführer des in Washington ansässigen Center for Uyghur Studies, sagte, der Vorfall sei kein gewöhnliches Einwanderungsproblem gewesen, sondern ein klarer Fall chinesischer transnationaler Repression – also von Maßnahmen, die darauf abzielen, Kritiker außerhalb Chinas zum Schweigen zu bringen, zu überwachen oder zu bestrafen.
Er äußerte die Sorge, dass der Einfluss der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) inzwischen auch auf muslimische Mehrheitsländer wie Malaysia ausgeweitet werde – Länder, in denen viele denselben Glauben teilen, den Peking in Xinjiang unterdrückt.
„China hat nun erfolgreich ein Drittland genutzt, um einen US-Bürger festzuhalten und auszuweisen“, sagte Idris gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. „Wenn das Bestand hat, schafft es einen gefährlichen Präzedenzfall für jeden amerikanischen Aktivisten, Journalisten und Forscher im Ausland.“

Vorbereitung und Hintergrund der Reise

Idris war zuvor bereits in Malaysia gewesen. Seit 2022 engagiert er sich dort in der uigurischen Menschenrechtsarbeit, unter anderem durch persönliche Treffen mit Premierminister Anwar Ibrahim. Dieses Mal hatten seine malaysischen Partner ein zehntägiges Programm organisiert, bestehend aus Universitätsveranstaltungen und Treffen mit Studenten anlässlich der Veröffentlichung der malaiischen Ausgabe seines Buches „Menace: China’s Colonization of the Islamic World & Uyghur Genocide“ (zu Deutsch: „Bedrohung: Chinas Kolonisierung der islamischen Welt und der Völkermord an den Uiguren“), das bereits ins Türkische, Arabische und Indonesische übersetzt wurde.
Zwei Tage vor seiner Reise veröffentlichte das Center for Uyghur Studies zudem einen Bericht über die chinesische Einflussnahme in südostasiatischen Ländern, darunter Malaysia.

Festnahme am Flughafen

Der Wissenschaftler kam am besagten Tag um 7 Uhr morgens am Kuala Lumpur International Airport an. Ein Einwanderungsbeamter nahm seinen Pass an sich und führte ihn in ein Nebenbüro. Ein Mann, der sich als Beamter der Royal Malaysia Police vorstellte, teilte ihm mit, dass ihm die Einreise verweigert werde und er abgeschoben würde, berichtete Idris. Nach malaysischem Recht benötigen US-Bürger für Geschäfts- oder Tourismusaufenthalte von bis zu 90 Tagen allerdings kein Visum.
„Von dem Moment an, als ich bei der Einreisekontrolle beiseitegenommen wurde, hatte ich Angst um mein Leben“, sagte er. „Ich wurde von malaysischen Sicherheitskräften im Auftrag eines Staates [China] festgehalten, der bereits Menschen wie mich verschwinden lassen hat.“
Mehrere Männer in Zivil und mit dunkler Sonnenbrille betraten den Raum. „Sie stellten sich nicht vor, sagten kein Wort und beobachteten alles schweigend. Ich wusste nicht, wer sie waren oder für wen sie arbeiteten“, erklärte Idris weiter.

Haftbedingungen und Abschiebung

Nach einem rund fünfstündigen Verhör brachten die Beamten Idris in einen temporären Haftbereich. Dort befanden sich mehr als 30 Personen. Eine sichtbare Polizeibewachung habe es nicht gegeben, sagte er. Einige der dort Inhaftierten hätten Chinesisch gesprochen.
„Das hat mir große Angst gemacht, weil ich dachte, sie könnten mich angreifen“, sagte er. Er habe etwa 15 Stunden in einer Ecke des Raumes verbracht, allein mit dem Wissen, dass uigurische Aktivisten im Ausland in Fällen getötet wurden, die mit Peking in Verbindung gebracht werden.
„Sie warfen mich in eine sehr überfüllte, extrem unhygienische und schmutzige Zelle, in der viele Menschen festgehalten wurden“, sagte Idris. „Dieser einzelne kurze Tag fühlte sich an wie ein Jahrhundert. Mir gingen alle möglichen beunruhigenden Gedanken durch den Kopf. Ich dachte daran, dass die chinesische Regierung diese Situation ausnutzen könnte, um mir Schaden zuzufügen.“
Um 04:25 Uhr am 30. März wurde er an Bord eines Flugs der Turkish Airlines gebracht und über Istanbul in die USA ausgeflogen, wo ihm schließlich sein Pass zurückgegeben wurde. Nach rund 70 Stunden Haft und Reise kam Idris am Dulles International Airport bei Washington an.

Chinesischer Sicherheitschef zu Besuch

Idris ist überzeugt, dass der Zeitpunkt seiner Abschiebung kein Zufall gewesen sei. Drei Tage vor seiner Ankunft, am 26. März, hatte Chinas Minister für Staatssicherheit, Chen Yixin, den malaysischen Premierminister in Kuala Lumpur zu Gesprächen über die sicherheitspolitische Zusammenarbeit getroffen.
Während er festgehalten wurde, habe ihm sein Gastgeber mitgeteilt, dass Mitglieder der chinesischen Delegation weiterhin im Land seien und seine Abschiebung auf direkten Druck Pekings zurückzuführen sei. Idris vermutet zudem, dass einige Delegationsmitglieder möglicherweise sogar während seiner Festnahme im Einwanderungsbüro anwesend gewesen seien.
Die malaysische Regierung hat bislang keine öffentliche Erklärung zur Verweigerung der Einreise abgegeben. Die Epoch Times hat das Außenministerium um eine Stellungnahme gebeten.

Drei Jahrzehnte Aktivismus

Idris (57) stammt aus Hotan in der westchinesischen Region Xinjiang, die von Uiguren als Ostturkestan bezeichnet wird. Er studierte an der Al-Azhar-Universität in Ägypten und beantragte im Jahr 1990 Asyl in Deutschland. Damit gehörte er zu den ersten uigurischen Asylsuchenden.

Er war an der Gründung der East Turkistan Union in Europe, des World Uyghur Youth Congress sowie des World Uyghur Congress beteiligt. 2009 zog er in die Vereinigten Staaten und gründete 2017 gemeinsam mit seiner Frau Rushan Abbas die Organisation Campaign for Uyghurs.

Die Gründerin von Campaign for Uyghurs, Rushan Abbas, spricht während einer Veranstaltung zum Gedenken an das Tian’anmen-Massaker, das am 4. Juni 1989 in China stattfand, am Victims of Communism Memorial in Washington am 4. Juni 2025.

Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times

Transnationale Repression

Malaysia ist nicht das erste Land, in dem Idris nach eigenen Angaben mit dem Einfluss Pekings konfrontiert wurde.
Bei einer Reise nach Indonesien im Jahr 2024 teilten ihm Einwanderungsbeamte in Pontianak mit, dass er mit einem Touristenvisum keine öffentlichen Vorträge halten dürfe. Im Jahr 2025 wurde er am Flughafen Jakarta drei Stunden festgehalten und anschließend nach Intervention der USA wieder eingelassen.
In Malaysia blieb eine solche Intervention jedoch ohne Erfolg. Idris sagte, das US-Außenministerium und die US-Botschaft in Kuala Lumpur hätten seinen Fall an die malaysische Einwanderungsbehörde weitergeleitet, doch „Peking setzte sich durch“.
Der Fall fügt sich nach Ansicht von Beobachtern in ein größeres Muster ein. So deportierte Thailand im Februar 2025 auf Ersuchen Pekings 40 Uiguren nach China, was US-Sanktionen gegen beteiligte Beamte nach sich zog. Im April 2025 führte die malaysische Polizei kurz vor einem Staatsbesuch des chinesischen Staatschefs Xi Jinping eine Razzia gegen Falun-Gong-Praktizierende in Kuala Lumpur durch.

„Ich werde nicht in Angst leben“

Idris sagte, er sei nach seiner Rückkehr aus Malaysia stark traumatisiert gewesen und leide seitdem unter Schlafproblemen. Bei jeder Reise denke er nun an seine eigene Sicherheit. Dennoch habe sich seine Haltung nicht geändert. „Ich werde nicht in Angst leben“, sagte er. Er werde weiterhin im Europäischen Parlament, bei den Vereinten Nationen und in muslimischen Ländern auftreten.
Die KPCh führe, „einen systematischen Angriff auf Glauben, Identität und menschliche Würde“, so Idris. Die einzige Antwort sei, weiterhin öffentlich zu sprechen. „Jede Bedrohung, die ich erhalte, und jedes Opfer, das meine Familie bringen musste, stärkt nur meine Entschlossenheit“, sagte er.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Uyghur Scholar’s Book Tour Ends With Malaysian Airport Detention He Says Beijing Ordered“. (deutsche Bearbeitung: zk)