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Social-Media-Verbot: Was in der EU geplant ist

Instagram, Tiktok, Snapchat und Youtube ab 13, 15 oder 16 Jahren: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will diese Woche erklären, wie sie sich ein EU-weites Social-Media-Verbot vorstellt. Klar ist, dass die EU den Digitalkonzernen auch weitere Vorgaben zum Jugendschutz machen will. Die Umsetzung bereitet Datenschützern allerdings Kopfschmerzen.

Wie könnte ein Verbot aussehen?

Einem EU-Beamten zufolge erwägt die Kommission, ein Verbot für Kinder und Jugendliche unter 13 oder 15 Jahren vorzuschlagen. Jüngere Kinder könnten nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer Zugang zu den Apps haben und kein eigenes Profil eröffnen können. Unklar ist, ob die EU-Kommission das Verbot auf andere Internetseiten oder Spiele ausweiten will.
Die meisten Onlinedienste, darunter Snapchat und Instagram, sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche allerdings lediglich ein Geburtsdatum angeben, kontrolliert wird das bisher nicht.

Was könnte die EU von den Konzernen verlangen?

Experten empfehlen, über ein Verbot hinaus Anforderungen an die Digitalkonzerne zu stellen. Sie sollen ihre Apps für Kinder und Jugendliche sicherer machen: ohne süchtig machende Algorithmen und geschützt vor Gewaltdarstellungen und Hassrede. Die Kommission könnte Dienste ohne Altersbegrenzung freigeben, sobald sie für sicher befunden werden.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) allerdings schon Regeln für die Digitalkonzerne – und gegen fast alle großen Plattformen laufen Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Brüssel verlangt Änderungen, andernfalls drohen Bußgelder.

Wer würde die Einschränkungen durchsetzen?

Die EU-Kommission. Sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig und kann bei Verstößen Strafen verhängen. Bislang ist aber unklar, wie die Plattformen das Alter strenger kontrollieren sollen.
Eine Möglichkeit: Die Altersüberprüfung könnte über den digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll. Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle 13-Jährigen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.

Welche Kritik gibt es?

Ein Verbot für Kinder und Jugendliche würde bedeuten, dass alle Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter nachweisen müssen. Eine solche Regelung sei in ihrem Ausmaß „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte EDRi. Andere verweisen darauf, dass auch Jugendliche ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.

Wann könnte das Verbot kommen?

Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte es noch eine Weile dauern, bis die EU ein Social-Media-Verbot einführt. Von der Leyen will ihre Pläne am Mittwoch dem Europaparlament vorstellen. Danach muss die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, über den im Anschluss das Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate.
Mehrere Länder dringen seit langem auf ein Social-Media-Verbot, darunter Dänemark, Griechenland und Frankreich. Für nationale Alleingänge gibt es aber praktische Hürden. Die deutsche Bundesregierung setzt sich deshalb für ein europäisches Vorgehen ein.
Bis es eine EU-weite Regelung gibt, setzt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) auf eine Übergangsregelung durch Gesetze in Deutschland. Sie kündigte am Freitag bereits ein „Sofortprogramm“ auf nationaler Ebene zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet bis zum Jahresende an. (afp/red)
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Social-Media-Verbot: Was in der EU geplant ist

Als Reaktion auf die Arbeit einer Expertenkommission hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) am Freitag rasche gesetzliche Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt angekündigt. Auch auf der EU-Ebene wird an Regelungen gearbeitet.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in der kommenden Woche erklären, wie sie sich ein EU-weites Social-Media-Verbot vorstellt. Klar ist, dass die EU den Digitalkonzernen auch weitere Vorgaben zum Jugendschutz machen will. Die Umsetzung bereitet Datenschützern allerdings Kopfschmerzen.

Wie könnte ein Verbot aussehen?

Einem EU-Beamten zufolge erwägt die Kommission, ein Verbot für Kinder und Jugendliche unter 13 oder 15 Jahren vorzuschlagen. Jüngere Kinder könnten nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer Zugang zu den Apps haben und kein eigenes Profil eröffnen können. Unklar ist, ob die EU-Kommission das Verbot auf andere Internetseiten oder Spiele ausweiten will.
Die meisten Onlinedienste, darunter Snapchat und Instagram, sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche allerdings lediglich ein Geburtsdatum angeben, kontrolliert wird das bisher nicht.

Was könnte die EU von den Konzernen verlangen?

Experten empfehlen, über ein Verbot hinaus Anforderungen an die Digitalkonzerne zu stellen. Sie sollen ihre Apps für Kinder und Jugendliche sicherer machen: ohne süchtig machende Algorithmen und geschützt vor Gewaltdarstellungen und Hassrede. Die Kommission könnte Dienste ohne Altersbegrenzung freigeben, sobald sie für sicher befunden werden.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) allerdings schon Regeln für die Digitalkonzerne – und gegen fast alle großen Plattformen laufen Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Brüssel verlangt Änderungen, andernfalls drohen Bußgelder.

Wer würde die Einschränkungen durchsetzen?

Die EU-Kommission. Sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig und kann bei Verstößen Strafen verhängen. Bislang ist aber unklar, wie die Plattformen das Alter strenger kontrollieren sollen.
Eine Möglichkeit: Die Altersüberprüfung könnte über den digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll.
Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle 13-Jährigen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.

Welche Kritik gibt es?

Ein Verbot für Kinder und Jugendliche würde bedeuten, dass alle Nutzer ihr Alter nachweisen müssen.
Eine solche Regelung sei in ihrem Ausmaß „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte EDRi. Andere verweisen darauf, dass auch Jugendliche ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.

Wann könnte das Verbot kommen?

Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte es noch eine Weile dauern, bis die EU ein Social-Media-Verbot einführt. Von der Leyen will ihre Pläne am Mittwoch dem Europaparlament vorstellen. Danach muss die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, über den im Anschluss das Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate.
Mehrere Länder dringen seit langem auf ein Social-Media-Verbot, darunter Dänemark, Griechenland und Frankreich. Für nationale Alleingänge gibt es aber praktische Hürden. Die deutsche Bundesregierung setzt sich deshalb für ein europäisches Vorgehen ein. Bis es eine EU-weite Regelung gibt, setzt Ministerin Prien auf eine Übergangsregelung durch Gesetze in Deutschland. (afp/red)
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Angeklagte im Fabian-Prozess streitet Schuld weiter ab

Äußerlich wirkt die Angeklagte meist gefasst, als sie im Prozess zum Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet. Emotional wird sie vor allem bei der Schilderung einer früheren von Alkohol und Brutalität geprägten Beziehung. Da ist sie den Tränen nahe, während sie die Gewalt in der Beziehung zum Vater Fabians eher im Alltagston beschreibt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat die 30-Jährige das Kind heimtückisch ermordet. Die Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin vehement. Bei der Befragung stellt Richter Holger Schütt mehrere ihrer Angaben infrage. Vor gut zwei Wochen hatte die Angeklagte in einer stundenlangen Erklärung ihre Sicht der Ereignisse dargestellt, zunächst ohne Nachfragen zuzulassen. Nun ist sie umgeschwenkt.
Die Befragung diene dazu, Widersprüche und Unklarheiten der getroffenen Aussagen zu klären, nicht aber die Angeklagte vorzuführen, macht Schütt zu Beginn des 27. Verhandlungstags deutlich. „Es ist kein förmliches Kreuzverhör, wie man es aus amerikanischen Filmen kennt“, sagt der Richter.

Angeklagte wird stundenlang befragt

Und doch wird die Befragung Stunden in Anspruch nehmen, denn es gibt viele Widersprüche zu klären. Schütt fragt die Angeklagte nach der Beziehung zum Kindesvater, zu einem früheren Partner, mit dem die Angeklagte ein eigenes Kind hat, zu finanziellen Sorgen, aber auch zu Depressionen, Eifersucht und ihrem widersprüchlichen Verhältnis zu Fabian.
Die 30-Jährige soll den Achtjährigen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.
Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig. Auch am 27. Verhandlungstag warteten die Menschen vor dem Landgericht in Rostock in einer langen Schlange, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ersten Zuschauer haben sich demnach schon kurz nach 2 Uhr in der Nacht angestellt.

„Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“

Die Angeklagte hat eine Beteiligung an der Tat einmal mehr abgestritten. Stattdessen stellt sie sich als Beschützerin Fabians in einer von Gewalt geprägten Beziehung zum Kindesvater dar. „Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“, sagt sie an einer Stelle. Sie sei dazwischen gegangen und habe Gewalt abbekommen.
Schon in ihrer Erklärung hatte sie behauptet, Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt zu haben. Doch bei der Befragung sagt sie auch, hätte der Vater Fabians ihren Sohn geschlagen, hätte sie ihn aus der Wohnung geworfen. Warum sie dann an der Beziehung zu dem Mann trotz seiner Gewalt gegen Fabian festgehalten habe, fragt irritiert der Richter.

Widersprüche und ein emotionaler Ausbruch

Immer wieder spielt das Gericht auch Sprachnachrichten vor, die Widersprüche zu der Erklärung der Angeklagten deutlich machen. So wundert sich Schütt an einer Stelle über eine Sprachnachricht der Angeklagten, in der sie Fabian „falsches Spiel“ unterstellt. Es klinge so, als ob „Sie nicht wollten, dass er Kontakt zu seinem Vater hat“, meint Schütt.
Dies ist insofern relevant, weil nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Angeklagte den Mord verübt hat, um den Kindesvater für sich allein zu haben.
Ein Psychotherapeut hatte an einem der vorherigen Prozesstage schon berichtet, dass die Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen habe. Sie selbst hatte während der seit mehr als vier Monaten laufenden Verhandlung eingeräumt, unter Eifersuchtsanfällen und Kontrollzwang zu leiden.
Doch an diesem Verhandlungstag bleibt die Angeklagte bei ihrer Version: „Woher sollte ich wissen, dass Fabian an diesem Tag verschwindet? Ich habe damit nichts zu tun“, sagt sie in einem emotionalen Ausbruch.

Richter zweifelt an Aussagen

Sie sei nie bei dem getöteten Kind in der Wohnung gewesen, aus der sie Fabian gelockt haben soll. „Ich kenne die Wohnung nicht.“ Sie wisse auch nicht, in welcher Etage er mit seiner Mutter gewohnt habe. Wenn sie Fabian abgeholt habe, habe sie mit dem Auto an der Straße gewartet. Das Kind sei nach seiner Einschulung im Jahr 2023 „so gut wie gar nicht mehr“ bei ihr und dem Kindesvater gewesen.
Am Tag der Tat will sie nur in Güstrow gewesen sein, weil ihre Großeltern sie in die Kleinstadt geschickt hätten, um Geld für sie von der Bank abzuholen. Das zieht der Richter in Zweifel. Bei einer früheren Gelegenheit habe sie die Begebenheit als ihre eigene Initiative dargestellt, sagt Schütt.
Vor allem das Ausschalten des Handys zur mutmaßlichen Tatzeit weckt Skepsis beim Richter. Das von ihr angeführte Alibi hält er deshalb nicht für schlüssig. Auch nach 27 Verhandlungstagen stützt sich die Beweisführung weiterhin auf Indizien. Die Nachfragen des Richters zeigen jedoch, dass er eine Reihe von Angaben der Angeklagten infrage stellt. (dpa/red)
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Erdrückt von Erziehungsratschlägen? Vertrauen Sie Ihren Instinkten!

Der kleine Paul macht ins Bett. Der Kinderarzt sagt dir das eine. Eine bekannte Influencerin zum Thema Erziehung auf Instagram sagt dir etwas anderes. Und deine Schwägerin sagt zwar nichts, grinst aber ein wenig, während sie vom perfekten Verhalten und den stets trockenen Bettlaken ihres Sohnes Anton schwärmt.
Ist es da ein Wunder, dass du dich überfordert und unzulänglich fühlst?
Eltern waren schon immer mit unaufgeforderten Ratschlägen und dem Druck von wertenden Familienmitgliedern oder aufdringlichen Kinderärzten konfrontiert. Doch heute, in Zeiten von Social-Media-Influencern, TV-Gurus und einfach mehr Einblick in die Erziehungsmethoden anderer Eltern – hat sich das Problem verschärft. Eltern sehen sich mit mehr Informationen und Erziehungsratschlägen konfrontiert als je zuvor.

Nicht alles ist gut gemeint

„Der Inhalt der Ratschläge mag sich im Laufe der Jahrzehnte geändert haben, aber die Vorstellung, dass Eltern nicht wissen, was zu tun ist, während der Experte es weiß, ist immer noch weit verbreitet“, erklärte Macall Gordon, Expertin für Kinderschlaf und Temperament, gegenüber der Epoch Times.
Gordon erforscht seit 20 Jahren die Auswirkungen von Erziehungsratschlägen auf das Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen von Eltern. Ein besorgniserregender Trend, den sie beobachtet hat, sind angstschürende Botschaften. „Aktuelle Expertenratschläge haben ein eigennütziges Interesse daran, Eltern in Sorge und aus dem Gleichgewicht zu bringen“, sagte sie und fügte hinzu: „Besorgte, zweifelnde Eltern kaufen dann Dinge, von denen sie glauben, dass sie damit alles für ihr Kind tun, was sie können.“
„Ratschläge machen Eltern Angst vor jedem möglichen Risiko und bezeichnen sie dann als ‚Helikopter-Eltern‘, wenn sie zu schnell reagieren. Eltern können es nie richtig machen.“
Dr. Ray Guarendi ist klinischer Psychologe und auf Erziehungs- und Familienfragen spezialisiert. Auch er hat bemerkt, wie diese angstbeladenen „Ratschläge“ Eltern von allen Seiten überrollen. Im Gespräch mit Epoch Times verwies er auf die „Flut von Experten und ihren Theorien, die Eltern warnen, dass ihre Kinder, wenn sie etwas falsch machen, alle möglichen psychischen Störungen entwickeln und in Reality-TV-Sendungen am Nachmittag zu sehen sein werden“.
Hinzu kommt, dass sich die meisten Eltern ständig „beobachtet“ fühlen – und schon entsteht ein großes Stresspotenzial. Katie Rose, eine in New York ansässige Psychotherapeutin, bemerkte dazu: „Wir sind nie weit von einem Aufnahmegerät entfernt, und allein diese Tatsache macht die Menschen nervös. […] Eltern haben oft das Gefühl, ständig eine Rolle zu spielen und bewertet zu werden.“

Modernes Problem, altbewährte Lösung

Was sollen Eltern also tun? Zunächst einmal ist zu beachten, dass ein Großteil der Flut an Erziehungsratschlägen widersprüchlich ist. Das sollte uns darauf hinweisen, dass nicht alle Ratschläge ständig befolgt werden müssen – oder überhaupt beachtet werden können. Es deutet auch darauf hin, dass es nicht nur den einen richtigen Weg gibt, Kinder zu erziehen.
„Eltern sind die Experten für ihr Kind“, sagte Dr. Guarendi gegenüber der Epoch Times. „Sie kennen ihr Kind besser als jeder Experte. Sie können entscheiden, auf wen sie hören, je nachdem, wie gut der Rat zu ihrer Familie, ihren Wertvorstellungen und ihren Zielen passt.“

Eine eigene Familienidentität begründen

Dem stimmt auch Macall Gordon zu. Sie plädiert dafür, dass Eltern sich nur ein oder zwei Experten oder Ratgeberquellen aussuchen, denen sie folgen, anstatt zu versuchen, alle Tipps aufzunehmen. Es ist unmöglich und auch nicht sinnvoll, alle verfügbaren Informationen zu verarbeiten, denn die Anwendbarkeit von Ratschlägen hängt von der Familienkultur, den Kindern und den individuellen Lebensumständen ab. Eltern müssen ihre eigene Familienidentität erkennen und bewahren.
„Ich lege großen Wert darauf, eine Familienethik zu entwickeln und daran festzuhalten“, sagte Rose. „Lassen Sie sich bei Ihren Entscheidungen von dieser Philosophie leiten, damit Sie standhaft bleiben, wenn der Druck zunimmt.“ Wenn Eltern ihre Prioritäten, Werte und Herangehensweisen bewusst formulieren, gibt ihnen das das nötige Selbstvertrauen, auch wenn andere Eltern oder Experten ihren Ansatz infrage stellen. „Wichtig ist, zu verstehen, welche Entscheidung man trifft, warum man sie trifft, und dann dazu zu stehen“, fügte sie hinzu.
Widerstehen Sie außerdem der Versuchung, elterliche Ängste zu stillen, indem Sie Ihren Kindern einfach mehr Dinge kaufen. Rose erklärt: „Wir haben eine Kultur geschaffen, in der mehr zu tun so aussehen kann, als würde man mehr lieben, obwohl das, was Kinder tatsächlich brauchen, oft sehr einfach ist: Zeit, Aufmerksamkeit, Verbundenheit und Eltern, die nicht völlig erschöpft sind.“ Rose rät ihren Klienten sogar, weniger zu kaufen und weniger zu tun – weniger Aktivitäten, Vereine und so weiter – und die frei gewordene Zeit mit Familienzeit zu füllen.

Social Media ist nicht das echte Leben

Häufig resultiert diese konsumorientierte Herangehensweise an die Elternschaft aus dem Gefühl, mit dem, was andere in ihren sorgfältig kuratierten Social-Media-Feeds tun, konkurrieren zu müssen. Was ist die Lösung? – Vermeiden Sie Vergleiche. „Untersuchungen haben gezeigt, dass Vergleiche in den sozialen Medien tatsächlich zu einem höheren Maß an Angst und Depressionen beitragen“, merkte Gordon an. „Instagram ist nicht das echte Leben. Halten Sie Abstand.“
Ähnlich bemerkte Rose: „Wenn Sie ständig zur Seite schauen, um zu sehen, was alle anderen tun, verlieren Sie irgendwann den Blick dafür, woran Sie eigentlich glauben.“ Deshalb ist es so wichtig, ein festes Familienethos aufzubauen. Ihr Leitstern sind nicht andere Eltern, sondern Ihre eigenen Werte und Ihre Erziehungsphilosophie.
Das soll natürlich nicht heißen, dass Eltern niemals Ratschläge annehmen sollten, aber es gibt Grenzen. Im Allgemeinen sind sich die Experten – zumindest die ehrlichen unter ihnen – selbst einig, dass Eltern nur dann Rat suchen sollten, wenn sie wirklich nicht weiterwissen, verwirrt sind oder keine Ruhe finden können. Rose gibt folgenden hilfreichen Orientierungspunkt:
„Wenn Sie nicht ehrlich sagen können: ‚Ja, die meiste Zeit sind wir alle zu Hause glücklich und fühlen uns wohl‘, dann würde ich sagen, es ist Zeit, aufmerksam zu werden. Das bedeutet nicht, dass etwas fürchterlich schiefläuft; aber es ist ein guter Anhaltspunkt dafür, dass es an der Zeit ist, zu prüfen, welche Unterstützung verfügbar ist. Ansonsten leisten Sie wahrscheinlich fantastische Arbeit.“

Selbstvertrauen ist entscheidend

Abgesehen von Situationen, in denen Eltern sich wirklich ratlos fühlen, sollten sie sich selbst und ihren Erziehungsfähigkeiten vertrauen. „Ich möchte, dass Eltern sich selbst vertrauen“, sagte Rose. „Sie kennen Ihr Kind besser als ein Instagram-Algorithmus. Sie dürfen eine vernünftige Entscheidung treffen, abwarten, wie es läuft, und Anpassungen vornehmen, indem Sie dazulernen.“
Eine perfektionistische Haltung kann Eltern lähmen. Es ist in Ordnung, Dinge auszuprobieren, ohne die absolute Gewissheit zu haben, dass sie funktionieren, oder zu wissen, ob es die „richtigen“ Dinge sind. Es ist eine Kunst, keine Wissenschaft. Und es ist eine Lernerfahrung.
Eltern können darauf vertrauen, dass, wie Dr. Guarendi es ausdrückt, „der Großteil guter Erziehung aus gesundem Menschenverstand und Instinkt besteht“. Wenn trotz aller Bemühungen der Eltern etwas völlig schiefgeht, können Experten einspringen und helfen. Sie sind jedoch nicht dafür da, um jede Entscheidung der Eltern zu bestätigen. Ebenso können die gut gemeinten Ratschläge anderer Eltern für Sie und Ihre Familie geeignet sein – oder auch nicht. Was für eine Familie funktioniert, muss für eine andere nicht unbedingt funktionieren. Kein Kind gleicht dem anderen, genauso wie keine zwei Eltern gleich sind. Natürlich können bestimmte Grundprinzipien für alle gelten, aber es gibt viel Spielraum dabei, wie diese Prinzipien am besten angewendet werden.
Dies sollte Eltern ein Gefühl der Freiheit vermitteln und ihnen die Möglichkeit geben, ihren Erziehungsstil selbst zu gestalten. Es ist wichtig, zu lernen, Ratschläge anzuhören und zu bewerten sowie bei Bedarf Hilfe zu suchen. Letztlich können aber nur Sie Ihre Kinder großziehen. Sie sind die am besten geeignete Person für diese Aufgabe.

Eine Familie liegt im Bett.

Foto: Jacob Wackerhausen/iStock

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Overwhelmed by Too Much Parenting Advice? It’s Time to Trust Your Instincts“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Meta-Zusagen für US-Kinder: EU-Politiker dringen auf Änderungen in Europa

Nach Zusagen für einen besseren Jugendschutz auf Instagram und Facebook in den USA dringen Europaabgeordnete auf ähnliche Änderungen in der EU.
„Europäische Kinder sind nicht weniger wert als Kinder in den USA“, schreiben 52 Abgeordnete in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Sie fordern darin ein hartes Durchgreifen gegen den Mutterkonzern Meta.

Meta stimmte Vergleich und 16,7 Milliarden US-Dollar-Strafe zu

Das Unternehmen hatte sich im August mit mehreren US-Bundesstaaten auf einen Vergleich geeinigt und wegen Mängeln beim Kinder- und Jugendschutz einer Zahlung von 16,7 Milliarden US-Dollar (14,3 Milliarden Euro) zugestimmt.
Diese Vergleichssumme liegt deutlich höher als alle Strafen, die Brüssel je gegen einen Digitalkonzern verhängt hat.
Meta gelobte zudem Besserung beim Jugendschutz. Kinder und Jugendliche in den USA sollen Instagram und Facebook nur noch zwei Stunden am Tag nutzen können. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens sollen sie die Apps gar nicht mehr öffnen können.
Die Zahl der „Gefällt mir“-Reaktionen soll minderjährigen Nutzern verborgen bleiben. Filter, die Gesichter künstlich glätten, sind künftig Tabu.
Die EU-Kommission hat Meta bereits aufgefordert, ähnliche Änderungen vorzunehmen und etwa die automatische Wiedergabe von Videos standardmäßig abzuschalten und verpflichtende Pausen einzuführen.

Brüssel spricht mit Meta, noch keine Einigung

Nach Angaben eines Sprechers sind die Beamten in Brüssel im Kontakt mit dem US-Konzern, eine Einigung oder ein Bußgeld gab es bislang aber nicht.
„Die Kommission redet, aber sie liefert nicht“, kritisieren die Abgeordneten in ihrem Brief. Sie habe von Meta genau das verlangt, was in den USA nun umgesetzt werde. Es wäre „unhaltbar, wenn europäische Minderjährige am Ende weniger gut geschützt werden, obwohl unser Regelwerk das anspruchsvollste der Welt ist“, schreiben sie.
Den Brief hat die französische Abgeordnete Stéphanie Yon-Courtin aufgesetzt. Sie hat insgesamt 52 Unterschriften von Konservativen, Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen- und Linken-Abgeordneten gesammelt, darunter mehrere deutsche Parlamentarier.
Kommissionspräsidentin von der Leyen tritt in knapp zwei Wochen für ihre jährliche Rede zum Stand der EU vor das Parlament, und will sich dann auch zum Jugendschutz im Internet äußern. (afp/red)
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Paritätischer: Sinkende Kinderzahlen lösen Kita-Probleme nicht

Sinkende Kinderzahlen lösen aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands die strukturellen Betreuungsprobleme in vielen Kitas nicht.
In seinem Kita-Bericht 2026 verwies der Wohlfahrtsverband am Mittwoch auf starke regionale Unterschiede, zu geringe Personalschlüssel und eingeschränkte Betreuung. Vor allem in vielen ostdeutschen Bundesländern gebe es Probleme.

Personalmangel als Dauerzustand

Für die Studie erfasste der Verband 3267 Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Trotz sinkender Kinderzahlen und bundesweit mehr als 550.000 ungenützten Kita-Plätzen sei der Fachkräftemangel kein „Problem von gestern“, erklärte der Verband.
Personalmangel sei vielmehr vielerorts zum Dauerzustand geworden: Bundesweit fehlten rechnerisch rund 107.000 pädagogische Mitarbeiter, während zwei Drittel der Einrichtungen den vorhandenen Personalschlüssel für unzureichend hielten.
„Wer glaubt, weniger Kinder bedeute automatisch weniger Druck auf die Kitas, irrt“, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock. „Wo eine Kita schließt, verschwindet eine Infrastruktur, die übermorgen wieder gebraucht werden könnte. Für Familien bedeutet das oft längere Wege und weniger Zeit füreinander.“

Fachkräfte: Personalschlüssel wird nicht entsprochen

Der Rückgang der Kinderzahlen in den ostdeutschen Bundesländern habe „bereits massive Auswirkungen auf die Kita-Teams“, erklärte der Verband. In Sachsen sei die Hälfte der Betreuungsteams geschrumpft, weil mehr Fachkräfte gingen, als neue hinzukämen.
Ähnlich angespannt sei die Lage in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Gleichzeitig stieg dem Bericht zufolge der Anteil der Fachkräfte, die angeben, dass den Bedürfnissen der Kinder mit dem vorgegebenen Personalschlüssel nicht entsprochen werden könne. Er liege mit 65,3 Prozent auf einem neuen Rekordwert.
Es geht auch um die Löhne von Erzieherinnen. Die Arbeitgeber sehen die Inflationsrate als Orientierungsgröße. (Symbolfoto)

.Die Arbeit mit kleinen Kindern ist anstrengend (Symbolfoto)

Foto: picture alliance / dpa

Der Personalmangel und -ausfall wirke sich spürbar auf den Alltag von Familien aus: 51,5 Prozent der Kitas mussten in den vier Wochen vor der Befragung die Betreuung zeitweise einschränken, wie der Verband erklärte. In mehr als jeder vierten Kita (28,2 Prozent) seien Betreuungseinschränkungen wegen Personalmangels innerhalb von nur vier Wochen sogar mehrfach erforderlich.

Hohe Belastung in den Kitas

Die höhere Belastung schlage unmittelbar auf das Personal durch. Die psychische Belastung von Fachkräften habe „ein alarmierendes Niveau erreicht“: Fast 90 Prozent der Einrichtungen berichteten von einer starken psychischen Beanspruchung des Personals, und in 43,5 Prozent der Kitas habe innerhalb eines Jahres mindestens eine Fachkraft die Einrichtung aus psychischen Gründen verlassen.
Gerade Kinder, die von guter frühkindlicher Bildung am stärksten profitieren würden, träfen vielerorts auf die größten Personalengpässe und die höchsten Belastungen im System, hieß es weiter.
Demnach zeigt die Auswertung, dass Einrichtungen mit vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien besonders häufig berichten, dass der vorhandene Personalschlüssel nicht ausreiche, um den Sprachförderbedarf zu decken. Gleichzeitig gebe es dort häufiger Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache und erhöhtem Sprachförderbedarf. (afp/red)
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TK-Umfrage: Fast die Hälfte der Jugendlichen für Altersgrenze in sozialen Medien

Fast die Hälfte der Jugendlichen in Deutschland befürwortet ein Social-Media-Verbot bis zu einer gewissen Altersgrenze. In einer Umfrage unter Zwölf- bis 17-Jährigen, welche die Techniker Krankenkasse (TK) am Donnerstag veröffentlichte, sprachen sich 47 Prozent dafür aus und nannten im Schnitt eine Altersgrenze von 14 Jahren. Acht Prozent der Befragten unterstützen demnach ein grundsätzliches Verbot für Kinder und Jugendliche.
Damit sind insgesamt 55 Prozent zumindest in Teilen für ein solches Verbot. 39 Prozent lehnen dies allerdings ab. Die überwiegende Mehrheit, 80 Prozent der Jugendlichen, ist zudem der Meinung, dass soziale Medien ihnen insgesamt eher gut oder sehr gut tun.
Der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas plädierte für eine Lösung, die sowohl positive als auch negative Aspekte sozialer Medien nicht außen vor lasse. Soziale Netzwerke seien Orte des Austauschs mit Freunden und Informationsquelle. Gleichzeitig existierten dort Fakenews, Cybermobbing und mental belastende Inhalte.

Hauptstressfaktoren: Werbung und Fakenews

Am meisten genervt und gestresst fühlen sich die Jugendlichen in sozialen Medien von Werbung (57 Prozent) und Fakenews (52 Prozent). Weitere 36 Prozent gaben an, zu viel Zeit online zu verbringen. 35 Prozent klagten über Mobbing und Beleidigungen, 31 Prozent über unangemessene Bilder, etwa von Gewalt.
Besonders bei einer hohen Nutzungsdauer zeigte sich in den Umfrageergebnissen ein möglicher Zusammenhang mit dem Wohlbefinden. 49 Prozent derer, die täglich mindestens vier Stunden soziale Medien konsumierten, berichteten oft oder ständig von schlechter Laune. Jugendliche mit nur ein bis zwei Stunden Nutzungszeit wiesen entsprechende Verstimmungen nur zu 20 Prozent auf.
Auch Unsicherheiten, Probleme mit dem Selbstbild, Gereiztheit, Unruhe und Erschöpfung tauchten bei Jugendlichen mit höherer Nutzungsdauer häufiger auf. Ebenso fiel der Anteil an Jugendlichen mit Schlafproblemen, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Verspannungen oder gereizten Augen unter den Befragten mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Stunden höher aus.
Um eine sichere Mediennutzung zu gewährleisten, fänden 48 Prozent der Jugendlichen Lernvideos zu den Gefahren sozialer Medien hilfreich. 46 Prozent würden Ansprechpartner oder Medienscouts an Schulen begrüßen. Mehr Elterngespräche wünschten sich 43 Prozent der Befragten, 42 Prozent sahen Social-Media-Workshops als mögliches Hilfsangebot. Nur zwölf Prozent der befragten Jugendlichen waren der Meinung, dass keine Unterstützung nötig ist.(afp/red)
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Meta zahlt 16,7 Milliarden Dollar wegen Social-Media-Sucht

In einem Prozess um Social-Media-Sucht von Kindern hat der Facebook-Mutterkonzern Meta einer Zahlung von insgesamt knapp 16,7 Milliarden US-Dollar zugestimmt. Darauf einigte er sich mit den klagenden US-Bundesstaaten, wie aus einem entsprechenden Gerichtsdokument hervorgeht.
Die Summe teilt sich auf die überwiegende Mehrheit der US-Bundesstaaten, mehrere US-Territorien und den Hauptstadtbezirk District of Columbia auf. Durch die Einigung hätten die Parteien vereinbart, die Klage ohne weitere gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen.
Mehrere US-Bundesstaaten hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kinder bewusst zu einer ausufernden Nutzung von Facebook und Instagram verleitet zu haben. Zugleich habe Meta Risiken vor Eltern und der Öffentlichkeit verborgen. Der Konzern wies damals wie auch jetzt bei der Einigung die Vorwürfe zurück.
Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Virginia, Jay Jones, bezeichnete die Einigung als „monumentalen Sieg für den Schutz der amerikanischen Kinder“: „Jahrelang hat Meta die Öffentlichkeit absichtlich über die süchtig machenden und schädlichen Designmerkmale getäuscht, die die psychische Gesundheit junger Menschen massiv beeinträchtigt haben“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Meta will neue Schutzmechanismen einbauen

Meta kündigte unterdessen neue Einschränkungen an, die Jugendliche schützen und Eltern eine stärkere Kontrolle ermöglichen sollen. Vorbehaltlich einer gerichtlichen Genehmigung sollen diese automatisch für Minderjährige zehn Jahre lang gelten, die Instagram und Facebook nutzen.
Unter anderem ist ein tägliches Zeitlimit von zwei Stunden vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche nur mit Zustimmung ihrer Eltern deaktivieren können. Die Begrenzung gelte kumulativ für Facebook und Instagram.
Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgen sollen die Apps zudem über einen Nachtmodus gesperrt werden, sodass Nutzer keine Beiträge veröffentlichen noch Inhalte sehen können. Regelmäßige Erinnerungen sollen zudem die minderjährigen Nutzer zu einem „bewussteren Umgang“ auf den Plattformen anregen.
Mit Blick auf möglicherweise falsche Schönheitsideale kündigte Meta an, Filter für „Schönheitsoperationen und extremes Make-up“ zu deaktivieren. Auch die in Kritik stehende Funktion von sogenannten Likes und Reaktionen auf Beiträge soll standardmäßig ausgeblendet werden. Jugendliche sollen weder bei ihren eigenen noch bei Beiträgen anderer Nutzer sehen können, wie stark auf Inhalte reagiert wurde.

Meta bezifferte zuvor geforderte Strafen auf bis zu 1,4 Billionen

Der Prozess vor Geschworenen im kalifornischen Oakland begann vergangene Woche Dienstag mit den Eröffnungsplädoyers. Die von Kalifornien angeführten Bundesstaaten strebten Geldstrafen sowie Auflagen zur Änderung des Geschäftsmodells an.
Meta gab vor einigen Monaten in einem Gerichtsdokument an, die von den Bundesstaaten geforderten Strafen könnten sich auf 1,4 Billionen Dollar (aktuell 1,2 Billionen Euro) belaufen und damit die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Anwälten der Klägerseite zufolge könnte es eher um einen Betrag von etwa 200 Milliarden Dollar gehen. Meta nannte die Vorwürfe unbegründet und die finanziellen Forderungen unangemessen.

Jason Slothouber (2. v. l.), leitender Staatsanwalt aus Colorado, führt am 26. August 2026 Staatsanwälte zum Prozess gegen Meta in Oakland, Kalifornien.

Foto: Karl Mondon / AFP via Getty Images

Serie von Rückschlägen für Meta

Meta hatte zuletzt mehrere empfindliche Niederlagen vor US-Gerichten einstecken müssen. So soll der Konzern nach einer Gerichtsentscheidung im Bundesstaat New Mexico mehr als eine halbe Milliarde Dollar für Hilfen an Kinder zahlen, die durch Nutzung sozialer Medien Schaden genommen haben.
Zudem müssen in dem Bundesstaat zusätzliche Einschränkungen für Nutzer im Alter unter 18 Jahren eingeführt werden: Unter anderem sollen sie bei Facebook und Instagram maximal 90 Stunden pro Monat verbringen können. Meta will in Berufung gehen.
Im März verloren Meta und die Google-Videoplattform YouTube einen potenziell wegweisenden Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten. Auch dieses Urteil wollen die Unternehmen kippen. (dpa/red)
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Fall Fabian: Vernehmungsvideo macht Widersprüche deutlich

Im Prozess um den getöteten Jungen Fabian musste die Verteidigung am 23. Prozesstag einen Rückschlag hinnehmen. Trotz ihres Widerspruchs begutachtete das Gericht das Video der ersten Vernehmung der Angeklagten kurz nach dem Auffinden der Leiche im Oktober vergangenen Jahres. Dabei wurde die Widersprüchlichkeit ihrer Aussagen demonstriert. Die Videoshow rief auch im Publikum teilweise emotionale Reaktionen hervor.
Bei der im Gericht gezeigten stundenlangen Vernehmung hatte die Angeklagte zunächst behauptet, den ermordeten Fabian am 14. Oktober 2025 zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen“, sagte sie an einer Stelle.
Als die Polizei sie kurz danach mit der Aussage ihrer Freundin konfrontierte, dass der Fund nicht zufällig gewesen sei, änderte sie überraschend schnell ihre Stellungnahme.
„Ich wollte eine Person rauslassen“, räumte sie ein. Demnach hatte sie schon in der Nacht zum 13. Oktober bei einer Suche mit einem Freund etwas entdeckt, aber nicht genau gewusst, was es ist. Der Freund habe ihr gesagt, es handle sich um eine verbrannte Puppe und habe sie gebeten, erst am folgenden Tag die Polizei zu verständigen.
Sie habe Angst „und ein komisches Bauchgefühl“ gehabt, aber trotzdem geschwiegen, sagte die Angeklagte in dem Video. Bei dieser Beschreibung ging ein Raunen durch das Publikum.

Veto gegen Vernehmungsvideo und Zeugenbefragung abgelehnt

Die Verteidigung hatte zu Beginn der Verhandlung eine vom Richter empfohlene weitere Befragung der Angeklagten abgelehnt. „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde“, sagte Anwalt Thomas Löcker zur Begründung. Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil.
Ihr sei womöglich zum ersten Mal in diesem Prozess klar geworden, was für sie auf dem Spiel stehe – eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.
Im Anschluss bemängelten die Verteidiger Verfahrensfehler und versuchten, die Befragung der vernehmenden Polizistin als Zeugin und die Vorführung des Vernehmungsvideos zu verhindern. Die Aussagen der Zeugin müssten daher aus dem Protokoll gestrichen und die Aufzeichnungen der Vernehmung dürften nicht genutzt, so ihre Forderung.
Die Anwälte begründeten dies damit, dass die Angeklagte damals noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden. Das Gericht wies den Einspruch nach längerer Beratungspause zurück.
Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.
Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.

Mehrfach revidierte Aussage

Die Angeklagte hat ihre Aussage im Prozessverlauf nochmals revidiert. In der zuletzt verlesenen Erklärung hatte sie die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden, als sie mit zwei unterschiedlichen Freunden jeweils am Fundort war.
Die Freunde hätten ihr aber eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen, sagte die 30-Jährige. Sie meldete den Fund dann erst am 14. Oktober. Eine Beteiligung an der Tat streitet sie nach wie vor ab.
Die Verteidigung hat den Antrag gestellt, einen neuen rechtsmedizinischen Sachverständigen zu bestellen. Dieser solle nachweisen, wie lange die Leiche gebrannt habe. Nach Angaben der Verteidiger ist die Frage der Brenndauer entscheidend dafür, ob der angenommene Tatablauf so möglich ist wie von der Staatsanwaltschaft angenommen. (dpa/red)
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Datenanalyse: Teenager in Australien nutzen Onlinedienste fast so stark wie vor Verbot

Nach der Einführung des Onlinedienste-Verbots für Kinder und Jugendliche in Australien haben junge Menschen in dem Land Angebote wie Instagram und Tiktok zuletzt offenbar wieder verstärkt genutzt.
Bei einigen Anwendungen nähern sich die Nutzungsraten dem Niveau vor dem Verbot im Dezember, wie am Mittwoch veröffentlichte Daten von Qustodio, einer Kontroll-App für Eltern, zeigten.

Jeder vierte 13- bis 15-Jährige ist weiter bei TikTok

Gut jeder Vierte der 13- bis 15-Jährigen nutzt den Angaben zufolge weiter die Videoplattform TikTok. Das ist nur gut ein Prozentpunkt weniger als vor Inkrafttreten des Verbots.
Bei den Zehn- bis Zwölfjährigen lag die Nutzungsrate nur 0,06 Prozentpunkte unter dem Niveau vor dem Verbot. Auch Instagram und Snapchat nutzten Kinder und Jugendliche zuletzt wieder vermehrt.
Nach dem Inkrafttreten des Verbots im Dezember waren die Nutzungszahlen zunächst zurückgegangen. Australien war mit seinem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter gewesen.
Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften, auch in Deutschland wird über eine solche Regelung diskutiert.

Verbot hat kaum Auswirkungen auf Nutzungsverhalten

Die Nutzungszahlen stiegen womöglich, „weil die Beschränkungen nicht funktionieren“, führte Yasmin London von Qustodio aus. Die Kinder und Jugendlichen könnten die Alterssperre umgehen, indem sie VPN-Dienste nutzten oder ihr Alter falsch angäben.
Laut Qustodio wurden die Daten durch die anonymisierte Analyse der monatlichen Nutzung von Apps durch Kinder und Jugendliche in Australien erhoben. Sie zeigen den Prozentsatz derjenigen, die eine App in einem Monat mindestens einmal länger als fünf Minuten nutzten. Mit der App können Eltern die Nutzung von Angeboten durch ihre Kinder steuern.
Bereits im Juni war eine im Fachmagazin „British Medical Journal“ veröffentlichte Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verbot kaum Auswirkungen auf das Nutzungsverhalten australischer Teenager hatte.
Minderjährige umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.

Konzernen drohen Strafen bis 59 Millionen Euro

Bei Verstößen gegen die Regelungen drohen Konzernen in Australien Geldstrafen von bis zu 99 Millionen australische Dollar (59,9 Millionen Euro). Die Aufsichtsbehörde kann die Unternehmen zu Nachweisen darüber verpflichten, welche Maßnahmen sie ergreifen, um zu verhindern, dass Unter-16-Jährige ein Nutzerkonto eröffnen.
Zur Überprüfung der Angaben kann sie zudem Informationen und Unterlagen anfordern – von den Betreibern selbst, auch von Dritten wie den Anbietern für die Altersüberprüfung oder den App-Store-Betreibern. (afp/red)
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Fall Fabian: Im Mordprozess hat die Angeklagte das Wort

Vor dem Landgericht Rostock wird heute mit Spannung die erste Aussage der Angeklagten im Fall des getöteten achtjährigen Fabian erwartet. Das Gericht rechnet mit über 100 Zuschauern und zahlreichen Medienvertretern.
Ob sich die Angeklagte selbst äußert, eine Erklärung verlesen lässt oder auf Fragen des Gerichtes antwortet, ist noch völlig offen. Einer ihrer Verteidiger hatte aber zuletzt die Chancen, dass seine Mandantin auf Nachfragen eingehen wird, als „minimal klein“ eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin von Fabian und wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Seit Beginn des Prozesses am 28. April schwieg die Frau.
Dennoch war ihre Stimme an fast jedem Prozesstag zu hören, denn die Kammer spielte zahllose Sprachnachrichten, abgehörte Telefongespräche und Videoaufnahmen aus der JVA ab, wo sie seit 7. November vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Vorwürfe der Lüge und Eifersucht. Die Frau war auch auf die materielle Hilfe von Fabians Vater angewiesen, denn sie hat fünf Pferde. Wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen bezieht sie seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Fabians Mutter als Nebenklägerin

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ziel- und zweckgerichtet gehandelt zu haben, um durch die Tötung des Jungen einen Streitpunkt mit Fabians Vater zu beseitigen und diesen nach der Trennung wieder für sich wiedergewinnen zu können. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
An dem Prozess nimmt von Beginn an auch Fabians Mutter mit ihrer Anwältin Christine Habetha als Nebenklägerin teil. Sie war am 30. April die erste Zeugin des Verfahrens und schilderte damals, wie sie den Tag des Verschwindens ihres Sohnes und die Tage darauf erlebte.

Prozessende am 10. September geplant

Fabian war am 10. Oktober, einem Freitag, nicht zur Schule gegangen, weil es ihm nicht gut ging. Die Mutter ging zur Arbeit, kam aber danach direkt nach Hause, wo sie gegen 15.30 Uhr ankam und eine leere Wohnung vorfand.
Abends ging sie zur Polizei und gab eine Vermisstenanzeige auf, nachdem sie und Freunde zuvor überall nach „Fabi“ gesucht hätten. Der Junge wurde erst vier Tage später nach intensiver Suche tot aufgefunden.
Die erste Aussage der Angeklagten fällt auf den 22. Verhandlungstag – geplant sind bislang 27 Prozesstage bis zum 10. September. Ob der Zeitplan für das Urteil eingehalten werden kann, ist noch nicht klar. (dpa/red)
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Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: TikTok zahlt 400 Millionen Dollar

Im Streit mit der US-Justiz um Verstöße gegen die Privatsphäre von Kindern hat sich das Videoportal TikTok zur Zahlung von 400 Millionen Dollar (gut 340 Millionen Euro) bereiterklärt.
Im Gegenzug solle das entsprechende Verfahren eingestellt werden, teilte am Freitag das US-Justizministerium mit. Es handele sich um „eine der höchsten jemals erzielten Zahlungen“ in einem Fall des Datenschutzes für Minderjährige im Internet.
Die Zahlungen sollen von TikTok und seiner Muttergesellschaft ByteDance geleistet werden. Dabei geht es auch um Verstöße des TikTok-Vorgängers Musical.ly.

Nutzerdaten von unter 13-Jährigen

Das Justizministerium und die Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) hatten den Betreibern vorgeworfen, seit 2019 gegen den Children’s Online Privacy Protection Act zum Datenschutz bei Kindern verstoßen zu haben.
Das Gesetz verbietet es Betreibern von Websites, persönliche Daten von Nutzern unter 13 Jahren zu sammeln, ohne dafür die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen.
Bei der App TikTok hätten jedoch auch im „Kindermodus“ erstellte Konten für Nutzer unter 13 Jahren E-Mail-Adressen und andere persönliche Informationen gesammelt, kritisierten das Ministerium und die FTC bei der Einreichung der Klage im Jahr 2024.
„TikTok hat wissentlich und wiederholt die Privatsphäre von Kindern verletzt und damit die Sicherheit von Millionen Kindern im ganzen Land gefährdet“, erklärten die Kläger. TikTok hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Klage läuft seit 2024

Das Justizministerium hatte TikTok 2024 in der Amtszeit von Joe Biden im Weißen Haus verklagt. Der Vorwurf war, die Plattform habe zugelassen, dass Kinder im Alter unter 13 Jahren ohne Zustimmung ihrer Eltern Accounts anlegten. Damit habe der Dienst gegen das Gesetz zum Datenschutz bei Kindern verstoßen, argumentierte die Behörde.
Amerikanische Online-Plattformen legten wegen des Gesetzes ein generelles Mindestalter von 13 Jahren fest. Zugleich kommt es immer wieder vor, dass Kinder Profile mit Angabe eines falschen Geburtsdatums einrichten. Kritiker werfen den Unternehmen vor, nicht entschieden genug dagegen vorzugehen.
US-Präsident Trump hatte durchgesetzt, dass das US-Geschäft von TikTok Anfang 2026 mehrheitlich an eine neue Firma mit amerikanischen Investoren ging. Damit wurde die Zukunft des Dienstes in den USA nach einer rund einjährigen Hängepartie gesichert.
Nach einem US-Gesetz musste sich der in China ansässige TikTok-Eigentümer Bytedance zumindest von dem Geschäft in den USA trennen, damit die App in dem Land weiterhin aktiv sein durfte. Im Rest der Welt ist weiterhin Bytedance am Steuer. (afp/dpa/red)
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Warum Großeltern für die Familien wichtiger sind denn je

Wenn Sie eine glückliche Familie sein wollen, sollten Sie die Rolle der Großfamilie nicht vernachlässigen, sagen Experten.
„Das Konzept einer unabhängigen, in sich geschlossenen Kernfamilie wird weder von den Sozialwissenschaften noch von der jüdisch-christlichen Tradition gestützt“, schreibt der amerikanische Professor und Kulturforscher Anthony B. Bradley. Er argumentiert, dass Netzwerke aus Mitgliedern der erweiterten Familie, insbesondere Großeltern, einen entscheidenden Rückhalt für die Familie und die Kindererziehung bieten.
Dieses Zitat stammt aus einem aktuellen Artikel auf seinem Substack-Account, in dem Bradley die zahlreichen und überraschenden Vorteile für Familien skizziert, die in der Nähe der Großmutter mütterlicherseits wohnen. Bradley stützt seine Schlussfolgerung auf zahlreiche wissenschaftliche Studien und erklärt, dass er die Nähe zur Großmutter mütterlicherseits für den Erfolg einer Familie sogar als wichtiger ansieht als eine hoch bezahlte Karriere.
„Eine der besten Möglichkeiten, wie ein Mann für seine Familie sorgen kann, besteht darin, alles Notwendige zu tun, um sicherzustellen, dass seine Frau in derselben Stadt wie ihre Mutter lebt – vorausgesetzt, sie haben ein gutes Verhältnis zueinander“, bemerkt er.
Neben dem Vater, so argumentiert Bradley, ist die Großmutter mütterlicherseits das wichtigste Familienmitglied für das Gedeihen von Mutter und Kind.
„Ich habe zwar bereits zuvor über die Bedeutung von Vätern geschrieben, doch die andere wesentliche familiäre Rolle für gedeihende Familien ist die der Großmutter, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass Kinder im selben lokalen Umfeld wie ihre Großmutter mütterlicherseits aufwachsen, wenn wir wollen, dass Mütter und Kinder sich gut entwickeln“, sagt er.
Großeltern helfen Kindern, ihre Wurzeln zu entdecken und ermutigen sie für die Zukunft. Foto: Halfpoint/iStock

Großeltern helfen Kindern, ihre Wurzeln zu entdecken, und ermutigen sie für die Zukunft.

Foto: Halfpoint/iStock

Was die Forschung sagt

Hier sind nur einige der Forschungsergebnisse, die Bradley zur Untermauerung seiner Schlussfolgerung anführt:
  • Es hat sich gezeigt, dass Großmütter mütterlicherseits jungen Müttern während der Schwangerschaft und nach der Geburt entscheidende Unterstützung bieten.
  • Die Anwesenheit der Großmutter mütterlicherseits verringert emotionale und verhaltensbezogene Probleme bei Enkelkindern, die belastende Ereignisse erlebt haben, erheblich.
  • In einer Übersicht von 45 Studien aus allen Kontinenten wurde festgestellt, dass die Einbindung der Großmutter mütterlicherseits in 69 Prozent der Studien die Überlebenschancen der Kinder verbesserte.
  • In einer im Süden Äthiopiens durchgeführten Studie waren Kinder, deren Großmutter mütterlicherseits für sie erreichbar war, für ihr Alter größer und hatten eine um 25 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit, das dritte Lebensjahr zu überleben.
  • Töchter, deren Mütter in der Nähe wohnen, bekommen früher Kinder, in kürzeren Abständen, und mehr ihrer Kinder erreichen das Erwachsenenalter.

Hinter den Daten

Auch wenn die Großmutter mütterlicherseits offenbar eine besondere Rolle spielt, können alle Großeltern einen starken positiven Einfluss auf wachsende Familien ausüben.
Großeltern verfügen über Weisheit, die sie durch die Mühen langer Jahre und die wechselhaften Erfahrungen im Hin und Her von Erfolg und Misserfolg erworben haben und die sie an ihre Kinder und Enkelkinder weitergeben können. Sie leisten wichtige Beiträge zur Entwicklung der nachfolgenden Generationen.
„Großeltern spielen im Familienleben vielfältige und wichtige Rollen: Aufpasser, Geschichtenerzähler, Familienchronisten, sie haben ein offenes Ohr und vieles mehr. Großeltern können eine Verbindung zur Vergangenheit und einen Wegweiser in die Zukunft darstellen“, schreiben Sean Brotherson, Brenda Langerud und Divya Saxena von der North Dakota State University.
Auch wenn sie in der Regel nicht direkt an der Erziehung kleiner Kinder beteiligt sind (obwohl dies sicherlich auch vorkommt), bieten Großeltern zumindest eine Art stabiles Umfeld – ein Bollwerk aus Erinnerung, Erfahrung, Freundlichkeit, stiller Führung und manchmal sogar finanzieller Unterstützung. Dies schützt und stützt junge Familien ungemein.

Großeltern sind nicht gleich Großeltern

Natürlich gibt es so viele Arten von Großeltern, wie es Menschen gibt, und nicht alle Großeltern werden diese Rollen auf dieselbe Weise oder im gleichen Maße ausfüllen. Brotherson, Langerud und Saxena skizzieren fünf Typen oder Stile der Großelternschaft, die in der Forschung auftauchen. Jeder hat seine eigenen Vorteile:
  • „Formeller“ Großelternteil – Dieser Typ von Großelternteil erfüllt die Rolle des Familienältesten und vertritt feststehende Vorstellungen, Erwartungen und Traditionen.
  • Der „Spaß suchende“ Großelternteil – Dieser Großelternteil ist weniger formell und eher verspielt.
  • Der „Ersatzelternteil“ – Dieser Großelternteil übernimmt die Hauptverantwortung für die Kinderbetreuung und die Erziehung des Kindes.
  • Der „zurückhaltende“ Großelternteil – Dieser Großelternteil hält eher Abstand und interagiert mit der Familie vorwiegend bei großen Familienanlässen wie Hochzeiten.
  • Der „weise“ Großelternteil – Dieser Großelternteil erteilt Ratschläge, stellt Ressourcen zur Verfügung und bietet Beratung an.
Natürlich werden manche Großeltern mehrere der oben beschriebenen Stile oder Rollen miteinander verbinden. So werden sie ihren Kindern und Enkelkindern eine noch reichhaltigere Dimension des Lebens in der erweiterten Familie bieten.

Immer weniger Kinder im Trend

In der zeitgenössischen Kultur wird der Familie immer weniger Wert beigemessen. Die amerikanische Gesellschaft steht vor einer drohenden Geburtenkrise. Auch Deutschland erlebt die niedrigsten Geburtenraten der Nachkriegszeit. Umso mehr werden heute Großeltern und ihre Unterstützung gebraucht. Durch Kinderbetreuung, Ermutigung und andere Formen der Unterstützung können Großeltern eine entscheidende Rolle dabei spielen, junge Paare zu ermutigen, mehr Kinder zu bekommen und diese in gesunden Familien großzuziehen.
Und natürlich haben Großeltern über diese rein praktischen Vorteile hinaus die Möglichkeit, ihren Enkelkindern eine besondere Beziehung zu schenken, die einen besonderen Wert in sich trägt. In einem Artikel für das Dr. James Dobson Family Institute schrieb Dobson:
„Ein Weiser bemerkte einmal, dass ältere Menschen langsamer werden und sich bücken, damit sie die Dinge wieder mit den Augen eines Kindes sehen können, damit sie die Hände von Kindern halten können, die auf unerfahrenen Füßen dahin stapfen. Der Käfer auf dem Bürgersteig, die Schnecke unter dem Kohlblatt, das Rotkehlchen, das den Wurm aus der regennassen Erde zieht – das sind die Dinge, die kleine Kinder und ihre Großeltern wahrnehmen.“
Dies ist eine wunderschöne Zusammenfassung der einzigartigen Rolle, die Großeltern im Leben ihrer Enkelkinder spielen können – sich ihrem Tempo anzupassen, sich mit ihnen zu bücken, um die Welt mit neuen Augen zu sehen, und sie gleichzeitig zu unterstützen, während sie in die Zukunft hineinwachsen, zu der sie berufen sind.
Viele westliche Länder erleben dramatische Geburtenrückgänge. Doch die Zukunft einer Nation erwächst aus ihren Kindern ab. Foto: peppi18/iStock

Viele westliche Länder erleben dramatische Geburtenrückgänge. Doch die Zukunft einer Nation erwächst aus ihren Kindern.

Foto: peppi18/iStock

Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Why Grandparents Matter More Than Ever“. Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: (sm)
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Mediziner will nach BGH-Maskenattest-Urteil Verfassungsbeschwerde einreichen

Der Mediziner Dr. Wolfgang Urmetzer wurde wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse vom Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe von 15.000 Euro, die das Landgericht Nürnberg-Fürth 2024 verhängte, blieb bestehen.
Das Verfahren habe ihn mittlerweile über 100.000 Euro gekostet, sagte er gegenüber Epoch Times. Ein Revisionsverfahren …
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BGH-Maskenattest-Urteil: Verurteilter Mediziner vermutet politischen Einfluss

Gegen den Facharzt Dr. Wolfgang Urmetzer läuft seit mehr als fünf Jahren ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Am Mittwoch, dem 19. August, fand das Revisionsverfahren (6 StR 40/25) am Bundesgerichtshof (BGH) statt, das für den Angeklagten überraschend durch eine rechtskräftige Verurteilung endete.
Zuvor war der bayerische Arzt in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des Ausstellens von insgesamt 264 „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ angeklagt worden. Nach 29 Verhandlungstagen mit rund 200 Zeugen und mehreren Sachverständigen wurde er in 26 Fällen zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro (150 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. In den übrigen Fällen wurde er freigesprochen.
Von den 26 Fällen betrafen 23 Minderjährige, deren Eltern sich aufgrund von Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit der damaligen Maskentragepflicht an den Arzt wandten.
Herr Urmetzer, worum ging es in der jetzigen Verhandlung am BGH?
Am BGH ging es um eine Revision des Urteils vom März 2024 des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Zusammenhang mit dem Ausstellen von angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnissen, sprich Maskenbefreiungsattesten. Gegen dieses Urteil habe ich damals Revision eingelegt, da ich der Meinung bin, dass ich gar kein Gesundheitszeugnis, sondern eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt habe.
Letztere war ab dem 30. November 2020 laut der bayerischen Verordnung zu den Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen. Darin stand nichts von einem Gesundheitszeugnis. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt. Sie sieht in weiteren Fällen einen Verstoß vorliegen.
Sie sagen, es wurde eine Regelung geschaffen, um ärztliche Bescheinigungen auch telefonisch auszustellen. Ist das richtig?
Bis zum 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 gab es ein sogenanntes Fernbehandlungsverbot. Der BGH und andere Gerichte entschieden daher unter Verweis auf das Fernbehandlungsverbot, dass der Arzt mit einer ärztlichen Bescheinigung bezeugen muss, dass er den Patienten zuvor persönlich untersucht hat. Mit der Entscheidung des Ärztetages wurde diese Pflicht aufgehoben. Das heißt, dieses Fernbehandlungsverbot gab es in der Corona-Zeit 2020 gar nicht mehr.
In meinem Verfahren erklärte der vom Gericht bestellte Gutachter demzufolge auch, dass ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anhand von Angaben am Telefon ausstellen kann, ohne den Patienten untersucht zu haben. Ein Maskenbefreiungsattest könne ich jedoch nicht ausstellen, hieß es. Eine Begründung dafür gab es nicht. Das ist Messen mit zweierlei Maß und ein Wertungswiderspruch, den ich nicht akzeptiere.
Ich bin Facharzt für Anästhesie und hatte jahrelang täglich mit dem Thema Mund-Nasen-Bedeckung im Operationssaal zu tun. Ich konnte beobachten, welche gesundheitlichen Beschwerden dadurch entstehen können. Bei extrem langen Operationen wird man mit der Zeit müde. Das ist durch die Rückatmung von Kohlendioxid sehr gut erklärbar. Dadurch können auch Konzentrationsbeschwerden, Kopfschmerzen oder Übelkeit entstehen. Einige Kollegen sind deshalb auch umgefallen oder kollabiert. Daher waren die Beschwerden, die mir die Eltern in meiner Praxis von ihren Kindern schilderten, nachvollziehbar und plausibel.
Zudem gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2-Masken eine Virusinfektion oder deren Übertragung verhindern können. So stand es bis Anfang 2021 in jedem Beipackzettel. Dies bestätigte auch der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Corona-Enquetekommission des Bundestags. Dort sagte er, es gebe keine Infektionsschutzmasken und für solche gebe es auch keine Zulassung. Sie seien reiner Arbeitsschutz gewesen. Für mich ist damit klar, dass jeder, der eine FFP2-Maske tragen muss, erst einmal untersucht werden muss, ob er dazu überhaupt gesundheitlich in der Lage ist. Das wurde alles nicht gemacht.
Bei einem Großteil der beanstandeten Atteste ging es um Maskenbefreiungen für Schulkinder. Wie liefen solche Attest-Ausstellungen ab?
In der Regel riefen die Eltern in meiner Praxis an und baten um Hilfe. Sie sagten, dass ihre Kinder in der Schule mehrere Stunden am Stück eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und deshalb Beschwerden haben. Dann wurde gefragt, welche Beschwerden auftreten. Dann hieß es, dass die Kinder über Kopfschmerzen, Übelkeit oder Müdigkeit klagen würden, was sonst nicht der Fall wäre. Auch würden sich Konzentrationsschwierigkeiten zeigen.
Ich habe alle Daten aufgenommen und das Attest in der Regel per E-Mail zugestellt oder es wurde persönlich abgeholt. Meine Bedingung war jedoch immer, dass die betreffenden Patienten auch später für eine Untersuchung in meine Praxis kommen. Bis auf ein Kind sind alle diesem Wunsch nachgekommen.
Das Gericht wirft ihnen vor, die Kinder nicht selbst am Telefon befragt zu haben. Aber ist das überhaupt ein übliches Prozedere?
Gerade bei kleinen Kindern, die in der Regel sehr verängstigt sind, wenn sie zum Arzt gehen, ist es gängige ärztliche Praxis, die Eltern zu den Beschwerden ihrer Kinder zu befragen. Das war schon vor der Coronazeit so.
Durch den BGH ist die Zahl der mutmaßlich unrichtig ausgestellten Atteste jetzt noch einmal geschrumpft. Wie ordnen Sie das ein?
Der BGH hat gestern eine gute Möglichkeit vertan, das verlorene Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Diese Chance haben sie leider nicht genutzt. Im Gegenteil. Ich wurde gestern zwar nur in 14 Fällen statt in 26 Fällen verurteilt. Aber das Strafmaß blieb mit 15.000 Euro Strafe gleich. Das ist schon rein mathematisch schwer nachvollziehbar.
Wie lautet die Begründung des Gerichts zum jetzt gefällten Urteil?
Das kann ich nicht sagen, da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Denn anders als bei der Einführung in die Verhandlung hat die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung sehr leise und undeutlich gesprochen. Mein Verteidiger und ich hatten daher Schwierigkeiten, der mündlichen Begründung zu folgen. Ich sehe das Urteil als ein bewusstes Setzen von mehreren Nadelstichen. So war es auch für meine beiden Strafverteidiger völlig überraschend, dass noch am gestrigen Tag ein Urteil gesprochen wurde. Üblicherweise hört das Gericht zunächst beide Seiten an und nimmt sich dann Zeit, um das Urteil nach ein paar Wochen schriftlich zuzusenden. Ich gehe daher davon aus, dass der größte Teil dieses Urteils bereits vorher verfasst worden ist.
Außerdem hat man womöglich ausgenutzt, dass ich persönlich vor Ort war, was ich nicht hätte sein müssen. Weil ich vor Ort war, hat man offenbar gleich ein Urteil gesprochen. Somit ist das Urteil sofort rechtskräftig. Damit beginnt gleichzeitig die Vier-Wochen-Frist für eine Verfassungsbeschwerde. Normalerweise beginnt diese Frist erst mit der Zustellung des schriftlichen Urteils. Das setzt mich und meine Anwälte zusätzlich massiv unter Druck. Sie müssen jetzt auf die Schnelle und ohne Vorliegen einer schriftlichen Begründung eine Verfassungsbeschwerde zusammenzimmern. Das geschah aus meiner Sicht bewusst. Ich sehe dahinter einen möglichen politischen Einfluss und keine unabhängige Richterschaft.
Hinzu kommt, dass das Revisionsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu 26 weiteren Fällen von angeblicher Ausstellung unrichtiger Maskenatteste an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgegeben wurde. In diesen Fällen sei ich möglicherweise zu Unrecht freigesprochen worden. Es wird daher neue Verhandlungstermine geben, bei denen sehr wahrscheinlich die Eltern der betroffenen Kinder angehört werden. Damit kommen auch weitere Belastungen für meine Patienten und für mich, auch finanzielle, hinzu.
Man versucht, mich menschlich und wirtschaftlich vollkommen zu ruinieren, wie es im Fall meiner Ärztekollegin Bianca Witschel bereits gelungen ist. Andere Kollegen wie Dr. Kristina Rochow bekommen auch jetzt noch Besuch von der Kriminalpolizei, weil sie Impfunfähigkeitsbescheinigungen für die Masernimpfung ausgestellt haben. Auch dort wird von politischer Seite weiter massiv Druck ausgeübt, obwohl sie nur ihrer ärztlichen Pflicht nachkommen.
Welche Auswirkungen hat dieser jahrelange Prozess auf Sie?
Es war traumatisierend, als plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor meiner Tür stand. Das werde ich nie vergessen. Auch heute tauchen teilweise Unwohlsein und Angst auf, wenn ich die Polizei sehe. Denn noch immer fand keine richtige politische oder juristische Aufarbeitung der Corona-Krise statt. Ich versuche, dies durch eine Auseinandersetzung mit positiven Dingen, Meditation und meiner Fähigkeit, das Schöne in dieser Welt und in meinem Leben zu sehen, auszugleichen.
Mit meiner Ehefrau habe ich einen wunderbaren Menschen an meiner Seite, der mich dabei jeden Tag optimal unterstützt. Auch meine ärztliche Tätigkeit und der Zuspruch meiner Patienten bestärken mich. Sie wären unendlich unglücklich, wenn sie mich als Therapeuten nicht mehr hätten. Das Verfahren hat mich mittlerweile über 100.000 Euro gekostet und wird weiterhin Geld kosten. Ich habe jedoch alle meine Rücklagen für das Verfahren aufgebraucht. Jetzt bin ich darauf angewiesen, dass mir Menschen finanziell unter die Arme greifen. Denen gehört mein tiefster Dank.

Dr. Wolfgang Urmetzer und seine Ehefrau am 19. August 2026 im Saal des BGH in Leipzig.

Foto: privat

Vielen Dank für das Interview.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Neue U-Untersuchung für 9- bis 10-Jährige kommt

Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue Vorsorgeuntersuchung, bekannt als U-Untersuchung, beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen können, hat die sogenannte U10 beschlossen. Untersucht werden sollen insbesondere ein mögliches Übergewicht, die körperliche Aktivität, die Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten.
„Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin“, teilte G-BA-Mitglied Bernhard van Treeck mit. Zu viel Handyzeit etwa könne zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen.
Bewegungsmangel könne Übergewicht begünstigen. Die U10 ermögliche, zu untersuchen, ob sich das Kind altersgerecht entwickele oder es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gebe.
Auch eine Impfberatung steht laut G-BA auf dem Plan, vor allem um die Quoten der HPV-Impfung (Humane Papillomviren) zu erhöhen.

Bis zur Umsetzung dauert es noch

Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung.
U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zu Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem 5. Geburtstag. Die Jugenduntersuchungen gehen dann erst wieder ab dem Alter von 12 Jahren los.
Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Zunächst müssen die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Gibt es keine Einwände, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft.
Danach wird innerhalb von 6 Monaten festgelegt, wie viel Geld Ärztinnen und Ärzte für die Untersuchung bekommen. Erst dann kann die U10 als Kassenleistung angeboten werden. (dpa/red)
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Social-Media-Sucht: Schwere Vorwürfe gegen Meta

Im womöglich wegweisenden US-Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook hat die Staatsanwaltschaft dem Meta-Konzern schwere Vorwürfe gemacht. Meta habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne „ausgenutzt“ und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Meta muss sich vor einem Gericht in Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, seine Online-Netzwerke so gestaltet zu haben, dass Minderjährige abhängig und dadurch psychisch krank werden.
„Metas Geschäftsmodell lässt sich auf vier einfache Punkte reduzieren: Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen“, sagte O’Neill.

Protest vor dem Gericht

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Mütter gegen Meta. Sie erklärten, ihre Kinder hätten infolge der Nutzung der Onlinedienste Suizid begangen. „Kein Unternehmen – ganz gleich, wie reich, einflussreich oder vermeintlich unangreifbar es sich fühlt – darf über der Wahrheit, dem Gesetz und unseren Kindern stehen“, sagte die Mutter Lori Schott.

Jason Slothouber (Mitte), leitender Staatsanwalt aus Colorado, trifft am 18. August 2026 am Bundesgericht in Oakland ein.

Foto: Godofredo A. VÁSQUEZ / AFP via Getty Images

Milliardenstrafe und neue Regeln

Mehrere US-Bundesstaaten fordern Einschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine massive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (etwa 173 Milliarden Euro). Die Summe ergibt sich aus mehreren tausend Dollar, die die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden ansetzen. Meta selbst hatte in einem Gerichtsdokument sogar erklärt, die Gesamtstrafe könne mehr als eine Billion Dollar betragen.
Im Mittelpunkt stehen Funktionen wie Endlos-Scrollen, häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger kritisieren damit vor allem die Gestaltung der Netzwerke und nicht deren Inhalte. Für diese genießen Online-Plattformen nach US-Recht weitgehende Immunität.

Prozess könnte weitreichende Folgen haben

In den USA laufen bereits zahlreiche Verfahren gegen Online-Netzwerke. Der Prozess in Kalifornien könnte für Meta jedoch besonders folgenreich sein, da erstmals eine Entscheidung auf Bundesebene ansteht.
Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine Anhörung ist für Ende September geplant. Auch Instagram-Chef Adam Mosseri ist vorgeladen. Mit einem Urteil von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober gerechnet.

Anklage will Meta-Chef Zuckerberg Ende September befragen (Archivbild)

Foto: Kevin Dietsch/Getty Images

Ausgangspunkt: die „Facebook Files“

Der Prozess geht auf die sogenannten „Facebook Files“ zurück, die die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Die tausenden Seiten enthielten Ergebnisse konzerninterner Untersuchungen zu den Auswirkungen der Meta-Netzwerke auf die psychische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen.
Den Unterlagen zufolge waren dem Konzern mögliche schädliche Auswirkungen des Social-Media-Konsums bekannt. Öffentlich habe Meta entsprechende Bedenken und Warnungen jedoch zurückgewiesen. Stattdessen soll der Konzern seine Netzwerke bewusst so gestaltet haben, dass sie Suchtverhalten fördern.

29 Bundesstaaten klagen

Nach den Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung ein. Zwei Jahre später reichten 29 von ihnen Klage gegen Meta ein.
Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen nun stellvertretend einen Pilotprozess. Sollte Meta unterliegen, soll der Konzern anschließend mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.

Meta weist Vorwürfe zurück

Meta betont, ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu ergreifen. Zudem argumentiert der Konzern, die psychische Gesundheit von Jugendlichen könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden.
Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben, argumentiert Meta. (afp/red)
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Die Kraft des Spielens: Warum Erwachsene das genauso brauchen wie Kinder

Kinder verbringen einen großen Teil ihrer Zeit mit Spielen. Und das zu Recht. Laut dem National Institute for Play (NIP) mit Sitz in Kalifornien ist „das Spielen entscheidend dafür, wie sich Menschen und andere Spezies entwickeln, funktionieren und innovativ sind“.
Das NIP erklärt, dass das Spielen tief in unseren Nervenstrukturen verankert ist. Es ist fest in unserer Biologie verwurzelt. Affektive Neurowissenschaftler haben sieben primäre emotionale Systeme identifiziert, mit denen wir geboren werden. Dazu gehört auch das Spielen. Spielkreisläufe im Mittelhirn aktivieren weitreichende neuronale Netzwerke und stärken somit die neuronalen Verbindungen, die mit Sozialisation, Bewegung und emotionaler Regulierung zusammenhängen.

Das Gehirn entwickelt sich spielend

Für Kinder ist die Spielzeit entscheidend für ihre Entwicklung und ihr Lernen – vom Kleinkind bis in die Jugend hinein und darüber hinaus. Spielen hilft Säuglingen dabei, ihre Koordination und ihre Blickverfolgungsfähigkeiten zu entwickeln, während Kleinkinder dadurch sowohl körperliche als auch emotionale Widerstandsfähigkeit aufbauen. Kinder, denen beim Spielen ein angemessenes Maß an Freiheit gewährt wird, entwickeln zudem Kreativität. Denn ihre grenzenlose Vorstellungskraft kann dann frei schweifen und sie können an allem in ihrer Umgebung Spaß haben. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Förderung spielerischer Neugier die Lernergebnisse verbessert, während ein Mangel an Spiel mit emotionalen und Verhaltensproblemen in Verbindung gebracht wird.
Durch Fantasie und Spiel beginnen Kinder, die Welt zu begreifen, zu träumen, zu gestalten und zu experimentieren. Sie lernen, dass einige der wichtigsten menschlichen Aktivitäten Dinge sind, die wir um ihrer selbst willen tun – aus purer Freude daran und nicht unbedingt, um praktische Ergebnisse zu erzielen. Das Spielen weckt zudem Interessen und Neigungen, die den Charakter prägen und sich zu lebenslangen Beschäftigungen oder sogar Berufen entwickeln können. Das Kind, das sich leidenschaftlich für Ritterspiele begeistert, studiert später vielleicht Geschichte, während dasjenige, das von Legosteinen fasziniert ist, einen Weg in Richtung Ingenieurwesen einschlägt. Auf diese Weise kann das Spielen zu einem Tor zur Berufung werden.

Auch Erwachsene dürfen spielen

Aber nicht nur Kinder brauchen Verspieltheit in ihrem Leben. Die biologische Veranlagung zum Spielen verschwindet nicht einfach mit dem Alter; wir alle brauchen ein gewisses Maß an Spaß im Leben. Das NIP stellt fest: „Spielen ist ein grundlegender biologischer, psychologischer und sozialer Mechanismus, der prägt, wie wir über die gesamte Lebensspanne hinweg lernen, uns anpassen, Beziehungen knüpfen und uns entfalten. […] Wenn Spielen fehlt oder dauerhaft unterdrückt wird, sehen Forscher einen Zusammenhang zwischen diesem Mangel und Depressionen, einer beeinträchtigten sozialen Entwicklung sowie Schwierigkeiten bei der Emotionsregulation und beim Lernen.“
Die konkreten Vorteile für Erwachsene sind vielfältig. Unter anderem regt das Spielen die Kreativität an, baut stressbedingte Anspannung ab, verbessert die Gehirnfunktion und vertieft die Beziehungen zu anderen.
In seinem Buch „Essentialism: The Disciplined Pursuit of Less“ („Essentialismus: Die konsequente Suche nach Weniger“) empfiehlt der US-amerikanische Autor und Unternehmensstratege Greg McKeown Erwachsenen, insbesondere Berufstätigen, regelmäßig Zeit zum Spielen einzuplanen. Dazu müssen wir die Vorstellung ablehnen, dass Spielen trivial sei – ein Konzept, das wir uns aneignen, wenn wir die Kindheit hinter uns lassen.
Warum legt McKeown so großen Wert auf das Spielen? Zum einen hilft es uns, neue Denkweisen zu entwickeln. Das kann uns dabei unterstützen, Probleme zu lösen und in jedem Unterfangen herausragende Leistungen zu erbringen. McKeown schrieb über eine Studie mit Grizzlybären, die ergab, dass die Bären, die am meisten spielten, im Allgemeinen am längsten überlebten, da das Spielen sie darauf vorbereitet hatte, kreativ zu denken und Probleme zu lösen. Das Gleiche gilt für uns.
McKeown schreibt: „Spielen erweitert unseren Horizont auf eine Weise, die es uns ermöglicht, Neues zu erkunden: neue Ideen zu entwickeln oder alte Ideen in einem neuen Licht zu betrachten. Es macht uns neugieriger, aufgeschlossener für Neues und engagierter.“
Spielen ermöglicht es Menschen jeden Alters, neue Fähigkeiten zu erlernen und fördert gleichzeitig Experimentierfreude und lebenslange Neugier. Foto: Jevtic/iStock

Spielen ermöglicht es Menschen jeden Alters, neue Fähigkeiten zu erlernen, und fördert gleichzeitig Experimentierfreude und lebenslange Neugier.

Foto: Jevtic/iStock

Spielen für mehr Wohlbefinden

Aristoteles sagte bekanntlich: „Wir arbeiten, um Muße zu haben.“ Spiel und Muße sind zwar etwas unterschiedliche Kategorien, stehen aber in Zusammenhang, da beide als Ziel der Arbeit verstanden werden können – und nicht nur als Pausen von der Arbeit. Aristoteles vertritt hier die Ansicht, dass die wichtigsten, zutiefst menschlichen Dinge, die wir tun – zum Beispiel nach Wahrheit streben, mit anderen in Verbindung treten oder Schönheit schätzen –, nicht direkt mit den praktischen Aspekten der Arbeit verbunden sind. Vielmehr arbeiten wir, um die Möglichkeit zu haben, uns diesen befreienden, humanisierenden Aktivitäten zu widmen.
Das Spiel – auch wenn es weniger ernst ist als das, was Aristoteles als „Muße“ betrachtete – hilft uns dennoch dabei, uns daran zu erinnern, dass das Leben mehr zu bieten hat, als nur Ein- und Ausstempeln und sich anschließend auf das Sofa fallen zu lassen.
Beim Spielen geraten wir oft in einen „Flow-Zustand“, in dem die Zeit verschwindet und praktische Sorgen, Nöte und Ziele in den Hintergrund treten. Wir sind, wie ein Kind, einfach nur lebendig.
Spielen ist keine Frage des Alters. Foto: koldo studio/iStock

Spielen ist keine Frage des Alters.

Foto: koldo studio/iStock

Auch der gemeinschaftliche Aspekt des Spielens verdient besondere Beachtung. Die Teilnahme an interaktiven, unbeschwerten Aktivitäten bietet etwas, das eine Familie oder eine Gruppe von Freunden gemeinsam erleben kann. Aufgrund dieser Interaktivität entstehen durch das Spielen viel leichter Bindungen als durch das gemeinsame Starren auf einen Bildschirm oder, was wahrscheinlicher ist, auf getrennte Bildschirme.
Wie könnte das in der Praxis aussehen? Hier ein paar Ideen:
  • Organisieren Sie einen Spieleabend mit der Familie oder Freunden.
  • Verbringen Sie Zeit nicht nur damit, Ihre Kinder oder Enkelkinder zu beobachten, sondern tatsächlich mit ihnen zu spielen.
  • Nehmen Sie eine Sportart wieder auf, die Sie in Ihrer Jugend ausgeübt haben, oder probieren Sie eine neue aus.
  • Nehmen Sie sich Zeit, einfach nur mit jemandem, den Sie lieben, zusammen zu sein – ganz ohne geplante Aktivitäten – und schauen Sie, was Ihnen gemeinsam einfällt.
  • Probieren Sie ein neues Hobby oder Handwerk aus.
  • Spielen oder hören Sie Musik.
  • Erkunden Sie die Natur.
  • Erzählen Sie sich Geschichten und lachen Sie gemeinsam.
Spielen ist die wilde Welt, in der man sich skurrilen und unnötigen Dingen hingibt – was sich letztlich doch als ziemlich notwendig für unser Wohlbefinden herausstellt. Ein gewisses Maß an Freude an den Dingen um ihrer selbst willen, einfach das Leben durch Aktivitäten zu genießen, die Freude bereiten, bleibt unser ganzes Leben lang unverzichtbar.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Power of Play: Why Adults Need Play as Much as Kids“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Frühstartrente: Kapitalbildung für das Alter von Kindheit an

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. An diesem Mittwoch will das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) billigen. Was nach den bisher veröffentlichten Plänen vorgesehen ist:

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Gibt es dafür Vorgaben?

Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Kombination mit Kapitalrente

Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.

Lohnt sich die Frühstartrente?

Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde dies bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. (afp/red)
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Kinderärzte: Eltern versagen beim Schutz vor Social Media

Kinder- und Jugendärzte verlangen einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sozialen Medien und beklagen dabei ein Versagen der Eltern. „Ich merke fast jeden Tag in meiner Praxis, dass sich die Probleme immer weiter verschärfen“, sagte der Bundessprecher des Pädiater-Berufsverbandes BVKJ, Jakob Maske, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). „Kinder können sich der krassen Beeinflussung auf den Plattformen kaum noch entziehen, und Jugendlichen ist es fast nicht mehr möglich, sich eine freie Meinung zu bilden.“ Es sei längst erwiesen, dass Social Media vor allem junge Menschen krank und dumm mache.

Was Eltern aus Ärztesicht leisten sollten

„Es gibt leider ein gravierendes Elternversagen, was Social Media und Bildschirmnutzung angeht“, sagte Maske weiter. Sie müssten Grenzen setzen und selbst Vorbild sein. „Das passiert leider viel zu selten, sie machen es nicht, oder sie scheitern beim Versuch, Regeln durchzusetzen“, sagte der Mediziner. „Wenn ich ins Wartezimmer schaue, kleben dort Eltern und Kinder an ihren Smartphones. Schon Kleinkinder haben Kopfhörer auf und ein Tablet vor der Nase.“ Es gebe den Trend, noch kleinere Kinder mit den Geräten abzulenken.
Zuletzt hatte Frankreich als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren beschlossen. Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.

Was die Ärzte von der Politik fordern

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen (BVKJ) als Interessenvertretung dieser Berufsgruppe sei inzwischen offen für ein Verbot von Social Media, „etwa bis 14 Jahren“, sagte Maske. Die Bundesregierung und der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) müssten endlich handeln. „Es gibt längst die Möglichkeit, national Bedingungen für Plattformen zu setzen.“ Die Engländer machten es vor. „Es geht um die Zukunft unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft.“ (dpa/red)