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Nach Bas-Rücktritt: Neue Führungsdebatte und Konflikte in der Koalition


In Kürze:

  • Bärbel Bas gibt ihre Ämter als Bundesarbeitsministerin und SPD-Co-Vorsitzende auf.
  • Alexander Schweitzer übernimmt das Arbeitsministerium und bringt Erfahrung aus Rheinland-Pfalz mit.
  • Der Rücktritt verschärft die Debatte über die künftige Führung der SPD.
  • Bei Renten- und Arbeitsmarktreformen bleiben Konflikte zwischen Union und SPD bestehen.

 
Mit dem Rücktritt von Bärbel Bas als Bundesarbeitsministerin und Co-Chefin der SPD am Montag, 12. Oktober, erlebt die Koalition im Bund eine neue Belastungsprobe. Die 58-Jährige, die ihr seit 2009 gehaltenes Direktmandat für Duisburg I weiterhin ausüben will, hatte diesen gegenüber der Partei und den Gewerkschaften bekanntgegeben.
In ihrem Schreiben verwies sie auf den Tod ihrer Stieftochter, der Bas dazu veranlasst hatte, ihre Teilnahme am Koalitionsgipfel in der Vorwoche abzusagen. Allerdings beklagte sie auch zusätzlich öffentliche Angriffe auf ihre Person ungeachtet ihrer Trauersituation. Diese seien „leider auch aus den Reihen des Koalitionspartners in dieser für mich persönlich schwierigen Zeit weiter forciert“ worden.

Bärbel Bas war der unumstrittene Teil des Führungsduos

Infolge der Gesamtbelastung könne sie, so Bas, „momentan nicht die Kraft aufbringen, kurzfristig meine Regierungs- und Parteiarbeit vollumfänglich auszuüben“. Deshalb habe sie sich entschieden, beide Ämter aufzugeben und Bundeskanzler Friedrich Merz um Entlassung aus ihrer Regierungsfunktion gebeten. Ihre Partei rief sie dazu auf, an dem von ihr mitgestalteten Reformkurs weiterzuarbeiten. Weiter hieß es in ihrem Rücktrittsschreiben:
„Heute endet für mich ein Kapitel, aber nicht die Geschichte. Denn was bleibt, sind nicht die Ämter, die wir getragen haben, sondern Spuren, die wir in den Herzen der Menschen hinterlassen.“
Die SPD steht mit dem Rücktritt von Bas vor gewaltigen Herausforderungen, vor allem aufgrund der sich anbahnenden Führungsdebatte. Mit Bärbel Bas geht der in der Partei weitgehend unumstrittene Teil des Führungsduos – der letzte Bundesparteitag im Juni 2025 bestätigte sie mit 95 Prozent der Stimmen im Amt.
Demgegenüber erhielt ihr Co-Bundesvorsitzender Lars Klingbeil nur etwa 65 Prozent. Seither hat die SPD weitere Wahlen verloren und ist in Umfragen auf 12 bis 14 Prozent abgerutscht. Bereits vor den Landtagswahlen im September hatten Basisinitiativen wie die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD einen „Neuanfang“ angemahnt. Die Wahlen brachten der SPD in Mecklenburg-Vorpommern einen Achtungserfolg, in Sachsen-Anhalt eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau und in Berlin deutliche Verluste.

Alexander Schweitzer übernimmt das Arbeitsministerium

Inwieweit Bas ihren Rücktritt im Vorfeld bereits mit den relevanten Entscheidungsträgern abgesprochen hatte, ist nicht bekannt. Dafür, dass dies geschehen sein dürfte, spricht der nahtlose Wechsel im Amt des Bundesarbeitsministers. Alexander Schweitzer war von 2021 bis Juli 2024 bereits Arbeitsminister in Rheinland-Pfalz, anschließend folgte er Malu Dreyer als Ministerpräsident nach.
Im März verlor er die Landtagswahl trotz besserer persönlicher Beliebtheitswerte und musste den Posten an Gordon Schnieder (CDU) abtreten. Vorerst blieb er Fraktionschef im Landtag – eine Funktion, die er bereits von 2014 bis 2021 ausgeübt hatte. In der Partei genießt er ähnlich großen Rückhalt wie Bas – im Juni 2025 erhielt er 95,3 Prozent bei der Wahl zu einem der stellvertretenden Vorsitzenden.
Auf den ersten Blick scheint der Eintritt Schweitzers ins Bundeskabinett eine Chance für die Koalition zu bedeuten. Der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident gilt als pragmatisch, bringt Erfahrung mit und ist in der eigenen Partei angesehen. Offen bleibt jedoch, ob er dort, wo es zuletzt wiederholt Kritik an seiner Vorgängerin gegeben hat, konzilianter auftreten wird.

Weiterhin Widerstand gegen Aus für abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren

Bärbel Bas war zuletzt vor allem von Unionspolitikern dafür kritisiert worden, dass sie den Ankündigungen, weitreichende Reformen umzusetzen, keine fertig ausgearbeiteten Gesetzentwürfe folgen ließ. Bas hatte in Anbetracht der 33 Empfehlungen der Rentenkommission erklärt, diese als „Gesamtkunstwerk“ umsetzen und das Paket nicht aufschnüren zu wollen. Dies hätte auch bedeutet, das umstrittene Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren mitzutragen.
Aus der eigenen Partei gab es jedoch erhebliche Widerstände gegen dieses Vorhaben – insbesondere aus den Reihen der Ost-Ministerpräsidenten. Aber auch die saarländische Regierungschefin Anke Rehlinger hat sich deutlich gegen diesen Aspekt des Rentenpakets ausgesprochen.
Bas galt auch gegenüber anderen insbesondere von der CDU vorangetriebenen Reformen skeptisch. Dazu gehören etwa die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Zwar hatte Bas erklärt, die entsprechenden Beschlüsse des Kabinetts umsetzen zu wollen – in der Union argwöhnte man dennoch, die Ministerin halte konkrete Entwürfe bewusst zurück.

Einige CDU-Politiker hatten Entlassung von Bärbel Bas gefordert

Zuletzt hat auch Alexander Schweitzer Kritik an der Infragestellung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren geübt. Für die Union ist das keine gute Nachricht, da sie damit rechnen muss, dass in dieser heiklen Frage Nachverhandlungsbedarf besteht – mit einem Minister, der als harter Verhandler gilt.
Die Stimmung innerhalb der Koalition gilt auch wegen des Umgangs mit Bas in den vergangenen Tagen als angespannt. So versuchte die Union, Bas unter Druck zu setzen, indem sie ankündigte, die Einkommensteuerreform von Lars Klingbeil zu blockieren, solange es keine Gesetzentwürfe zu Rente und Arbeitsmarktreform gäbe. Vereinzelt hatten CDU-Politiker sogar gefordert, Bas zu entlassen. Christian von Stetten erklärte sie für „nicht tragbar“, auch Forderungen nach einer Entlassung durch den Kanzler wurden laut.
Gleichzeitig wird auch der nahtlose Übergang von Bas zu Schweitzer im Ministerium den Sozialdemokraten Personaldebatten nicht ersparen, die sich für die nächsten Wochen abzeichnen. Schweitzer kann Bas nicht als Co-Parteichef nachfolgen, weil auf dieser Ebene ein Geschlechterproporz gilt.

Weiterhin Klingbeil, Pistorius oder neues Gesicht als Parteivorsitzender?

Gleichzeitig ist unklar, ob Lars Klingbeil weiterhin in seiner derzeitigen Parteifunktion zur Verfügung stehen will – und wenn, ob er zur Einerspitze zurückkehren will oder eine neue Sprecherkollegin suchen möchte. Druck erhält er von unterschiedlichen Seiten. Ein Teil will Boris Pistorius an der Parteispitze, weil dieser in Umfragen die höchsten Beliebtheitswerte zu verzeichnen hat.
An der Basis ruft man hingegen nach einer Trennung von Ministeramt und Sprecheramt – in der Hoffnung, dass die SPD auf diese Weise ihr Profil stärker zur Geltung bringen kann. Allerdings sind derzeit keine bekannten Persönlichkeiten in der Partei in Sicht, die kein Ministeramt haben und bereit wären, das Amt des Parteisprechers zu übernehmen.
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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bruch des Koalitionsvertrages: SPD und Union streiten um tägliche Höchstarbeitszeit


In Kürze:

  • Streit über tägliche vs. wöchentliche Arbeitszeitgrenze
  • Arbeitgeber für Flexibilisierung, Gewerkschaften dagegen
  • Koalition sucht Kompromiss im Ausschuss

 
Zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD ist ein heftiger Streit um die Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes ausgebrochen. In einem geleakten Referentenentwurf, will die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit begrenzen, berichtet die WELT. So soll eine neue Regelung lediglich für Firmen mit Tarifverträgen gelten.

Linnemann: Entwurf „keine Grundlage“ für Diskussionen

Demnach heißt es in dem Papier auf Seite 2: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ Auf Seite 4 heißt es weiter, dass dies möglich sein soll, wenn die Tarifverträge dies zuließen. Zudem müsse der Schutz der Gesundheit sichergestellt sein.
14 Wirtschaftsverbände haben hingegen eine grundsätzliche Reform des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Sie argumentieren mit mehr Gestaltungsspielräumen für Betriebe und Beschäftigte. Dabei verweisen sie auf den Koalitionsvertrag, der eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Arbeitszeit vorsieht. Auch die Union lehnt eine Verknüpfung mit Tarifverträgen ab. In dieser Form sei der Referentenentwurf „keine Grundlage“ für eine weitere Diskussion, betont Generalsekretär Carsten Linnemann (CDU), wie das „Handelsblatt“ berichtet.
„Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, ergänzt der Sprecher der Unionsfraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), am Donnerstag, 18. Juni.
Die SPD-Spitze hat laut WELT ein Entgegenkommen ankündigt. Man arbeite intensiv an wichtigen Reformen, dies erfordere Kompromisse.

Gewerkschaften sind gegen Reformen

Der Entwurf hatte am Donnerstag für Krach in der Koalition gesorgt. CDU-Generalsekretär Linnemann übte Kritik an dem Papier: „Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition sein.“
Eine Einigung soll bei einem Koalitionsausschuss am 1. Juli erzielt werden. Dann stehen weitere Reformpläne zu Rente, Steuern und Arbeitsmarkt an. Laut SPD-Führung sei das Reformpaket „eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit es danach für alle einfacher und fairer ist“.
Von den Reformen erwarten sie eine positive Wirkung auf Wirtschaftswachstum, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit. Sozialkürzungen lehnt die SPD hingegen ab.
Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab. Es sei das Ziel der Arbeitgeber, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“. Die derzeitige Regelung sichere zudem die Gesundheit der Beschäftigten.