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EU-Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt. Die Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.
Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.

Flug verspätet?

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei größeren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei.
Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).
Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde – solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Anders ans Ziel kommen

Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren.
Die Reisebedingungen müssen vergleichbar sein – also beispielsweise Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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EU-Regelungen für Fluggäste: Wann gibt es Anspruch auf Entschädigung?

Kostenlose Familiensitzplätze und schnellere Entschädigungen: Das Europaparlament stimmt am Dienstag über neue gesetzliche Rechte für Fluggäste ab. Die große Reform blieb nach jahrelangen Verhandlungen aus, die fälligen Entschädigungen bei Verspätungen werden trotz lauter Beschwerden der Fluggesellschaften nicht angetastet.

Wann gibt es einen Anspruch auf Entschädigung?

Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere eine pauschale Entschädigung beantragen, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Für Flüge bis 1.500 Kilometer gilt ein Anspruch in Höhe von 250 Euro, für Flüge bis 3.500 Kilometer bekommen Passagiere 400 Euro und für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 Kilometern 600 Euro. Das gilt auch bei Flügen, die weniger als zwei Wochen vor Abflug gestrichen werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die sogenannten außergewöhnlichen Umstände. Das sind etwa Naturkatastrophen oder Sicherheitsrisiken am Start- oder Zielort. Ein Streik der Angestellten der Fluggesellschaft selbst ist kein außergewöhnlicher Umstand, ein Streik anderer Beschäftigten wie etwa beim Sicherheitspersonal des Flughafens häufig aber schon. Ein technischer Defekt am Flugzeug ist kein solcher Umstand.

Was soll sich ändern?

Die EU will dafür sorgen, dass mehr Passagiere ihren Anspruch geltend machen können. Fluggesellschaften werden deshalb verpflichtet, ihre Passagiere höchstens vier Tage nach Ankunft zu informieren, wo sie eine Entschädigung beantragen können. Sie haben danach 30 Tage Zeit, um entweder die Entschädigung zu zahlen oder den Antrag begründet abzulehnen.

Und wenn ich meinen Flug verpasse?

Dann gibt es keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wer einen Hin- und Rückflug gebucht hat und den Hinflug verpasst, kann aber eine Erstattung für den nicht genutzten Rückflug beantragen. Passagiere, die trotz verpasstem Flug an ihren Zielort gelangt sind, können den Rückflug nutzen.

Was gilt für das Handgepäck?

Auch hier gibt es nur kleine Änderungen, Forderungen nach einer einheitlichen Größe für Handgepäckkoffer setzten sich nicht durch. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Fluggesellschaften bei der Buchung je einen Preis ohne und mit zusätzlichem Handgepäck anbieten sollen.

Welche Rechte haben Familien?

Eltern können künftig kostenlos einen Sitzplatz neben ihren Kindern buchen. Billigfluggesellschaften verlangten dafür bislang teils zusätzliche Gebühren, gerieten deshalb aber bereits ins Visier der Behörden. In Großbritannien strich Ryanair die Gebühr kürzlich, nachdem die dortige Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung begonnen hatte.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Abstimmung im Europaparlament ist die letzte politische Hürde für die Reform. Der Rat der 27 EU-Staaten hat schon grundsätzlich zugestimmt, muss das Gesetz aber noch einmal formal absegnen.
(afp/red)
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85.000 E-Auto-Neuzulassungen im Juni dank Kaufprämie

Die staatliche Kaufprämie und auch die hohen Spritpreise haben einen neuen E-Auto-Boom ausgelöst. Im Juni wurden knapp 85.000 reine Elektroautos neu zugelassen, ein Plus von rund 78 Prozent im Vorjahresvergleich, wie das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA) am Freitag mitteilte. Ihr Marktanteil betrug damit 28,4 Prozent.
Das sei der dritthöchste je gemessene Wert, erklärte das Beratungsunternehmen EY. Einschließlich der Plugin-Hybride lag der Marktanteil von Neuwagen mit Stecker bei rund 39 Prozent. „Fast vier von zehn Neuwagen fahren also ganz oder teilweise elektrisch.“
Auch insgesamt legten die Autoneuzulassungen im Juni stark zu: um fast 16 Prozent im Vorjahresvergleich auf knapp 297.000 Pkw. Das liege aber auch daran, dass der Juni in diesem Jahr zwei Arbeitstage mehr hatte, erklärte EY.
Die Neuzulassungen von Autos mit Benzinmotor schrumpften um 17 Prozent, die von Diesel-Pkw um rund fünf Prozent. Benziner hatten damit im Juni einen Marktanteil von 20,5 Prozent bei den Neuwagen, Diesel von rund elf Prozent.

Kaufprämie sorgt für Schub

Das Marktwachstum bei den E-Autos sei „in erster Linie steuerfinanziert“, betonte EY-Experte Constantin Gall. Das Budget für die staatliche Kaufprämie sei aber begrenzt, „angesichts knapper öffentlicher Kassen“ sei eine Verlängerung unwahrscheinlich. „Und wenn es keine staatliche Unterstützung mehr gibt, wird der E-Auto-Markt einbrechen, wie wir es schon früher erlebt haben.“
Die staatliche E-Auto-Förderung kann seit dem 19. Mai beantragt werden, gilt aber rückwirkend für seit dem 1. Januar zugelassene Autos. Die Förderung richtet sich vor allem an Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen und kann je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen 1500 bis 6000 Euro betragen. Bis 2029 stehen dafür drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erklärte, bislang seien knapp 73.000 Anträge registriert worden. Fast die Hälfte der Anträge stamme laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro.
Die Händler zeigten sich deutlich optimistischer: „Die Dynamik im Automobilhandel hat spürbar zugenommen. Die anfängliche Zurückhaltung vieler Kundinnen und Kunden gegenüber Elektromobilität ist einer wachsenden Offenheit und konkreten Kaufbereitschaft gewichen“, erklärte ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Die Elektromobilität sei im Markt angekommen und entwickle sich zunehmend zu einem tragenden Segment des Neuwagengeschäfts.

Chinesische Hersteller holen auf

Deutsche E-Auto-Hersteller sind im Preissegment unterhalb von 25.000 Euro nicht vertreten, dort bieten laut EY vor allem chinesische Anbieter „vollwertige Elektrofahrzeuge“ an. Der Absatz chinesischer Autobauer wie BYD oder Leapmotor stieg im Juni demnach um 68 Prozent, der Absatz deutscher Autobauer um 15 Prozent.
Der Marktanteil der chinesischen Anbieter ist aber mit 7,2 Prozent im Juni immer noch recht klein. Der Absatz von Tesla vervierfachte sich im vergangenen Monat sogar – mit 7768 Autos lag der Marktanteil bei 2,6 Prozent. (afp/red)
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Erster Mittagssprung nach Tankrabatt fällt eher klein aus

Der befürchtete extreme Preissprung bei Benzin und Diesel am ersten Mittag nach Ende des Tankrabatts ist ausgeblieben. Im Gegenteil: Die Kraftstoffe verteuerten sich bei der typischen Erhöhung zur Mittagszeit etwas weniger als in den Tagen zuvor, wie aus Daten des ADAC hervorgeht. Das liegt allerdings auch daran, dass sie davor viel weniger gesunken waren, als sonst üblich.
Um 12.15 Uhr kostete ein Liter E10 im bundesweiten Durchschnitt 2,15 Euro. Das waren 18,2 Cent mehr als vor dem Preissprung um 11.45 Uhr. Diesel verteuerte sich um 20,4 Cent auf 2,11 Euro pro Liter. Am Montag und Dienstag waren die Mittagssprünge bei beiden Kraftstoffen etwas höher ausgefallen.
Nach dem Mittagssprung war Super E10 um 11,7 Cent pro Liter teurer als zum gleichen Zeitpunkt am Dienstag, Diesel um 12 Cent. Das ist sogar etwas weniger als am Vormittag. Wegen der zuletzt abweichenden Preismuster sind Vergleiche allerdings weniger aussagekräftig als sonst. (dpa/red)
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Inflation schwächt sich im Juni auf 2,3 Prozent ab

Die Verbraucherpreise in Deutschland sind im Juni nicht mehr ganz so schnell gestiegen. Die Inflationsrate beträgt im Vergleich zum Vorjahresmonat 2,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt auf Grundlage vorläufiger Daten berichtet.
Der Preisdruck auf Verbraucher hat damit nachgelassen. Im Mai waren die Verbraucherpreise noch um 2,6 Prozent zum Vorjahresmonat gestiegen und im April sogar um 2,9 Prozent – die höchste Rate seit Januar 2024.
Insbesondere Tanken war mit dem Ölpreisschock wegen des Iran-Kriegs sprunghaft teurer geworden. Im Juni kosteten Haushaltsenergie und Sprit 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, so die Statistiker. Im Mai hatten die Energiepreise aber noch um gut 6,6 Prozent angezogen, im April waren es rund zehn Prozent.
„Die Inflation ist im Juni vor allem wegen des gesunkenen Ölpreises zurückgegangen“, sagte Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer. „Im Juli sollte sie aber wieder steigen, weil der Tankrabatt wegfällt.“
Mit Entspannungssignalen im Irankrieg sind die Ölpreise deutlich gefallen. Mit rund 74 Dollar je Barrel Brent-Öl war Rohöl zuletzt ungefähr so teuer wie vor den Kämpfen im Nahen Osten, die die Ölpreise zeitweise auf mehr als 110 Dollar getrieben hatten. Insgesamt ließen die Verbraucherpreise von Mai auf Juni laut Statistik um 0,3 Prozent nach.

Tankrabatt endet

Mit dem im Mai eingeführten Tankrabatt wurde die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent je Liter gesenkt. Die Subvention läuft am 30. Juni aus.

Im Juni lagen die Spritpreise laut Daten des ADAC deutlich unter dem Niveau vom Mai. In den ersten 29 Tagen des Monats war Super E10 im Schnitt knapp 6 Prozent günstiger als im Mai, Diesel sogar knapp 9 Prozent.

Dafür verantwortlich ist jedoch nicht nur der Tankrabatt, der nach einer Analyse des Ifo-Instituts insbesondere bei Diesel nur begrenzt an die Verbraucher weitergegeben wurde. Auch der Rückgang der Ölpreise spielte eine Rolle.

Restaurantbesuche und Reisen teurer

An anderer Stelle stiegen die Preise für Verbraucher. Für Nahrungsmittel mussten die Menschen in Deutschland im Juni laut Statistik 0,4 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor – ebenso wie im Mai. Dienstleistungen, zu denen Restaurantbesuche und Reisen zählen, verteuerten sich erneut um 3,1 Prozent (Mai: 3,1 Prozent).
Volkswirte fürchten, dass Unternehmen zeitverzögert höhere Energie- und Transportkosten an Kunden weitergeben und die Preise für Lebensmittel und Dienstleistungen weiter steigen.
Auch die Importpreise haben angezogen, sie stiegen im Mai so stark wie seit Ende 2022 nicht mehr. Immerhin: Mit Hoffnung im Irankrieg planen nach Ifo-Daten weniger Firmen Preiserhöhungen.

Weiterer Anstieg erwartet

Der Sachverständigenrat („Wirtschaftsweise“) erwartet dieses Jahr einen deutlichen Anstieg der Inflation auf im Schnitt 3,0 Prozent – nach moderaten 2,2 Prozent 2025.
Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft der Verbraucher: Sie können sich dann für einen Euro weniger leisten. Nach der Preiswelle infolge des Ukraine-Krieges ebbte die Teuerung ab, viele Preise sind aber dauerhaft erhöht.

Weitere Zinserhöhung der EZB möglich

Mit dem Irankrieg ist auch der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB) gestiegen. Da die Inflation in der Eurozone mit dem Ölpreisschock stark anzog, hat sie die Leitzinsen im Juni erstmals seit fast drei Jahren erhöht.
Die Notenbank erwartet, dass sie ihr Preisziel von 2 Prozent erst 2028 wieder erreicht. EZB-Direktorin Isabel Schnabel stellte zuletzt weitere Zinserhöhungen in Aussicht.
Die EZB steht dabei vor einer Gratwanderung: Höhere Zinsen verteuern Kredite, was die Nachfrage bremsen und die Teuerung dämpfen kann. Allerdings sind höhere Zinsen eine Bürde für die ohnehin schwache Wirtschaft im Euroraum. (dpa/red)
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Tankrabatt läuft heute aus

Nach zwei Monaten läuft der sogenannte Tankrabatt heute aus. Der Preis für Benzin und Diesel dürfte dadurch morgen deutlich steigen.
Denn für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Tankstellenverband bft erwartet, dass sich das an den Zapfsäulen erst morgen Mittag bemerkbar macht. Denn die Preise dürfen nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet.
Er war eingeführt worden, nachdem die Ölpreise infolge des Iran-Kriegs stark angestiegen waren. Autofahrer sollten entlastet werden.
Den Bund kostete der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war eine Schätzung des Finanzministeriums. Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. (dpa/red)
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Mindestens drei Euro pro Päckchen: Der neue EU-Zoll gegen Billigbestellungen

Die Europäische Union erhebt ab 1. Juli einen neuen Zoll auf Päckchen aus Ländern außerhalb der EU. Pro Bestellung werden dann mindestens drei Euro fällig. Die EU will damit eine Paketflut eindämmen, die in den vergangenen Jahren mit der Beliebtheit von Onlinehändlern wie Shein und Temu gewachsen ist.

Wie hoch ist der Zoll?

Er liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Für ein Päckchen mit einem T-Shirt und einer Haarspange würden also sechs Euro fällig. Enthält ein Päckchen ein, zwei, drei oder zehn T-Shirts, bleibt die Abgabe hingegen bei drei Euro.
Die Regelung gilt für Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro, die bislang von Zöllen ausgenommen waren. Darüber hinaus gelten die regulären Zölle. Mit einer Reihe von Ländern wie der Schweiz hat die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen, die alle Zölle abschaffen, hier greift auch die neue Regelung nicht.
Ab dem ersten November soll eine Bearbeitungsgebühr dazukommen, deren Höhe noch nicht feststeht. Sie könnte bei zwei Euro pro Päckchen liegen und soll die Mehrkosten in den Zollbehörden durch die kleinen Pakete decken.

Wie begründet die EU die Abgabe?

Die Zahl der Päckchen aus Ländern außerhalb der EU ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, auf rund 4,6 Milliarden im Jahr 2024. Das sind mehr als 145 pro Sekunde. Mehr als 90 Prozent dieser Päckchen stammten nach Angaben der EU-Kommission aus China.
Europäische Firmen kritisieren die Flut zollfrei eingeführter Waren als unfair. Die EU-Kommission befürchtet zudem, dass zahlreiche verbotene Produkte durchrutschen, weil die Zollbehörden nicht jedes kleine Päckchen kontrollieren können. Dabei geht es etwa um verschluckbare Kleinteile und Chemikalien in Kinderspielzeug.

Wer zahlt?

Auf dem Papier muss die Firma zahlen, die ihre Waren in die EU schickt. Die Unternehmen dürfen den Zoll aber auf ihre Kunden abwälzen. „Das ist ganz ihre wirtschaftliche Entscheidung“, sagte ein Kommissionsbeamter in Brüssel. Einzige Voraussetzung ist, die Kundin deutlich über die Mehrkosten zu informieren.

Können die Firmen den Zoll umgehen?

Das ginge zum Beispiel, indem sie ihre Ware zuerst in ein Land wie die Schweiz schicken und über diesen Umweg in die EU, solche Tricks sind aber bereits verboten. Die Kommission kündigte an, möglichen Umgehungen der neuen Zölle streng zu kontrollieren.
Mehrere Onlinehändler haben als Reaktion auf die Regelung bereits angekündigt, neue Lagerhallen und Verteilzentren in Europa zu bauen.
Sie könnten ihre Ware dann zuerst gesammelt dorthin liefern und müssten den regulären Zoll anstelle der Abgabe auf kleine Pakete zahlen. Den Zollbehörden dürfte dies recht sein, weil große Lieferungen einfacher zu kontrollieren sind.

Wie lange gilt der Zoll?

Die neue Regelung gilt für zwei Jahre. Dann tritt eine größere Reform der europäischen Zollregeln in Kraft. Sie schafft den bisherigen Zollfreibetrag bei 150 Euro vollständig ab, sodass die Übergangsregelung hinfällig wird. (afp/red)
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Gericht in Österreich erklärt zahlreiche Ryanair-Gebühren für rechtswidrig

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einer Verbraucherorganisation zufolge zahlreiche von der irischen Billig-Airline Ryanair erhobene Gebühren für rechtswidrig erklärt.
„Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, erklärte am Montag, 29. Juni, der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Organisation war im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln der Fluglinie vorgegangen.
Es handele sich um „55 Euro Check-In-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte“ und zehn weitere Zusatzgebühren, erklärte der VKI weiter.
Teils könnten diese Gebühren selbst dann verrechnet werden, „wenn der Grund für ihr Anfallen Ryanair selbst zuzurechnen ist“.

Kunden können Geld zurückfordern

„Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern“, erklärte Petra Leupold von VKI. „Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, zitierte die Organisation Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP reagierte Ryanair zunächst nicht. (afp/red)
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Labor: Manche Kleidung bei Shein mit Chemikalien belastet

Auf der Online-Plattform Shein verkaufte Kleidung ist zum Teil stark mit Chemikalien belastet – und reißt damit europäische Grenzwerte. Das geht aus Untersuchungen des Bremer Umweltinstituts im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor.
Die Testergebnisse liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. 7 von 18 getesteten Kleidungsstücken verstießen demnach gegen EU-Grenzwerte.

Shein will Produkte vorerst aus Sortiment nehmen

„Wir nehmen die von der DUH vorgebrachten Vorwürfe sehr ernst“, erklärte Shein auf dpa-Anfrage. Man prüfe den Sachverhalt nun. „Bis die Untersuchung abgeschlossen ist, nehmen wir die betroffenen Produkte, entsprechend unseren Produktsicherheitsrichtlinien weltweit aus dem Angebot. Gleichzeitig führen wir eine unsere gesamte Seite umspannende Prüfung vergleichbarer Produkte durch.“
Nicht nur Shein fällt bei Tests von Verbraucherschützern negativ auf. Das betrifft auch andere Online-Billigplattformen wie Temu. Die EU-Kommission brummte Temu zuletzt eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro auf, unter anderem wegen Sicherheitsbedenken bei Ladegeräten und zu viel Chemikalien in Kinderspielzeug.
Temu kritisierte die Strafe in einem Statement als unproportional. Zudem beziehe sich die Entscheidung auf die Risikoabwägung von 2024 und spiegele nicht den aktuellen Stand der Systeme wider.
„Wir haben in letzter Zeit häufig Grenzwertüberschreitungen, auch gerade was die PFAS angeht“, sagt Ulrike Siemers, Co-Geschäftsführerin des Umweltinstituts. „Häufig auch bei Plattformen, wo man die Textilien und die Produkte eben auch online bestellen kann.“

„Bunter Cocktail an Chemikalien“

Bei den aktuellen Labor-Untersuchungen der Shein-Produkte wurden laut Labor teils erhebliche Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt. „Wir haben in den Produkten eine Vielzahl von verschiedenen Chemikalien gefunden, von den Schwermetallen über die Weichmacher, über einige PFAS“, so Siemers. „Das ist ein bunter Cocktail an Chemikalien, auch welche, die eben vielleicht nicht unbedingt reglementiert sind, aber trotzdem eben auch ein gesundheitsgefährdendes Potenzial aufweisen können.“
So wurde in einer getesteten Kinderjacke ein Grenzwert für eine Chemikalie aus der PFAS-Gruppe um mehr als das 1.100-Fache überschritten, in einer für Teenager angebotenen Jacke sogar um mehr als das 12.000-Fache. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffe werden eingesetzt, um unter anderem Kleidung wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen.

Massive Überschreitungen von Grenzwerten

Als sogenannte Ewigkeitschemikalien reichern sich PFAS in Mensch und Umwelt an. Manche PFAS können laut Umweltbundesamt Effekte auf Stoffwechsel, Hormonhaushalt und Immunsystem haben, manche stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.
In einem Paar Damen-Schnürstiefel wiederum wurde eine Konzentration von 179.000 Milligramm pro Kilogramm des Weichmachers DEHP gefunden. Erlaubt wären allenfalls Werte von unter 1.000 Milligramm. Die Stiefel enthalten also das 179-Fache des zugelassenen Wertes.

Was Phthalate auslösen können

Sogenannte Phthalate – dazu gehört DEHP – haben hormonähnliche Eigenschaften und können die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Insgesamt verstießen von 18 untersuchten Produkten 7 gegen EU-Grenzwerte. Shein vertreibt sowohl eigene Produkte als auch Waren von anderen Anbietern. Alle getesteten Kleidungsstücke sind nach Angaben der DUH Shein-Produkte.
Shein betonte, Händler und Lieferanten seien verpflichtet, sich an interne Produktsicherheitsstandards sowie die jeweils geltenden Produktsicherheitsstandards zu halten. Zudem arbeite man mit international anerkannten Prüf- und Inspektionsunternehmen zusammen, darunter der TÜV Süd.

Umwelthilfe schickt Abmahnung an Shein

Die Deutsche Umwelthilfe hat Shein nun eine Abmahnung geschickt. „Das bedeutet erstens, dass wir eine Unterlassungserklärung einfordern, also diese ganzen gefährlichen Chemikalien und Produkte müssen vom Markt, und zwar weltweit“, sagt Viola Wohlgemuth, Textilexpertin von der DUH. Zudem werde man der EU-Kommission die Testergebnisse zur Verfügung stellen.
Hintergrund ist ein Verfahren, das die EU-Kommission im Februar gegen Shein einleitete. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.

EU-Untersuchung läuft

Für Aufsehen hatte der Verkauf kindlich aussehender Sexpuppen gesorgt, auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente konnte man auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen.
Grundlage für das Verfahren der EU-Kommission ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Große Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten, die vor allem die Internetnutzer in der EU schützen sollen.
Die Verfahren ziehen sich oft über Jahre. Gegen Shein laufen die Ermittlungen noch. Im nächsten Schritt würde die EU-Kommission vorläufige Ergebnisse präsentieren und erst danach – sollte Shein nicht einlenken und sich bessern – würde Brüssel eine Strafe verhängen.

Privatpersonen und Organisationen können auf Missstände hinweisen

Umweltaspekte stehen zwar nicht direkt im Fokus des DSA. Der Verkauf von Produkten, die nicht dem EU-Recht oder dem nationalen Recht eines Mitgliedslandes entsprechen, aber schon. Als illegal können also auch Produkte verstanden werden, die gegen Umweltvorschriften verstoßen.
Das Gesetz sieht dabei explizit auch vor, dass Privatpersonen oder zivilgesellschaftliche Organisationen die EU-Kommission auf Missstände hinweisen können. Die Bremer Laborergebnisse will die Umwelthilfe nun der EU-Kommission für ihr weiteres Vorgehen gegen Shein als eben ein solches Beweismittel an die Hand geben.

Verbraucherschützer haben immer wieder etwas zu bemängeln

Auch Stiftung Warentest stellte bei Tests von Spielzeug, Schmuck und elektronischen Geräten, die bei Temu und Shein verkauft wurden, fest, dass 110 von 162 Produkten EU-Standards nicht erfüllten. Oekotest fand bei Tests von über Shein verkaufter Kleidung bedenkliche Chemikalien. Die Arbeiterkammer Oberösterreich kam bei von Temu und Shein verkaufter Kleidung zu ähnlichen Ergebnissen.
Auch Tests, die die Verwaltung der südkoreanischen Hauptstadt Seoul in Auftrag gab, fanden fragwürdige Substanzen bei Produkten, die unter anderem über Temu und Shein vertrieben wurden. Zu all diesen Tests äußerte sich Shein in seiner Antwort an die dpa nicht.

Was Fachleute raten

Online-Shoppern rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen zu besonderer Vorsicht beim Einkaufen auf Online-Marktplätzen, auf denen vor allem chinesische Händler Produkte anbieten. Bei sicherheitsrelevanten Waren wie Spielzeug, Elektrogeräten und Kosmetika raten die Experten zum Kauf in der EU. Zudem solle man auf komplette Angaben zu Hersteller, Importeur und Sicherheitskennzeichen wie das CE-Zeichen achten. Bei extrem günstigen Angeboten könnten schlechte Qualität oder mangelnde Sicherheit dahinterstecken.
Die Umwelthilfe wünscht sich generell ein stärkeres Vorgehen gegen Fast Fashion, also gegen sehr günstige Mode mit extrem schnell wechselnden Kollektionen. Bei der anstehenden Reform des Textilgesetzes sollten Umweltkriterien eine Rolle spielen. Nach den bisher bekannten Plänen von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sollen sich Hersteller künftig an Organisationen für Herstellerverantwortung beteiligen, die sich aus Beiträgen der Hersteller finanzieren und um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern sollen.
„Wenn Unternehmen giftige, kurzlebige und schwer recycelbare Fast-Fashion-Produkte auf den Markt bringen, dann sollten diese drastisch höhere Beiträge zahlen müssen als Hersteller langlebiger, schadstoffarmer und kreislauffähiger Textilien“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. (dpa/red)
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Ende des Tankrabatts: Lieber noch mal volltanken – nur wann?

Zwei Monate lang gilt der Tankrabatt – bald läuft er aus. Noch bis Monatsende sind die Steuerentlastungen wirksam.
Für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Kraftstoffmarktexperte des ADAC, Christian Laberer, sagt: „Es ist zu befürchten, dass die Preise in etwa um diese Summe nach oben gehen werden.“

Was passiert bei der 12-Uhr-Regel?

Hier gibt es eine Besonderheit, denn nach der geltenden 12-Uhr-Regel, dürfen die Preise nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet. Eine Ausnahme für das Ende des Tankrabatts ist laut Wirtschaftsministerium nicht vorgesehen.
Möglicherweise werden daher Tankstellen bereits am 30. Juni mittags die Preise stärker anheben oder am Nachmittag langsamer senken. Bei vielen wird der große Preissprung wohl am 1. Juli mittags kommen.
Da für die Steuer nicht der Verkaufszeitpunkt, sondern dessen Lieferung entscheidend ist, dürften die allermeisten Tankstellen am Vormittag des 1. Juli noch steuerlich verbilligten Sprit haben. Teilweise auch darüber hinaus.
„Eigentlich dürften die Preise erst in den ersten Juli-Tagen steigen“, sagt Laberer, hält das aus den Erfahrungen mit dem ersten Tankrabatt im Jahr 2022 aber für unwahrscheinlich.

Kostet Sprit dann wieder mehr als 2 Euro pro Liter?

„Wenn die Entspannung bei den Ölpreisen anhält, müssten die Spritpreise fairerweise auch ohne Tankrabatt unter 2 Euro bleiben“, sagt Laberer. Darauf deuten die Preise der letzten Tage zumindest bei Diesel hin. Bei Benzin wird es knapp.

Wann sollten Autofahrer tanken?

„Auf jeden Fall noch im Juni und am späten Vormittag“, rät Laberer. „Da es kurz vor dem täglichen Preissprung um 12:00 Uhr, wenn Benzin am billigsten ist, möglicherweise Schlangen an den Tankstellen geben könnte, sollte man dabei nicht zu knapp kalkulieren.“
Das gilt angesichts der Unsicherheit, wann die Preise steigen, auch für den Tag: „Mit dem 29. Juni ist man wahrscheinlich auf der sicheren Seite.“

Was hat die Aktion gekostet?

Den Bund kostet der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war die Schätzung des Finanzministeriums.
Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. Die von der Koalition eingesetzte Taskforce begründete das Auslaufen des Tankrabatts auch mit den Kosten.
„Der Steuereuro kann nur einmal ausgegeben werden“, sagt der CDU-Politiker Sepp Müller als ein Leiter der Taskforce. „Deshalb investieren wir ihn lieber in eine Einkommensteuerreform, die dauerhaft entlastet.“ Die Reform soll zum 1. Januar 2027 wirken, Details sind allerdings offen.

Wurde der Steuerrabatt vollständig weitergegeben?

Das ist umstritten. Der Branchenverband en2x versichert, dass dies geschehen sei. Die Monopolkommission und das Ifo-Institut haben bei Untersuchungen der Weitergabe dagegen Defizite festgestellt.
Auf Basis der ersten sechs Wochen des Rabatts schätzt die Monopolkommission, dass konservativ gerechnet etwa 100 bis 200 Millionen Euro an Steuerentlastungen nicht bei den Verbrauchern angekommen sind. Bei Diesel war die Weitergabe den Experten zufolge etwas schlechter als bei Benzin.

Was hat der Tankrabatt einem typischen Autofahrer gebracht?

Der finanzielle Effekt hält sich in Grenzen. Einem typischen Dieselfahrer mit 17.000 Kilometern pro Jahr und einem Verbrauch von 7 Litern auf 100 Kilometern hätte er bei kompletter Weitergabe rein rechnerisch rund 33 Euro gebracht – bei geschicktem Tanken vielleicht einige Euro mehr.
Bei einem typischen Benziner mit 9.500 Kilometern im Jahr und 8 Litern auf 100 Kilometern wären es 21 Euro.

Plant die Koalition neue Entlastungen?

Neue Entlastungen im Anschluss an den Tankrabatt sind zunächst nicht geplant. Laut einer Umfrage befürwortet allerdings eine Mehrheit weitere Erleichterungen von hohen Preisen.
Dass es danach „auf jeden Fall“ neue Entlastungsmaßnahmen geben sollte, finden 49 Prozent der Befragten, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im dpa-Auftrag ergab. Zumindest „eher ja“ dazu sagen weitere 21 Prozent. Folge-Entlastungen für tendenziell nicht angebracht halten 22 Prozent der Befragten.
Die Taskforce der Koalition will die Preisentwicklung nach dem Auslaufen des Tankrabatts genau beobachten. Die Politik habe dem Kartellamt zusätzliche Instrumente an die Hand gegeben, um gegen zu hohe Preise vorzugehen.
„Ändert sich die Lage ab 1. Juli dramatisch, können wir schnell reagieren“, sagte Unions-Fraktionsvize Müller. „Sollte sich zeigen, dass weitere Entlastungen notwendig werden, müssen diese deutlich zielgerichteter sein als eine pauschale Senkung der Energiesteuer.“
Eine mögliche Maßnahme wäre eine temporäre Anhebung der Pendlerpauschale, was allerdings nicht sofort wirken würde. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte vor der Entscheidung über den Tankrabatt eine Senkung der Dieselsteuer für die Güter- und Logistikbranche ins Spiel gebracht. Forderungen aus der SPD nach einem staatlichen Spritpreisdeckel erteilte sie eine Absage.
SPD Fraktionsvize Armand Zorn sieht dies anders. Er halte „die Einführung eines Spritpreisdeckels nach Luxemburger Vorbild für sinnvoll“, sagt er. „Wir müssen die Gewinnmargen für die Mineralölwirtschaft begrenzen.“

Wie fällt das Fazit aus?

„Der Tankrabatt war von Anfang an als zeitlich begrenzte Maßnahme konzipiert“, sagte Müller. „Ziel war, in der Zeit rasanter Preissteigerungen schnell zu entlasten.“ Das habe funktioniert.
Ähnlich sieht das Zorn, der zudem darauf verweist, dass der Rabatt die Inflation gedämpft habe. Auch Laberer zieht ein positives Fazit: „Es ist gut, dass die Autofahrer besonders in der Zeit der hohen Preise direkt entlastet wurden“, sagt er.
Allerdings gab und gibt es unter anderem von Wirtschaftswissenschaftlern auch viel Kritik an der Maßnahme. Sie sei sozial nicht ausgewogen, schlecht für die Umwelt und dämpfe die eigentlich sinnvolle Wirkung der hohen Preise auf den Verbrauch. (dpa/red)
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)
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Bahn erklärt Ursache für bundesweiten Zugstillstand

Ursache war demnach der planmäßige Tausch eines sogenannten Switches, einer Netzwerkverteilkomponente, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Als Folge des Austauschs sei ein Softwarefehler aufgetreten.

Automatische Fehlermeldung blieb aus

Dieser habe aber nicht wie eigentlich vorgesehen eine automatische Fehlermeldung nach sich gezogen, weshalb das betroffene System nicht auf ein Parallelsystem umgesprungen sei. Der Wechsel habe stattdessen manuell vollzogen werden müssen.
Zuvor hätten die Mitarbeiter aber ausschließen müssen, dass es sich um einen Cyberangriff handelte. Erst danach habe der Wechsel durchgeführt werden können. Gegen 0.30 Uhr, rund zwei Stunden nach dem Ausfall, funktionierte der Funk wieder und die Züge konnten weiterfahren.

Vorerst kein weiterer Komponententausch

Die Bahn hat eigenen Angaben zufolge mehrere Maßnahmen ergriffen, damit sich dieser bisher einmalige Vorfall nicht wiederholt. Vorerst sollen demnach keine weiteren Komponenten getauscht werden, bis mit dem Hersteller des Geräts der Fehler behoben sei.
Instandhaltungen im System sollen künftig zudem nur noch in der Nacht zwischen 0.00 und 4.00 Uhr durchgeführt werden und nur in dem System, das gerade nicht verwendet wird.
„Klar ist: Die Modernisierung unserer Infrastruktur ist der einzige Weg nach vorn“, teilte der Chef der Bahn-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo, Philipp Nagl, mit. „Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie erneuern wir das aktuelle GSM-R-Netz deshalb gerade noch mal umfassend, unterziehen es einem Upgrade und machen es resilienter.“

Funksystem noch mindestens zehn Jahre im Einsatz

Das Funksystem GSM-R (Global System for Mobile Communications – Railway) ist mehr als 20 Jahre alt, aber nach wie vor europaweiter Standard bei sämtlichen Eisenbahnen.
Das Nachfolgesystem FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) ist laut Bahn frühestens in zehn Jahren bereit für den Einsatz. Bis dahin müsse das alte System noch funktionieren.
Das Bahnfunksystem in Deutschland ist den Angaben zufolge redundant gebaut. Funktioniere ein System nicht, springe der Funk zunächst auf ein Zwillings-System um. Gibt es auch dort Probleme, wechsele der Funk auf eine Rückfallebene über den öffentlichen Mobilfunk.
Diese zusätzlichen Systeme hätten in der Nacht auf Dienstag zwar tadellos funktioniert, betont die Bahn. Der automatische Wechsel habe aber aufgrund der ausbleibenden Fehlermeldung nicht geklappt.
Der Vorfall mit Tausenden betroffenen Reisenden hatte Kritik seitens der Politik und Branchenverbänden ausgelöst, die vor allem auf die überalterte Infrastruktur der Bahn abzielte. (dpa/red)
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Hohe Düngekosten: Agrarminister will weitere Hilfen prüfen

Bundesagrarminister Alois Rainer will mögliche weitere Hilfe für deutsche Landwirte wegen gestiegener Kosten prüfen. Er sei froh, dass auf europäischer Ebene ein Paket gegen höhere Düngemittelpreise verabschiedet worden sei, sagte der CSU-Politiker beim Deutschen Bauerntag in Freiburg.
Es werde unter Hochdruck geprüft, was darüber hinaus noch national gemacht werden könne. „Es ist schwierig bei der aktuellen Haushaltssituation“, sagte Rainer. „Aber wir bleiben, was das anbelangt, dran.“
Minister Rainer will weitere Hilfen wegen hoher Düngemittelpreise prüfen.

Minister Rainer will weitere Hilfen wegen hoher Düngemittelpreise prüfen.

Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Dies könnte wie bei einem früheren anderen Programm national auf 180 Millionen Euro aufgestockt werden. Rukwied appellierte an den Minister: „Machen Sie das auch so.“ Die Versorgungslage werde weiterhin angespannt sein.
Rainer betonte das Ziel, Landwirtschaftsbetriebe von weiteren bürokratischen Vorgaben zu entlasten. Dabei sei es durchaus machbar, hohe deutsche Standards beizubehalten. Dafür brauche es aber nicht „die zweite und dritte Statistik fürs gleiche Thema“. (dpa/red)
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Bahn befürchtet wetterbedingte Störungen – Tickets ab sofort stornierbar

Die Deutsche Bahn befürchtet wegen des aktuellen Sommerwetters Störungen im Zugbetrieb und rät von Reisen ab. Temperaturen von über 40 Grad führten zu einer spürbaren Belastung der Infrastruktur, erklärte der Konzern am Donnerstag.
Hinzu komme das Risiko von Böschungsbränden sowie lokal auftretendem Starkregen und Gewitter mit Sturmböen. Wer seine Reise im Fernverkehr nicht antreten möchte, kann deshalb ab sofort kostenlos sein Ticket stornieren.
Wer bis zum einschließlich 23. Juni ein Ticket für eine Reise bis 30. Juni gebucht hat, kann demnach davon zurücktreten und bekommt sein Geld zurück.
„Fahrgäste mit einem digitalen Ticket können dieses online auf bahn.de stornieren“, erklärte die Bahn. „Reisende mit analogen Tickets können sich an ihre DB Verkaufsstelle vor Ort wenden.“
Es ist das erste mal, dass die DB eine Hitze-Sonderkulanz anbietet – und sie rät allen, die auf ihre Fahrt verzichten können, von der Sonderregelung Gebrauch zu machen.
„Zudem bittet die DB alle Reisenden, die in diesen Tagen unterwegs sein müssen, um besondere gegenseitige Rücksichtnahme und um Verständnis gegenüber den Mitarbeitenden der Bahn.“ (afp/red)
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ausland wirtschaft

EU will Vorschriften bei Darstellung von Energielabel lockern

Die EU plant die Vorschriften für die Darstellung von Energielabeln bei elektronischen Geräten und Reifen zu lockern. So könnten bei bestimmten Produkten künftig elektronische Regaletiketten für Angaben über die Energieeffizienz ausreichen. Das schlägt die EU-Kommission vor.
Bisher war dies nicht zulässig. Allgemein will die EU digitale Darstellungen besser nutzen und Veränderungen an den Labeln künftig vereinfachen.

Im Handel zwischen Unternehmen reicht ein QR-Code

Etwa bei Heiz-, Kühl und Küchengeräten, die direkt von einem Installateur oder Küchenhändler und nicht im Geschäft gekauft werden, soll das Energielabel als Bestandteil des Vertragsangebots angezeigt werden.
Bei Produkten, die ausschließlich zwischen Unternehmen gehandelt und nicht in Geschäften verkauft werden, soll künftig ein QR-Code ein gedrucktes Etikett ersetzen können.
Für Reifen schlägt die Kommission vor, dass beim Verkauf eines Neuwagens die vorgeschriebene Anzeige des Energielabels für Reifen wegfällt.
Zudem schweben der Kommission Ergänzungen zu den derzeitigen Regelungen vor. Demnach sollten einige neuere Labels, darunter jene für Smartphones, auch Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit liefern.

A bis G, grün bis rot

Nach Angaben der Kommission würden sich durch die Änderungen Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich für Unternehmen ergeben. Der Vorschlag ändere jedoch nichts am Hauptzweck des Labels, nämlich den Verbrauchern „klare, vergleichbare Informationen zu geben, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können“, erklärte die Kommission.
Das EU-Energielabel zeigt die Energieeffizienz anhand der Buchstaben A bis G sowie die farbliche Abstufung von Grün bis Rot an.
Die Europaabgeordnete Andrea Wechsler (CDU), Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, begrüßte den Kommissionsvorschlag. Entscheidend seien „weniger Doppelmeldungen, mehr digitale Optionen und klare Regeln für Mittelstand, Hersteller, Handel und Marktüberwachung“, erklärte sie. (afp/red)
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gesellschaft wirtschaft

Einzelhandel: Schäden durch Diebstahl steigen weiter – Diebe aggressiver

Spirituosen, Zigaretten und Kaffee sind besonders begehrt: Die Schäden durch Diebstahl im deutschen Einzelhandel steigen zum vierten Mal in Folge.
Laut einer Studie des Handelsforschungsinstituts EHI entwendeten Kunden, Beschäftigte, Lieferanten und Servicekräfte 2025 Waren im Wert von mehr als 4,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem neuen Höchstwert.
Als größte Herausforderung bezeichnete EHI-Experte Frank Horst den Kampf gegen organisierten und gewerbsmäßigen Diebstahl.
Auch die Zunahme beim „normalen“ Kundendiebstahl sei „besorgniserregend“. Laut Horst nehmen Übergriffe auf Beschäftigte zu. „Die Diebe werden immer aggressiver.“ Sicherheitsfirmen werde empfohlen, stichfeste Westen zu tragen.
Für 2026 rechnet Horst nicht mit einem erneuten Anstieg. Sofern keine weiteren politischen oder gesellschaftlichen Unwägbarkeiten eintreten, werde das Niveau vermutlich nicht weiter wachsen. Auch verbesserte Präventionsmaßnahmen dürften dämpfend wirken.

Ein Drittel wird organisiert geklaut

Mit rund 3,05 Milliarden Euro entfiel der größte Teil auf Kundendiebstahl. Ein Drittel davon wird organisierten Tätergruppen zugeschrieben. Eigene Beschäftigte der Handelsunternehmen verursachten Schäden von 910 Millionen Euro. Personal von Lieferanten und Servicefirmen, etwa Handwerker und Reinigungskräfte, weitere 370 Millionen Euro.
Zwischen 2020 und 2025 sind die Schäden um knapp 29 Prozent gestiegen, beim Kundendiebstahl sogar um gut 41 Prozent. Ein Teil des Anstiegs dürfte auf die hohe Inflation zurückzuführen sein. Die Verbraucherpreise legten im selben Zeitraum um mehr als 20 Prozent zu, die Preise für Lebensmittel um etwa 35 Prozent.
Die gesamten Inventurdifferenzen – also alle Verluste im Einzelhandel – stiegen 2025 zum Vorjahr um 3,2 Prozent auf 5,11 Milliarden Euro, ebenfalls ein Höchstwert. Hier sind auch organisatorische Fehler wie falsche Preisauszeichnungen eingerechnet. Händler verlieren im Schnitt rund ein Prozent ihres Umsatzes. Dem deutschen Staat entgehen dadurch laut EHI Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von etwa 590 Millionen Euro pro Jahr.
Für die Studie befragte das Institut 103 Unternehmen mit insgesamt 21.225 Geschäften. Die Firmen schätzten, wie sich die Verluste auf Kunden, Mitarbeiter und andere Verursacher verteilen. Anschließend wurden die Schäden auf den Gesamtmarkt hochgerechnet.

Was sind die Gründe?

Experte Horst verweist unter anderem auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Viele Händler sind der Ansicht, dass die aktuelle politische Lage und die wirtschaftlichen Aussichten viele Verbraucher und Beschäftigte unter finanziellen Druck setzen und somit zu mehr Gelegenheitsdiebstählen führen.“ Begünstigt würden Straftaten zudem durch Personalmangel.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) nennt auch schwindenden Respekt vor fremdem Eigentum, geringere Akzeptanz rechtlicher Regeln und Defizite bei der Strafverfolgung als Gründe.
Dem Verband bereitet die zunehmende Professionalisierung bandenmäßig agierender Ladendiebe Sorgen. „Hier werden regelrechte Bestelllisten von Auftraggebern aus der Unterwelt abgearbeitet“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Selbstbedienungskassen verursachen laut EHI zwar höhere Verluste, sind aber nicht der Haupttreiber des Anstiegs. Ihr Anteil sei noch zu gering, der Großteil nicht bezahlter Artikel ginge auf Bedienfehler zurück.

Was klauen die Menschen besonders häufig?

Die Produkte unterscheiden sich je nach Geschäftstyp:
  • Lebensmittelhandel: alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kaffee, Rasierklingen, Parfums, Energydrinks, Schreibwaren, Zeitschriften, Babynahrung, Batterien, Fleisch, Wurst, Käse, Nüsse, Öle und Schokolade.
  • Drogeriemärkte: Düfte, Kosmetikprodukte wie Lippen- oder Kajalstifte, Babynahrung und Rasierklingen.
  • Bekleidungshandel: Jeans, Schuhe, Wäsche, T-Shirts, Hemden und Accessoires wie Gürtel, Schals, Brillen, Modeschmuck, Lederjacken, Kleinlederwaren, Handtaschen, Sneaker und andere Sportschuhe.
  • Unterhaltungselektronik: Konsolen- und Videospiele, Speichermedien, Smartphones mit Zubehör, Bluetooth-Kopfhörer, Druckerpatronen und Elektrokleingeräte.
  • Baumärkte: akkubetriebene Elektromaschinen, hochwertige Handwerkzeuge, Werkzeugzubehör, digitale Messgeräte, Installationsmaterialien, Akkus, Ladegeräte, LED-Leuchten und Armaturen.
Oft seien es kleine, vergleichsweise teure Artikel, die sich leicht verstecken ließen, sagt Horst. Bei einigen Tätern spiele die leichte Wiederverkäuflichkeit eine große Rolle.

Weniger Anzeigen

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der angezeigten Ladendiebstähle durch Kunden während der Geschäftszeit 2025 um 5,4 Prozent auf 383.096 Fälle. Knapp die Hälfte der Tatverdächtigten besitzt demnach eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Die Aussagekraft der Statistik ist Experten zufolge begrenzt. Sie bilde das tatsächliche Geschehen kaum ab, sagt Horst. Über 98 Prozent der Fälle würden nicht erkannt und nicht angezeigt.
2025 blieben laut EHI rechnerisch etwa 24,8 Millionen Ladendiebstähle im Wert von jeweils 123 Euro unentdeckt. Selbst erkannte Fälle werden oft nicht gemeldet, weil Anzeigen häufig fallen gelassen werden. Viele Unternehmen ersparen sich deshalb den Aufwand.

Handel versucht, sich besser zu schützen

Die Unternehmen äußern sich zum Thema nur zurückhaltend oder gar nicht. Der Einzelhandel versucht, sich besser zu schützen. Laut EHI investierte die Branche 2025 1,7 Milliarden Euro in Präventionsmaßnahmen wie Schulungen, Videoüberwachung und Ladendetektive.
Weitere 1,6 Milliarden flossen in interne Aktivitäten wie das Auswerten von Kameramaterial und Bestandskontrollen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3,3 Milliarden Euro, vor fünf Jahren waren es noch 2,6 Milliarden Euro.
Immer häufiger wird begehrtes Diebesgut in Vitrinen verschlossen und nur auf Nachfrage herausgegeben. Einige Händler arbeiten mit unsichtbaren Warensicherungen in Regalböden, etwa bei Kaffee. Sobald zehn oder mehr Packungen gleichzeitig entnommen werden, gibt es einen Alarm.
Björn Fromm, Edeka-Kaufmann und Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, gelang es 2025 mit mehr Kameras und Sicherheitspersonal, seine Verluste in einem Markt um mehrere Zehntausend Euro im Jahr zu reduzieren. Die Maßnahmen kosteten weit mehr, dennoch hält er sie für richtig. „Die Diebe merken ja, wo man besonders gut klauen kann.“

Was fordert der Branchenverband?

„Ladendiebstahl muss konsequent und spürbar verfolgt und bestraft werden. Hier verlieren viele Unternehmen Tag für Tag zunehmend das Vertrauen in Polizei und Justiz“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Genth.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssten personell und technisch besser ausgestattet werden. Die Mindeststrafe bei bandenmäßig organisiertem Diebstahl müsse auf ein Jahr angehoben werden. (dpa/red)
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Digitaler Euro kommt näher: So soll das neue digitale Bargeld funktionieren

Wie Bargeld, aber nicht zum Anfassen: Die Europäische Zentralbank (EZB) will digitale Euros einführen, die Verbraucher zum Bezahlen auf ihrem Handy speichern können. Dafür braucht es zuerst einen EU-weiten Rechtsrahmen, über den am Dienstag erstmals der zuständige Ausschuss im Europaparlament abstimmen soll. So soll das digitale Bargeld funktionieren:
Was ist der digitale Euro?
Ein digitales Bargeld. Das Geld liegt also nicht auf einem Bankkonto oder in einem Aktiendepot, sondern im sogenannten digitalen Geldbeutel. Dieser Geldbeutel ist in der Praxis eine App auf dem Smartphone, in der die digitalen Euros gespeichert sind. Sie sind wie Scheine und Münzen sofort verfügbar, sogar ohne Internetverbindung.
Sollen Scheine und Münzen abgeschafft werden?
Nein. Die EZB will weiter Bargeld und digitale Euros ausgeben. Verbraucher können beides parallel nutzen.
Wie bekomme ich digitale Euros?
Wer eine Banking-App nutzt, kann das Geld dort vom Konto in den digitalen Geldbeutel verschieben. Für die Bank funktioniert das genauso, als hätte der Kontoinhaber das Geld an einem Automaten abgehoben. Verbraucher können sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken, ganz ohne Bankkonto.
Die EZB will eine Obergrenze für den digitalen Geldbeutel einführen. Sie will damit vermeiden, dass Kunden digitale Euros horten und den Banken das Geld ausgeht.
Wo kann ich damit bezahlen?
In fast allen Geschäften und im Internet. Alle Händler, die Kartenzahlungen akzeptieren, sollen auch digitale Euros annehmen. Auch bei Online-Bestellungen sollen sie standardmäßig als Zahlungsmittel möglich sein.
Bezahlen wir nicht schon häufig digital?
Ja, aber normalerweise ist ein Drittanbieter im Spiel. Bei Kredit- und Debitkarten sind das häufig die US-Anbieter Visa und Mastercard, bei Online-Zahlungen Dienstleister wie Paypal oder Klarna, die Daten der Nutzer sammeln.
Digitale Euros würden – wie Bargeld – direkt von der EZB ausgegeben. Die EU will damit unabhängiger von US-Dienstleistern werden.
Was passiert beim digitalen Euro mit meinen Daten?
Die EZB verspricht, dass beim Offline-Bezahlen keine Daten gespeichert werden. Beim Online-Bezahlen hätte die Zentralbank nach eigenen Angaben nur Zugriff auf anonymisierte Daten. Anders als private Finanzdienstleister darf die EZB keine Daten für geschäftliche Zwecke nutzen.
Banken und Ermittlungsbehörden dürften – wie heute schon – eingreifen, wenn ein Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen die Datenschutzregeln aber noch im Detail aushandeln.
Ist der digitale Euro eine Kryptowährung?
Nein. Ein digitaler Euro wäre von der EZB abgesichert und damit immer genau einen Euro wert – anders als Kryptowährungen, die nicht zentral verwaltet werden und deren Kurs oft schwankt. Digitale Euros sind außerdem ohne Internetverbindung verfügbar.
Wann will die EZB den digitalen Euro einführen?
Das kommt darauf an, wie schnell die Verhandlungen vorankommen. Die EZB bereitet sich nach eigenen Angaben darauf vor, ab 2029 die ersten digitalen Euros ausgeben zu können. (afp/red)
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Umfrage: Mehrheit für weitere Entlastungen nach Tankrabatt

Vor dem vorgesehenen baldigen Ende des Tankrabatts befürwortet laut einer Umfrage eine Mehrheit weitere Erleichterungen von hohen Preisen. Dass es danach „auf jeden Fall“ neue Entlastungsmaßnahmen geben sollte, finden 49 Prozent der Befragten, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Zumindest „eher ja“ dazu sagen weitere 21 Prozent. Folge-Entlastungen für tendenziell nicht angebracht halten dagegen 22 Prozent der Befragten.
Der seit Anfang Mai geltende Tankrabatt soll nach dem Willen der schwarz-roten Koalitionsfraktionen nicht über das geplante Ende (30. Juni) hinaus fortgesetzt werden. Eine Verlängerung sehr sinnvoll oder eher sinnvoll fänden der Umfrage zufolge 62 Prozent. Als gar nicht oder eher nicht sinnvoll sehen dies 30 Prozent an. Für die Umfrage wurden 2.154 Menschen ab 18 Jahren vom 12. bis 15. Juni repräsentativ befragt. Sie lief damit teilweise schon, als am 14. Juni bekannt wurde, dass im Iran-Krieg mit Folgen für Energiepreise ein Abkommen in Sicht kommen könnte.

Spritpreise, Stromsteuer, Lebensmittel

Auf größere Zustimmung stoßen andere Entlastungsmaßnahmen, über die auch aktuell diskutiert wird. Eine Obergrenze für Spritpreise halten laut Umfrage 75 Prozent für tendenziell sinnvoll und 18 Prozent für tendenziell nicht sinnvoll. Eine Senkung der Stromsteuer wäre für 86 Prozent sinnvoll, nicht sinnvoll fänden dies 9 Prozent. Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel trifft auf 89 Prozent Zustimmung, tendenziell nicht sinnvoll fänden dies 8 Prozent.
Die persönliche Bilanz des Tankrabatts fällt laut der Umfrage eher gemischt aus. Dass er ihnen eine deutliche Entlastung gebracht hat, gaben 9 Prozent der Befragten an. Eine leichte Entlastung sehen 40 Prozent, gar keine Entlastung 27 Prozent. Dass sie nicht tanken oder kein Auto nutzen, gaben 22 Prozent an. (dpa/red)
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Teurer Sicherungsfonds – Tui drängt auf Reform

Europas größter Reisekonzern Tui fordert vom Bund eine spürbare Entlastung beim Reisesicherungsfonds, in den alle Veranstalter einzahlen.
„Die Gebühren für den seit 2022 bestehenden Sicherungsfonds (DRSF) gehören jetzt auf null festgesetzt und die Sicherheiten spürbar gesenkt“, heißt es in einer Erklärung des Konzerns. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
„Staatliche Auflagen verteuern ohne Not die Pauschalreise und den Urlaub der Deutschen“, heißt es in dem Papier. „Der Staat ist ein echter Kostentreiber für die Urlauber, insbesondere für die sichere Pauschalreise.“
Konkret fordert der Konzern eine Reform des 2019 eingeführten Reisesicherungsfonds, der Pauschalreisen gegen Insolvenzen absichert.

Bereits eine Milliarde Euro eingezahlt

Absicherung sei gut und richtig, erklärte Tui. Doch die Umsetzung funktioniere nicht. „Der Fonds verteuert Reisen, bindet Kapital und schwächt die Investitionskraft der Branche“, schreibt Tui.
Inzwischen hätten deutsche Veranstalter rund eine Milliarde Euro im Sicherungsfonds hinterlegt. Damit, so Tui, werde ausreichend Geld für alle denkbaren Risiken vorgehalten.
Weitere Einzahlungen sind nach Einschätzung des Branchenriesen daher vorerst nicht nötig. „Deshalb appelliert Tui an die Politik, die Gebühren des DRSF sofort auf null zu reduzieren, die Sicherheiten spürbar zu senken und die vorhandenen Mittel endlich professionell und wertschaffend anzulegen.“

FTI-Pleite als größter Schadensfall

Der Deutsche Reisesicherungsfonds war 2019 nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook gegründet worden.
Er soll sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern. Größter Schadensfall war bisher die Insolvenz von FTI 2024.
Der Fonds speist sich aus Einzahlungen der Reiseveranstalter. Große Veranstalter müssen Jahr für Jahr einen prozentualen Anteil ihres Umsatzes in den Fonds einzahlen.

Tui vermisst Anlagestrategie

Bisher würden die eingezahlten Gelder von rund einer Milliarde Euro aber nicht einmal angemessen angelegt, kritisiert Tui. „Bei anhaltender Inflation verliert das Geld der Unternehmen real an Wert“, schreibt das Unternehmen.
„Der Fond legt es unter Aufsicht des Staates unter die Matratze und verhindert damit, dass es produktiv eingesetzt wird und Wachstum generiert. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Geld.“ (dpa/red)