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Fall Fabian: Im Mordprozess hat die Angeklagte das Wort

Vor dem Landgericht Rostock wird heute mit Spannung die erste Aussage der Angeklagten im Fall des getöteten achtjährigen Fabian erwartet. Das Gericht rechnet mit über 100 Zuschauern und zahlreichen Medienvertretern.
Ob sich die Angeklagte selbst äußert, eine Erklärung verlesen lässt oder auf Fragen des Gerichtes antwortet, ist noch völlig offen. Einer ihrer Verteidiger hatte aber zuletzt die Chancen, dass seine Mandantin auf Nachfragen eingehen wird, als „minimal klein“ eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin von Fabian und wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Seit Beginn des Prozesses am 28. April schwieg die Frau.
Dennoch war ihre Stimme an fast jedem Prozesstag zu hören, denn die Kammer spielte zahllose Sprachnachrichten, abgehörte Telefongespräche und Videoaufnahmen aus der JVA ab, wo sie seit 7. November vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Vorwürfe der Lüge und Eifersucht. Die Frau war auch auf die materielle Hilfe von Fabians Vater angewiesen, denn sie hat fünf Pferde. Wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen bezieht sie seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Fabians Mutter als Nebenklägerin

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ziel- und zweckgerichtet gehandelt zu haben, um durch die Tötung des Jungen einen Streitpunkt mit Fabians Vater zu beseitigen und diesen nach der Trennung wieder für sich wiedergewinnen zu können. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
An dem Prozess nimmt von Beginn an auch Fabians Mutter mit ihrer Anwältin Christine Habetha als Nebenklägerin teil. Sie war am 30. April die erste Zeugin des Verfahrens und schilderte damals, wie sie den Tag des Verschwindens ihres Sohnes und die Tage darauf erlebte.

Prozessende am 10. September geplant

Fabian war am 10. Oktober, einem Freitag, nicht zur Schule gegangen, weil es ihm nicht gut ging. Die Mutter ging zur Arbeit, kam aber danach direkt nach Hause, wo sie gegen 15.30 Uhr ankam und eine leere Wohnung vorfand.
Abends ging sie zur Polizei und gab eine Vermisstenanzeige auf, nachdem sie und Freunde zuvor überall nach „Fabi“ gesucht hätten. Der Junge wurde erst vier Tage später nach intensiver Suche tot aufgefunden.
Die erste Aussage der Angeklagten fällt auf den 22. Verhandlungstag – geplant sind bislang 27 Prozesstage bis zum 10. September. Ob der Zeitplan für das Urteil eingehalten werden kann, ist noch nicht klar. (dpa/red)
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Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: TikTok zahlt 400 Millionen Dollar

Im Streit mit der US-Justiz um Verstöße gegen die Privatsphäre von Kindern hat sich das Videoportal TikTok zur Zahlung von 400 Millionen Dollar (gut 340 Millionen Euro) bereiterklärt.
Im Gegenzug solle das entsprechende Verfahren eingestellt werden, teilte am Freitag das US-Justizministerium mit. Es handele sich um „eine der höchsten jemals erzielten Zahlungen“ in einem Fall des Datenschutzes für Minderjährige im Internet.
Die Zahlungen sollen von TikTok und seiner Muttergesellschaft ByteDance geleistet werden. Dabei geht es auch um Verstöße des TikTok-Vorgängers Musical.ly.

Nutzerdaten von unter 13-Jährigen

Das Justizministerium und die Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) hatten den Betreibern vorgeworfen, seit 2019 gegen den Children’s Online Privacy Protection Act zum Datenschutz bei Kindern verstoßen zu haben.
Das Gesetz verbietet es Betreibern von Websites, persönliche Daten von Nutzern unter 13 Jahren zu sammeln, ohne dafür die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen.
Bei der App TikTok hätten jedoch auch im „Kindermodus“ erstellte Konten für Nutzer unter 13 Jahren E-Mail-Adressen und andere persönliche Informationen gesammelt, kritisierten das Ministerium und die FTC bei der Einreichung der Klage im Jahr 2024.
„TikTok hat wissentlich und wiederholt die Privatsphäre von Kindern verletzt und damit die Sicherheit von Millionen Kindern im ganzen Land gefährdet“, erklärten die Kläger. TikTok hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Klage läuft seit 2024

Das Justizministerium hatte TikTok 2024 in der Amtszeit von Joe Biden im Weißen Haus verklagt. Der Vorwurf war, die Plattform habe zugelassen, dass Kinder im Alter unter 13 Jahren ohne Zustimmung ihrer Eltern Accounts anlegten. Damit habe der Dienst gegen das Gesetz zum Datenschutz bei Kindern verstoßen, argumentierte die Behörde.
Amerikanische Online-Plattformen legten wegen des Gesetzes ein generelles Mindestalter von 13 Jahren fest. Zugleich kommt es immer wieder vor, dass Kinder Profile mit Angabe eines falschen Geburtsdatums einrichten. Kritiker werfen den Unternehmen vor, nicht entschieden genug dagegen vorzugehen.
US-Präsident Trump hatte durchgesetzt, dass das US-Geschäft von TikTok Anfang 2026 mehrheitlich an eine neue Firma mit amerikanischen Investoren ging. Damit wurde die Zukunft des Dienstes in den USA nach einer rund einjährigen Hängepartie gesichert.
Nach einem US-Gesetz musste sich der in China ansässige TikTok-Eigentümer Bytedance zumindest von dem Geschäft in den USA trennen, damit die App in dem Land weiterhin aktiv sein durfte. Im Rest der Welt ist weiterhin Bytedance am Steuer. (afp/dpa/red)
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Warum Großeltern für die Familien wichtiger sind denn je

Wenn Sie eine glückliche Familie sein wollen, sollten Sie die Rolle der Großfamilie nicht vernachlässigen, sagen Experten.
„Das Konzept einer unabhängigen, in sich geschlossenen Kernfamilie wird weder von den Sozialwissenschaften noch von der jüdisch-christlichen Tradition gestützt“, schreibt der amerikanische Professor und Kulturforscher Anthony B. Bradley. Er argumentiert, dass Netzwerke aus Mitgliedern der erweiterten Familie, insbesondere Großeltern, einen entscheidenden Rückhalt für die Familie und die Kindererziehung bieten.
Dieses Zitat stammt aus einem aktuellen Artikel auf seinem Substack-Account, in dem Bradley die zahlreichen und überraschenden Vorteile für Familien skizziert, die in der Nähe der Großmutter mütterlicherseits wohnen. Bradley stützt seine Schlussfolgerung auf zahlreiche wissenschaftliche Studien und erklärt, dass er die Nähe zur Großmutter mütterlicherseits für den Erfolg einer Familie sogar als wichtiger ansieht als eine hoch bezahlte Karriere.
„Eine der besten Möglichkeiten, wie ein Mann für seine Familie sorgen kann, besteht darin, alles Notwendige zu tun, um sicherzustellen, dass seine Frau in derselben Stadt wie ihre Mutter lebt – vorausgesetzt, sie haben ein gutes Verhältnis zueinander“, bemerkt er.
Neben dem Vater, so argumentiert Bradley, ist die Großmutter mütterlicherseits das wichtigste Familienmitglied für das Gedeihen von Mutter und Kind.
„Ich habe zwar bereits zuvor über die Bedeutung von Vätern geschrieben, doch die andere wesentliche familiäre Rolle für gedeihende Familien ist die der Großmutter, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass Kinder im selben lokalen Umfeld wie ihre Großmutter mütterlicherseits aufwachsen, wenn wir wollen, dass Mütter und Kinder sich gut entwickeln“, sagt er.
Großeltern helfen Kindern, ihre Wurzeln zu entdecken und ermutigen sie für die Zukunft. Foto: Halfpoint/iStock

Großeltern helfen Kindern, ihre Wurzeln zu entdecken, und ermutigen sie für die Zukunft.

Foto: Halfpoint/iStock

Was die Forschung sagt

Hier sind nur einige der Forschungsergebnisse, die Bradley zur Untermauerung seiner Schlussfolgerung anführt:
  • Es hat sich gezeigt, dass Großmütter mütterlicherseits jungen Müttern während der Schwangerschaft und nach der Geburt entscheidende Unterstützung bieten.
  • Die Anwesenheit der Großmutter mütterlicherseits verringert emotionale und verhaltensbezogene Probleme bei Enkelkindern, die belastende Ereignisse erlebt haben, erheblich.
  • In einer Übersicht von 45 Studien aus allen Kontinenten wurde festgestellt, dass die Einbindung der Großmutter mütterlicherseits in 69 Prozent der Studien die Überlebenschancen der Kinder verbesserte.
  • In einer im Süden Äthiopiens durchgeführten Studie waren Kinder, deren Großmutter mütterlicherseits für sie erreichbar war, für ihr Alter größer und hatten eine um 25 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit, das dritte Lebensjahr zu überleben.
  • Töchter, deren Mütter in der Nähe wohnen, bekommen früher Kinder, in kürzeren Abständen, und mehr ihrer Kinder erreichen das Erwachsenenalter.

Hinter den Daten

Auch wenn die Großmutter mütterlicherseits offenbar eine besondere Rolle spielt, können alle Großeltern einen starken positiven Einfluss auf wachsende Familien ausüben.
Großeltern verfügen über Weisheit, die sie durch die Mühen langer Jahre und die wechselhaften Erfahrungen im Hin und Her von Erfolg und Misserfolg erworben haben und die sie an ihre Kinder und Enkelkinder weitergeben können. Sie leisten wichtige Beiträge zur Entwicklung der nachfolgenden Generationen.
„Großeltern spielen im Familienleben vielfältige und wichtige Rollen: Aufpasser, Geschichtenerzähler, Familienchronisten, sie haben ein offenes Ohr und vieles mehr. Großeltern können eine Verbindung zur Vergangenheit und einen Wegweiser in die Zukunft darstellen“, schreiben Sean Brotherson, Brenda Langerud und Divya Saxena von der North Dakota State University.
Auch wenn sie in der Regel nicht direkt an der Erziehung kleiner Kinder beteiligt sind (obwohl dies sicherlich auch vorkommt), bieten Großeltern zumindest eine Art stabiles Umfeld – ein Bollwerk aus Erinnerung, Erfahrung, Freundlichkeit, stiller Führung und manchmal sogar finanzieller Unterstützung. Dies schützt und stützt junge Familien ungemein.

Großeltern sind nicht gleich Großeltern

Natürlich gibt es so viele Arten von Großeltern, wie es Menschen gibt, und nicht alle Großeltern werden diese Rollen auf dieselbe Weise oder im gleichen Maße ausfüllen. Brotherson, Langerud und Saxena skizzieren fünf Typen oder Stile der Großelternschaft, die in der Forschung auftauchen. Jeder hat seine eigenen Vorteile:
  • „Formeller“ Großelternteil – Dieser Typ von Großelternteil erfüllt die Rolle des Familienältesten und vertritt feststehende Vorstellungen, Erwartungen und Traditionen.
  • Der „Spaß suchende“ Großelternteil – Dieser Großelternteil ist weniger formell und eher verspielt.
  • Der „Ersatzelternteil“ – Dieser Großelternteil übernimmt die Hauptverantwortung für die Kinderbetreuung und die Erziehung des Kindes.
  • Der „zurückhaltende“ Großelternteil – Dieser Großelternteil hält eher Abstand und interagiert mit der Familie vorwiegend bei großen Familienanlässen wie Hochzeiten.
  • Der „weise“ Großelternteil – Dieser Großelternteil erteilt Ratschläge, stellt Ressourcen zur Verfügung und bietet Beratung an.
Natürlich werden manche Großeltern mehrere der oben beschriebenen Stile oder Rollen miteinander verbinden. So werden sie ihren Kindern und Enkelkindern eine noch reichhaltigere Dimension des Lebens in der erweiterten Familie bieten.

Immer weniger Kinder im Trend

In der zeitgenössischen Kultur wird der Familie immer weniger Wert beigemessen. Die amerikanische Gesellschaft steht vor einer drohenden Geburtenkrise. Auch Deutschland erlebt die niedrigsten Geburtenraten der Nachkriegszeit. Umso mehr werden heute Großeltern und ihre Unterstützung gebraucht. Durch Kinderbetreuung, Ermutigung und andere Formen der Unterstützung können Großeltern eine entscheidende Rolle dabei spielen, junge Paare zu ermutigen, mehr Kinder zu bekommen und diese in gesunden Familien großzuziehen.
Und natürlich haben Großeltern über diese rein praktischen Vorteile hinaus die Möglichkeit, ihren Enkelkindern eine besondere Beziehung zu schenken, die einen besonderen Wert in sich trägt. In einem Artikel für das Dr. James Dobson Family Institute schrieb Dobson:
„Ein Weiser bemerkte einmal, dass ältere Menschen langsamer werden und sich bücken, damit sie die Dinge wieder mit den Augen eines Kindes sehen können, damit sie die Hände von Kindern halten können, die auf unerfahrenen Füßen dahin stapfen. Der Käfer auf dem Bürgersteig, die Schnecke unter dem Kohlblatt, das Rotkehlchen, das den Wurm aus der regennassen Erde zieht – das sind die Dinge, die kleine Kinder und ihre Großeltern wahrnehmen.“
Dies ist eine wunderschöne Zusammenfassung der einzigartigen Rolle, die Großeltern im Leben ihrer Enkelkinder spielen können – sich ihrem Tempo anzupassen, sich mit ihnen zu bücken, um die Welt mit neuen Augen zu sehen, und sie gleichzeitig zu unterstützen, während sie in die Zukunft hineinwachsen, zu der sie berufen sind.
Viele westliche Länder erleben dramatische Geburtenrückgänge. Doch die Zukunft einer Nation erwächst aus ihren Kindern ab. Foto: peppi18/iStock

Viele westliche Länder erleben dramatische Geburtenrückgänge. Doch die Zukunft einer Nation erwächst aus ihren Kindern.

Foto: peppi18/iStock

Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Why Grandparents Matter More Than Ever“. Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: (sm)
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Mediziner will nach BGH-Maskenattest-Urteil Verfassungsbeschwerde einreichen

Der Mediziner Dr. Wolfgang Urmetzer wurde wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse vom Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe von 15.000 Euro, die das Landgericht Nürnberg-Fürth 2024 verhängte, blieb bestehen.
Das Verfahren habe ihn mittlerweile über 100.000 Euro gekostet, sagte er gegenüber Epoch Times. Ein Revisionsverfahren …
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BGH-Maskenattest-Urteil: Verurteilter Mediziner vermutet politischen Einfluss

Gegen den Facharzt Dr. Wolfgang Urmetzer läuft seit mehr als fünf Jahren ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Am Mittwoch, dem 19. August, fand das Revisionsverfahren (6 StR 40/25) am Bundesgerichtshof (BGH) statt, das für den Angeklagten überraschend durch eine rechtskräftige Verurteilung endete.
Zuvor war der bayerische Arzt in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des Ausstellens von insgesamt 264 „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ angeklagt worden. Nach 29 Verhandlungstagen mit rund 200 Zeugen und mehreren Sachverständigen wurde er in 26 Fällen zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro (150 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. In den übrigen Fällen wurde er freigesprochen.
Von den 26 Fällen betrafen 23 Minderjährige, deren Eltern sich aufgrund von Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit der damaligen Maskentragepflicht an den Arzt wandten.
Herr Urmetzer, worum ging es in der jetzigen Verhandlung am BGH?
Am BGH ging es um eine Revision des Urteils vom März 2024 des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Zusammenhang mit dem Ausstellen von angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnissen, sprich Maskenbefreiungsattesten. Gegen dieses Urteil habe ich damals Revision eingelegt, da ich der Meinung bin, dass ich gar kein Gesundheitszeugnis, sondern eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt habe.
Letztere war ab dem 30. November 2020 laut der bayerischen Verordnung zu den Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen. Darin stand nichts von einem Gesundheitszeugnis. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt. Sie sieht in weiteren Fällen einen Verstoß vorliegen.
Sie sagen, es wurde eine Regelung geschaffen, um ärztliche Bescheinigungen auch telefonisch auszustellen. Ist das richtig?
Bis zum 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 gab es ein sogenanntes Fernbehandlungsverbot. Der BGH und andere Gerichte entschieden daher unter Verweis auf das Fernbehandlungsverbot, dass der Arzt mit einer ärztlichen Bescheinigung bezeugen muss, dass er den Patienten zuvor persönlich untersucht hat. Mit der Entscheidung des Ärztetages wurde diese Pflicht aufgehoben. Das heißt, dieses Fernbehandlungsverbot gab es in der Corona-Zeit 2020 gar nicht mehr.
In meinem Verfahren erklärte der vom Gericht bestellte Gutachter demzufolge auch, dass ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anhand von Angaben am Telefon ausstellen kann, ohne den Patienten untersucht zu haben. Ein Maskenbefreiungsattest könne ich jedoch nicht ausstellen, hieß es. Eine Begründung dafür gab es nicht. Das ist Messen mit zweierlei Maß und ein Wertungswiderspruch, den ich nicht akzeptiere.
Ich bin Facharzt für Anästhesie und hatte jahrelang täglich mit dem Thema Mund-Nasen-Bedeckung im Operationssaal zu tun. Ich konnte beobachten, welche gesundheitlichen Beschwerden dadurch entstehen können. Bei extrem langen Operationen wird man mit der Zeit müde. Das ist durch die Rückatmung von Kohlendioxid sehr gut erklärbar. Dadurch können auch Konzentrationsbeschwerden, Kopfschmerzen oder Übelkeit entstehen. Einige Kollegen sind deshalb auch umgefallen oder kollabiert. Daher waren die Beschwerden, die mir die Eltern in meiner Praxis von ihren Kindern schilderten, nachvollziehbar und plausibel.
Zudem gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2-Masken eine Virusinfektion oder deren Übertragung verhindern können. So stand es bis Anfang 2021 in jedem Beipackzettel. Dies bestätigte auch der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Corona-Enquetekommission des Bundestags. Dort sagte er, es gebe keine Infektionsschutzmasken und für solche gebe es auch keine Zulassung. Sie seien reiner Arbeitsschutz gewesen. Für mich ist damit klar, dass jeder, der eine FFP2-Maske tragen muss, erst einmal untersucht werden muss, ob er dazu überhaupt gesundheitlich in der Lage ist. Das wurde alles nicht gemacht.
Bei einem Großteil der beanstandeten Atteste ging es um Maskenbefreiungen für Schulkinder. Wie liefen solche Attest-Ausstellungen ab?
In der Regel riefen die Eltern in meiner Praxis an und baten um Hilfe. Sie sagten, dass ihre Kinder in der Schule mehrere Stunden am Stück eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und deshalb Beschwerden haben. Dann wurde gefragt, welche Beschwerden auftreten. Dann hieß es, dass die Kinder über Kopfschmerzen, Übelkeit oder Müdigkeit klagen würden, was sonst nicht der Fall wäre. Auch würden sich Konzentrationsschwierigkeiten zeigen.
Ich habe alle Daten aufgenommen und das Attest in der Regel per E-Mail zugestellt oder es wurde persönlich abgeholt. Meine Bedingung war jedoch immer, dass die betreffenden Patienten auch später für eine Untersuchung in meine Praxis kommen. Bis auf ein Kind sind alle diesem Wunsch nachgekommen.
Das Gericht wirft ihnen vor, die Kinder nicht selbst am Telefon befragt zu haben. Aber ist das überhaupt ein übliches Prozedere?
Gerade bei kleinen Kindern, die in der Regel sehr verängstigt sind, wenn sie zum Arzt gehen, ist es gängige ärztliche Praxis, die Eltern zu den Beschwerden ihrer Kinder zu befragen. Das war schon vor der Coronazeit so.
Durch den BGH ist die Zahl der mutmaßlich unrichtig ausgestellten Atteste jetzt noch einmal geschrumpft. Wie ordnen Sie das ein?
Der BGH hat gestern eine gute Möglichkeit vertan, das verlorene Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Diese Chance haben sie leider nicht genutzt. Im Gegenteil. Ich wurde gestern zwar nur in 14 Fällen statt in 26 Fällen verurteilt. Aber das Strafmaß blieb mit 15.000 Euro Strafe gleich. Das ist schon rein mathematisch schwer nachvollziehbar.
Wie lautet die Begründung des Gerichts zum jetzt gefällten Urteil?
Das kann ich nicht sagen, da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Denn anders als bei der Einführung in die Verhandlung hat die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung sehr leise und undeutlich gesprochen. Mein Verteidiger und ich hatten daher Schwierigkeiten, der mündlichen Begründung zu folgen. Ich sehe das Urteil als ein bewusstes Setzen von mehreren Nadelstichen. So war es auch für meine beiden Strafverteidiger völlig überraschend, dass noch am gestrigen Tag ein Urteil gesprochen wurde. Üblicherweise hört das Gericht zunächst beide Seiten an und nimmt sich dann Zeit, um das Urteil nach ein paar Wochen schriftlich zuzusenden. Ich gehe daher davon aus, dass der größte Teil dieses Urteils bereits vorher verfasst worden ist.
Außerdem hat man womöglich ausgenutzt, dass ich persönlich vor Ort war, was ich nicht hätte sein müssen. Weil ich vor Ort war, hat man offenbar gleich ein Urteil gesprochen. Somit ist das Urteil sofort rechtskräftig. Damit beginnt gleichzeitig die Vier-Wochen-Frist für eine Verfassungsbeschwerde. Normalerweise beginnt diese Frist erst mit der Zustellung des schriftlichen Urteils. Das setzt mich und meine Anwälte zusätzlich massiv unter Druck. Sie müssen jetzt auf die Schnelle und ohne Vorliegen einer schriftlichen Begründung eine Verfassungsbeschwerde zusammenzimmern. Das geschah aus meiner Sicht bewusst. Ich sehe dahinter einen möglichen politischen Einfluss und keine unabhängige Richterschaft.
Hinzu kommt, dass das Revisionsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu 26 weiteren Fällen von angeblicher Ausstellung unrichtiger Maskenatteste an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgegeben wurde. In diesen Fällen sei ich möglicherweise zu Unrecht freigesprochen worden. Es wird daher neue Verhandlungstermine geben, bei denen sehr wahrscheinlich die Eltern der betroffenen Kinder angehört werden. Damit kommen auch weitere Belastungen für meine Patienten und für mich, auch finanzielle, hinzu.
Man versucht, mich menschlich und wirtschaftlich vollkommen zu ruinieren, wie es im Fall meiner Ärztekollegin Bianca Witschel bereits gelungen ist. Andere Kollegen wie Dr. Kristina Rochow bekommen auch jetzt noch Besuch von der Kriminalpolizei, weil sie Impfunfähigkeitsbescheinigungen für die Masernimpfung ausgestellt haben. Auch dort wird von politischer Seite weiter massiv Druck ausgeübt, obwohl sie nur ihrer ärztlichen Pflicht nachkommen.
Welche Auswirkungen hat dieser jahrelange Prozess auf Sie?
Es war traumatisierend, als plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor meiner Tür stand. Das werde ich nie vergessen. Auch heute tauchen teilweise Unwohlsein und Angst auf, wenn ich die Polizei sehe. Denn noch immer fand keine richtige politische oder juristische Aufarbeitung der Corona-Krise statt. Ich versuche, dies durch eine Auseinandersetzung mit positiven Dingen, Meditation und meiner Fähigkeit, das Schöne in dieser Welt und in meinem Leben zu sehen, auszugleichen.
Mit meiner Ehefrau habe ich einen wunderbaren Menschen an meiner Seite, der mich dabei jeden Tag optimal unterstützt. Auch meine ärztliche Tätigkeit und der Zuspruch meiner Patienten bestärken mich. Sie wären unendlich unglücklich, wenn sie mich als Therapeuten nicht mehr hätten. Das Verfahren hat mich mittlerweile über 100.000 Euro gekostet und wird weiterhin Geld kosten. Ich habe jedoch alle meine Rücklagen für das Verfahren aufgebraucht. Jetzt bin ich darauf angewiesen, dass mir Menschen finanziell unter die Arme greifen. Denen gehört mein tiefster Dank.

Dr. Wolfgang Urmetzer und seine Ehefrau am 19. August 2026 im Saal des BGH in Leipzig.

Foto: privat

Vielen Dank für das Interview.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Neue U-Untersuchung für 9- bis 10-Jährige kommt

Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue Vorsorgeuntersuchung, bekannt als U-Untersuchung, beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen können, hat die sogenannte U10 beschlossen. Untersucht werden sollen insbesondere ein mögliches Übergewicht, die körperliche Aktivität, die Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten.
„Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin“, teilte G-BA-Mitglied Bernhard van Treeck mit. Zu viel Handyzeit etwa könne zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen.
Bewegungsmangel könne Übergewicht begünstigen. Die U10 ermögliche, zu untersuchen, ob sich das Kind altersgerecht entwickele oder es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gebe.
Auch eine Impfberatung steht laut G-BA auf dem Plan, vor allem um die Quoten der HPV-Impfung (Humane Papillomviren) zu erhöhen.

Bis zur Umsetzung dauert es noch

Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung.
U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zu Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem 5. Geburtstag. Die Jugenduntersuchungen gehen dann erst wieder ab dem Alter von 12 Jahren los.
Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Zunächst müssen die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Gibt es keine Einwände, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft.
Danach wird innerhalb von 6 Monaten festgelegt, wie viel Geld Ärztinnen und Ärzte für die Untersuchung bekommen. Erst dann kann die U10 als Kassenleistung angeboten werden. (dpa/red)
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Social-Media-Sucht: Schwere Vorwürfe gegen Meta

Im womöglich wegweisenden US-Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook hat die Staatsanwaltschaft dem Meta-Konzern schwere Vorwürfe gemacht. Meta habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne „ausgenutzt“ und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Meta muss sich vor einem Gericht in Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, seine Online-Netzwerke so gestaltet zu haben, dass Minderjährige abhängig und dadurch psychisch krank werden.
„Metas Geschäftsmodell lässt sich auf vier einfache Punkte reduzieren: Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen“, sagte O’Neill.

Protest vor dem Gericht

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Mütter gegen Meta. Sie erklärten, ihre Kinder hätten infolge der Nutzung der Onlinedienste Suizid begangen. „Kein Unternehmen – ganz gleich, wie reich, einflussreich oder vermeintlich unangreifbar es sich fühlt – darf über der Wahrheit, dem Gesetz und unseren Kindern stehen“, sagte die Mutter Lori Schott.

Jason Slothouber (Mitte), leitender Staatsanwalt aus Colorado, trifft am 18. August 2026 am Bundesgericht in Oakland ein.

Foto: Godofredo A. VÁSQUEZ / AFP via Getty Images

Milliardenstrafe und neue Regeln

Mehrere US-Bundesstaaten fordern Einschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine massive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (etwa 173 Milliarden Euro). Die Summe ergibt sich aus mehreren tausend Dollar, die die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden ansetzen. Meta selbst hatte in einem Gerichtsdokument sogar erklärt, die Gesamtstrafe könne mehr als eine Billion Dollar betragen.
Im Mittelpunkt stehen Funktionen wie Endlos-Scrollen, häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger kritisieren damit vor allem die Gestaltung der Netzwerke und nicht deren Inhalte. Für diese genießen Online-Plattformen nach US-Recht weitgehende Immunität.

Prozess könnte weitreichende Folgen haben

In den USA laufen bereits zahlreiche Verfahren gegen Online-Netzwerke. Der Prozess in Kalifornien könnte für Meta jedoch besonders folgenreich sein, da erstmals eine Entscheidung auf Bundesebene ansteht.
Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine Anhörung ist für Ende September geplant. Auch Instagram-Chef Adam Mosseri ist vorgeladen. Mit einem Urteil von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober gerechnet.

Anklage will Meta-Chef Zuckerberg Ende September befragen (Archivbild)

Foto: Kevin Dietsch/Getty Images

Ausgangspunkt: die „Facebook Files“

Der Prozess geht auf die sogenannten „Facebook Files“ zurück, die die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Die tausenden Seiten enthielten Ergebnisse konzerninterner Untersuchungen zu den Auswirkungen der Meta-Netzwerke auf die psychische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen.
Den Unterlagen zufolge waren dem Konzern mögliche schädliche Auswirkungen des Social-Media-Konsums bekannt. Öffentlich habe Meta entsprechende Bedenken und Warnungen jedoch zurückgewiesen. Stattdessen soll der Konzern seine Netzwerke bewusst so gestaltet haben, dass sie Suchtverhalten fördern.

29 Bundesstaaten klagen

Nach den Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung ein. Zwei Jahre später reichten 29 von ihnen Klage gegen Meta ein.
Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen nun stellvertretend einen Pilotprozess. Sollte Meta unterliegen, soll der Konzern anschließend mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.

Meta weist Vorwürfe zurück

Meta betont, ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu ergreifen. Zudem argumentiert der Konzern, die psychische Gesundheit von Jugendlichen könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden.
Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben, argumentiert Meta. (afp/red)
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Die Kraft des Spielens: Warum Erwachsene das genauso brauchen wie Kinder

Kinder verbringen einen großen Teil ihrer Zeit mit Spielen. Und das zu Recht. Laut dem National Institute for Play (NIP) mit Sitz in Kalifornien ist „das Spielen entscheidend dafür, wie sich Menschen und andere Spezies entwickeln, funktionieren und innovativ sind“.
Das NIP erklärt, dass das Spielen tief in unseren Nervenstrukturen verankert ist. Es ist fest in unserer Biologie verwurzelt. Affektive Neurowissenschaftler haben sieben primäre emotionale Systeme identifiziert, mit denen wir geboren werden. Dazu gehört auch das Spielen. Spielkreisläufe im Mittelhirn aktivieren weitreichende neuronale Netzwerke und stärken somit die neuronalen Verbindungen, die mit Sozialisation, Bewegung und emotionaler Regulierung zusammenhängen.

Das Gehirn entwickelt sich spielend

Für Kinder ist die Spielzeit entscheidend für ihre Entwicklung und ihr Lernen – vom Kleinkind bis in die Jugend hinein und darüber hinaus. Spielen hilft Säuglingen dabei, ihre Koordination und ihre Blickverfolgungsfähigkeiten zu entwickeln, während Kleinkinder dadurch sowohl körperliche als auch emotionale Widerstandsfähigkeit aufbauen. Kinder, denen beim Spielen ein angemessenes Maß an Freiheit gewährt wird, entwickeln zudem Kreativität. Denn ihre grenzenlose Vorstellungskraft kann dann frei schweifen und sie können an allem in ihrer Umgebung Spaß haben. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Förderung spielerischer Neugier die Lernergebnisse verbessert, während ein Mangel an Spiel mit emotionalen und Verhaltensproblemen in Verbindung gebracht wird.
Durch Fantasie und Spiel beginnen Kinder, die Welt zu begreifen, zu träumen, zu gestalten und zu experimentieren. Sie lernen, dass einige der wichtigsten menschlichen Aktivitäten Dinge sind, die wir um ihrer selbst willen tun – aus purer Freude daran und nicht unbedingt, um praktische Ergebnisse zu erzielen. Das Spielen weckt zudem Interessen und Neigungen, die den Charakter prägen und sich zu lebenslangen Beschäftigungen oder sogar Berufen entwickeln können. Das Kind, das sich leidenschaftlich für Ritterspiele begeistert, studiert später vielleicht Geschichte, während dasjenige, das von Legosteinen fasziniert ist, einen Weg in Richtung Ingenieurwesen einschlägt. Auf diese Weise kann das Spielen zu einem Tor zur Berufung werden.

Auch Erwachsene dürfen spielen

Aber nicht nur Kinder brauchen Verspieltheit in ihrem Leben. Die biologische Veranlagung zum Spielen verschwindet nicht einfach mit dem Alter; wir alle brauchen ein gewisses Maß an Spaß im Leben. Das NIP stellt fest: „Spielen ist ein grundlegender biologischer, psychologischer und sozialer Mechanismus, der prägt, wie wir über die gesamte Lebensspanne hinweg lernen, uns anpassen, Beziehungen knüpfen und uns entfalten. […] Wenn Spielen fehlt oder dauerhaft unterdrückt wird, sehen Forscher einen Zusammenhang zwischen diesem Mangel und Depressionen, einer beeinträchtigten sozialen Entwicklung sowie Schwierigkeiten bei der Emotionsregulation und beim Lernen.“
Die konkreten Vorteile für Erwachsene sind vielfältig. Unter anderem regt das Spielen die Kreativität an, baut stressbedingte Anspannung ab, verbessert die Gehirnfunktion und vertieft die Beziehungen zu anderen.
In seinem Buch „Essentialism: The Disciplined Pursuit of Less“ („Essentialismus: Die konsequente Suche nach Weniger“) empfiehlt der US-amerikanische Autor und Unternehmensstratege Greg McKeown Erwachsenen, insbesondere Berufstätigen, regelmäßig Zeit zum Spielen einzuplanen. Dazu müssen wir die Vorstellung ablehnen, dass Spielen trivial sei – ein Konzept, das wir uns aneignen, wenn wir die Kindheit hinter uns lassen.
Warum legt McKeown so großen Wert auf das Spielen? Zum einen hilft es uns, neue Denkweisen zu entwickeln. Das kann uns dabei unterstützen, Probleme zu lösen und in jedem Unterfangen herausragende Leistungen zu erbringen. McKeown schrieb über eine Studie mit Grizzlybären, die ergab, dass die Bären, die am meisten spielten, im Allgemeinen am längsten überlebten, da das Spielen sie darauf vorbereitet hatte, kreativ zu denken und Probleme zu lösen. Das Gleiche gilt für uns.
McKeown schreibt: „Spielen erweitert unseren Horizont auf eine Weise, die es uns ermöglicht, Neues zu erkunden: neue Ideen zu entwickeln oder alte Ideen in einem neuen Licht zu betrachten. Es macht uns neugieriger, aufgeschlossener für Neues und engagierter.“
Spielen ermöglicht es Menschen jeden Alters, neue Fähigkeiten zu erlernen und fördert gleichzeitig Experimentierfreude und lebenslange Neugier. Foto: Jevtic/iStock

Spielen ermöglicht es Menschen jeden Alters, neue Fähigkeiten zu erlernen, und fördert gleichzeitig Experimentierfreude und lebenslange Neugier.

Foto: Jevtic/iStock

Spielen für mehr Wohlbefinden

Aristoteles sagte bekanntlich: „Wir arbeiten, um Muße zu haben.“ Spiel und Muße sind zwar etwas unterschiedliche Kategorien, stehen aber in Zusammenhang, da beide als Ziel der Arbeit verstanden werden können – und nicht nur als Pausen von der Arbeit. Aristoteles vertritt hier die Ansicht, dass die wichtigsten, zutiefst menschlichen Dinge, die wir tun – zum Beispiel nach Wahrheit streben, mit anderen in Verbindung treten oder Schönheit schätzen –, nicht direkt mit den praktischen Aspekten der Arbeit verbunden sind. Vielmehr arbeiten wir, um die Möglichkeit zu haben, uns diesen befreienden, humanisierenden Aktivitäten zu widmen.
Das Spiel – auch wenn es weniger ernst ist als das, was Aristoteles als „Muße“ betrachtete – hilft uns dennoch dabei, uns daran zu erinnern, dass das Leben mehr zu bieten hat, als nur Ein- und Ausstempeln und sich anschließend auf das Sofa fallen zu lassen.
Beim Spielen geraten wir oft in einen „Flow-Zustand“, in dem die Zeit verschwindet und praktische Sorgen, Nöte und Ziele in den Hintergrund treten. Wir sind, wie ein Kind, einfach nur lebendig.
Spielen ist keine Frage des Alters. Foto: koldo studio/iStock

Spielen ist keine Frage des Alters.

Foto: koldo studio/iStock

Auch der gemeinschaftliche Aspekt des Spielens verdient besondere Beachtung. Die Teilnahme an interaktiven, unbeschwerten Aktivitäten bietet etwas, das eine Familie oder eine Gruppe von Freunden gemeinsam erleben kann. Aufgrund dieser Interaktivität entstehen durch das Spielen viel leichter Bindungen als durch das gemeinsame Starren auf einen Bildschirm oder, was wahrscheinlicher ist, auf getrennte Bildschirme.
Wie könnte das in der Praxis aussehen? Hier ein paar Ideen:
  • Organisieren Sie einen Spieleabend mit der Familie oder Freunden.
  • Verbringen Sie Zeit nicht nur damit, Ihre Kinder oder Enkelkinder zu beobachten, sondern tatsächlich mit ihnen zu spielen.
  • Nehmen Sie eine Sportart wieder auf, die Sie in Ihrer Jugend ausgeübt haben, oder probieren Sie eine neue aus.
  • Nehmen Sie sich Zeit, einfach nur mit jemandem, den Sie lieben, zusammen zu sein – ganz ohne geplante Aktivitäten – und schauen Sie, was Ihnen gemeinsam einfällt.
  • Probieren Sie ein neues Hobby oder Handwerk aus.
  • Spielen oder hören Sie Musik.
  • Erkunden Sie die Natur.
  • Erzählen Sie sich Geschichten und lachen Sie gemeinsam.
Spielen ist die wilde Welt, in der man sich skurrilen und unnötigen Dingen hingibt – was sich letztlich doch als ziemlich notwendig für unser Wohlbefinden herausstellt. Ein gewisses Maß an Freude an den Dingen um ihrer selbst willen, einfach das Leben durch Aktivitäten zu genießen, die Freude bereiten, bleibt unser ganzes Leben lang unverzichtbar.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Power of Play: Why Adults Need Play as Much as Kids“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Frühstartrente: Kapitalbildung für das Alter von Kindheit an

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. An diesem Mittwoch will das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) billigen. Was nach den bisher veröffentlichten Plänen vorgesehen ist:

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Gibt es dafür Vorgaben?

Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Kombination mit Kapitalrente

Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.

Lohnt sich die Frühstartrente?

Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde dies bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. (afp/red)
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Kinderärzte: Eltern versagen beim Schutz vor Social Media

Kinder- und Jugendärzte verlangen einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sozialen Medien und beklagen dabei ein Versagen der Eltern. „Ich merke fast jeden Tag in meiner Praxis, dass sich die Probleme immer weiter verschärfen“, sagte der Bundessprecher des Pädiater-Berufsverbandes BVKJ, Jakob Maske, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). „Kinder können sich der krassen Beeinflussung auf den Plattformen kaum noch entziehen, und Jugendlichen ist es fast nicht mehr möglich, sich eine freie Meinung zu bilden.“ Es sei längst erwiesen, dass Social Media vor allem junge Menschen krank und dumm mache.

Was Eltern aus Ärztesicht leisten sollten

„Es gibt leider ein gravierendes Elternversagen, was Social Media und Bildschirmnutzung angeht“, sagte Maske weiter. Sie müssten Grenzen setzen und selbst Vorbild sein. „Das passiert leider viel zu selten, sie machen es nicht, oder sie scheitern beim Versuch, Regeln durchzusetzen“, sagte der Mediziner. „Wenn ich ins Wartezimmer schaue, kleben dort Eltern und Kinder an ihren Smartphones. Schon Kleinkinder haben Kopfhörer auf und ein Tablet vor der Nase.“ Es gebe den Trend, noch kleinere Kinder mit den Geräten abzulenken.
Zuletzt hatte Frankreich als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren beschlossen. Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.

Was die Ärzte von der Politik fordern

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen (BVKJ) als Interessenvertretung dieser Berufsgruppe sei inzwischen offen für ein Verbot von Social Media, „etwa bis 14 Jahren“, sagte Maske. Die Bundesregierung und der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) müssten endlich handeln. „Es gibt längst die Möglichkeit, national Bedingungen für Plattformen zu setzen.“ Die Engländer machten es vor. „Es geht um die Zukunft unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft.“ (dpa/red)
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Präsident von Ceuta: Lage für angekommene Kinder „unhaltbar“

Nach dem Massenandrang von Migranten ist die Lage für die angekommenen Kinder in der spanischen Exklave Ceuta nach den Worten des örtlichen Präsidenten „unhaltbar“.
Derzeit liege die Auslastung der Aufnahmezentren für Minderjährige in Ceuta um 2.600 Prozent über der Kapazitätsgrenze.
Das sagt der Präsident von Ceuta, Juan Jesús Vivas, am Mittwoch dem spanischen Fernsehen. Er schätzte die Zahl der Minderjährigen auf etwa 1.100. Die Situation sei „absolut unhaltbar“.

Bislang 528 Minderjährige registriert

Ceuta habe „keinerlei zusätzlichen Platz“ und stehe unter „sehr starkem Druck“, die Minderjährigen aufzunehmen, sagte der Präfekt der Region, Miguel Ángel Pérez Triano. Nach Angaben des Präfekten hat die spanische Polizei bislang 528 Minderjährige registriert, die anschließend in Aufnahmeeinrichtungen kamen.
Die NGO Save the Children hatte am Montag auf die Überbelegung der Aufnahmezentren für Kinder hingewiesen. Sie erklärte, dass in Ceuta derzeit derzeit etwa 1.000 Kinder betreut würden – und damit weit mehr, als das System mit seinen etwa 100 Plätzen eigentlich ermögliche.

Ceuta bittet andere Regionen um Hilfe

Ceutas Präsident bat den Rest Spaniens um Hilfe bei der Bewältigung der Situation der Minderjährigen. „Ceuta befindet sich in einer extrem prekären Lage, und wir rufen um Hilfe.“
Spanischem Recht zufolge müssen sich die übrigen Regionen an der Aufnahme von Minderjährigen aus besonders stark betroffenen Gebieten beteiligen. Dies stößt aber auf Widerstand bei Regionen, die von der oppositionellen konservativen Volkspartei PP regiert werden – teilweise zusammen mit der Partei Vox.
Zahlen der spanischen Regierung zufolge hatten in der vergangenen Woche rund 72.000 Menschen Ceuta teils schwimmend erreicht, die meisten kehrten nach Marokko zurück.
Am Dienstag befanden sich demnach noch rund 2.000 dieser Migranten in Ceuta. 79 Menschen kamen laut den spanischen Angaben ums Leben. Marokkos Innenministerium sprach am Sonntag in einer ersten offiziellen Reaktion von elf Toten. (afp/red)
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Studie: Teens mit Social Media sind schlechter in der Schule

Bitten Kinder ihre Eltern um ein eigenes Smartphone, bekommen sie oft zu hören: Wer schon in jungen Jahren ständig TikToks schaut und durch Instagram scrollt, macht zu wenig für die Schule. Eine neue Studie aus Italien kommt zu dem Schluss, dass sie damit recht haben könnten.
Die Forschenden um Marco Gui von der University of Milano-Bicocca in Milan befragten dafür mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler, in welchem Alter sie ihr erstes Social-Media-Konto einrichteten: vor der neunten Klasse oder erst danach.
Dann analysierten sie, wie die Schülerinnen und Schüler in späteren Leistungstests abschnitten, und zwar in Mathematik, der Muttersprache Italienisch sowie Englisch.

Schlechtere Tests, häufigeres Sitzenbleiben

Das Ergebnis der im Fachblatt „Nature Human Behaviour“ veröffentlichten Studie: Diejenigen, die bereits in der sechsten, siebten oder achten Klasse ein Social-Media-Konto hatten, schnitten in den Tests im Schnitt schlechter ab als diejenigen, die mindestens bis zur neunten Klasse mit einem Konto warteten, also dann meist mindestens 14 oder 15 Jahre alt waren. Auch wiederholten die frühen Nutzer und Nutzerinnen von Tiktok, Instagram, Facebook usw. häufiger eine Klasse.
Nur in Englisch waren die Teenager, die schon früh einen Account in sozialen Medien hatten, genauso gut. Die Autoren der Studie stellen die Hypothese auf, dass dies mit der „allgegenwärtigen Präsenz englischsprachiger Inhalte auf Social-Media-Plattformen“ zusammenhängen könne. Das helfe den Schülerinnen und Schülern möglicherweise, informell Englisch zu lernen.

Mögliche Gründe: Ablenkung, weniger Zeit, Überlastung

Die Autorinnen und Autoren erklären, ihre Studie zeige, dass es wohl wirklich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen sozialen Medien und Lernleistungen gebe. Denn das Team habe für die Studie zum Beispiel das Bildungsniveau der Eltern und den sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund der Familien berücksichtigt.
Die möglichen Gründe für die beobachteten Effekte wurden in der Studie nicht untersucht. Vorherige Forschung verweise aber auf die häufige Ablenkung durch soziale Medien, die das Lernen stört.
Das Team schreibt weiter, zukünftig könne auch geschaut werden, ob es ein Zeitproblem sei: Wer gerade in sozialen Medien abhänge, könne nicht für die Schule lernen. Außerdem könne auf kognitive Überlastung geschaut werden, also ob das Arbeitsgedächtnis des Gehirns die Fülle an Informationen gar nicht aufnehmen könne.

Verbote schon angekündigt

Ob Jugendliche erst ab einem bestimmten Alter auf Social Media zugreifen dürfen, wird derzeit weltweit diskutiert. Als erstes Land in der Europäischen Union wird Frankreich ein Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren einführen.
Es soll nach den Sommerferien gelten. Auch Deutschland, Spanien, Griechenland und Österreich wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen.
In den politischen Debatten geht es vor allem um Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Suchtpotenzial. Doch auch die Konzentrationsfähigkeit, die Schlafqualität, die Lebenszufriedenheit und auch schulische Leistungen können wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge vermutlich darunter leiden.

Andere Forscher loben die Studie

Die aktuelle Studie sei geschickt gemacht, gelungen und die Ergebnisse fügten sich in die bisherige Forschung ein, meint Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg. „Wieder einmal wurde gezeigt, dass eine frühe Social-Media-Nutzung zu negativen Effekten bei den Lernleistungen führen kann.“
Die Leistungsunterschiede bei Tests in der achten oder zehnten Klasse zwischen denjenigen Jugendlichen, die einen Account in der sechsten Klasse erstellten und denjenigen, die einen Account ab der neunten Klasse erstellten, betrugen ein halbes Schuljahr. Das hält Zierer für dramatisch. Er ist der Meinung, dass die Ergebnisse auch auf andere westliche Länder wie Deutschland übertragbar sind.
Christian Montag, Außerordentlicher Professor für Kognitions- und Neurowissenschaften an der Universität Macau SAR in China, denkt, dass vor allen Dingen die ständigen Unterbrechungen durch aufploppende Social-Media-Benachrichtigungen auf dem Smartphone die Effekte erklären. „Dadurch werden die Zeitspannen möglicher Konzentration kürzer.“

Forscherin fordert Schulung der jungen Menschen

María Paz Prendes Espinosa, Professorin für Bildungstechnologie an der University of Murcia in Spanien, ist sich nicht so sicher, dass die Studie wirklich so einfache Zusammenhänge zwischen Social-Media-Eintrittsalter und Schulleistung liefert. Dennoch zeige die Untersuchung, dass digitale Medien zum Alltag der Kinder gehören.
„Angesichts dieser Situation wird ein Verbot der Nutzung von Technologie die damit verbundenen Probleme nicht lösen“, meint sie. „Im Gegenteil: Wir müssen eine Bildung fördern, die auf den realen Kontext, in dem wir leben, zugeschnitten ist; wir müssen die Menschen schulen und dazu anleiten, den Umgang mit Technologie zu beherrschen.“ (dpa/red)
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Ganztagsbetreuung für Erstklässler ab Samstag Pflicht

Nach jahrelanger Vorbereitung tritt am Samstag der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse in Kraft. Das Bundesfamilienministerium wies aus diesem Anlass am Donnerstag, den 30. Juli, darauf hin, dass der Anspruch in den Folgejahren schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet werden soll.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Gewerkschaften äußerten aber Zweifel, ob die Schulen darauf ausreichend vorbereitet sind.

Ministerin Prien spricht von „Meilenstein“

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hingegen sprach von einem „Meilenstein“. Die Ganztagsbetreuung sei „ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, erklärte sie.

Stufenweise Einführung seit 2021

Das Ganztagsförderungsgesetz wurde bereits im Jahr 2021 verabschiedet. Der Rechtsanspruch wird verzögert und stufenweise eingeführt, weil an vielen Schulen zunächst Kapazitäten für die Betreuung geschaffen werden mussten.
Jetzt schon sind nach Angaben des Familienministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen.
Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter würden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liege damit bei 57 Prozent.

Gewerkschaften kritisieren fehlende Plätze und Qualität

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach wie vor viele Betreuungsplätze fehlten. „Um allein den aktuellen Bedarf decken zu können, werden zum Start im August noch rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
„Laut nationalem Bildungsbericht können nur sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch bereits vollständig erfüllen.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, wies aber auf fehlende einheitliche Qualitätsstandards hin.
„Ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, erklärte Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW. „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden.“
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi warf den Bundesländern eine unzureichende Vorbereitung vor. „Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen“, erklärte Verdi-Vizechefin Christine Behle. So fehlten an vielen Orten immer noch geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung.

Bund stellt Milliarden bereit

Ministerin Prien hob hingegen die finanzielle Unterstützung durch den Bund hervor. Der Rechtsanspruch sei „eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes“, erklärte die CDU-Politikerin.
Die Bundesregierung stellt nach Angaben von Priens Ministerium bis 2029 insgesamt Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert würden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.
Darüber hinaus beteilige sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Der Bundesanteil steige ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. (afp/red)
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Elon Musk kontaktierte ihn: Uwe Boll über Citizen Vigilante, Zensur und Selbstjustiz

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Kaum ein deutscher Regisseur polarisiert seit Jahrzehnten so stark wie Uwe Boll. Seine Filme werden von Kritikern oft scharf abgelehnt, gleichzeitig haben viele Produktionen eine treue Fangemeinde gefunden.
Mit seinem neuen Spielfilm Citizen Vigilante greift Boll erneut ein gesellschaftlich kontroverses Thema auf: Kriminalität, staatliches Versagen und die Frage, wie weit ein Einzelner gehen darf, wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Film zusätzlich, als Elon Musk ihn zwei Tage lang weltweit kostenlos auf seiner Plattform X veröffentlichte.
Im Exklusivinterview mit Epoch Times, spricht Boll über die Hintergründe seiner Filme, politische Überzeugungen und persönliche Erfahrungen. Er erklärt auch, weshalb er bewusst kontroverse Themen aufgreift und den Vorwurf der Gewaltverherrlichung zurückweist.

Provokation als Teil seines Filmschaffens

Dass sein Name regelmäßig Kontroversen auslöst, nimmt Boll bewusst in Kauf. Schon früh habe er Filme gedreht, die aktuelle Konflikte aufgriffen und starke Reaktionen hervorriefen.
„Als unabhängiger Filmemacher mache ich manchmal Filme, die bewusst Kontroversen auslösen. Das war schon bei Postal, Rampage oder Assault on Wall Street so. Citizen Vigilante ist für mich nichts Neues – ich rühre gern im Wespennest.“
Provokation sei für ihn jedoch kein Selbstzweck. „Ich möchte beim Publikum Emotionen auslösen. Ich will nicht, dass die Leute sich langweilen oder sagen: ,So etwas habe ich schon 150.000 Mal gesehen.‘ Ich versuche Filme zu machen, die man nicht vergisst – im Guten wie im Schlechten.“

„Citizen Vigilante“ als gesellschaftlicher Spiegel

Der Vorwurf, sein neuer Film verherrliche Selbstjustiz, begleitet Boll seit der Veröffentlichung. Dies weist er entschieden zurück. Nach seiner Auffassung soll Citizen Vigilante keine Anleitung zur Gewalt sein, sondern ein Spielfilm, der eine gesellschaftliche Stimmung widerspiegelt.
„Ich wünsche mir, dass die Probleme vom Staat, von der Regierung und den zuständigen Behörden gelöst werden. Der Film trifft einen Nerv, weil die Menschen die Probleme sehen und gleichzeitig erleben, dass die Politiker sie nicht lösen“, sagte Boll.
Nach eigenen Angaben hätten ihn tausende Zuschriften erreicht. Zuschauer hätten geschrieben:
„Endlich zeigt jemand, was wirklich passiert.“
„Endlich konnte ich sehen, wie jemand gegen diese Gangster vorgeht.“
Gleichzeitig betont Boll, dass seine Hauptfigur keineswegs als Held dargestellt werde. Sanders sei ein einsamer ehemaliger Militärangehöriger, dessen Gewaltanwendung bewusst Grenzen überschreite.
„Er geht mit seiner Gewalt bewusst zu weit“, erklärte Boll. „Das habe ich absichtlich so gezeigt, um deutlich zu machen: Genau das wollen wir eigentlich nicht. Das Publikum soll sich selbst die Frage stellen: Geht er zu weit? Überschreitet er eine Grenze?“
Für Boll liegt genau darin die Stärke des Spielfilms: Er könne gesellschaftliche Konflikte zuspitzen und moralische Fragen stellen, ohne einfache Antworten vorzugeben. Als Beispiel nennt er Stanley Kubricks A Clockwork Orange, der ebenfalls bewusst provoziere und den Zuschauer mit ethischen Fragen konfrontiere.

Elon Musk machte den Film weltweit bekannt

Eine entscheidende Rolle für den internationalen Erfolg spielte nach Bolls Darstellung Elon Musk. Dieser habe den Trailer auf X entdeckt und sich anschließend von sich aus gemeldet. „Nicht wir haben ihn kontaktiert, sondern er meldete sich bei uns und fragte: ,Kann ich den Film pushen? Kann ich ihn veröffentlichen?’“
Obwohl der Film zwei Tage lang kostenlos verfügbar war, habe dies den späteren Verkauf nicht geschadet. Im Gegenteil: Anschließend habe Citizen Vigilante Spitzenplätze bei Amazon, Apple und anderen Plattformen erreicht. Boll sieht darin auch einen Beleg für die Loyalität vieler Zuschauer.
Über Musk selbst sagt der Regisseur: „Ich glaube, er ist der einzige Milliardär, dem es egal ist, ob seine politischen Ansichten seinem eigenen Vermögen schaden. Er sagt einfach, was er denkt.“
Persönlich begegnet seien sich beide nie; der Kontakt habe ausschließlich über Direktnachrichten auf X stattgefunden.

Boll würde den Film seinen Kindern nicht empfehlen

Ausführlich spricht Boll auch über die Grenzen künstlerischer Freiheit. Grundsätzlich lehnt er staatliche Verbote von Filmen ab. Erwachsene müssten selbst entscheiden können, was sie sehen möchten. „Wenn man 18 Jahre alt ist, sollte man selbst entscheiden können, was man sehen möchte.“
Gleichzeitig betont er, dass persönliche moralische Grenzen dennoch bestehen. So würde er niemals einem Tier für einen Film Schaden zufügen und auch Citizen Vigilante nicht seinen eigenen Kindern empfehlen.

Migration, Medien und die Rolle des Films

Im weiteren Verlauf des Gesprächs weitet Uwe Boll den Blick über seinen Film hinaus und spricht über Themen wie Migration, öffentliche Sicherheit, Medienberichterstattung und soziale Netzwerke. Er macht dabei deutlich, dass es sich um seine persönliche Einschätzung gesellschaftlicher Entwicklungen handelt.
Nach seiner Auffassung habe sich das Sicherheitsgefühl in Europa in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Als Beispiel nennt er die heute deutlich stärkeren Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten und bei öffentlichen Veranstaltungen.
„Als wir aufgewachsen sind, gab es auf Weihnachtsmärkten oder überhaupt in den Innenstädten keinerlei Sicherheitskontrollen. Heute stehen dort überall schwer bewaffnete Sicherheitskräfte.“
Boll führt diese Entwicklung auf die Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern zurück und kritisiert, dass Politik und Medien seiner Ansicht nach bestimmte Probleme nicht offen genug ansprechen würden. Er betont zugleich, dass sich seine Kritik gegen radikale Strömungen richte und nicht gegen Muslime insgesamt.

Gewalt im Alltag statt nur im Kino

Auch die zunehmende Gewaltdarstellung in Film und Fernsehen sieht Boll kritisch. Während Serien seiner Jugend vergleichsweise zurückhaltend gewesen seien, gehörten heute explizite Gewaltszenen fast zum Standard.
„Das allgemeine Gewaltniveau ist drastisch gestiegen.“
Noch problematischer als Spielfilme seien für Boll jedoch soziale Medien. Kinder und Jugendliche würden dort täglich mit echten Gewaltvideos und schockierenden Bildern konfrontiert.
„Kinder sehen heute ununterbrochen echte Unfälle und Gewaltszenen im Internet. Das stumpft sie ab. Ich finde das schrecklich.“

Selbstkritik statt Selbstinszenierung

Rückblickend räumt Boll ein, dass einige seiner frühen Videospielverfilmungen von stärkeren Drehbüchern profitiert hätten. „Ich habe nie behauptet, dass jeder meiner Filme perfekt ist.“
Gleichzeitig verweist er darauf, dass Filme wie Darfur, Tunnel Rats oder Assault on Wall Street häufig besser gewesen seien, als viele Kritiker ihnen zugestanden hätten. Nach seiner Wahrnehmung sei sein Name für manche Rezensenten bereits zum Vorurteil geworden.

Zwischen Rechtsstaat und Selbstjustiz

Auf die Frage, was gefährlicher sei – ein Staat, der seine Bürger nicht ausreichend schütze, oder Bürger, die das Recht selbst in die Hand nähmen –, lehnt Boll Selbstjustiz ausdrücklich ab. Gleichzeitig warnt er davor, dass das Vertrauen in Polizei und Justiz verloren gehe.
„Natürlich bin ich dagegen, dass Menschen das Gesetz selbst in die Hand nehmen. Aber wenn die Menschen das Gefühl haben, vom Staat keine Gerechtigkeit mehr zu bekommen, ist das genauso problematisch.“
Als Auslöser für Citizen Vigilante nennt Boll einen Hamburger Vergewaltigungsfall und die öffentliche Reaktion darauf. Diese Ereignisse hätten ihn schließlich dazu bewegt, das Drehbuch zu schreiben. „Ich lebe in der Realität“, sagte er.
Zum Ende des Gesprächs wird der Regisseur persönlich. Er wünsche sich, dass selbst seine schärfsten Kritiker seine Filme nicht nur über sein Image beurteilen, sondern über die Themen, die sie behandeln.
„Ich bin kein Filmemacher, der einfach provozieren oder schockieren will. Ich lebe in der Realität – und genau dort entstehen auch meine Filme.“
Jeder seiner Stoffe gehe auf ein konkretes gesellschaftliches Ereignis oder eine persönliche Beobachtung zurück.
„Ich setze mich nicht einfach hin und schreibe irgendeinen Krimi zur Unterhaltung. Hinter jeder Geschichte steht etwas, von dem ich glaube, dass es erzählt werden muss.“
Ob man Uwe Bolls Einschätzungen teilt oder ihnen entschieden widerspricht: Für Boll selbst sollen Filme Diskussionen auslösen, gesellschaftliche Entwicklungen spiegeln und Fragen stellen, auf die es oft keine einfachen Antworten gibt. Mit Citizen Vigilante setzt Boll diesen Weg fort und nimmt dabei bewusst in Kauf, erneut zu polarisieren.
 
Anm. d. Red.: Christian Peschken ist Journalist und Filmemacher mit über 40 Jahren Erfahrung. Uwe Boll kennt er persönlich aus der gemeinsamen Zeit in Hollywood seit den 1990er Jahren.
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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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Mehr Rechte für Verbraucher, weniger Geld für Solarstrom: Das ändert sich im August


In Kürze:

  • Recht auf Reparatur verlängert Gewährleistungsfrist.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt zunächst nur für Erstklässler.
  • Baubranche reformiert Ausbildungsberufe.

 
Der August hält einige Änderungen bereit. Verbraucher erhalten künftig mehr Rechte bei kaputten Smartphones oder Waschmaschinen. Privathaushalte bekommen für Strom aus neuen PV-Anlagen weniger Geld. Außerdem müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Inhalte kennzeichnen. Nachfolgend eine Übersicht.

Recht auf Reparatur

Bislang hatten Verbraucher nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist Anspruch auf eine Reparatur. Nun müssen Hersteller bei vielen Geräten auch nach Ablauf dieser Frist kostenlose oder preislich angemessene Reparaturen ermöglichen. Das gilt etwa für Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich diese zudem um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre. Dies gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli geschlossen werden.

Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Kinder der Klassenstufen eins bis vier wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Familien können damit eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot beanspruchen. Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler, danach wird er schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten.

Weniger Geld für Solarstrom

Zum 1. August sinkt die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von Privathaushalten erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Derzeit liegt er bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 40 Kilowatt. Ab August sind es dann noch rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Ab dem 2. August müssen Unternehmen bestimmte Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen, wenn sie diese mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt haben. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Verbraucher erkennen können sollen, ob sie mit KI-generierten Inhalten oder Systemen interagieren – etwa beim Gespräch mit einem Chatbot im Kundensupport. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland drohen Unternehmen andernfalls Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.

Weniger Unterstützung bei Heizungstausch

Wer seine alte Heizung etwa gegen eine Wärmepumpe austauscht, bekommt nun oftmals weniger Förderung. Schon seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen, die die Bundesregierung Anfang Juli mit kurzer Frist beschlossen hatte. Unter anderem sinkt der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von bislang 20 Prozent auf nun 16 Prozent. Auch die Höhe der förderfähigen Kosten ist nun niedriger als zuvor.

Weniger Verpackungsmüll

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz passt deutsches Recht an die neue EU-Verpackungsverordnung an. Es soll Verpackungen reduzieren, das Recycling verbessern und nachhaltigere Lösungen fördern und tritt am 12. August in Kraft. Für Verbraucher bedeutet das unter anderem weniger Abfall, bessere Kennzeichnungen und mehr Vorgaben für umweltfreundliche Verpackungen.

Verlängerung der Gewährleistung bei Autos

Ab dem 1. August tritt zudem die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht in der Autobranche in Kraft. Behebt eine Werkstatt einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Das gilt auch für Autos, die bei einem Händler gekauft wurden. Ziel der neuen Regelung ist es, Reparaturen gegenüber einem Austausch attraktiver zu machen.

Reformen für Ausbildungsberufe in der Baubranche

Neue Ausbildungsordnungen gelten mit dem Beginn des kommenden Monats für 19 Berufe in der Baubranche. Die Reform modernisiert die Ausbildung und passt sie an Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz an. Zudem wird für 16 Berufe mit jeweils dreijähriger Ausbildungsdauer eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Dabei wird die bisherige Zwischenprüfung durch den ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt, dessen Ergebnis in die Endnote einfließt. Kurz vor Ende der Ausbildungszeit folgt dann der zweite Prüfungsteil. Die neuen Regeln gelten für alle Ausbildungsverträge, die am 1. August 2026 beginnen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Berlin: Dealer legen Drogenproben in Briefkästen – Polizei warnt Eltern


In Kürze:

  • Die Berliner Polizei registriert erstmals Fälle, in denen Drogenproben gemeinsam mit Werbematerial in Briefkästen verteilt wurden.
  • Die Päckchen enthalten unter anderem Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch, Marihuana oder 3-MMC und könnten von Kindern mit Süßigkeiten verwechselt werden.
  • Bürger sollen die Sendungen nicht öffnen oder entsorgen, sondern die Polizei verständigen.
  • Die Ermittler sehen darin eine neue Form der Kundenakquise im illegalen Drogenhandel.

 
In Berlin warnt die Polizei vor einer neuen Vertriebsmethode von Drogenhändlern. Demnach sind in mehreren Briefkästen der Stadt Päckchen mit Proben illegaler Betäubungsmittel aufgetaucht.
Bislang wurden kleine Mengen Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch und Marihuana in solchen Päckchen gefunden. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden tauchten zudem Proben von 3-MMC auf. Dabei handelt es sich um eine synthetische, stimulierende Substanz aus der Gruppe der Cathinone.

Polizei Berlin: Dealer greifen zu immer aggressiveren Strategien

Die Verpackungen seien mit bunten Symbolen versehen. Sie enthielten auch eine Kontaktmöglichkeit zum jeweiligen Händler. Die Polizei warnt insbesondere vor einem möglichen Vergiftungsrisiko für Kinder. Die Aufmachung der Päckchen ist so gestaltet, dass diese Kaugummis, Bonbons oder Süßigkeiten darin vermuten könnten.
Der Polizei Berlin zufolge handelt es sich um eine neue Vertriebsmasche von Drogenhändlern. Diese soll ihnen den Zugang zu neuer Kundschaft verschaffen. Neu ist die Vorgehensweise allerdings nicht. Der hart umkämpfte Markt veranlasst die Akteure zu immer aggressiveren Strategien. In mehreren Stadtteilen waren bereits zuvor Aufkleber mit Telefonnummern mutmaßlicher Dealer an Laternen und Hauswänden aufgetaucht.
In Lokalen verteilen Händler häufig bunte Infokarten, auf denen sie ihre WhatsApp-Kanäle bewerben. Die nun verteilten Gratisproben in Briefkästen stellen eine weitere Ausweitung dieser Strategie dar. Um eine Ortung zu erschweren, nutzen die Dealer häufig Wegwerf-SIM-Karten sowie Messenger-Konten, Weiterleitungen oder Kanäle auf ausländischen Diensten. Teilweise verwenden die Urheber auch lediglich QR-Codes.

Polizei warnt vor Gefahr für Kinder

Vor allem Eltern sollten besonders vorsichtig sein, da ein generelles Vergiftungsrisiko besteht. Sollten Kinder an die Päckchen geraten, empfiehlt die Polizei, umgehend den Giftnotruf unter 030 192 40 oder die 112 anzurufen. Die Sicherheitsbehörden fordern Bürger, die solche Proben in ihren Briefkästen finden, dazu auf, diese nicht zu öffnen. Stattdessen sollen sie die Funde umgehend melden.
Die Polizei warnt zudem eindringlich davor, die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen: „Die Drogenhändler machen so vor allem Werbung für ihr Geschäft. Darum von unserer Seite noch einmal der Hinweis: Es ist verboten, Werbung für Drogen zu machen. Es ist verboten, sich auf Anzeigen dieser Art zu melden.“
Gegenüber der Epoch Times erklärte ein Sprecher der Polizei Berlin, dass die Werbung für Lieferdienste von Betäubungsmitteln kein neues Phänomen sei. Neu sei allerdings, dass den Posteinwürfen Proben von Betäubungsmitteln beigefügt würden.
Bislang seien drei Fälle bekannt geworden, in denen Täter neben der Werbung für den Lieferdienst auch Proben in Hausbriefkästen eingeworfen hätten. In allen drei Fällen sei der Bezirk Steglitz-Zehlendorf der Tatort gewesen. Der Berliner Polizei sei nicht bekannt, ob in anderen deutschen Städten ähnliche Phänomene beobachtet worden seien. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wollte man zu den drei konkreten Fällen keine weiteren Angaben machen.
Der Rückgriff auf Messengerdienste und QR-Codes stelle eine Anpassung an veränderte Kommunikationsgewohnheiten dar. Diese kämen innerhalb der Zielgruppe ebenfalls häufiger zum Einsatz. Eine Steigerung der Nachfrage erwarte man aufseiten der Behörden nicht. Allerdings könnten die neuen Strategien die Anbahnung illegaler Geschäftsbeziehungen zwischen Händlern und Konsumenten erleichtern.
Gegenüber der Epoch Times erklärte der Sprecher zudem, wer Betäubungsmittel auffinde, solle diese nicht selbst entsorgen oder eigenständig zur Polizei bringen. Stattdessen sollten die Einsatzkräfte umgehend verständigt werden: „Diese berät zum weiteren Vorgehen und stellt die Betäubungsmittel sicher. Für die Finderin oder den Finder ergibt sich hieraus kein strafrechtlicher Vorwurf.“
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Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Ein entsprechendes Gesetz, das nach den Sommerferien greifen soll, verabschiedete das Parlament in Paris mit großer Mehrheit. Es setzt damit ein von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebenes Anliegen um. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten“, reagierte Macron auf den Parlamentsentscheid.
Um das Verbot und seine Ausgestaltung hatte das Parlament in Paris länger gerungen, und auch die Europäische Kommission hatte die Pariser Pläne beanstandet. Ein angepasster Gesetzestext passierte nun am Nachmittag noch vor der parlamentarischen Sommerpause die beiden Parlamentskammern.
Greifen sollen das Verbot sowie eine Alterskontrolle durch die großen Social-Media-Plattformen nach Vorstellung Frankreichs in zwei Etappen: vom 1. September an für neu eingerichtete Konten und ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Frankreich will, dass die Plattformen für die Alterskontrolle bestehende Techniken nutzen, wie sie etwas für den Zugriff auf pornografische Inhalte existieren. Kritiker bezweifeln aber, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu so einem Schritt bewegen kann.

EU will Rechtsunsicherheit verhindern

Hier hatte auch die Brüsseler Kritik angesetzt – das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hieß es. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Für einzelne Mitgliedsländer ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Und diese lässt gerade von Experten klären, wie Rahmenregelungen für digitale Altersgrenzen aussehen könnten.

Umsetzung nicht so einfach

Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedsländer dürften TikTok, Instagram, Snapchat und Co. also gar keine zusätzlichen Pflichten auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. (dpa/red)
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Dobrindt: Sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen gestiegen

Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Dabei werden immer mehr Delikte online begangen, erklärten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch sowie die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus bei der Vorstellung des Bundeslag…
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Mehr als 17.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder

Die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 17.126 Fälle, das waren rund 1.600 mehr als noch im Jahr 2021.
Das geht aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde.
Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr um 772. Die Ermittlungen ergaben erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle. Als Kinder gelten strafrechtlich Personen unter 14 Jahren.

Deutlich mehr Mädchen Opfer sexueller Gewalt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, legten die Zahlen in Berlin vor.
Das Bundeslagebild basiert auf Daten der bereits veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik und nimmt besonders die Bereiche sexueller Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen in den Blick.

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Den Angaben zufolge wurden insgesamt 18.736 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern registriert, ein Anstieg um 3,6 Prozent. Ein Kind kann dabei in der Statistik mehrfach erfasst werden, wenn es wiederholt Opfer wurde. 13.870 der Opfer waren Mädchen, 4.866 Jungen.
Auch die Zahl der Tatverdächtigen stieg erneut, von 12.368 auf 12.823. Es handele sich hauptsächlich um männliche, alleinhandelnde Tatverdächtige.

Dobrindt: Kinder besser schützen

Dobrindt sagte, die hohen Fallzahlen zeigten, dass Kinder besser geschützt werden müssten, besonders in der digitalen Welt. „Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.“ Er forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren und Missbrauch zu beenden.
Holger Münch betonte, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die Bestrebungen der EU, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.

Zahlen zeigen nur einen Teil

Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider – das sogenannte Hellfeld – einschließlich sogenannter Versuchstaten.
Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst. „Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, heißt es in dem Bericht. (dpa/red)