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Bericht: 1.150 Islamisten aus Deutschland reisten nach Syrien oder Irak – die Hälfte mit deutschem Pass


In Kürze:

  • Der mutmaßliche CSD-Attentäter besaß die deutsche Staatsangehörigkeit, nachdem er hier geboren worden war.
  • BMI: Eine Rücknahme der Einbürgerung ist in anders gelagerten Fällen unter bestimmten Umständen möglich.
  • Von 1.150 Islamisten, die aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, hatten rund die Hälfte einen deutschen Pass.

 
Der mutmaßliche Täter des Anschlags beim Berliner Christopher Street Day am Samstag, 25. Juli, ist ein deutscher Staatsbürger libanesischer Herkunft. Er war den Behörden als Islamist bekannt.
Nach einem gescheiterten Versuch, sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen, wurde er im Libanon verhaftet. Nach einer Verurteilung musste ihn Deutschland jedoch wieder aufnehmen.
Dass dies kein Einzelfall ist, darüber berichtet die „Berliner Zeitung“.
Unter Verweis auf Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) heißt es, dass seit 2011 etwa 1.150 Islamisten aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind. Mehr als die Hälfte davon besaß einen deutschen Pass. Bei etwa 65 Prozent gibt es Hinweise auf Unterstützung des IS, von al-Qaida oder ähnlichen Gruppierungen.
Rund 35 Prozent halten sich nach Auskunft des Ministeriums weiterhin im Ausland auf. Etwa ein Viertel soll im Irak oder in Syrien umgekommen sein.

Radikalisierung, Bekennervideo

Abdul B. radikalisierte sich nach Einschätzung der ihn betreuenden Präventionsberatung über mehrere Jahre hinweg. Es war keine Turboradikalisierung“, sagte Thomas Mücke vom Violence Prevention Network der „Berliner Morgenpost“. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, „warum er einem Deradikalisierungsprogramm erst so spät zugeführt wird“.
Nach dem Terroranschlag hat die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein Bekennervideo gefunden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte einen Bericht der „BILD“. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf den IS leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte am Rande der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.
Bei dem Terroranschlag am Samstag mit einem Auto wurde eine Frau getötet und 31 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Täter soll auch eine Machete benutzt haben. Abdul B. starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten.

Einbürgerung: Möglichkeit der Rücknahme besteht

Abdul B.s Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert, weswegen er im Jahr 2005 als deutscher Staatsbürger zur Welt gekommen ist.
Dobrindt verwies darauf, dass einige Gefährder wie Abdul B. die deutsche Staatsbürgerschaft hätten. Solche Menschen könnten also nicht ausgewiesen werden. „Das heißt, diese Gefährder sind objektiv vorhanden. Wir müssen unsere Gesellschaft bestmöglich davor schützen.“
CSU-Chef Markus Söder forderte, das Staatsbürgerschaftsrecht zur Debatte zu stellen. Jemand, der als Gefährder eingestuft sei, könne nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.
Auf die Frage, ob die geltenden Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in anders gelagerten Fällen ausreichen, wenn die Person sich nach dem Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft einer islamistischen Terrororganisation anschließe, verwies das Ministerium auf verfügbare Maßnahmen.
„Im Staatsangehörigkeitsgesetz sind bereits Sicherstellungen vorhanden, damit Personen nicht eingebürgert werden können, die sich im Sinne der Fragestellung betätigen“, zitiert BZ eine Sprecherin.
Dazu gehöre ein Ausschluss der Einbürgerung, sollten verfassungsfeindliche Aktivitäten unterstützt werden. Auch „die Möglichkeit einer Rücknahme der Einbürgerung“ sei vorgesehen.

9.110 gewaltbereite Islamisten

Ob das ausreiche, sagte das BMI gegenüber der Zeitung nicht. So sollten die „derzeit geltenden Rechtsrahmen einer fachlichen Prüfung unterzogen werden“.
Die Angaben des BMI zu 1.150 decken sich weitgehend mit der Antwort der Behörde auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2021. Darin heißt es auch, dass die meisten Ausreisen in den Jahren 2013 bis 2015 registriert wurden. Der überwiegende Teil der ausgereisten Personen war jünger als 30 Jahre. Auch laut damaliger Antwort besaß mehr als die Hälfte der ausgereisten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit.
In einem Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem vergangenen Jahr wird das gesamte „Islamistische Personenpotenzial“ auf 27.200 geschätzt. Rund 9.110 Personen gelten als gewaltbereit.
Zudem heißt es, dass die Zahl der Ausreisen ab 2015 rückläufig sei. Bereits seit 2019 würden Ausreiseversuche nach Syrien oder in den Irak nur noch selten registriert. „Derzeit zeichnet sich weltweit kein Jihadschauplatz ab, der für die islamistische Szene in Deutschland eine auch nur annähernd vergleichbare Relevanz entwickeln könnte, wie Mitte der 2010er-Jahre Syrien oder der Irak“, heißt es in dem Bericht.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen) 
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Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt


In Kürze:

  • Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
  • Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
  • CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.

 
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.

Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts

Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.

Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.
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Beerdigt das „Lügenfritz“-Urteil demnächst den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“?


In Kürze:

  • Gerichtsurteil: 30 Tagessätze für Bezeichnung von Merz als „Lügenfritz“
  • Regierungskritiker und Oppositionspoliker erstatten Selbstanzeige
  • CDU-Politiker fordern Abschaffung von Paragraf 188

 
Ein Gerichtsurteil aus Öhringen in Baden-Württemberg hat die Diskussion um die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Zukunft des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen in Deutschland neu entfacht.
Ein bislang namentlich nicht in Erscheinung getretener Facebook-Nutzer hatte im Zusammenhang mit einem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ gebraucht. Das Amtsgericht Öhringen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in bislang unbekannter Höhe.
Der „Tagesspiegel“ hatte als erstes Medium über das Urteil berichtet. Demnach ist die Strafe laut Staatsanwaltschaft inzwischen rechtskräftig. Das Amtsgericht habe seine Entscheidung auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) gestützt, also auf Beleidigung einer Person des politischen Lebens. Das Amtsgericht Öhringen sei auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Heilbronn aktiv geworden.

Regierungskritiker wollen Grenzen der Meinungsfreiheit ausloten

Andere Schmähworte, wie Pinocchio oder Lügen-Kasper, die im gleichen Zusammenhang auf Facebook fielen, hatten zu keiner Verurteilung geführt, ein Verfahren wegen des Begriffs „Lackaffe“ war gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt worden. Nun stellt sich die Frage, welche Worte in Deutschland noch erlaubt sind, wenn jemand seinen Unmut über Politiker verbal oder schriftlich äußert.
Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz kündigte am Mittwoch, 3. Juni, auf X an, dass er Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Köln, am nächsten Tag „sicherheitshalber auch noch bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn“, stellen werde.
In seinem ersten X-Beitrag über seine Selbstanzeige begründete er den Schritt damit, dass er „Merz mehrfach als Lügenfritz bezeichnet habe und das auch künftig weiter tun werde“. Er wolle diese Frage geklärt haben. Dahinter setzte Haintz den Hashtag „#188MussWeg“.

Paragraf 188 unter Druck

Dass der im Volksmund „Majestätsbeleidigung“ getaufte Paragraf 188 StGB abgeschafft werden sollte, sagt auch Constanze Geiert (CDU), die sächsische Justizministerin. Sie reichte erst kürzlich einen entsprechenden Reformantrag für die kommende Justizministerkonferenz ein.
Inzwischen schloss sich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem Chor der 188er-kritischen Stimmen an. Im Interview mit der „WELT“ sagte Linnemann, dass die Menschen über den Paragrafen den Kopf schütteln würden. Sie hätten das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Angesprochen auf das „Lügenfritz“-Urteil, sagte Linnemann:
„Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf“.
Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.

Widerstand im Netz

Der breiten Kritik am „Lügenfritz“-Urteil hatten sich nicht nur die AfD-Politiker wie Beatrix von Storch, sondern auch der Satiriker Tim Kellner, der Unternehmensberater Markus Krall sowie der Journalist Benedikt Brechtken angeschlossen.

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Auch jenseits des großen Teichs sorgte das „Lügenfritz“-Urteil aus der Provinz für Aufmerksamkeit. Sarah B. Rogers, Staatssekretärin für internationale Öffentlichkeitsarbeit in der Regierung Trump, nannte das Urteil auf X als ein Beispiel für „die Art von Dingen, auf die sich die deutsche Zensur erstreckt“.

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Schleswig-Holstein: Telefonbetrüger erbeutet über 100.000 Euro von Senior

Ein Telefonbetrüger hat einen älteren Mann in Schleswig-Holstein um mehr als hunderttausend Euro gebracht.
Wie die Polizei in Itzehoe am Freitag, 15. Mai, mitteilte, erhielt der Mann aus Hohenaspe am Mittwoch einen Anruf von einem vermeintlichen Amtsgerichtsmitarbeiter.
Dieser teilte ihm demnach mit, dass die Tochter des Geschädigten verhaftet worden sei und in der Ukraine ins Gefängnis müsse, falls nicht eine Kaution von 145.000 Euro bezahlt werde.
Auf das Telefonat folgten zwei Geldübergaben an unterschiedlichen Orten. Der Täter erlangte dabei einmal 68.000 Euro und dann weitere 40.000 Euro in bar. Nach den Geldübergaben flüchtete er zu Fuß. (afp/red)