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Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch, 24. Juni, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.
Der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstand durch den Abrechnungsbetrug ein Schaden von 3,3 Millionen Euro. Das Gericht ordnete in seinem Urteil vom Dienstag die Einziehung dieser Summe bei den Angeklagten an, bei denen es sich Medienberichten zufolge um ein Ehepaar handelt.
Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten demnach jeweils wegen Betrugs in 13 Fällen und dreifachen versuchten Betrugs.
Nach Gerichtsangaben bestritten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe während des Prozesses und gaben jeweils an, der Betrug sei ohne ihr Wissen von ihrem Partner begangen worden. Die Kammer glaubte dies demnach aber nicht. Es ging davon aus, dass gemäß eines gemeinsamen Plans bewusst zusammenwirkten, um den großangelegten Betrug zu begehen.  (afp/red)
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GIZ verschärft Kontrollen bei Entwicklungsprojekten

Nach Betrugsfällen bei Entwicklungsprojekten im Jemen hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ihre Kontrollmechanismen in Risikoländern wie Syrien oder der Ukraine verschärft.
„Es gibt ein ganzes Setting an Regeln, die verändert und verschärft wurden. Deren Einhaltung überprüfen wir sehr eng, um die Risiken deutlich zu reduzieren“, sagte Vorstandssprecher Thorsten Schäfer-Gümbel dpa.
Zu den strengeren Regelungen gehören laut GIZ seit 2023 jährliche Kontrollen von Projekten in etwa 30 Gebieten, die die Organisation aufgrund von Kriterien wie der Sicherheitslage oder Korruptionsgefahren als Risiko- oder Hochrisikoländer eingestuft hat. Zudem wechseln die für Finanzen zuständigen Mitarbeiter in diesen Ländern häufiger und mehr Abrechnungsprozesse werden digitalisiert.

Betrug bei Abrechnungen im Jemen

Auslöser für die Verschärfung der Regeln seien Betrugsfälle bei Entwicklungsprojekten im Jemen gewesen, sagte Schäfer-Gümbel. „Eine Gruppe der nationalen Mitarbeiter hat das System missbraucht, um sich zu ihrem Vorteil zu bedienen.“
Demnach soll die GIZ um einen unteren zweistelligen Millionenbereich geschädigt worden sein – etwa mit fingierten Abrechnungen. 24 jemenitischen Mitarbeitern habe die GIZ deshalb gekündigt oder deren Verträge nicht verlängert. Das Gesamtvolumen der Projekte in dem Bürgerkriegsland habe zwischen 2019 und 2024 rund 208 Millionen Euro betragen.
Seit Anfang 2014 seien die Entwicklungsprojekte im Bereich Gesundheits- und Wasserversorgung sowie Beschäftigungsförderung wegen der fragilen Sicherheitslage in „Fernsteuerung“ geführt worden, sagte Schäfer-Gümbel.
Grund sei ein Terroranschlag im Dezember 2013 gewesen. Danach hätten die deutschen Mitarbeiter der GIZ den Jemen kurzfristig verlassen müssen. Bei dem Anschlag seien drei GIZ-Mitarbeiter ums Leben gekommen, darunter auch der Landesdirektor.
„Es gibt kein anderes Land der Welt, in dem wir zehn Jahre lang unter diesen äußerst schwierigen Bedingungen gearbeitet haben.“ Nachdem Mitte 2022 wieder deutsche GIZ-Mitarbeiter in den Jemen reisen konnten, hätten sich die Hinweise auf Betrugsfälle verdichtet, so dass Prüfungen der Projekte zwischen 2019 und 2024 eingeleitet worden seien, sagte Schäfer-Gümbel weiter.

Entwicklungsprojekte im Jemen werden beendet

Im Frühjahr 2023 habe die GIZ erstmals die Bundesregierung über die Vorfälle informiert, heißt es aus dem Bundesentwicklungsministerium auf Anfrage. Eine externe Untersuchung laufe derzeit noch, da sie sich durch die schwierige Sicherheitslage verzögert habe.
Die Entwicklungsarbeit im Jemen werde aber als Konsequenz bis Ende des Jahres beendet und das dortige GIZ-Büro geschlossen. (dpa/red)
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Dating-Betrug kostet Seniorin 115.000 Euro

Eine Frau aus Sachsen hat 115.000 Euro an Betrüger verloren. Die Frau fiel auf einen falschen Liebhaber herein, wie die Polizei Dresden am Mittwoch, 3. Juni, mitteilte.
Demnach lernte die 72-Jährige vor rund einem halben Jahr über eine Datingapp einen Mann kennen, der sich angeblich in China aufhielt.
Er gab immer wieder vor, in Existenznöten zu sein, und bat die 72-Jährige um Geld. Bis sie den Betrug erkannte, überwies sie insgesamt rund 115.000 Euro. (afp/red)
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Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung


In Kürze:

  • „Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
  • Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
  • Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.

 
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.

Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen

„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.

Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen

Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor

Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.

Viele Aspekte sind zu überprüfen

Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.
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Fake Rescues – wie Betrüger mit dem Leid von Tieren Geld machen


In Kürze:

  • Betrüger in Afrika nutzen Bilder von leidenden Tieren in sozialen Netzwerken, um Mitleid, Klicks und Spenden zu generieren.
  • Sie bringen Tierfreunde im Westen dazu, sie bei der vermeintlichen Rettung zu unterstützen.
  • Eine Aktivistin in England spürt Betrüger im Internet auf und warnt vor ihnen.

 
Die Bilder sind schwer zu ertragen. Ein Hund, der sich mit gebrochenen Hinterbeinen über die Straße schleppt, ein abgemagertes Pferd, das auf einem Müllberg liegt, ein Kätzchen, das in einem rostigen Eisenrohr gefangen ist.
Fotos oder Filmaufnahmen von verletzten, kranken oder verkrüppelten Tieren fluten die sozialen Netzwerke wie TikTok und Instagram. Manche Videos erreichen dabei Millionen Aufrufe.
Oft mit einem Zweck: Tierfreunde auszunehmen. Denn hinter vielen Konten, auf denen diese Bilder zu sehen sind, stecken Menschen, die das Tierleid ausnutzen, um sich zu bereichern. Sie bitten um Spenden, damit die Tiere angeblich behandelt werden können.

730.000 US-Dollar für ugandische Tierheime

Es geht nicht nur um Hunde oder Pferde. So zeigt eine Dokumentation des ZDF vom August 2025, wie ein vermeintlich bewusstloses Chamäleon mit Mund-zu-Mund-Beatmung angeblich vor dem sicheren Tod gerettet wird.
Fake Rescues – vorgetäuschte Rettungsaktionen – nennt sich die einträgliche Betrügerei. Laut der Tierschutzorganisation VETO werden dadurch weltweit Millionen Euro an Spenden generiert.
Laut „BBC Africa“ spielen dabei Betreiber von provisorischen Tierheimen in Uganda, die Hunde unter erbärmlichen Bedingungen halten, eine zentrale Rolle. Sie „vermieten“ ihre Räumlichkeiten und die Tiere an sogenannte Content-Creator, die sich auf die Produktion rührseliger Videos mit Spendenaufrufen spezialisiert haben.
Eine Datenanalyse der BBC verdeutlicht das Ausmaß dieses Phänomens. Mehr als 730.000 US-Dollar (über 600.000 Euro) wurden in fünf Jahren für ugandische Tierheime gesammelt. Fast 40 Prozent dieser Gelder stehen in direktem Zusammenhang mit der Stadt Mityana, die etwa 70 Kilometer von Kampala, der Hauptstadt Ugandas, entfernt ist.

Hunde absichtlich verletzt

Der materielle Erfolg der Betrüger vor Ort soll offensichtlich sein. „Sobald man das Geld von GoFundMe erhält, kann man sich ein Auto kaufen oder ein Haus bauen“, erläutert Charles Lubajja vor versteckter Kamera. Er gehört laut dem BBC-Bericht zu den Akteuren dieses Netzwerks und besitzt ein Tierheim.
Lubajja erklärte gegenüber verdeckten BBC-Reportern, dass einige Content-Creator Hunde absichtlich verletzten, um ihre Videos zu drehen.
„Als ihnen die Inhalte ausgingen, fingen einige an, den Hunden Verletzungen zuzufügen, um Geld zu erpressen“, erklärt er. Er fügt jedoch hinzu, dass sich diese Eskalation gegen sie gewendet habe, als einige Spender den Betrug durchschauten und andere warnten.

Vom Opfer zur Aktivistin

Angesichts dieser Entwicklung formiert sich internationaler Widerstand. Nicola Baird, eine 49-jährige Britin, die laut ihrer Aussage selbst ein Betrugsopfer ist, gründete den Instagram-Account „We Won’t Be Scammed“ (Wir lassen uns nicht betrügen).
Dieses Konto, dem 20.000 Abonnenten folgen, spürt Betrüger auf, um potenzielle Spender zu warnen. „Sie [die Betrüger] verkörpern das Böse in Reinform“, sagte die Aktivistin der BBC.
Die Maßnahmen der lokalen Behörden bleiben jedoch durch rechtliche Hürden eingeschränkt. 2023 rettete die Polizei von Mityana bei einer Großaktion 24 Hunde. Drei Verdächtige kamen wegen Tierquälerei vor Gericht, doch die Richter stellten die Verfahren nach einer einfachen Verwarnung wieder ein.
Derzeit setzt ein internationales Bündnis von Tierschützern auf Zivilklagen, um diesen Finanzkreislauf zu zerschlagen und die Bildung neuer Netzwerke zu verhindern.

Wie man sich vor Betrug schützen kann

Die Welttierschutzgesellschaft mit Sitz in Berlin fasst drei Hauptformen inszenierter Tierrettungen zusammen.
So sind in rund zwei Dritteln der Fälle Tiere in scheinbar akuten Gefahrensituationen zu sehen. Die Tiere sind abgemagert, erkrankt oder nahezu leblos. Manche stecken fest, ertrinken beinahe oder sind verschüttet. Rund 16 Prozent inszenieren unrealistische Angriffe oder Situationen, die in der Realität so kaum vorkommen würden. Etwa 15  Prozent stellen angebliche medizinische Notfälle dar, in denen Tiere nicht sachkundig behandelt, „wiederbelebt“ oder als schwer erkrankt präsentiert werden.
Um sich vor Betrug zu schützen, sollte man einige Dinge beachten, rät VETO auf ihrer Website.
So sollten gemeinnützige Organisationen transparent arbeiten. Ein Blick ins Impressum zeigt Sitz und Kontaktmöglichkeiten – fehlt es, ist Vorsicht geboten. Jede seriöse Organisation verfügt über eine Satzung, die den Zweck und die Gemeinnützigkeit festhält. Vertrauenssiegel wie die Initiative Transparente Zivilgesellschaft geben zusätzliche Sicherheit. Jahresberichte liefern Einblick in Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben und sind für Vereine verpflichtend.
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gesellschaft

Ferienhausbetrug: Fake-Anzeigen locken Urlauber in die Falle


In Kürze

  • Gefälschte Ferienhausanzeigen auf schwedischer Website entdeckt
  • Urlauber zahlen an Betrüger statt an echte Eigentümer
  • Schäden könnten bereits Millionenhöhe erreicht haben

 
Ein mutmaßlich groß angelegter Betrug im Bereich der Ferienhausvermietung über die Website Premium-Bostader.com wurde aufgedeckt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll die Plattform Anzeigen von etablierten Vermietungsportalen wie Airbnb und anderen seriösen Anbietern kopieren – ohne das Wissen oder die Zustimmung der Eigentümer.
Die gestohlenen Anzeigen werden anschließend auf der eigenen Website zu deutlich niedrigeren Preisen veröffentlicht, um potenzielle Urlauber mit vermeintlichen Schnäppchenangeboten anzulocken. Das Ziel scheint es zu sein, dass Interessenten die Mietbeträge direkt an die Betreiber der Website überweisen.
Die Folgen für Betroffene könnten gravierend sein. Urlauber aus Schweden, Deutschland und anderen europäischen Ländern riskieren, zu Ferienhäusern zu reisen, die sie in Wirklichkeit niemals rechtmäßig gemietet haben. Die tatsächlichen Eigentümer haben weder eine Buchung erhalten noch Geld bekommen. In vielen Fällen wissen sie nicht einmal, dass ihre Immobilien auf der Seite angeboten werden.
Die Website Premium-Bostader.com war Stand 8. Mai nicht mehr erreichbar.

Hausbesitzer aus Stockholm schlagen Alarm

Die schwedische Ausgabe der Epoch Times hat mit mehreren Hausbesitzern im Raum Stockholm gesprochen, deren Anzeigen offenbar kopiert und auf Premium-Bostader.com veröffentlicht wurden. Sämtliche Betroffenen betonen, dass sie niemals eine Genehmigung zur Veröffentlichung erteilt hätten.
Überdies weisen sie darauf hin, dass die angegebenen Mietpreise unrealistisch niedrig seien und weit unter den Preisen lägen, zu denen sie ihre Häuser tatsächlich vermieten würden.
„Wir hatten niemals Kontakt mit dem Unternehmen und würden unsere Häuser niemals zu solchen Preisen vermieten“, erklärt einer der betroffenen Eigentümer.

Werbung über Facebook-Gruppen in Europa

Nach vorliegenden Informationen bewirbt Premium-Bostader.com seine Angebote zusätzlich über Facebook-Gruppen in verschiedenen europäischen Ländern. Auf der Plattform sollen Ferienunterkünfte in mehreren Staaten angeboten werden.
Mehrere deutsche Urlauber sollen inzwischen schwedische Hausbesitzer direkt kontaktiert haben, um zu überprüfen, ob die Anzeigen überhaupt echt sind und tatsächlich von den Eigentümern stammen.
Auf der Website wird eine Adresse im Zentrum Stockholms angegeben. Eine Überprüfung der dort genannten Organisationsnummer hat ergeben, dass diese zu einem Bauunternehmen und nicht zu einem registrierten Ferienvermietungsunternehmen gehört.
Zudem sind auf der Website zwei schwedische Telefonnummern veröffentlicht. Epoch Times hat jedoch bislang erfolglos versucht, Verantwortliche der mutmaßlichen Plattform zu erreichen.

Polizei und Airbnb informiert

Laut vorliegenden Angaben wurde der Vorfall zur Anzeige gebracht. Auch Airbnb soll über die mutmaßlichen Betrugsanzeigen informiert worden sein.
Die betroffenen Hausbesitzer warnen nun öffentlich vor dem mutmaßlichen Betrugssystem. Personen, die bereits Geld an die Betreiber überwiesen haben, werden dringend aufgefordert, sofort ihre Bank sowie die Polizei zu kontaktieren.
Nach bisherigen Einschätzungen könnten bereits zahlreiche Menschen betroffen sein. Die finanziellen Schäden könnten sich im Vorfeld der Sommerurlaubssaison auf Millionenbeträge belaufen.
 
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wirtschaft

E20-Benzin: Hoffnungsträger oder Scheinlösung?


In Kürze:

  • E20 soll die Kraftstoffemissionen weiter senken.
  • Bioethanol unterliegt nicht der CO₂-Bepreisung.
  • Deutschland ist beim Bioethanol in hohem Maße auf Importe angewiesen.
  • Der VCD hält die Elektromobilität für die saubere Energieform.

 
Die EU-Kommission prüft offenbar die Einführung eines günstigeren E20-Kraftstoffs. Das berichtet die „BILD“ unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben von drei deutschen CDU-Europaabgeordneten. Demnach setzen sich Peter Liese, Jens Gieseke und Norbert Lins bereits seit einiger Zeit für die Einführung von E20 ein.

Politisch neu, technisch schon länger im Fokus

Die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission prüft demnach die Einführung eines Kraftstoffs mit einem Bioethanolanteil von bis zu 20 Prozent. Für eine europaweite Einführung müsste die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive) angepasst werden, da sie bislang nur einen Ethanolanteil von bis zu 10 Prozent erlaubt.
Politisch ist das Thema noch relativ neu, technisch jedoch seit Längerem vorbereitet. Mehrere Autohersteller testen bereits seit Jahren höhere Ethanolanteile, da entsprechende Kraftstoffe in anderen Weltregionen verbreitet sind. Neuere Modelle verschiedener Marken – darunter VW, BMW und Mercedes – gelten als E20-tauglich. Auch in Deutschland laufen Pilotprojekte unter realen Bedingungen.
E20 ist ein Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von 20 Prozent, der aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt wird, wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) erklärt. Das Ziel besteht darin, Emissionen zu senken, erneuerbare Energien stärker einzubinden und gleichzeitig die Kompatibilität mit bestehenden Motoren und Infrastrukturen zu gewährleisten.
Für Verbraucher könnte E20 eine attraktive Alternative zu rein fossilen Kraftstoffen sein, da nur der fossile Anteil der CO₂-Bepreisung unterliegt, nicht jedoch der Bioethanolanteil. Mit dem neuen EU-Emissionshandelssystem ETS II, das ab 2027 fossile Kraftstoffe deutlich verteuern dürfte, könnte sich daraus ein Preisvorteil ergeben. Wann E20 tatsächlich eingeführt wird, ist offen. Laut dem Fachmagazin „Auto Motor und Sport“ gilt ein Zeitraum ab 2027 oder 2028 als möglich – abhängig davon, wie schnell die politischen und regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

VDA: E20 eröffnet eine klare Perspektive

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist der Ansicht, dass Deutschland die Chancen nutzen sollte, Biokraftstoffe der zweiten Generation sowie synthetische E-Fuels einzusetzen. Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sowie aus Abfall- und Reststoffen, deren Herstellung auf erneuerbarer Energie basiert, könnten Verbrennungsmotoren nahezu klimaneutral oder mit deutlich geringeren Treibhausgasemissionen betreiben.
Der ADAC hält es daher grundsätzlich für möglich, den Beimischungsanteil perspektivisch auf 20 Energieprozent zu erhöhen. Als Maßnahme wird unter anderem eine Anhebung des Ethanolanteils in Ottokraftstoffen auf E10+ oder E20 (bis zu 20 Prozent Bioethanol) genannt, wie aus einer Antwort des Clubs an die Epoch Times hervorgeht.
Voraussetzung dafür sei jedoch, dass Fahrzeuge für den Einsatz solcher Kraftstoffe eindeutig freigegeben sind. Aus Gründen der Produkthaftung und Verkehrssicherheit seien laut ADAC konkrete Herstellerfreigaben für Bestands- und Neufahrzeuge notwendig. Zudem müsse eine einheitliche Kraftstoffqualität durch Normung sichergestellt werden. Da die aktuelle Norm DIN EN 228 einen maximalen Ethanolanteil von 10 Volumenprozent vorsieht, ist der Verkauf von E20 an Endverbraucher derzeit nicht zulässig.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich ebenfalls für eine zügige Einführung von E20 aus, da dieser zur schnelleren Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beitragen könne. Nun seien die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen entscheidend.
E20 könne zugleich eine Weiterentwicklung hin zu vollständig erneuerbaren Kraftstoffen darstellen, etwa für Fahrzeuge, die ausschließlich mit solchen Kraftstoffen betrieben werden.
Auf europäischer Ebene müsste E20 zunächst normiert werden. Dafür wäre eine Anpassung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie erforderlich. Erst mit dieser Grundlage könnte E20 einheitlich spezifiziert, zugelassen und europaweit eingeführt werden. Ein koordiniertes Vorgehen gilt dabei als entscheidend, um Planungssicherheit für Industrie und Verbraucher zu gewährleisten.

Verband sieht eine positive Umweltbilanz

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Einführung von E20 zu prüfen. Klimapolitik im Verkehrssektor sei dann erfolgreich, wenn sie auf Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit, Praxistauglichkeit und Bezahlbarkeit basiere. Dafür sei eine verlässliche Strategie erforderlich.
Nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe wie E20 seien laut einer Sprecherin gegenüber Epoch Times ein zentraler Bestandteil einer solchen Transformationsstrategie. Sie könnten sofort eingesetzt werden, die bestehende Infrastruktur nutzen und die CO₂-Emissionen insbesondere der Bestandsflotte wirksam senken. Eine mögliche Einführung von E20 in Europa würde diese Transformation weiter beschleunigen, dessen ist man sich beim BDBe sicher.
Auch die Umweltbilanz falle positiv aus, heißt es beim Verband. Ein Projekt an der Hochschule Coburg habe gezeigt, dass höhere Beimischungsanteile von Bioethanol zu Benzin die Kohlenwasserstoffemissionen von Ottokraftstoffen reduzieren. Zudem halbierten sich die Partikelemissionen beim Verbrennungsvorgang nahezu, was die Luftqualität verbessere. Auch der Kohlenmonoxidausstoß sinke. Lediglich die Stickoxidemissionen steigen leicht an, lägen jedoch mit unter 20 mg/km deutlich unter dem Grenzwert von 60 mg/km.
E20 biete zudem weitere Vorteile. Die Nutzung heimischer Rohstoffe stärke die Resilienz der Energieversorgung und reduziere Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten. Auch der geringere Preis werde als Vorteil gesehen.
Gleichzeitig zeigt die Marktbilanz des BDBe für das Jahr 2024, dass Deutschland beim Bioethanol auf Importe angewiesen ist: Der inländischen Produktion von 744.000 Tonnen stand ein Verbrauch von rund 1,3 Millionen Tonnen gegenüber.
Auch der Auto Club Europa (ACE) steht einer Einführung von E20 „grundsätzlich offen“ gegenüber. Aus technischer Sicht spreche nichts dagegen, sofern die Fahrzeuge vom Hersteller freigegeben seien. Entscheidend sei jedoch die Akzeptanz, so eine Sprecherin des ACE gegenüber Epoch Times. Bereits bei E10 habe sich gezeigt, dass Unsicherheit und fehlende Informationen viele Autofahrer vom Umstieg abgehalten hätten, weshalb sich E10 in Deutschland nur begrenzt durchgesetzt habe.

VCD: Biokraftstoffe sind „Augenwischerei“

Die technische Anpassung bei Fahrzeugen sei laut Auto Club Europa (ACE) „überschaubar und technologisch gut beherrschbar“. Eine Sprecherin erklärt weiter: „Für die Automobilindustrie bedeutet die Einführung von E20 daher eher eine Weiterentwicklung bestehender Technologien als einen grundlegenden Umbruch.“
Aus Sicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ist die geplante Ausweitung von Biokraftstoffen hingegen „Augenwischerei“. Sie seien nur dann klimafreundlich, „wenn die gesamte Umweltbilanz stimmt“, so ein Sprecher des Umwelt- und Verkehrsverbands. Dies gelte für Anbau, Verarbeitung, Transport bis hin zur Verbrennung. In der Praxis sei dies jedoch selten der Fall. Teilweise verursachten Biokraftstoffe sogar höhere Emissionen als die fossilen Kraftstoffe, die sie ersetzen sollen. Zudem stehe der Anbau der Rohstoffe häufig in Konkurrenz zu Nahrungs- und Futtermitteln. Auch indirekte Landnutzungsänderungen führten zum Verlust von Wald- und Moorflächen. „Selbst die Nutzung besonders nachhaltiger Rest- und Abfallstoffe für die Kraftstoffproduktion stößt schnell an Grenzen“, so der Sprecher weiter. Die Potenziale seien begrenzt und alternative Verwertungswege bereits etabliert.
Derzeit machen Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol nur rund 4 Prozent der getankten Kraftstoffmenge aus. Ihr Einfluss auf die Gesamtbilanz des Straßenverkehrs sei entsprechend gering. Zudem stammt mehr als die Hälfte der in Deutschland genutzten Biokraftstoffe aus Importen außerhalb der EU. „Betrugsfälle bei der Kennzeichnung besonders nachhaltiger Biokraftstoffe werfen zusätzliche Fragen auf“, betont der Sprecher.
Die Elektromobilität sei hingegen deutlich effizienter und klimaschonender, selbst unter Berücksichtigung von Batterieproduktion und Strommix. Zudem verursache sie keine direkten Schadstoffemissionen – „ein Vorteil, den Verbrennungsmotoren, egal ob mit oder ohne Biokraftstoffe, nicht bieten können“, so der VCD-Sprecher.
Auch in Bezug auf die Spritpreise seien Biokraftstoffe keine Lösung. Aufgrund der Konkurrenz zum Flugverkehr, der durch EU-Vorgaben ebenfalls auf nachhaltige Kraftstoffe angewiesen ist, sei vielmehr mit steigenden Preisen zu rechnen. Das Laden von Elektrofahrzeugen sei deutlich günstiger.