Categories
deutschland

Meistens aus unternehmerischen Tätigkeiten: Bundestagsabgeordnete melden Nebeneinkünfte von 10,6 Millionen Euro


In Kürze:

  • 232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
  • Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
  • Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
  • Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.

 
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.

Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden

Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.

Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten

Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.

Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste

Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.

Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro

Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Categories
deutschland

Politbarometer: Vorsprung der AfD vor der Union wächst weiter

Im aktuellen ZDF-Politbarometer kann die AfD sich weiter von der Union absetzen.
Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, käme sie laut der Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen auf 28 Prozent (+1), während CDU und CSU einen Punkt auf 24 Prozent einbüßen.
Die SPD könnte um einen Zähler zulegen und käme auf 13 Prozent, womit die Sozialdemokraten wieder an den Grünen vorbeiziehen könnten, die gleich zwei Punkte verlieren und nun bei 12 Prozent stehen. Die FDP legt leicht zu (4 Prozent), die Linke (11 Prozent) und die sonstigen Parteien bleiben unverändert (8 Prozent). (dts/red)
Categories
deutschland

CDU verschickt Austrittserklärung an AfD-Abgeordnete


In Kürze:

  • Die CDU verschickte ihre Anti-AfD-Broschüre an alle AfD-Bundestagsabgeordneten.
  • Dem Schreiben lag eine vorbereitete Austrittserklärung aus der AfD bei.
  • AfD-Politiker wie Beatrix von Storch und Bernd Baumann reagierten mit scharfer Kritik.
  • Streitpunkte sind unter anderem Aussagen zu „Remigration“ und Antisemitismus.

 
Die Broschüre der CDU mit dem Titel „Abstieg für Deutschland: Keine Alternative“ sorgt weiterhin für Unmut im Bundestag. Seit einigen Wochen bewirbt die Partei die Schrift, mit der sie ihre Entschlossenheit begründet, auch künftig keine Bündnisse mit der AfD eingehen zu wollen, da sie diese vom Verfassungsschutz beobachtete Partei für eine Gefahr für das Land hält.
Nun hat sie in dieser Sache noch einmal nachgelegt und die Broschüre an alle Bundestagsabgeordneten der AfD geschickt. Wie die CDU selbst in sozialen Medien mitteilt, hat sie den Briefen zudem vorgefertigte Austrittserklärungen beigefügt. Nach dem Lesen der Broschüre könne, so die Begründung, „niemand mehr behaupten, nicht zu wissen, was in der AfD los ist“. Ein Video dazu hat die CDU am 21. Mai auf Instagram veröffentlicht.

Von Storch hat CDU-Brief „zur täglichen Belustigung an die Wand gehängt“

Mit der Unterzeichnung des vorgefertigten Austrittsschreibens sollen Unterzeichner ihren Austritt aus der AfD mit sofortiger Wirkung erklären – unter Bezugnahme auf den Inhalt der Broschüre. Dazu kommen die Bitte um entsprechende Bestätigungen, ein Widerruf von Einzugsermächtigungen und die Forderung nach Löschung personenbezogener Daten.
Die Sendung hat offenbar mittlerweile die Adressaten erreicht, wie mehrere MdBs der AfD gegenüber der Plattform „NIUS“ bestätigt haben.
Die Berliner Abgeordnete Beatrix von Storch postete auf X ein Bild mit einem Kommentar. Darin erklärte sie, sie habe sich „das Schreiben eingerahmt und zu meiner täglichen Belustigung an die Wand gehängt – gleich neben die Statistik der Beliebtheitswerte von Friedrich Merz“.
Das „wichtige zeithistorische Dokument“ zeige „die Verzweiflung der CDU angesichts ihres selbst verschuldeten Niedergangs und des unaufhaltsamen Aufstiegs der AfD“.
Von Storchs Kollege Markus Bühl reagierte ebenfalls auf die Zusendung und schrieb auf Facebook: „Während es in Deutschland immer weiter und massiver bergab geht, nimmt man sich in der CDU-Zentrale Zeit für bizarre PR-Aktionen und politische Selbstbeschäftigung in Sachen ‚Brandmauer‘.“

Streit um Schutz jüdischen Lebens

Bereits zuvor hatte der Parlamentsgeschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, die CDU-Bundesgeschäftsstelle besucht und eine der Broschüren mitgenommen. In einem dazugehörigen Video hatte er erklärt, die Broschüre sei „voller Lügen, juristisch widerlegter Mythen und unfassbarer Niedertracht“.
So nimmt Baumann Anstoß an der Aussage, die AfD mache jüdisches Leben in Deutschland „unmöglich“. Er argumentiert, dass dieses hauptsächlich durch radikale Muslime bedroht sei und die AfD im Parlament „die meisten Initiativen zum Schutz jüdischen Lebens“ eingebracht habe.
In der Broschüre heißt es, Antisemitismus sei „ein Problem, welches die AfD ausschließlich den Menschen muslimischen Glaubens zuschreibt“.
Zudem zitiert sie den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der über die AfD äußert: „Dabei geht es aber nicht um die Bedürfnisse der Juden im Land. Sondern nur darum, dass Muslime Juden bedrohen. Juden dienen im Programm der AfD einzig und allein dazu, den antimuslimischen Ressentiments der Partei Ausdruck zu verleihen.“

Vorwurf der Deportation deutscher Staatsbürger an die AfD erneuert

Außerdem nahm Baumann daran Anstoß, dass sich in der Broschüre der Satz findet:
„Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger.“
Damit greife die CDU die Aussage der Rechercheplattform „CORRECTIV“ über das sogenannte „Geheimplan“-Treffen vom November 2023 in Potsdam auf. Dieses ist nach wie vor Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisherige Gerichtsurteile gehen bezüglich der Zulässigkeit bestimmter Darstellungen im „CORRECTIV“-Artikel in unterschiedliche Richtungen.
In der CDU-Broschüre wird jedoch auf das Potsdamer Treffen oder die „CORRECTIV“-Recherche kein Bezug genommen. Auch in den Quellen ist davon nicht die Rede.
Stattdessen führt der Text Einzeläußerungen führender politischer Exponenten der AfD zum Thema „Remigration“ und deren angestrebtem Umfang auf. Daraus zieht die Broschüre der CDU Schlussfolgerungen.

Worauf sich die CDU in ihrer Broschüre stützt

Die 35-seitige Broschüre bezieht sich hauptsächlich auf Aussagen aktueller oder früherer Politiker der AfD. Diese stammen zum Teil aus jüngerer Zeit, einige liegen bereits länger zurück. Dazu kommen Einschätzungen von Verfassungsschutzämtern oder Gerichten wie des Oberverwaltungsgerichts Münster.
In einigen Fällen stützt sich der Inhalt auch auf Medienberichte. Die Quellenangaben sind nicht in allen Fällen gleich präzise.
Die AfD hatte angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Inhalte der Broschüre zu prüfen.