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Kindergeld-Reform ab 2027 sorgt für politische Kontroverse im Bundestag


In Kürze:

  • Kindergeld soll ab 2027 automatisch ausgezahlt werden
  • Koalition sieht weniger Bürokratie, Opposition kritisiert System
  • Streit über Auslandszahlungen und Höhe der Leistung

 
Mehr Zeit fürs Baby und weniger Bürokratie: Mit diesen Worten warb Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Auftakt der ersten Lesung im Bundestag am Freitag, 22. Mai, für den Gesetzentwurf der Regierung zum antragslosen Kindergeld. So sollen Eltern das Geld künftig automatisch, unbürokratisch und schnell erhalten. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und für alle Kinder gelten, die in Deutschland das Licht der Welt erblicken.

Linke fordern weiter Kindergrundsicherung

Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk sieht in dem Änderungsantrag zum Kindergeld ein „aus dem Ruder gelaufenes System“. Es sei „geradezu absurd, was in unserem Antrag für Ausländer alles möglich ist.“ So sei im vergangenen Jahr „die unglaubliche Summe von 528 Millionen Euro“ ins Ausland gegangen. Das sei ein neuer Rekord, sagte Gottschalk und wies darauf hin, dass die Zahlungen ins Ausland im Jahre 2010 rund 36 Millionen Euro betrugen.
Dr. Anja Weisgerber (CSU) betonte, dass man den Familien das Leben erleichtern wolle. Daher käme man mit dem neuen Gesetz „diesen wichtigen Schritt voran“. Das Gesetz stehe für weniger Bürokratie, schnellere Leistung und Entlastung durch den Staat.
Lob für den Antrag gab es auch von Grünen-Chefin Franziska Brantner: „Wenn das Kindergeld in Zukunft ohne tausend Schleifen direkt auf dem Konto der Eltern landet, dann entlastet das viele Familien“, sagte sie.
Viele positive Worte mit Blick auf die Entbürokratisierung bei der Kindergeldzahlung fand Doris Achelwilm. Die Linken-Politikerin kritisierte jedoch die Höhe der Auszahlung von 259 Euro monatlich: „Davon soll ein Kind groß werden“, meinte sie und zählte eine ganze Reihe an Ausgabenpositionen auf. Sie setzte das in Relation zum Kinderfreibetrag. So könnten Spitzenverdiener im Jahr auf diese Weise bis zu 9.756 Euro pro Kind einsparen. Eine schnellere bürokratische Abwicklung helfe den Kindern nicht. Daher forderte sie unter anderem eine Kindergrundsicherung und „ein Steuersystem, das nicht Reichtum belohnt, sondern Bedürfnisse anerkennt“.
Die SPD-Politikerin Wiebke Esdar warf der AfD „rechtspopulistische Hetze“ vor. Die AfD schüre Vorurteile und erwecke den Eindruck, Gelder würden unrechtmäßig gezahlt. Nur ein Prozent der Gelder würden an Kinder gezahlt, die momentan im Ausland leben. Die Eltern der meisten Kinder würden „ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der deutschen Wirtschaft einbringen“.

AfD spricht von „inländerfeindlichen Politik“

Der AfD-Abgeordnete René Springer monierte, dass ins Ausland derselbe Kindergeldbetrag in Höhe von 259 Euro überwiesen werde, obwohl dort die Lebenshaltungskosten oft deutlich niedriger seien als hierzulande. Er nannte das eine „inländerfeindliche Politik“. Die AfD brachte daher einen Antrag ein, der eine Anpassung des Kindergeldes an die jeweiligen Lebenshaltungskosten in anderen Ländern vorsieht. Springer wies auch auf die Möglichkeiten des Kindergeldbetrugs hin und führte an, dass es allein 2024 rund 140.000 Verdachtsfälle gegeben habe.
Er sei nicht der „große Wurf, aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie überhaupt einen Antrag einbringen, der sich mit Kindern beschäftigt“, richtete Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek die Worte an Klingbeil. Dies könne aber nicht alles sein im Kampf gegen Kinderarmut, daher forderte sie wie zuvor schon ihre Parteifreundin Doris Achelwilm eine „echte Kindergrundsicherung“.
Bei dem Antrag gehe es letztlich nur darum, dass Eltern eine Unterschrift sparten. Dabei wies sie auf die „Giftliste aus dem Bundeskanzleramt“ hin, die aus ihrer Sicht deutlich zeige, wofür diese Regierung stehe: für Kürzungen auf dem Rücken von Kindern, Jugendlichen und Familien. Als Beispiel nannte sie unter anderem die Streichung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende mit Kindern ab 12 Jahren und das Aus für die Schulassistenz für Kinder mit Behinderungen.

Kontonummer genügt für die Auszahlung

Das neue Kindergeld-Verfahren sieht laut Bundesfinanzamt wie folgt aus: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält es von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN.
Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung laut Ministerium starten. Das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt. Bisher müssen Eltern angeben, wer das sein soll. Für die antragslose Auszahlung beim ersten Kind trifft die Familienkasse künftig eine Auswahl: Ist nur eine IBAN bekannt, erhält der Elternteil mit dieser IBAN das Kindergeld. Wenn beide IBANs vorliegen, erhält die Mutter das Kindergeld.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass etwa 75 Prozent der Kindergeldberechtigten weiblich sind, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Eltern können jedoch auch eine andere Wahl treffen und diese der Familienkasse mitteilen.
(Mit Material der Nachrichtengenturen)