Categories
deutschland ticker

24. Juni: Stilllegung des Gasnetzes | Bundesweite Bahnstörung | Wasserentnahme verboten

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Stilllegung des Gasnetzes

Bis Ende Juni müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Mehrere Städte, darunter Mannheim und Stuttgart, planen die Stilllegung ihrer Gasnetze bis 2035. München, Hamburg und Berlin wollen bis 2045 aus dem Erdgas aussteigen. Für Millionen Menschen bedeutet das den Umstieg auf neue Heizsysteme.

Bundesweite Bahnstörung

Eine Störung im digitalen Bahnfunk hat den Zugverkehr in ganz Deutschland für mehrere Stunden lahmgelegt. Alle Züge wurden in Bahnhöfen angehalten, Fahrgäste saßen fest, die S-Bahn-Systeme in mehreren Städten fielen aus. Am Morgen lief der Verkehr wieder an. Die Bahn nennt den Austausch einer technischen Komponente als Ursache. Hinweise auf Sabotage gebe es nicht. Politiker fordern Konsequenzen.

Wasserentnahme verboten

Ab Freitag ist in Stuttgart die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen oder Seen verboten. Für den privaten Verbrauch darf dort nichts mehr abgeschöpft oder abgepumpt werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August und soll dem Natur- und Umweltschutz dienen.

Niederlage für „Spiegel“

Im Eilverfahren gegen den „Spiegel“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Fall Ulmen/Fernandes Grenzen der Verdachtsberichterstattung gezogen. Dem Magazin wird es untersagt, den Eindruck zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt oder verbreitet. Berichte zu Fotos, Fake-Profilen und Gewaltvorwürfen bleiben hingegen größtenteils zulässig.

Trump-kritische Resolution

Der US-Senat hat mit 50:48 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die Präsident Donald Trump zum Ende des Irankriegs drängt und weitere Militärschritte an die Zustimmung des Kongresses knüpft. Die Resolution konnte durch vier republikanische Stimmen eine Mehrheit finden. Trump nannte die Abstimmung „schlecht getimt und bedeutungslos“. Die Resolution ist nicht bindend.
 
Categories
deutschland

OLG Hamburg beschränkt „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen


In Kürze:

  • OLG Hamburg untersagt Teile der „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes.
  • Gericht sieht keinen ausreichenden Tatsachenkern für Deepfake-Video-Verdacht.
  • Das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung zuvor in weiten Teilen für zulässig erachtet.
  • OLG unterscheidet ausdrücklich zwischen Deepfake-Fotos und Deepfake-Videos.

 
In einem Beschluss im Rahmen eines presserechtlichen Eilverfahrens hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Grenzen der Verdachtsberichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes gezogen. Der Moderator und Schauspieler Christian Ulmen führt seit mehreren Monaten ein presserechtliches Verfahren gegen das Magazin „Der Spiegel“.
Dabei geht es um Berichte zu Vorwürfen, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes unter anderem auf Instagram erhoben hatte. Das Hamburger Nachrichtenmagazin berichtete über eine Anzeige, die Fernandes in Spanien gegen Ulmen erstattet hatte. Zu dieser wird seither ein Anfangsverdacht geprüft. Die spanische Justiz hat die Akte an die Staatsanwaltschaft Itzehoe abgegeben, die anschließend die Staatsanwaltschaft Potsdam um Übernahme ersucht hat. Diese hat sich bisher nicht öffentlich zum Stand der Ermittlungen oder zu etwaigen prozessualen Veranlassungen geäußert.

Landgericht ließ Verdachtsberichterstattung über Ulmen überwiegend zu

Am 7. Mai 2026 traf das Landgericht Hamburg im Verfahren Ulmens gegen den „Spiegel“ zu Az. 324 O 149/26 eine Entscheidung in erster Instanz. Darin untersagte das Gericht dem Magazin, eine Passage ihres Textes aufrechtzuerhalten, die sich auf ein behauptetes Nichterscheinen Ulmens zu einem Gerichtstermin bezog.
Was die anderen angefochtenen Darstellungen anbelangt, ging das Landgericht hingegen von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung aus. So habe das Magazin seiner Berichterstattung den dafür „notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegt. Nach diesen Maßgaben habe der „Spiegel“ den „fraglichen Verdacht in zulässiger Weise verbreitet“.
Die zuständige Kammer legte dieser Einschätzung „insoweit maßgeblich das prozessuale Verhalten des Antragstellers zugrunde“. So habe dieser eine relevante Behauptung der Antragsgegnerin nicht bestritten. Dabei ging es um die Erstellung von Fake-Profilen in deren Namen und den Versand pornografischer Inhalte über diese. Dabei habe es sich um Fotos gehandelt, auf denen „Frauen zu sehen sind, die seiner Ex-Frau zum Verwechseln ähnlich sahen“.

Kein Automatismus für weitergehende Vorwürfe

Dazu zog das Erstgericht noch den Inhalt eidesstattlicher Erklärungen von Fernandes heran. Diese hielt es für glaubwürdig, weil sie „detailreich und umfassend über den aus ihrer Sicht wahrgenommenen Sachverhalt“ berichtet habe. Dabei habe sie auch „keine überschießende Belastungstendenz“ erkennen lassen.
Die laut Beschluss eingeräumte und damit als „unstreitig“ anzusehende Versendung sogenannter Lookalike-Inhalte und Deepfake-Fotos mache dem Landgericht zufolge die Verdachtsberichterstattung auch hinsichtlich gleich gearteter Video-Inhalte zulässig. Ulmen legte gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde ein. Am Montag, 22. Juni, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass ein solcher Automatismus nicht angenommen werden könne.
Im Beschluss zu Az. 7 W 72/26 untersagte das OLG dem „Spiegel“ noch weitere Teile der Berichterstattung. Andere hielt es hingegen nach wie vor für zulässig. Einer Besprechung des noch nicht veröffentlichten Beschlusses auf dem Fachportal „Beck aktuell“ zufolge hat das Gericht die Schlussfolgerungen des Erstgerichts im Hinblick auf die hinreichende Untermauerung des Vorwurfs der Verbreitung von Deepfake-Videos beanstandet.

Nicht bestrittene Vorwürfe rechtfertigen keine überschießende Verdachtsberichterstattung

Das OLG ging davon aus, dass der „Spiegel“ beim Leser den Eindruck erweckt habe, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Frau hergestellt und/oder verbreitet. Dieser Form der Verdachtsberichterstattung habe jedoch kein hinreichender „Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegen.
Auch aus einem im Beschlusstext des Landgerichts dokumentierten Einräumen des Versendens von Deepfake-Fotos von Fernandes lasse sich nicht ohne Weiteres schlussfolgern, dass auch entsprechende Videos verbreitet worden wären. Der Vorwurf der Erstellung und/oder Verbreitung von Videos wiege schwerer als jener von Fotos. Videos stellten eine noch intensivere Persönlichkeitsverletzung dar.
Dadurch werde, so die Hamburger Richter, ein qualitativ anderer Vorwurf begründet. Es sei jedoch nicht statthaft, in der Verdachtsberichterstattung von weniger gravierenden Handlungen auf schwerere zu schließen. Deshalb sei diese Verdachtsberichterstattung unzulässig.

Keine Bewertung der Vorwürfe in der Sache

Inwieweit die gegen Ulmen erhobenen Vorwürfe in der Sache selbst bestehen oder nicht bestehen, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ging lediglich um die Beurteilung der Frage, ob der „Spiegel“ zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seines Beitrags über ausreichend Beweistatsachen verfügte, um den Verdacht presserechtlich zu verbreiten.
Nicht untersagt hat das OLG dem „Spiegel“ die Berichterstattung über Vorwürfe von Gewalt und Bedrohung, die Fernandes erhoben hatte. Auch hier ging es lediglich um das Bestehen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Verdachtsberichterstattung. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist Gegenstand möglicher strafrechtlicher Ermittlungen und nicht des presserechtlichen Eilverfahrens. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Anders als die erste Instanz hat das OLG außerdem die Verbreitung einiger Passagen aus einer E-Mail Ulmens an dessen Strafverteidiger beanstandet. Diese – dem Anwaltsgeheimnis unterliegende – Mitteilung hatte nach Auffassung des Gerichts besonders private und intime Sachverhalte zum Inhalt. Solche dem Kernbereich der Privatsphäre zuzuordnenden Inhalte dürfen nicht zulässigerweise verbreitet werden. Dem Inhalt des erstinstanzlichen Beschlusstextes zufolge war Collien Fernandes an die vertrauliche Mail geraten. Wie dies geschehen konnte, ist unklar.
Categories
deutschland

Meistens aus unternehmerischen Tätigkeiten: Bundestagsabgeordnete melden Nebeneinkünfte von 10,6 Millionen Euro


In Kürze:

  • 232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
  • Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
  • Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
  • Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.

 
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.

Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden

Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.

Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten

Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.

Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste

Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.

Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro

Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Categories
deutschland

Künast entdeckt NSDAP-Mitgliedschaft ihres Vaters

Die frühere Bundesverbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) hat die NSDAP-Mitgliedschaft ihres Vaters bei der Suche in den digital aufbereiteten Mitgliederakten gefunden.

Künast fand Treffer sofort

„Ich habe das ‚Spiegel‘-Tool fast sofort genutzt, es hatte schon lange in mir rumort, ob einer meiner Vorfahren in der NSDAP gewesen ist. Aber Recherche ist nicht einfach. Ich habe den Namen meines Vaters, Willy Künast, eingegeben, sein Geburtsdatum, sein Jahrgang 1914. Es gab sofort einen Treffer. Er ist am 1. Mai 1933 in der Partei aufgenommen worden, also wenige Wochen nach der Machtübernahme“, sagte die Grünenpolitikerin dem „Spiegel“.
„Es war kein Schock, aber es hat mich schon getroffen und beschäftigt mich seitdem. Wenn aus einer unbeantworteten Frage Gewissheit wird, geht das Nachdenken wieder los“, so die heute 70-jährige Künast, die bis zum Frühjahr 2025 noch dem Bundestag angehörte.
Sie habe weitergesucht und auch noch seinen älteren Bruder gefunden, der 1937 eingetreten ist.
„Mich beschäftigt das emotional, ich rede darüber mit meinem Mann, mit Freunden“, so Künast. „Nach dem Krieg war es auch bei uns wie in vielen Familien: Das war ein Schweigekartell“, so die Grüne weiter.
Der „Spiegel“ hatte nach der Veröffentlichung der Suchmaschine auf seiner Onlineseite mehrere Politiker angefragt, ob sie sich mit der möglichen NS-Vergangenheit ihrer Familien beschäftigen.

Auch Lauterbach und Ramelow äußern sich

Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte nun dem „Spiegel“: „Ich habe die Daten meiner Großeltern eingegeben und war erleichtert, dass es stimmt, was mir erzählt wurde: Niemand von meinen Großeltern war in der NSDAP.“
Er habe allerdings auch seinen Großonkel in der Kartei gefunden. „Er war der Bruder meiner Großmutter und trat bereits im Mai 1932 in die NSDAP ein“, so Lauterbach, der heute SPD-Bundestagsabgeordneter ist.
Sein Großonkel sei nach dem Krieg entnazifiziert worden und habe in Wuppertal eine Karriere bei der Polizei gemacht. „Er war ein überzeugter Nationalsozialist“, so Lauterbach über seinen Großonkel.
Der Bundestagsvizepräsident und frühere Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erklärte gegenüber dem „Spiegel“: „Ich finde die Transparenz, die jetzt in Bezug auf die NSDAP-Mitgliedsakten entsteht, wichtig. Nicht, um nachgelagerte Scherbengerichte abzuhalten, aber um sich zu erinnern und um sich mit der Geschichte der eigenen Familie auseinanderzusetzen.“
Er habe bereits vor den jetzt zugänglichen Akten gewusst, dass „mein Großvater ein frühes NSDAP-Mitglied war und meine Mutter ein frühes Mitglied des Bundes Deutscher Mädel“.
Der Linkenpolitiker erklärte weiter: „Ich habe die Geschichte meiner Familie immer offen thematisiert, weil damit auch meine eigenen Brüche zusammenhängen.“ (dts/red)