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Nach Nordstream-Anklage: Wagenknecht drängt auf Untersuchungsausschuss


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Serhii K. wegen der Nord-Stream-Sprengung.
  • Wagenknecht fordert Aufklärung über eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen der Ukraine.
  • Das BSW verlangt einen Untersuchungsausschuss und kritisiert Grüne und Linke.
  • Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.

 
Im Zusammenhang mit der jüngst verkündeten Anklage der Bundesanwaltschaft wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht politische Konsequenzen gefordert. Zugleich übte sie scharfe Kritik an Linken und Grünen. Diese verhinderten aus ihrer Sicht wegen der „Brandmauer“-Politik die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu dem Anschlag.
In einer Erklärung fordert Wagenknecht Aufklärung darüber, ob die ukrainische Führung die Sprengung billigte. Zudem fordert sie Aufklärung darüber, über welche Erkenntnisse die Bundesregierung bereits 2022 zur Planung und Ausführung des Anschlags verfügte. Die BSW-Gründerin regte außerdem an, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in einem möglichen Prozess als Zeugen zu laden.

Nordstream-Anschlag in internationalen Gewässern – dennoch deutsche Zuständigkeit

Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag, 2. Juli, mitteilte, wurde am 30. Juni Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. erhoben. Die Bundesanwaltschaft strebt damit eine Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg an. Die Anklagebehörde wirft K. unter anderem das Kriegsverbrechen des Angriffs auf zivile Objekte vor.
Zu den weiteren Anklagepunkten gehören unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz begründet die Anklagebehörde mit dem Taterfolg. Dieser sei auch in Deutschland eingetreten.
Die durch die Tat beabsichtigte Funktionsunfähigkeit der Pipelines sei auch auf deutschem Staatsgebiet wirksam geworden, weil die Leitungen dort endeten. Der Bundesgerichtshof wies eine Haftbeschwerde von Serhii K. zurück und verwies hinsichtlich der Zuständigkeit außerdem darauf, dass die Tat nach den Umständen geeignet gewesen sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Zudem komme dem Fall eine besondere Bedeutung zu.

Bundesanwalt geht von Planung nach Kriegsbeginn aus

K. war 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine Ende Februar desselben Jahres entwickelte er gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen den Plan, die Nord-Stream-Pipelines zu zerstören. Ziel sei es gewesen, die Gaslieferungen von Russland nach Deutschland dauerhaft zu unterbinden.
Damit sollten der Russischen Föderation Einnahmen aus dem Gasexport entzogen werden, die als wichtig für die Finanzierung des Krieges gelten. Tatsächlich hatte die russische Regierung die Gaslieferungen über Nord Stream im Jahr 2022 jedoch bereits weitgehend eingestellt.
Zusammen mit Berufstauchern, Skippern und Sprengstoffexperten habe K. Sabotageteams gebildet. Am 4. September 2022 sei er der Anklage zufolge mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist. Mithilfe gefälschter Ausweispapiere habe die Gruppe bei einem Unternehmen in Rostock eine hochseetaugliche Segelyacht angemietet und dort militärisch verwendbare Hochleistungssprengstoffe deponiert.

Kreml vermutete USA und Großbritannien hinter Anschlag – Brüssel eine „False Flag“

Später brach die Gruppe der Anklage zufolge in internationale Gewässer in der Nähe der dänischen Insel Bornholm auf. Bis zum 22. September 2022 brachte die Gruppe demnach mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den auf dem Meeresgrund verlaufenden Gaspipelines an. Diese detonierten am 26. September und richteten erhebliche Schäden an. Vor dem kriegsbedingten Ende der Energiepartnerschaft wurde rund die Hälfte des deutschen Erdgasbedarfs über das Nord-Stream-System gedeckt.
Am 21. August 2025 nahmen italienische Beamte K., gegen den ein europäischer Haftbefehl bestand, in der Provinz Rimini fest. Die Auslieferung an Deutschland erfolgte im November 2025. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, muss das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Erst im anschließenden Prozess wird geprüft, ob sich die Vorwürfe beweisen lassen. Für K. gilt die Unschuldsvermutung.
Von besonderer Bedeutung ist die Darstellung der Bundesanwaltschaft, wonach die Planung des Anschlags „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ erfolgt sei. Dies war über lange Zeit Gegenstand von Spekulationen und Dementis. Der Kreml hatte vor allem die USA und Großbritannien verdächtigt, den Sabotageakt ermöglicht oder koordiniert zu haben. In Brüssel wurde dagegen über eine mögliche „False Flag“-Operation Russlands spekuliert.

Quorum für Nordstream-Untersuchungsausschuss im Bundestag verfehlt

Mit der Behauptung, es habe einen Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine gegeben, geht die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage deutlich weiter als in früheren öffentlichen Aussagen. Sie benennt allerdings keine konkreten politischen Entscheidungsträger und erhebt auch keine Anklage gegen aktuelle oder frühere ukrainische Regierungsmitglieder. Nach bisheriger Aktenlage bleibt offen, ob und inwieweit die Regierungsspitze in Kiew über das Vorhaben informiert war.
Das BSW will dies nun auf parlamentarischem Weg prüfen lassen. Wagenknecht kritisiert die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag für deren Weigerung, gemeinsam mit der AfD für einen Untersuchungsausschuss zu stimmen. Es sei „ein Trauerspiel, dass der Bundestag nicht in der Lage ist, einen Untersuchungsausschuss einzurichten“.
Das dafür erforderliche Quorum setzt Stimmen von Abgeordneten aller drei Oppositionsfraktionen voraus. Den bislang eingebrachten Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag hatten die Grünen scharf zurückgewiesen. Die SPD betonte zwar den Schutz kritischer Infrastruktur, sah aber keinen Bedarf für einen Ausschuss. Die CDU/CSU verwies darauf, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Zudem seien die Zuständigkeiten eines Untersuchungsausschusses rechtlich begrenzt.
Das BSW will im Fall eines Einzugs in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Anlauf zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Nord-Stream-Sprengung unternehmen. Dort wird am 20. November ein neues Landesparlament gewählt. Das BSW kann sich aktuellen Umfragen zufolge Hoffnungen auf den Einzug in den Landtag machen.
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Gericht lässt Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer zu

Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Berlin habe eine entsprechende Anklage zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag, 29. Mai, mit.

Staatsanwaltschaft wirft Scheuer Lüge vor

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker demnach vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.
Scheuer weist den Vorwurf zurück. Sein Rechtsanwalt hatte bereits im August, als die Anklage bekannt wurde, erklärt, dass sein Mandant dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegentrete.

Prozessbeginn noch offen

Ein genauer Termin für den Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer steht noch nicht fest. Man sei dazu mit den Beteiligten noch in der Absprache, hieß es weiter.
Das CSU-Prestigeprojekt Pkw-Maut der damaligen schwarz-roten Bundesregierung war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst.
Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.

„Bewusste Falschaussagen“

Kritisiert wurde vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben.
Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. (dts/red)
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Fehler der Behörden sollen Todesfahrt am Magdeburger Weihnachtsmarkt begünstigt haben

Der Anschlag auf Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts vom 20. Dezember 2024 hätte womöglich verhindert werden können, wenn alle Behörden sauber gearbeitet hätten. Zu diesem Zwischenfazit sind die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangt, den der Landtag von Sachsen-Anhalt im Februar 2025 zur Aufarbeitung des Geschehens eingesetzt hatte.
„Schwächen und Fehler im Handeln von Behörden haben es dem Täter – zusammen betrachtet – leicht gemacht, diese Überfahrttat zu begehen“, heißt es in einem 110 Seiten starken Berichtsentwurf, der bislang nur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) hatte eigenen Angaben zufolge als erstes Medium darüber berichtet.

Politische Verantwortung „überwiegend bei der Stadt“

Die Autoren des Abschlussberichts sähen die politische Verantwortung demnach „ganz überwiegend bei der Stadt Magdeburg“. Dessen Ordnungsamt habe es nach Meinung des U-Ausschusses an Kompetenz gefehlt. So sei der Markt nicht „ordentlich abgesichert gewesen“, wie der U-Ausschuss kritisiert habe.
Auch „ein funktionierendes und gut geübtes Bedrohungs- und Gefährdungsmanagement unter Einbeziehung wichtiger nicht-polizeilicher Institutionen und forensischer Experten“ habe es nicht gegeben, zitiert die MZ aus dem vorläufigen Bericht. All das wäre nach Meinung der U-Ausschussmitglieder aber zwingend nötig gewesen, um den Anschlag vielleicht verhindern zu können.
Außerdem hätten sowohl das Genehmigungsverfahren zur Ausrichtung des Weihnachtsmarkts als auch die dazugehörigen Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung die Todesfahrt „begünstigt oder ermöglicht“, schrieben die Berichterstatter laut MZ. Auf Kritik sei im U-Ausschuss insbesondere der Umstand gestoßen, dass die Betonabsperrungen nicht alle am richtigen Platz und mit zu weitem Abstand aufgestellt gewesen wären.

U-Ausschuss: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“

Da neben der Stadt auch der Veranstalter und das Polizeirevier mit der Organisation zu tun gehabt hätten, war es nach Auffassung der parlamentarischen Berichterstatter letztlich „zu einer Verantwortungsdiffusion“ gekommen: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“, heiße es im Entwurfspapier des U-Ausschuss. „Oberflächlichkeit in der Sicherheitsbewertung“ sei die Folge gewesen.
Der Polizei habe es an der „nötigen Übersicht“ gefehlt, um „sichere Gesamtumstände“ durchzusetzen, so der Bericht. Insofern habe der U-Ausschuss der Polizei „Verantwortungsbeiträge“ attestiert.
Eine „gewisse politische Mitverantwortung“ habe auch das Land Sachsen-Anhalt zu tragen, weil es trotz der erst acht Jahre zurückliegenden Erfahrungen vom Berliner Breitscheidplatz keine klareren Zuständigkeitsregeln aufgestellt habe.
Nach Angaben der MZ soll sich der Untersuchungsausschuss am kommenden Montag weiter mit der Finalisierung seines Berichts auseinandersetzen. Zu Beginn ihrer Ausschussarbeit hatten die Landtagsabgeordneten geplant, ihren Abschlussbericht im Sommer 2026 vorzulegen.

Todesfahrer wegen Mordes angeklagt

Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende Arzt Taleb Al-Abdulmohsen mit einem PS-starken Mietwagen mehrere hundert Meter weit über den Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen dabei ums Leben. Mehr als 300 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Beim Bundesopferbeauftragten Roland Weber hatten sich in den Tagen danach noch weit mehr Betroffene gemeldet.
Der Prozess gegen Al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Magdeburg läuft seit November 2025 in einem eigens errichteten Gebäude, das nach Abschluss des Verfahrens wieder abgebaut werden soll.
Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden. Foto: Epoch Times

Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden.

Die Anklage lautet auf Mord. Dem Todesfahrer droht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft sieht nicht politischen Fanatismus als Tatmotiv, sondern persönliche Kränkung und ein hohes Geltungsbedürfnis.
Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Al-Abdulmohsen gestanden, seine Fahrt geplant und absichtlich angegriffen zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Anfang Juni könnte es nach Informationen der MZ zu den ersten Plädoyers kommen.
Mit Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.