Hält die schwarz-rote Koalition? - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Koalition aus Union und SPD steht nach eigener Einschätzung vor wegweisenden Wochen – und angesichts des Aufwinds der AfD in Umfragen zusätzlich unter Druck.
CSU-Chef Markus Söder warnt vor einem Aus der Regierung. „Wenn jetzt wieder eine demokratische Regierung scheitert, aus welchen Gründen auch immer, (…), dann gehen wir den Weimarer Weg“, sagte der bayerische Ministerpräsident am Samstag, 16. Mai, auf dem Katholikentag in Würzburg. „Die Anzeichen sind doch da. Es ist nicht das Gleiche, aber es ist irgendwie ähnlich.“
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Diese Koalition muss halten und liefern.“ Er sieht die Koalition unter Zwang, Lösungen für die Probleme des Landes zu finden. Sonst wüchsen die radikalen Ränder. „Das war das Problem der Weimarer Demokratie, und diesen Fehler sollten die Parteien der Mitte heute nicht wiederholen.“
Die Weimarer Republik war die erste demokratische Republik in Deutschland. Sie endete 1933 mit der Machtübergabe an Adolf Hitlers Nationalsozialisten und der Errichtung der Diktatur. Historiker sehen nur sehr begrenzt Parallelen zur Gegenwart und warnen davor, die AfD mit den Nazis gleichzusetzen.
Reformpaket bis zum Sommer angestrebt
Angesichts der Wirtschaftskrise und dieses Umfragedrucks will die Bundesregierung vor den anstehenden Landtagswahlen Handlungsfähigkeit beweisen und bis zur Sommerpause ein großes Reformpaket schnüren: zu den zentralen Themen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau. Doch bei der konkreten Umsetzung gibt es noch große Differenzen.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte im ARD-„Bericht aus Berlin“, er sei sich sicher, dass es die Koalition schaffe, sich auf Kompromisse zu einigen. Das habe die Koalition bereits bewiesen, sagte Miersch mit Blick etwa auf das Tariftreuegesetz.
Steuerreform
Zu den dicken Brocken gehört eine Steuerreform, welche die Koalition mit Wirkung zum 1. Januar 2027 plant – um vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Das Vorhaben kostet viele Milliarden, die Finanzierung ist unklar.
Die SPD will höhere Einkommen und Erbschaften stärker belasten. Die CSU fordert den Koalitionspartner aber auf, nicht allein auf Umverteilung innerhalb des Systems zu setzen.
„Wir sind einen großen Schritt auf die SPD zugegangen und können uns vorstellen, uns bei der Reichensteuer zu bewegen“, schrieb CSU-Landesgruppenchef Hoffmann auf der Plattform X. „Im Gegenzug muss aber auch etwas von der SPD kommen. Es kann keine Gegenfinanzierung ausschließlich innerhalb des Einkommensteuersystems geben. Reine Umverteilung führt in die Sackgasse, weil sie keinen Wohlstand schafft.“
Bei der Einkommensteuer ist zu unterscheiden zwischen dem Spitzensatz im regulären Tarifverlauf – das sind 42 Prozent – und der Reichensteuer, die derzeit bei Ledigen ab knapp 278.000 Euro greift und 45 Prozent beträgt.
Pauschale Kürzungen?
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte sich für eine pauschale Abschmelzung bei allen Subventionen und Steuervergünstigungen um fünf Prozent ausgesprochen, um Steuerentlastungen zu finanzieren. Miersch nannte dies in der ARD einen Ansatz.
Allerdings habe die „Rasenmäher“-Methode das Problem, dass man dann auch an elementare Dinge gehe, die möglicherweise sehr wichtig seien. Er nannte etwa den sozialen Wohnungsbau. Zu einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer sagte Miersch, dies würde untere Einkommen überproportional belasten.
Konsens mit Sozialpartnern? Verdi-Chef kritisiert Merz
Die Koalition will Arbeitgeber und Gewerkschaften in den Reformprozess einbinden. Das könnte aber schwierig werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds am Dienstag für tiefgreifende Sozialreformen geworben – und dafür Pfiffe und Buhrufe kassiert.
Verdi-Chef Frank Werneke warf Merz vor, für die Reformpläne der Bundesregierung bislang keinen Konsens mit den Gewerkschaften gesucht zu haben. Er warnte in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ vor einem Abbau von Arbeitnehmerrechten. Auch ein höheres Renteneintrittsalter sei nichts, wozu man Ja sagen werde.
Umfrage sieht AfD im Bund bei 29 Prozent
Auf Bundesebene steigt die AfD beim Meinungsforschungsinstitut Insa auf 29 Prozent (plus eins gegenüber der Vorwoche) – den höchsten je für sie gemessenen Wert.
Die Union fällt in der Erhebung für die „Bild am Sonntag“ auf 22 Prozent (minus eins) zurück – bei Insa ihr schwächster Wert seit mehr als vier Jahren. Die SPD rutscht auf 12 Prozent (minus eins). Zusammen erreicht Schwarz-Rot nur noch 34 Prozent.
Andere Institute sahen die AfD zuletzt zwischen 25 und 28 Prozent und die Union zwischen 22 und 24 Prozent. Wahlumfragen sind generell mit Unsicherheiten behaftet. (dpa/red)
Gut ein Jahr nach dem Amtsantritt der schwarz-roten Bundesregierung wächst bei einem Großteil der Bevölkerung laut einer aktuellen Umfrage Sorge und Unzufriedenheit über deren Politik.
Bürger wollen über wichtige Fragen abstimmen dürfen
Eine klare Mehrheit von 74 Prozent der Befragten wünschte sich, dass die Bürger künftig über wichtige Fragen abstimmen dürfen. Nur 17 Prozent sprachen sich gegen bundesweite Volksentscheide aus.
Das ergab die vom Meinungsforschungsinstitut INSA wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhobenen repräsentativen Umfrage.
84 Prozent der Befragten äußerten große oder sehr große Sorge um Deutschland. 64 Prozent der Befragten waren demnach der Ansicht, dass keine denkbare Koalition in der Lage ist, die Probleme im Land zu lösen. Nur 11 Prozent machten sich demnach geringe Sorgen.
41 Prozent für ein Ende der Brandmauer
Für die Schwäche der Regierung machten 42 Prozent der Befragten die Koalitionsparteien gleichermaßen verantwortlich, 37 Prozent sahen die Hauptschuld bei der Union, 14 Prozent bei der SPD. Die befragten Bürger hielten dabei sowohl CDU/CSU als auch die SPD zu 50 Prozent für Blockadeparteien.
Einer Regierungsbeteiligung der AfD stand eine relative Mehrheit der befragten Deutschen ablehnend gegenüber: 41 Prozent der Befragten waren für ein Ende der Brandmauer, 47 Prozent dagegen. Bei den Unionswählern lehnen 67 Prozent eine Zusammenarbeit mit der AfD ab.
Merz, Pistorius, Söder
Falls die derzeit geplanten großen Reformprojekte der Bundesregierung bei Steuern und Sozialem scheitern sollten, wünschten sich 67 Prozent der Befragten, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als Kanzler ausgetauscht werden soll. Selbst unter den Unionswählern wären in einer solchen Situation 46 Prozent für einen Kanzlerwechsel.
Von den in der Umfrage genannten Kanzler-Alternativen schnitt Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am besten ab. 29 Prozent sagten, er könne Reformen besser durchsetzen als Merz.
25 Prozent glaubten dies von CSU-Chef Markus Söder, 13 Prozent von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst. 33 Prozent sagen, keiner der Vorgeschlagenen könne es besser machen als Merz.
Für den Sonntagstrend befragte INSA 1.001 Teilnehmer im Zeitraum vom 13. Mai bis zum 15. Mai. Die maximale Fehlertoleranz wurde mit plus/minus 3,1 Prozentpunkten angegeben.(afp/red)
Steffen Bilger, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)
Die Reform des Heizungsgesetzes kann sich auf die Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter auswirken. - Foto: photoschmidt/iStock
In Kürze:
Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Markus Söder schließt Koalition mit den Grünen weiterhin aus. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
CSU-Chef Markus Söder hält die von der SPD vorgeschlagene sogenannte „Entlastungsprämie“ für nicht mehr realisierbar. Im „Bericht aus Berlin“ der ARD sagte er am Sonntag, 10. Mai, die Prämie sei vom Tisch.
Es habe sich in den Tagen nach der Ankündigung gezeigt, dass die Idee in der Wirtschaft auf großen Widerstand gestoßen sei. Er habe eigentlich gedacht, dass es vorher Absprachen mit der Wirtschaft gegeben habe. Das sei offenkundig nicht der Fall gewesen.
Beim am Dienstag anstehenden Koalitionsausschuss will Söder den Fokus stärker auf eine Einkommensteuerreform legen.
Er glaube nicht, dass dort die große Steuerreform beschlossen werde, sondern man werde über die Grundzüge und das weitere Verfahren reden, so wie bei der Krankenkassenreform.
Mit Blick auf die schwachen Umfragewerte der Union im Bund schließt Söder eine Koalition mit den Grünen weiterhin aus. „Mit den Grünen wird es ja nicht besser“, sagte er. (dts/red)
Die AfD liegt im aktuellen „Sonntagstrend“ des Instituts INSA erstmals fünf Prozentpunkte vor der Union.
Die Partei kommt in der am Samstag veröffentlichten Umfrage auf 28 Prozent, während CDU und CSU um einen Punkt auf 23 Prozent fallen. Für die Union ist es der schwächste Wert seit mehr als vier Jahren.
Auch die SPD verliert einen Prozentpunkt und liegt nun bei 13 Prozent. Damit erreichen Union und SPD zusammen nur noch 36 Prozent. Die Grünen kommen ebenfalls auf 13 Prozent. Die Linke (11 Prozent), BSW (3 Prozent) und FDP (3 Prozent) halten ihre Werte.
Seit der Bundestagswahl im Februar 2025 haben die beiden Koalitionspartner laut der INSA-Zahlen rund ein Fünftel ihrer damaligen Wähler verloren.
INSA-Chef Hermann Binkert sagte der „Bild am Sonntag“, die die Umfrage in Auftrag gegeben hat: „Wenn sich dieser Trend verfestigt, steht Deutschland vor einer massiven Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse.“
Das Meinungsforschungsinstitut hatte 1.200 Personen im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 8. Mai 2026 befragt. (dts/red)