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6,8 Millionen Stimmen ohne Wirkung? Der Streit um die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde


In Kürze:

  • Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
  • Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
  • Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.

 
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.

Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.

Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images

Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten

Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

BSW-Logo am 06.12.2025

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung

Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.

Entscheidung über Reform bleibt offen

Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)
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AfD und Linke für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen – Union dagegen


In Kürze:

AfD-Chefin Alice Weidel plädiert für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde.
Die Linke-Fraktion befürwortet eine Absenkung der Hürde auf drei Prozent.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: 6,8 Millionen Stimmen nicht berücksichtigt.

Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat sich auch die Linke für eine Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen.

Weidel: Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, sagte der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag: „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben.“ AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Alice Weidel sieht die Hürde ebenfalls kritisch: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“, zitiert sie der „Tagesspiegel“.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) lehnte eine Absenkung hingegen ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Angestoßen hatte die Debatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier. In einem „Tagesspiegel“-Interview Anfang der Woche nannte er die Fünf-Prozent-Hürde „nicht mehr zeitgemäß“. Der Jurist plädierte dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Weidel lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht wäre es „ehrlicher“, sie „gleich ganz abzuschaffen“ Weiter sagte sie: „Das Argument, mit der Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments verhindern zu müssen, ist offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben.“
Latendorf sagte, durch die Sperrklausel werde der Wählerwille „nicht bestmöglich repräsentiert, was in einer Demokratie aber das Ziel sein sollte“. Ihre Partei unterstütze daher den Vorschlag Papiers, die Sperrklausel auf drei Prozent abzusenken. „An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern.“

Krings: Regierungsbildung ohne Grenze noch schwieriger

Krings dagegen betonte: „Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit.“ Durch ein Absenken der bewährten Fünf-Prozent-Hürde würden ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden, sagte er den RND-Zeitungen. „Außerdem könnte das ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein.“
Papier sagte dem „Tagesspiegel“, bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, weil sie auf Parteien entfielen, die weniger als fünf Prozent erzielten. Eine vitale Demokratie lebe zudem davon, dass neue Parteien entstehen könnten. „Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Das führt zur Gefahr der parteipolitischen Versteinerung.“ Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“.
Auch Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hatte sich für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die SPD muss in dem Bundesland um den Einzug ins Landesparlament bangen. Die AfD führt die Umfragen mit großem Vorsprung an.

Mehr Demokratie für Einführung einer Ersatzstimme

Die Organisation „Mehr Demokratie“ plädierte bereits im vergangenen Jahr für eine Absenkung. Dadurch würde die repräsentative Demokratie wieder repräsentativer werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die Einführung einer Ersatzstimme könnte den Wählerwillen besser abbilden. Damit könnten sie ein zusätzliches Kreuz bei einer zweiten Partei machen für den Fall, dass die erstgewählte an der Fünf-Prozent-Hürde scheitere. Das könne auch taktisches Wählen verhindern, glaubt man bei der Organisation.
Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Kabinettsumbildung vollzogen – Merz-Vertrauter Frei neuer Fraktionschef der Union

Drei neue Minister im Amt und sein bisheriger Kanzleramtschef Thorsten Frei mit einem starken Ergebnis zum neuen Unionsfraktionschef gewählt: Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat seine Kabinettsumbildung am Mittwoch abschließen können.
Deren Umstände sorgten aber auch am Mittwoch weiter für Kritik aus der Partei und führten zu einer ungeplant langen Aussprache mit dem Kanzler in der Unions-Fraktion.
Im Bundestag fand am Nachmittag in einer Sondersitzung die Wahl von Frei zum neuen Fraktionschef von CDU und CSU statt. Der langjährige Vertraute von Merz erhielt dabei 91,9 Prozent der Stimmen. Sein Vorgänger Jens Spahn war Mitte Juli wegen Vorwürfen zur Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für die Geburt seines Sohnes zurückgetreten.
Merz nutzte die Neubesetzung des wichtigen Fraktionspostens für umfangreichere Veränderungen im Kabinett. Er besetzte drei CDU-Ministerposten neu: Am Mittwoch ernannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Nina Warken (CDU) als neue Kanzleramtschefin.
Ihren Posten im Gesundheitsressort übernahm der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, das Verkehrsministerium ging an den bisherigen Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU).
Bei der Kabinettsumbildung sorgte vor allem die Hängepartie um den Rauswurf von Verkehrsminister Patrick Schnieder für Kritik in der CDU. Merz hatte ihm bereits am Donnerstag mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Doch dazu kam es nicht, weil ein potenzieller Nachfolger wieder kurzfristig abgesagt hatte.
Die CDU-Landtagsfraktion aus Schnieders Landesverband Rheinland-Pfalz sagte aus Protest gegen das Vorgehen ein geplantes Gespräch mit Merz im September ab. Kritik gab es auch aus ostdeutschen Landesverbänden, die sich zumindest bei Staatsekretärsposten im Zuge des Kabinettsumbaus nicht ausreichend berücksichtigt sahen.
Für Schnieder gab es einen emotionalen Abschied im Verkehrsministerium. „Ämter werden in einer Demokratie immer nur auf Zeit vergeben“, sagte er vor der Belegschaft. „Manchmal hat man andere Zeithorizonte dabei im Blick.“ Die Erwartungshaltung an den Verkehrsminister „korreliert mit der Zahl der Bundestrainer in Deutschland.
So circa 80 Millionen, weil jeder in seinem Alltag natürlich von diesen Dingen betroffen ist.“ Schnieder bekam darauf minutenlang Applaus von seinen bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das Wahlergebnis des 52-jährigen Frei in der CDU/CSU-Fraktion fiel ungeachtet der Turbulenzen um die Kabinettsumbildung sehr gut aus und besser als bei Spahn. CSU-Chef Markus Söder gratulierte ihm umgehend zur Wahl.
„Er hat den gleichen Kompass wie die CSU, ist tief in den Themen und ein guter Kommunikator“, schrieb der bayerische Ministerpräsident im Online-Dienst X. Frei verfüge zudem über „Fraktions- und Regierungserfahrung, Leidenschaft und Empathie“.
Am Mittwoch gab es aber weiter Kritik am Kommunikationsstil des Kanzlers. „Ich schätze Friedrich Merz als Bundeskanzler. Seine Kommunikation als CDU-Chef aber ist ausbaufähig.
Und seine Personalpolitik auch“, sagte der Bremer CDU-Landesvorsitzende Heiko Strohmann dem „Tagesspiegel“. „Eine Partei funktioniert nicht, indem da einer vorn sitzt, einen Monolog hält und wir anschließend applaudieren.“
Auch der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke forderte im Deutschlandfunk einen besseren Kommunikationsstil des Partei- und Regierungschefs. Es sei das Recht eines Kanzlers, seine Führungsmannschaft neu aufzustellen. Zur Führungsaufgabe gehöre es aber auch, Kritik einzupreisen und damit umzugehen.
Merz nahm am Mittwoch an der Fraktionssitzung zur Wahl Freis teil. Kritiker hatten bereits angekündigt, das Treffen hinter verschlossenen Türen auch für klare Worte an den Partei- und Regierungschef zu nutzen. Die Sitzung dauerte nach der Wahl Freis länger als geplant. Eine zunächst für 15.00 Uhr angesetzte Pressekonferenz verzögerte sich deutlich.
Dass es Diskussionen in der Fraktion gebe, sei gut, sagte die neue parlamentarische Staatssekretärin im Digitalministerium, Gitta Connemann (CDU) vor der Sitzung im Sender Phoenix. „Denn wir sind ja kein Abnick-Verein.“ Auf die Frage, ob sich der Unmut gegen Merz nun schnell wieder legen werde, sagte sie: „Es wird sicherlich bei dem einen oder dem anderen etwas Zeit brauchen, aber das ist nur menschlich.“
Der Fraktionschef des Koalitionspartners SPD, Matthias Miersch, äußerte die Hoffnung, „dass mit dem heutigen Tage dann auch wirklich wieder Ruhe einkehrt“.
Er mahnte bei den Sendern RTL und ntv, die Koalition müsse nach der Personaldebatte in der CDU „wirklich zur wichtigen Arbeit zurückkehren“. Miersch verwies dabei auf verabredete Vorhaben wie die Reformen bei Rente und Pflege sowie bei der Einkommensteuer. (afp/red)
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Kabinettsumbildung: Steinmeier ernennt Minister – Vereidigung erst im September

Die Amtszeit von Ministern beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten – und endet mit ihrer Entlassung durch ihn. Am Mittwoch um 12 Uhr kommt Frank-Walter Steinmeier dieser im Grundgesetz verankerten Aufgabe nach:
Er händigt mehreren CDU-Politikern die Entlassungs- und Ernennungsurkunden aus und besiegelt damit die Kabinettsumbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst hat. Die besonderen Umstände sorgen allerdings für Diskussionen.

Woran entzündet sich der aktuelle Streit?

Die Bundesregierung plant, die am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannten Minister erst im September vor dem Bundestag vereidigen zu lassen – nämlich dann, wenn die sommerliche Sitzungspause vorüber ist und das Parlament zu seiner regulären Plenarsitzung zusammentritt.
Anvisiert ist das Datum 9. September. Sie will damit Kosten sparen, die bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer anfallen würden, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub anreisen müssten.
Der Knackpunkt: Im Grundgesetz steht, der Amtseid vor dem Bundestag sei „bei der Amtsübernahme“ der neuen Minister zu leisten. Erfüllt der geplante sechswöchige Aufschub der Vereidigung diese Vorgabe?
Das Grundgesetz selbst definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine verfassungsrechtliche Grauzone.

Welche rechtlichen Vorgaben zur Ernennung von Ministern gibt es?

Nicht viele: Das Verfahren ist im Grundgesetz-Artikel 64 festgeschrieben – in zwei schlichten Sätzen: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt – und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag.

Welche Argumente führen Kritiker an?

Einige Staatsrechtler warnen eindringlich davor, dass der Zeitplan der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte.
„Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“.
„Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“
Auch der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, meldete Bedenken an. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“.
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Pieper rät zu einer Sondersitzung des Bundestags.

Welche Bedeutung hat die Vereidigung?

Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einem Gutachten zur Bedeutung des Amtseids: „Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“
Die „maßgebliche Bedeutung“ des Eides liege somit „außerhalb der rechtlichen Sphäre“.

Wie begründet der Kanzler sein Vorgehen?

Kanzler Merz teilt die Zweifel an dem Verfahren nicht: „Wir halten es für zulässig“, sagte er am Montag. Eine Sondersitzung in der Sommerpause wäre zu teuer: „Das würde die Öffentlichkeit zu Recht im Hinblick auf die Kosten kritisieren“.
Bundespräsident Steinmeier, dem die Ernennung der Minister ja obliegt, äußerte sich nicht selbst zu der Debatte. Aus dem Bundespräsidialamt verlautete, der Zeitplan sei nicht Sache des Staatsoberhaupts.
Mit der Ernennung komme Steinmeier seinen Aufgaben laut Grundgesetz nach. Die Eidesleitung finde dann aber vor dem Bundestag statt, „der selbst entscheidet, wann er sich dazu versammelt“. (afp/red)
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CSU will mindestens 100.000 Drohnen für Deutschland

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag fordert „eine Drohnenflotte“ mit mindestens 100.000 Drohnen in allen Größenklassen für Deutschland. Dies geht aus einem Beschlussentwurf der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz hervor, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. „Wir wollen die Bundeswehr durch technologische Dominanz zur stärksten konventionellen Armee in Europa machen“, heißt es in dem Dokument. Dazu gehöre eine Drohnenflotte.

„Weltall-Flotte“ für die Bundeswehr

Gefordert wird zudem „eine Weltall-Flotte“ mit mehr als 1000 Satelliten für die Bundeswehr. Diese würden gebraucht „für sichere Kommunikation für vernetzte Informationen, Aufklärung und ein hochpräzises Lagebild“.
Die CSU-Landesgruppe setzt den Fokus in dem sechsseitigen Dokument insgesamt auf „Forschung, Innovation und Technologie“. Hier seien entschlossene Investitionen notwendig, „damit Deutschland führende Industrie- und Exportnation bleibt“.
So will die CSU unter anderem, dass in Deutschland der erste Fusionsreaktor weltweit entsteht sowie eine Startplattform ins Weltall. Außerdem sollen bis 2030 über Förderprogramme eine Million neue Roboter in Betrieb gebracht werden. Diese sollen „keine Arbeitsplätze verdrängen, sondern Lücken schließen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer entlasten“.
Gefordert werden auch die Entwicklung europäischer KI-Modelle und der Ausbau von Mikrochip-Fertigung innerhalb Europas. „Europäische Souveränität bei Mikrochips und KI sichern“, heißt es dazu im Beschlussentwurf. Dieser trägt den passenden Titel „Zukunft wird in Banz gemacht“.
Im dortigen Kloster kamen die Bundestagsabgeordneten der CSU am Montag zu ihrer Sommerklausur zusammen. Diese dauert noch bis Dienstag, an den Beratungen nimmt auch CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder teil.
(afp/red)
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Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein „Tempolimit“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung.
Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Es sei keine Regelung im Sinn eines bezifferten „Tempolimits“ in der Verfassung vorgesehen.

Im Eilverfahren durch das Parlament

Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt.
Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge.
Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.
Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.
Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Er kritisierte, dass bis zur abschließenden Beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die Plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei.
Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden kürzlich wieder gekippt. (afp/red)
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Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Ein entsprechendes Gesetz, das nach den Sommerferien greifen soll, verabschiedete das Parlament in Paris mit großer Mehrheit. Es setzt damit ein von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebenes Anliegen um. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten“, reagierte Macron auf den Parlamentsentscheid.
Um das Verbot und seine Ausgestaltung hatte das Parlament in Paris länger gerungen, und auch die Europäische Kommission hatte die Pariser Pläne beanstandet. Ein angepasster Gesetzestext passierte nun am Nachmittag noch vor der parlamentarischen Sommerpause die beiden Parlamentskammern.
Greifen sollen das Verbot sowie eine Alterskontrolle durch die großen Social-Media-Plattformen nach Vorstellung Frankreichs in zwei Etappen: vom 1. September an für neu eingerichtete Konten und ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Frankreich will, dass die Plattformen für die Alterskontrolle bestehende Techniken nutzen, wie sie etwas für den Zugriff auf pornografische Inhalte existieren. Kritiker bezweifeln aber, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu so einem Schritt bewegen kann.

EU will Rechtsunsicherheit verhindern

Hier hatte auch die Brüsseler Kritik angesetzt – das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hieß es. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Für einzelne Mitgliedsländer ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Und diese lässt gerade von Experten klären, wie Rahmenregelungen für digitale Altersgrenzen aussehen könnten.

Umsetzung nicht so einfach

Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedsländer dürften TikTok, Instagram, Snapchat und Co. also gar keine zusätzlichen Pflichten auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. (dpa/red)
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Britischer Premier beruft Kabinett – Telefonat mit Trump

Der neue britische Premierminister verliert keine Zeit – kurz nach seiner Ernennung hat Andy Burnham das Kabinett neu geordnet. Überraschend machte der 56-Jährige, der am Montag von König Charles III. mit der Regierungsbildung beauftragt worden war, den früheren Verteidigungsminister John Healey zum Finanzminister.
Healey hatte das Kabinett im Juni aus Protest gegen den Kurs von Burnhams Vorgänger Keir Starmer verlassen. Vor allem ging es um die Höhe der Verteidigungsausgaben, die ihn nun auch in seiner neuen Rolle weiter beschäftigen dürfte.
Die Berufung zum „Chancellor of the Exchequer“ sei „die größte Ehre“, sagte der erfahrene Minister. „Gemeinsam werden wir eine neue Wirtschaft aufbauen, neue Hoffnung schaffen und die Interessen der arbeitenden Menschen in diesem Land voranbringen.“

Bisheriger Gesundheitsminister wird Verteidigungsminister

Ebenso überraschend wurde in der Nacht der ehemalige Gesundheitsminister Wes Streeting als Verteidigungsminister berufen. Streeting galt kurzzeitig als Rivale für Burnham um den Parteivorsitz, hatte sich aber nach dessen Einzug ins Parlament aus dem Rennen zurückgezogen.
Auf der Plattform X versicherte der neue Verteidigungsminister: „Wir werden sicherstellen, dass unsere Streitkräfte über die notwendigen Ressourcen verfügen, und unseren internationalen Verbündeten, insbesondere der Ukraine, entschlossen zur Seite stehen.“
Der von seinem Amt als britischer Gesundheitsminister zurückgetretene Wes Streeting will Premier Keir Starmer herausfordern. (Archivfoto)

Der unter Starmer von seinem Amt als britischer Gesundheitsminister zurückgetretene Wes Streeting wird im Kabinett von Burnham Verteidigungsminister (Archivfoto).

Foto: James Manning/PA Wire/dpa

Zur Lage im Irankrieg und in der Straße von Hormus äußerte er sich in der Mitteilung nicht. Große Änderungen an der Verteidigungs- und Außenpolitik werden unter der neuen Regierung nicht erwartet.

Alte Bekannte kehren zurück

Neuer Außenminister ist der bisherige Energieminister und ehemalige Labour-Parteivorsitzende Ed Miliband, der zwischenzeitlich für den Posten des Finanzministers gehandelt wurde. Sein älterer Bruder, David Miliband, war bereits zuvor Außenminister im Kabinett von Premier Gordon Brown.
Für Ed Miliband musste nun die bisherige Chefin im Foreign Office, Yvette Cooper, weichen. Sie ist jetzt Gesundheitsministerin. Innenministerin bleibt Shabana Mahmood.

Der britische Minister für Klima und Energie, Ed Miliband, am 23. Juni 2026 in der 10 Downing Street im Zentrum von London. Er übernimmt das Außenministerium.

Foto: Toby Shepheard/AFP via Getty Images

Mit Angela Rayner kehrt zudem ein bekanntes Gesicht der Partei-Linken als Wohnungsbauministerin zurück. Diese Rolle hatte sie bereits unter Keir Starmer von 2024 bis 2025 inne. In dieser Zeit war sie auch Starmers Vize, musste aber wegen einer Steueraffäre zurücktreten. Inzwischen ist sie vom Verdacht der Steuerhinterziehung entlastet.
Etliche Vertraute von Starmer spielen unter dem neuen Regierungschef dagegen künftig keine große Rolle mehr, darunter der frühere Vize-Regierungschef und Justizminister David Lammy und die bisherige Finanzministerin Rachel Reeves.
„Ich wäre stolz gewesen, weiterhin im Kabinett zu dienen. Aber ein neuer Premierminister hat das Recht, sein eigenes Team zusammenzustellen“, sagte Lammy der Nachrichtenagentur PA zufolge.

Keir Starmer hält am 20. Juli 2026 in London, England, in der Downing Street eine Abschiedsrede, nachdem er als Premierminister zurückgetreten ist.

Foto: Dan Kitwood/Getty Images

Telefonat mit Trump

Eine der ersten offiziellen Amtshandlungen des neuen Premiers war ein Telefonat mit US-Präsident Donald Trump. Unter Starmer war das Verhältnis der Downing Street zum Weißen Haus merklich abgekühlt, was vor allem aber an Trump lag.
Auf Truth Social versicherte der US-Präsident nun, das Gespräch mit Burnham sei „sehr gut“ verlaufen. „Der Premierminister hat eine große Aufgabe vor sich, aber er wird sie meistern können, und natürlich werden die USA ihm dabei zur Seite stehen!“
In einer Mitteilung der Downing Street zu dem Telefonat hieß es, bei der Darlegung seiner Vision als Premier des Vereinigten Königreichs habe Burnham erklärt, „dass sein Schwerpunkt auf der Reindustrialisierung des gesamten Landes liegen werde“.
Zudem habe Burnham sein Engagement für Verteidigung und Sicherheit bekräftigt. Die Gewährleistung der Sicherheit des Vereinigten Königreichs und seiner Verbündeten habe für ihn oberste Priorität.
Konkret ging es in dem Gespräch laut Trump um „Nordseeöl, Handel, das Militärbündnis, die Minenräumung in der Straße von Hormus und viele andere Themen“. Auch werde man sich „in nicht allzu ferner Zukunft treffen, um Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern“.
Burnham habe seinerseits die Hoffnung geäußert, „dem Präsidenten bei einem künftigen Besuch zeigen zu können, was Manchester zu bieten hat“, teilte ein Sprecher mit Blick auf Burnhams vorheriges Amt als Bürgermeister von Greater Manchester mit.
Der US-Präsident hatte vor kurzem noch Zweifel an Burnham geäußert und ihn als „Bürgermeister einer Kleinstadt“ und „extrem liberal“ bezeichnet. Später äußerte er seine Hoffnung, Burnham könne als Premier wieder Öl- und Gasbohrungen in der Nordsee erlauben.

Einladung von Merz und Telefonat mit Macron

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Burnham am Montagmittag gratuliert. „Das Vereinigte Königreich und Deutschland sind einander enge Verbündete und Partner“, schrieb Merz.
„Gerade in diesen Zeiten beweist sich unsere tiefe Verbundenheit. Sehr gern möchte ich mich mit Ihnen zu den vor uns liegenden Herausforderungen austauschen und lade Sie daher gern zu einem baldigen Besuch nach Berlin ein.“
In einem Telefonat mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron ging es laut der Downing Street auch um die Notwendigkeit, die Ukraine weiterhin zu unterstützen, unter anderem durch die gemeinsame Leitung der sogenannten Koalition der Willigen. Burnham telefonierte ebenfalls mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.
In Bezug auf den Nahen Osten waren sich Macron und Burnham den Angaben zufolge einig, dass die Bemühungen um eine Deeskalation fortgesetzt und die Straße von Hormus wieder geöffnet werden müssen. Auf der Plattform X äußerte Macron zudem den Wunsch, dass die Beziehungen zwischen Großbritannien und Frankreich auch den Beziehungen der Briten zur Europäischen Union wieder „neuen Schwung“ verleihen. (dpa/red)
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Merz will parteiintern über Spahn sprechen – Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
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Ukraine: Widerstand gegen Selenskyjs Regierungsumbau

Mitten im Ukrainekrieg hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj seine Regierung erneut umgebildet. Die Entscheidung stößt im Land auf scharfe Kritik. Besonders der Rücktritt des beliebten Verteidigungsministers Mychailo Fedorow sorgt für Proteste. Das Parlament bestätigte unterdessen den bisherigen Chef des staatlichen Energieversorgers Naftogaz, Serhij Korezky, als neuen Ministerpräsidenten. Er folgt auf Julia Swyrydenko, die nach kurzer Amtszeit entlassen wurde.
Selenskyj hatte bereits in der Vergangenheit Minister ausgetauscht. Eine ausführliche Begründung für den erneuten Umbau blieb diesmal aus. Er sprach lediglich von „neuen Herausforderungen und neuen Aufgaben“.

Proteste gegen Fedorows Rücktritt

Nach Swyrydenkos Entlassung erklärte auch Fedorow seinen Rücktritt. Auf Telegram schrieb er, es sei eine große Ehre gewesen, dem ukrainischen Volk als Verteidigungsminister zu dienen. Ukrainischen Medien zufolge könnte Innenminister Ihor Klymenko seine Nachfolge übernehmen.
Allein die Aussicht auf Fedorows Absetzung löste in mehreren Städten Proteste aus. In Kiew versammelten sich Hunderte Menschen und riefen „Schande“ sowie „Bring Fedorow zurück“. Viele schwenkten ukrainische und EU-Flaggen. Auch in Odessa, Charkiw, Dnipro und Lwiw gingen Menschen auf die Straße.
Für viele Ukrainer steht Fedorow für einen Neuanfang in der Armee, die seit Jahren mit Vorwürfen von Korruption und Bürokratie kämpft.

Warum Fedorow so beliebt ist

Die Demonstrantin Margarita Gretschko sagte, Fedorow habe bewiesen, dass künftig eher Drohnen als Soldaten kämpfen sollten. Seine Arbeit habe er mit Taten statt mit Worten unter Beweis gestellt.
Fedorow war bei seiner Ernennung erst 25 Jahre alt. Er sollte die ukrainischen Streitkräfte modernisieren und setzte früh auf den Einsatz von Drohnen, die inzwischen als unverzichtbar gelten.
Gretschko hatte bereits vor einem Jahr gegen Korruption demonstriert. Sie lobte Fedorow dafür, Missstände aufgedeckt und bekämpft zu haben. „Er hat alles richtig gemacht, warum wurde er dann entlassen?“, fragte sie.
Auch der Unternehmer Roman Wlada stellte sich hinter den Minister. Er sagte, Selenskyj habe Angst vor tüchtigen Leuten.

Streit mit Armeechef

Die Kritik der Demonstranten richtet sich auch gegen Armeechef Oleksander Syrsky. Ukrainischen Medien zufolge soll ein Konflikt zwischen ihm und Fedorow der Auslöser für die Entlassung gewesen sein. Gretschko warf Syrsky vor, Soldaten bei „Kanonenfutter-Angriffen“ sinnlos sterben zu lassen.
Fedorow selbst bestätigte am Donnerstag vor Journalisten einen Streit mit Syrsky. Er warf dem Armeechef vor, das vom Krieg gezeichnete Land zu spalten.

Neuer Ministerpräsident bestätigt

Das Parlament folgte erneut Selenskyjs Vorschlag und bestätigte Serhij Korezky mit 289 von 318 Stimmen als Ministerpräsident. Der bisherige Naftogaz-Chef übernimmt das Amt von Julia Swyrydenko, die es erst im Juli 2025 angetreten hatte.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gratulierte Korezky und kündigte an, die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine fortzusetzen. Die Unterstützung der Europäischen Union bleibe uneingeschränkt.
Unterdessen kündigten weitere Vertraute Fedorows ihren Rücktritt an, darunter der Vize-Kommandeur der Luftwaffe, Pawlo Jelisarow. Bereits zuvor hatte Ministeriumsberater Sergej Sternenko seinen Rückzug angekündigt.

Krieg geht unvermindert weiter

Die Regierungsumbildung fällt in eine Phase neuer Eskalation. Russland hat seine Raketenangriffe zuletzt verstärkt, während die Ukraine plant, US-Luftabwehrraketen vom Typ Patriot künftig im eigenen Land zu produzieren.
Bei neuen Angriffen auf beiden Seiten kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben. In Kiew wurden bei einem russischen Raketenangriff zwei Menschen getötet und fünf weitere verletzt, darunter ein Kind. Nach Angaben Selenskyjs setzte Russland 151 Drohnen und 13 Raketen ein, darunter acht ballistische Raketen.
In der russischen Grenzregion Brjansk starben nach Behördenangaben eine 15-Jährige und ihre Großmutter bei einem ukrainischen Drohnenangriff. Auch aus der Region Jaroslawl wurde ein Todesopfer gemeldet. (afp/red)
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Burnham auf dem Weg zum Premierminister

Der britische Labour-Politiker Andy Burnham hat sich für die Nachfolge von Parteichef Keir Starmer intern eine Parteimehrheit gesichert – seiner baldigen Ernennung auch zum Premierminister dürfte damit nichts mehr im Weg stehen.

Klare Mehrheit der Labour-Abgeordneten

Burnham erhielt laut öffentlicher Parteizählung bis Montagnachmittag die Stimmen von 349 der 403 Labour-Abgeordneten und lag damit uneinholbar vorne. Sollte es zu keiner Gegenkandidatur kommen, dürfte Burnham am Montag von König Charles III. zum neuen Regierungschef ernannt werden.
Burnham, ein Vertreter des gemäßigt-linken Labour-Flügels und bisher als Bürgermeister der nordenglischen Metropole Manchester sehr beliebt, ist als einziger Kandidat im Rennen um die Starmer-Nachfolge angetreten.
Mit der deutlichen Unterstützung von inzwischen 349 Labour-Abgeordneten wäre es nun für jeden anderen Kandidaten unmöglich, die 81 Stimmen für einen Einstieg ins Rennen um die Labour-Führung zu bekommen.

Wechsel in der Downing Street erwartet

Die Frist für Nominierungen zur Nachfolge Starmers endet am Donnerstag. Burnham dürfte damit am Freitag zum neuen Labour-Vorsitzenden gekürt werden und drei Tage später das Amt des Premierministers übernehmen, das in Großbritannien traditionell an den Parteivorsitz gekoppelt ist.
Damit könnte Burnham am kommenden Montag Starmer als Premierminister in der Downing Street 10 ablösen. Burnham wäre somit Großbritanniens siebter Premierminister in zehn Jahren.

Burnham als Hoffnungsträger der Labour-Partei

Burnham ist anders als Starmer, der auch in seiner eigenen Partei massiv unter Druck geraten und zurückgetreten war, in Großbritannien sehr beliegt: Der heute 56-Jährige wurde drei Mal hintereinander zum Bürgermeister des Großraums Manchester gewählt, was ihm den Spitznamen „König des Nordens“ einbrachte.
Ende Juni war er als Abgeordneter für den nordenglischen Wahlkreis Makerfield ins Unterhaus eingezogen, um für das Amt des Parteichefs kandidieren zu können – und hatte dabei auch die rechtspopulistische Partei Reform UK von Nigel Farage deutlich abgehängt, die zuletzt bei Kommunal- und Regionalwahl stark zugelegt hatte.

Starmers schwierige Amtszeit

Starmer war 2024 durch einen Erdrutschsieg seiner sozialdemokratischen Labour-Partei ins Amt des Premierministers gekommen, hatte aber schnell an Beliebtheit eingebüßt. Es begann im Sommer 2024 mit Plänen zur Streichung des Heizkostenzuschusses für ältere Bürger, nach einem Proteststurm musste Starmer zurückrudern.
Im September 2025 trat seine Stellvertreterin Angela Rayner zurück, weil sie eine Immobiliensteuer nicht in voller Höhe entrichtet hatte.
Im selben Monat musste der Regierungschef das langjährige Labour-Schwergewicht Peter Mandelson als Botschafter aus Washington abberufen – Starmer hatte ihn ernannt, obwohl dessen enge Verbindung zum US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein bekannt war.
Bei den Regional- und Kommunalwahlen im Mai erlitt Labour eine schwere Niederlage. Seitdem steht die Partei noch stärker unter Druck – vor allem wegen der Erfolge der rechtspopulistischen Partei Reform UK.
Seither verstummten die Rufe nach einem Rücktritt Starmers auch in den eigenen Reihen nicht mehr: Ihm wurde nicht mehr zugetraut, das Ruder noch herumreißen zu können.

Herausforderung durch Reform UK

Während Starmers Umfragewerte nach den Regional- und Kommunalwahlen weiter abstürzten, gilt Burnham als einer der beliebtesten Politiker des Landes und als Hoffnungsträger für Labour. Seine Parteigenossen hoffen, dass er Wählerstimmen für die Sozialdemokraten von Reform UK zurückholen kann.
Die nächste Parlamentswahl wird zwar erst 2029 erwartet. Doch in landesweiten Umfragen liegt die rechtspopulistische Reform UK von Brexit-Befürworter Farage derzeit deutlich in Führung. Labour und die konservativen Tories liegen jeweils dahinter. (afp/red)
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EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher

Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können.
Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.

Neu für Familien

Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber waren sich Staaten und Parlament lange uneins.
Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat. (dpa/red)
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Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen

Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur in Berlin: Kreisvorsitzende wollen Evers

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.

Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat

Stefan Evers (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
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Verzicht auf 500 Euro pro Monat: Warum Abgeordnete nun nicht mehr Geld bekommen

Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.

Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?

Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.

Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?

Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Warum fällt die Erhöhung nun aus?

Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“

Worauf verweist nun das Gesetz?

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.

Wie viel Geld wird damit gespart?

Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.

Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?

Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.

Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?

Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.

Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?

Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
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Bundesrat: Initiative für Preisdeckel bei Kraftstoffen

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“

Vorbild Luxemburg

In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Kritik am Tankrabatt

Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
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Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro

Das Europaparlament hat für die Einführung eines digitalen Bargelds in Europa gestimmt.
Die Abgeordneten beschlossen am Dienstag in Straßburg einen Entwurf für den nötigen Rechtsrahmen, über den sie nun mit den 27 EU-Staaten verhandeln müssen.
Über die Einführung des sogenannten digitalen Euro muss danach die Europäische Zentralbank entscheiden.

Alle Geschäfte sollen digitale Euros annehmen müssen

Digitale Euros sollen in einer App gespeichert werden und wie Bargeld vom Bankkonto abgehoben werden können. Alle Geschäfte sollen nach der Einführung sowohl Bargeld als auch digitale Euros annehmen müssen.
Bürger sollen sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken können. Europa würde damit unabhängiger von Kreditkartenanbietern wie Visa und Mastercard sowie Bezahldiensten wie Paypal und Klarna.

Einführung Anfang 2029 angestrebt

Die EZB strebt eine Einführung Anfang 2029 an. In den anstehenden Verhandlungen sind noch einige Streitpunkte auszuräumen, etwa die Gebühr, die Händler für die Nutzung des digitalen Euros entrichten müssen.
Auch die Höchstmenge an digitalem Bargeld, die im digitalen Geldbeutel mitgeführt werden darf, ist umstritten. Zudem fordern die Parlamentarier einen stärkeren Datenschutz. (afp/red)
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Geld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro

Das Europaparlament hat für die Einführung eines digitalen Gelds in Europa gestimmt.
Die Abgeordneten beschlossen am Dienstag in Straßburg einen Entwurf für den nötigen Rechtsrahmen, über den sie nun mit den 27 EU-Staaten verhandeln müssen.
Über die Einführung des sogenannten digitalen Euro muss danach die Europäische Zentralbank entscheiden.

Alle Geschäfte sollen digitale Euros annehmen müssen

Digitale Euros sollen in einer App gespeichert werden und wie Bargeld vom Bankkonto abgehoben werden können. Alle Geschäfte sollen nach der Einführung sowohl Bargeld als auch digitale Euros annehmen müssen.
Bürger sollen sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken können. Europa würde damit unabhängiger von Kreditkartenanbietern wie Visa und Mastercard sowie Bezahldiensten wie Paypal und Klarna.

Einführung Anfang 2029 angestrebt

Die EZB strebt eine Einführung Anfang 2029 an. In den anstehenden Verhandlungen sind noch einige Streitpunkte auszuräumen, etwa die Gebühr, die Händler für die Nutzung des digitalen Euros entrichten müssen.
Auch die Höchstmenge an digitalem Geld, die im digitalen Geldbeutel mitgeführt werden darf, ist umstritten. Zudem fordern die Parlamentarier einen stärkeren Datenschutz. (afp/red)
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„Wir liefern“: Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die bisherige Bilanz seiner schwarz-roten Regierungskoalition im Bundestag verteidigt.
„Es ist sehr viel geschehen in diesem ersten Jahr, das für unser Land einen wirklichen Aufbruch bedeutet“, sagte Merz in einer Regierungserklärung am Donnerstag. Ziel sei „ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und nach innen wie nach außen verteidigungsfähiges Deutschland. Wir liefern, was es dazu braucht.“
Die schwarz-rote Koalition habe sich „als Regierung der Erneuerung auf den Weg“ gemacht, sagte Merz.

„Die Mitte liefert“

Er höre „immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht, sie blockiere nur und sie blockiere sich selbst“, sagte der Kanzler. „Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit erwidern: Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“
Radikale Kräfte wollten hingegen „das Land schlechtreden“, sagte Merz. „Die Antworten radikaler Parteien, ob nun von links oder von rechts, mögen verführerisch klingen. Aber sie gestalten nicht, sie zerstören. Sie spalten unser Land und würden es, sollten sie politische Verantwortung in Deutschland übernehmen, in den Abgrund führen.“

Tomahawk-Raketen für Deutschland

Die US-Regierung hat dem Verkauf von weitreichenden Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt.
Sie würden von der Bundesregierung erworben und in Deutschland stationiert, sagte Merz. Darauf hätten sich beide Seiten am Rande des Nato-Gipfels im türkischen Ankara geeinigt.
(afp/dpa/red)