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Vergesellschaftungen erschweren: Dobrindt kündigt „Investitionsschutzgesetz“ an


In Kürze:

  • Innenminister Dobirndt nennt drei zentrale Säulen des Gesetzes gegen Vergesellschaftungen.
  • 160.000 Berliner Wohnungen sollen in Landesbesitz übergehen.
  • Ökonomen des DIW berechnen: Mieten würden von 8,26 auf 11,21 Euro pro Quadratmeter steigen.
  • Vertrauen zerstört: Die Vergesellschaftung wäre kein regionaler Sonderfall, sondern ein Präzedenzfall, sagt der Verband Deutscher Pfandbriefbanken.

 
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein neues „Investitionsschutzgesetz“ angekündigt. Damit will er die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen und die dafür zu zahlenden Entschädigungen genau regeln und damit erschweren.
„Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „BILD“.
Die Bundesregierung hatte im Juli beschlossen, dass sie Vergesellschaftung verhindern will. Bisher gab es keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte jüngst, die Regierung arbeite an dem Investitionsschutzgesetz: „Wir als Regierung nehmen einen anderen Weg. Wir brauchen mehr Investitionen und wir wollen Investitionen schützen.“
Im Osten Deutschlands leben die Menschen häufiger zur Miete.

Im Osten Deutschlands leben die Menschen häufiger zur Miete.

Foto: Soeren Stache/dpa

Gesetz stellt drei Bedingungen

Nach Dobrindts Angaben soll das Gesetz drei zentrale Vorgaben enthalten:
Erstens sollen bei Verstaatlichungen Entschädigungen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein. Dieser müsse durch ein Wertgutachten ermittelt werden.
Zweitens soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen.
Drittens soll eine Vergesellschaftung nach Dobrindts Plänen nur möglich sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Zuvor müssten andere Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft worden sein.
Die Bundesregierung hatte sich auf ein solches Gesetzesvorhaben geeinigt, um Vergesellschaftungen auf Landesebene zu erschweren.
Auslöser sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbaukonzerne zu vergesellschaften.

Was haben Linke, Grüne und SPD vereinbart?

Die drei Parteien haben sich in ihrem Sondierungspapier darauf verständigt, etwa 160.000 Wohnungen von fünf Immobilienunternehmen in Landesbesitz zu überführen.
Die Entschädigungssumme für die Konzerne soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, mit Krediten finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen sein sollen private Firmen ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie behalten.
Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Firmen sind von der Maßnahme ausgeschlossen. Auch Wohnungen, die seit 2021 errichtet worden sind oder sich im Bau befinden, betrifft die geplante Vergesellschaftung demnach nicht. Am stärksten betroffen wäre der Immobilienkonzern Vonovia mit 130.000 Wohnungen in Berlin.
Die Umsetzung könnte dauern: Mitte 2028 wollen die drei Parteien ein Gesetz vorlegen, das erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten soll. Derweil wird es wohl vom Verfassungsgericht überprüft, Klagen aus der Wohnungswirtschaft sind zu erwarten.
Der jetzige Fahrplan weicht teils deutlich von den Wahlkampfplänen der Linken ab. Demnach sollten Konzerne bereits mit einem Wohnungsbestand ab 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden – was rund 240.000 Wohnungen beträfe.
Die Linke wollte für die Umsetzung eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen. Diese sollte die nötigen Kredite aufnehmen, Wohnungsbestände kaufen und sich später um die Verwaltung kümmern.

(v. l. n. r.) Steffen Krach, Co-Vorsitzender der Berliner SPD, Elif Eralp, Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus, und Werner Graf von den Grünen geben am 17. Oktober 2026 eine Pressekonferenz, nachdem sie sich darauf geeinigt haben, Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung nach der Berliner Wahl aufzunehmen.

Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images

Linke will mehr Einfluss auf die Mieten gewinnen

Mit der Vergesellschaftung will die mögliche Koalition aus Linke, Grüne und SPD den kommunalen Wohnungsbestand ausweiten und damit mehr Einfluss auf die Mieten in der Stadt gewinnen. Die Linke hat stets argumentiert, dass niedrige Mieten bei landeseigenen Wohnungen einen dämpfenden Effekt auf den gesamten Markt haben würden.
Demnach wirken sie sich auf den Mietspiegel aus, der die ortsübliche Vergleichsmiete in Berlin abbildet und als Grundlage für bestimmte gesetzliche Vorgaben zu erlaubten Mieterhöhungen gilt.

Ökonomen kritisieren: Unbezahlbar und verfassungswidrig

Fachleute führen mehrere zentrale Argumente gegen eine Vergesellschaftung an: Sie schaffe keinen neuen Wohnraum, verschrecke Investoren für den Wohnungsneubau und sie sei unbezahlbar sowie verfassungswidrig.
„Damit wird Vertrauen zerstört. Investoren werden sich verabschieden“, sagte Jens Tockmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken.
Die Vergesellschaftung wäre kein regionaler Sonderfall, sondern ein Präzedenzfall, dessen Folgen weit über den Wohnungsmarkt hinausreichten, „bis in andere Immobiliensegmente und die Finanzierung der Infrastruktur“.
Das Thema wird in Berlin seit langem heiß diskutiert. (Archivbild)

Das Thema wird in Berlin seit langem heiß diskutiert. (Archivbild)

Foto: Paul Zinken/dpa

DIW: Mieten würden von 8,26 auf 11,21 Euro pro Quadratmeter steigen

Der Ökonom Konstantin Kholodilin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erwartet bei den aktuellen Plänen, dass die Mieten in den vergesellschafteten Wohnungen sogar deutlich steigen müssten, um das Vorhaben ohne staatliche Zuschüsse zu finanzieren.
„Bei einem Zinssatz von 4 Prozent, einer Eigenkapitalquote von 80 Prozent und einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren würde das jährliche Zahlungen für Zinsen und Tilgung von 740 Millionen Euro bedeuten“, schreibt er.
„Kämen dazu noch Bewirtschaftungskosten in Höhe von 3,73 Euro pro Quadratmeter und Monat (457 Millionen Euro pro Jahr), wäre eine monatliche Nettokaltmiete von 9,78 Euro pro Quadratmeter nötig, um diese Kosten ohne Landeszuschüsse zu finanzieren.“
Würde man Instandhaltungskosten von 17,18 Euro pro Quadratmeter und Jahr einberechnen, müsste die Miete sogar auf 11,21 Euro pro Quadratmeter steigen, rechnet Kholodilin vor.
Aktuell liegt die Durchschnittsmiete in den betreffenden Wohnungen laut Vonovia bei 8,26 Euro pro Quadratmeter netto kalt.
(dts/dpa/red)
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Berliner SPD-Vorstand will Koalitionsverhandlungen aufnehmen

Der Berliner SPD-Landesvorstand hat sich für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen mit der Linken und den Grünen ausgesprochen.
Wie der Tagesspiegel berichtet, stimmten am Montagabend 26 Vorstandsmitglieder dafür, bei drei Gegenstimmen. In der vorangegangenen Aussprache soll das Sondierungspapier nach übereinstimmenden Berichten von Anwesenden überwiegend positiv bewertet worden sein, hieß es weiter.
Bei den Berliner Grünen soll derweil am Abend ein kleiner Parteitag über Koalitionsverhandlungen entscheiden. Grünen-Fraktionschef Werner Graf rechnet mit der Zustimmung seiner Partei. Er werde die Verhandlungen empfehlen, sagte Graf am Montagmorgen dem RBB. Die Linke plant, am 31. Oktober auf einem Parteitag abzustimmen, ob sie Grüne und SPD zu Koalitionsverhandlungen einlädt.
Am Wochenende hatten die drei Gesprächspartner die Vorgespräche beendet und ein gemeinsames Sondierungspapier präsentiert, das die Grundlage für die Koalitionsgespräche bilden soll. Dabei einigte man sich unter anderem auf die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen, den Ausbau der Radwege und ein günstigeres Sozialticket im öffentlichen Nahverkehr.
Die angestrebte Dreierkoalition hätte im neuen Berliner Abgeordnetenhaus 91 Sitze und damit 14 mehr als die absolute Mehrheit. Möglich wäre auch eine Koalition von CDU, Grünen und SPD, deren Mandatszahl allerdings nur zwei Sitze über der absoluten Mehrheit läge. (dts/red)
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SPD und CDU im Bund zweifeln an Berliner Migrationsplänen

Die migrationspolitischen Vereinbarungen im Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD in Berlin stoßen in den Regierungsfraktionen im Bund auf Skepsis.
„Berlin ist – wie der Bund und jedes andere Bundesland auch – an Recht und Gesetz gebunden“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Sebastian Fiedler, der Mediengruppe Bayern. „Danach sind die migrationspolitischen Vereinbarungen im Berliner Sondierungspapier kaum umsetzbar.“
„Nehmen wir das Beispiel Landesaufnahmeprogramme. Hier haben die Bundesländer zwar ein Initiativrecht, die letztendliche Umsetzbarkeit setzt jedoch die Zustimmung des Bundesinnenministers voraus. Im Bundes-Koalitionsvertrag wurde vereinbart, alle Aufnahmeprogramme zu beenden und keine neuen aufzulegen“, so Fiedler. Eine bundesseitige Zustimmung zu einem möglichen Berliner Aufnahmeprogramm sei daher „mehr als unwahrscheinlich“.

Unionssprecher Throm droht mit Bundeszwang

Die mögliche Regierungskoalition will auch bei Abschiebungen sehr restriktiv vorgehen. Fiedler erinnerte daran, dass dann, wenn die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllt seien, „die Ausreisepflicht im Zweifel auch zwangsweise durchgesetzt“ werden müsse. „Der Bund hat mehrere Hebel, gegen die grundsätzliche Verweigerung von Abschiebungen durch ein Bundesland vorzugehen.“
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), drohte dem Land Berlin gar mit Bundeszwang, sollte eine rot-grün-rote Koalition Abschiebungen verhindern. „Bei der Weigerung zu Abschiebungen müsste der Bund eventuell mit Bundeszwang handeln. Darüber hinaus müssen für einen solchen Fall Bundesgelder an Berlin zurückgehalten werden, etwa für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“, sagte Throm den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Neue Aufnahmeprogramme hält auch Throm für ausgeschlossen. „Alte oder neue Aufnahmeprogramme kann Berlin nicht ohne die Zustimmung des Bundes auflegen. Und diese wird es definitiv nicht geben. Das ist noch nicht mal das Papier wert, auf dem es geschrieben ist.“ (dts/red)
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Berlin: Rot-Rot-Grün einigt sich bei Sondierungen

Linke, Grüne und SPD haben bei den Sondierungen in Berlin offenbar eine Einigung erzielt.
Wie mehrere Medien am Samstag übereinstimmend berichten, soll es am Nachmittag eine gemeinsame Erklärung zum Ende der Sondierungen geben. Demnach wollen die drei Parteien in Koalitionsverhandlungen eintreten, wobei die zuständigen Gremien noch zustimmen müssen.
Die Details waren zunächst unklar.

Streit um Israel und Antisemitismus

Bei der Abgeordnetenwahl vor vier Wochen war die Linke stärkste Kraft geworden. Das geplante rot-rot-grüne Bündnis wurde allerdings durch Fragen zur Haltung der Berliner Linkspartei zu den Themen Israel und Antisemitismus belastet.
Zwischenzeitlich hatten SPD und Grüne die Sondierungen unterbrochen, nachdem Zweifel aufgekommen waren, ob sich die Linke an ein vereinbartes Sondierungspapier zu den umstrittenen Bereichen halten würde.

Merz kritisiert geplantes Bündnis

Neben einem rot-rot-grünen Bündnis wäre in der Hauptstadt auch eine schwarz-rot-grüne Koalition unter der Führung der CDU möglich.
Aus den Reihen der Union war die Kritik an SPD und Grünen zuletzt auch lauter geworden. So sagte etwa Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Samstag beim Deutschlandtag der Jungen Union, dass man dieses angehende Linksbündnis in Berlin infrage stelle.
„Wer die politische Mitte stärken will und wer will, dass die Demokratie in unserem Land geschützt bleibt, der darf mit solchen Linksradikalen keine Gespräche führen und schon einmal gar nicht in eine Koalition eintreten“, so der Kanzler.
In Richtung SPD und Grüne ergänzte er: „Hört auf damit, was ihr da in Berlin auf dem Wege seid, anzuzetteln. Hört auf damit, diesen Weg zu gehen.“ (dts/red)
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Krach: Bei Antisemitismus keine Koalition

Der Berliner SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Steffen Krach knüpft eine mögliche Koalition mit Grünen und Linken an klare Bedingungen im Kampf gegen Antisemitismus.
Auf die Frage, was geschehe, wenn sich die Führung der Linken nicht gegen entsprechende Positionen in den eigenen Reihen durchsetzen könne, sagte Krach dem Fernsehsender „Welt“: „Dann wird diese Koalition nicht zustande kommen. Das ist völlig klar.“
Die Vereinbarung zum Umgang mit Antisemitismus im Vorfeld der Sondierungen sei ein Novum, hob der SPD-Politiker hervor.

Konsequenzen bei Vorfällen

Zugleich räumte er ein, dass die Bedenken jüdischer Organisationen und Gemeinden ernst zu nehmen seien. „Ich kenne die Bedenken vom Zentralrat, von vielen Vertretern der jüdischen Gemeinden, und ich nehme die auch sehr ernst“, sagte Krach.
Die Vereinbarung sei jedoch ein wichtiger Schritt. „Die Erwartung ist dann eben auch ganz klar an alle drei Parteien, dass, wenn es antisemitische Vorfälle gibt, klare Konsequenzen gezogen werden – bis zum Ausschluss aus der Fraktion“, so der Berliner SPD-Chef.
Mit Blick auf Widerstände innerhalb der Berliner Linken gegen die Vereinbarung verwies er auf die Verantwortung der Parteiführung. „Das ist jetzt die Aufgabe der beiden Landesvorsitzenden der Linken, das zu lösen. Das ist nicht meine Aufgabe, wir werden das aber sehr genau beobachten. Wir haben klare Vereinbarungen, klare Erwartungen. Ich habe hier an diesem Tisch gesagt, dass ich keinen Antisemitismus im Senat akzeptiere“, sagte Krach dem Fernsehsender „Welt“.
Eine endgültige Bewertung einzelner Abgeordneter lehnte er ab. Die neue Fraktion bestehe aus 45 Abgeordneten, von denen 37 neu seien.
Sollte sich bei einem Mitglied Antisemitismus feststellen lassen, seien jedoch die vereinbarten Regeln anzuwenden. Diese gälten für alle Mitglieder aller drei Fraktionen. (dts/red)
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Rechnungshof: EU nicht genug gegen Cyberangriffe gewappnet

Die EU ist nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs nicht genug auf die Aufdeckung und Abwehr großer Cyberangriffe vorbereitet. Staaten und Institutionen der EU müssten stärker zusammenarbeiten, um Informationen besser auszutauschen und Überschneidungen zu vermeiden, stellen die unabhängigen Prüfer des Rechnungshofs in ihrem Bericht fest.
Unzureichender Informationsaustausch sei dabei die größte Schwachstelle: Dass Informationen nicht weitergegeben werden, bedeute, dass Mitgliedstaaten nicht von dem Wissen und den Erfahrungen anderer profitieren könnten, kritisierte George-Marius Hyzler, Prüfer beim Europäischen Rechnungshof bei einer Pressekonferenz.

Cyberattacke am BER: Deutschland aktivierte EU-Experten nicht

Wie folgenreich IT-Attacken für Bürger in der EU sein können, zeigte sich vor etwa einem Jahr. Im September 2025 legte ein umfangreicher Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister die Passagierabfertigung an mehreren europäischen Flughäfen lahm.
Die Airlines behalfen sich wegen der Attacke damit, etwa das Einchecken der Passagiere zum Teil per Hand oder mit externer Technik zu erledigen. Von den Problemen waren auch Flughäfen in London, Brüssel und Dublin betroffen.
Trotz der erheblichen Auswirkungen des Vorfalls hätten die betroffenen Mitgliedsländer, also Deutschland, Belgien und Irland, den Vorfall weder der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa noch den anderen Mitgliedsländern entsprechend gemeldet, kritisiert der Bericht. Dadurch seien Potenziale bei der gemeinsam koordinierten Abwehr des Angriffs ungenutzt geblieben.

Nationale Sicherheitsinteressen bremsen Informationsaustausch

Rechtsvorschriften, etwa zur nationalen Sicherheit aus den Mitgliedstaaten, hindern dem Bericht zufolge den Informationsfluss. Ist ein Land der Auffassung, dass Informationen zu Cyberangriffen auf kritische Einrichtungen als Verschlusssache einzustufen sind oder die Meldung eines Vorfalls der nationalen Sicherheit schaden würde, so müssen die Mitgliedstaaten diese Informationen nicht weitergeben.

Cyberabwehr bleibt vor allem Aufgabe der Mitgliedstaaten

Die Verantwortung für die Bekämpfung von Cyberangriffen liegt bei den Mitgliedstaaten. Kommt es jedoch zu Störungen, die mehrere Länder oder die reibungslose Funktion des Binnenmarktes beeinträchtigen, so können EU-Behörden eingreifen und die Länder unterstützen. Der Europäische Rechnungshof prüft die Ausgaben der EU und kontrolliert, ob die Gelder effektiv verwendet werden. (dpa/red)
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Trotz Wahlniederlagen: Merz will weitermachen

Nach dem schwachen Abschneiden für die CDU bei den Landeswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Fortsetzung des Reformkurses angekündigt.
„Was jetzt zu tun ist, erfordert Rückgrat, Standhaftigkeit und Geduld“, sagte Merz am Sonntag in der CDU-Parteizentrale in Berlin. „Ich werde das aufbringen als Parteivorsitzender der CDU und vor allem als Bundeskanzler unseres Landes.“

CDU verliert massiv

Die CDU wurde bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin massiv abgestraft. Im Nordosten muss die Kanzlerpartei laut Prognosen um den Einzug in den Landtag bangen und fuhr das schlechteste Ergebnis bei einer Landtagswahl in der Parteigeschichte ein.
Die AfD ging den Prognosen zufolge vor der regierenden SPD ins Ziel. Bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin wurde die bisherige schwarz-rote Koalition klar abgewählt, die CDU landete klar hinter der Linkspartei.
Das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern sei ein „Desaster“, sagte Merz. „Die CDU hat gekämpft, aber es ist am Ende die CDU zerrieben worden in der Zuspitzung zwischen SPD und AfD.“ Der Kanzler räumte ein, dass auch in der Hauptstadt „der Rückenwind aus Berlin ausgeblieben ist“.
Die Antwort auf das Ergebnis könne jedoch „kein Zurück in die gute alte Zeit sein“, betonte der Kanzler.
„Die Antwort muss sein, unser Land fit zu machen für die Zukunft. Ich möchte, dass unser Land wieder ein Land des Aufbruchs wird.“
Er wolle, „dass unser Land wieder in seine eigene Kraft vertraut“, sagte der Kanzler. Veränderungen kosteten jedoch Kraft.
„Nicht alles wird schnell einen Beifall finden. Ich weiß, dass diese Veränderungen auch für viele von Ihnen, auch mit Belastungen und neuen Unsicherheiten einhergehen.“
In einigen Bereichen werde sich die Wirkung von Reformen „auch erst nach einiger Zeit einstellen. Aber genau deswegen können wir diese Entscheidungen jetzt nicht aufschieben“.
CDU-Chef und Kanzler Friedrich Merz äußert sich in der Parteizentrale in Berlin zum Ausgang der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

CDU-Chef und Kanzler Friedrich Merz äußert sich in der Parteizentrale in Berlin zum Ausgang der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Merz: „Wir übernehmen Verantwortung“

Merz sprach von einer „schwierigen Situation“ – „aber wir übernehmen diese Verantwortung. Ich übernehme diese Verantwortung, denn ich möchte unser Land voranbringen“. Er sei „fest davon überzeugt, dass der Erfolg unserer Reformen nicht nur unser Zusammenleben verbessert, sondern auch unser Selbstbild und unser Bild in der Welt. Deutschland ist reformfähig.“
Zuletzt hatten sich führende CDU-Politiker demonstrativ hinter den Kanzler gestellt. „Wir stehen zum Kanzler“, sagte Parteivize und Familienministerin Karin Prien am Freitag.
Die acht CDU-Ministerpräsidenten riefen die Partei in einer am Mittwoch vorgelegten Erklärung zur Geschlossenheit auf und warnten vor schädlichen Personaldebatten. In der Erklärung wurde der Name Friedrich Merz jedoch nicht erwähnt.

Politprofessor: Merz beansprucht Deutungshoheit

„Sein extrem früher Auftritt zeigt: Merz beansprucht die Deutungshoheit“, sagt Politikprofessor Oliver Lembcke von der Ruhr Universität Bochum der Nachrichtenagentur AFP. Dies sei „Führung aus der Defensive – und der Versuch, eine Personaldebatte gar nicht erst entstehen zu lassen, mit offenem Ausgang“.
Der Professor hält es für fraglich, ob der Kanzler sein ramponiertes Ansehen bei der Wählerschaft noch reparieren kann: „Sein heutiges Statement war kaum ein Beitrag dazu“, urteilt Lembcke.
„Merz hat den Reformkurs ausdrücklich bestätigt und bindet damit seine eigene politische Zukunft noch enger an dessen Erfolg. Aber Entschlossenheit zu zeigen ist zunächst nur eine Geste. Sie ersetzt weder Durchsetzungskraft noch Ergebnisse.“
Das mögliche Ausscheiden der CDU aus dem Schweriner Landtag stuft Lembcke als „historisch“ ein: „Die CDU war in Mecklenburg-Vorpommern über Jahrzehnte Regierungs- und Volkspartei und mutiert nun zu einer Kleinpartei am Rand der parlamentarischen Existenz.“ Es stelle sich „die grundsätzliche Frage, ob die CDU im Osten der Republik derzeit überhaupt noch Wahlen gewinnen“ könne.

Wirtschaftsflügel unterstützt Merz

Der Wirtschaftsflügel der CDU hat sich nach den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ausdrücklich hinter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gestellt.
Das Bekenntnis des Bundeskanzlers vom Sonntagabend zur Fortsetzung des Reformkurses sei ein „wichtiges Signal an unsere Fraktion: Trotz aller Widerstände werden wir die für unser Land so dringend notwendigen Reformen jetzt umsetzen“, sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten, der „BILD“ vom Montag.
Zugleich warnte von Stetten den Koalitionspartner SPD vor Reformblockaden. „Es darf jetzt nicht passieren, dass die destruktive Linie von Manuela Schwesig bei der SPD die Oberhand gewinnt.“
Die SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern habe einen „Wahlkampf gegen die notwendigen bundesweiten Reformvorhaben geführt“, sagte von Stetten. „Unser Land muss wieder wettbewerbsfähig werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen maximal von Bürokratie befreit werden.“ (afp/red)
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Merz will trotz Wahlschlappen in Berlin und MV weitermachen

Kanzler und CDU-Chef Friedrich Merz will trotz der schlechten Ergebnisse seiner Partei bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin im Amt bleiben und den eingeschlagenen Reformkurs seiner schwarz-roten Regierung fortsetzen.

„Diese Reformen sind das Mittel gegen das autoritäre Gift, das mit der Faszination des Autoritären immer tiefer in unsere Gesellschaft eindringt“, sagte der Kanzler kurz nach der Veröffentlichung der Prognosen von ARD und ZDF zu den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin in der CDU-Zentrale in Berlin. 

„Was jetzt zu tun ist, erfordert Rückgrat, Standhaftigkeit und Geduld“, sagte Merz und fügte hinzu:
„Ich werde das aufbringen als Parteivorsitzender der CDU und vor allem als Bundeskanzler unseres Landes.“
Die Veränderungen gingen für viele auch mit Belastungen und neuen Unsicherheiten einher. In einigen Bereichen werde sich die Wirkung erst nach einiger Zeit einstellen. „Aber genau deswegen können wir diese Entscheidungen jetzt nicht aufschieben. Die Reformen müssen kommen“, sagte Merz.

Merz: Deutschland ist reformfähig

Zwar bringe dies „alle in eine schwierige Situation“, ergänzte der Kanzler und erklärte: „Ich übernehme diese Verantwortung, denn ich möchte unser Land voranbringen.“
Er sei „fest davon überzeugt, dass der Erfolg unserer Reformen nicht nur unser Zusammenleben verbessert, sondern auch unser Selbstbild und unser Bild in der Welt. Deutschland ist reformfähig.“
Merz äußerte sich im Helmut-Kohl-Saal im ersten Stock des Adenauerhauses. Dort tagt normalerweise der CDU-Vorstand. Vor seiner Stellungnahme hatte sich der CDU-Chef im Adenauerhaus mit dem Parteipräsidium, der engsten Parteispitze, beraten.
Seit dem Absturz der CDU bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist Merz massiv unter Druck. Dort hatte die Partei ihr vorheriges Ergebnis halbiert, während die AfD nur knapp an der absoluten Mehrheit vorbeigeschrammt ist.
Seitdem wird darüber spekuliert, ob sich Merz als Kanzler halten kann. Er selbst hatte bereits am Tag nach der Sachsen-Anhalt-Wahl signalisiert, dass er um sein Amt kämpfen wird: „Aufgeben ist für mich keine Option.“
Vier Tage vor den Wahlen hatten die acht mächtigen CDU-Ministerpräsidenten dem Kanzler mit einer gemeinsamen Erklärung Rückendeckung gegeben. An diesem Montag kommen die Führungsgremien der Partei erneut in Berlin zusammen – neben dem Präsidium auch der wesentlich größere CDU-Vorstand. (dpa/red)
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Gefahrgutalarm: Terminal 1 am BER geräumt

Das Terminal 1 am Flughafen BER ist am Donnerstagabend wegen „Gefahrgutalarm“ geräumt worden.
Wegen des Verdachts auf einen gefährlichen Stoff habe die Bundespolizei gegen 17:45 Uhr entsprechenden Alarm ausgelöst, sagte eine Flughafensprecherin der dts Nachrichtenagentur. Aus Sicherheitsgründen sei der öffentliche Bereich des Terminal 1 geräumt worden.
Ein Bundespolizist sagte der dts Nachrichtenagentur gegen 19:30 Uhr auf Anfrage, die Sperrung des Terminals dauere noch an. Am Abend wurden zunächst bis auf die Absage eines Eurowings-Flugs nach Stuttgart keine Angaben über Flugstreichungen gemacht, verschiedene Maschinen hoben ab.
Bereits abfertigungsbereite Maschinen könnten noch starten, im Anflug befindliche Maschinen könnten weiterhin landen, sagte eine Flughafen-Sprecherin. Die Abfertigung werde so weit wie möglich auf Terminal 2 verlegt. „Die Abläufe sind geordnet“, sagte sie. (dts/red)
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Forsa: Linke liegt vier Wochen vor Berlin-Wahl vorn – SPD abgeschlagen

Knapp vier Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus liegt die Linkspartei einer Umfrage des Instituts Forsa mit 22 Prozent vorn. Das berichtet das Nachrichtenportal „T-Online“, das die Erhebung in Auftrag gegeben hat.
Die aktuell regierende CDU teilt sich in der Umfrage den zweiten Platz mit der AfD. Beide Parteien kommen auf 18 Prozent. Dahinter folgen die Grünen mit 16 Prozent. Die derzeit mitregierende SPD rangiert bei der Forsa-Umfrage abgeschlagen auf dem fünften Platz – mit 12 Prozent.

Mehrheiten sind möglich

BSW und FDP würden mit 4 und 3 Prozent nicht ins Berliner Landesparlament einziehen. Sonstige Parteien können 7 Prozent auf sich vereinen.
Da in der Umfrage 14 Prozent der Wählerstimmen wegfallen und die jeweiligen Parteien aufgrund der Fünfprozenthürde nicht ins Parlament einziehen, ist eine absolute Mehrheit rechnerisch bei rund 44 Prozent der Stimmen möglich. Auf diese Mehrheit käme ein Zweierbündnis jedoch nicht.
Eine rot-grün-rote Koalition von Linken, Grünen und SPD erreichte mit 50 Prozent die absolute Mehrheit. Eine schwarz-grün-rote Koalition, angeführt von der CDU, käme auf 46 Prozent der Wählerstimmen. Rein rechnerisch würde es dafür auch reichen.

Wahlplakate mit Steffen Krach am 07.08.2026. Die Berliner Wahl findet am 20.09. statt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Rot-Grün-Rot beliebtestes Bündnis

Eine Koalition aus Linkspartei, Grünen und SPD ist in der Umfrage auch das beliebteste Regierungsbündnis. Es kommt in der Befragung auf 37 Prozent. 19 Prozent wünschen sich eine Koalition zwischen CDU und AfD – die jedoch weder eine Mehrheit hätte noch politisch wahrscheinlich ist. Eine Fortsetzung des aktuellen Regierungsbündnisses in Berlin zwischen CDU und SPD wünschen sich nur 13 Prozent, eine Koalition zwischen CDU, SPD und Grünen noch weniger – 9 Prozent.
Für die Umfrage zur Wahlabsicht wurden vom Institut Forsa 1.535 Personen im Zeitraum vom 4. bis 18. August befragt. (dts/red)
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„Sexuelle Identität“ – Hubig will nach CSD-Anschlag Gesetze nachschärfen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach dem Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) mehrere Gesetze nachschärfen und das Grundgesetz ändern.
„Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Das Grundgesetz verbiete bereits heute ausdrücklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es sei nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.
Man müsse dazu in der Regierung noch Gespräche führen, so Hubig. Es sei bekannt, dass es in der Union Vorbehalte gebe. Allerdings sehe sie auch ermutigende Signale, sagte die SPD-Politikerin und verwies auf unionsgeführte Landesregierungen. „Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, so die Bundesjustizministerin.

Im Gespräch mit Dobrindt

Hubig will zudem den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz verbessern. „Der Täter war kein Unbekannter. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als gefährlichen Islamisten identifiziert. Und noch im Mai stand er in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte. Trotzdem ist es nicht gelungen, die Tat zu verhindern“, sagte Hubig. Man müsse daraus Konsequenzen ziehen. Der Innenminister und sie führten dazu Gespräche.
Die Sicherheitsbehörden hätten oft wichtige Informationen dazu, ob von einer Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgehe, sagte die SPD-Politikerin. Man müsse sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen könne, wo es nötig sei. Das sei besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheide, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Denn Bewährung komme nur in Betracht, wenn zu erwarten sei, dass der Täter keine Straftaten mehr begehen werde. Für solche Prognosen könnten Informationen der Sicherheitsbehörden extrem relevant sein, so Hubig.

Hubig lehnt Verschärfung des Jugendstrafrechts ab

„Gleiches gilt für Entscheidungen über eine Vorbewährung, wie sie das Berliner Gericht im Falle von Abdul B. getroffen hat“, so Hubig. Die Vorbewährung gebe es nur im Jugendstrafrecht. Das Gericht könne sich die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch einige Monate ansehen – und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde.
Fachleute würden die Vorbewährung für ein sinnvolles Instrument halten, diese Einschätzung teile sie. Man sollte sie also beibehalten, so Hubig. Aber sie könne sich vorstellen, dass man hier etwas nachschärfen müsse. Es müsse auch im Gesetz klar sein: Eine Vorbewährung dürfe nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar sei.
Zugleich lehnte sie eine grundsätzliche Bestrafung von extremistischen Jugendlichen oder Gefährdern nach Erwachsenenstrafrecht ab und verteidigte die Anwendung von Jugendstrafrecht. Es gehe darum, junge Straftäter zurück auf den richtigen Weg zu bringen, erklärte die SPD-Politikerin. Das sollte weiterhin das Ziel sein, auch im Umgang mit jungen Menschen, die sich radikalisiert hätten. Denn sie seien oft noch formbar. Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, könne das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern. (dts/red)
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Wieder Schüsse in Berlin-Kreuzberg

Erneut war der Graefekiez in Berlin betroffen, die Polizei war am Abend mit einem Großaufgebot im Einsatz.
Hier hatte es zuletzt wiederholt Vorfälle dieser Art gegeben. Im März hatten zwei Männer auf einen 23-Jährigen geschossen, der mit einem Begleiter auf dem Gehweg der Graefestraße unterwegs war. Der 23-Jährige wurde schwer verletzt. Die Täter flüchteten.
Die 7. Mordkommission des Landeskriminalamtes hatte im Mai die Ermittlungen übernommen, nachdem im gleichen Kiez ein Unbekannter auf einem Scooter auf ein Auto geschossen hatte. Kurz darauf waren im Bereich der Urbanstraße in Richtung Hermannplatz sowie vor einem Lokal in Reinickendorf Schüsse abgefeuert worden. (dts/red)
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Mehr Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen

Die Zahl der Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. An den 15 internationalen Verkehrsflughäfen wurden in den ersten sechs Monaten 166 Drohnen gemeldet, wie aus Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS) hervorgeht. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 101 Fälle.

BER und Frankfurt besonders betroffen

Mit 28 Drohnensichtungen führt der Berliner Hauptstadtflughafen BER die Statistik an. In sieben Fällen musste der Flugbetrieb vorübergehend unterbrochen werden. Im gesamten Jahr 2025 waren dort lediglich acht Sichtungen registriert worden. Auf Platz zwei folgt der Frankfurter Flughafen mit 27 gemeldeten Drohnen.

Neues System könnte mehr Drohnen erfassen

Warum die Zahl bundesweit gestiegen ist, geht aus den Daten der Flugsicherung nicht hervor. Für den BER gibt es jedoch eine mögliche Erklärung: Nach Angaben der DFS hat die Bundespolizei dort in diesem Jahr ein neues Detektionssystem installiert, das Drohnen schneller und zuverlässiger erkennen soll. Die Bundespolizei äußerte sich dazu zunächst nicht.

Sprengstoffdrohne in Leipzig entdeckt

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte ein Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle: In der Nacht zum Mittwoch wurde auf der Südpiste eine Sprengstoffdrohne gefunden. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen lag sie in der Nähe einer ukrainischen Transportmaschine. Spezialisten der Bundespolizei entschärften die Sprengvorrichtung.  (dpa/red)
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Polizei findet IS-Bekennervideo auf Handy des CSD-Attentäters

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) haben die Ermittler auf dem Handy des Attentäters Abdul B. offenbar ein IS-Bekennervideo entdeckt. Das berichtet die „BILD“.
Das Video soll demnach am 25. Juli aufgenommen worden sein, dem Tag des Anschlags, und soll B. zeigen, wie er sich zur Terrororganisation Islamischer Staat bekennt. Die Polizei hatte das Handy zuvor im Tatfahrzeug gefunden.
Der Attentäter war am Samstagabend mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gerast, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten. Im Anschluss ging er mit einer Machete auf Passanten los.
Insgesamt wurden bei dem Anschlag 29 Menschen verletzt, eine Frau aus Polen wurde getötet. Der Attentäter wurde am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert und bei einem Polizeieinsatz erschossen. (dts/red)
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Tatverdächtiger erschossen – Hintergründe der tödlichen Attacke beim CSD

Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet worden. Das teilte die Berliner Polizei mit. Bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau sei der mutmaßliche Täter mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, daraufhin habe das Berliner SEK auf ihn geschossen. „Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort“, so die Polizei.
Die Ermittlungen zu dem Anschlag am Rande des CSD übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.

Eine Tote und viele Verletzte bei Anschlag am Samstag

Der CSD in Berlin war am Samstagabend abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren war. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Ihr Zustand ist nach Angaben der Polizei vom Nachmittag nicht mehr lebensbedrohlich.
Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh. Er sei mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten losgegangen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus. Darauf deute alles hin, so Dobrindt.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich am Abend erleichtert darüber, dass der Tatverdächtige gestellt wurde. „Dass die Berliner Polizei innerhalb von 24 Stunden den Tatverdächtigen hat, ist ein großer Erfolg der Ermittlungsbehörden“, sagte der CDU-Politiker im RBB. „Und da bin ich sehr dankbar.“

Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen

Am Morgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. Nach Angaben der Behörden ist er in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, sagte Dobrindt.
Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.
Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Mitteilung „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.
Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am Montag zu einem Deradikalisierungskurs.

Jähes Ende eines bunten Festes

Am Samstag hatten Hunderttausende Menschen beim CSD auf den Berliner Straßen gefeiert. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor.
Die Feierstimmung nahm gegen 22.00 Uhr ein jähes Ende, als ein weißer Van in der Nähe des Potsdamer Platzes in die Menschenmenge fuhr. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen wurden alle in Krankenhäuser gebracht, der Veranstaltungsort geräumt.

Gedenken an Opfer

Nach dem Anschlag wurde am Sonntagmittag mit einer Andacht in der Berliner St. Marienkirche an die Opfer erinnert, an der unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) teilnahmen.
Im Anschluss besuchte der Kanzler den Ort des Anschlags im Tiergarten, legte weiße Blumen ab und hielt unter anderem mit Dobrindt und Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kurz inne, um der Opfer zu gedenken.

Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern

Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung von Experten praktisch nicht verhindern. „Ich glaube, dass ein Staat oder auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind“, sagte der Terrorismusexperte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich. (dpa/red)
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Eine Tote, 29 Verletzte – Hintergründe der tödlichen Attacke beim CSD

Nach dem Angriff eines Autofahrers am Rande des Berliner Christopher Street Days (CSD) gehen die Ermittler von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus. Darauf deute alles hin, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin.
Die Bundesanwaltschaft soll die Ermittlungen übernehmen, wie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ankündigte. Der Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen in der Regel nur bei schweren Straftaten, die sich gegen die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands richten. Dazu zählen etwa Terrorismus oder Spionage.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach vom „Gift des Terrorismus“ und rief dazu auf, sich durch solche Taten nicht einschüchtern zu lassen. Er nahm am Nachmittag zusammen mit Justizministerin Hubig und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) an einer Andacht in der St. Marienkirche teil.
Bei dem Angriff mit dem Auto sowie anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich eine Machete, wurde laut Dobrindt ein Mensch getötet, 29 wurden verletzt. Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.

Mutmaßlicher Täter schon in der Vergangenheit „auffällig“ und verurteilt

Berichten zufolge soll der mutmaßliche Täter bei einem Polizeieinsatz in einer Spandauer Kleingartenanlage erschossen worden sein.
Der 21.Jährige hat sich Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zufolge radikalisiert und gehört der islamistischen Szene an, wie Dobrindt sagte. Der Mann sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Dobrindt sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“ des 21-Jährigen. In der Vergangenheit sei der Beschuldigte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, sagte der Innenminister. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.
Der Tatverdächtige sei 2005 in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger, sagte der Innenminister. Der Mann habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden.
Am Morgen veröffentlichte die Polizei ein Foto, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndet.

Polizei schließt weitere Tatverdächtige nicht aus

Der Täter war mit seinem Transporter laut Polizeisprecher Florian Nath am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße, unterwegs gewesen. Dort habe er mehrere Menschen angefahren, möglicherweise auch umgefahren, bevor das Fahrzeug einen Baum gerammt habe. Dobrindt zufolge attackierte er im Anschluss mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, weitere Passanten und verletzte einige schwer.
Die Polizei nahm nach dem Angriff mehrere Menschen in Gewahrsam. Von Tatverdächtigen sprach Polizeisprecher Nath dabei aber nicht. Er sagte zugleich: „Wir haben immer noch die Ermittlungshypothese, dass es nicht nur ein Tatverdächtiger sein könnte.“

Jähes Ende eines bunten Festes

Zehntausende Menschen hatten den ganzen Samstag beim Christopher Street Day (SCD) auf den Berliner Straßen gefeiert. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor. Die Feierstimmung nahm gegen 22.00 Uhr ein jähes Ende, als der weiße Van in der Nähe des Potsdamer Platzes in die Menschenmenge fuhr.
Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen wurden alle in Krankenhäuser gebracht. In der Nacht sagten die CSD-Veranstalter zwei für Sonntag geplante Veranstaltungen ab. Der Bundesopferbeauftragte Roland Weber bot Betreuung für Opfer und Angehörige an.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.

Debatte über Sicherheit

Merz kündigte Beratungen in der Regierung über Konsequenzen des Tags an.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings forderte in der „Rheinischen Post“ ein härteres Strafmaß für islamistische Attentäter – sollte sich bewahrheiten, dass es sich im Berliner Fall um einen solchen handele. Auch strengere Regeln bei der Einbürgerung brachte er ins Gespräch.
Sein Parteikollege Alexander Throm sagte dem „Tagesspiegel“, alle in Arbeit befindlichen Sicherheitsgesetze müssten unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet werden.
„Schützt die Berliner vor gewaltbereiten Islamisten“, schrieb die Berliner AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker auf X. Sie brachte die Tat in Zusammenhang mit einer aus ihrer Sicht „katastrophalen Migrationspolitik der vergangenen Jahre“ und einem vermeintlichen „Kuschelkurs gegenüber gewaltbereiten Islamisten“.

Staatsoberhaupt: Angriff auf offene Gesellschaft

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeigte sich indes „erschüttert und entsetzt“ über den Angriff in Berlin. „Diese Tat ist ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft, auf unsere Art zu leben und zusammenzuleben“, sagte er in Hamm, wo er an einem Tempelfest der Hinduistischen Gemeinde in Deutschland teilnahm.
Der CDU-Spitzenkandidat für die bevorstehende Abgeordnetenhauswahl in Berlin, Stefan Evers, drückte auf der Plattform X sein Entsetzen aus und schrieb: „Es trifft unsere Stadt mitten ins Herz.“
Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), schrieb bei Instagram: „Wenn die Feinde unserer Freiheit Hass und Gewalt säen, werden sie keine Angst ernten, sondern mehr Zusammenhalt, mehr Vielfalt und mehr Sichtbarkeit.“ (dpa/afp/red)
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„Islamistischer Terroranschlag“: Was bisher über den mutmaßlichen Angreifer bekannt ist

Nach der blutigen Attacke beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin gehen die Ermittler nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus. Nach dem flüchtigen Verdächtigen Abdul B. werde unter anderem an Bahn- und Flughäfen sowie an Grenzen „mit sehr hohem Einsatz“ gesucht, sagte der Minister am Sonntag in Berlin. Der 21-Jährige sei als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt.
Der geflüchtete Verdächtige hat nach Justizangaben im vorigen Jahr vergeblich versucht, sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Außerdem postete er im sozialen Netzwerk Instagram 2024 verbotene Propaganda der Gruppe, wie das Kammergericht und die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin am Sonntag gemeinsam mitteilten.

Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren Straftat

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 21-Jährigen demnach am 12. Mai in einem von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angestrengten Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie zweifacher Zuwiderhandlung gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft.
Die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung wurde laut Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht für ein halbes Jahr zurückgestellt, ein bestehender Untersuchungshaftbefehl aufgehoben.
Den Angaben zufolge versuchte B. – bei dem es sich um einen in Berlin geborenen deutschen Staatsangehörigen handelt – im Mai vergangenen Jahres zunächst vergeblich versucht, über Mauretanien in die Türkei zu reisen. Am 20. Mai soll er dann über den Hauptstadtflughafen BER über die Türkei in den Libanon geflogen sein, um von dort weiter zum IS nach Syrien zu gelangen. Er habe sich laut Feststellungen des Gerichts dem „bewaffneten Kampf“ der islamistischen Organisation anschließen wollen.

Festnahme im Libanon und Rückkehr nach Deutschland

Allerdings wurde der Verdächtige im Juli 2025 im Libanon festgenommen und dort von einem Militärgericht zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach der Verbüßung kehrte er im November vergangenen Jahres nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER in Untersuchungshaft genommen, in der er bis zu seiner Verurteilung vor zweieinhalb Monaten verblieb.
Für das Gericht war bei Rückstellung der Entscheidung über Bewährung und der Aufhebung des Haftbefehls demnach unter anderem entscheidend, dass B. bereits drei Monate in einem libanesischen Gefängnis sowie weitere sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft verbracht hatte.
Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und sei keine „vorweggenommene Strafe“, hieß es in der Mitteilung. B. habe sich unter anderem geständig eingelassen und vom IS distanziert, zudem sei es durch ihn zu keinen konkreten Rechtsgütergefährdungen gekommen.
Verschiedene Medien hatten am Sonntag bereits zuvor über die versuchte Ausreise des Verdächtigen zum IS und das Urteil berichtet. Das Urteil war auch bereits von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigt worden. Dieser hatte aber keine Einzelheiten dazu genannt.
Die Generalstaatsanwaltschaft legte der gemeinsamen Mitteilung zufolge Berufung gegen das Urteil vom Mai ein, dieses ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Demnach hatte sie eine Aufrechterhaltung des Haftbefehls und eine höhere Strafe gefordert, die nicht mehr bewährungsfähig wäre.

Durchsuchung wegen Waffenverdachts

Demnach kam es vor etwa drei Wochen zudem zu einer Durchsuchung bei dem flüchtigen Beschuldigten wegen eines Anfangsverdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz. Es wurde demnach aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden, weshalb das Verfahren anschließend eingestellt werden musste.
B. soll am Samstagabend beim Berliner CSD mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast und anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf weitere Betroffene losgegangen sein. Eine Frau starb, weitere 29 Menschen wurden nach Angaben von Dobrindt bei der Tat im Bereich des Tiergartens verletzt. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Anschlag aus. Nach B. wird gefahndet, er befindet sich auf der Flucht.
(afp/dpa/red)
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Mutmaßlicher CSD-Todesfahrer soll IS-Anhänger sein

Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD gehen die Ermittler offenbar davon aus, dass der Täter ein Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ sein soll. Das berichten am Sonntag mehrere Medien unter Berufung auf Behördenangaben.
Ob der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernimmt, ist unterdessen noch unklar. Er soll sich aber bereits mit den örtlichen Behörden in Verbindung gesetzt haben.
Nach dem mutmaßlichen Täter wird mittlerweile europaweit gefahndet Das BKA soll die Behörden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich um Mithilfe ersucht haben, berichtet „Focus Online“.

Mehrere Täter und Stichwaffen möglich

Der 21-jährige Abdul B. soll am Samstag gegen 22 Uhr mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gerast sein, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten.
Dabei fuhr er schließlich gegen einen Baum und flüchtete. Ob er einen Mittäter hatte, ist noch unklar.
Die Behörden sprechen mittlerweile davon, dass „eine oder mehrere Personen“ sich aus dem Fahrzeug entfernt haben sollen. Des Weiteren sollen mehrere Personen „durch Stichwerkzeuge verletzt“ worden sein.
Die Veranstaltung war nach der Tat abgebrochen worden, über eine Stunde lang war aber öffentlich kaum bekannt, was passiert war – offensichtlich sollte damit Panik vermieden werden.
Vorübergehend setzte die Polizei bei der Suche auch einen Hubschrauber über dem Tiergarten ein, dabei soll dem Vernehmen nach auch eine Wärmebildkamera zum Einsatz gekommen sein. Nach letzten Angaben waren bei der Tat am Samstagabend eine Frau getötet und 16 weitere verletzt worden. (dts/red)
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„Verdacht eines Anschlags“: Ermittler fahnden nach 21-Jährigem

Wegen des „Verdachts eines Anschlags“ mit mindestens einem Todesopfer haben die Ermittler einen 21-jährigen Tatverdächtigen öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Polizei Berlin warnte am Sonntag davor, den mutmaßlich islamistischen Verdächtigen Abdul B. anzusprechen. Er sei „möglicherweise bewaffnet und gefährlich“. 16 weitere Menschen waren am Samstagabend im Tiergarten verletzt worden, drei von ihnen lebensgefährlich.
Die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin baten in einer im Onlinedienst X veröffentlichten Erklärung um Unterstützung bei der Suche nach dem flüchtigen Tatverdächtigen.
Der Mann habe eine schlanke Statur, sei etwa 1,90 Meter groß und habe schwarze Haare, erklärte die Polizei. Sie veröffentlichte im Internet ein Foto des Verdächtigen.
Abdul B. sei verdächtig, am Samstagabend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Menschen mit einem fahrenden Fahrzeug verletzt zu haben, erklärte die Polizei. „Eine oder mehrere Personen“ hätten sich anschließend aus dem Fahrzeug entfernt. Des Weiteren seien möglicherweise „mehrere Personen durch Stichwerkzeuge verletzt“ worden.

Großaufgebot der Polizei im Einsatz

Die Polizei fahndete unter „Hochdruck“ mit einem Großaufgebot nach dem Täter oder den Tätern, wie ein Polizeisprecher am späten Samstag sagte. Der Verdächtige sei „polizeibekannt als Angehöriger des islamistischen Milieus hier in Berlin“.
Er fügte hinzu: „Wir haben weiterhin noch keinerlei Hinweise auf seine konkreten Motivationshintergründe oder auch den genauen Ablauf oder seinen Tatbeitrag als solchen.“
Die Polizei sprach von „mehreren hundert Einsatzkräften“, die teils schwer bewaffnet seien. Bei der Suche wurden in der Nacht auch Hubschrauber mit Wärmekameras eingesetzt. (dts/dpa/red)
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Auto rast in Menschenmenge – Tatverdächtiger aus „islamistischem Milieu“

Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD sucht die Polizei einen Tatverdächtigen aus dem „islamistischen Milieu“.
Der Mann sei identifiziert worden und „polizeibekannt“, aber noch nicht festgenommen, sagte ein Polizeisprecher Florian Nath gegen 2:20 Uhr in der Nacht vor Journalisten am Tatort. Die Fahndung laufe auf Hochtouren. Der Sprecher kündigte an, dass wahrscheinlich in Kürze eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet werde.
Vorübergehend setzte die Polizei bei der Suche auch einen Hubschrauber über dem Tiergarten ein, dabei soll dem Vernehmen nach auch eine Wärmebildkamera zum Einsatz gekommen sein.

Ein Auto fährt bei CSD in Menschenmenge am 26.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ein Toter und 16 Verletzte

Nach letzten Angaben waren am Samstagabend eine Person getötet und 16 weitere verletzt worden, als eine Person gegen 22 Uhr mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten raste, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten. Dabei fuhr er schließlich gegen einen Baum und flüchtete. Die Veranstaltung wurde abgebrochen.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem „Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft“.
Vertreter der Bundesregierung zeigten sich unterdessen betroffen. „Diese feige, abscheuliche Attacke auf friedlich feiernde Menschen erschüttert mich zutiefst“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in der Nacht.
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, Dobrindt stehe „in engem Kontakt mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und des Landes Berlin“, er lasse sich „fortlaufend über die Lage in Berlin berichten und hat dem Land Berlin die volle Unterstützung des Bundes angeboten“. Zuvor sprach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von einer „abscheulichen Tat“.
Rettungskräfte versorgten die Verletzten.

Rettungskräfte versorgten die Verletzten.

Foto: Andreas Rabenstein/dpa

Was wir wissen:

  • Kurz vor 22:00 Uhr wurde das Fest abgebrochen. Nach Angaben der Polizei kam es im Tiergarten nahe dem Potsdamer Platz zu einem größeren Polizeieinsatz.
  • Wie ein Polizeisprecher berichtete, war ein weißer Wagen dort über den Ahornsteig parallel zur Lennéstraße gefahren und fuhr mehrere Menschen an oder um, bevor er einen Baum rammte.
  • Eine Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Laut Feuerwehr wurden von den 16 Verletzten 3 lebensbedrohlich und 8 schwer verletzt. Zudem gebe es fünf leicht verletzte Menschen. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen seien alle in Krankenhäuser gebracht worden.
  • Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh.
  • „Wir fahnden mit Hochdruck nach tatverdächtigen Personen“, sagte Polizeisprecher Florian Nath.
  • In der Nacht teilte die Polizei mit, sie habe einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert. Sprecher Florian Nath: „Der Mann ist polizeibekannt und wird der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet.“ Nach dem 21-Jährigen soll mit einem Foto öffentlich gefahndet werden.
  • Die Polizei prüft, ob es nach der Fahrt eine „zweite Tatphase“ gab, während der Menschen mit einer Stichwaffe verletzt wurden. Zeugen hätten von am Boden liegenden Opfern mit Stichverletzungen berichtet, sagte Nath.

Was wir nicht wissen:

  • Der genaue Ablauf des Geschehens und die Hintergründe der Tat inklusive des Motivs waren am Morgen noch unklar.
  • „Wir wissen momentan noch nichts über irgendwelche Motivlagen, über die Person des Täters oder Ähnliches“, sagt ein Polizeisprecher kurz vor Mitternacht.
  • Offen ist, ob es sich um einen Einzeltäter handelt oder ob es Komplizen gibt und ob aktuell noch von einer konkreten Gefahr auszugehen ist. Laut der Polizei machten Zeugen unterschiedliche Aussagen dazu, ob es ein oder mehrere Täter gibt.
  • Ob eine Stichwaffe zum Einsatz kam, wird laut der Polizei geprüft, ist bislang aber nicht bestätigt.
Der Christopher Street Day ist ein Festtag von Lesben, Schwulen und anderen „queeren“ Personen, der seit Jahrzehnten zu verschiedenen Terminen begangen wird. Die größten Umzüge anlässlich des CSD gibt es jedes Jahr in Berlin und Köln. (dts/dpa/red)