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Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt


In Kürze:

  • Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
  • Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
  • CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.

 
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.

Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts

Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.

Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.
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Beerdigt das „Lügenfritz“-Urteil demnächst den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“?


In Kürze:

  • Gerichtsurteil: 30 Tagessätze für Bezeichnung von Merz als „Lügenfritz“
  • Regierungskritiker und Oppositionspoliker erstatten Selbstanzeige
  • CDU-Politiker fordern Abschaffung von Paragraf 188

 
Ein Gerichtsurteil aus Öhringen in Baden-Württemberg hat die Diskussion um die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Zukunft des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen in Deutschland neu entfacht.
Ein bislang namentlich nicht in Erscheinung getretener Facebook-Nutzer hatte im Zusammenhang mit einem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ gebraucht. Das Amtsgericht Öhringen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in bislang unbekannter Höhe.
Der „Tagesspiegel“ hatte als erstes Medium über das Urteil berichtet. Demnach ist die Strafe laut Staatsanwaltschaft inzwischen rechtskräftig. Das Amtsgericht habe seine Entscheidung auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) gestützt, also auf Beleidigung einer Person des politischen Lebens. Das Amtsgericht Öhringen sei auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Heilbronn aktiv geworden.

Regierungskritiker wollen Grenzen der Meinungsfreiheit ausloten

Andere Schmähworte, wie Pinocchio oder Lügen-Kasper, die im gleichen Zusammenhang auf Facebook fielen, hatten zu keiner Verurteilung geführt, ein Verfahren wegen des Begriffs „Lackaffe“ war gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt worden. Nun stellt sich die Frage, welche Worte in Deutschland noch erlaubt sind, wenn jemand seinen Unmut über Politiker verbal oder schriftlich äußert.
Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz kündigte am Mittwoch, 3. Juni, auf X an, dass er Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Köln, am nächsten Tag „sicherheitshalber auch noch bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn“, stellen werde.
In seinem ersten X-Beitrag über seine Selbstanzeige begründete er den Schritt damit, dass er „Merz mehrfach als Lügenfritz bezeichnet habe und das auch künftig weiter tun werde“. Er wolle diese Frage geklärt haben. Dahinter setzte Haintz den Hashtag „#188MussWeg“.

Paragraf 188 unter Druck

Dass der im Volksmund „Majestätsbeleidigung“ getaufte Paragraf 188 StGB abgeschafft werden sollte, sagt auch Constanze Geiert (CDU), die sächsische Justizministerin. Sie reichte erst kürzlich einen entsprechenden Reformantrag für die kommende Justizministerkonferenz ein.
Inzwischen schloss sich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem Chor der 188er-kritischen Stimmen an. Im Interview mit der „WELT“ sagte Linnemann, dass die Menschen über den Paragrafen den Kopf schütteln würden. Sie hätten das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Angesprochen auf das „Lügenfritz“-Urteil, sagte Linnemann:
„Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf“.
Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.

Widerstand im Netz

Der breiten Kritik am „Lügenfritz“-Urteil hatten sich nicht nur die AfD-Politiker wie Beatrix von Storch, sondern auch der Satiriker Tim Kellner, der Unternehmensberater Markus Krall sowie der Journalist Benedikt Brechtken angeschlossen.

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Auch jenseits des großen Teichs sorgte das „Lügenfritz“-Urteil aus der Provinz für Aufmerksamkeit. Sarah B. Rogers, Staatssekretärin für internationale Öffentlichkeitsarbeit in der Regierung Trump, nannte das Urteil auf X als ein Beispiel für „die Art von Dingen, auf die sich die deutsche Zensur erstreckt“.

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Schleswig-Holstein: Telefonbetrüger erbeutet über 100.000 Euro von Senior

Ein Telefonbetrüger hat einen älteren Mann in Schleswig-Holstein um mehr als hunderttausend Euro gebracht.
Wie die Polizei in Itzehoe am Freitag, 15. Mai, mitteilte, erhielt der Mann aus Hohenaspe am Mittwoch einen Anruf von einem vermeintlichen Amtsgerichtsmitarbeiter.
Dieser teilte ihm demnach mit, dass die Tochter des Geschädigten verhaftet worden sei und in der Ukraine ins Gefängnis müsse, falls nicht eine Kaution von 145.000 Euro bezahlt werde.
Auf das Telefonat folgten zwei Geldübergaben an unterschiedlichen Orten. Der Täter erlangte dabei einmal 68.000 Euro und dann weitere 40.000 Euro in bar. Nach den Geldübergaben flüchtete er zu Fuß. (afp/red)