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Endspurt vor der Sommerpause – für die schwarz-roten Reformpläne

Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.

CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“

Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?

Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.

Einigungsdruck für Gesundheits-Sparpaket

Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.

Hält die Gemeinsamkeit bei der Rente?

Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bundestag streitet über Pantisanos Faschismus-Aussage


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
  • Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
  • Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine Kritik am politischen Kurs der Union.
  • Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.

 
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“

Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“

Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.

Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen

Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.

SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme

Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.

Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm

Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
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Meistens aus unternehmerischen Tätigkeiten: Bundestagsabgeordnete melden Nebeneinkünfte von 10,6 Millionen Euro


In Kürze:

  • 232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
  • Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
  • Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
  • Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.

 
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.

Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden

Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.

Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten

Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.

Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste

Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.

Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro

Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bruch des Koalitionsvertrages: SPD und Union streiten um tägliche Höchstarbeitszeit


In Kürze:

  • Streit über tägliche vs. wöchentliche Arbeitszeitgrenze
  • Arbeitgeber für Flexibilisierung, Gewerkschaften dagegen
  • Koalition sucht Kompromiss im Ausschuss

 
Zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD ist ein heftiger Streit um die Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes ausgebrochen. In einem geleakten Referentenentwurf, will die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit begrenzen, berichtet die WELT. So soll eine neue Regelung lediglich für Firmen mit Tarifverträgen gelten.

Linnemann: Entwurf „keine Grundlage“ für Diskussionen

Demnach heißt es in dem Papier auf Seite 2: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ Auf Seite 4 heißt es weiter, dass dies möglich sein soll, wenn die Tarifverträge dies zuließen. Zudem müsse der Schutz der Gesundheit sichergestellt sein.
14 Wirtschaftsverbände haben hingegen eine grundsätzliche Reform des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Sie argumentieren mit mehr Gestaltungsspielräumen für Betriebe und Beschäftigte. Dabei verweisen sie auf den Koalitionsvertrag, der eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Arbeitszeit vorsieht. Auch die Union lehnt eine Verknüpfung mit Tarifverträgen ab. In dieser Form sei der Referentenentwurf „keine Grundlage“ für eine weitere Diskussion, betont Generalsekretär Carsten Linnemann (CDU), wie das „Handelsblatt“ berichtet.
„Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, ergänzt der Sprecher der Unionsfraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), am Donnerstag, 18. Juni.
Die SPD-Spitze hat laut WELT ein Entgegenkommen ankündigt. Man arbeite intensiv an wichtigen Reformen, dies erfordere Kompromisse.

Gewerkschaften sind gegen Reformen

Der Entwurf hatte am Donnerstag für Krach in der Koalition gesorgt. CDU-Generalsekretär Linnemann übte Kritik an dem Papier: „Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition sein.“
Eine Einigung soll bei einem Koalitionsausschuss am 1. Juli erzielt werden. Dann stehen weitere Reformpläne zu Rente, Steuern und Arbeitsmarkt an. Laut SPD-Führung sei das Reformpaket „eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit es danach für alle einfacher und fairer ist“.
Von den Reformen erwarten sie eine positive Wirkung auf Wirtschaftswachstum, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit. Sozialkürzungen lehnt die SPD hingegen ab.
Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab. Es sei das Ziel der Arbeitgeber, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“. Die derzeitige Regelung sichere zudem die Gesundheit der Beschäftigten.
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Politbarometer: Vorsprung der AfD vor der Union wächst weiter

Im aktuellen ZDF-Politbarometer kann die AfD sich weiter von der Union absetzen.
Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, käme sie laut der Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen auf 28 Prozent (+1), während CDU und CSU einen Punkt auf 24 Prozent einbüßen.
Die SPD könnte um einen Zähler zulegen und käme auf 13 Prozent, womit die Sozialdemokraten wieder an den Grünen vorbeiziehen könnten, die gleich zwei Punkte verlieren und nun bei 12 Prozent stehen. Die FDP legt leicht zu (4 Prozent), die Linke (11 Prozent) und die sonstigen Parteien bleiben unverändert (8 Prozent). (dts/red)
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YouGov: AfD bei 29 Prozent, Union bei 20 Prozent

Die AfD baut ihren Vorsprung in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov weiter aus und liegt jetzt neun Prozentpunkte vor der Union. Die Partei kommt aktuell auf 29 Prozent, ein Punkt mehr als im vergangenen Monat.
CDU/CSU verlieren dagegen zwei Prozentpunkte und liegen nur noch bei 20 Prozent – das sei so niedrig wie seit September 2021 nicht mehr. Nach Angaben des Instituts liegen AfD und Union damit historisch weit auseinander.

Grüne gewinnen leicht hinzu

Auf Platz drei stehen mit deutlichem Abstand die Grünen, die einen Punkt auf 14 Prozent zulegen. Dahinter liegen gleichauf bei 12 Prozent die SPD (minus ein Punkt gegenüber Mai) und die Linke, die einen Punkt gewinnt.
Die Sozialdemokraten stehen damit in der Wählergunst so tief wie noch nie zuvor in der YouGov-Sonntagsfrage.
Die FDP kann ebenfalls einen Punkt zulegen und kommt nun auf 5 Prozent, das BSW liegt mit 4 Prozent dagegen weiter unter der Fünf-Prozent-Hürde. Die sonstigen Parteien erzielen zusammen fünf Prozent.
YouGov befragte für die Erhebung von 12. bis 15. Juni insgesamt 2.154 Personen, von denen 1.793 ihre Wahlabsicht angaben. Die Ergebnisse der Online-Umfrage sind nach Angaben des Instituts repräsentativ für Wahlberechtigte in Deutschland.

AfD auch bei anderen Instituten auf Platz eins

Auch in Umfragen anderer Institute hatte die AfD zuletzt die Nase klar vorn. In INSA-Umfragen liegt sie schon seit einigen Wochen bei 29 Prozent, die Union stand dort in einer am Wochenende veröffentlichten Erhebung für die „Bild am Sonntag“ aber bei 22 Prozent.
In einer vor einer Woche veröffentlichten Forsa-Umfrage für RTL/ntv kam die AfD auf 27 und die Union auf 22 Prozent, die Forschungsgruppe Wahlen sah den Vorsprung am 5. Juni im ZDF-„Politbarometer“ deutlich knapper: 27 zu 25 Prozent.
Wahlumfragen sind generell immer mit Unsicherheiten behaftet. Unter anderem erschweren nachlassende Parteibindungen und immer kurzfristigere Wahlentscheidungen den Meinungsforschungsinstituten die Gewichtung der erhobenen Daten.
YouGov gibt eine statistische Fehlertoleranz von +/- 1,01 Prozentpunkten für einen Anteilswert von 5 Prozent und +/- 2,31 Punkten für einen Anteilswert von 50 Prozent an.
Grundsätzlich spiegeln Umfragen nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider und sind keine Prognosen auf den Wahlausgang. Die nächste Bundestagswahl steht regulär 2029 an. (dpa/red)
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„Spiegel“: Klingbeil legt zwei Varianten für Steuerreform vor


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
  • Geplant sind verschobene Tarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
  • Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhere Steuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
  • Die Union warnt vor Belastungen für Familienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.

 
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.

Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten

Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.

Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?

Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe

Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?

Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.
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gesellschaft

Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt


In Kürze:

  • Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
  • Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
  • CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.

 
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.

Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts

Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.

Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.
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deutschland

Weidehaltung: Streichung von Förderung mit Bürokratieabbau begründet


In Kürze:

  • Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
  • Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.

Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel

Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.

Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe

„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
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deutschland

FDP erreicht wieder 5 Prozent, SPD stürzt ab auf 11 Prozent


In Kürze:

  • Zwei aktuelle Umfragen von GMS und Forsa sehen die FDP bei 5 Prozent und damit an der Schwelle zum Wiedereinzug in den Bundestag.
  • Die Wahl von Wolfgang Kubicki zum FDP-Bundesvorsitzenden könnte den Liberalen zusätzlichen Rückenwind verschafft haben.
  • Union und SPD verlieren weiter an Zustimmung, während die AfD mit 27 Prozent ihre starke Position behauptet.
  • 55 Prozent der Befragten trauen derzeit keiner Partei die Lösung der wichtigsten Probleme Deutschlands zu.

Ein kurzfristiger Kubicki-Effekt – oder Ausdruck eines möglichen Comebacks? Das Ergebnis der am Montag, 1.6., präsentierten Sonntagsfrage der Hamburger Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung (GMS) zieht vor allem aufgrund eines Ergebnisses die Aufmerksamkeit auf sich. Ihren Zahlen zufolge legt die FDP auf 5 Prozent zu und könnte sich demnach Hoffnungen auf eine Rückkehr in den Bundestag machen.
Zumindest teilweise ist der Bundesparteitag der Liberalen vom vergangenen Wochenende in die Zahlen mit eingepreist. Die Umfrage erfolgte unter 1.023 Wahlberechtigten in der Zeit von 27. Mai bis 1. Juni – wobei man einige Teilnehmer telefonisch und einige online befragte. Am Samstag wählten die Delegierten in Berlin in einer Kampfabstimmung Wolfgang Kubicki zu ihrem neuen Bundesvorsitzenden.

FDP dank Kubicki wieder im Aufwärtstrend?

Mit seinen für die FDP ausgewiesenen Werten stand GMS unter den Umfrageinstituten in Deutschland bis Dienstag allein. INSA, das am Samstag seine letzte Sonntagsfrage publizierte, sah die Liberalen nur bei 3 Prozent – mit einem Minus von einem Prozentpunkt. Auch Ipsos und Forsa sahen die FDP zuletzt nur bei 3 Prozent, die Forschungsgruppe Wahlen wies sie nicht einmal mehr gesondert aus.
Die letzten Umfragen, die das Erreichen der Sperrhürde für die Liberalen als möglich betrachteten, waren jene von Ipsos vom 1.4. sowie die am 14.1. publizierte von Pollytix. Keine andere Sonntagsfrage eines der führenden Meinungsforschungsinstitute sah die FDP sonst in diesem Jahr bei 5 Prozent.
GMS jedoch geht davon aus, dass die breite Unzufriedenheit mit der Koalition in Berlin in der Bevölkerung generell die Oppositionsparteien stärke – mit Ausnahme des BSW, das nur noch bei 2 Prozent liege. Das Institut führt lediglich vierteljährlich Sonntagsfragen durch, die Ergebnisse erscheinen meist auf msn.com.

GMS sieht Grüne wieder mit großem Abstand auf Platz 3

Frühere Partnerschaften wie jene mit Sat.1 oder der Bayerischen Staatskanzlei hat GMS beendet. Im Jahr 2008 war das Institut in die öffentliche Kritik geraten, weil sie für 108.000 Euro aus Steuergeldern Studien durchgeführt haben soll. Aus diesen sollte die CSU Anleitungen erhalten, wie sie politische Gegner kleinhalten könne. Eine Studie aus dem genannten Jahr soll dazu geraten haben, mit dem damaligen Koalitionspartner FDP den Konflikt zu suchen.
Diese Zeiten liegen jedoch lange zurück, und abseits des Plus von zwei Prozentpunkten Zuwachs seit März, den die Umfrage den Liberalen ausweist, weichen die GMS-Zahlen kaum von jenen der Konkurrenz ab. Die AfD liegt dem jüngsten Umfrageergebnis bei 27 Prozent, was einem Plus von drei Prozentpunkten gegenüber März entspräche.
Auch das Minus von drei Prozentpunkten von CDU und CSU, die GMS bei 24 Prozent sieht, spiegelt einen Trend wider, den auch andere abbilden. Höher als andere Meinungsforscher schätzt das Institut das Ergebnis für die Grünen ein. Diese würden demnach 16 Prozent erzielen – ein Plus von 4 Prozentpunkten gegenüber Anfang März und von 4,4 Prozent gegenüber dem Bundestagsergebnis.

Forsa sieht FDP ebenfalls wieder bei 5 Prozent

Demgegenüber stürzt die SPD auf 11 Prozent ab – was gegenüber März einem Minus von 5 Prozentpunkten gleichkäme. Damit liegen die Sozialdemokraten bei GMS gleichauf mit der Linkspartei, die sich um einen Prozentpunkt gegenüber der vorangegangenen Umfrage verbessert.
Ein Wiedereinzug der FDP in den Bundestag würde jedoch nichts an den Koalitionsoptionen ändern. Die sogenannte Kenia-Koalition aus Union, SPD und Grünen wäre das einzige realistische Dreiermodell, das noch eine Aussicht auf eine Mehrheit ohne AfD hätte.
Neben GMS hat mittlerweile auch Forsa eine Umfrage veröffentlicht, die von 5 Prozent für die FDP ausgeht. Die Zahl der Befragten liegt dort bei 2.502, der Umfragezeitraum war 26. Mai bis 1. Juni, damit auch hier zum Teil nach dem Bundesparteitag. Auch Forsa sieht die AfD bei 27 Prozent, allerdings die Union bei nur noch 21 Prozent (minus 1) und damit erheblich schlechter als alle anderen Institute.

55 Prozent halten keine Partei mehr für kompetent

Die Grünen kommen in der Forsa-Umfrage auf 15 Prozent. Sie bleiben ebenso unverändert wie die SPD mit 12 und die Linkspartei mit 11 Prozent. Bezeichnend ist weiterhin die Einschätzung der Bevölkerung zur Kompetenz der Parteien: 55 Prozent der Befragten trauen keiner politischen Partei zu, die Probleme lösen zu können. Auch bei AfD (13 Prozent) und Union (12 Prozent) glaubt nur ein Teil der Anhänger, dass diese Parteien dazu in der Lage wären.
Den Grünen sprechen 8 Prozent aller Befragten Kompetenz zu, SPD und Linke (plus 1) kommen in diesem Bereich auf je 5 Prozent. Nur 13 Prozent (minus 1) sind derzeit mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz zufrieden, das ist ein neues Allzeittief. 85 Prozent (plus 1) sind unzufrieden, darunter sogar 54 Prozent der Unionsanhänger.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Gericht lässt Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer zu

Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Berlin habe eine entsprechende Anklage zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag, 29. Mai, mit.

Staatsanwaltschaft wirft Scheuer Lüge vor

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker demnach vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.
Scheuer weist den Vorwurf zurück. Sein Rechtsanwalt hatte bereits im August, als die Anklage bekannt wurde, erklärt, dass sein Mandant dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegentrete.

Prozessbeginn noch offen

Ein genauer Termin für den Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer steht noch nicht fest. Man sei dazu mit den Beteiligten noch in der Absprache, hieß es weiter.
Das CSU-Prestigeprojekt Pkw-Maut der damaligen schwarz-roten Bundesregierung war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst.
Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.

„Bewusste Falschaussagen“

Kritisiert wurde vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben.
Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. (dts/red)
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Merz kündigt „neuen Aufbruch“ für Deutschland an – Wüst weist Wechselgerüchte zurück


In Kürze:

  • Friedrich Merz betont bei einer CDU-Veranstaltung seine Entschlossenheit, Deutschland zu erneuern.
  • Spekulationen über einen möglichen Kanzlerwechsel weist die Union weitgehend zurück.
  • Hendrik Wüst gilt laut Umfragen als beliebtester Unionspolitiker.
  • Sinkende Umfragewerte erhöhen den Druck auf CDU und CSU.

 
Bei einer Veranstaltung der CDU in Arnsberg im Sauerland hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine persönliche Entschlossenheit bekundet, einen „neuen Aufbruch“ für Deutschland zu ermöglichen. Dafür habe Deutschland die Kraft, und seine Regierung könne dazu beitragen.
Auf Gerüchte über eine mögliche Ablösung durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ging er nicht ein. Seine Aussagen in Arnsberg gelten jedoch als Absage an Spekulationen über einen möglichen Rücktritt.

Merz: „Suche nicht nach Alternativen“

Der Kanzler sprach am Mittwoch, 27. Mai, in seiner Heimatstadt anlässlich des 80-jährigen Jubiläums des sogenannten Neheim-Hüstener Programms der CDU. Dieses gilt als eines der Gründungsdokumente der Partei.
Dabei betonte Merz, er spüre „die Verantwortung dieses Amtes – gerade in Zeiten eines so tiefgreifenden Wandels und großen Umbruchs“. Er wandte sich zugleich gegen den Eindruck, Deutschland sei „vollkommen blockiert, es könne sich aus eigener Kraft heraus nicht mehr verändern und es sei sozusagen der Niedergang vorprogrammiert“.
Merz erklärte, er werde sich „mit aller Kraft“ gegen ein solches Szenario stemmen. Allerdings räumte er ein, dass er sich mehr politische Erfolge von Schwarz-Rot im ersten Regierungsjahr gewünscht hätte. Dennoch sei das Bündnis der traditionellen Volksparteien für ihn die einzig gangbare Option:
„Eine andere denkbare Konstellation gibt es nach meiner festen Überzeugung gegenwärtig im Deutschen Bundestag nicht. Ich suche überhaupt nicht nach irgendwelchen Alternativen.“
Wüst wies am Mittwochabend in Köln Gerüchte zurück, er könne als Bundeskanzler anstelle von Merz „eingewechselt“ werden. Darauf angesprochen, erklärte er: „Ich bin kein guter Fußballspieler.“

Reise nach Polen als möglicher Ausgangspunkt von Spekulationen

In der ZDF-Talkshow bei Markus Lanz bezeichnete „Table.Media“- Journalistin Helene Bubrowski die jüngste Polen-Reise von Hendrik Wüst als Ausgangspunkt der Wechselgerüchte ein. Diese sei ein außenpolitischer Gehversuch des Ministerpräsidenten gewesen – der allerdings auch schon 2025 in der Golfregion um Investitionen geworben hatte.
Während der Polen-Reise besuchte Wüst das ehemalige nationalsozialistische Vernichtungslager Auschwitz und bemühte sich um die Stärkung der Regionalpartnerschaft zwischen NRW und Schlesien. Journalisten, die ihn begleitet hatten, hätten ihn dabei auch auf mögliche bundespolitische Perspektiven angesprochen.
Wüst habe daraufhin im Wesentlichen gesagt, es könne „natürlich jeder nordrhein-westfälische Ministerpräsident auch potenziell Kanzler werden“. Dies sei offenbar von strategischen Kommunikationsberatern als Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung eines möglichen Kanzlerwechsels in Berlin dargestellt worden.

Wüst auf Platz 3 im Politiker-Ranking – Merz bleibt Letzter

Tatsächlich stellen auch aktuelle Umfragen einen möglichen Anknüpfungspunkt für solche Spekulationen dar. Diese sehen CDU und CSU bundesweit zusammen nur noch bei 22 Prozent.
Dies bedeute nicht nur, dass der Abstand auf die AfD damit auf bis zu sieben Punkte angewachsen sei. Die Union hätte damit auch seit der Bundestagswahl über 6 Prozent eingebüßt.
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wo im Herbst gewählt wird, liegt die CDU 18 beziehungsweise 26 Prozentpunkte hinter der AfD. Lediglich in Berlin wäre die Union die stärkste Partei – allerdings mit weniger als 20 Prozent der Stimmen.
Aber auch die persönlichen Beliebtheitswerte von Merz sind im Keller. Auch im jüngsten INSA-Meinungstrend für „BILD“ liegt der Kanzler stabil auf dem letzten Platz im Politiker-Ranking – hinter den Spitzen aller anderen Parteien. Demgegenüber ist Wüst der beliebteste Unionspolitiker und auf Platz 3 der Rangliste.
Auch, wenn Wüst die Wechselgerüchte zurückweist, sorgen diese im Umfeld beider Politiker für Unmut. Medienberichten zufolge ist in erster Linie das Umfeld von Merz alarmiert und warnt vor einer Destabilisierung der Partei selbst.
Gegenüber „BILD“ erklärte der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse, er sehe keine persönlichen Ambitionen des NRW-Ministerpräsidenten, zeitnah das Kanzleramt zu übernehmen:
„Wüst, der auf Schwarz-Grün setzt, ist vorsichtig. Er weiß, dass seine Zeit nach Merz kommt.“

„Putsch“ gegen Kanzler wäre „Ende der Union, wie sie besteht“

Der Deutschland-Chefredakteur von „Politico“, Gordon Repinski, erklärte gegenüber „WELT TV“, Merz solle die Gerüchte über einen möglichen Kanzlerwechsel „schon allein deshalb ernst nehmen, weil es sie gibt“. Immerhin berührten diese auch seine eigene Autorität zu einem Zeitpunkt, da er sich mit heiklen Themen befasse, die über seine Wiederwahl entschieden.
Mit einem „Putsch“ eines Landeschefs gegen den Kanzler rechnet Repinski nicht. Dies wäre „das Ende der Regierung und auch das Ende der Union, so wie sie besteht“. Nach den Wahlen im Osten könnten die Karten neu gemischt werden.
Ob allerdings Wüst verkörpern würde, was die Union wolle, sei fraglich. Dieser stünde für eine mögliche Zusammenarbeit mit den Grünen, von denen sich die Union distanzieren wollte. Es wäre ein „Rollback“ in die Merkel-Ära.
(Mit Material der Nachrichtenagentur)
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deutschland

Gaskraftwerk für Ukraine? AfD und CDU für Erhalt in Lubmin


In Kürze:

  • Die AfD stellte einen Antrag zur Debatte über das umstrittene Gaskraftwerk in Lubmin.
  • Laut Leif-Erik Holm (AfD) sei die Schenkung an die Ukraine „ein schwerer Fehler“.
  • Die CDU blickt vielmehr auf die wirtschaftliche Stärkung des Standortes Lubmin.
  • Grüne und SPD weisen unter anderem auf einen möglichen fehlenden technischen Nutzen der Anlage hin.

 
„Wir wollen, dass dieses Kraftwerk am Standort Lubmin bleibt.“ Mit diesen Worten forderte der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) den Erhalt eines stillgelegten, aber noch funktionsfähigen Gaskraftwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Seine Partei stellte zu dem Thema einen entsprechenden Antrag für eine Debatte im Deutschen Bundestag, die am Freitag, 22. Mai, stattfand.
Erst kürzlich sickerte durch, dass der Betreiber, die bundeseigene SEFE Energy GmbH, das transportable Kraftwerk nach gescheiterten inländischen Verkaufsversuchen an die Ukraine verschenken wollte.

Geschenk an den mutmaßlichen Attentäter?

Angesichts „explodierender Energiepreise“ und „mangelnder Versorgungssicherheit“ forderte Holm zudem die „Integration [des Kraftwerks] in die deutsche Energieinfrastruktur“.
Bis 2022 wurde die 84-Megawatt-Kraftwärmekopplungsanlage zur Erzeugung von Strom und Wärme mit russischem Erdgas durch die Nordstream-Pipelines betrieben. Laut Holm könne die Anlage nach Kriegsende bei normalisierenden Beziehungen zu Russland „konkurrenzlos günstig“ produzieren.
Ebenso bemängelte der AfD-Politiker, „dass wir in Zeiten klammer Kassen unsere funktionierenden Anlagen ins Ausland verschenken. Und dann auch noch an den Staat, der mit hoher Wahrscheinlichkeit die Nordstream-Pipelines hat sprengen lassen.“ Das Verschenken der Anlage sei laut Holm „ein schwerer Fehler zulasten unserer Bürger und Unternehmen“.

Der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Teil-Unterstützung durch die CDU

Auch die regierende Union befürwortet in Teilen den Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin. Im Kreistag Vorpommern-Rügen stimmten die meisten CDU-Abgeordneten im Vorfeld für den Antrag der AfD.
Philipp Amthor (CDU/CSU) stellte jedoch klar, dass das Motiv der Union darauf beruht, Lubmin als Energie- und Industriestandort zu entwickeln. Er betonte zudem eindringlich, dass dieser Standort nicht „als Kulisse für Moskauliebeleien und Wahlkampfinszenierung der AfD“ genutzt werden solle.

Der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor (CDU/CSU) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Als legitim bezeichnete Amthor unter anderem die Frage nach den Folgen des geplanten Rückbaus der Anlage für Lubmin und die Region. Ebenso, welche Alternativen es gebe. Die Bundesregierung prüfe diese Fragen laut dem Unionspolitiker „seriös“.
Nach den gescheiterten Verkaufsversuchen des Kraftwerks wäre die Alternative zur Schenkung kein wirtschaftlicher Weiterbetrieb gewesen, sondern die Verschrottung, wie Amthor darstellte.

Technisch ohnehin nicht nutzbar?

Stärkere Kritik erhielt der Antragsteller aus den Reihen der Grünen. Die Bundestagsabgeordnete Claudia Müller (Grüne) richtete sich explizit an die Menschen auf Instagram und TikTok: „In Wirklichkeit geht es hier um euch.“ Ihrer Aussage nach wolle die AfD mit diesem Thema bei den Nutzern dieser Social-Media-Plattformen „Empörung und Wut erzeugen“.
Müller wies darauf hin, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) mitgeteilt habe, dass „im höchst unwahrscheinlichen Fall“ der Einspeisung von Gas durch die Nordstream-Pipeline das Gaskraftwerk nicht gebraucht werden würde. Sie begründete dies damit, dass sie technisch anders funktioniere.
Im Weiteren argumentierte die Grünen-Politikerin mit den Kosten, die bei einem Abriss des Gaskraftwerks entstehen würden. „Durch die Schenkung an die Ukraine bezahlt die Ukraine die Demontage und die Transportkosten. Das heißt keine Kosten vor Ort“, sagte sie.

Schenkung, sinnvollste Option?

Ebenso äußerte sich Dunja Kreiser (SPD) zu dem Thema. Sie betonte, dass es hierbei um Solidarität, Verantwortung und um „die konkrete Unterstützung eines Landes, das durch Krieg und Zerstörung in eine existenzielle Notlage geraten ist“, gehe.
Laut Kreiser sei eine reine Stromerzeugung „technisch und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll“. Zudem hätte der Betreiber trotz intensiver Suche keine alternativen Wärmeabnehmer finden können. Daher habe die SEFE-Gruppe letztlich die humanitäre und unentgeltliche Übergabe der Anlage als die sinnvollste Option gesehen.
 
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Kindergeld-Reform ab 2027 sorgt für politische Kontroverse im Bundestag


In Kürze:

  • Kindergeld soll ab 2027 automatisch ausgezahlt werden
  • Koalition sieht weniger Bürokratie, Opposition kritisiert System
  • Streit über Auslandszahlungen und Höhe der Leistung

 
Mehr Zeit fürs Baby und weniger Bürokratie: Mit diesen Worten warb Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Auftakt der ersten Lesung im Bundestag am Freitag, 22. Mai, für den Gesetzentwurf der Regierung zum antragslosen Kindergeld. So sollen Eltern das Geld künftig automatisch, unbürokratisch und schnell erhalten. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und für alle Kinder gelten, die in Deutschland das Licht der Welt erblicken.

Linke fordern weiter Kindergrundsicherung

Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk sieht in dem Änderungsantrag zum Kindergeld ein „aus dem Ruder gelaufenes System“. Es sei „geradezu absurd, was in unserem Antrag für Ausländer alles möglich ist.“ So sei im vergangenen Jahr „die unglaubliche Summe von 528 Millionen Euro“ ins Ausland gegangen. Das sei ein neuer Rekord, sagte Gottschalk und wies darauf hin, dass die Zahlungen ins Ausland im Jahre 2010 rund 36 Millionen Euro betrugen.
Dr. Anja Weisgerber (CSU) betonte, dass man den Familien das Leben erleichtern wolle. Daher käme man mit dem neuen Gesetz „diesen wichtigen Schritt voran“. Das Gesetz stehe für weniger Bürokratie, schnellere Leistung und Entlastung durch den Staat.
Lob für den Antrag gab es auch von Grünen-Chefin Franziska Brantner: „Wenn das Kindergeld in Zukunft ohne tausend Schleifen direkt auf dem Konto der Eltern landet, dann entlastet das viele Familien“, sagte sie.
Viele positive Worte mit Blick auf die Entbürokratisierung bei der Kindergeldzahlung fand Doris Achelwilm. Die Linken-Politikerin kritisierte jedoch die Höhe der Auszahlung von 259 Euro monatlich: „Davon soll ein Kind groß werden“, meinte sie und zählte eine ganze Reihe an Ausgabenpositionen auf. Sie setzte das in Relation zum Kinderfreibetrag. So könnten Spitzenverdiener im Jahr auf diese Weise bis zu 9.756 Euro pro Kind einsparen. Eine schnellere bürokratische Abwicklung helfe den Kindern nicht. Daher forderte sie unter anderem eine Kindergrundsicherung und „ein Steuersystem, das nicht Reichtum belohnt, sondern Bedürfnisse anerkennt“.
Die SPD-Politikerin Wiebke Esdar warf der AfD „rechtspopulistische Hetze“ vor. Die AfD schüre Vorurteile und erwecke den Eindruck, Gelder würden unrechtmäßig gezahlt. Nur ein Prozent der Gelder würden an Kinder gezahlt, die momentan im Ausland leben. Die Eltern der meisten Kinder würden „ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der deutschen Wirtschaft einbringen“.

AfD spricht von „inländerfeindlichen Politik“

Der AfD-Abgeordnete René Springer monierte, dass ins Ausland derselbe Kindergeldbetrag in Höhe von 259 Euro überwiesen werde, obwohl dort die Lebenshaltungskosten oft deutlich niedriger seien als hierzulande. Er nannte das eine „inländerfeindliche Politik“. Die AfD brachte daher einen Antrag ein, der eine Anpassung des Kindergeldes an die jeweiligen Lebenshaltungskosten in anderen Ländern vorsieht. Springer wies auch auf die Möglichkeiten des Kindergeldbetrugs hin und führte an, dass es allein 2024 rund 140.000 Verdachtsfälle gegeben habe.
Er sei nicht der „große Wurf, aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie überhaupt einen Antrag einbringen, der sich mit Kindern beschäftigt“, richtete Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek die Worte an Klingbeil. Dies könne aber nicht alles sein im Kampf gegen Kinderarmut, daher forderte sie wie zuvor schon ihre Parteifreundin Doris Achelwilm eine „echte Kindergrundsicherung“.
Bei dem Antrag gehe es letztlich nur darum, dass Eltern eine Unterschrift sparten. Dabei wies sie auf die „Giftliste aus dem Bundeskanzleramt“ hin, die aus ihrer Sicht deutlich zeige, wofür diese Regierung stehe: für Kürzungen auf dem Rücken von Kindern, Jugendlichen und Familien. Als Beispiel nannte sie unter anderem die Streichung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende mit Kindern ab 12 Jahren und das Aus für die Schulassistenz für Kinder mit Behinderungen.

Kontonummer genügt für die Auszahlung

Das neue Kindergeld-Verfahren sieht laut Bundesfinanzamt wie folgt aus: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält es von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN.
Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung laut Ministerium starten. Das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt. Bisher müssen Eltern angeben, wer das sein soll. Für die antragslose Auszahlung beim ersten Kind trifft die Familienkasse künftig eine Auswahl: Ist nur eine IBAN bekannt, erhält der Elternteil mit dieser IBAN das Kindergeld. Wenn beide IBANs vorliegen, erhält die Mutter das Kindergeld.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass etwa 75 Prozent der Kindergeldberechtigten weiblich sind, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Eltern können jedoch auch eine andere Wahl treffen und diese der Familienkasse mitteilen.
(Mit Material der Nachrichtengenturen) 
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MIT warnt Merz vor Steuererhöhungen für Spitzenverdiener


In Kürze:

  • Die Mittelstandsunion lehnt Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung von Entlastungen strikt ab.
  • MIT-Präsidentin Gitta Connemann bezeichnet höhere Steuern als „rote Linie“.
  • Der Parlamentskreis Mittelstand warnt Kanzler Friedrich Merz vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD.
  • Kritik gibt es zudem an Bürokratie, Energiepolitik und unzureichenden Entlastungen für Unternehmen.

 
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) geht zunehmend auf Distanz zur Regierungspolitik ihrer Mutterpartei. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, bezeichnete MIT-Präsidentin Gitta Connemann mögliche Steuererhöhungen als „rote Linie“. Hintergrund sind die aktuellen Gespräche innerhalb der Koalition über eine Steuerreform.
CDU/CSU und SPD sind sich grundsätzlich einig, breite Teile der Bevölkerung ab dem kommenden Jahr spürbar zu entlasten. Dabei geht es neben der Einkommensteuer auch um die Stromsteuer und den Solidaritätszuschlag. Die SPD will die geplanten Entlastungen für rund 95 Prozent der Bevölkerung über höhere Steuern für Spitzenverdiener finanzieren. Laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen dabei vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren.

MIT und Parlamentskreis Mittelstand lehnen höhere Steuern strikt ab

Teile der Union, darunter auch Bundeskanzler Friedrich Merz, zeigten sich zuletzt offen für Gespräche über eine mögliche Erhöhung der sogenannten Reichensteuer. Es sei „denkbar“, so der Kanzler, den Steuertarif im oberen Einkommensbereich zu „glätten“. Genau diese Signale sorgen innerhalb der Mittelstandsunion für Unruhe.
Connemann erklärte gegenüber der Zeitung, Steuererhöhungen seien aus Sicht der MIT das falsche Signal. Wer Arbeitsplätze sichern wolle, dürfe Leistung nicht bestrafen. Der Mittelstand brauche Verlässlichkeit und Luft zum Atmen – keine zusätzlichen Belastungen.
Die Mittelstandsunion unterstützt zudem einen jüngst vorgestellten Forderungskatalog des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) innerhalb der Unionsfraktion. Dieser unterstreiche das politische Gewicht des Mittelstands. Der PKM hatte den Kanzler vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD gewarnt. Insbesondere dürfe es keinerlei Steuererhöhungen geben – auch nicht zur Finanzierung von Entlastungen für niedrige und mittlere Einkommen.

Rund Zwei Drittel der Unionsabgeordneten im Parlamentskreis Mittelstand

In dem Papier hieß es unter anderem, die Einkommensteuer sei die „Steuer des Mittelstandes“. Deshalb müssten die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen „ohne steuerliche Mehrbelastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt und finanziert werden“.
Auch heißt es im Beschlusspapier des PKM, man unterstütze „unseren Bundeskanzler, der Mehrbelastungen bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer ablehnt“. Außerdem lehne man eine Zweckentfremdung von Mitteln für wachstumsfördernde Maßnahmen ebenso ab wie Abstriche an einer soliden Haushaltspolitik. Damit spielt man auf die Kritik des Bundesrechnungshofs und mehrerer Wirtschaftsforschungsinstitute an, die Bundesregierung verwende die Sondervermögen nicht bestimmungsgemäß.
Der PKM ist innerhalb der Unionsfraktion die größte und damit einflussreichste Gruppe von Parlamentariern. Etwa zwei Drittel der insgesamt 208 Unionsabgeordneten sind dort organisiert. Unter diesen findet sich Fraktionschef Jens Spahn ebenso wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner oder Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger. Im Kern artikuliert der PKM die Interessen der Mittelstandsunion.

MIT übt wiederholt Kritik am Kurs der Bundesregierung

Mehrfach hatte die MIT in jüngster Zeit den Kurs der Bundesregierung kritisiert. So warf man dieser vor, Handel, Handwerk und Dienstleistungen zugunsten bestimmter Industrien zu benachteiligen. Dies zeige unter anderem die auf Industrie und Landwirtschaft beschränkte Senkung der Stromsteuer.
Zudem bemängelt man zu langsame und lückenhafte Entlastungen. Außerdem vermisst man Schritte gegen die weiterhin erhebliche Bürokratie für Unternehmen. Die Planungsunsicherheit aufgrund wechselnder oder unklarer energie- und wirtschaftspolitischer Signale dauere ebenfalls an.
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10 Milliarden Euro für den Zivilschutz: Bundeskabinett billigt Dobrindts Pläne

Die Bundesregierung hat ihr Ausbauprogramm für den Zivilschutz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch von Innenminister c (CSU) vorgelegte Eckpunkte für einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“. Bis 2029 sollen damit zehn Milliarden Euro investiert werden.
Vorgesehen sind zusätzliche Investitionen etwa in Ausrüstung und Personal des Technischen Hilfswerks (THW) und weiterer Organisationen. Bereitgestellt werden sollen auch mehr als tausend Spezialfahrzeuge, die dem THW sowie im Krisenfall auch den Ländern zur Verfügung stehen würden. Ein Bauprogramm soll Gebäude unter anderem des THW krisensicher machen.

Neue Stabsstelle zur besseren Koordination

Kern des Programms ist ein sogenanntes 3‑A‑Modell. Es steht für Auftrag, Ausstattung und Ausbildung, ergänzt durch Maßnahmen zur besseren Alarmierung und Lenkung der Bevölkerung zu Schutzräumen und Hilfsangeboten.
Zur stärkeren Verzahnung von ziviler und militärischer Verteidigung soll im Bundesinnenministerium die Stabsstelle „Kommando zivile Verteidigung“ eingerichtet werden, die Planung und Koordination zentral übernehmen soll. Für die Ausstattung sind bis 2029 rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Dazu gehört die  Beschaffung von mehr als 1.000 Spezialfahrzeugen und der bereits laufende Kauf von mindestens 110.000 stapelbaren Feldbetten mit Auslieferung in den Jahren 2027 bis 2029. Dazu gehört auch ein umfangreiches Bauprogramm zur Modernisierung von Anlagen sowie zusätzliche Mittel für Personal und Technik. Geplant ist außerdem der Ausbau einer medizinischen Bundes-Taskforce an mehr als 50 Standorten für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten.
Im Bereich Ausbildung sollen bundesweit einheitliche Standards für Einsatzkräfte, wie „chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren“-Lagen (CBRN),  eingeführt und Zivilschutzunterricht an Schulen etabliert werden. Das Innenministerium will zudem öffentliche Zufluchtsräume wie Bunker, gesicherte Keller, U‑Bahnschächte, Tunnel und Tiefgaragen erfassen und in das digitale Warnsystem sowie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (Nina‑App) integrieren, damit diese Bürgern im Gefahrenfall den schnellsten Weg zu Schutzräumen anzeigt.

Oberst vermisst ein abgestimmtes Konzept

„Wir rüsten auf beim Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung“, sagte Dobrindt der „Bild“. Es gehe um eine „klare Kante gegen hybride Bedrohungen“ und um „konsequente Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte“. Militärische und zivile Verteidigung würden daher für mehr Sicherheit und Widerstandsfähigkeit vernetzt. Dobrindt hatte bereits im September 2025 angekündigt, dass er an einem neuen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ schmiede (Epoch Times berichtete).
Kritik an Dobrindts Plänen formulierte Björn Stahlhut gegenüber „Euronews“. Er ist Oberst d.R. und Experte Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung. Nach seiner Auffassung existiert kein wirklich abgestimmtes Konzept, das Bund, Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen im Zivilschutz und Katastrophenschutz verbindet.
Einen Zivilschutzunterricht an Schulen einzurichten, hält Simone Oldenburg ( Linke) für falsch. Die Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern meint, Lehrkräfte dürften nicht als Notnagel der Regierung missbraucht werden. Laut „Münchner Merkur“ wirft sie Dobrindt mangelndes Verständnis für den Schulalltag und die bereits hohe Belastung des Lehrpersonals vor. Besonders kritisiert sie die Fokussierung auf Kinder und Jugendliche; zuerst müsse die Aufklärung der Erwachsenen erfolgen, fordert sie.

Landkreise fordern mehr Zivilschutz-Investitionen

Der Deutsche Landkreistag fordert mehr Anstrengungen beim Zivilschutz über die geplanten Investitionen des Bundes hinaus. Angesichts der veränderten Sicherheitslage, hybrider Bedrohungen, möglicher Anschlags- und Kriegsszenarien sowie zunehmender Naturkatastrophen sei es richtig, die staatliche Krisenvorsorge deutlich ernster zu nehmen und hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Kay Ruge, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Dabei dürfe ein solcher Aufwuchs allerdings nicht allein aus der Perspektive des Bundes betrachtet werden. Bevölkerungsschutz funktioniere vor allem vor Ort: in den Landkreisen und Gemeinden, mit den dortigen Leitstellen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Krankenhäusern und Verwaltungsstäben, sagte er.
Wie viel von den anzuschaffenden Fahrzeugen und weiteren Ausstattungsgegenständen im Wege ergänzender Ausstattung am Ende tatsächlich bei den Landkreisen ankommen werde, lasse sich erst beurteilen, wenn der genaue Inhalt des Paktes bekannt sei. „Angesichts der deutlich veränderten Bedrohungslage werden jedenfalls weitere Investitionen erforderlich sein“, mahnte Ruge. Der Pakt könne daher nur ein erster Schritt sein. Die Landkreise erwarteten, dass der Bund seine neuen Finanzierungsmöglichkeiten auch über den Pakt hinaus umfassend nutze, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags.
Entscheidend sei eine abgestimmte Gesamtstrategie. Länder und kommunale Spitzenverbände müssten deshalb von Beginn an eng in die weiteren Planungen einbezogen werden. Die aktuellen Entwicklungen sehe man demnach als ersten Schritt zu einem abgestimmten, gemeinsamen Vorgehen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, sagte Ruge.
(Mit Materialien der Agenturen)
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Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung


In Kürze:

  • „Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
  • Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
  • Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.

 
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.

Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen

„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.

Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen

Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor

Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.

Viele Aspekte sind zu überprüfen

Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.
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Debatte um Tankrabatt: Söder fordert Verlängerung – Miersch ist skeptisch


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine Senkung der Stromsteuer.
  • CSU-Chef Söder hält eine Verlängerung des Tankrabatts für möglich.
  • Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
  • Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.

 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.

Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt

In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.

12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt

Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.

Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“

Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.

Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen

Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig sollte es zu einer umgehenden Senkung der Netzentgelte kommen. Im Jahr 2026 werden diese voraussichtlich bei etwa 10,4 Cent pro Kilowattstunde liegen, heißt es beim Messstellenbetreiber metrify.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.

Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“

CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.
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EU-Parlament entscheidet über Immunität von CSU-Politikerin Niebler

Das EU-Parlament stimmt am Dienstag, 19. Mai, über die Aufhebung der Immunität der deutschen Abgeordneten Angelika Niebler (CSU) ab (12.30 Uhr).
Niebler wird vorgeworfen, ihre vom EU-Parlament bezahlten Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt zu haben, die nichts mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarierin zu tun hatten. Niebler hat die Vorwürfe als unzutreffend zurückgewiesen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hatte bereits im vergangenen Herbst um die Aufhebung der Immunität Nieblers gebeten. Der Justizausschuss des Parlaments sprach sich Anfang Mai gegen die Aufhebung der Immunität aus.
Die Anschuldigungen seien mit einem „direkten politischen Motiv eingereicht“ worden, hieß es unter anderem zur Begründung.
Niebler ist seit 1999 EU-Abgeordnete und seit 2014 Ko-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament. Seit 2015 ist sie zudem stellvertretende CSU-Vorsitzende. (afp/red)