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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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ausland

Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen


In Kürze:

  • EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
  • Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
  • Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.

Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung

Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.

Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH

Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.

EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe

Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.

Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung

Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.
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gesellschaft wissen

Er baute den ersten Chatbot und warnte Zeit seines Lebens vor KI


In Kürze:

  • 1966 erschuf der deutsche Informatiker Joseph Weizenbaum mit ELIZA den ersten Chatbot der Welt.
  • Sein Programm generierte auf Basis bestimmter Schlüsselwörter scheinbar verständnisvolle Antworten.
  • Der KI-Pionier war schockiert, wie leicht seinem „Spielzeug“ menschliche Eigenschaften zugewiesen wurden und sah darin eine Gefahr für die Menschheit, schlimmer als der Nationalsozialismus, vor dem er in die USA geflohen war.
  • Damals weitgehend ignoriert, zeigen ChatGPT & Co heute, wovor Weizenbaum schon vor über 60 Jahren warnte:
  • Das Problem liegt nicht in der Maschine, sondern in unserem Umgang mit ihr und der Verleugnung der menschlichen Natur.

Nutzer: Männer sind alle gleich.
Chatbot: Inwiefern?
Nutzer: Sie bedrängen uns ständig wegen irgendetwas.
Chatbot: Fällt Ihnen dazu ein spezifisches Beispiel ein?
Nutzer: Nun, mein Freund hat mich gedrängt, hierherzukommen.
Chatbot: Ihr Freund hat Sie gedrängt, hierherzukommen?
Nutzer: Er sagt, ich sei die meiste Zeit deprimiert.
Chatbot: Es tut mir leid zu hören, dass Sie deprimiert sind.
Man könnte leicht annehmen, dass dieser Austausch kürzlich zwischen ChatGPT und einem menschlichen Nutzer stattfand. Doch diese Annahme wäre falsch. Tatsächlich ereignete sich dieses „Gespräch“ bereits vor rund 60 Jahren zwischen einem Computerprogramm namens ELIZA und einem Menschen. Dieser Vorläufer von ChatGPT – der im Vergleich zwar nur über bescheidene Fähigkeiten verfügte, aber dennoch in der Lage war, eine flüssige Unterhaltung mit einem menschlichen Gesprächspartner zu simulieren – existierte damit lange vor der Jahrtausendwende. Heute gilt ELIZA als der erste Chatbot weltweit, als Urgroßmutter der heutigen großen Sprachmodelle sozusagen.
Die Ironie der Geschichte von ELIZA ist jedoch, dass sein Programmierer – ganz ähnlich wie Mary Shelleys Dr. Frankenstein – schnell die Gefahr erkannte, die in seiner Schöpfung lauerte. Er verbrachte einen Großteil seiner restlichen Karriere damit, vor künstlicher Intelligenz (KI) zu warnen. Zudem kritisierte er beharrlich das technologische und posthumane Weltbild, das von einigen Pionieren der KI-Wissenschaft verfochten wurde.
Der Name des Programmierers war Joseph Weizenbaum (1923–2008). Er war ein deutscher Wissenschaftler, der in seiner Jugend aus dem nationalsozialistischen Deutschland geflohen war. Er war eine bedeutende Figur in den frühen Tagen der KI-Gemeinschaft – ein Mann, der dennoch zu einem ihrer größten Kritiker werden sollte.

ELIZA – Die Entstehung des Chatbots

Weizenbaum veröffentlichte das obige Transkript im Jahr 1966 in einem Fachartikel, in dem er erklärte, wie DOCTOR ELIZA, eine Variante seines Programms, funktionierte. Im Wesentlichen ahmte ELIZA die Methodik der Gesprächspsychotherapie (GPT) des US-Psychologen Carl Rogers (1902–1987) nach, bei der der Patient das Gespräch leitet.
Der Therapeut streut lediglich Fragen oder einfache Aussagen ein, um den Patienten zu weiteren Überlegungen anzuregen. Dies war ideal für einen primitiven Chatbot, der zwar in der Lage sein musste, ein Gespräch zu simulieren, dem es jedoch an der Raffinesse fehlte, um nennenswerte Mengen an eigenständigem Text zu generieren.
Dafür scannte ELIZA die Benutzereingaben nach bestimmten Schlüsselwörtern wie „ich“, „du“ oder „Mutter“. Solche Wörter lösten eine zugeordnete Regel aus, um einen Satz oder eine Frage als Antwort auszugeben. Oft geschah dies, indem einige Wörter des Nutzers in eine Antwortvorlage eingefügt wurden.
Dies erweckte den Eindruck, der Bot würde tatsächlich auf den Inhalt der Aussage reagieren. Schrieb der Nutzer „Ich bin traurig“, antwortete die Maschine vielleicht: „Wie lange sind Sie schon traurig?“ Die Bedeutung des Wortes „traurig“ war irrelevant. Der Chatbot kopierte das Wort einfach aus der Eingabe. Es funktionierte ebenso gut mit „deprimiert“, „glücklich“, „wütend“ oder jedem anderen Adjektiv. Wenn ELIZA keine Schlüsselwörter fand, generierte es eine Standardantwort wie „Ich verstehe“ oder „Bitte fahren Sie fort“.
Joseph Weizenbaum auf dem Balkon seiner Wohnung in Berlin am 11. Februar 2005. Der emeritierte Professor für Informatik am Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Cambridge, USA, veröffentlichte 1966 mit ELIZA den ersten Chatbot der Welt. Foto: Ulrich Hansen/Wikimedia Commons | CC BY-SA 3.0

Joseph Weizenbaum auf dem Balkon seiner Wohnung in Berlin am 11. Februar 2005. Der emeritierte Professor für Informatik am Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Cambridge, USA, veröffentlichte 1966 mit ELIZA den ersten Chatbot der Welt.

Die Illusion funktionierte überzeugend. Weizenbaum beschrieb, dass einige Testpersonen „sehr schwer davon zu überzeugen waren“, dass ELIZA nicht menschlich sei, einschließlich seiner eigenen Sekretärin. Als er sie das System testen ließ, bat sie ihn sogar, den Raum zu verlassen, damit sie ihr Gespräch mit dem „Therapeuten“ ungestört fortführen könne.
Weizenbaum sah, dass die Versuchung, ELIZA – und anderen Maschinen – Menschlichkeit oder Persönlichkeit zuzuschreiben, nicht nur seine Sekretärin betraf. Er war auf ein Phänomen gestoßen, das später als „ELIZA-Effekt“ bekannt werden sollte: unsere Tendenz, menschliche Eigenschaften auf leblose Maschinen zu projizieren.

Ein Taschenrechner als Therapeut

Als einige Psychiater verkündeten, ELIZA könne tatsächlich für therapeutische Zwecke nützlich sein, begann er sich ernsthaft Sorgen zu machen. Weizenbaum war entsetzt, dass irgendjemand diesem Spielzeug mit echten psychischen Problemen betrauen könnte. Sein tiefes Wissen über ELIZAs blinde, algorithmische Wirkweise machte ihm klar, dass der Chatbot niemals wie ein echter Therapeut behandelt werden sollte. Es war ein System, so träge und unbewusst wie ein Taschenrechner. Es hatte nichts über das menschliche Leben zu sagen. Er hielt die Idee geradezu für „obszön“.
Die beunruhigende Offenbarung des ELIZA-Effekts begann Weizenbaum zu verunsichern und veranlasste ihn, den Rahmen für die Beziehung zwischen Mensch und Technik zu überdenken. Ein Interview von 1998 verdeutlichte die Tiefe seines Denkens. Er kritisierte die mechanistische Sicht auf das Universum, die seiner Meinung nach dem Versuch zugrunde lag, Menschen durch Maschinen zu ersetzen.
„Diese und andere Autoren propagieren an der Schwelle des Jahrtausends ein äußerst gefährliches Menschenbild“, sagte Weizenbaum gegenüber Bernhard Pörksen von der Uni Tübingen. Weiter erklärte er:
„‍Es [das Menschnbild] basiert auf der Vorstellung, der Mensch sei eine Maschine, die man im Prinzip und in naher Zukunft verstehen und entschlüsseln könne, um sie dann entsprechend zu korrigieren und zu verbessern. Das zentrale Dogma dieses Menschenbildes ist die Idee, dass jeder Aspekt des Lebens computable sei, dass er sich in berechenbare und formalisierbare Vorgänge auflösen ließe.“

Die Wissenschaft als Weltreligion

In dem Interview kritisierte Weizenbaum die aufkommende Theorie des Transhumanismus. Er argumentierte, sie basiere auf einem grundlegend fehlerhaften Verständnis der menschlichen Natur und der Realität als Ganzes. KI-Enthusiasten träumten von einem „Idealbild“ des Menschen, eine Menschheit 2.0, die einen evolutionären Sprung auf eine höhere Ebene darstellen sollte – und zwar auch dann, wenn das die Menschheit 1.0 überflüssig machen würde.
Weizenbaum befürchtete, dass diese Denker und Wissenschaftler mit einer Art quasi-religiösem Instinkt bereit seien, den Menschen von heute auf dem Altar des Menschen von morgen zu opfern. Er ging sogar so weit, die materialistische Wissenschaft als Weltreligion der Gegenwart zu bezeichnen:
„Für mich ist die Naturwissenschaft lediglich die heute vorherrschende Weltreligion mit Novizen (Studenten), Kirchen und Kathedralen (Universitäten), Priestern und Häretikern; auch die Kardinäle (die Nobelpreisträger) und ganz bestimmte Rituale, um das Ausmaß der eigenen Hingabe und Loyalität zu beweisen, fehlen nicht.“
Indem sie die Menschheit auf das Niveau der Maschine reduzierten und die Maschine zu einem Gott erhoben, befürchtete Weizenbaum, dass KI-Befürworter die Menschen entmenschlichten. Er verglich dies mit der Rhetorik der Nazis im Zweiten Weltkrieg. Er erklärte:
„Worauf ich hinauswill, ist die ungeheure Macht eines inhumanen Menschenbildes, das sich wie ein Virus in einer Gesellschaft auszubreiten vermag. Die wesentliche Gemeinsamkeit zwischen dem Nationalsozialismus und den Ideen eines Hans Moravec [ein KI-Theoretiker] liegt, so meine ich, in der Entwürdigung des Humanen und der Phantasie eines perfekten neuen Menschen, der um jeden Preis geschaffen werden muss.“

Eine Bedrohung für die Menschheit

Weizenbaum sprach aus Erfahrung. Er und seine Familie waren 1935 von Deutschland in die US geflohen, nachdem sie Zeuge der Handlungen der Nationalsozialisten geworden waren. Die Verehrung von Maschinen könnte seiner Ansicht nach indes noch katastrophaler sein als der Nationalsozialismus. Denn ihr Ziel sei nicht eine spezifische Rasse, sondern die gesamte Menschheit. „Am Schluss dieser Perfektionierung“, so Weizenbaum, „ist der Mensch allerdings nicht mehr da; er verschwindet“.
Weizenbaum hätte vermutlich der Ansicht von C.S. Lewis zugestimmt. Der britische Autor (u.a. „Die Chroniken von Narnia“), sagte: „Die menschliche Natur wird der letzte Teil der Natur sein, der sich dem Menschen unterwirft. […] Die Schlacht wird tatsächlich gewonnen sein. Aber wer genau wird sie gewonnen haben? […] Die endgültige Eroberung des Menschen hat sich als die Abschaffung des Menschen erwiesen.“
Für Weizenbaum war ein falsches Menschenbild gefährlicher als jede Waffe, es war oft das Motiv für den Einsatz von Waffen. Es war nicht das Schwert selbst, sondern der Arm, der das Schwert schwingt. Er sah eine akute Gefahr darin, Mensch und Maschine gleichzusetzen. Dies ignoriere die Menschenwürde und den Respekt vor dem Leben und mache menschliche Körper zu bloßen „Fleischmaschinen“. Er sagte:
„Wir können aus der Geschichte dieses Jahrhunderts, vielleicht des brutalsten Jahrhunderts, lernen, welche entscheidende Rolle das Menschenbild in den Verbrechen der Vergangenheit spielte. Und wir müssen uns daran erinnern, dass die grausamsten Verbrechen möglich wurden, weil die Täter das Menschsein der Opfer leugneten.“
Weiter sagte er: „In der NS-Zeit stellte man Juden als Ungeziefer dar – eine Metapher, die den Massenmord legitimierte. Heute gewinnt, unterstützt durch die Autorität der Naturwissenschaften, die Vorstellung an Substanz und Macht, der Mensch sei lediglich eine informationsverarbeitende Maschine, die von einem Roboter ersetzt werden könne. Es ist aus dieser Perspektive nur konsequent, dass Moravec ganz selbstverständlich von einer ‚postbiologischen Gesellschaft‘ spricht, regiert von Robotern.“
Mit zunehmender Leistungsfähigkeit der Maschinen warnte Joseph Weizenbaum, dass die eigentliche Gefahr nicht nur in ihrer Macht liege, sondern darin, wie wir uns im Vergleich zu ihnen sehen. Hier ein Roboter-Croupier auf der Global Gaming Expo Asia in Macau am 12. Mai 2026. Foto: Eduardo Leal / AFP via Getty Images

Mit zunehmender Leistungsfähigkeit der Maschinen warnte Joseph Weizenbaum, dass die eigentliche Gefahr nicht nur in ihrer Macht liege, sondern darin, wie wir uns im Vergleich zu ihnen sehen. Hier ein (weiblicher) Roboter-Croupier auf der Global Gaming Expo Asia in Macau am 12. Mai 2026.

Foto: Eduardo Leal/AFP via Getty Images

Weizenbaums Gegner gründeten ihre Hoffnung, die menschliche Natur durch künstliche Intelligenz zu überwinden, auf der Annahme, dass Menschheit, menschliches Verhalten und menschliche Erfahrung letztlich vollständig quantifiziert, verstanden und gelöst – und somit reproduziert und verbessert – werden könnten. Weizenbaum hingegen beharrte darauf, dass der Mensch und das Universum, in dem er lebt, niemals vollständig erklärbar oder „hackbar“ sein werden.
„Die Welt ist voller Geheimnisse – und das Credo der KI-Szene, dass alles berechenbar sei, verleugnet das Geheimnis des Lebendigen“, sagte er. „Es erzeugt die Illusion vollständiger Durchschaubarkeit und legt nahe, alle Aspekte unserer Existenz seien enträtselbar. Der Glaube an Wunder und Mysterium erscheint aus dieser Perspektive lediglich als eine besondere Form von Dummheit. Mich verletzt diese Behauptung totaler Berechenbarkeit zutiefst.“

Feste Überzeugungen, konsequente Warnungen

Für viele mag seine Warnung damals als die rückständigen Ängste eines verknöcherten und realitätsfernen Griesgrams geklungen haben. Heute gewinnt sie zunehmend an Relevanz.
In den Jahrzehnten nach ELIZA, insbesondere nachdem Weizenbaum 1976 sein Buch „Computer Power and Human Reason: From Judgment to Calculation“ (deutscher Titel: „Die Macht der Computer und die Ohnmacht der Vernunft“) veröffentlicht hatte, sahen ihn viele als wissenschaftlichen Außenseiter.
„Es [gibt] bestimmte Aufgaben […], zu deren Lösung keine Computer eingesetzt werden sollten, ungeachtet der Frage, ob sie zu deren Lösung eingesetzt werden können“, schrieb er in seinem Buch.
Weizenbaum wandte sich nicht erst in seinem Buch entschieden gegen die Ideen von John McCarthy und Marvin Minsky. Die beiden waren die Organisatoren des sogenannten Dartmouth-Workshops von 1956, der die Geburtsstunde der KI-Forschung markiert. Sowohl McCarthy als auch Minsky zählen zu den Pionieren der KI-Forschung, finanziert in ihren Anfängen vom US-Militär. McCarthy bezeichnete Weizenbaums Buch als „moralisierend und zusammenhangslos“, und er und seine Kollegen setzten ihre Arbeit fort.
Weizenbaums Warnungen blieben weitgehend ungehört.
Nun stehen wir da, mit Chatbots deren Raffinesse die von ELIZA bei Weitem übertrifft. Dadurch wird es noch einfacher, in die Falle zu tappen, diese Maschinen als gleichwertige Personen zu betrachten. Wir haben erlebt, wie Menschen behaupteten, Chatbots seien empfindungsfähig, wir haben beobachtet, wie sie sich in Chatbots verliebten, und wir haben sogar miterlebt, wie sie von Chatbots zum Selbstmord überredet wurden.
Solche Entwicklungen würden den deutschen Wissenschaftler vermutlich betrüben. Weizenbaums Tochter Miriam sagte dem Smithsonian Magazine, ihr Vater „würde die Tragik erkennen, dass sich Menschen buchstäblich zu Nullen und Einsen hingezogen fühlen, sich buchstäblich an Code klammern.“
Weizenbaum trat 1988 in den Ruhestand ein und kehrte 1996 nach Deutschland zurück, wo er ein offeneres Ohr für seine Ansichten fand. Er starb 2008.

Mehr als Sprache

Weizenbaum war ein in sich gekehrter, melancholischer und selbstkritischer Mann, doch von fester Überzeugung und mystischer Intuition geprägt. Er erkannte das Wunder und Geheimnis der Welt mit einer Gewissheit, die jeden mathematischen Beweis übertrifft. Es gibt mehr als Nullen und Einsen, etwas jenseits von Zahnrädern, Rädern und Atomen. Es gibt etwas in uns und unseren Erfahrungen. Und dieses etwas wird sich für immer der Vorhersage, der Automatisierung und der Berechnung entziehen.
Weizenbaum war für diese Erfahrungen sensibel.
Er sagte Pörksen: „Ich denke nicht, dass es irgendwo oben im Himmel einen alten Mann gibt, der, in Bettwäsche gehüllt, das Geschehen in der Welt beobachtet, umgeben von blonden Frauen mit Flügeln, die um ihn herumfliegen. Aber es hat doch in meinem Leben die Erfahrung des Wunders gegeben. Da ist die Erfahrung der Trauer und der Erschütterung, da ist die plötzliche Freude am Morgen, da ist die Erfahrung der Liebe zwischen Menschen. Nun, ein Wunder ist eben ein Wunder; man kann es nicht beschreiben, man müsste ein Künstler sein, um sich ihm anzunähern.“
In seinem Buch beschrieb Weizenbaum einen Moment dieser menschlichen Liebe und Verbundenheit:
„Als meine Kinder noch klein waren, stand ich zuweilen zusammen mit meiner Frau über das Bett gebeugt, in dem sie schliefen. Wir sprachen miteinander, ohne zu reden; es war die Wiederholung einer Szene, so alt wie die Menschheit selbst.“
In diesem Moment geschah etwas, das über Sprache hinausgeht, geschweige denn über Algorithmen, argumentierte Weizenbaum.
„Meine Auffassung ist in der Tat, dass es etwas Unsagbares gibt, eine lebendige Wahrheit, die sich nicht in Worte fassen lässt“, konkretisierte Weizenbaum im Interview.
Für Weizenbaum besaß die menschliche Verbindung – Gespräch, Empathie, gemeinsame Erfahrung – eine Tiefe, die kein Algorithmus nachbilden konnte. Foto: AndreyPopov/iStock

Für Weizenbaum besitzt die menschliche Verbindung – Gespräch, Empathie, gemeinsame Erfahrung – eine Tiefe, die kein Algorithmus nachbilden konnte.

Foto: AndreyPopov/iStock

Diese mystische Neigung machte Weizenbaum für die einen zum Helden und für andere zur Zielscheibe des Spotts. Doch man muss seine spirituellen Intuitionen nicht teilen, um seinen gesunden Menschenverstand und seine Bedenken zu würdigen. Trotz all ihrer technischen Zauberei ist KI moralisch träge. Es fehlt ihnen das Gewissen, das wir alle in unseren Herzen erfahren. Aus diesem Grund sollten sie nicht in Positionen gebracht werden, in denen sie moralische Urteile fällen.
Oder mit Weizenbaums eigenen Worten:
„Was als elementarste Einsicht hervorgeht, ist, dass wir, da wir derzeit keine Möglichkeiten haben, Computer weise zu machen, Computern derzeit keine Aufgaben übertragen sollten, die Weisheit erfordern.“
Dies ist eine Herausforderung, über die wir in unserer Zeit gut daran täten, nachzudenken.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „He Built the First Chatbot—Then Spent His Life Warning the World About AI“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm, ts)