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Kurz vor Wahl: Ermittlungen gegen CDU-OB-Kandidaten in Hannover

Drei Tage vor der Oberbürgermeisterwahl in Hannover bestätigt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kandidaten der CDU, Peter Karst. Es gebe ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Verantwortliche der Handwerkskammer Hannover, und Karst sei einer von ihnen, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft betonte, der Beschuldigtenstatus ergebe sich aus Karsts Funktion als Hauptgeschäftsführer der Kammer, das bedeute nicht automatisch eine persönliche Verantwortlichkeit. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Wurden Sozialabgaben nicht gezahlt?

Eine Prüfung durch das Hauptzollamt Hannover habe ergeben, dass von rund 300 Honorarkräften der vergangenen Jahre 73 Personen zugleich in einem Arbeitnehmerverhältnis mit der Handwerkskammer stehen. Möglicherweise könnte daher eine Beitragspflicht für die gesetzliche Sozialversicherung bestanden haben, diese hätte gegebenenfalls abgeführt werden müssen.
Inhaltlich geht es bei den Ermittlungen daher um einen Anfangsverdacht, dass Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut worden sein könnten. Insbesondere gehe es um die Bezahlung von Honorarkräften für Meistervorbereitungskurse, so die Staatsanwaltschaft.

Was Karst zu den Ermittlungen sagt

Karst selbst ging heute vor die Presse und sagte in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer: „Es geht, wie ich seit heute weiß, um Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitenden, die in ihrer Freizeit als Honorardozenten und -dozentinnen tätig waren, und um freiberufliche Honorardozenten.“ Er unterstütze die rechtliche Aufarbeitung umfassend.
„Sollten sich aus den Ermittlungen Handlungsbedarfe ergeben, werden wir natürlich die notwendigen Konsequenzen hieraus ziehen.“
Karst zufolge nahm das Hauptzollamt Hannover die Prüfung bei der Handwerkskammer im März nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vor. „Gegenstand waren insbesondere Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitszeiten, Vergütungen und Sozialversicherungsbeiträgen ab dem 1. Januar 2021.“ Um welche Arbeitsverhältnisse es konkret gehe, wisse er nicht.

Staatsanwaltschaft: Handwerkskammer kooperiert

Von einer Durchsuchung sprach Karst ausdrücklich nicht. Er bestätigte aber, dass heute Ermittler zur Handwerkskammer kamen. „Es sind Ermittler im Haus, und wir kooperieren mit diesen Ermittlern“, sagte er. Private Räume von ihm seien nicht durchsucht worden.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es seien Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Objekte der Handwerkskammer in Hannover und Garbsen gestellt und in dieser Woche erlassen worden. Es sei heute aber nicht zur Vollstreckung gekommen, weil die Handwerkskammer kooperiere und alle Unterlagen freiwillig herausgebe. Die Daten seien gesichert worden und würden nun ausgewertet.

Karst stellte Vorwürfe in Zusammenhang mit Wahlkampf

Gestern hatte Karst als OB-Kandidat erklärt, ihm liege zu einem etwaigen Verfahren gegen ihn nichts vor. Der CDU-Kandidat stellte die Verbreitung möglicher Vorwürfe dabei in einen Zusammenhang mit der Schlussphase des Wahlkampfs.
So seien in den vergangenen Tagen auch Wahlplakate von ihm systematisch zerstört worden und mehrfach Wahlkampf-Postkarten aus gastronomischen Betrieben verschwunden.
Die Vorfälle seien dokumentiert und angezeigt worden, teilte sein Wahlkampfbüro gestern mit. Karst beschuldigte keinen bestimmten politischen Mitbewerber. Karsts Partei stellte den Zeitpunkt des Einsatzes der Ermittler infrage.
„Nach Angaben von Peter Karst hat das Hauptzollamt bereits im März Unterlagender Handwerkskammer geprüft“, heißt es in einem Schreiben des CDU-Stadtverbandes Hannover.
Drei Tage vor der Wahl komme es nun zu dem Einsatz. Anders als Karst und die Staatsanwaltschaft nennt die Partei den Einsatz eine Durchsuchung.
„Wir erwarten deshalb, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen dessen, was ein laufendes Ermittlungsverfahren zulässt, schnellstmöglich für Klarheit sorgt.“ Die Partei betonte, hinter ihrem OB-Kandidaten zu stehen. (dpa/red)
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10. September: CDU auf historischem Tief | Razzia bei Krach | Haushalt

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CDU auf historischem Tief

Vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern büßt die CDU einer INSA-Umfrage zufolge drei Prozentpunkte ein und erreicht nur noch 7 Prozent der Stimmen. Ganz vorne liegt weiterhin die AfD mit 36 Prozent. Die SPD legte zu und folgt mit 33 Prozent. Die Linke liegt bei 11 Prozent, das BSW bei 4 Prozent.

Razzia bei Krach

Kurz vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Drei Objekte wurden am Mittwoch im Zuge einer Razzia durchsucht. Die Ermittlungen drehen sich um Unstimmigkeiten bei einem Vergabeverfahren und eine mutmaßlich nicht gemeldete zurückgezahlte Spende über 9.900 Euro. Krach wies bislang alle Vorwürfe zurück und beklagte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Haushalt

Der Bundestag hat heute über den Etat des Innenministeriums für 2027 debattiert. Dieser umfasst insgesamt 16,71 Milliarden Euro. Im Mittelpunkt stehen innere Sicherheit, Migration, Bevölkerungsschutz und der Streit über Grundrechte. Während die Union mehr Maßnahmen für Sicherheit fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

EZB erhöht die Zinsen

Die Europäische Zentralbank hat den Einlagenzins von 2,25 auf 2,5 Prozent angehoben. Als Grund nennt die Notenbank den Konflikt im Nahen Osten. Der weitere Ausblick sei „nach wie vor mit hoher Unsicherheit behaftet“. Die EZB warnt dabei vor steigender Inflation und einem schwächeren Wirtschaftswachstum.

5.000 Dollar für Wahlsieg

Auf dem republikanischen Parteitag in Dallas versprach US-Präsident Donald Trump jedem Bürger 5.000 Dollar, sollten die Republikaner nach den Zwischenwahlen ihre Mehrheiten im Kongress behalten. Er hob die Politik seiner zweiten Amtszeit hervor und verwies auf weniger Kriminalität und Steuersenkungen. Gleichzeitig warnte Trump vor einem kommunistisch beeinflussten Kongress, falls die Demokraten gewönnen.
 
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Charlie-Kirk-Fall: 23-jährigem Angeklagten droht die Todesstrafe


In Kürze:

  • Robinson muss sich vor Gericht für den Tod von Charlie Kirk verantworten.
  • Er bekannte sich nicht schuldig.
  • Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.

 
Der Mann, der beschuldigt wird, den konservativen Kommentator Charlie Kirk mit einem Schuss in den Hals getötet zu haben, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Das entschied ein Richter im US-Bundesstaat Utah am Dienstgag, 1. September – knapp ein Jahr nach der tödlichen Schießerei, die international für Erschütterung sorgte.
Dem 23-jährigen Angeklagten Tyler James Robinson droht im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe.

Beschuldigt mit sieben Straftaten

Richter Tony Graf Jr. vom Bezirksgericht im US-Bundesstaat Utah entschied, dass sich Robinson wegen aller sieben Anklagepunkte vor Gericht verantworten muss. Nach seiner Einschätzung hat die Staatsanwaltschaft in allen Punkten den erforderlichen Tatverdacht für einen Prozess nachgewiesen.
Robinson erklärte sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Der Anwalt der Familie Kirk beantragte, beim nächsten Gerichtstermin am 23. Oktober einen Termin für den Prozess festzulegen.
Neben dem Mord werden Robinson sechs weitere Straftaten vorgeworfen: zwei Fälle der Behinderung der Justiz, zwei Fälle der Zeugenbeeinflussung sowie das Verursachen schwerer körperlicher Verletzungen durch den Einsatz einer Schusswaffe und eine Gewalttat in Gegenwart eines Kindes.
Der Richter erklärte, dass bei einer Anhörung zur Feststellung eines hinreichenden Tatverdachts in Utah auch glaubwürdige Aussagen vom Hörensagen berücksichtigt werden dürfen. Damit werde, anders als von der Verteidigung vorgebracht, das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nicht verletzt.
Robinson habe „Motiv, Mittel und Gelegenheit“ gehabt, Kirk zu töten, argumentierte die Staatsanwaltschaft bei der vorläufigen Anhörung am Dienstag.
DNA-Spuren, Zeugenaussagen und Überwachungsvideos würden Robinson mit dem Tatort in Verbindung bringen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
„Hier gibt es einen Berg an Beweisen. Die Beweislage ist überwältigend“, sagte der stellvertretende Staatsanwalt von Utah County, Ryan McBride. Er verwies zudem auf Kirks politische Positionen und erklärte, diese seien dem Angeklagten zuwider gewesen. Robinson habe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einem Mann gelebt, der eine geschlechtliche Transition in Betracht gezogen habe.

Staatsanwaltschaft: Weitere Menschenleben gefährdet

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Robinson habe mit dem Schuss auf Kirk auch weitere Menschenleben gefährdet. Dies erfülle einen erschwerenden Umstand, der eine Anklage wegen eines Kapitalverbrechens und damit die Verhängung der Todesstrafe ermöglichen könne.
Zu den Umständen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft dafür sprechen, gehörte die Anwesenheit von Umstehenden und Kindern in unmittelbarer Nähe von Kirk, als auf ihn geschossen wurde.
Der Richter hatte vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein Mann, der nur wenige Schritte entfernt stand, Kirk nach dem Schuss zu Hilfe kommen konnte. Zudem befanden sich nach seinen Angaben mindestens zwei Kinder in der Menge.
Die Verteidigung argumentierte dagegen, das Gesetz verlange mehr als die bloße „Möglichkeit“, dass ein weiterer Mensch hätte getötet werden können.
Es habe nur einen Schuss, eine Kugel und ein Opfer gegeben, erklärten die Anwälte. Sie forderten den Richter deshalb auf, das Argument der Staatsanwaltschaft zum erschwerenden Umstand zurückzuweisen.
„Es gab keine tatsächlichen Drohungen des Angreifers gegenüber einem Dritten“, sagte Verteidigerin Staci Visser. „Es gab keine Beweise dafür, dass irgendjemand anderes bedroht wurde.“

Einschränkungen für Medien

Vor der Anhörung lehnte Graf unter anderem Anträge der Verteidigung ab, die eine Fernsehübertragung und Fotos vom Verfahrens verhindern sollten. Der Richter erlaubte einem Fernsehsender, die Anhörung zu übertragen, sowie einem Fotografen, unter bestimmten Auflagen Aufnahmen anzufertigen. Den Antrag auf einen zweiten Fotografen lehnte er ab.
Graf entschied außerdem, dass die mündlichen Ausführungen der Anwälte und die Schriftsätze zur Anhörung vom 1. September öffentlich zugänglich sein dürfen.
Der Richter verweigerte Medien dagegen den Zugang zu dem Discord-Chat, in dem Robinson und andere Nutzer über die Schießerei gesprochen hatten. Auch drastische Videos und Fotos vom Tod Kirks dürfen nicht veröffentlicht werden.

Kirks Witwe fordert keine „unangemessene Verzögerung“

Vor der Anhörung hatten die Anwälte von Kirks Witwe Erika Kirk Richter Graf aufgefordert, spätestens bis zum 1. September eine Entscheidung zu treffen. Sie warnten vor einer „unangemessenen Verzögerung“, betonten aber zugleich, dass Robinsons Recht auf ein faires Verfahren gewahrt bleiben müsse.
Nach dem Gesetz muss der Richter in diesem Verfahrensstadium lediglich entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann der Fall vor Gericht weiterverfolgt werden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der rechtliche Maßstab des „hinreichenden Tatverdachts“ setzt Beweise voraus, die eine begründete Annahme stützen, dass eine Straftat begangen wurde und der Angeklagte dafür verantwortlich ist. Das erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme gegenüber der Presse unter Berufung auf das Gesetze des Bundesstaates Utah.

Die tödliche Schießerei

Am 10. September 2025 – vor knapp einem Jahr – wurde Kirk tödlich angeschossen, als er auf dem Campus der Utah Valley University in Orem im US-Bundesstaat Utah vor rund 3.000 Menschen Fragen aus dem Publikum beantwortete.
Kirk war 31 Jahre alt, Vater von zwei Kindern und als konservativer Redner und politischer Aktivist bekannt. Mit 18 Jahren gründete er Turning Point USA, eine konservative Organisation, die sich insbesondere an junge Wähler und Studenten richtet. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Beweise deuteten darauf hin, dass Robinson Kirk wegen dessen „politischer Äußerungen“ ins Visier genommen habe.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Utah Judge Rules Charlie Kirk’s Alleged Assassin to Stand Trial“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Nach Frontex-Video: Ermittlungen gegen Sea-Watch-Kapitän


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Brindisi ermittelt gegen den Kapitän der „Sea-Watch 5“ wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
  • Auslöser sind Frontex-Videoaufnahmen, die eine Übergabe von Migranten auf See dokumentieren sollen.
  • Sea-Watch weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer Verleumdungskampagne.
  • Der Fall dürfte die Debatte über die Rolle privater Seenotrettungsorganisationen erneut anfachen.

 
Auf Grundlage von Videoaufnahmen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex hat die Staatsanwaltschaft Brindisi Ermittlungen gegen die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Watch eingeleitet. Dem niederländischen Kapitän der „Sea-Watch 5“, Anne van Dam, wird „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ vorgeworfen. Darauf stehen bis zu 20 Jahre Haft. Am 15. Mai lief die „Sea-Watch 5“ mit 166 geretteten Drittstaatsangehörigen – überwiegend aus Bangladesch – in den Hafen von Brindisi ein.

Sea-Watch und Schnellboot trafen 73 Kilometer vor Libyen aufeinander

Anlass für die Ermittlungen ist ein Video, das Frontex-Mitarbeiter am 11. Mai 2026 aus einem Helikopter rund 73 Kilometer vor der libyschen Küste aufgenommen haben sollen. Die Aufnahmen sind Teil der Ermittlungsakten. Einen Zusammenschnitt veröffentlichte die französische Zeitung „Le Figaro“ auf X.

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Das Video zeigt die Übergabe von mehreren Dutzend Menschen von einem Schnellboot im Mittelmeer an Freiwillige von Sea-Watch. Das Boot ist nicht überfüllt. Fünf Personen in paramilitärischer Aufmachung und offenbar bewaffnet führen das Kommando. Vieles deutet darauf hin, dass es sich um Handlanger professioneller Schleuser handeln könnte. Frontex bestätigte, am Tag der Aufnahmen mit dem Helikopter „Eagle 1“ einen Überwachungseinsatz in dem Gebiet durchgeführt zu haben.

Nur Seenotrettung oder darüberhinausgehende Kooperation?

Dem „Figaro“ zufolge ereignete sich das Zusammentreffen der Boote um kurz nach 10:00 Uhr Ortszeit. Verfügbare Aufnahmen der Übergabe sind zwischen sieben und 30 Minuten lang. Sie zeigen, wie Beiboote zwischen der „Sea-Watch 5“ und dem Schnellboot pendeln und rund 90 Migranten auf das Schlauchboot der NGO gebracht werden. Vier Tage später läuft die „Sea-Watch 5“ in Brindisi ein.
Im Raum steht nun die Frage, inwieweit die Seenotretter schon im Vorfeld über die Ankunft des Schnellboots in Kenntnis gewesen seien – und ob es sogar eine Absprache gegeben haben könnte. Sollte es, wie einige Medien und Politiker seit Jahren vermuten, eine Kooperation mit Schleusern geben, würde dies über eine Seenotrettung hinausgehen. Es könnte in einem solchen Fall der Tatbestand der Beihilfe zu irregulärer Migration erfüllt sein.
Der „Figaro“ berichtet, die „Sea-Watch 5“ habe vor der libyschen Küste auf das mutmaßliche Schleuserboot „gewartet“. Bei dessen Eintreffen habe die Besatzung des Rettungsschiffs der Mannschaft „zugewunken“.

Bisher keine Verurteilungen gegen Seenotretter

Sea-Watch weist die Vorwürfe entschieden zurück. Die Organisation erklärt, das Boot am Horizont entdeckt und Rettungsteams vorausgeschickt zu haben, um die Lage zu prüfen. Von bewaffneten Schleusern an Bord habe man nichts gewusst; auch die Rettungscrew habe dies nicht erkannt. In einer Pressemitteilung schilderte Sea-Watch ihre Darstellung des Einsatzes.
Die Maskierten hätten damit gedroht, Menschen ins Meer zu werfen, heißt es. Deshalb habe man versucht, die Situation zu deeskalieren. Während das in Medien veröffentlichte Video willkürlich zusammengeschnitten worden sei, habe Sea-Watch die Behörden über alle Details der Rettungsaktion informiert. Die NGO bezeichnet die gegen sie erhobenen Vorwürfe als Teil einer „Verleumdungskampagne“ durch rechtsextreme Kreise.
Italienische Staatsanwaltschaften haben seit Beginn der privaten Seenotrettungsmissionen von Sea-Watch im Jahr 2015 mehrfach gegen die Organisation und andere Seenotretter ermittelt. Zu den bekanntesten Fällen zählen das Verfahren gegen die heutige EU-Abgeordnete Carola Rackete sowie der Fall „Iuventa“. Zu gerichtlichen Verurteilungen wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise kam es bislang jedoch nicht. Allerdings hatten Verfahren häufig eine monatelange Beschlagnahmung von Schiffen zur Folge.

Sea-Watch kritisiert Frontex wegen Pullbacks

Die NGO wirft ihrerseits Frontex vor, mit der libyschen Küstenwache zusammenzuarbeiten. Mehrfach habe die EU-Grenzschutzagentur nicht eingegriffen, wenn diese Boote mit Geflüchteten abgefangen und die Menschen im Rahmen sogenannter Pullbacks nach Libyen zurückgeführt worden seien.
Die Rückführung von im Mittelmeer aufgegriffenen Schutzsuchenden nach Libyen lehnt Sea-Watch ab. Nach Ansicht der Organisation drohen den Betroffenen dort Folter, unmenschliche Behandlung, unzumutbare Unterbringung oder Zwangsarbeit unter Bedingungen, die der Sklaverei ähneln könnten.
Die in der Seenotrettung tätigen NGOs geben an, in zehn Jahren ihrer Arbeit 175.000 Menschen gerettet zu haben. Nach Angaben internationaler Organisationen kamen seit 2010 im Zusammenhang mit Fluchtbewegungen über das Mittelmeer mindestens 35.000 Menschen ums Leben. Die Bundesregierung unterstützte die Arbeit privater Seenotretter in den vergangenen Jahren finanziell, kündigte im Vorjahr jedoch das Ende dieser Förderung an.
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3. Juli: Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag | Kritik an Krankschreibungsplänen | Nach Stade-Bluttat

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Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag

Vor dem AfD-Parteitag in Erfurt sind auf einer linksextremen Plattform Gewaltaufrufe veröffentlicht worden. Die Gewerkschaft der Polizei wertet solche Aufrufe als Straftat. GdP-Chef Jochen Kopelke betont bei Demonstrationen die Pflicht der Versammlungsleiter, gewaltbereite von friedlichen Teilnehmern zu trennen. Zum Protestwochenende werden mindestens 50.000 Teilnehmer erwartet.

Kritik an Krankschreibungsplänen

Die Koalitionspläne zur Krankschreibung stoßen auf Kritik. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag könnten Hausarztpraxen zusätzlich belasten. Die Bundesregierung verteidigt das Vorhaben und kündigt eine praxisnahe Umsetzung an.

Chinesen übernehmen Ferrari-Standort

Der chinesische Autobauer BYD hat ein ehemaliges Luxusautohaus in Starnberg übernommen. An diesem Standort wurden bisher Modelle der Marken Ferrari, Maserati und Lamborghini verkauft. Künftig will BYD dort Elektroautos anbieten. Zudem prüft das Unternehmen die Übernahme weiterer Werke in Europa.

Nach Stade-Bluttat

Der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Deniz Kurku hatte bekannt gegeben, dass seine Schwiegermutter mutmaßlich als Fahrerin des Fluchtwagens an der Bluttat in Stade beteiligt war. Er erhält Rückendeckung von Ministerpräsident Olaf Lies. Der mutmaßliche Schütze mit türkischer Staatsangehörigkeit sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechsfachen Mord vor.

Neuer Bundestrainer

Wie der Deutsche Fußball-Bund heute mitteilte, hat Julian Nagelsmann bereits am Vortag in einem vertraulichen Gespräch mit der Verbandsspitze um seine Entlassung gebeten. Hinsichtlich der Neubesetzung des Trainerpostens werde der DFB das Gespräch mit Jürgen Klopp suchen. Dieser habe bereits „seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme des Postens signalisiert“.
 
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Explosion in Monaco: Ukrainerin aus Deutschland verdächtigt

Nach der Explosion in Monaco mit Schwerverletzten suchen die Behörden eine Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland. Anders als zunächst gedacht, handle es sich bei der verdächtigen Person um eine Frau und nicht um einen Mann, sagte Morgan Raymon von der Staatsanwaltschaft Monaco. Die Verdächtige, die sich als Mann verkleidet hatte, werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.
„Nach ersten Erkenntnissen und Ermittlungen der monegassischen Strafverfolgungsbehörden hatten sich Bezüge nach Hessen ergeben“, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Hessen mit. Am Donnerstag sei im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens eine von der 39 Jahre alten Ukrainerin angemietete Wohnung im Main-Taunus-Kreis durchsucht worden. „Des Weiteren wurde ein von ihr genutztes Fahrzeug durchsucht und sichergestellt.“
Die Frau stehe im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, schrieb das LKA. Beweismittel seien an die monegassischen Behörden übergeben worden. „Die gesuchte Frau befindet sich aktuell auf der Flucht.“

Drei Schwerverletzte bei Explosion

Am Montagabend hatte es am Eingang eines Wohngebäudes eine heftige Explosion in Monaco gegeben. Drei Menschen wurden dabei schwer verletzt. Zuvor hatte eine Person dort den Angaben nach ein Paket abgelegt, später war sie geflohen. Ermittelt werde wegen versuchter Tötung und einer Sprengstoffstraftat.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Verdächtige nicht alleine gehandelt hat. Zwischenzeitlich nahmen sie zwei Männer fest. Weil diese aber wohl nicht aktiv an der Tat beteiligt waren, kamen sie wieder frei.
Zur Identität der Opfer hatte die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Nach Medienberichten in Monaco, Frankreich und der Ukraine soll es sich um einen ukrainischen Oligarchen, seine Ehefrau und einen Sohn des Paares handeln. (dpa/red)
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BKA warnt vor wachsender Gewalt türkeistämmiger Banden

Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet eine Zunahme von Straftaten und Gewaltdelikten junger türkeistämmiger Banden in Deutschland. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen BKA-Sprecher.
Seit Mitte des vergangenen Jahres sei in Deutschland verstärkt eine neue Form der Organisierten Kriminalität mit Bezügen zu türkeistämmigen Gruppierungen zu beobachten, teilte der Sprecher mit.

Mehr Schusswaffen und Erpressungen

Die Kriminalermittler stellen eine bundesweite Zunahme von Gewaltdelikten mittels Verwendung von Schusswaffen fest. Oftmals geht es demnach um Erpressungen oder Bedrohungen von türkischen mittelständischen Unternehmen, insbesondere in Städten mit einem hohen türkischen Bevölkerungsanteil.
Mitglieder dieser neuen kriminellen Gruppierungen stammen laut BKA ursprünglich aus der Türkei und werden aufgrund ihrer Altersstruktur durch türkische Medien auch als die „Mafia der neuen Generation“ und sogenannte „GenZ-Mafia“ bezeichnet.
Der Sprecher des Bundeskriminalamts sagte: „Im Vergleich zu klassischen Mafia-Gruppierungen, die oftmals hierarchisch strukturiert sind, vorrangig im Verborgenen agieren und öffentlichkeitswirksame Auftritte eher vermeiden, handelt es sich bei der sogenannten GenZ-Mafia oftmals um eher lose Netzwerke, die unter Nutzung von Social Media in Verbindung bleiben.“

Illegaler Waffenhandel aus der Türkei

Dabei greifen die organisierten Kriminellen laut BKA auch auf Schusswaffen aus der Türkei zurück. Der illegale Handel, die Verbreitung und letztlich die Verfügbarkeit illegaler Schusswaffen erhöhten in diesem Kontext zusätzlich die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, so der Sprecher.
Unter anderem würden in der Türkei produzierte Schreckschusswaffen wiederholt als voll-funktionsfähige, letale, illegal umgebaute Schusswaffen in Deutschland sichergestellt.
Der BKA-Sprecher hob hervor: „Daneben gewinnt aktuell das Phänomen illegal gefertigter Fälschungen von Schusswaffen an Bedeutung.“ Derartige Fälschungen von Schusswaffen seien bekannten Originalmodellen täuschend echt nachgebaut, jedoch außerhalb legaler Produktions- und Vertriebsstrukturen hergestellt.
Nach einer deutlichen Zunahme von Schusswaffenkriminalität waren Polizei und Justiz vor allem in Berlin zuletzt verstärkt gegen organisierte Kriminalität vorgegangen. Bei der Polizei wurde die Sondereinheit „Ferrum“ gegründet, die Staatsanwaltschaft zog mit der Ermittlungsgruppe „Telum“ nach.
Im Fokus von Razzien und Durchsuchungen standen nach Angaben der Ermittler Banden, deren Anführer von der Türkei aus agieren und die in Berlin und anderen Städten türkisch- und kurdischstämmige Ladeninhaber bedrohen, um hohe Geldsummen zu erpressen. (dts/red)
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Fund von Babyleiche: Legte die Mutter den Säugling dort ab?

Überraschende Wende nach dem Fund der Babyleiche in Renningen bei Stuttgart: Nun wird die Mutter des Säuglings verdächtigt, ihr eigenes drei Monate altes Kind selbst abgelegt und eine Entführung lediglich vorgetäuscht zu haben.
„Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnten keinerlei Hinweise auf eine Entführung des Säuglings erlangt werden“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. „Vielmehr wird nun gegen die 32-jährige Mutter des Kindes wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.“
Zweifelsfrei geklärt ist laut Polizei inzwischen, dass es sich bei dem gefundenen toten Jungen um das zwischenzeitlich vermisst gemeldete Baby handelt. Es sei durch einen DNA-Abgleich identifiziert worden, hieß es.
Unklar bleibt allerdings auch weiterhin, wie der Junge starb. Wurde er getötet? „Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an“, teilten die Ermittler mit.

Ermittler werten auch Zeugenaussagen aus 

Nun versuchen die 13 Experten in der Ermittlungsgruppe „Wagen“ Antworten auf die noch offenen Fragen zu finden. Das tote Kind war am Freitag nach einer stundenlangen Suchaktion entdeckt worden. Die Mutter hatte ausgesagt, das Baby sei am späten Abend in einem unbeaufsichtigten Moment aus seinem Kinderwagen verschwunden. Lange Zeit war danach unklar, wo das Kind sein könnte.
Mit Hilfe von speziellen Vermessungen am Fundort der Leiche haben Experten des Landeskriminalamts zuletzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein dreidimensionales Modell erstellt. Dadurch können sich mögliche Abläufe rekonstruieren lassen. Zudem werden mehrere Zeugenhinweise ausgewertet.
Polizei und Staatsanwaltschaft machen bislang keine Angaben dazu, ob sich die nun verdächtigte Mutter zum Verschwinden des Kindes äußert. (dpa/red)
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Zunahme von Schüssen in Berlin – rund 30 Verdächtige in Haft

Immer wieder fallen auf den Berliner Straßen Schüsse – deswegen gibt es eine eigene Ermittlergruppe. Rund drei Monate nach der Gründung bei der Staatsanwaltschaft befinden sich 29 Verdächtige in Untersuchungshaft.
Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Insgesamt bearbeiten die Juristen 126 Verfahren (Stichtag 27. Mai). In acht weiteren Fällen wurde Anklage erhoben, wie es weiter hieß.
In einem Fall begann am Dienstag vor dem Landgericht Berlin der Prozess: Es geht um Schutzgelderpressung und Schüsse als Denkzettel. Vier Männer im Alter von 21 bis 26 Jahren stehen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung vor Gericht.

Spezialisten bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungsgruppe „Telum“ (lateinisch für „Angriffswaffe“) wurde Ende Februar eingerichtet, um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zu verstärken. Die Staatsanwaltschaft reagierte damit auf die Sondereinheit des Landeskriminalamts „Ferrum“ (lateinisch für „Eisen“), die es seit November 2025 gibt. Beide Gruppen arbeiten eng zusammen.
Die Berliner Polizei richtete „Ferrum“ ein, nachdem die Schusswaffengewalt in der Hauptstadt deutlich zugenommen hatte. Hintergrund waren wiederholte Straftaten gegen türkisch-kurdische Gewerbetreibende, insbesondere Schüsse auf deren Lokale durch mutmaßlich türkisch-kurdische Mitglieder der organisierten Kriminalität.

Mehr als 40 Mal scharf geschossen

In diesem Jahr wurde nach Polizeiangaben bereits in 46 Fällen aus Handfeuerwaffen scharf geschossen, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete. Im Gesamtjahr 2025 registrierte die Berliner Polizei demnach 37 solcher Fälle.
Insgesamt zählte die Polizei im vergangenen Jahr 1.119 Fälle von Schusswaffengebrauch, etwas mehr als die Hälfte waren Drohungen, in 515 Fällen wurde geschossen. Das waren insgesamt 68 Prozent mehr Straftaten, bei denen mit Waffen gedroht oder geschossen wurde, als im Vorjahr 2024.
Die Entwicklung wirkt sich auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung aus. Nach dem Bericht der „Berliner Morgenpost“ ziehen erste Unternehmen und Vermieter in betroffenen Gebieten Konsequenzen.
Die Zeitung zitiert aus dem Schreiben eines Vermieters eines Gebäudes in der Neuköllner Hermannstraße, in dessen Umgebung es zu Schussabgaben kam: „Wir nehmen die Situation rund ums Haus sehr ernst.“ Man beobachte die veränderte Dynamik in der Nachbarschaft laufend und stehe deshalb verstärkt im Austausch mit der Polizei und dem Sicherheitsdienst, heißt es dort weiter.
Weitere Maßnahmen würden geprüft. Den Mietern wird empfohlen, auf die Umgebung zu achten, die Zugänge zum Gebäude verschlossen zu halten und keinen unbefugten Personen Zutritt zu gewähren.

Festnahmen in vergangenen Tagen

Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen unterdessen, den Druck zu erhöhen. Am vergangenen Wochenende gab es erneut einen sogenannten Verbundeinsatz mit Schwerpunkten in Neukölln und Kreuzberg. Dabei wurden laut „Berliner Morgenpost“ fast 200 Menschen kontrolliert und fünf Verdächtige festgenommen.
Am Mittwoch wurde dann in Berlin ein 38-Jähriger in Schöneberg festgenommen, der im März auf zwei Brüder in Kreuzberg geschossen haben soll. Ende Mai wurden nach Schüssen im Graefekiez vier Verdächtige gefasst.
Aktuell erhoffen sich die Ermittler durch einen Zeugenaufruf Hinweise auf die Täter von Schüssen am 25. Mai in Kreuzberg im Bereich der Urbanstraße.
Ein wichtiger Schlag gegen eine mutmaßliche Bande von sogenannten Schutzgeld-Erpressern gelang Mitte Mai bei dem bislang größten Einsatz mit rund 570 Einsatzkräften. Neun verdächtige Männer im Alter von 23 bis 63 Jahren wurden festgenommen.
Es geht unter anderem um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Polizei beschlagnahmte Drogen, Bargeld, eine Schusswaffe, Schusswaffenteile, Schreckschusswaffen, zwei Autos sowie Datenträger und Handys. (dpa/red)
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gesellschaft

Mutmaßliches Gewaltverbrechen an Berliner Unternehmer: Zweiter Verdächtiger in Haft

Nach dem mutmaßlichen gewaltsamen Tod eines in Berlin verschleppten Unternehmers haben Ermittler einen zweiten Tatverdächtigen festgenommen.
Es handelt sich um einen 32-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag, 1. Juni, in der Hauptstadt mitteilten. Der Verdächtige kam demnach bereits am Freitag in Untersuchungshaft.
Ein 40-jähriger erster Verdächtiger war bereits Mitte Mai festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.

Unternehmer seit April vermisst

Hintergrund ist die mutmaßliche Entführung eines Unternehmers, der nach Ermittlerangaben am 23. April in einem Waldstück in Berlin von mehreren Männern in einen Transporter gezerrt und anschließend vermisst wurde.
Etwa einen Monat später wurde in einem Wald nahe der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ein Leichnam gefunden, bei dem es sich um den mutmaßlich Entführten handeln könnte.
Die Identitätsfeststellung dauere aber weiterhin an, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Diese sei ein Bestandteil der weiterhin laufenden Ermittlungen. (afp/red)
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Geldwäsche-Verdacht gegen Überweisungsdienst Wise: Belgische Justiz ermittelt

Die belgische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Geldwäsche gegen den europäischen Zweig des Überweisungsdienstleisters Wise.
Die Ermittlungen laufen schon seit dem vergangenen Jahr und „nähern sich ihrem Ende“, wie die Staatsanwaltschaft der AFP am Montag, 1. Juni, bestätigte. Der Aktienkurs des Unternehmens an der Londoner Börse brach bis Montagmittag um fast 15 Prozent ein.
Zuvor hatten Investigativjournalisten mehrerer europäischer Medien berichtet.

Mutmaßlich unterlassene Meldung verdächtiger Geldtransfers

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben, ob Wise verdächtige Überweisungen im großen Stil nicht gemeldet und damit gegen die Anti-Geldwäschegesetze der EU und Belgiens verstoßen hat.
Dabei geht es demnach um Überweisungen, die mutmaßlich im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und Drogenhandel stehen.
Wise hat seinen Hauptsitz in London, die Ermittlungen betreffen des EU-Zweig des Unternehmens mit Sitz in Brüssel.
Die belgischen Ermittler waren den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge auf den Dienstleister aufmerksam geworden, weil Ermittler aus mehr als 30 anderen Ländern in zahlreichen Fällen um Unterstützung in Brüssel baten, weil Wise-Konten in ihren Strafverfahren auftauchten.

Unternehmen weist Vorwürfe zurück

Das Unternehmen in London bezeichnete die Ermittlungen am Montag als „Teil des laufenden Geschäftsbetriebs“. Sie deuteten „weder auf eine Nichteinhaltung der Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung noch auf sonst irgendein Fehlverhalten“ hin, teilte Wise weiter mit.
Die Ermittlungen dauerten zudem noch an. „Stand heute wurden uns keine konkreten Schlussfolgerungen vorgelegt.“
Wise zählt weltweit mehr als 19 Millionen aktive Kunden, die international Geld hin und her schicken. Pro Tag wickelt der Dienstleister nach eigenen Angaben etwa 4,7 Millionen Transaktionen ab. (afp/red)
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Gericht lässt Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer zu

Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Berlin habe eine entsprechende Anklage zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag, 29. Mai, mit.

Staatsanwaltschaft wirft Scheuer Lüge vor

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker demnach vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.
Scheuer weist den Vorwurf zurück. Sein Rechtsanwalt hatte bereits im August, als die Anklage bekannt wurde, erklärt, dass sein Mandant dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegentrete.

Prozessbeginn noch offen

Ein genauer Termin für den Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer steht noch nicht fest. Man sei dazu mit den Beteiligten noch in der Absprache, hieß es weiter.
Das CSU-Prestigeprojekt Pkw-Maut der damaligen schwarz-roten Bundesregierung war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst.
Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.

„Bewusste Falschaussagen“

Kritisiert wurde vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben.
Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. (dts/red)
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Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch – Tierschützer protestieren

Nach dem Ausbruch eines Tigers in der Nähe von Leipzig ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.
Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehe eine 52-jährige Frau, sagte Sprecherin Vanessa Fink. Ob es sich dabei um die Besitzerin des Tigers, eine Dompteurin, handele, ließ sie offen.
Unterdessen fordern Tierschützer Konsequenzen aus dem dramatischen Geschehen.
Die Polizei hatte am Sonntag, 17. Mai, in der Ortschaft Dölzig einen Tiger erschossen, der zuvor aus dem Gehege der ehemaligen Zirkus-Artistin entkommen war.
Bei dem Ausbruch war ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt worden. Er erlitt laut Feuerwehr Biss- und Kratzverletzungen und war bisher nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vernehmungsfähig.
In der Anlage nahe der Autobahn 9 leben jetzt noch acht Tiger, wie das Landratsamt Nordsachsen mitteilte.

Dompteurin nannte Tiger einen „Angsthasen“

Die Besitzerin des entlaufenen Tigers, die Dompteurin Carmen Zander, bestätigte der „BILD“, dass es sich um eines ihrer Tiere gehandelt habe.
„Ja, es war mein Sandokan“, zitierte sie die Zeitung. Anfragen der dpa ließ sie unbeantwortet.
Laut Zanders Internetauftritt handelte es sich um einen neun Jahre alten, rund 280 Kilogramm schweren Tiger.
Sie bezeichnete ihn in einer Charakterisierung als „Angsthase“. „Wenn er etwas nicht einschätzen kann, ist er schnell überfordert und wird unsicher. Ein Angriff kann von daher schneller und unerwarteter ausgelöst werden.“

Tierschützer fordern Konsequenzen

Tierschutzorganisationen fordern ein Verbot privater Wildtierhaltungen. Der Fall zeige erneut, dass die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen weder tierschutzgerecht noch sicher sei, erklärte Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Die Organisation Vier Pfoten rief zu einer Demonstration vor dem Tiger-Gehege in einem Gewerbegebiet auf.
„Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, braucht es endlich ein grundsätzliches Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere sowohl im Zirkus als auch in Privathand. Zudem muss eine bundesweite Positivliste eingeführt werden, die klar regelt, welche Tierarten überhaupt privat gehalten werden dürfen“, erklärte Kuhn.

Was führte zu dem Ausbruch?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Gelände Dölzig bis in die Nacht hinein durchsucht.
„Gegenstand der Ermittlungen wird unter anderem die Frage nach dem konkreten Ablauf des Geschehens sein sowie die Frage nach der Rolle des Geschädigten. Zu klären ist ebenfalls, ob gegen etwaige Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde“, teilte Fink mit.
Laut Polizei hatte sich der Mann „berechtigt“ in dem Tigergehege aufgehalten.
Was mit dem erschossenen Tiger geschehen werde, sei noch nicht endgültig geklärt, sagte Fink. „Hierzu befinden sich die Beteiligten momentan in der Abstimmung.“

Tigerhaltung erfüllt Mindestanforderungen nicht

Die Tigerhaltung genügt nach Behördenangaben nicht den Anforderungen. Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgetragen worden, dies zu ändern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit.
Nach Angaben der Tierrechtsorganisation Peta ist das private Halten von Raubkatzen in 7 von 16 deutschen Bundesländern erlaubt. Sachsen gehört dazu.
Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen“ untergebracht werden. Was das konkret für Tiger bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor.
Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran.
Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein.

Wie geht es mit den Tigern weiter?

Was mit den übrigen acht Tigern in Dölzig nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen.
„Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten“, erklärte das Amt. (dpa/red)
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16-Jähriger stirbt bei Autounfall in Mecklenburg-Vorpommern

Ein 16-jähriger Autofahrer ist in Mecklenburg-Vorpommern bei einer Kollision mit einem Baum ums Leben gekommen.
Wie die Polizei in Rostock am Freitag mitteilte, war der Jugendliche spät in der Nacht auf einer Kreisstraße zwischen Garlitz und Brömsenberg mit einem 15-jährigen Beifahrer unterwegs, als er aus unklarer Ursache von der Fahrbahn abkam und an den Baum fuhr. Der Fahrer starb vor Ort.
Der 15-Jährige wurde mit leichten Verletzungen per Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Die Staatsanwaltschaft schaltete einen Sachverständigen zur Klärung der genauen Unfallursache ein. Das Auto wurde beschlagnahmt.
Die betroffene Straße war für mehrere Stunden voll gesperrt. Die Ermittlungen dauerten an. Der Sachschaden wurde auf etwa 8.000 Euro geschätzt. (afp/red)