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Studie: Teens mit Social Media sind schlechter in der Schule

Bitten Kinder ihre Eltern um ein eigenes Smartphone, bekommen sie oft zu hören: Wer schon in jungen Jahren ständig TikToks schaut und durch Instagram scrollt, macht zu wenig für die Schule. Eine neue Studie aus Italien kommt zu dem Schluss, dass sie damit recht haben könnten.
Die Forschenden um Marco Gui von der University of Milano-Bicocca in Milan befragten dafür mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler, in welchem Alter sie ihr erstes Social-Media-Konto einrichteten: vor der neunten Klasse oder erst danach.
Dann analysierten sie, wie die Schülerinnen und Schüler in späteren Leistungstests abschnitten, und zwar in Mathematik, der Muttersprache Italienisch sowie Englisch.

Schlechtere Tests, häufigeres Sitzenbleiben

Das Ergebnis der im Fachblatt „Nature Human Behaviour“ veröffentlichten Studie: Diejenigen, die bereits in der sechsten, siebten oder achten Klasse ein Social-Media-Konto hatten, schnitten in den Tests im Schnitt schlechter ab als diejenigen, die mindestens bis zur neunten Klasse mit einem Konto warteten, also dann meist mindestens 14 oder 15 Jahre alt waren. Auch wiederholten die frühen Nutzer und Nutzerinnen von Tiktok, Instagram, Facebook usw. häufiger eine Klasse.
Nur in Englisch waren die Teenager, die schon früh einen Account in sozialen Medien hatten, genauso gut. Die Autoren der Studie stellen die Hypothese auf, dass dies mit der „allgegenwärtigen Präsenz englischsprachiger Inhalte auf Social-Media-Plattformen“ zusammenhängen könne. Das helfe den Schülerinnen und Schülern möglicherweise, informell Englisch zu lernen.

Mögliche Gründe: Ablenkung, weniger Zeit, Überlastung

Die Autorinnen und Autoren erklären, ihre Studie zeige, dass es wohl wirklich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen sozialen Medien und Lernleistungen gebe. Denn das Team habe für die Studie zum Beispiel das Bildungsniveau der Eltern und den sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund der Familien berücksichtigt.
Die möglichen Gründe für die beobachteten Effekte wurden in der Studie nicht untersucht. Vorherige Forschung verweise aber auf die häufige Ablenkung durch soziale Medien, die das Lernen stört.
Das Team schreibt weiter, zukünftig könne auch geschaut werden, ob es ein Zeitproblem sei: Wer gerade in sozialen Medien abhänge, könne nicht für die Schule lernen. Außerdem könne auf kognitive Überlastung geschaut werden, also ob das Arbeitsgedächtnis des Gehirns die Fülle an Informationen gar nicht aufnehmen könne.

Verbote schon angekündigt

Ob Jugendliche erst ab einem bestimmten Alter auf Social Media zugreifen dürfen, wird derzeit weltweit diskutiert. Als erstes Land in der Europäischen Union wird Frankreich ein Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren einführen.
Es soll nach den Sommerferien gelten. Auch Deutschland, Spanien, Griechenland und Österreich wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen.
In den politischen Debatten geht es vor allem um Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Suchtpotenzial. Doch auch die Konzentrationsfähigkeit, die Schlafqualität, die Lebenszufriedenheit und auch schulische Leistungen können wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge vermutlich darunter leiden.

Andere Forscher loben die Studie

Die aktuelle Studie sei geschickt gemacht, gelungen und die Ergebnisse fügten sich in die bisherige Forschung ein, meint Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg. „Wieder einmal wurde gezeigt, dass eine frühe Social-Media-Nutzung zu negativen Effekten bei den Lernleistungen führen kann.“
Die Leistungsunterschiede bei Tests in der achten oder zehnten Klasse zwischen denjenigen Jugendlichen, die einen Account in der sechsten Klasse erstellten und denjenigen, die einen Account ab der neunten Klasse erstellten, betrugen ein halbes Schuljahr. Das hält Zierer für dramatisch. Er ist der Meinung, dass die Ergebnisse auch auf andere westliche Länder wie Deutschland übertragbar sind.
Christian Montag, Außerordentlicher Professor für Kognitions- und Neurowissenschaften an der Universität Macau SAR in China, denkt, dass vor allen Dingen die ständigen Unterbrechungen durch aufploppende Social-Media-Benachrichtigungen auf dem Smartphone die Effekte erklären. „Dadurch werden die Zeitspannen möglicher Konzentration kürzer.“

Forscherin fordert Schulung der jungen Menschen

María Paz Prendes Espinosa, Professorin für Bildungstechnologie an der University of Murcia in Spanien, ist sich nicht so sicher, dass die Studie wirklich so einfache Zusammenhänge zwischen Social-Media-Eintrittsalter und Schulleistung liefert. Dennoch zeige die Untersuchung, dass digitale Medien zum Alltag der Kinder gehören.
„Angesichts dieser Situation wird ein Verbot der Nutzung von Technologie die damit verbundenen Probleme nicht lösen“, meint sie. „Im Gegenteil: Wir müssen eine Bildung fördern, die auf den realen Kontext, in dem wir leben, zugeschnitten ist; wir müssen die Menschen schulen und dazu anleiten, den Umgang mit Technologie zu beherrschen.“ (dpa/red)
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Ganztagsbetreuung für Erstklässler ab Samstag Pflicht

Nach jahrelanger Vorbereitung tritt am Samstag der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse in Kraft. Das Bundesfamilienministerium wies aus diesem Anlass am Donnerstag, den 30. Juli, darauf hin, dass der Anspruch in den Folgejahren schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet werden soll.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Gewerkschaften äußerten aber Zweifel, ob die Schulen darauf ausreichend vorbereitet sind.

Ministerin Prien spricht von „Meilenstein“

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hingegen sprach von einem „Meilenstein“. Die Ganztagsbetreuung sei „ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, erklärte sie.

Stufenweise Einführung seit 2021

Das Ganztagsförderungsgesetz wurde bereits im Jahr 2021 verabschiedet. Der Rechtsanspruch wird verzögert und stufenweise eingeführt, weil an vielen Schulen zunächst Kapazitäten für die Betreuung geschaffen werden mussten.
Jetzt schon sind nach Angaben des Familienministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen.
Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter würden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liege damit bei 57 Prozent.

Gewerkschaften kritisieren fehlende Plätze und Qualität

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach wie vor viele Betreuungsplätze fehlten. „Um allein den aktuellen Bedarf decken zu können, werden zum Start im August noch rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
„Laut nationalem Bildungsbericht können nur sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch bereits vollständig erfüllen.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, wies aber auf fehlende einheitliche Qualitätsstandards hin.
„Ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, erklärte Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW. „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden.“
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi warf den Bundesländern eine unzureichende Vorbereitung vor. „Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen“, erklärte Verdi-Vizechefin Christine Behle. So fehlten an vielen Orten immer noch geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung.

Bund stellt Milliarden bereit

Ministerin Prien hob hingegen die finanzielle Unterstützung durch den Bund hervor. Der Rechtsanspruch sei „eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes“, erklärte die CDU-Politikerin.
Die Bundesregierung stellt nach Angaben von Priens Ministerium bis 2029 insgesamt Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert würden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.
Darüber hinaus beteilige sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Der Bundesanteil steige ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. (afp/red)
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Elon Musk kontaktierte ihn: Uwe Boll über Citizen Vigilante, Zensur und Selbstjustiz

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Kaum ein deutscher Regisseur polarisiert seit Jahrzehnten so stark wie Uwe Boll. Seine Filme werden von Kritikern oft scharf abgelehnt, gleichzeitig haben viele Produktionen eine treue Fangemeinde gefunden.
Mit seinem neuen Spielfilm Citizen Vigilante greift Boll erneut ein gesellschaftlich kontroverses Thema auf: Kriminalität, staatliches Versagen und die Frage, wie weit ein Einzelner gehen darf, wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Film zusätzlich, als Elon Musk ihn zwei Tage lang weltweit kostenlos auf seiner Plattform X veröffentlichte.
Im Exklusivinterview mit Epoch Times, spricht Boll über die Hintergründe seiner Filme, politische Überzeugungen und persönliche Erfahrungen. Er erklärt auch, weshalb er bewusst kontroverse Themen aufgreift und den Vorwurf der Gewaltverherrlichung zurückweist.

Provokation als Teil seines Filmschaffens

Dass sein Name regelmäßig Kontroversen auslöst, nimmt Boll bewusst in Kauf. Schon früh habe er Filme gedreht, die aktuelle Konflikte aufgriffen und starke Reaktionen hervorriefen.
„Als unabhängiger Filmemacher mache ich manchmal Filme, die bewusst Kontroversen auslösen. Das war schon bei Postal, Rampage oder Assault on Wall Street so. Citizen Vigilante ist für mich nichts Neues – ich rühre gern im Wespennest.“
Provokation sei für ihn jedoch kein Selbstzweck. „Ich möchte beim Publikum Emotionen auslösen. Ich will nicht, dass die Leute sich langweilen oder sagen: ,So etwas habe ich schon 150.000 Mal gesehen.‘ Ich versuche Filme zu machen, die man nicht vergisst – im Guten wie im Schlechten.“

„Citizen Vigilante“ als gesellschaftlicher Spiegel

Der Vorwurf, sein neuer Film verherrliche Selbstjustiz, begleitet Boll seit der Veröffentlichung. Dies weist er entschieden zurück. Nach seiner Auffassung soll Citizen Vigilante keine Anleitung zur Gewalt sein, sondern ein Spielfilm, der eine gesellschaftliche Stimmung widerspiegelt.
„Ich wünsche mir, dass die Probleme vom Staat, von der Regierung und den zuständigen Behörden gelöst werden. Der Film trifft einen Nerv, weil die Menschen die Probleme sehen und gleichzeitig erleben, dass die Politiker sie nicht lösen“, sagte Boll.
Nach eigenen Angaben hätten ihn tausende Zuschriften erreicht. Zuschauer hätten geschrieben:
„Endlich zeigt jemand, was wirklich passiert.“
„Endlich konnte ich sehen, wie jemand gegen diese Gangster vorgeht.“
Gleichzeitig betont Boll, dass seine Hauptfigur keineswegs als Held dargestellt werde. Sanders sei ein einsamer ehemaliger Militärangehöriger, dessen Gewaltanwendung bewusst Grenzen überschreite.
„Er geht mit seiner Gewalt bewusst zu weit“, erklärte Boll. „Das habe ich absichtlich so gezeigt, um deutlich zu machen: Genau das wollen wir eigentlich nicht. Das Publikum soll sich selbst die Frage stellen: Geht er zu weit? Überschreitet er eine Grenze?“
Für Boll liegt genau darin die Stärke des Spielfilms: Er könne gesellschaftliche Konflikte zuspitzen und moralische Fragen stellen, ohne einfache Antworten vorzugeben. Als Beispiel nennt er Stanley Kubricks A Clockwork Orange, der ebenfalls bewusst provoziere und den Zuschauer mit ethischen Fragen konfrontiere.

Elon Musk machte den Film weltweit bekannt

Eine entscheidende Rolle für den internationalen Erfolg spielte nach Bolls Darstellung Elon Musk. Dieser habe den Trailer auf X entdeckt und sich anschließend von sich aus gemeldet. „Nicht wir haben ihn kontaktiert, sondern er meldete sich bei uns und fragte: ,Kann ich den Film pushen? Kann ich ihn veröffentlichen?’“
Obwohl der Film zwei Tage lang kostenlos verfügbar war, habe dies den späteren Verkauf nicht geschadet. Im Gegenteil: Anschließend habe Citizen Vigilante Spitzenplätze bei Amazon, Apple und anderen Plattformen erreicht. Boll sieht darin auch einen Beleg für die Loyalität vieler Zuschauer.
Über Musk selbst sagt der Regisseur: „Ich glaube, er ist der einzige Milliardär, dem es egal ist, ob seine politischen Ansichten seinem eigenen Vermögen schaden. Er sagt einfach, was er denkt.“
Persönlich begegnet seien sich beide nie; der Kontakt habe ausschließlich über Direktnachrichten auf X stattgefunden.

Boll würde den Film seinen Kindern nicht empfehlen

Ausführlich spricht Boll auch über die Grenzen künstlerischer Freiheit. Grundsätzlich lehnt er staatliche Verbote von Filmen ab. Erwachsene müssten selbst entscheiden können, was sie sehen möchten. „Wenn man 18 Jahre alt ist, sollte man selbst entscheiden können, was man sehen möchte.“
Gleichzeitig betont er, dass persönliche moralische Grenzen dennoch bestehen. So würde er niemals einem Tier für einen Film Schaden zufügen und auch Citizen Vigilante nicht seinen eigenen Kindern empfehlen.

Migration, Medien und die Rolle des Films

Im weiteren Verlauf des Gesprächs weitet Uwe Boll den Blick über seinen Film hinaus und spricht über Themen wie Migration, öffentliche Sicherheit, Medienberichterstattung und soziale Netzwerke. Er macht dabei deutlich, dass es sich um seine persönliche Einschätzung gesellschaftlicher Entwicklungen handelt.
Nach seiner Auffassung habe sich das Sicherheitsgefühl in Europa in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Als Beispiel nennt er die heute deutlich stärkeren Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten und bei öffentlichen Veranstaltungen.
„Als wir aufgewachsen sind, gab es auf Weihnachtsmärkten oder überhaupt in den Innenstädten keinerlei Sicherheitskontrollen. Heute stehen dort überall schwer bewaffnete Sicherheitskräfte.“
Boll führt diese Entwicklung auf die Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern zurück und kritisiert, dass Politik und Medien seiner Ansicht nach bestimmte Probleme nicht offen genug ansprechen würden. Er betont zugleich, dass sich seine Kritik gegen radikale Strömungen richte und nicht gegen Muslime insgesamt.

Gewalt im Alltag statt nur im Kino

Auch die zunehmende Gewaltdarstellung in Film und Fernsehen sieht Boll kritisch. Während Serien seiner Jugend vergleichsweise zurückhaltend gewesen seien, gehörten heute explizite Gewaltszenen fast zum Standard.
„Das allgemeine Gewaltniveau ist drastisch gestiegen.“
Noch problematischer als Spielfilme seien für Boll jedoch soziale Medien. Kinder und Jugendliche würden dort täglich mit echten Gewaltvideos und schockierenden Bildern konfrontiert.
„Kinder sehen heute ununterbrochen echte Unfälle und Gewaltszenen im Internet. Das stumpft sie ab. Ich finde das schrecklich.“

Selbstkritik statt Selbstinszenierung

Rückblickend räumt Boll ein, dass einige seiner frühen Videospielverfilmungen von stärkeren Drehbüchern profitiert hätten. „Ich habe nie behauptet, dass jeder meiner Filme perfekt ist.“
Gleichzeitig verweist er darauf, dass Filme wie Darfur, Tunnel Rats oder Assault on Wall Street häufig besser gewesen seien, als viele Kritiker ihnen zugestanden hätten. Nach seiner Wahrnehmung sei sein Name für manche Rezensenten bereits zum Vorurteil geworden.

Zwischen Rechtsstaat und Selbstjustiz

Auf die Frage, was gefährlicher sei – ein Staat, der seine Bürger nicht ausreichend schütze, oder Bürger, die das Recht selbst in die Hand nähmen –, lehnt Boll Selbstjustiz ausdrücklich ab. Gleichzeitig warnt er davor, dass das Vertrauen in Polizei und Justiz verloren gehe.
„Natürlich bin ich dagegen, dass Menschen das Gesetz selbst in die Hand nehmen. Aber wenn die Menschen das Gefühl haben, vom Staat keine Gerechtigkeit mehr zu bekommen, ist das genauso problematisch.“
Als Auslöser für Citizen Vigilante nennt Boll einen Hamburger Vergewaltigungsfall und die öffentliche Reaktion darauf. Diese Ereignisse hätten ihn schließlich dazu bewegt, das Drehbuch zu schreiben. „Ich lebe in der Realität“, sagte er.
Zum Ende des Gesprächs wird der Regisseur persönlich. Er wünsche sich, dass selbst seine schärfsten Kritiker seine Filme nicht nur über sein Image beurteilen, sondern über die Themen, die sie behandeln.
„Ich bin kein Filmemacher, der einfach provozieren oder schockieren will. Ich lebe in der Realität – und genau dort entstehen auch meine Filme.“
Jeder seiner Stoffe gehe auf ein konkretes gesellschaftliches Ereignis oder eine persönliche Beobachtung zurück.
„Ich setze mich nicht einfach hin und schreibe irgendeinen Krimi zur Unterhaltung. Hinter jeder Geschichte steht etwas, von dem ich glaube, dass es erzählt werden muss.“
Ob man Uwe Bolls Einschätzungen teilt oder ihnen entschieden widerspricht: Für Boll selbst sollen Filme Diskussionen auslösen, gesellschaftliche Entwicklungen spiegeln und Fragen stellen, auf die es oft keine einfachen Antworten gibt. Mit Citizen Vigilante setzt Boll diesen Weg fort und nimmt dabei bewusst in Kauf, erneut zu polarisieren.
 
Anm. d. Red.: Christian Peschken ist Journalist und Filmemacher mit über 40 Jahren Erfahrung. Uwe Boll kennt er persönlich aus der gemeinsamen Zeit in Hollywood seit den 1990er Jahren.
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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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Mehr Rechte für Verbraucher, weniger Geld für Solarstrom: Das ändert sich im August


In Kürze:

  • Recht auf Reparatur verlängert Gewährleistungsfrist.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt zunächst nur für Erstklässler.
  • Baubranche reformiert Ausbildungsberufe.

 
Der August hält einige Änderungen bereit. Verbraucher erhalten künftig mehr Rechte bei kaputten Smartphones oder Waschmaschinen. Privathaushalte bekommen für Strom aus neuen PV-Anlagen weniger Geld. Außerdem müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Inhalte kennzeichnen. Nachfolgend eine Übersicht.

Recht auf Reparatur

Bislang hatten Verbraucher nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist Anspruch auf eine Reparatur. Nun müssen Hersteller bei vielen Geräten auch nach Ablauf dieser Frist kostenlose oder preislich angemessene Reparaturen ermöglichen. Das gilt etwa für Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich diese zudem um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre. Dies gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli geschlossen werden.

Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Kinder der Klassenstufen eins bis vier wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Familien können damit eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot beanspruchen. Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler, danach wird er schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten.

Weniger Geld für Solarstrom

Zum 1. August sinkt die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von Privathaushalten erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Derzeit liegt er bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 40 Kilowatt. Ab August sind es dann noch rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Ab dem 2. August müssen Unternehmen bestimmte Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen, wenn sie diese mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt haben. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Verbraucher erkennen können sollen, ob sie mit KI-generierten Inhalten oder Systemen interagieren – etwa beim Gespräch mit einem Chatbot im Kundensupport. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland drohen Unternehmen andernfalls Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.

Weniger Unterstützung bei Heizungstausch

Wer seine alte Heizung etwa gegen eine Wärmepumpe austauscht, bekommt nun oftmals weniger Förderung. Schon seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen, die die Bundesregierung Anfang Juli mit kurzer Frist beschlossen hatte. Unter anderem sinkt der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von bislang 20 Prozent auf nun 16 Prozent. Auch die Höhe der förderfähigen Kosten ist nun niedriger als zuvor.

Weniger Verpackungsmüll

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz passt deutsches Recht an die neue EU-Verpackungsverordnung an. Es soll Verpackungen reduzieren, das Recycling verbessern und nachhaltigere Lösungen fördern und tritt am 12. August in Kraft. Für Verbraucher bedeutet das unter anderem weniger Abfall, bessere Kennzeichnungen und mehr Vorgaben für umweltfreundliche Verpackungen.

Verlängerung der Gewährleistung bei Autos

Ab dem 1. August tritt zudem die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht in der Autobranche in Kraft. Behebt eine Werkstatt einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Das gilt auch für Autos, die bei einem Händler gekauft wurden. Ziel der neuen Regelung ist es, Reparaturen gegenüber einem Austausch attraktiver zu machen.

Reformen für Ausbildungsberufe in der Baubranche

Neue Ausbildungsordnungen gelten mit dem Beginn des kommenden Monats für 19 Berufe in der Baubranche. Die Reform modernisiert die Ausbildung und passt sie an Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz an. Zudem wird für 16 Berufe mit jeweils dreijähriger Ausbildungsdauer eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Dabei wird die bisherige Zwischenprüfung durch den ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt, dessen Ergebnis in die Endnote einfließt. Kurz vor Ende der Ausbildungszeit folgt dann der zweite Prüfungsteil. Die neuen Regeln gelten für alle Ausbildungsverträge, die am 1. August 2026 beginnen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Berlin: Dealer legen Drogenproben in Briefkästen – Polizei warnt Eltern


In Kürze:

  • Die Berliner Polizei registriert erstmals Fälle, in denen Drogenproben gemeinsam mit Werbematerial in Briefkästen verteilt wurden.
  • Die Päckchen enthalten unter anderem Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch, Marihuana oder 3-MMC und könnten von Kindern mit Süßigkeiten verwechselt werden.
  • Bürger sollen die Sendungen nicht öffnen oder entsorgen, sondern die Polizei verständigen.
  • Die Ermittler sehen darin eine neue Form der Kundenakquise im illegalen Drogenhandel.

 
In Berlin warnt die Polizei vor einer neuen Vertriebsmethode von Drogenhändlern. Demnach sind in mehreren Briefkästen der Stadt Päckchen mit Proben illegaler Betäubungsmittel aufgetaucht.
Bislang wurden kleine Mengen Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch und Marihuana in solchen Päckchen gefunden. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden tauchten zudem Proben von 3-MMC auf. Dabei handelt es sich um eine synthetische, stimulierende Substanz aus der Gruppe der Cathinone.

Polizei Berlin: Dealer greifen zu immer aggressiveren Strategien

Die Verpackungen seien mit bunten Symbolen versehen. Sie enthielten auch eine Kontaktmöglichkeit zum jeweiligen Händler. Die Polizei warnt insbesondere vor einem möglichen Vergiftungsrisiko für Kinder. Die Aufmachung der Päckchen ist so gestaltet, dass diese Kaugummis, Bonbons oder Süßigkeiten darin vermuten könnten.
Der Polizei Berlin zufolge handelt es sich um eine neue Vertriebsmasche von Drogenhändlern. Diese soll ihnen den Zugang zu neuer Kundschaft verschaffen. Neu ist die Vorgehensweise allerdings nicht. Der hart umkämpfte Markt veranlasst die Akteure zu immer aggressiveren Strategien. In mehreren Stadtteilen waren bereits zuvor Aufkleber mit Telefonnummern mutmaßlicher Dealer an Laternen und Hauswänden aufgetaucht.
In Lokalen verteilen Händler häufig bunte Infokarten, auf denen sie ihre WhatsApp-Kanäle bewerben. Die nun verteilten Gratisproben in Briefkästen stellen eine weitere Ausweitung dieser Strategie dar. Um eine Ortung zu erschweren, nutzen die Dealer häufig Wegwerf-SIM-Karten sowie Messenger-Konten, Weiterleitungen oder Kanäle auf ausländischen Diensten. Teilweise verwenden die Urheber auch lediglich QR-Codes.

Polizei warnt vor Gefahr für Kinder

Vor allem Eltern sollten besonders vorsichtig sein, da ein generelles Vergiftungsrisiko besteht. Sollten Kinder an die Päckchen geraten, empfiehlt die Polizei, umgehend den Giftnotruf unter 030 192 40 oder die 112 anzurufen. Die Sicherheitsbehörden fordern Bürger, die solche Proben in ihren Briefkästen finden, dazu auf, diese nicht zu öffnen. Stattdessen sollen sie die Funde umgehend melden.
Die Polizei warnt zudem eindringlich davor, die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen: „Die Drogenhändler machen so vor allem Werbung für ihr Geschäft. Darum von unserer Seite noch einmal der Hinweis: Es ist verboten, Werbung für Drogen zu machen. Es ist verboten, sich auf Anzeigen dieser Art zu melden.“
Gegenüber der Epoch Times erklärte ein Sprecher der Polizei Berlin, dass die Werbung für Lieferdienste von Betäubungsmitteln kein neues Phänomen sei. Neu sei allerdings, dass den Posteinwürfen Proben von Betäubungsmitteln beigefügt würden.
Bislang seien drei Fälle bekannt geworden, in denen Täter neben der Werbung für den Lieferdienst auch Proben in Hausbriefkästen eingeworfen hätten. In allen drei Fällen sei der Bezirk Steglitz-Zehlendorf der Tatort gewesen. Der Berliner Polizei sei nicht bekannt, ob in anderen deutschen Städten ähnliche Phänomene beobachtet worden seien. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wollte man zu den drei konkreten Fällen keine weiteren Angaben machen.
Der Rückgriff auf Messengerdienste und QR-Codes stelle eine Anpassung an veränderte Kommunikationsgewohnheiten dar. Diese kämen innerhalb der Zielgruppe ebenfalls häufiger zum Einsatz. Eine Steigerung der Nachfrage erwarte man aufseiten der Behörden nicht. Allerdings könnten die neuen Strategien die Anbahnung illegaler Geschäftsbeziehungen zwischen Händlern und Konsumenten erleichtern.
Gegenüber der Epoch Times erklärte der Sprecher zudem, wer Betäubungsmittel auffinde, solle diese nicht selbst entsorgen oder eigenständig zur Polizei bringen. Stattdessen sollten die Einsatzkräfte umgehend verständigt werden: „Diese berät zum weiteren Vorgehen und stellt die Betäubungsmittel sicher. Für die Finderin oder den Finder ergibt sich hieraus kein strafrechtlicher Vorwurf.“
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Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Ein entsprechendes Gesetz, das nach den Sommerferien greifen soll, verabschiedete das Parlament in Paris mit großer Mehrheit. Es setzt damit ein von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebenes Anliegen um. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten“, reagierte Macron auf den Parlamentsentscheid.
Um das Verbot und seine Ausgestaltung hatte das Parlament in Paris länger gerungen, und auch die Europäische Kommission hatte die Pariser Pläne beanstandet. Ein angepasster Gesetzestext passierte nun am Nachmittag noch vor der parlamentarischen Sommerpause die beiden Parlamentskammern.
Greifen sollen das Verbot sowie eine Alterskontrolle durch die großen Social-Media-Plattformen nach Vorstellung Frankreichs in zwei Etappen: vom 1. September an für neu eingerichtete Konten und ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Frankreich will, dass die Plattformen für die Alterskontrolle bestehende Techniken nutzen, wie sie etwas für den Zugriff auf pornografische Inhalte existieren. Kritiker bezweifeln aber, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu so einem Schritt bewegen kann.

EU will Rechtsunsicherheit verhindern

Hier hatte auch die Brüsseler Kritik angesetzt – das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hieß es. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Für einzelne Mitgliedsländer ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Und diese lässt gerade von Experten klären, wie Rahmenregelungen für digitale Altersgrenzen aussehen könnten.

Umsetzung nicht so einfach

Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedsländer dürften TikTok, Instagram, Snapchat und Co. also gar keine zusätzlichen Pflichten auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. (dpa/red)
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Dobrindt: Sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen gestiegen

Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Dabei werden immer mehr Delikte online begangen, erklärten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch sowie die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus bei der Vorstellung des Bundeslag…
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Mehr als 17.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder

Die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 17.126 Fälle, das waren rund 1.600 mehr als noch im Jahr 2021.
Das geht aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde.
Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr um 772. Die Ermittlungen ergaben erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle. Als Kinder gelten strafrechtlich Personen unter 14 Jahren.

Deutlich mehr Mädchen Opfer sexueller Gewalt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, legten die Zahlen in Berlin vor.
Das Bundeslagebild basiert auf Daten der bereits veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik und nimmt besonders die Bereiche sexueller Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen in den Blick.

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Den Angaben zufolge wurden insgesamt 18.736 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern registriert, ein Anstieg um 3,6 Prozent. Ein Kind kann dabei in der Statistik mehrfach erfasst werden, wenn es wiederholt Opfer wurde. 13.870 der Opfer waren Mädchen, 4.866 Jungen.
Auch die Zahl der Tatverdächtigen stieg erneut, von 12.368 auf 12.823. Es handele sich hauptsächlich um männliche, alleinhandelnde Tatverdächtige.

Dobrindt: Kinder besser schützen

Dobrindt sagte, die hohen Fallzahlen zeigten, dass Kinder besser geschützt werden müssten, besonders in der digitalen Welt. „Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.“ Er forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren und Missbrauch zu beenden.
Holger Münch betonte, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die Bestrebungen der EU, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.

Zahlen zeigen nur einen Teil

Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider – das sogenannte Hellfeld – einschließlich sogenannter Versuchstaten.
Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst. „Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, heißt es in dem Bericht. (dpa/red)
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Jenseits der großen Worte: Drei Maler verewigen das Vatersein

Das Vatersein war schon immer schwer darzustellen. Es eignet sich kaum für großartige Inszenierungen und auffällige Symbolik. Die dahinterstehenden Gefühle sind nicht einfach zu vermitteln. Die hier präsentierten Gemälde beziehen ihre Kraft aus besonderen Momenten. Sie stammen aus drei Ländern und unterschiedlichen Zeitepochen, haben jedoch eines gemeinsam: Sie zeigen, wie es aussieht, wenn die Liebe eines Vaters im Gemälde das Beständigste ist.

„Die Rückkehr des verlorenen Sohnes“

Das symbolträchtige Gemälde „Die Rückkehr des verlorenen Sohnes“ ist Teil eines Zyklus, den der spanische Barockmaler Bartolomé Esteban Murillo (1617–1682) für die Kirche des Krankenhauses Saint George in Sevilla gemalt hat, einem Ort, an dem Arme und Obdachlose gepflegt wurden. Dabei prägte der Auftraggeber die theologische Botschaft dahinter. Jedes Motiv wurde so gestaltet, dass es eine der sieben Taten der Barmherzigkeit verkörpert. Hierzu gehören: Hungernde speisen, Dürstenden zu trinken geben, Fremde beherbergen, Nackte bekleiden, Kranke pflegen, Gefangene besuchen und Tote bestatten.
Vier der Gemälde befinden sich noch immer in Sevilla: „Die wunderbare Brotvermehrung“ (auch bekannt als „Das Wunder von Broten und Fischen“), „Moses schlägt Wasser aus dem Felsen“, „Die heilige Elisabeth von Ungarn pflegt die Aussätzigen“ (auch bekannt als „Die heilige Elisabeth von Thüringen pflegt die Aussätzigen“) und „Der heilige Johannes trägt einen Kranken“ (auch bekannt als „Johannes der Barmherzige“).

„Die Rückkehr des verlorenen Sohnes“. Murillo hätte jeden beliebigen Moment aus dem Gleichnis wählen können, doch er entschied sich für diesen: den Augenblick, in dem sich die bedingungslose Liebe eines Vaters stärker erweist als all das, womit ein Sohn sie auf die Probe stellen könnte. National Gallery of Art, Washington.

Im Mittelpunkt des Gemäldes stehen Vater und Sohn. Der Künstler lenkt den Blick des Betrachters auf das Wesentliche: ihre Beziehung zueinander. Murillo stellt Vergebung und Liebe in den Fokus, indem der Vater seinen Sohn mit einer liebevollen Umarmung begrüßt. Das ungepflegte Äußere des Sohnes wird mit demselben unverfälschten Realismus dargestellt, den Murillo auch in seinen Straßenszenen zum Ausdruck brachte – Details, welche die bedingungslose Begrüßung des Vaters umso lebendiger erscheinen lassen.
Murillos Gespür für Kleinigkeiten, wie etwa den hochspringenden Welpen, verleiht der Szene eine zusätzliche Tiefe. Rechts stehen zwei Bedienstete bereit, um den Sohn zu empfangen: Der eine hält edle Kleidung in den Händen, der andere einen Ring – ein Symbol, dass der Sohn seinen Platz in der Familie wieder vollständig eingenommen hat. Alle diese Details verwandeln den Moment in eine lebendige Geschichte, die den Betrachter in ihren Bann zieht.

„Rudolf von Arthaber und seine Kinder Rudolf, Emilie und Gustav“

„Rudolf von Arthaber und seine Kinder Rudolf, Emilie und Gustav“ von Friedrich von Amerling, 1837.

Vielleicht bringt nichts besser die Essenz des Vaterseins zum Ausdruck als der Mann, der seine Kinder immer wieder behutsam an seine Brust zieht. Dieses Gruppenporträt zeigt Rudolf von Arthaber, einen Wiener Textilfabrikanten und leidenschaftlichen Kunstsammler, mit seinen drei Kindern Rudolf, Emilie und Gustav – ein Werk von Friedrich von Amerling (1803–1887), einem der gefragtesten Porträtmaler seiner Zeit. Er schuf mehr als tausend Werke, fast ausschließlich Porträts. Der Künstler war in London bei Thomas Lawrence in die Lehre gegangen und später als k.k. Hofmaler des österreichischen Kaiserhauses tätig.
Die romantische Epoche, die sich intensiv mit der Kindheit sowie deren Unschuld und Lebensfreude auseinandersetzte, prägte Amerlings liebevolle Darstellung seiner Figuren. Er gestaltete ihre Gesichter individuell und sehr lebendig.
Der Maler zeigt Arthaber umgeben von seinen spielenden Kindern, die sich offensichtlich in seiner Gegenwart sehr wohlfühlen. In seinem Gesicht spiegelt sich eine Mischung aus Müdigkeit und Zuneigung wider. Sanftes Licht umhüllt Vater und Kinder – ein Stil, den Amerling von seinem Lehrer Lawrence übernommen hat.
Das Werk ist das Porträt einer Familie, die mit sich im Frieden ist – eine Szene, die von enger familiärer Bindung und Großzügigkeit beseelt ist.

„Francesco Sassetti und sein Sohn Teodoro“

„Francesco Sassetti und sein Sohn Teodoro“ von Domenico Ghirlandaio, um 1488, Metropolitan Museum of Art, New York City.

Im späten 15. Jahrhundert wurde Domenico Ghirlandaio (1448–1494) für seine erzählerischen Fresken gepriesen, in denen er häufig Porträts prominenter Florentiner Bürger einarbeitete. Vor allem die Florentiner Kaufleute vertrauten Ghirlandaio, wenn es darum ging, ihre gesellschaftliche Stellung künstlerisch einzufangen. Eines seiner häufigsten Motive war der Bankier Francesco Sassetti, Generaldirektor des Medici-Bankennetzwerks in der Schweiz und Frankreich.
Seinem Auftrag wurde der Künstler auch in dem Werk „Francesco Sassetti und sein Sohn Teodoro“ gerecht: Sassetti wirkt wohlhabend, gelassen und beständig. Sein kleiner Sohn neben ihm ist das Symbol dafür, dass sein Lebenswerk ihn überdauern wird.
Ghirlandaio bevorzugte die Technik der Freskomalerei, die sich gut für die großen Wandflächen eignete. Die Altarbilder für dieselben Kapellen erforderten jedoch kleinere Werke auf Holztafeln. Das vorliegende Porträt ist ein solches Werk. Ghirlandaio stellt Sassetti zusammen mit seinem kleinen Sohn Teodoro auf einer kleinen Tafel dar, wobei die Gestaltung formell und bedächtig wirkt.
Das Bild zeigt Sassetti mit dem „Lucco“, jenem langen roten Umhang, den wohlhabende Florentiner Männer üblicherweise trugen und der für Amtsträger gesetzlich vorgeschrieben war. Die tiefrote Farbe war an sich schon ein Zeichen von Wohlstand, da die dafür benötigten Färbemittel kostspielig und somit nur der Oberschicht vorbehalten waren.
Sassetti blickt nach vorn. Seine gesenkten Augen wirken nachdenklich, während Teodoro im Profil dargestellt ist – eine Gestaltung, die Unschuld und Reinheit vermitteln sollte. Im Hintergrund sieht man wie durch ein Fenster eine Kapelle, die Sassetti in Genf errichten ließ. Sie symbolisiert seinen Glauben, seinen Reichtum und seinen Einfluss innerhalb einer bestimmten Region.
Alle drei Werke umfassen verschiedene Genres aus verschiedenen Jahrhunderten, von frommen Erzählungen bis hin zu Porträts der oberen Schichten, doch in jedem einzelnen stehen Vater und Kind im Fokus. Aus den Gemälden wird deutlich, in welcher Form sich Künstler immer wieder mit dieser Beziehung auseinandergesetzt haben als ein Thema, das es verdient, genauer betrachtet zu werden.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Beyond the Grand Gesture: 4 Painters Who Capture Fatherhood“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sua)
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Klare Regeln für den Ferienjob: Ruhezeiten, Mindestalter und Steuern

Für einige Schüler ist in den Ferien nicht nur Entspannung angesagt, sondern auch Geldverdienen. Beim Ferienjob gibt es aber einiges zu beachten. Nicht jeder und jede darf jede Arbeit verrichten.

Arbeiten ist ab 13 Jahren erlaubt

Arbeiten ist in Deutschland unter Auflagen frühestens ab 13 Jahren erlaubt. Wenn Eltern zustimmen, dürfen 13- und 14-Jährige täglich bis zu zwei Stunden arbeiten.
In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind auch drei Stunden möglich. Erlaubt sind nur „leichte“ Tätigkeiten wie Nachhilfe, Zeitungen austragen oder Gartenarbeit. Zudem darf die Arbeitszeit nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr liegen.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher und ist weniger eingeschränkt als die Jüngeren. Trotzdem ist noch nicht alles erlaubt.
Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit, etwa mit Chemikalien, ist auch für Jugendliche tabu. Gleiches gilt für sogenannte Akkordarbeit, bei der der Lohn direkt vom Arbeitstempo abhängt.

Nicht länger als 4 Wochen im Jahr

Grundsätzlich gilt: in allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da. Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.
Bis auf Ausnahmen muss die Arbeit wochentags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr erledigt werden.
Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen und in der Regel für Jugendliche ab 16 Jahren. In Bäckereien etwa dürfen sie bereits ab 5:00 Uhr morgens arbeiten, 17-Jährige ab 4:00 Uhr morgens.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich und insgesamt 85 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Im Gastgewerbe dürfen sie bis 22:00 Uhr arbeiten, in Mehrschichtbetrieben bis 23:00 Uhr.
Wochenendarbeit ist ebenfalls nur in bestimmten Brachen, darunter Gesundheitswesen, Gastronomie und Landwirtschaft, und unter Bedingungen eines Ersatzruhetages zulässig.

Die Pausenregelung

Auch die Ruhepausen für unter 18-Jährige sind geregelt. Wer zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszeit darüber, sind es 60 Minuten.

Sind Ferienjobs steuerpflichtig?

Theoretisch unterliegt der Arbeitslohn auch von Minderjährigen den Regeln des Lohnsteuerabzugs. Praktisch jedoch führen hohe Frei- und Pauschbeträge dazu, dass bis zu einem Monatslohn von gut 1.100 Euro in der Steuerklasse I keine Steuer anfällt.
Schüler gehören in diese Steuerklasse, die für ledige Arbeitnehmende im ersten Dienstverhältnis gilt.
Der Arbeitgeber braucht die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Werden doch Steuern einbehalten, gibt es sie in der Regel im nächsten Jahr per Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurück.

Arbeitsvertrag wird empfohlen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund rät jedem, nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob zu beginnen. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und Entlohnung klar definiert werden.
Hält sich ein Arbeitgeber nicht an den Vertrag, können sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder an Ämter für Arbeitsschutz wenden.
Unter 18-Jährige sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Der Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Er gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. (afp/red)
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Merz will parteiintern über Spahn sprechen – Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
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Nostalgie entsteht in der Gegenwart – An was sich Ihre Kinder erinnern werden

Das Wort „Nostalgie“ leitet sich von zwei griechischen Wörtern ab: „algos“ (Schmerz oder Kummer) und „nostos“ (Heimkehr). Traditionell bezeichnete der Begriff einen akuten Schmerz, der mit Heimweh einherging. Er wurde sogar in einigen medizinischen Handbüchern geführt und als ein Leiden behandelt, eines, welches diejenigen befiel, die fern der Heimat waren, wie Seeleute oder Soldaten.
Im Laufe der Zeit hat sich die Bedeutung allerdings verschoben. Mittlerweile bezieht sie sich vor allem auf eine Sehnsucht nach einer vergangenen Zeit oder den Wunsch, in die „goldenen Tage“ der Vergangenheit „heimzukehren“.

Nostalgie formt unser Weltbild

Die bittersüße Liebkosung der Nostalgie kann einen Menschen plötzlich überkommen, ausgelöst durch einfachste Dinge: eine halb vergessene Melodie, der Geruch von frisch gemähtem Gras, Sonnenschein und lange Schatten auf einer vertrauten Straße oder ein altes, staubiges Buch.
Diese Auslöser verbinden uns mit prägenden Erinnerungen. Wir wünschten, wir könnten zu ihnen zurückkehren, doch wir erleben diese Erinnerungen nur durch eine undurchdringliche Glaswand.
Für Erwachsene werden manche Kindheitserlebnisse mit der Zeit stark von Nostalgie durchdrungen. Ob es das Jagen mit Papa war, Picknicks im Garten mit Geschwistern, das Ansehen eines Lieblingsfilms mit Cousins oder das Lesen eines Buches mit Mama – im Laufe der Zeit erhalten diese Erlebnisse mehr Bedeutung, als sie in jenem Moment hatten.
Die Gegenstände der Erinnerung – die alte Schrotflinte, der ramponierte Picknickkorb, der verblasste Bucheinband – erinnern uns an die Freuden (und Sorgen), die Aktivitäten, die Gefühle, die Orte und vor allem an die Menschen, die uns in unseren prägendsten Jahren geformt haben, als für uns die Welt noch ganz neu war.
Nostalgie ist mehr als nur eine interessante Eigenart des Erwachsenseins. Nostalgie hat eine formende Wirkung, während wir altern. Die Dinge, für die wir Nostalgie empfinden, formen weiterhin, wer wir sind.
Sie schreiben unsere Geschichte und sind ein Ausdruck dessen, was uns am wertvollsten ist. Auf diese Weise kann Nostalgie unsere Prioritäten und sogar unser Weltbild im Erwachsenenalter immer weiter beeinflussen und festigen. Ihre irrationale, emotionale Qualität veranlasst uns, instinktiv auf bestimmte Auslöser zu reagieren, wobei wir ihnen und dem, was sie bedeuten, ein besonderes Gewicht beimessen – manchmal, ohne uns dessen bewusst zu sein.

Wie unsere Eltern unsere Nostalgie prägen

Eltern haben die einzigartige Gelegenheit, die zukünftige Nostalgie ihrer Kinder zu „formen“, indem sie ihnen in der Kindheit Erlebnisse, Einflüsse und Gegenstände an die Hand geben, die ihr Erwachsenenleben durch Nostalgie prägen werden. Was wir unseren Kindern heute geben, ist das, wofür sie im mittleren Alter Verbundenheit empfinden werden.
Aus dieser Perspektive betrachtet, prägen die Spiele, Aktivitäten, Traditionen, Bücher und Filme, mit denen wir das Leben unserer Kinder gestalten, sie jetzt und in Zukunft. Es lohnt sich auf jeden Fall, diese Einflüsse bewusst zu wählen.
Anders ausgedrückt: Ich möchte lieber, dass meine erwachsenen Kinder stärkere Nostalgie für „Die Chroniken von Narnia“ empfinden als für „SpongeBob Schwammkopf“. Ich möchte lieber, dass sie mehr Nostalgie bei Spaziergängen durch Wälder erleben, anstatt beim Spielen von Videospielen. Ich hoffe, dass schöne Kindheitserinnerungen eher durch Kerzen und schwedisches Lussekattergebäck zum Luciafest ausgelöst werden als durch Ausflüge in Wasserparks.
Das soll nicht heißen, dass Fernsehsendungen oder Videospiele oder Wasserparks keinen Platz in der Kindheit oder Kindheitsnostalgie haben werden. Sicherlich können sie einen positiven Platz einnehmen. Aber gleichzeitig möchte ich nicht, dass diese Erlebnisse diejenigen sind, die meine erwachsenen Kinder am stärksten mit der Jugend assoziieren, weil diese Erlebnisse – im Allgemeinen – nicht die Art von Werten und Weltbild vermitteln, die ich mir wünsche.
Eine Liebe für das Wunderbare und Edle, die durch die Narnia-Reihe vermittelt wird, ist ein besserer Kompass als der Slapstick-Humor und die banale Moralisierung der meisten Kindersendungen. Erinnerungen an sonnendurchflutete Waldlichtungen werden ihnen auf lange Sicht mehr nützen als das Eintauchen in virtuelle Welten von Videospielen.
Andere Eltern mögen das anders sehen, aber der Punkt ist, dass es sich zumindest lohnt, eine Entscheidung zu treffen. Ist es etwas, an das sich meine Kinder später gerne erinnern sollen, oder nicht?
Lieblingsbücher in der Kindheit erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Literatur später für das Kind zu einem nostalgischen Bezugspunkt wird. Foto: stockbusters/iStock

Lieblingsbücher in der Kindheit erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Literatur später für das Kind zu einem nostalgischen Bezugspunkt wird.

Foto: stockbusters/iStock

Strahlkraft des Alltäglichen

Diese Perspektive auf die Elternschaft ist sowohl belebend als auch einschüchternd. In einem kürzlich viral gegangenen Video brachte ein Vater namens Ethan Lapierre die ergreifende Realität zum Ausdruck, dass man als Eltern „die Nostalgie seiner Kinder in Echtzeit erschafft.“
„Du lebst nicht mehr nur dein eigenes Leben. Du prägst das Leben eines anderen mit“, sagte er.
„Es ist schon seltsam, jetzt erwachsen und Elternteil zu sein. Aber ich betrachte es einfach als großes Privileg. Denn man ist nicht nur Elternteil – man darf Teil des gesamten ‚Erinnerungsalbums‘ eines anderen Menschen sein.“
Himanshi Bahuguna kommentierte die Popularität des Videos für „Motherly“ und schrieb darüber, warum diese Erkenntnis bei so vielen Menschen Anklang fand.
„Plötzlich fühlt sich gewöhnliche Fürsorge bedeutungsvoll an“, führt sie aus. „Man erkennt, dass sich die Erinnerungen seines Kindes lautlos formen, ohne Ankündigung, während man nur versucht, den Tag zu überstehen. […] Viele Eltern beschreiben diesen Moment [der Erkenntnis] als schön und gleichzeitig furchterregend.“

Alles zählt, auch wenn es unscheinbar wirkt

Die Erkenntnis, wie Nostalgie sich herausbildet, veranlasst Eltern nicht nur zu einer bewussteren Auswahl der Einflüsse, die sie auf ihre Kinder ausüben, sondern verleiht dem Alltag auch einen besonderen Glanz.
„Eines der am schwersten zu glaubenden Dinge für Eltern ist auch eines der beruhigendsten“, schreibt Bahuguna. „Die kleinen Dinge zählen gerade deshalb, weil sie klein sind.“
In dieser Wahrheit zu ruhen – was inmitten des Chaos des Alltags eine Herausforderung sein kann – ist eine der großen Freuden der Elternschaft.
Jedoch erinnert Bahuguna Eltern auch daran, dass „Kindheit keine Aufführung und Fürsorge kein Spektakel ist.“ Eltern sollten ihre Kinder bewusst mit Gutem umgeben – mit wertvollen Traditionen, schöner und inspirierender Literatur sowie gemeinsamen Abenteuern, aus denen kostbare Erinnerungen entstehen.
Doch der eigentliche Kern des Elternseins liegt nicht in all diesen Dingen. Er liegt in der Liebe. Selbst wenn die äußeren Umstände der Kindheit alles andere als vollkommen sind, kann Liebe sie dennoch schön machen.
Das ist es, woran sich Kinder am meisten erinnern werden. Das ist der wahre Kern gesunder Nostalgie.
Kindheitserlebnisse werden typischerweise aufgrund der damit verbundenen Gefühle erinnert, von denen einige jahrzehntelang anhalten können. Foto: kieferpix/iStock

Kindheitserlebnisse werden typischerweise aufgrund der damit verbundenen Gefühle erinnert, von denen einige jahrzehntelang anhalten können.

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Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Creating Nostalgia Today: What Will Your Children Remember?“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Chatkontrolle bis 2028 verlängert – Streit um Verfahren und Abstimmung


In Kürze:

  • Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
  • Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
  • EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
  • Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.

 
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.

Viele Debatten, keine Mehrheit

Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.

Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein

Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus

Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.

BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.

Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen

Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag – SPD will Kürzungen nicht mittragen

Die SPD will die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht mittragen. Das würde Familien treffen, denen es finanziell „besonders schlecht“ gehe, sagte der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, am Sonntag im Radioprogramm MDR Aktuell.
Die Kürzungen könne die SPD so nicht passieren lassen, sagte Reichardt. „Das geht einfach nicht“. „Dementsprechend werden wir da auch noch nacharbeiten müssen, wenn ein Gesetzentwurf irgendwann dann im Parlament liegt.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, nannte den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium „unverantwortlich“. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten ein besonders hohes Armutsrisiko, betonte Wissler im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/afp/red)
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Social-Media-Verbot: Fachleute übergeben EU-Bericht an von der Leyen

Experten überreichen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute (10:00 Uhr) einen Bericht mit wegweisenden Ratschlägen zur möglichen Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke. Die Empfehlungen könnten auch für die deutsche Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche entscheidend sein.
Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was sollten die Experten klären?

Kommissionspräsidentin von der Leyen will von den Fachleuten wissen, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Sie hatte den großen Online-Plattformen vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen abhängig von ihren Produkten zu machen.
Die deutsche Politikerin sprach sich daher für strengere Altersgrenzen aus und nannte Australien als mögliches Vorbild. Dort gilt seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.
Das im März von der EU-Kommission einberufene Expertengremium soll also eine Empfehlung dazu abgeben, ob ein solches gesetzliches Mindestalter für Social Media auch in der EU nötig ist und wenn ja, wie die Brüsseler Behörde es gestalten sollte.

Warum sind die Vorschläge wichtig?

Der Bericht könnte von der Leyen nun weitere Argumente an die Hand geben, die eine Altersgrenze und damit auch einen Eingriff in die Rechte von Minderjährigen begründen. Auch gegenüber den Mitgliedsländern könnte die Expertenmeinung als Argumentationsstütze dienen. Denn auch wenn Länder wie Frankreich, Österreich oder Spanien sogar schon nationale Gesetze planen, sind andere EU-Staaten skeptisch, wie viel ein Verbot bringt.
In Brüssel ist man aber interessiert daran, keine übermäßige Fragmentierung zuzulassen – also keine unterschiedlichen Regeln in den 27 Mitgliedsländern zu haben. Auch hier könnten die Empfehlungen der Experten wegweisend sein und eine EU-weite Lösung in Aussicht stellen. Letztlich bleibt es die Entscheidung der EU-Kommission und ihrer Präsidentin, inwiefern man den Ratschlägen der Fachleute folgt. Mit einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel wird spätestens im Herbst gerechnet.

Kann Deutschland ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen?

Der Bevölkerung vorzuschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist, darf Deutschland grundsätzlich. Dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen aber ja eben die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen – ihnen die Rolle der Türsteher geben.
Doch von Online-Riesen eine Alterskontrolle zu verlangen, kann per Gesetz nur die EU. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch. Nationale Gesetze dürfen sich deshalb nicht mit den EU-Regeln überlappen. Erst vergangene Woche beanstandete die Europäische Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche unter 15. Der Gesetzesvorschlag stand mit EU-Regeln im Konflikt und muss nun geändert werden.

Wie sind die Experten zu ihrer Einschätzung gekommen?

Über die vergangenen vier Monate tauschten die Autoren des Berichts sich mit Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Dabei sollten auch junge Menschen selbst zu Wort kommen. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren gegen die großen Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Digitalregeln in der Analyse berücksichtigt.
Die beiden Autoren des Berichts sind der deutsche Forscher Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, sowie die französische Wissenschaftlerin Maria Melchior. Sie ist Epidemiologin an einer staatlichen Einrichtung in Frankreich und beschäftigt sich ebenfalls mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Wie könnte ein Social-Media-Verbot technisch klappen?

Hier dürfte eine App der EU eine große Rolle spielen. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es dann eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Nutzerinnen und Nutzer sollen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Diese Möglichkeit der Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.

Welche Regeln gibt es schon?

Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA). Artikel 28 („Online-Schutz Minderjähriger“) des DSA verpflichtet die Online-Riesen „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen.
Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta läuft deshalb bereits ein Verfahren. Ganz neu wären Altersgrenzen faktisch also nicht. (dpa/red)
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KI in der Schule: Das Problem ist nicht Schummeln, sondern die Illusion von Lernen

Die aktuelle Debatte über Kinder und Künstliche Intelligenz (KI) wird allzu oft auf das Thema Schummeln reduziert, insbesondere in der Schule. Diese Sorge ist verständlich. Aber sie ist nicht das eigentliche Problem. Das tiefere Problem ist die menschliche Persönlichkeitsbildung.
Als ich 1984 in der achten Klasse im Englischunterricht saß, hatte ich eine Lehrerin, Mrs. Garman, die sowohl sehr fürsorglich als auch unangenehm anspruchsvoll war. Jeden Freitag erwartete sie von uns, dass wir einen zweiseitigen, handgeschriebenen Aufsatz in Schreibschrift einreichten, der ausschließlich mit blauer Tinte geschrieben sein musste.
Damals graute es mir davor.
Die leeren Seiten verspotteten mich. Meine Hand schmerzte vom Festhalten des BIC-Stifts. Ich hasste es, einen nur halb ausgereiften Gedanken in einen sinnvollen Satz zu verwandeln. Es gab keine Abkürzung, keinen einfacheren Weg, keinen Knopf, den man drücken konnte. Es gab nur den Küchentisch, die blaue Tinte und die Arbeit, einen Satz nach dem anderen auf das Blatt zu bringen.
Damals dachte ich, bei dieser Aufgabe ginge es um Handschrift, Grammatik und Noten. Heute sehe ich das anders, vor allem nach all den Jahren, in denen ich eine Schule geleitet habe.
Dieser wöchentliche Aufsatz brachte mir nicht nur das Schreiben bei. Er brachte mir das Denken bei. Er zwang mich dazu, mich mit meiner Verwirrung auseinanderzusetzen, meine Gedanken zu ordnen, treffende Worte zu wählen und so lange weiterzuarbeiten, bis mir etwas innerlich klarer wurde. Die Arbeit, die ich jeden Freitag abgab, war nicht das Wesentliche. Der eigentliche Zweck war das Denken, das erforderlich war, um das zu schreiben – und Mrs. Garman verlangte genau dieses Denken.
Diese Erinnerung ist mir heute wichtiger denn je.
Wenn ein Kind KI nutzt, um eine Antwort zu generieren, ohne den Denkprozess selbst zu durchlaufen, erleben wir möglicherweise nicht nur die Zukunft des „Augmented Learning“. Wir erleben möglicherweise den Aufstieg der „Fake Intelligence“: den Anschein von Kompetenz ohne die Entwicklung tatsächlicher Fähigkeiten.
Ich sehe diese Spannung bereits im Schulalltag. Ein Schüler, der früher Schwierigkeiten hatte, einen Absatz zu strukturieren, kann nun einen sauberen, gut aufgebauten Text abgeben. Ein Lehrer spürt vielleicht, dass die Arbeit nicht vollständig vom Schüler selbst stammt – kann aber nicht immer nachweisen, in welchem Umfang Hilfe in Anspruch genommen wurde. Eltern sehen die bestandene Note und sind erleichtert. Das Kind sieht das Ergebnis und lernt womöglich eine gefährliche Lektion: Ich kann mir die Anstrengung sparen und trotzdem erfolgreich erscheinen.
Das ist das Problem. Nicht, dass es KI gibt. Nicht, dass Kinder sie nutzen werden. Das werden sie. Die Frage ist, ob sie weiterhin den Denkprozess einüben werden, den Intelligenz erfordert – wenn ein Werkzeug diese Anstrengung in Sekundenschnelle beseitigen kann.
Menschen haben schon immer Werkzeuge genutzt, um ihr Leben sicherer und einfacher zu machen. Das ist Teil der Zivilisation. Wir haben daran gearbeitet, körperliche Gefahren zu verringern, sauberes Wasser bereitzustellen, unsere Häuser zu schützen, die Medizin zu verbessern, den Zugang zu Informationen zu erweitern und Probleme zu lösen, die einst enorme menschliche Energie verschlungen haben. Ein Großteil dieses Fortschritts ist gut.
Doch möglicherweise nähern wir uns nun einem kulturellen Kipppunkt der Bequemlichkeit. Bequemlichkeit beseitigt nicht mehr nur unnötige Härten. Zunehmend besteht die Gefahr, dass sie genau jene Reibung beseitigt, die Kindern bei ihrer Entwicklung hilft.
Wir geben Kindergartenkindern keine Taschenrechner in die Hand, bevor sie verstehen, was Zahlen bedeuten. Wir wollen, dass sie zwei Äpfel mit dem Symbol 2 in Verbindung bringen. Wir wollen, dass sie Mengen sehen, anfassen, zählen und damit hantieren, bevor ein Hilfsmittel die Antwort liefert. Die Antwort ist wichtig, aber in diesem Entwicklungsstadium ist der Prozess dorthin noch wichtiger.
Beim Schreiben ist es nicht anders. Schüler sollten schreiben lernen, bevor sie eine Maschine bitten, ihre Texte zu polieren. Sie sollten sich mit einem Problem auseinandersetzen, bevor die KI sofort eine Lösung anbietet. Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Urteilsvermögen, Geduld, Überarbeitung und Verantwortung müssen geübt werden, bevor Bequemlichkeit zum Normalzustand wird.
Dies ist kein Plädoyer für den Verzicht auf KI. Richtig eingesetzt, kann KI als Nachhilfelehrer, Lektor, Übersetzer und Ideengeber dienen. Sie kann einem Schüler mit Schwierigkeiten helfen, ein Konzept zu verstehen, ein Kind mit Behinderungen unterstützen und einem Lehrer dabei helfen, den Unterricht für ein Kind individuell zuzuschneiden.
Das Werkzeug selbst ist nicht der Feind.
Das Problem entsteht erst, wenn das Ergebnis vorliegt, bevor das Kind die Arbeit geleistet hat, die diesem Ergebnis überhaupt erst Bedeutung verleiht.
Ein Schüler, der KI bittet, einen Aufsatz zu schreiben, erstellt vielleicht etwas, das besser formuliert ist, als er es alleine hätte schaffen können. Wenn dieser Schüler jedoch nie vor einem leeren Blatt gesessen hat, nie darum gerungen hat, eine Argumentation zu entwickeln, nie gelernt hat, wie man einen Absatz aufbaut, nie einen schwachen Satz überarbeitet hat und nie entdeckt hat, dass aus Verwirrung durch Anstrengung Klarheit entstehen kann, dann ist etwas Wichtiges ausgelassen worden.
Die Aufgabe mag erledigt sein. Sie mag sogar eine Eins einbringen. Aber die Entwicklung ist es vielleicht nicht.
Kinder brauchen sowohl Unterstützung als auch Herausforderungen.
Genau das hat uns Frau Garman gegeben. Sie ließ uns bei diesen Freitagsaufsätzen nicht im Stich. Sie ermutigte uns. Sie korrigierte uns. Sie stellte Erwartungen an uns. Sie gab uns genug Unterstützung, um weiterzumachen, und genug Herausforderungen, um daran zu wachsen. Das ist die Art von Zuhause und Klassenzimmer, die Liebe mit Weitblick bietet.
Wenn sie heute unterrichten würde, wäre ihr Rat zum Thema KI wohl ganz einfach: Erst denken. Dann KI nutzen. Danach reflektieren.
Bevor sie KI einsetzen, sollten Schüler gefragt werden: Was weiß ich bereits? Was habe ich schon ausprobiert? Wie sieht mein bester erster Versuch aus?
Der erste Schritt gehört dem Kind. Erst danach kann KI helfen. Sie kann anleiten, verdeutlichen, hinterfragen, strukturieren oder Vorschläge machen. Sie kann dem Lernenden zur Seite stehen. Sie sollte den Lernenden jedoch nicht ersetzen.
Nach dem Einsatz von KI sollte Reflexion unverzichtbar sein: Was habe ich gelernt? Könnte ich das auch ohne das Tool leisten? Hat mich das stärker gemacht oder nur schneller? Die Kinder von heute werden in einer von KI geprägten Welt leben. Sie sollten lernen, wie man sie nutzt. Aber sie sollten den Umgang mit einem leistungsstarken Werkzeug nicht damit verwechseln, ein fähiger Mensch zu werden.
Das Ziel ist es nicht, Kinder von der KI fernzuhalten. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass KI Kindern hilft, sich zu vollwertigen Menschen zu entwickeln – und nicht lediglich fähiger zu erscheinen, als sie sind.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Real Problem With AI in Schools Isn’t Cheating—It’s the Illusion of Learning“. (deutsche Bearbeitung ks)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/red)
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Debatte um Social-Media-Verbot: Das sind die Möglichkeiten auf EU-Ebene

Social-Media-Verbot ab 13, 15 oder 16 Jahren: Zahlreiche EU-Länder wollen den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Onlinediensten einschränken. Brüssel bemüht sich um ein einheitliches Vorgehen, am Montag stellt ein Expertengremium seine Empfehlungen vor. Sie sollen die Grundlage für ein EU-weites Gesetz bilden. Der Entwurf für das Gesetz wird für September erwartet.
Kommt das EU-weite Verbot?
Das ist noch unklar. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich zwar dafür ausgesprochen, will aber die Empfehlungen der Experten abwarten. Beobachter verweisen auf die Ergebnisse des deutschen Gremiums, das im Juni ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren als mögliche Lösung präsentierte. Das entspricht den Geschäftsbedingungen von Plattformen wie Instagram und Snapchat, wird bisher aber nicht durchgesetzt.
Wie würde ein Verbot funktionieren?
Nach EU-Recht ist die Kommission für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig. Nur sie kann die Plattformen zu Änderungen zwingen und bei Verstößen Strafen verhängen. Selbst wenn die 27 EU-Länder unterschiedliche Altersgrenzen einführen würden, läge die Umsetzung also in Brüsseler Verantwortung.
Welche Alternativen gibt es?
Die EU-Kommission könnte Beschränkungen für einzelne Dienste je nach Risiko vorschlagen. Brüssel will außerdem erreichen, dass die Plattformen ihre Angebote altersgerecht gestalten – ohne süchtig machende Algorithmen. Personalisierte Werbung ist für Minderjährige bereits verboten.
„Unabhängig von den Entscheidungen über Altersgrenzen – wir müssen auch die Geschäftsmodelle und das Design angehen, die täglich die Online-Erlebnisse von Kindern prägen“, sagte Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath der Nachrichtenagentur AFP.
Wie geht die EU gegen Onlinedienste vor?
Gegen fast alle großen Onlinedienste laufen in Brüssel bereits Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Die Kommission wies die Videoplattform Tiktok bereits im Februar an, ihre „süchtig machende“ Funktionsweise zu ändern.
Am Freitag folgten ähnliche Aufforderungen an den Meta-Konzern mit seinen Plattformen Instagram und Facebook. Verweigern die Unternehmen die Änderungen, drohen ihnen Bußgelder.
Wo steht Deutschland?
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der bis zum Jahresende stehen soll. Das deutsche Expertengremium hat jedoch von nationalen Alleingängen abgeraten – Prien will sich deshalb für eine europäische Lösung einsetzen.
Und andere Länder?
Weltweiter Vorreiter ist Australien. Dort trat Ende vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Kraft, bei der Umsetzung gibt es jedoch Probleme. Innerhalb der EU gibt es in zahlreichen Staaten ähnliche Pläne, unter anderem in Frankreich, Dänemark, Spanien, Italien und Österreich. (afp/red)
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Kürzere Bezugsdauer, mehr „Vätermonate“: Was sich beim Elterngeld ändern könnte

Das Ressort von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen – und tut das nun unter anderem mit einer Reform des Elterngelds. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums. Nun sollen den Plänen zufolge die maximale Bezugsdauer gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollen aber die Beträge leicht steigen.

Was soll sich bei der Dauer ändern?

Prien möchte die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate senken. Dass es mindestens ein Jahr ist, war ihr deshalb wichtig, weil dann erst der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz greift.
Derzeit kann die volle Dauer des Elterngelds nur dann ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen. Diese Mindestzeit soll nun auf drei Monate angehoben werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regel aber ausgenommen. Auch das ElterngeldPlus soll weiterhin möglich sein; damit können Eltern die Dauer der Zahlungen verlängern, bekommen monatlich dann aber weniger Geld.

Wie verändern sich die Beträge?

Seit der Einführung des Elterngelds 2007 sind die monatlich gezahlten Beträge nicht erhöht worden. Sie sollen nun leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll bestehen bleiben. Schon bekannt ist, dass der Antrag auf Elterngeld einfacher und digitaler werden soll.

Welche Einsparungen bringt das?

Priens Ministerium soll allein beim Elterngeld einen jährlichen Betrag von 500 Millionen Euro einsparen. Das dürfte auf Anhieb bei weitem nicht gelingen: Im ersten Jahr, voraussichtlich 2027, ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die volle Wirkung soll das Gesetz erst 2030 entfalten – dann aber mit einem Betrag von 1,6 Milliarden Euro.

Wie ist der zeitliche Rahmen?

Geplant ist, dass das Gesetz ab November kommenden Jahres gilt – daher auch die geringe Einsparwirkung im ersten Jahr. Das würde also bedeuten, dass alle Schwangeren sowie alle, die ihre Kinder bis Ende Oktober kommenden Jahres auf die Welt bringen, noch von der alten Regelung profitieren. Allerdings ist unklar, ob es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes noch zu Änderungen kommt.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Die Familienleistung soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in den Beruf ebenso Rechnung tragen wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbständige und Erwerbslose. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro.
Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von derzeit 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen, da diese bislang an biologische oder adoptierende Eltern gebunden ist. Pflegeeltern erhalten stattdessen vom Jugendamt ein Pflegegeld und weitere Zuschüsse bei Bedarf.

Welche Kritik gibt es an den Plänen?

Aus der Opposition sowie von gewerkschaftlicher Seite kam umgehend Kritik daran, die Bezugsdauer auf zwölf Monate zu verkürzen. Argumentiert wurde, dass Familien damit belastet würden und außerdem die 14 Monate häufig schon deshalb nötig seien, damit das Kind umfassend in die Kita eingewöhnt ist, bevor der Job weitergeht. Auch die SPD tut sich mit der geplanten Kürzung bei der Bezugsdauer schwer.
Kritik kommt außerdem an den nur leicht steigenden monatlichen Beträgen. Im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, dass der Mindest- und Höchstbetrag „spürbar“ angehoben werden soll. (afp/red)