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EU will Strom gegenüber Gas günstiger machen – Deutschland widerspricht


In Kürze:

  • Elektrifizierung: Die EU will den Stromanteil am Endenergieverbrauch bis 2040 auf 46 Prozent verdoppeln.
  • Strompreise: Brüssel will das Preisverhältnis von Strom zu Gas bis 2030 auf maximal 2,5:1 bei Haushalten und 2:1 bei der Industrie senken.
  • Steuerhoheit: Deutschland unterstützt grundsätzlich günstigeren Strom, wehrt sich aber gegen eine mögliche Umgehung des EU-Steuerrechts durch Strommarktregeln.

Die EU will Industrie, Verkehr und die Energieversorgung von Gebäuden grundlegend elektrifizieren, um die Verwendung fossiler Energieträger zu verringern. Dazu hat sie am 17. Juli den sogenannten Electrification Action Plan (EAP) vorgestellt. Das Problem: Die Stromkosten in der EU sind extrem hoch, und vielfach tragen die Steuern dazu bei, dass Strom im Vergleich zu Erdgas noch teurer wird.
Um das zu erreichen, will Brüssel nun eine neue Vorgabe für das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen schaffen. So soll bis 2030 das Verhältnis von Strom- zu Gaspreisen inklusive der steuerlichen Belastung auf maximal 2,5 zu 1 bei Haushalten sinken. Bei der Industrie soll der Strom maximal doppelt so teuer wie Gas sein. Für Deutschland würde dies jedoch erhebliche Korrekturen voraussetzen – weshalb die Bundesregierung nun auf ihre Souveränität pocht.

EU will Elektrifizierung bis 2040 massiv beschleunigen

Dem EAP zufolge soll der Anteil der Elektrizität am europäischen Endenergieverbrauch bis 2046 auf 46 Prozent steigen. Derzeit liegt er lediglich bei etwa 23 Prozent. Im Rahmen des Energy-Union-Pakets im vierten Quartal 2026 soll dazu ein verbindlicherer Vorschlag vorliegen. Der EU-Kommission zufolge liegt das Einsparungspotenzial allein durch eine Verringerung der Importe fossiler Energieträger bei jährlich bis zu 260 Milliarden Euro.
EU-Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte laut „Euronews“, seit Beginn des Irankrieges habe sich die Situation erheblich zugespitzt. So habe die EU allein in dessen ersten 48 Tagen mehr als 22 Milliarden Euro für Energieimporte bezahlt, ohne überhaupt neue Energielieferungen in Anspruch genommen zu haben.
In den hohen Strompreisen sieht die EU-Kommission einen der wesentlichen Gründe dafür, dass die Elektrifizierung in Europa nur langsam vorankommt. So ist die Kilowattstunde Strom teilweise drei- bis fünfmal so teuer wie die Kilowattstunde Gas. In Deutschland ist es um mehr als das Dreifache. Dazu kommt eine Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde – verglichen mit einer Gassteuer von 0,55 Cent.

Hohe Strompreise bremsen den Umstieg auf Elektrizität

Wenn die dafür benötigte Energie aber deutlich höher besteuert wird als Gas, werden Wärmepumpen, Elektroautos und elektrische Prozesswärme weniger attraktiv. Deshalb will die EU erreichen, dass Strom perspektivisch nicht mehr höher belastet wird als Gas. Deutschland argwöhnt nun jedoch, dass Brüssel dies über neue Vorgaben erzwingen will.
Dass Strom günstiger besteuert werden sollte, stellt man in Berlin nicht grundsätzlich infrage. Allerdings geht es auch darum, auf welchem rechtlichen Wege die EU dazu Vorgaben machen darf. „Euronews“ zufolge hat das deutsche Finanzministerium ein Schreiben nach Brüssel geschickt. Darin wirft man der Kommission vor, faktisch über eine Regelung zum Strommarktdesign steuerrechtliche Vorgaben durchsetzen zu wollen.
Aus deutscher Sicht würde dies eine Umgehung bestehender Rechtsrahmen darstellen. Will die EU steuerrechtliche Fragen regeln, gelten besondere Regeln und insbesondere das Einstimmigkeitsprinzip. Für Vorgaben zur Strommarktgesetzgebung reichen hingegen Verfahren mit qualifizierter Mehrheit aus.

EU und Verbände fordern günstigeren Strom

Deshalb äußerte Bastian Fleig, Generaldirektor im Bundesfinanzministerium, erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Überlegungen aus Brüssel. Die geplante Regelung, so Fleig, „enthält substanzielle steuerbezogene Bestimmungen und greift unmittelbar in die nationale Steuer- und Haushaltssouveränität ein“.
Deutschland teile die Ziele von Transformation und Elektrifizierung. Allerdings seien die dazugehörigen steuerlichen Fragen im vorgesehenen Verfahren über die Energy Tax Directive (ETD) zu regeln. Sie seien kein Gegenstand der Rechtssetzung über die Strommarktregulierung. Die ETD habe bewusst Strom aus einer von der Kommission vorgeschlagenen Umwelt-Rangordnung der Energieträger herausgenommen. So wollte man den Mitgliedstaaten bewusst Spielräume für die Besteuerung von Strom eröffnen.
Die EU hingegen sieht hingegen eine steuerliche Bevorzugung von Strom als unerlässlich für ein Voranbringen der eigenen Elektrifizierungsstrategie. Auch Klimaschutzorganisationen wie das Climate Action Network Europe sehen dies ähnlich und fordern Deutschland auf, den Kommissionsvorschlag zur Reform der Energiebesteuerung zu unterstützen. Tom Lewis erklärte gegenüber „Euronews“:
„Heute zahlt ein deutscher Haushalt im Durchschnitt mehr als dreimal so viel für Strom pro Einheit wie für Gas. Das macht dringend benötigte Elektrifizierung, wie die Installation von Wärmepumpen, weniger attraktiv als umweltschädliche Gaskessel.”

Reiche grundsätzlich für niedrigere Stromsteuer

Auch der Europäische Wärmepumpenverband sieht Energiebesteuerung als wesentliche Faktoren für das ungünstige Preisverhältnis. Dazu kämen allerdings auch die Netzentgelte. Der Kommission zufolge machen Netzentgelte 27 Prozent der Stromrechnung privater Haushalte und 21 Prozent der Rechnungen von Unternehmen aus. Steuern und Abgaben beliefen sich auf 24 Prozent bei Haushalten und 16 Prozent bei Unternehmen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Anfang des Monats erklärt, sie rechne erst in den 2030er-Jahren mit sinkenden Strompreisen. Zu den aktuellen Erwägungen der EU hat sie noch keine explizite Position bezogen. In der Vergangenheit hatte sie sich grundsätzlich für eine Senkung der Stromsteuer ausgesprochen. Auch sie betont, dass die Energiekosten in Deutschland insgesamt zu hoch seien. Allerdings erklärte sie, eine Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, könne erst kommen, wenn „im Haushalt Spielräume dafür da sind“. Bislang erfolgte eine Senkung nur für die Industrie, das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft.
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wirtschaft

Was kostet Autofahren wirklich? So schneiden Benziner und Plug-in-Hybrid im Vergleich ab


In Kürze:

  • Niedrigere Energiekosten, höhere Anschaffung: Der Golf eHybrid verursacht in der Beispielrechnung geringere laufende Kosten als der Benziner.
  • Trotz Förderung bleibt der Preisunterschied erheblich: Beim Kauf liegen zwischen beiden Modellen mehr als 14.000 Euro.
  • Ob sich der Umstieg rechnet, hängt vor allem von Fahrleistung, Energiepreisen und dem tatsächlichen elektrischen Fahranteil ab.

 
1,925 Euro für einen Liter Super E10, 1,881 Euro für Diesel: Diese Preise meldete der ADAC am vergangenen Sonntag, 31. Mai, für den bundesweiten Durchschnitt. Gleichzeitig können Käufer von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden seit Mai staatliche Zuschüsse beantragen. Für Autofahrer stellt sich damit eine Frage, die sich anhand von Anschaffungs- und Betriebskosten beantworten lässt: Wie unterscheiden sich die Kosten verschiedener Antriebsarten unter den aktuellen Rahmenbedingungen?
Für den folgenden Vergleich hat die Redaktion zwei Varianten des VW Golfs gegenübergestellt.
Für die Beispielrechnung wird eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern zugrunde gelegt. Als Energiekosten werden ein Benzinpreis von 2,03 Euro je Liter sowie ein Strompreis von 0,35 Euro pro Kilowattstunde angesetzt. Beim betrachteten Plug-in-Hybrid wird angenommen, dass 80 Prozent der Fahrleistung elektrisch zurückgelegt werden und 20 Prozent unter Nutzung des Verbrennungsmotors erfolgen.

Anschaffungskosten

Für den Vergleich werden der VW Golf 1.5 TSI mit 115 PS und der Golf eHybrid mit einer Systemleistung von 204 PS herangezogen.
Laut ADAC-Autotest geht der Preis für den Golf 1.5 TSI bei rund 28.330 Euro los. Für den Golf eHybrid werden laut ADAC rund 44.205 Euro angegeben. In der Beispielrechnung wird für das eHybrid-Modell zusätzlich eine Förderung von 1.500 Euro berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Kaufpreis von rund 42.705 Euro.
Auf Grundlage dieser Werte beträgt der Unterschied bei den Anschaffungskosten rund 14.375 Euro.

Verbrauchswerte und Energiekosten

Für den Golf 1.5 TSI wird ein durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von 5,6 Litern je 100 Kilometer angesetzt. Dieser Wert entspricht den Angaben des ADAC Ecotests und dient als Grundlage für die Berechnung der Energiekosten.
Bei einem angenommenen Benzinpreis von 2,03 Euro je Liter ergeben sich daraus Kosten von rund 11,37 Euro auf 100 Kilometer. Auf die angenommene Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern hochgerechnet, entstehen Spritkosten von rund 1.705,20 Euro.
Für den Golf eHybrid wird ein Fahrprofil angenommen, bei dem 80 Prozent der Strecke elektrisch zurückgelegt werden. Unter dieser Annahme ergeben sich Stromkosten von rund 5,40 Euro je 100 Kilometer. Zusätzlich werden Benzinkosten von rund 2,23 Euro je 100 Kilometer berücksichtigt.
Die Energiekosten des Plug-in-Hybrids belaufen sich damit auf insgesamt 7,63 Euro je 100 Kilometer. Auf eine Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern übertragen, ergeben sich Energiekosten von rund 1.144 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beträgt auf Grundlage dieser Berechnung rund 500 Euro pro Jahr.

Wartung und Steuer

Neben den Energiekosten werden für die Beispielrechnung Wartungs- und Steuerkosten berücksichtigt. Für den Golf 1.5 TSI werden jährliche Wartungs- und Inspektionskosten von 768 Euro angesetzt. Dieser Betrag ergibt sich aus den Angaben des ADAC, der monatliche Kosten von 64 Euro ansetzt. Für den Golf eHybrid werden 1.140 Euro berücksichtigt. Hier legen wir ebenfalls Zahlen des ADAC zugrunde, der Werkstattkosten von 95 Euro pro Monat veranschlagt.
Zusätzlich wird die Kfz-Steuer berücksichtigt. Für den Golf 1.5 TSI werden 89 Euro pro Jahr angesetzt. Beim Golf eHybrid wird für die Berechnung kein Steuerbetrag berücksichtigt.
Unter Einbeziehung der angenommenen Energie-, Wartungs- und Steuerkosten ergeben sich jährliche Gesamtkosten von 2.562,20 Euro für den Golf 1.5 TSI. Für den Golf eHybrid ergeben sich jährliche Kosten von 2.284 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beläuft sich damit auf rund 278 Euro pro Jahr.

Betrachtung über fünf Jahre

Fahrzeuge werden in der Regel über mehrere Jahre genutzt. Deshalb wird die Beispielrechnung zusätzlich auf einen Zeitraum von fünf Jahren übertragen.
Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern ergibt sich über diesen Zeitraum eine Gesamtfahrleistung von 75.000 Kilometern. Für den Golf 1.5 TSI ergeben sich daraus laufende Kosten von rund 12.811 Euro. Für den Golf eHybrid belaufen sich die laufenden Kosten auf rund 11.420 Euro.
Die rechnerische Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beträgt somit rund 1.390 Euro über den betrachteten Zeitraum.

Einordnung der Ergebnisse

Die Berechnung dient ausschließlich dazu, die Kostenentwicklung unter den beschriebenen Annahmen darzustellen. Aus den dargestellten Zahlen lässt sich daher keine allgemeingültige Aussage über die Wirtschaftlichkeit der Antriebstechnologien ableiten. Dafür müssten weitere Faktoren berücksichtigt werden, die nicht Bestandteil dieser Berechnung sind.
Die Berechnung der Anschaffungskosten berücksichtigt weder Finanzierungskosten noch Rabatte, Leasingkonditionen oder den Wertverlust während der Haltedauer.
Veränderungen von Energiepreisen, jährlicher Fahrleistung, Förderhöhe, Verbrauchswerten sowie Fahr- und Ladeverhalten führen zu abweichenden Ergebnissen für die laufenden Kosten. Nicht Bestandteil der Berechnung sind außerdem Versicherungsprämien und mögliche Reparaturen außerhalb regulärer Wartungsintervalle.
Auch die Annahme eines elektrischen Fahranteils von 80 Prozent beim Plug-in-Hybrid stellt eine Rechengröße dar. Ein anderer elektrischer Fahranteil führt zu veränderten Energiekosten und damit zu einem anderen Ergebnis der Berechnung.
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deutschland

Debatte um Tankrabatt: Söder fordert Verlängerung – Miersch ist skeptisch


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine Senkung der Stromsteuer.
  • CSU-Chef Söder hält eine Verlängerung des Tankrabatts für möglich.
  • Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
  • Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.

 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.

Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt

In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.

12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt

Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.

Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“

Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.

Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen

Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig sollte es zu einer umgehenden Senkung der Netzentgelte kommen. Im Jahr 2026 werden diese voraussichtlich bei etwa 10,4 Cent pro Kilowattstunde liegen, heißt es beim Messstellenbetreiber metrify.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.

Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“

CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.