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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Deutschland-Schlappe in der UNO: Wadephul dachte kurz über Rücktritt nach


In Kürze:

  • Deutschland erhielt bei der Wahl zum UN-Sicherheitsrat nur 104 Stimmen und verfehlte damit die notwendige Mehrheit deutlich.
  • Als nichtständige Mitglieder für die Jahre 2027 und 2028 wurden Österreich und Portugal gewählt.
  • Außenminister Johann Wadephul sprach von einer „herben Niederlage“.
  • Politiker verschiedener Parteien machen unterschiedliche außenpolitische Entscheidungen für das Scheitern verantwortlich.

 
Nach der deutlichen Schlappe für Deutschland bei der Abstimmung in der UN-Vollversammlung ist die Enttäuschung vor allem im Auswärtigen Amt groß. Mit nur 104 Stimmen scheiterte am Mittwoch, dem 3. Juni, die Bewerbung des Landes um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028.
Für einen der beiden zu vergebenden Sitze als nichtständige Mitglieder der Gruppe „Westeuropa und sonstige Staaten“ (WEOG) hätte Deutschland 127 Stimmen benötigt. Bei der bis dahin letzten Kandidatur im Jahr 2018 entfielen noch 184 Stimmen auf Deutschland – damals ohne Gegenkandidatur und unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Gewählt wurden diesmal Portugal mit 134 und Österreich mit 131 Stimmen.

Merz: Deutschland bleibt „Stütze des Multilateralismus“

Bundesaußenminister Johann Wadephul war zuletzt persönlich nach New York gereist, um für die deutsche Kandidatur zu werben. Zudem verfügt Deutschland mit seiner Amtsvorgängerin Annalena Baerbock derzeit über ein Aushängeschild in den Vereinten Nationen: Sie wird noch bis zum 9. September den Vorsitz der Generalversammlung führen. Zu einem besseren Ergebnis für Deutschland führte beides nicht – Baerbock selbst war es, die das für Deutschland enttäuschende Ergebnis verkünden musste.
Führende Vertreter der Bundesregierung äußerten bereits am Tag der Verkündung ihre Unzufriedenheit mit dem Ergebnis. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die Bewerbung sei „aus Überzeugung“ erfolgt, man habe jedoch das Ziel nicht erreicht.
Am Bekenntnis zur UNO und ihrer Rolle ändere dies nichts: „Das Resultat ändert nichts an den Aufgaben, die wir in den Vereinten Nationen haben. Deutschland bleibt eine verlässliche Säule des multilateralen Systems,“ so der Kanzler.
Auch Wadephul äußerte sich unmittelbar nach der Abstimmung in New York. Er erklärte: „Das Ergebnis ist eine echte Enttäuschung, weil es eine herbe Niederlage ist.“

Wadephul nennt mögliche Ursachen und schließt Rücktritt aus

Der Minister mutmaßte, dass Deutschlands Unterstützung für Israel potenzielle Stimmen gekostet haben könnte. Allerdings gehört auch das in den Sicherheitsrat gewählte Österreich zu den Unterstützern des jüdischen Staates und hat dies auch in seinem Abstimmungsverhalten in der UNO wiederholt deutlich gemacht.
Zudem machte Wadephul Russland für das Ergebnis verantwortlich, das wegen Deutschlands „felsenfester Unterstützung“ für die Ukraine „Stimmung gegen uns gemacht“ habe. Auch die späte Bewerbung habe Deutschland geschadet; diese wurde erst im Jahr 2024 offiziell angekündigt.
Gänzlich unerwartet kam die Niederlage jedoch nicht: Für Deutschlands Bewerbungen um einen Sitz im Sicherheitsrat hatte sich bereits seit Längerem ein Acht-Jahres-Rhythmus etabliert. Die Bundesregierung kündigte zudem an, sich in acht Jahren erneut bewerben zu wollen.
Persönliche Konsequenzen aufgrund des Scheiterns schloss Wadephul aus. Er habe sich „persönlich nichts vorzuwerfen“, erklärte der Minister. Laut der Deutschen Presse-Agentur habe er lediglich „kurz“ über einen Rücktritt nachgedacht. Gleichzeitig räumte er ein, dass seine „Überzeugungskraft in Berlin durch dieses Ergebnis natürlich nicht größer“ werde.

SPD und Grüne: Außenpolitische Signale und Kürzungen mitverantwortlich

Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner äußerte auf X sein Bedauern über das Scheitern der deutschen Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Außenminister Wadephul treffe daran jedoch keine Mitschuld, so der Sozialdemokrat.

Wörtlich schrieb er: „Deutschland ist leider bei der Bewerbung um einen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gescheitert. Am Einsatz des Bundesaußenministers Jo Wadephul hat das sicher nicht gelegen, an der reichlich späten adäquaten Reaktion auf Völkerrechtsverletzungen im Nahen Osten wohl eher. Schade!“

Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic, sprach von einem „spürbaren außenpolitischen Rückschlag“. Das Ergebnis falle „nicht vom Himmel“, so der Bundestagsabgeordnete aus Hannover. Man müsse sich nun fragen, „welche Signale Deutschland in den vergangenen Jahren ausgesendet hat“.

Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner erklärte, Merz und Wadephul hätten das Ergebnis zu verantworten. Deutschland habe „in den vergangenen Monaten viel Vertrauen auf der internationalen Bühne verspielt“. So habe die Bundesregierung etwa humanitäre Hilfen gekürzt.

Zuletzt hatte Deutschland Haushaltskürzungen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und im Auswärtigen Amt beschlossen, die auch humanitäre Ausgaben betreffen. Diese beziehen sich jedoch nicht primär auf Deutschlands Pflichtbeitrag zum regulären UN-Budget, sondern vor allem auf freiwillige und thematische Zahlungen an UN-Organisationen und Programme.

Hat Deutschland seine Außenpolitik zu moralisch ausgerichtet?

Die Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, sprach von einer „Schlappe für den sogenannten Außenkanzler Friedrich Merz“. Gegenüber „t-online“ erklärte sie, das Ergebnis sei „die Quittung dafür, dass Deutschland in den entscheidenden Konflikten dieser Tage den Mund gehalten und Völkerrechtsbrüche nicht eindeutig benannt“ habe.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah hingegen sieht die deutsche Niederlage als Konsequenz von zu viel Moralismus und zu wenig an außenpolitischem Realismus. Er erklärt auf X: „Die Welt hat Deutschland gezeigt, dass ihre Geduld mit der Geisterfahrer-Außenpolitik, den ständigen Belehrungen und der Kriegstreiberei erschöpft ist.“
Eine ähnliche Einschätzung kommt von FDP-Chef Wolfgang Kubicki. Er schreibt: „Das ist die Folge der anmaßenden Baerbock’schen Außenpolitik, anderen Staaten mit hoher moralischer Attitüde Belehrungen zu erteilen, die Außenminister Wadephul bedauerlicherweise fortsetzt. Die Bedeutung Deutschlands in der Welt ist damit einmal mehr auf ihre tatsächliche politische Größe zurechtgestutzt worden. Das kann und muss man ändern.“

Kampfabstimmung auch bei Kandidatur um den Asien-Sitz

Bei den nichtständigen Sitzen für die übrigen Gruppen erhielt Simbabwe für Afrika 182 Stimmen von 191 mitvotierenden Ländern. In der Regionalen Gruppe für Lateinamerika bewarb sich Trinidad und Tobago um den Sitz und kam auf 181 Stimmen. Eine Kampfabstimmung über einen Sitz für Asien gewann nach vier Abstimmungsrunden Kirgistan gegen die Philippinen.
Nach der ersten Runde stand es 105 zu 85 für die zentralasiatische Ex-Sowjetrepublik. In den anschließenden Durchgängen konnte Kirgistan seinen Vorsprung ausbauen und wurde schließlich mit 142 Stimmen gewählt – mehr als alle europäischen Kandidaten. Die gewählten Länder werden mit Ende des Jahres Dänemark, Griechenland, Pakistan, Panama und Somalia ersetzen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)