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Haushalt 2027: Rekordschulden, Investitionen und Kritik an Klingbeils Entwurf


In Kürze:

  • Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf 2027 mit 555,4 Milliarden Euro Ausgaben und 118,7 Milliarden Euro Neuverschuldung.
  • Bundesregierung verweist auf Investitionen, Verteidigungsausgaben und geplante Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung.
  • Wirtschafts- und Umweltverbände kritisieren steigende Schulden, Umschichtungen und fehlende strukturelle Sparmaßnahmen.

 
Am Montag, 6. Juli, hat das Bundeskabinett eine Einigung auf einen Haushaltsentwurf für 2027 bekannt gemacht. Dieser sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 118,7 Milliarden Euro vor.
Zuvor hatte die Bundesregierung angekündigt, dass beides in einem geringeren Rahmen gehalten werden könnte. Für den Haushalt 2026 summierte sich nun die Nettokreditaufnahme auf etwa 98 Milliarden.
Ein Faktor für die deutlich höhere Neuverschuldung ist dabei der Verteidigungsetat. Dieser soll im Kernhaushalt auf 109,7 Milliarden Euro steigen – und damit um ein Drittel gegenüber dem Haushalt für das laufende Jahr. Für die Unterstützung der Ukraine sind rund 11,6 Milliarden eingeplant.

Klingbeil: Haushaltsentwurf als Ausdruck von Krisenresilienz

Unter Berücksichtigung der Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr steigt die Neuverschuldung insgesamt auf rund 200 Milliarden Euro. Bis 2030 werde sie sich auf gut 220 Milliarden Euro belaufen.
Im Jahr 2027 plant der Bund zudem Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro in die Sanierung maroder Brücken und Straßen sowie des Bahnnetzes. Diese sollen vorwiegend aus dem Sondervermögen Infrastruktur kommen.
Die Bundesregierung bezeichnet den Haushalt als Ausdruck ihrer Handlungsfähigkeit. „Der Bundeshaushalt trägt insgesamt dazu bei, die Krisenfestigkeit zu stärken“, lautet es auf ihrer Website.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin und Bedrohungen durch Russland.
Eine Rekordsumme sei für Investitionen vorgesehen. Damit wolle man das Land wieder auf Wachstumskurs bringen und gleichzeitig Sicherheit, Infrastruktur und Innovation stärken. Ferner weist Klingbeil Darstellungen zurück, man baue wieder nur die Verschuldung aus.

Sparmaßnahmen und Stellenabbau sollen Haushalt entlasten

Der SPD-Chef verwies zugleich darauf, dass es „trotz der internationalen Krisen“ gelungen sei, die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu schließen.
Dazu werde eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, etwa Einsparungen in den Bundesministerien. So sollen 2027 Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro durch effizienterer Abläufe und Strukturen im Bundeshaushalt entstehen.
Bis zum Haushaltsjahr 2029 wolle man diesen Kurs noch ausbauen. Der Effekt der angekündigten Effizienzmaßnahmen soll sich bis dahin kontinuierlich steigern. Außerdem hätten die Ressorts das von Klingbeil vorgegebene Einsparungsziel von 1 Prozent je Ministerium vollständig umgesetzt.
Beim Personal soll die Einsparquote im nächsten Jahr 2 Prozent betragen, wobei es keinen Abbau bei den Sicherheitsbehörden geben soll. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll es dem Koalitionsvertrag zufolge in der Bundesverwaltung einen Stellenabbau um 8 Prozent geben.
Zudem soll ein höherer Steuersatz auf bestimmte alkoholische Getränke den Haushalt entlasten. Eine Senkung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung um 1 Milliarde Euro im nächsten Jahr soll ebenfalls einen Spareffekt bewirken.

Wirtschaftsverbände warnen vor wachsender Schuldenlast

Kritik am Haushaltsentwurf gibt es unter anderem von den Verbänden.
So nennt die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Tanja Gönner, die geplanten Mehrausgaben und Schuldenzuwächse „alarmierend“. Es gelinge der Bundesregierung trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.
Gönner warnt vor weiter explodierenden Zinskosten, die dazu führen könnten, dass bis 2030 jeder fünfte Euro aus den Steuereinnahmen für Zinsen gebunden sein könnte. Dieses Geld fehle dann für Zukunftsinvestitionen. Es müsse mehr geschehen in Richtung Wachstumsförderung, Konsolidierung und effizientere Verwendung öffentlicher Mittel, so die BDI-Funktionärin.
„Das eigentliche Haushaltsproblem liegt daher weiter bei den Ausgaben, nicht bei den Einnahmen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) erklärte, die Haushaltsentwicklung bereite den Unternehmen Sorge.
„Soziales, Verteidigung und Zinsen werden bis 2030 zusammen bereits 80 Prozent des Haushaltes binden. Für wachstumsrelevante Ausgaben bleibt damit kaum Spielraum“, erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. Die Bundesregierung müsse gegensteuern.
Die Vorsitzende des Verbandes der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann, spricht in einer Erklärung von einem „geradezu gefährlichen Gemisch“. Mit mehr als 555 Milliarden Euro habe man den Kernhaushalt um 12 Milliarden stärker aufgebläht als noch im April geplant. Die Neuverschuldung falle um 8 Milliarden höher aus als angekündigt.

Familienunternehmer bemängeln steigende Zinsbelastung

Bis 2030 würden die Ausgaben für die Zinsen auf 80,7 Milliarden Euro im Jahr steigen, kritisiert Ostermann. Entgegen vorherigen Ankündigungen greife Klingbeil auch auf die Rücklage zu – und wolle daraus 6,8 Milliarden Euro mobilisieren.
Der Haushaltsentwurf, so Ostermann, drohe zum „Desaster für Deutschland“ zu werden. Sie äußert weiter: „Konsolidiert ist an diesem Etat leider gar nichts. Statt endlich zu sparen werden Rücklagen geplündert, Steuern erhöht und mit Haushaltstricks nur noch mehr Mittel verschoben.“
Umweltverbände wiederum kritisieren, dass etwa 2,7 Milliarden Euro an Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel vom Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Kernhaushalt umgeleitet werden.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, wies darauf hin, dass man den KTF dazu geschaffen habe, zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren. Stattdessen verkomme dieser jetzt zum „Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt“.
Um mehr Luft zu bekommen, soll zudem die Tilgung von Milliarden-Krediten, die der Bund während der Corona-Pandemie sowie nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgenommen hatte, zeitlich geschoben werden.

CDU/CSU-Fraktionsvize: Haushaltsentwurf „großer Wurf“

An der Verschiebung von Investitionen zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen hatten bereits vor Wochen der Bundesrechnungshof und mehrere Wirtschaftsverbände Kritik geübt.
Zweifel gibt es auch, ob alle noch nicht konkret hinterlegten, aber eingeplanten Einsparungen und Mehreinnahmen wie vorgesehen eintreten werden. Klingbeil machte bei der Verkündung bereits darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Erwartungen bezüglich Wachstums und Steuereinnahmen nach unten korrigieren musste.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller zeigt sich hingegen optimistisch. Er erklärt gegenüber „Phoenix“, der Bundeshaushalt 2027 sei ein „echter großer Wurf“. Man setze die Prioritäten genau richtig – „durch mehr echte Investitionen, konsequentes Sparen und die gezielte Förderung von Familien“. Es gehe aber „noch mehr in den Folgejahren“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Gericht: NRW-Sondervermögen zu Ukraine-Kriegsfolgen verfassungsgemäß

Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.

Landtag durfte Sondervermögen schaffen

Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)
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630 Millionen Euro aus SVIK für Thüringen – 5,4 Millionen für Verfassungsschutz-Grundstück geplant


In Kürze:

  • Thüringen plant bis 2027 Investitionen von rund 630 Millionen Euro aus dem Bundes-Sondervermögen SVIK.
  • Darunter fällt ein Grundstückserwerb für das Landesamt für Verfassungsschutz im Wert von 5,4 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung sieht darin Bevölkerungsschutz, Details sind nicht öffentlich.
  • Gleichzeitig wächst Kritik an möglicher Zweckentfremdung des schuldenfinanzierten Sondervermögens.

 
Seit Mitte April hat die Landesregierung in Thüringen eigenen Angaben zufolge begonnen, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abzurufen.
Dieses Sondervermögen ist ein schuldenfinanzierter Fonds des Bundes. Die Länder sollen daraus bis 2036 zweckgebundene Mittel für Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und weitere öffentliche Aufgaben erhalten. Insgesamt stehen Thüringen bis 2036 knapp 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für 2026 und 2027 will der Freistaat davon rund 630 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
Insgesamt soll dieser Betrag nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf (BSW) gegenüber dem MDR rund 500 Maßnahmen abdecken, die in diesem Zeitraum umgesetzt werden sollen. Die Linksfraktion, auf deren Stimmen es bei der haushaltspolitischen Absicherung im Landtag ankommt, forderte dabei detailliertere Informationen zur Mittelverwendung. Einige Posten werfen Fragen auf – darunter auch Ausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz.

Geplanter Grundstückserwerb in Thüringen bereits länger vorbereitet

In der Antwort 8/3513 auf die Kleine Anfrage ist für den Posten „Erwerb von Grundstücken – Erwerb Grundstück Landesamt für Verfassungsschutz“ eine Summe von 5.400.000 Euro ausgewiesen. Einerseits liegt der Betrag deutlich unter den 14,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunknetzes sowie unter den 7 Millionen Euro für die Beschaffung eines Seminargebäudes (Hörsaalcontainer).
Andererseits geht aus den Parlamentsdokumentationen des Landtages bislang nicht hervor, welchen Zweck dieser Grundstückserwerb verfolgt. Der Verfassungsschutz, der im Freistaat zuletzt 105 Mitarbeiter beschäftigte, verfügt seit 1991 über das Dienstgebäude Haarbergstraße 61. Dieses ist auch auf seiner Website abgebildet.
An derselben Adresse hat unter anderem auch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) seine Diensträumlichkeiten angemietet. Die Liegenschaft gehört zum Hightech-Standort Erfurt Süd-Ost des Kompetenzzentrums für Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und Solartechnik. Außerdem ist die Landeshauptkasse der Landesfinanzdirektion dort untergebracht.

Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und kritischen Infrastruktur

Der Immobilienerwerb mit Mitteln aus dem Sondervermögen fällt in eine Zeit, in der zunehmend Vorwürfe der Zweckentfremdung dieser schuldenfinanzierten Vermögensmasse laut werden. Bereits im März hatte das ifo Institut dem Bund vorgeworfen, große Teile des SVIK zweckzuentfremden.
Wie bereits zuvor auch der Bundesrechnungshof argwöhnte, gehen Wirtschaftsforscher davon aus, dass nicht ausschließlich neue Investitionen, sondern auch ältere, liegengebliebene Vorhaben finanziert werden, die eigentlich aus laufenden Haushalten zu decken wären. Indirekt stellt der Freistaat selbst dies nicht in Abrede. Gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ hieß es aus der Landesregierung, der Erwerb des Grundstücks sei „bereits seit längerem geplant“ gewesen.
In der Landesregierung wird der Erwerb hingegen als Maßnahme im Bereich des Bevölkerungsschutzes eingeordnet. Dafür sind bis 2027 insgesamt 106 Millionen Euro für Schutzräume und den „Schutz kritischer Infrastruktur“ vorgesehen, zu der nachrichtendienstliche Einrichtungen im weiteren Sinne zählen. Dafür spricht auch die Zuordnung zu „Kapitel 1620“, in dem sich Ausgaben für Rechenzentren sowie für Hard- und Software und entsprechende Dienstleistungen finden.

Eigenes Investitionsprogramm für Kommunen in Thüringen läuft parallel

Um Mittel aus dem Sondervermögen zu erhalten, müssen die Länder zunächst Gesetze mit konkreten Verteilungsregeln erlassen. Thüringen sieht dabei neben den 106 Millionen Euro für den „Bevölkerungsschutz“ rund 75 Millionen Euro für Strukturreformen im Bereich der landeseigenen Kliniken vor.
Wolf zufolge sollen 10 Millionen Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens fließen. Weitere 16 Millionen Euro sind für Neubau und Sanierung des Landesrechenzentrums vorgesehen, 8 Millionen für eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV. Die übrigen Mittel sollen für Straßen, Brücken, Gebäude, Schulen, Sportstätten und Bäder verwendet werden.
Darüber hinaus unterhält der Freistaat ein eigenes Investitionsprogramm für Kommunen. Dieses wird über die Thüringer Aufbaubank finanziert. Über vier Jahre sind dafür 1 Milliarde Euro vorgesehen, wobei das Land Zinsen und Tilgung übernimmt. So sollen die Kommunen vom „Investitions-Booster“ profitieren, wie die Landesregierung das Programm nennt. Die Koalition aus CDU und BSW sowie die Linke, die den Haushalt mitträgt, streiten derzeit über die Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen.
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Thüringen will Grundstück für Verfassungsschutz aus Sondervermögen finanzieren


In Kürze:

  • Thüringen plant bis 2027 Investitionen von rund 630 Millionen Euro aus dem Bundes-Sondervermögen SVIK.
  • Darunter fällt ein Grundstückserwerb für das Landesamt für Verfassungsschutz im Wert von 5,4 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung sieht darin Bevölkerungsschutz, Details sind nicht öffentlich.
  • Gleichzeitig wächst Kritik an möglicher Zweckentfremdung des schuldenfinanzierten Sondervermögens.

 
Seit Mitte April hat die Landesregierung in Thüringen eigenen Angaben zufolge begonnen, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abzurufen.
Dieses Sondervermögen ist ein schuldenfinanzierter Fonds des Bundes. Die Länder sollen daraus bis 2036 zweckgebundene Mittel für Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und weitere öffentliche Aufgaben erhalten. Insgesamt stehen Thüringen bis 2036 knapp 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für 2026 und 2027 will der Freistaat davon rund 630 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
Insgesamt soll dieser Betrag nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf (BSW) gegenüber dem MDR rund 500 Maßnahmen abdecken, die in diesem Zeitraum umgesetzt werden sollen. Die Linksfraktion, auf deren Stimmen es bei der haushaltspolitischen Absicherung im Landtag ankommt, forderte dabei detailliertere Informationen zur Mittelverwendung. Einige Posten werfen Fragen auf – darunter auch Ausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz.

Geplanter Grundstückserwerb in Thüringen bereits länger vorbereitet

In der Antwort 8/3513 auf die Kleine Anfrage ist für den Posten „Erwerb von Grundstücken – Erwerb Grundstück Landesamt für Verfassungsschutz“ eine Summe von 5,4 Millionen Euro ausgewiesen. Einerseits liegt der Betrag deutlich unter den 14,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunknetzes sowie unter den 7 Millionen Euro für die Beschaffung eines Seminargebäudes (Hörsaalcontainer).
Andererseits geht aus den Parlamentsdokumentationen des Landtages bislang nicht hervor, welchen Zweck dieser Grundstückserwerb verfolgt. Der Verfassungsschutz, der im Freistaat zuletzt 105 Mitarbeiter beschäftigte, verfügt seit 1991 über das Dienstgebäude Haarbergstraße 61. Dieses ist auch auf seiner Website abgebildet.
An derselben Adresse hat unter anderem auch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) seine Diensträumlichkeiten angemietet. Die Liegenschaft gehört zum Hightech-Standort Erfurt Süd-Ost des Kompetenzzentrums für Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und Solartechnik. Außerdem ist die Landeshauptkasse der Landesfinanzdirektion dort untergebracht.

Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und kritischen Infrastruktur

Der Immobilienerwerb mit Mitteln aus dem Sondervermögen fällt in eine Zeit, in der zunehmend Vorwürfe der Zweckentfremdung dieser schuldenfinanzierten Vermögensmasse laut werden. Bereits im März hatte das ifo Institut dem Bund vorgeworfen, große Teile des SVIK zweckzuentfremden.
Wie bereits zuvor auch der Bundesrechnungshof argwöhnte, gehen Wirtschaftsforscher davon aus, dass nicht ausschließlich neue Investitionen, sondern auch ältere, liegengebliebene Vorhaben finanziert werden, die eigentlich aus laufenden Haushalten zu decken wären. Indirekt stellt der Freistaat selbst dies nicht in Abrede. Gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ hieß es aus der Landesregierung, der Erwerb des Grundstücks sei „bereits seit längerem geplant“ gewesen.
In der Landesregierung wird der Erwerb hingegen als Maßnahme im Bereich des Bevölkerungsschutzes eingeordnet. Dafür sind bis 2027 insgesamt 106 Millionen Euro für Schutzräume und den „Schutz kritischer Infrastruktur“ vorgesehen, zu der nachrichtendienstliche Einrichtungen im weiteren Sinne zählen. Dafür spricht auch die Zuordnung zu „Kapitel 1620“, in dem sich Ausgaben für Rechenzentren sowie für Hard- und Software und entsprechende Dienstleistungen finden.

Eigenes Investitionsprogramm für Kommunen in Thüringen läuft parallel

Um Mittel aus dem Sondervermögen zu erhalten, müssen die Länder zunächst Gesetze mit konkreten Verteilungsregeln erlassen. Thüringen sieht dabei neben den 106 Millionen Euro für den „Bevölkerungsschutz“ rund 75 Millionen Euro für Strukturreformen im Bereich der landeseigenen Kliniken vor.
Wolf zufolge sollen 10 Millionen Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens fließen. Weitere 16 Millionen Euro sind für Neubau und Sanierung des Landesrechenzentrums vorgesehen, 8 Millionen für eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV. Die übrigen Mittel sollen für Straßen, Brücken, Gebäude, Schulen, Sportstätten und Bäder verwendet werden.
Darüber hinaus unterhält der Freistaat ein eigenes Investitionsprogramm für Kommunen. Dieses wird über die Thüringer Aufbaubank finanziert. Über vier Jahre sind dafür 1 Milliarde Euro vorgesehen, wobei das Land Zinsen und Tilgung übernimmt. So sollen die Kommunen vom „Investitions-Booster“ profitieren, wie die Landesregierung das Programm nennt. Die Koalition aus CDU und BSW sowie die Linke, die den Haushalt mitträgt, streiten derzeit über die Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen.
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Bundeswehr-Sondervermögen wird nicht vom Bundestag kontrolliert

Das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro, das die Ampelregierung nach dem Beginn des Ukrainekrieges auf den Weg gebracht hat, wird offenbar ohne Aufsicht des Bundestags ausgegeben. Das berichtet der „Spiegel“.
Ein entsprechendes Gremium aus Abgeordneten wurde in dieser Legislaturperiode zwar gewählt, hat sich jedoch bislang weder konstituiert noch getagt.
Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer, selbst ein Mitglied des Gremiums, hat deshalb in einem Brief an die sechs weiteren Mitglieder angemahnt, sich nun „dringend“ zusammenzufinden und sich auf eine zukünftige Arbeitsweise zu verständigen.
„Als Abgeordnete haben wir gerade in diesen Zeiten der großen Herausforderungen einen wichtigen Auftrag, dem wir uneingeschränkt nachkommen müssen“, schreibt der Haushälter.

Die 100 Milliarden Euro sind weitgehend verplant

Der Bundestag hatte nach der „Zeitenwende“-Rede des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) beschlossen, die 100 Milliarden Euro in Form von Krediten aufzunehmen.
Unter anderem wurden damit Kampfflugzeuge vom Typ F-35 bestellt. Die Mittel sind weitgehend verplant. Inzwischen wurden per Grundgesetzänderung Ausgaben für die Rüstung von der Schuldenbremse ausgenommen.
Schäfer beharrt dennoch auf dem Gremium: „So sind für dieses Jahr Ausgaben in Höhe von mehr als 25 Milliarden Euro geplant. Im nächsten Jahr sollen sogar mehr als 27 Milliarden Euro verausgabt werden.“
Schäfer fürchtet unter anderem, dass die Rüstungsunternehmen zu viel Geld für ihre Produkte verlangen. (dts/red)
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MIT warnt Merz vor Steuererhöhungen für Spitzenverdiener


In Kürze:

  • Die Mittelstandsunion lehnt Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung von Entlastungen strikt ab.
  • MIT-Präsidentin Gitta Connemann bezeichnet höhere Steuern als „rote Linie“.
  • Der Parlamentskreis Mittelstand warnt Kanzler Friedrich Merz vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD.
  • Kritik gibt es zudem an Bürokratie, Energiepolitik und unzureichenden Entlastungen für Unternehmen.

 
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) geht zunehmend auf Distanz zur Regierungspolitik ihrer Mutterpartei. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, bezeichnete MIT-Präsidentin Gitta Connemann mögliche Steuererhöhungen als „rote Linie“. Hintergrund sind die aktuellen Gespräche innerhalb der Koalition über eine Steuerreform.
CDU/CSU und SPD sind sich grundsätzlich einig, breite Teile der Bevölkerung ab dem kommenden Jahr spürbar zu entlasten. Dabei geht es neben der Einkommensteuer auch um die Stromsteuer und den Solidaritätszuschlag. Die SPD will die geplanten Entlastungen für rund 95 Prozent der Bevölkerung über höhere Steuern für Spitzenverdiener finanzieren. Laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen dabei vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren.

MIT und Parlamentskreis Mittelstand lehnen höhere Steuern strikt ab

Teile der Union, darunter auch Bundeskanzler Friedrich Merz, zeigten sich zuletzt offen für Gespräche über eine mögliche Erhöhung der sogenannten Reichensteuer. Es sei „denkbar“, so der Kanzler, den Steuertarif im oberen Einkommensbereich zu „glätten“. Genau diese Signale sorgen innerhalb der Mittelstandsunion für Unruhe.
Connemann erklärte gegenüber der Zeitung, Steuererhöhungen seien aus Sicht der MIT das falsche Signal. Wer Arbeitsplätze sichern wolle, dürfe Leistung nicht bestrafen. Der Mittelstand brauche Verlässlichkeit und Luft zum Atmen – keine zusätzlichen Belastungen.
Die Mittelstandsunion unterstützt zudem einen jüngst vorgestellten Forderungskatalog des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) innerhalb der Unionsfraktion. Dieser unterstreiche das politische Gewicht des Mittelstands. Der PKM hatte den Kanzler vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD gewarnt. Insbesondere dürfe es keinerlei Steuererhöhungen geben – auch nicht zur Finanzierung von Entlastungen für niedrige und mittlere Einkommen.

Rund Zwei Drittel der Unionsabgeordneten im Parlamentskreis Mittelstand

In dem Papier hieß es unter anderem, die Einkommensteuer sei die „Steuer des Mittelstandes“. Deshalb müssten die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen „ohne steuerliche Mehrbelastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt und finanziert werden“.
Auch heißt es im Beschlusspapier des PKM, man unterstütze „unseren Bundeskanzler, der Mehrbelastungen bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer ablehnt“. Außerdem lehne man eine Zweckentfremdung von Mitteln für wachstumsfördernde Maßnahmen ebenso ab wie Abstriche an einer soliden Haushaltspolitik. Damit spielt man auf die Kritik des Bundesrechnungshofs und mehrerer Wirtschaftsforschungsinstitute an, die Bundesregierung verwende die Sondervermögen nicht bestimmungsgemäß.
Der PKM ist innerhalb der Unionsfraktion die größte und damit einflussreichste Gruppe von Parlamentariern. Etwa zwei Drittel der insgesamt 208 Unionsabgeordneten sind dort organisiert. Unter diesen findet sich Fraktionschef Jens Spahn ebenso wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner oder Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger. Im Kern artikuliert der PKM die Interessen der Mittelstandsunion.

MIT übt wiederholt Kritik am Kurs der Bundesregierung

Mehrfach hatte die MIT in jüngster Zeit den Kurs der Bundesregierung kritisiert. So warf man dieser vor, Handel, Handwerk und Dienstleistungen zugunsten bestimmter Industrien zu benachteiligen. Dies zeige unter anderem die auf Industrie und Landwirtschaft beschränkte Senkung der Stromsteuer.
Zudem bemängelt man zu langsame und lückenhafte Entlastungen. Außerdem vermisst man Schritte gegen die weiterhin erhebliche Bürokratie für Unternehmen. Die Planungsunsicherheit aufgrund wechselnder oder unklarer energie- und wirtschaftspolitischer Signale dauere ebenfalls an.
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Deutschland entgeht vorerst EU-Defizitverfahren

Die Bundesregierung muss vorerst kein EU-Defizitverfahren fürchten. Das Haushaltsdefizit steigt nach aktuellen Projektionen in diesem Jahr deutlich über die vorgesehene Grenze von drei Prozent im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung.
Die EU-Kommission plant jedoch derzeit nicht, Deutschland als Defizitsünder einzustufen, wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ranghohe europäische Beamten berichtet.
Zur Begründung hieß es, Deutschland werde bislang eingeplante Milliardenbeträge in diesem Jahr nicht vollständig ausgeben können. Das gelte insbesondere für Infrastrukturinvestitionen, da langwierige Genehmigungsverfahren den Mittelabfluss bremsten.

Es geht um 500 Milliarden Euro

Mit einem „Sondervermögen“ wollen Bund und Länder in den kommenden zwölf Jahren Straßen und Schienen sanieren, Datenkabel verlegen und den Klimaschutz stärken. Insgesamt sind dafür 500 Milliarden Euro vorgesehen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind 2025 erst 24 Milliarden abgeflossen. De offiziellen Daten zeigen auch: Ein erheblicher Teil der vorgesehenen Mittel kann nicht abgerufen werden.
Ein weiterer Grund dafür, dass Deutschland einem Defizitverfahren entgeht, besteht darin, dass die EU mit dem Ukrainekrieg eine Ausnahmeklausel für Verteidigungsausgaben aktiviert hat.
In Brüssel geht man deshalb derzeit davon aus, dass Deutschland im Jahr 2026 nicht so weit über die Drei-Prozent-Schwelle kommt, dass ein Defizitverfahren zwingend würde. (dts/red)