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Wucherpreise für Tickets? Künstler und Fans schlagen Alarm

Die Lieblingsband hat gerade neue Tourdaten bekanntgegeben und schwups: Alle Tickets sind direkt vergriffen. Vielen Musikfans dürfte das bekannt vorkommen.
Wer Restkarten ergattern will, landet nicht selten auf teils dubiosen Webseiten, die sich anfühlen wie ein Computerspiel: Gewinnen kann nur, wer schnell viel Geld ausgibt. Schließlich drängen sich in der virtuellen Warteschlange angeblich Tausende weitere Fans, die ebenfalls eines der heiß begehrten Tickets haben wollen – jetzt und hier, koste es, was es wolle.
Viagogo, Ticketbande, Ticombo, StubHub oder Vivid Seats heißen einige der großen Player auf dem längst etablierten Ticketzweitmarkt. Er setzt die Musikbranche mittlerweile derartig unter Druck, dass sie Alarm geschlagen hat: Mit klaren Forderungen wandte sich die Interessenvertretung Pro Musik im Mai mit einem offenen Brief an die Bundesregierung.

Lea, Kafvka, Kraftklub, Nina Chuba und Co. wehren sich

„Gegen Wucher und Betrug – Tickets dürfen keine Spekulationsobjekte sein“: Unter diesem Motto stellten sich rund 200 Künstler, Veranstalter, Schauspieler, Produzenten und Crew-Mitglieder hinter den Brief. Unter anderem Nina Chuba, Die Toten Hosen, Die Ärzte, Max Giesinger, Lea, Johannes Oerding, AnnenMayKantereit und Kraftklub haben ihn unterzeichnet.
Sie alle befürchten, dass die Kulturszene in Verruf gerät. „Ticketpreise von bis zu 5.500 Euro sind auf den einschlägigen Seiten zu finden“, heißt es in dem Brief.
Der Frust der Fans kann dann letztlich bei den Künstlern landen. „Wenn sie eine Karte kaufen für 400 Euro, die Karte geschickt bekommen und dann sehen: 30 Euro Originalpreis“ – das ärgere viele Menschen extrem, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Bei Künstlern, Crews und Veranstaltern komme dieses Geld nicht an, wie die Unterzeichner des Briefes betonen: „Es landet in den Taschen von Zwischenhändlern, die zur Kultur nichts beitragen als Abzocke.“

Fans haben gegen Bots keine Chance

Mit automatisierten Computerprogrammen, sogenannten Bots, kaufen gewerbliche Verkäufer ganze Ticketkontingente in kurzer Zeit auf. „Während ein normaler Fan möglicherweise noch seine Zahlungsdaten eingibt, haben Bots bereits Hunderte oder sogar Tausende Kaufvorgänge durchgeführt“, erklärt die Juristin und Expertin für Ticketvertrieb, Sylle Schreyer-Bestmann.
Wenige Sekunden nach dem offiziellen Verkaufsstart tauchen die Tickets dann auf dem Zweitmarkt wieder auf – zu einem Vielfachen des Originalpreises. „Für Künstler ist das besonders problematisch, weil sie bewusst Ticketpreise kalkulieren, die für ihre Fan-Base erreichbar bleiben sollen“, sagt die Juristin.
Laut Johannes Everke, dem Geschäftsführer des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, werden auf dem Ticketzweitmarkt rund 70 Prozent der Tickets durch kommerzielle Händler verkauft. Weil diese den Fans technisch überlegen seien, können sie „massiv in den Handel eingreifen“.
Tückisch dabei: Weil die kommerziellen Plattformen bei der Websuche per Google und Co. häufig „auf den allerersten Plätzen“ erschienen, merkten viele Fans oft gar nicht, dass sie sich auf dem Zweitmarkt befinden.

Fans werden durch Tricks zum Kauf gedrängt

Der schnelle Ausverkauf der Tickets auf den offiziellen Seiten erzeuge bei Fans das Gefühl, die Nachfrage sei riesig, sagt Juristin Schreyer-Bestmann. Mit sogenannten Dark Patterns auf den Zweitplattformen würden sie dann zusätzlich unter Druck gesetzt: Ein Countdown läuft, Extra-Leistungen liegen schon im Warenkorb oder müssen aktiv weggeklickt werden. Die Folge seien überstürzte Kaufentscheidungen.
Viele Veranstalter versuchen, den kommerziellen Ticketzweitmarkt durch ihre AGB einzugrenzen. Darin ist auch klar geregelt, wer Tickets weiterverkaufen darf. Fans, die am Konzertabend mit Grippe im Bett liegen etwa. Gewerbliche Händler sind dagegen zum Verkauf nicht autorisiert.
Weil der Wiederverkauf nach deutschem Recht nicht grundsätzlich verboten sei, müssten alle unautorisierten Angebote einzeln identifiziert, dokumentiert und den Plattformen gemeldet werden, sagt Schreyer-Bestmann. Oftmals würden die Angebote trotzdem nicht entfernt oder kurz darauf wieder auftauchen. Zudem seien viele Anbieter anonym und aus dem Ausland tätig.

Viagogo verteidigt seine Rolle

Weil die Tickets so schnell ausverkauft seien, wolle Viagogo den Fans „eine sichere und legitime Möglichkeit“ bieten, doch noch eine Karte zu ergattern, sagt ein Viagogo-Sprecher. „Genau für diese Realität gibt es uns“, sagt er. Preise fernab vom Originalpreis würden zwar aufgerufen, fänden aber „wie bei jeder anderen Ware auch“ nur selten Abnehmer.
2025 lagen nach Viagogo-Angaben mehr als 70 Prozent der Ticketpreise im Durchschnitt unter 116 Euro. Weil Verkäufer ihren Erlös erst erhielten, wenn der Fan mit dem Ticket eingelassen werde, gebe es auch keinen Anreiz für Betrug.
Viagogo hält die dynamische Preisgestaltung, den Missbrauch durch Bots und frustrierende Vorverkaufsprozesse für den Kern des Problems. Das Unternehmen fungiert nach eigenen Angaben selbst nur als Marktplatz, der zwischen Fans und Verkäufern vermittelt.

Klare Regeln gefordert – Wiederverkäufer immer professioneller

Der Frust bei Fans, Künstlern und Veranstaltern ist mittlerweile auf die Agenda der Politik gerückt. Es geht im Kern „um Verbraucherschutz, um die Finanzierung kultureller Leistungen, um faire Marktbedingungen und um den Zugang zu Kulturveranstaltungen“, wie Juristin Schreyer-Bestmann sagt.
Die Branche fordert gesetzliche Regelungen gegen gewerblichen, nicht autorisierten Ticketweiterverkauf, Transparenzpflichten für Plattformen, ein Verbot von Leerverkäufen, eine Deckelung von 25 Prozent beim Aufpreis auf die Originaltickets sowie wirksame Verpflichtungen zur Identifizierung gewerblicher Verkäufer.
Dafür sei nun höchste Zeit, denn der Vertrauensverlust sei längst Realität, sagt Everke. „Diesen Sommer erleben wir, dass der spekulative Ticketzweitmarkt eine neue Dimension erreicht hat. Professionelle Wiederverkäufer gehen immer technischer und organisierter vor und auch der Ticketbetrug auf den Plattformen nimmt weiter zu.“ (dpa/red)
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Gericht in Österreich erklärt zahlreiche Ryanair-Gebühren für rechtswidrig

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einer Verbraucherorganisation zufolge zahlreiche von der irischen Billig-Airline Ryanair erhobene Gebühren für rechtswidrig erklärt.
„Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, erklärte am Montag, 29. Juni, der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Organisation war im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln der Fluglinie vorgegangen.
Es handele sich um „55 Euro Check-In-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte“ und zehn weitere Zusatzgebühren, erklärte der VKI weiter.
Teils könnten diese Gebühren selbst dann verrechnet werden, „wenn der Grund für ihr Anfallen Ryanair selbst zuzurechnen ist“.

Kunden können Geld zurückfordern

„Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern“, erklärte Petra Leupold von VKI. „Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, zitierte die Organisation Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP reagierte Ryanair zunächst nicht. (afp/red)
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Online-Falle: Wie Fake-Shops Tausende Kunden abzocken

Mit Fake-Shops im Internet nehmen Betrüger mitunter Millionen ein. Sie verkaufen online Waren, die sie nie verschicken – ob Handys, Sneaker oder Fahrräder. Angesichts der Fußball-WM warnen Verbraucherschützer vor betrügerischen Angeboten von Fanartikeln und Tickets. Die Verbraucherschutzminister der Länder befassen sich heute bei ihrer Konferenz in Potsdam mit dem Online-Handel und der Bekämpfung von Fake-Shops.
Fake-Shops seien zu einem gefährlichen Massenphänomen geworden, das Verbraucher immer wieder in die Falle locke und hohe finanzielle Schäden verursache, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Konferenz-Vorsitz innehat, der Deutschen Presse-Agentur.

Was ist ein Fake-Shop?

Laut Polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind Fake-Shops täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen – teils Kopien real existierender Webseiten. Betreiber, die oft im Ausland sitzen, werben auch unrechtmäßig mit bekannten oder auch frei erfundenen Gütesiegeln.
Mit Künstlicher Intelligenz ist es laut Bundeskriminalamt zudem leichter geworden, einen echt wirkenden Internetauftritt für einen gefälschten Shop zu bauen.
Verbraucher sollten laut Polizei misstrauisch werden, wenn als Zahlungsart oft nur Vorkasse beziehungsweise eine Sofort-Überweisung übrig bleibt. Der Kauf auf Rechnung sei sicherer. Auch fehlende Impressums-Angaben seien ein Warnzeichen.

Wie häufig ist Betrug über Fake-Shops?

Jeder vierte Verbraucher (24 Prozent) in Deutschland ist schon einmal Opfer von Online-Betrug geworden, wie eine Umfrage im Auftrag der Schufa unter 1.000 Erwachsenen im Februar 2025 ergab. Sechs von zehn Betrugsopfern (61 Prozent) erlitten nach eigenen Angaben einen finanziellen Schaden – etwa, weil ihnen keine oder minderwertige Ware geliefert wurde.
Bei den Verbraucherzentralen gingen 2025 zu Fake-Shops rund 10.000 Beschwerden ein, so der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Das sei nur „die Spitze des Eisbergs“, sagte die Expertin für Online-Shopping beim Verband, Stefanie Grunert.
Allein Thüringen meldete im vergangenen Jahr einen Schaden von rund 600.000 Euro durch Fake-Shops.

Wie lässt sich der Betrug erkennen?

Verbraucherzentralen haben Checklisten erstellt, die helfen sollen, Fake-Shops anhand verschiedener Kriterien zu erkennen. Als Fake-Shop-Warnungen werden im Internet auch aktuelle Fälle aufgelistet.
Verbraucherzentralen raten dazu, über einen Fake-Shop-Finder vor einer Bestellung zu prüfen, ob ein Anbieter seriös ist (www.fakeshopfinder.de). Bei einem Betrug sollte man Beweise wie Bestellbestätigung und andere E-Mails sichern, Screenshots machen und bei der Polizei Anzeige erstatten. Über die Bank sollte versucht werden, die Zahlung rückgängig zu machen.

Wo sehen Verbraucherzentralen Möglichkeiten?

Einen Fake-Shop aus dem Netz zu nehmen, scheint rechtlich und organisatorisch nicht einfach. Der Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin kritisierte auch, dass die polizeilichen Zuständigkeiten und das Vorgehen in den Bundesländern unterschiedlich seien.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Online-Plattformen ihrer Verantwortung stärker nachkommen. Denn Verbraucher gelangten immer wieder über Plattformen und Suchmaschinen auf Fake-Shops, so Stefanie Grunert.
„Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sind dazu verpflichtet, eigenständig systemische Risiken zu erkennen und zu mindern. Dies umfasst auch betrügerische Werbung.“

Was wollen die Minister erreichen?

Für den Verbraucherschutz zuständige Minister fordern wirksamere Maßnahmen gegen Fake-Shops. „Es reicht nicht, punktuell einzelne Anbieter zu sperren – wir brauchen eine umfassende, nationale Strategie zur Bekämpfung von Fake-Shops, die Bund und Länder gemeinsam umsetzen“, so Mittelstädt. „Für eine effektive Bekämpfung von Fake-Shops bedarf es einer strategischen Koordinierung durch den Bund.“
Ein wichtiger Baustein ist aus Ländersicht eine stärkere Identitätsprüfung bei der Registrierung von Internet-Domains. Auch die Möglichkeiten zur Sperrung betrügerischer Domains sollen verbessert werden, wie Hessens Verbraucherschutzminister Ingmar Jung (CDU) vor Beginn der Konferenz mitteilte.
Im Mai dieses Jahres ging die Polizei gegen einen mutmaßlich führenden Betreiber von gefälschten Online-Shops vor – nach jahrelangen Ermittlungen. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er wurde auf Mallorca gefasst. (dpa/red)
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Finanzwende kritisiert offene Immobilienfonds

Der Verein Finanzwende hat seine Kritik an offenen Immobilienfonds bekräftigt, die bei Privatanlegern teils als sichere Geldanlage gelten.
In den vergangenen Monaten habe sich die Lage auf dem Markt für offene Immobilienfonds „deutlich verschlechtert“, erklärte die verbrauchernahe Organisation am Mittwoch, 17. Juni.

Renditen unter Druck

Renditen seien gesunken, mehrere Fonds verweigerten inzwischen sogar die Rücknahme von Anteilen.
Offene Immobilienfonds kaufen, bewirtschaften und verkaufen Immobilien. Viele der Fonds sind auf Bürogebäude spezialisiert, manche auf Wohngebäude.
Der Wert der auch für Kleinanleger kaufbaren Anteile richtet sich nach den Werten der enthaltenen Immobilien, die pro Quartal von Gutachtern ermittelt werden.

Kritik an Risikoeinstufung

Finanzwende kritisierte, dass viele Immobilienfonds weiter mit der niedrigen Risikoeinstufung 2 von 7 verkauft würden, in Einzelfällen sogar mit der Risikoklasse 1 von 7.
Die Organisation hob hervor, dass auch der Chef der Finanzaufsicht Bafin, Mark Branson, im Mai darauf verwiesen hatte, dass bei offenen Immobilienfonds „nicht immer alle relevanten Risikoinformationen“ einflössen.

Anleger investieren weiter Milliarden

Ein Gutachten des Fondsexperten Stefan Loipfinger im Auftrag von Finanzwende ergab nach Angaben der Bürgerbewegung zuletzt zudem, dass es bei offenen Immobilienfonds „zu geringe Renditen“ gebe.
Laut Finanzwende wurden allein im ersten Quartal dieses Jahres 815 Millionen Euro neu in offene Immobilienfonds investiert, „zum größten Teil über Banken und Sparkassen“. (afp/red)
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Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung


In Kürze:

  • „Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
  • Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
  • Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.

 
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.

Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen

„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.

Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen

Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor

Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.

Viele Aspekte sind zu überprüfen

Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.
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Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt

Am Oberlandesgericht München wird am Dienstag, 19. Mai, eine Sammelklage gegen den US-Konzern Amazon verhandelt, der sich mehr als 220.000 Verbraucher angeschlossen haben.
Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot Prime Video: Abonnierte Kunden mussten Werbung akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen.
„Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen“, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen.
In unterer Instanz hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr im Sinne der Verbraucherschützer entschieden. Nun wollen sie Schadenersatz für betroffene Verbraucher erzwingen. Eine Entscheidung wird am Dienstag noch nicht erwartet. (afp/red)