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Zehn Jahre nach Brückeneinsturz von A7 immer noch Verfahren

Zehn Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist die juristische Aufarbeitung des Unglücks bislang nicht abgeschlossen.
Allein beim Landgericht Schweinfurt seien noch ein Strafverfahren und drei Zivilverfahren anhängig, in denen es etwa um Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Opfer gehe, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Insgesamt waren am Landgericht vier Männer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt – drei Prüfingenieure und ein Statiker.
Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck im Norden Bayerns eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Etliche Männer fielen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein Bauarbeiter starb, es gab 14 Verletzte. Die meisten Geschädigten kommen nach Gerichtsangaben aus Kroatien.

Zweimal Haftstrafe

Die Strafprozesse gegen drei Angeklagte sind mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Das Landgericht Schweinfurt hatte im Mai 2023 einen heute 62 Jahre alten Ingenieur wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Seine Revision gegen diese Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Die Vorsitzende Richterin sprach im Urteil von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können.
In dem Verfahren wurde zudem ein heute 52-Jähriger zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Wegen eines Formfehlers hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung allerdings auf und wies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Ein Termin für einen neuerlichen Prozess gegen den Prüfingenieur gibt es bisher nicht.

Freispruch und Einstellung

Ein dritter Prüfingenieur, mittlerweile 68 Jahre alt, wurde freigesprochen. Der Prozess gegen den vierten Angeklagten, einen Statiker, war 2023 von den anderen Verfahren abgetrennt worden, weil seine Verteidigerin aus gesundheitlichen Gründen verhindert war.
Im Mai 2025 stellte das Landgericht das Verfahren gegen den heute 54-Jährigen dann ein, weil die Kammer die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah. Der Mann wurde zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt.

Mehrere Zivilverfahren anhängig

Die zivilrechtlichen Ansprüche sind von den Entscheidungen in den Strafprozessen unberührt. Die Verteidigerin des einstmals angeklagten Statikers hatte in dem Prozess von sieben zivilrechtlichen Verfahren allein gegen den 54-Jährigen gesprochen.
„Da geht’s um mehrere Millionen“, sagte die Anwältin, erwähnte allerdings die zuständigen Gerichte nicht.
Die 1965 gebaute Brücke musste unter anderem wegen ihres schlechten Zustandes erneuert werden. Die Dauerbelastung mit tonnenschweren Sattelschleppern hat auf der Autobahn 7 Spuren hinterlassen.
Der Ende 2019 fertiggestellte Neubau ist 236 Meter lang, bis zu 22 Meter hoch und kostete nach Angaben der Autobahndirektion Nordbayern etwa 18 Millionen Euro. (dpa/red)
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Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt


In Kürze:

  • Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
  • Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
  • CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.

 
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.

Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts

Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.

Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.