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Digitaler Euro kommt näher: So soll das neue digitale Bargeld funktionieren

Wie Bargeld, aber nicht zum Anfassen: Die Europäische Zentralbank (EZB) will digitale Euros einführen, die Verbraucher zum Bezahlen auf ihrem Handy speichern können. Dafür braucht es zuerst einen EU-weiten Rechtsrahmen, über den am Dienstag erstmals der zuständige Ausschuss im Europaparlament abstimmen soll. So soll das digitale Bargeld funktionieren:
Was ist der digitale Euro?
Ein digitales Bargeld. Das Geld liegt also nicht auf einem Bankkonto oder in einem Aktiendepot, sondern im sogenannten digitalen Geldbeutel. Dieser Geldbeutel ist in der Praxis eine App auf dem Smartphone, in der die digitalen Euros gespeichert sind. Sie sind wie Scheine und Münzen sofort verfügbar, sogar ohne Internetverbindung.
Sollen Scheine und Münzen abgeschafft werden?
Nein. Die EZB will weiter Bargeld und digitale Euros ausgeben. Verbraucher können beides parallel nutzen.
Wie bekomme ich digitale Euros?
Wer eine Banking-App nutzt, kann das Geld dort vom Konto in den digitalen Geldbeutel verschieben. Für die Bank funktioniert das genauso, als hätte der Kontoinhaber das Geld an einem Automaten abgehoben. Verbraucher können sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken, ganz ohne Bankkonto.
Die EZB will eine Obergrenze für den digitalen Geldbeutel einführen. Sie will damit vermeiden, dass Kunden digitale Euros horten und den Banken das Geld ausgeht.
Wo kann ich damit bezahlen?
In fast allen Geschäften und im Internet. Alle Händler, die Kartenzahlungen akzeptieren, sollen auch digitale Euros annehmen. Auch bei Online-Bestellungen sollen sie standardmäßig als Zahlungsmittel möglich sein.
Bezahlen wir nicht schon häufig digital?
Ja, aber normalerweise ist ein Drittanbieter im Spiel. Bei Kredit- und Debitkarten sind das häufig die US-Anbieter Visa und Mastercard, bei Online-Zahlungen Dienstleister wie Paypal oder Klarna, die Daten der Nutzer sammeln.
Digitale Euros würden – wie Bargeld – direkt von der EZB ausgegeben. Die EU will damit unabhängiger von US-Dienstleistern werden.
Was passiert beim digitalen Euro mit meinen Daten?
Die EZB verspricht, dass beim Offline-Bezahlen keine Daten gespeichert werden. Beim Online-Bezahlen hätte die Zentralbank nach eigenen Angaben nur Zugriff auf anonymisierte Daten. Anders als private Finanzdienstleister darf die EZB keine Daten für geschäftliche Zwecke nutzen.
Banken und Ermittlungsbehörden dürften – wie heute schon – eingreifen, wenn ein Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen die Datenschutzregeln aber noch im Detail aushandeln.
Ist der digitale Euro eine Kryptowährung?
Nein. Ein digitaler Euro wäre von der EZB abgesichert und damit immer genau einen Euro wert – anders als Kryptowährungen, die nicht zentral verwaltet werden und deren Kurs oft schwankt. Digitale Euros sind außerdem ohne Internetverbindung verfügbar.
Wann will die EZB den digitalen Euro einführen?
Das kommt darauf an, wie schnell die Verhandlungen vorankommen. Die EZB bereitet sich nach eigenen Angaben darauf vor, ab 2029 die ersten digitalen Euros ausgeben zu können. (afp/red)
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deutschland

Weidehaltung: Streichung von Förderung mit Bürokratieabbau begründet


In Kürze:

  • Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
  • Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.

Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel

Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.

Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe

„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
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Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben


In Kürze:

  • Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
  • Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
  • Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
  • DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.

„Im Dschungel der Strategien verirrt“

Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.

Versicherung weist Kritik zurück

Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
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Geiselnahme in einer Bank im rheinland-pfälzischen Sinzig

In einer Bankfiliale im rheinland-pfälzischen Sinzig ist es nach ersten Erkenntnissen der Polizei zu einer Geiselnahme gekommen. Die Einsatzkräfte seien mit einem Großaufgebot im Kreis Ahrweiler vor Ort, hieß es von der Polizei. Demnach laufen umfangreiche Maßnahmen.
Das Polizeipräsidium Koblenz bestätigte, dass der Einsatz seit 9 Uhr laufe. Spezialkräfte seien auf dem Weg, und Hubschrauber kreisten über der Stadt.
Am Morgen soll ein Geldtransporter vor der Bank vorgefahren und ein Mitarbeiter ausgestiegen sein, um die Bank zu betreten. Dabei soll ein bisher unbekannter Mann den Mitarbeiter abgefangen und bedroht haben, berichtet die „Bild“.
Der Geiselnehmer und der Mitarbeiter befinden sich demnach im Tresorraum der Bank. Vor der Volksbank steht derzeit ein Großaufgebot der Polizei bereit, und der gesamte Innenstadtbereich wurde abgesperrt. Nähere Informationen gab es zunächst nicht.

Was wir wissen

  • Geiselnahme: Nach Erkenntnissen der Polizei kommt es in einer Bankfiliale in Sinzig zu einer Geiselnahme. Es sei von mehreren Tätern und Geiseln auszugehen. Bei einer Geisel handele es sich um den Fahrer eines Geldtransporters. Die Beamten wurden um 9.00 Uhr über den Vorfall informiert.
  • Entwicklung: Die Lage ist derzeit nach Angaben der Polizei statisch.
  • Einsatz: Die Einsatzkräfte seien mit einem Großaufgebot vor Ort, hieß es von der Polizei. Demnach laufen umfangreiche Maßnahmen. In Sinzig gibt es umfangreiche Absperrmaßnahmen.
  • Keine Gefahr für Unbeteiligte: Für Bürger, die sich außerhalb der Absperrung befinden, bestehe aktuell keine Gefahr, so die Polizei.
  • Ort: Sinzig liegt in Rheinland-Pfalz, etwa 26 Kilometer südlich von Bonn in Nordrhein-Westfalen.

Was wir nicht wissen

  • Täter: Unklar ist, wie viele Geiselnehmer es genau sind. Es gibt keine Angaben zu Geschlecht, Alter oder Nationalitäten.
  • Menschen in der Bank: Wie viele Menschen – etwa Mitarbeiter und Kunden – sich in der Bank befinden, ist unbekannt. Auch zu ihnen gibt es keine weiteren Details.
  • Waffen: Über welche Waffen verfügen die Geiselnehmer? Hierzu gibt es noch keine Informationen.
  • Verletzte: Ob es Verletzte oder gar Tote gibt, ist ungewiss. (dts/dpa/red)
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KP China verhaftet Bürger wegen Videos von überfüllten Zügen


In Kürze:

  • Mehrere Personen wegen Videos über überfüllte Züge festgenommen
  • Behörden sprechen von Manipulation und Störung der öffentlichen Ordnung
  • Günstige Züge stark nachgefragt – Hinweis auf wirtschaftlichen Druck

 
Die chinesischen Behörden haben mehrere Bürger festgenommen, nachdem diese Videos von überfüllten Zügen der Economy-Klasse während des chinesischen Neujahrs in sozialen Netzwerken veröffentlicht hatten. Die Aufnahmen zeigten dicht gedrängte Reisende in alten, grünen Zügen – viele standen in den Gängen oder saßen auf dem Boden. In den sozialen Medien wurden die Bilder als Ausdruck wirtschaftlicher Belastungen gewertet.
Zum wichtigsten Feiertag des Landes, dem Mondneujahr am 17. Februar, kommt es traditionell zu massivem Reiseverkehr. Auch in diesem Jahr verbreiteten sich entsprechende Videos von Reisenden rasch im Netz und lösten breite Diskussionen aus. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die starke Nachfrage nach besonders günstigen Zugverbindungen ein Hinweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage ist.

Behörden: Öffentliche Ordnung gestört

Chinesische Staatsmedien berichteten am 17. Februar, fünf Personen seien wegen der Veröffentlichung solcher Videos festgenommen und ihre Social-Media-Konten geschlossen worden. Die Polizei wirft ihnen vor, falsche Informationen verbreitet und die öffentliche Ordnung gestört zu haben. Konkret hätten sie angeblich ältere Aufnahmen zusammengeschnitten und Zeitstempel verändert.
Offiziell betont die kommunistische Führung des Landes, die wirtschaftliche Entwicklung verlaufe stabil und positiv. Kritische Darstellungen, die ein anderes Bild vermitteln könnten, stehen daher besonders im Fokus der Behörden.
Bereits Anfang Februar hatten große chinesische Medien über die wieder zunehmende Beliebtheit der „grünen Züge“ berichtet. Diese prägten in den 1980er- und 1990er-Jahren den Fernverkehr und gelten als deutlich langsamer und weniger komfortabel als moderne Hochgeschwindigkeitszüge.

Eine wirtschaftliche Entscheidung

Wie die digitale Zeitung „The Paper“ berichtete, wurden die günstigen grünen Züge während der diesjährigen Reisewelle zur ersten Wahl für Millionen Heimreisende. Viele Verbindungen waren kurz nach Verkaufsstart ausgebucht.
Im Vergleich zu Hochgeschwindigkeitszügen kosten Tickets für grüne Züge oft nur ein Viertel oder weniger. Besonders Menschen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen, Wanderarbeiter und Studenten greifen daher auf diese Option zurück. Das Nachrichtenportal „163.com“ meldete zudem, zahlreiche Nutzer hätten in sozialen Medien von finanziellen Schwierigkeiten berichtet.
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Passagiere steigen am 29. Januar 2009 am Hauptbahnhof in Shanghai in einen grünen Zug.

Foto: Philippe Lopez/AFP via Getty Images

Debatte über wirtschaftliche Signale

Dem Bericht zufolge greifen seit mehreren Jahren zunehmend mehr Reisende für ihre Heimfahrten auf die günstigen grünen Züge zurück. Als Kontrast wurden Bilder von vergleichsweise wenig ausgelasteten Hochgeschwindigkeitszügen verbreitet.

Zitiert wurde unter anderem ein Mann, der von Dongguan in der südchinesischen Provinz Guangdong in seine Heimatprovinz Shandong reisen wollte. Er sagte: „Die Fahrkarte für einen Hochgeschwindigkeitszug kostet 800 Yuan (98,20 Euro), aber der grüne Zug kostet nur 200 Yuan (24,55 Euro)?“
In sozialen Medien wurde die Entwicklung teils als Indikator für wirtschaftliche Probleme gewertet. Beiträge verwiesen darauf, dass Hochgeschwindigkeitszüge während des wirtschaftlichen Aufschwungs stark ausgelastet gewesen seien, während nun günstigere Verbindungen überfüllt wirkten. Andere Nutzer schrieben, angesichts sinkender Einkommen nähmen viele eine längere und unbequemere Reise in Kauf, um Kosten zu sparen.
Ein weiterer Kommentar lautete sinngemäß, die Entscheidung für die alten Züge sei weniger Ausdruck größerer Sparsamkeit als vielmehr Folge finanzieller Einschränkungen.

Verschärfte Kontrollen

Wang Jiamin, ein Jurist aus der Provinz Hebei, erklärte am 19. Februar gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, dass die Behörden in vergleichbaren Fällen bislang meist lediglich die veröffentlichten Inhalte gelöscht hätten. Eine unmittelbare Inhaftierung sei eher unüblich gewesen.
Nun werde für das Veröffentlichen von Videos über überfüllte grüne Züge Verwaltungshaft verhängt. Dies stelle eine deutlich strengere Maßnahme dar und zähle zu den schwereren Sanktionen im Bereich der öffentlichen Sicherheit, so Wang.
Zugleich verwies er darauf, dass laut Polizeidarstellung ältere Aufnahmen zusammengeschnitten worden seien. Das bloße Zusammenfügen vorhandenen Materials sei jedoch nicht zwangsläufig mit einer Fälschung gleichzusetzen. Juristisch beziehe sich die Verbreitung von Gerüchten in der Regel auf das Erfinden neuer Tatsachen, nicht allein auf eine veränderte zeitliche Einordnung. Zwischen „Zusammenfügen“ und „Fälschen“ müsse daher rechtlich klar unterschieden werden.

Konsequentes Durchgreifen zur Stabilisierung

Liu, ein Medienvertreter aus der Provinz Shaanxi, der aus Sicherheitsgründen nur mit seinem Nachnamen genannt werden möchte, erklärte gegenüber der Epoch Times, der Reiseansturm zum Mondneujahr stehe jedes Jahr unter besonderer Beobachtung. In dieser Phase reagierten die Behörden besonders sensibel auf Diskussionen im Internet. Bei größeren Menschenansammlungen bestehe die Sorge, dass sich öffentliche Debatten rasch verbreiten könnten. Häufig werde zunächst eingegriffen und erst anschließend über Inhalte gesprochen.
Vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosigkeit und wachsender sozialer Spannungen wertet Liu die öffentliche Bekanntgabe der Festnahmen als mögliches Signal der Abschreckung.
Wenn Diskussionen als potenziell ordnungsrelevant eingestuft würden, befänden sich die Behörden in erhöhter Alarmbereitschaft. Er schilderte zudem verstärkte Kontrollen selbst bei Warteschlangen vor Geschäften im Vorfeld des Neujahrsfests – ein Vorgehen, das er in dieser Form bislang nicht beobachtet habe.
 
Der Artikel erschien zuerst auf theepochtimes.com unter dem Titel „CCP Arrests Citizens for Posting Videos of Crowded Budget Trains Amid Sluggish Economy“. (Übersetzung und deutsche Bearbeitung mf)