Viele Straßen, Brücken und Schienen seien modernisierungsbedürftig. (Symbolbild) - Foto: Elisa Schu/dpa
Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.
Viele Straßen müssen dringend saniert werden
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.
Kritik der Umweltschützer
Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“
„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)
Bundestagssitzung. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
Der Umweltrat ist offen für Reformen: Wenn Regelungen überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. „In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden“, erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“.
Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.
Umsetzung schwierig
Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien.
Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
„Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat“, warnen die Autoren. „Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.
Schlecht gemachte Regelungen reformieren
Kontraproduktiv sei dabei vor allem, „wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen“, kritisierte Köck.
Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene „eine Ursache für mangelhafte Implementation“ vor Ort“, warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden.
Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht „werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht“, warnte Töller.
Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf „eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden“.
Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. „Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert“, heißt es weiter. (afp/red)
Experten haben den Satellitensender ausgewertet, den der Buckelwal in seinen letzten Tagen getragen hat. (Archivbild) - Foto: Philip Dulian/dpa
Tagelang kämpften Helfer im April in der flachen Kirchsee-Bucht auf der Ostseeinsel Poel bei Wismar um das Leben des gestrandeten Buckelwals „Timmy“. Trotz des großen Einsatzes starb das Tier einige Tage nach seinem Transport in die Nordsee.
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus will sich dennoch mit einem Fest bei den Ehrenamtlichen bedanken, die an der Rettungsaktion beteiligt waren.
Grillfest auf der Insel Poel
Am Samstag, 20. Juni, soll auf der Insel Poel gegrillt werden und Backhaus will Ehrenurkunden überreichen, wie ein Ministeriumssprecher sagte. Eingeladen sind demnach Helfer von Organisationen wie DLRG und Freiwilliger Feuerwehr – den Angaben zufolge werden etwa 50 Gäste erwartet.
Laut NDR schreibt der Minister in seiner Einladung, es sei gemeinsam gelungen, „den in Kirchdorf gestrandeten Wal auf den Weg in seine Heimatgewässer zu geleiten“.
Auch die „Ostsee-Zeitung“ berichtete vorab über das Dankesfest, das laut Ministerium eine nicht öffentliche Veranstaltung ist und deshalb nicht in die wöchentlich verbreitete Aktivitätenliste der Landesregierung aufgenommen wurde.
Rettungsversuch blieb ohne Erfolg
Eine private Initiative um den Media-Markt-Gründer Walter Gunz und die Unternehmerin Karin Walter-Mommert hatte den mehrfach an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Meeressäuger vor Poel in einen mit Wasser gefluteten Lastkahn bugsiert und in die Nordsee gebracht.
Die Aktion galt als teilweise umstritten, da einige Wissenschaftler von dem Rettungsversuch abgeraten hatten und die Überlebenschancen des Tieres als sehr gering einschätzten.
Bei einer Pressekonferenz zur Auswertung der Tracking-Daten des Wals am 12. Juni betonte Backhaus, der Rettungsversuch sei „rechtlich und fachlich vertretbar“ gewesen. Zugleich räumte der Umweltminister selbstkritisch ein, dass Deutschland auf die Strandung eines großen Wals nicht vorbereitet sei. „Es fehlen Standards, es fehlen eingespielte Abläufe“, sagte er. Auch die Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene seien nicht ausreichend definiert. (dpa/red)
Das Bundeslandwirtschaftsministerium möchte doch keine Prämie für Tiere in Weidehaltung einführen. - Foto: Lino Mirgeler/dpa/dpa-tmn
In Kürze:
Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.
Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel
Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.
Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe
„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
Das Umweltgesetz soll bei Infrastrukturprojekten die Prüfung von Naturschutzbelangen standardisieren und Ausgleichsmaßnahmen beschleunigen. (Symbolbild). - Foto: Andreas Rentz/Getty Images
In Verbindung mit den Regierungsplänen zur Beschleunigung des Ausbaus der Infrastruktur gibt es laut einem Bericht des „Spiegel“ eine Kontroverse zwischen den Ressorts für Verkehr und für Umwelt.
Dabei geht es demnach darum, für welche Ziele ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgestellt wird.
Überragendes öffentliches Interesse
Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) wolle dies für Infrastrukturprojekte festschreiben lassen, Umweltminister Carsten Schneider (SPD) zudem für die Sicherung von Naturflächen.
Das Vorhaben Schnieders bezieht sich auf das Infrastrukturzukunftsgesetz, mit dem die Regierung Verfahren für Großprojekte deutlich beschleunigen will.
Dafür soll für diese ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgestellt werden. Das Verkehrsministerium dringe darauf, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Schneider will demnach mit einem eigenen Gesetz ebenfalls ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Naturflächen feststellen lassen.
Verkehrsministerium spricht von „Bremsklötzen“
Hintergrund ist die Befürchtung, dass ansonsten bei Interessenkonflikten künftig der Naturschutz automatisch das Nachsehen habe. Dies solle das „Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ verhindern.
Aus dem Verkehrsministerium heiße es dazu, der Umweltminister wolle „Bremsklötze“ für den Infrastrukturausbau aufbauen. Beide Minister seien hier „schon allein qua Amt Kontrahenten“.
Das Umweltministerium sieht hingegen keinen Widerspruch zwischen den beiden Vorhaben. „Niemand baut eine Stromtrasse durch einen Nationalpark“, hieß es aus dem Umweltressort.
Dort wurde allerdings eingeräumt, dass es gegen die Gesetzespläne Schneiders Widerstand aus der Union gebe: „Momentan sind die Bedenken gegen das Gesetz noch groß.“
Umweltgesetz soll Prüfverfahren standardisieren
Sowohl die Beschleunigung des Infrastrukturausbaus als auch das Gesetz zur Sicherung der Naturflächen sind im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart.
Sie sollen sich insofern gegenseitig ergänzen, als das Gesetz aus dem Umweltressort dazu beitragen soll, bei Infrastrukturvorhaben die Prüfung von Naturschutzbelangen stärker zu standardisieren sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen schneller auszuweisen.
Umweltverbände sehen die Regelungen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus generell mit Skepsis. Sie befürchten ein Senken von Umweltstandards und ein Aufweichen von Naturschutzvorgaben. (afp/red)
Ein Bild der Dodekanes-Inseln Makri und Alimia im Ägäischen Meer. - Foto: brunocoelhopt/iStock
In Kürze:
Insel Makri wird für relativ niedrigen Preis versteigert
Massive Umwelt- und Bauauflagen begrenzen Nutzung
Marktinteresse trifft auf rechtliche Realität
Diese seltene Immobilie – die Insel Makri – zeigt, wie groß die internationale Nachfrage nach griechischen Inseln weiterhin ist und wie stark rechtliche sowie ökologische Auflagen ihre Nutzung einschränken können.
Mit einer Fläche von fast 98 Hektar und einer Küstenlänge von über 7 Kilometern präsentiert sich Makri als „Juwel“ des Ionischen Meeres. Die Insel verfügt jedoch über keinerlei Infrastruktur.
Ihr Status als unbewohnte Insel und die in Griechenland geltenden Umweltschutzvorschriften schränken die Baumöglichkeiten stark ein, was den im Vergleich zum Markt für Privatinseln ungewöhnlich niedrigen Ausrufpreis erklärt.
Der für den 13. November geplante Verkauf im Rahmen einer gerichtlichen Versteigerung dürfte sowohl opportunistische Investoren als auch Liebhaber eines abgeschiedenen Rückzugsortes anziehen.
„Lächerliche Summe“ nach erfolgloser Versteigerung
Laut „Le Figaro Immobilier“ wurde die Insel auf Basis eines Ende 2021 erstellten Gutachtens auf 8 Millionen Euro geschätzt, bevor die Justiz eine erste erfolglose Versteigerung beschloss. Der neue Startpreis liegt nun bei 247.000 Euro, was im Vergleich zu den Marktstandards als „lächerliche Summe“ bezeichnet wird.
Private Inseln vergleichbarer Größe werden auf spezialisierten Plattformen üblicherweise für mehrere Millionen Euro gehandelt. Der Kontrast ist umso auffälliger, da sich Griechenland in den vergangenen Jahren als eines der erschwinglicheren Reiseziele Europas für den Kauf von Luxusferienwohnsitzen etabliert hat, ohne dabei seine spektakulärsten Lagen zu verlieren.
Auf dem griechischen Markt werden moderne Villen mit Meerblick und Pool häufig für 300.000 bis 600.000 Euro verkauft, während Luxusimmobilien auf begehrten Inseln dieses Niveau deutlich übersteigen.
Makri gehört zur Inselgruppe der Echinaden, liegt im Ionischen Meer und ist unbewohnt.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Startpreis für Makri als Anomalie, die ebenso viele Fragen aufwirft wie Begehrlichkeiten weckt.
Die Bilder und Videos, die insbesondere über das Medium Cerfia in den sozialen Netzwerken verbreitet wurden, haben zur plötzlichen Bekanntheit dieser Insel beigetragen. „Wie wäre es, wenn Sie Ihre eigene griechische Insel kaufen würden? Diese private und unbewohnte Insel, ganz in der Nähe des mythischen Ithaka des Odysseus, steht für nur 247.000 Euro zum Verkauf“, fasst eine virale Nachricht zusammen.
Der Reiz des Inseltraums zu einem Preis, der unter dem einer Wohnung in vielen europäischen Hauptstädten liegt, hat eine lebhafte Diskussion um den Verkauf ausgelöst.
Käufertraum vs. regulatorische Realität
Experten weisen darauf hin, dass hinter diesem Traum strenge Vorschriften stehen. Der Erwerb einer privaten Insel in Griechenland ist ein streng geregelter Prozess. Das griechische Recht sieht strenge Bauauflagen in Küstengebieten vor, die für Standorte von ökologischem oder landschaftlichem Interesse noch einmal verschärft werden.
Im Fall von Makri „schränken bisher unterschätzte, erhebliche Umweltauflagen die Baumöglichkeiten stark ein“, wie in der in den sozialen Netzwerken geteilten Veröffentlichung betont wird.
Für auf Inselimmobilien spezialisierte Agenturen spiegelt der Ausrufpreis daher nicht nur einen Mitnahmeeffekt wider, sondern auch die Kosten dieser Auflagen für zukünftige Käufer. Das Profil des typischen Käufers entspricht eher dem eines geduldigen Investors oder einer Privatperson, die einen Rückzugsort „abseits der Zivilisation“ sucht und eine sehr eingeschränkte Nutzung der Immobilie in Kauf nimmt.
Einige sehen darin eine Chance für eine sanfte Entwicklung, die sich auf Freizeit-, Landwirtschafts- oder Naturschutzzwecke konzentriert, statt auf einen Tourismuskomplex.
Makri als Testfall
Die griechischen Behörden betonen ihrerseits die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Attraktivität und dem Schutz der Küste zu finden. Der Fall Makri veranschaulicht diesen Kompromiss: eine mögliche Erschließung, jedoch unter strengen Auflagen, um eine massive Bebauung der noch unberührten Inseln zu vermeiden.
Die Auktion im November wird daher als Test für das Marktinteresse an außergewöhnlichen Immobilien angesehen, die ein ebenso symbolisches wie wirtschaftliches Potenzial haben.
Ohne Fernglas geht beim Birden nichts. - Foto: Fabian Sommer/dpa
Ist das ein Rotmilan? Dahinten fliegt ein Reiher! Hörst du den Gesang der Grauammer? Für die meisten Jugendlichen sind das eher ungewöhnliche Sätze.
Für die zehn jungen Leute, die an einem Sonntagabend auf dem ehemaligen Gelände des Flughafens Tegel in Berlin stehen und mit Ferngläsern in die Luft gucken, nicht. Sie sind zwischen 12 und 26 Jahren alt – und sie sind Vogel-Vollprofis.
„Seit ich im Young Birders Club bin, gehe ich ungefähr jedes Wochenende raus“, sagt Ole, 12 Jahre alt. Birding heißt so viel wie Vogelbeobachtung, klingt aber ein bisschen cooler. Deutschlandweit hat der Nabu etwa fünf dieser Gruppen. In Berlin ist Ole der Jüngste. „Meine Freunde finden mich auch ein bisschen verrückt, weil ich recht früh aufstehe.“
Ole steht fürs Birding manchmal sehr früh auf.
Foto: Fabian Sommer/dpa
Ole und die anderen Jugendliche räumen mit einem weit verbreiteten Klischee auf: Dass Vogelbeobachten etwas für alte Männer in Trekking-Outfits sei.
Auf Instagram und YouTube gibt es immer mehr junge Influencer, die ihre Beobachtungen teilen und über Vögel aufklären. Über Apps vernetzt sich die Szene miteinander, teilt ungewöhnliche Sichtungen, organisiert Treffen.
Laut einer Studie aus Großbritannien, über die die britische Zeitung „Guardian“ berichtet hat, ist Vogelbeobachtung nach dem Schmuckbasteln das am zweitschnellsten wachsende Hobby der Generation Z. Fast 750.000 Angehörige dieser Generation der zwischen 1995 und 2010 Geborenen in Großbritannien beobachten demnach regelmäßig Vögel.
Vergleichbare Zahlen gibt es für Deutschland nicht, aber: „Auf jeden Fall sinkt das Alter“, sagt Christopher König vom Dachverband Deutscher Avifaunisten. „Lange Zeit hatte das Hobby den Ruf, dass das nur alte Männer in komischen Klamotten machen.“ Doch inzwischen gebe es immer mehr junge Vogel-Enthusiasten. „Auch der Frauenanteil nimmt zu über die Jahre.“
Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel holt Cora ihr Spektiv raus. Die 18-Jährige geht in der Regel mindestens einmal in der Woche Birden, inklusive Kamera, Fernglas und Audiorekorder für Vogelstimmen. Auf ihrem Handy hat sie ein PDF eines sehr detaillierten Handbuchs für europäische Vögel – leider nur auf Holländisch.
Cora ist einmal extra nach Dänemark gereist, um sich an einer Vögel-Zählaktion zu beteiligen.
Foto: Fabian Sommer/dpa
„Ich habe mich generell schon viel für Natur interessiert. Dann habe ich irgendwann ein Fernglas geschenkt bekommen. Dann war Corona und ganz ganz viel Zeit, um draußen zu sein“, erzählt Cora. Wenn man die Jugendlichen fragt, wie sie zum Birden kamen, fällt häufig das Stichwort Corona.
Auch die 18-jährige Charlotte ist während der Pandemie aus Langeweile mehr rausgegangen und entdeckte so ihre Begeisterung für Natur und Vögel. „Mir macht es Spaß, weil es ein Weg ist, draußen zu sein.“ Für sie sei es auch ein guter Ausgleich zum Smartphone.
Es ist auffällig, dass die jungen Birder während der dreieinhalbstündigen Exkursion fast gar nicht aufs Handy schauen. Die Unterhaltungen werden höchstens von begeisterten Ausrufen und einem in die Höhe schnellenden Finger unterbrochen, wenn jemand einen Vogel entdeckt.
Manchmal folgt beim näheren Hinsehen Ernüchterung: „Ah, das ist eine Taube.“ Doch es sind auch einige Highlights dabei. „Stopp, eine Weihe!“, ruft Gruppenleiter Manuel Tacke einmal plötzlich. Lauter Ferngläser richten sich zum Himmel.
Teilnehmer Theo hat eine Kamera mit riesigem Objektiv und versucht den Vogel wie ein Paparazzo aufs Bild zu kriegen. Später stellt sich heraus, dass das am Himmel eine Wiesenweihe war, ein sehr seltener Brutvogel, der so gut wie nie in Berlin gesichtet wird.
Einige Jugendliche sind schon seit Jahren mit dabei.
Foto: Fabian Sommer/dpa
Analog statt digital
Der Reiz des Analogen zählt zu den Gründen, warum das Hobby gerade bei jungen Menschen Anklang findet. In einer stressigen Welt tue es einfach gut, in der Natur zu sein, sagt Laura Muschiol, Co-Leiterin des Young Birders Clubs.
„In der aktuellen Weltlage ist es, glaube ich, total wohltuend, zu sehen, dass bestimmte Sachen immer wieder kommen. Der Vogel, den ich bei mir im Park habe, der ist auch dieses Jahr wieder da, egal, was in den Nachrichten gerade abgeht. Und das ist auch ein bisschen was Tröstendes, glaube ich“, sagt die 33-Jährige. Die Jugendlichen träfen sich auch abseits der Touren und beteiligten sich an deutschlandweiten Monitoring-Programmen.
Viele nutzen dafür die Plattform ornitho.de, die vom Dachverband Deutscher Avifaunisten betrieben wird. Auch Hobby-Ornithologen können sich dort registrieren und ihre eigenen Beobachtungen eintragen, wenn möglich, mit Foto und Tonaufnahme.
Unterwegs geht das über die App Naturalist. 500 sogenannte Regionalkoordinatoren sichten die eingehenden Beobachtungen und überprüfen sie auf ihre Plausibilität.
„Wir sind begeistert, wie hoch der Zuspruch ist“, sagt König. Allein vergangenes Jahr hätten sich 6.000 Menschen neu bei Ornitho registriert. „Das ist ein neuer Rekord.“
Bei gutem Wetter würden pro Tag teilweise mehr als 100.000 Meldungen eingehen. „Wir merken in den letzten Jahren auf jeden Fall einen Zustrom.“ In der Pandemie ging es so richtig los. Die Begeisterung für Vögel hielt auch danach an.
Für die Wissenschaft ist das ein Gewinn, sagt König. Zusätzlich zu offiziellen Zählungen helfen die Daten von Hobby-Ornithologen, Bestandsveränderungen zu bemerken, wie der Biogeograph erklärt. Vor allem Vögeln der Agrarlandschaften gehe es in Deutschland schlecht. „Da haben wir Arten, die sehr, sehr stark zurückgegangen sind.“ Beispiele seien das Rebhuhn, die Feldlerche oder der Kiebitz.
Die jungen Hobby-Ornithologen aus Berlin haben bis zum Ende ihres Ausflugs zwei Kiebitze entdeckt. Auch sonst ist ihre Liste beeindruckend: 45 verschiedene Vogelarten stehen darauf, darunter 7 Mauersegler, 150 Nebelkrähen, 5 Braunkehlchen – eine stark gefährdete Art -, 6 Steinschmätzer, 2 Schwarzmilane und ein Girlitz. Selbstverständlich haben sie alle Beobachtungen online gemeldet. (dpa/red)