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Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt


In Kürze:

  • Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
  • Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
  • CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.

 
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.

Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts

Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.

Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.
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Beerdigt das „Lügenfritz“-Urteil demnächst den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“?


In Kürze:

  • Gerichtsurteil: 30 Tagessätze für Bezeichnung von Merz als „Lügenfritz“
  • Regierungskritiker und Oppositionspoliker erstatten Selbstanzeige
  • CDU-Politiker fordern Abschaffung von Paragraf 188

 
Ein Gerichtsurteil aus Öhringen in Baden-Württemberg hat die Diskussion um die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Zukunft des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen in Deutschland neu entfacht.
Ein bislang namentlich nicht in Erscheinung getretener Facebook-Nutzer hatte im Zusammenhang mit einem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ gebraucht. Das Amtsgericht Öhringen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in bislang unbekannter Höhe.
Der „Tagesspiegel“ hatte als erstes Medium über das Urteil berichtet. Demnach ist die Strafe laut Staatsanwaltschaft inzwischen rechtskräftig. Das Amtsgericht habe seine Entscheidung auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) gestützt, also auf Beleidigung einer Person des politischen Lebens. Das Amtsgericht Öhringen sei auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Heilbronn aktiv geworden.

Regierungskritiker wollen Grenzen der Meinungsfreiheit ausloten

Andere Schmähworte, wie Pinocchio oder Lügen-Kasper, die im gleichen Zusammenhang auf Facebook fielen, hatten zu keiner Verurteilung geführt, ein Verfahren wegen des Begriffs „Lackaffe“ war gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt worden. Nun stellt sich die Frage, welche Worte in Deutschland noch erlaubt sind, wenn jemand seinen Unmut über Politiker verbal oder schriftlich äußert.
Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz kündigte am Mittwoch, 3. Juni, auf X an, dass er Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Köln, am nächsten Tag „sicherheitshalber auch noch bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn“, stellen werde.
In seinem ersten X-Beitrag über seine Selbstanzeige begründete er den Schritt damit, dass er „Merz mehrfach als Lügenfritz bezeichnet habe und das auch künftig weiter tun werde“. Er wolle diese Frage geklärt haben. Dahinter setzte Haintz den Hashtag „#188MussWeg“.

Paragraf 188 unter Druck

Dass der im Volksmund „Majestätsbeleidigung“ getaufte Paragraf 188 StGB abgeschafft werden sollte, sagt auch Constanze Geiert (CDU), die sächsische Justizministerin. Sie reichte erst kürzlich einen entsprechenden Reformantrag für die kommende Justizministerkonferenz ein.
Inzwischen schloss sich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem Chor der 188er-kritischen Stimmen an. Im Interview mit der „WELT“ sagte Linnemann, dass die Menschen über den Paragrafen den Kopf schütteln würden. Sie hätten das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Angesprochen auf das „Lügenfritz“-Urteil, sagte Linnemann:
„Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf“.
Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.

Widerstand im Netz

Der breiten Kritik am „Lügenfritz“-Urteil hatten sich nicht nur die AfD-Politiker wie Beatrix von Storch, sondern auch der Satiriker Tim Kellner, der Unternehmensberater Markus Krall sowie der Journalist Benedikt Brechtken angeschlossen.

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Auch jenseits des großen Teichs sorgte das „Lügenfritz“-Urteil aus der Provinz für Aufmerksamkeit. Sarah B. Rogers, Staatssekretärin für internationale Öffentlichkeitsarbeit in der Regierung Trump, nannte das Urteil auf X als ein Beispiel für „die Art von Dingen, auf die sich die deutsche Zensur erstreckt“.

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Ist Politikerbeleidigung bald keine eigene Straftat mehr?


In Kürze:

  • Sachsens Justizministerin Constanze Geiert für Reform des Strafrechts für Beleidigungsdelikte
  • Speziell der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 StGB soll weichen
  • Vorstoß wird Thema bei der Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister in Hamburg

 
Die sächsische Staatsministerin für Justiz, Prof. Constanze Geiert (CDU), will bundesweit einen neuen strafrechtlichen Rahmen für Beleidigungsdelikte durchsetzen. Insbesondere der Straftatbestand der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) sollte ihrer Meinung nach wieder abgeschafft werden. Der „Stern“ hatte als erstes Medium darüber berichtet.
Ein Sprecher des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz bestätigte auf Anfrage von Epoch Times, dass Geierts Beschlussvorschlag unter dem Titel „Reform der Beleidigungsdelikte – Abschaffung der Politikerbeleidigung“ rechtzeitig vor der nahenden Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister eingereicht worden sei. Auch dem Bundesjustizministerium sei das Papier zur Kenntnis gegeben worden. Es sei aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Beratungen ab 11. Juni

Das zweitägige Ministertreffen, die sogenannte JuMiKo, findet ab Donnerstag, 11. Juni, in Hamburg statt. Dann wird sich also auch Stefanie Hubig (SPD), die Chefin des Bundesjustizministeriums (BMJV), als Konferenzgast mit Geierts Antrag auf Prüfung einer grundlegenden Reform für den Umgang mit Beleidigungsdelikten auseinandersetzen.
Eine Sprecherin des BMJV verwies nach Anfrage von Epoch Times auf eine frühere Stellungnahme, die Hubig Anfang März gegenüber „T-online“ abgegeben hatte. Die Ministerin hatte sich damals zumindest offen dafür gezeigt, die Effekte des Paragrafen 188 StGB im Auge zu behalten:
„Natürlich müssen wir uns fortwährend fragen, ob wir damit das Richtige erreichen, oder ob es einer Korrektur bedarf.“

Kerngedanke: Paragraf 188 abschaffen oder wenigstens beschränken

Derzeit sieht Paragraf 188 (1) StGB im Falle einer gerichtlich festgestellten Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens unter bestimmten Umständen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Dauer vor. Der allgemeine Beleidigungsparagraf 185 kennt dagegen ein Maximalstrafmaß von „nur“ zwei Jahren Haft.
Nach dem Beschlussvorschlag aus Sachsen soll nun geprüft werden, ob eine „Anpassung der Gesetzessystematik des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuches in Betracht kommt“. Dieser Abschnitt umfasst die Paragrafen 185 bis 200 des StGB.
Nach Informationen des „Stern“ würde Geiert schon ein präziser gefasster Paragraf 185 allein genügen, um Beleidigungsdelikte auch gegen Politiker weiter angemessen sühnen zu können. Der im Volksmund als „Majestätsbeleidigungsparagraf“ bekannte 188 StGB könne von daher abgeschafft oder zumindest beschränkt werden. Geiert regte diesbezüglich an, den Wirkungsbereich des Paragrafen 188 StGB auf jene Äußerungen zu begrenzen, die dazu dienen könnten, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“.

Aktuelle Regel wenig effektiv, aber kontraproduktiv im Sinne der Meinungsfreiheit?

Geiert begründete ihren Reformvorstoß gegenüber dem „Stern“ mit zwei Hauptargumenten. Erstens habe das 2021 wiedereingeführte Sonderstrafmaß für Politikerbeleidigungen entsprechende Attacken auf Amts- und Mandatsträger bislang auch nicht „effektiv“ verhindern können. Zum Zweiten könne die Meinungsfreiheit geschwächt werden, wenn bei den Bürgern der Eindruck entstehe, dass im Rahmen politischer Debatten „eine polemische Auseinandersetzung nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei.
Wenn man nun die gesamte „Systematik der Beleidigungsdelikte“ reformiere, diene dies aus Sicht Geierts zugleich zur Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und zur Stärkung der Meinungsfreiheit, wie der „Stern“ die Meinung der sächsischen Jura-Professorin skizzierte.

Wenn Meinungsäußerungen zu Straftaten werden können

Das Thema Politikerbeleidigung hatte erst vor wenigen Tagen wieder für Schlagzeilen gesorgt. Es ging dabei um Schmähworte, die unzufriedene Bürger im Internet gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerichtet hatten.
Nach Informationen des „Tagesspiegel“ wertete etwa das Amtsgericht Öhringen die Bezeichnung „Lügenfritz“ in einem Facebook-Kommentar als strafbare Beleidigung. Deren Urheber müsse 30 Tagessätze Strafe zahlen. Kurz zuvor hatte das Amtsgericht Heilbronn ein ähnliches Strafmaß für das Wort „Lackaffe“ ausgesprochen, das Verfahren aber gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt.
Vor dem Hintergrund dieser Neuigkeiten wies der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel auf seinem X-Kanal darauf hin, dass „scharfe, polemische, auch überspitzte“ Äußerungen grundsätzlich von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt seien. Das gelte auch für Werturteile mit einem tatsächlichen „Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf“, wie er etwa in dem Wort „Lügenfritz“ zum Ausdruck komme. Seiner Einschätzung nach habe das Öhringer Amtsgericht also „gepatzt“.
Steinhöfel nutzte die Debatte für eine Generalkritik an der Alltagspraxis in deutschen Gerichten:
„‚Pinocchio‘ und ‚Lügen-Kasper‘ eingestellt, ‚Lügenfritz‘ verurteilt, ‚Lackaffe‘ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.“
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dts waren im Laufe des Jahres 2025 genau 6.246 Meldungen auf Grundlage von Paragraf 188 bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) eingegangen. Die ZMI ist Teil des Bundeskriminalamts. 2024 waren dort lediglich 4.439 Meldungsfälle angekommen, 2023 sogar nur 2.598. Im ersten Jahr ihres Bestehens, 2022, hatte die ZMI 1.404 Meldungen auf Basis des Politikerbeleidigungsparagrafen erhalten. Die Tendenz ist also stark steigend – und verursacht viel Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden.

AfD-Antrag auf 188er-Abschaffung jüngst am Widerstand der Union gescheitert

Der jüngste Versuch, den von Anfang an umstrittenen Paragraf 188 zu streichen, war Ende Januar 2026 erfolglos geblieben. Damals hatte die AfD-Fraktion im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt (BT-Drucksache 21/652, PDF).
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wies in seiner Rede vor dem Plenum darauf hin, dass der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn, also ein Parteikollege Geierts, wenige Wochen zuvor gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ ebenfalls für das Aus des Paragrafen 188 geworben hatte. Von Brandners Argumentation ließen sich aber weder die Angehörigen der CDU/CSU-Fraktion noch die übrigen Nicht-AfD-Parlamentarier beeindrucken. Am Ende stimmten alle Abgeordneten mit Ausnahme der AfD-MdBs nach teils hitzigen Debatten gegen den AfD-Antrag.
Vor rund anderthalb Jahren hatte es auch einen politischen Vorstoß in die entgegengesetzte Richtung gegeben. Damals sprach sich die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) dafür aus, Beleidigungsdelikte gegen Politiker noch leichter bestrafen zu können. Strenger als bei Delikten gegen gewöhnliche Bürger sollte ihrer Meinung nach auch dann durchgegriffen werden, wenn das öffentliche Wirken eines Politikers nicht „erheblich erschwert“ wird, wie es 188 StGB voraussetzt.

2021: Paragraf 188 um Beleidigung erweitert

Paragraf 188 StGB war durch das am 30. März 2021 erlassene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ unter der damaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erweitert worden.
Hatte sich der Paragraf bis dahin auf hohe Strafen für üble Nachrede und Verleumdung beschränkt, galt nun auch die Beleidigung von Personen des politischen Lebens als besonders strafwürdig. Die Politikerbeleidigung wurde zudem zu einem sogenannten „relativen Antragsdelikt“ erhoben: Die Staatsanwaltschaft kann von Amts wegen ermitteln, sofern sie ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung erkennt. Einer eigenen Strafanzeige durch den mutmaßlich Geschädigten bedarf es somit nicht mehr.
Paragraf 188 im Wortlaut:
  1. Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
  2. Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Kanzler Merz als „Lackaffe“ bezeichnet: Gericht verhängt 30 Tagessätze gegen Facebook-Nutzer

Weil er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in einem Facebook-Kommentar als „Lackaffe“ bezeichnete, sieht sich der Urheber nun einem Strafverfahren gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ging diese Äußerung zu weit.
Die Konsequenz: Sie ließe einen Strafbefehl wegen Beleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) verhängen.
Das Polizeipräsidium Heilbronn veröffentlichte im Oktober 2025 einen Beitrag auf ihrer Facebook-Seite über den Besuch des Kanzlers in der Stadt und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen. Etwa 400 Menschen kommentierten den Beitrag.

Behörden prüften 38 Kommentare auf strafrechtliche Relevanz

Bei der Untersuchung der Kommentare fanden die Behörden laut „tagesschau“ bei 38 Beiträgen mögliche strafrechtliche Relevanz. Einige Kommentare bewerteten sie dann als zulässige Meinungsäußerung und stellten die Verfahren ein. Dazu gehört etwa der Vergleich des Bundeskanzlers mit „Pinocchio“, einer Märchenfigur, der beim Lügen die Nase wächst. Andere Aussagen hielten sie für strafrechtlich relevant. Ein Strafbefehl ist bislang nur gegen eine Person bekannt geworden, deren Identität nicht veröffentlicht wurde.
Die Bezeichnung „Lackaffe“ ordnete die Staatsanwaltschaft als Beleidigung ein. Sie begründete dies damit, dass die Äußerung keinen sachlichen Bezug zur politischen Tätigkeit des Betroffenen aufweise und eine persönliche Herabsetzung darstelle. Auf dieser Grundlage beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl, den das Gericht erließ. Dieser sieht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen vor.
Der Strafbefehl ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Betroffene Einspruch eingelegt hat. Zur Höhe der Tagessätze machte die zuständige Staatsanwältin laut „tagesschau“ keine Angaben. Es könnten Rückschlüsse über die Höhe seiner Einkünfte gezogen werden, begründete sie.

Geldstrafen für soziale Zwecke gespendet

Die hier aufgeführten Äußerungen sind bislang die Einzigen, von denen bekannt wurde, dass sie während Merz‘ Amtszeit als Kanzler Strafverfahren nach sich zogen. Während seiner Zeit als Oppositionsführer stellte er hingegen Hunderte Strafanträge wegen Beleidigungen gegen seine Person, wie die „WELT“ im November 2025 berichtete.
In einigen Fällen ordneten Ermittlungsbehörden anschließend Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten an. Eine dieser Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Äußerung „drecks Suffkopf“ erklärte ein Gericht später für rechtswidrig.
Laut „WELT“ bestätigte das Abgeordnetenbüro die Vorgänge. So habe Merz in der vergangenen Legislaturperiode „einige Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. Ein Sprecher betonte in dem Zusammenhang, dass er Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet hat“.
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Beleidigung von Bundeswehrsoldaten: Polizei lässt heimlich gefilmtes Video löschen

Ein Internetvideo, das eine anlasslose Beleidigung von vier Bundeswehrsoldaten auf offener Straße zeigt, hat die Polizei in München auf den Plan gerufen.
Wie die Beamten in der bayerischen Hauptstadt am Sonntag, 17. Mai, mitteilten, ermitteln sie gegen den 46-jährigen mutmaßlichen Urheber; sie setzten die Löschung des Videos um.
Die Aufnahme des Verdächtigen war demnach zwischenzeitlich von mehr als 200.000 Nutzern aufgerufen worden.

Soldaten heimlich gefilmt

Nach Polizeiangaben ging der zunächst noch unbekannte Mann am Freitag auf einer Straße im Stadtteil Ludwigsvorstadt auf die uniformierten Soldaten zu und beleidigte sie.
Wie sich später herausstellte, filmte er dies heimlich mit seinem Mobiltelefon und veröffentlichte das Video mit den klar erkennbaren Bundeswehrangehörigen auf einer Videoplattform im Internet. Daraufhin nahm die Münchner Polizei die Ermittlungen auf.
Die Beamten identifizierten einen 36-jährigen kasachischen Staatsbürger als mutmaßlichen Urheber.

Polizei lässt Aufnahme löschen

Gegen ihn wird nun wegen Beleidigung sowie eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz ermittelt. Dies bezieht sich auf den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der unfreiwillig abgebildeten Soldaten.
Das Video wurde vor diesem Hintergrund gelöscht, zum möglichen Motiv des Verdächtigen äußerten sich die Beamten nicht. (afp/red)