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Hitzewelle bringt Bevölkerungsschutz an seine Grenzen – Lauterbach für mehr Klimaanlagen


In Kürze:

  • Feuerwehr, Rettungsdienste und THW verzeichneten während der Hitzewelle deutlich mehr Einsätze als üblich.
  • Medizinische Notfälle, Vegetationsbrände sowie Schäden an Strom- und Verkehrsinfrastruktur belasteten den Bevölkerungsschutz gleichzeitig.
  • Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gerieten regional an ihre Kapazitätsgrenzen.
  • Karl Lauterbach und Verbraucherschützer sprechen sich für einen stärkeren Einsatz moderner Klimaanlagen aus.

 
Die Hitzewelle im letzten Junidrittel 2026 erwies sich nicht nur für Bürger ohne voll klimatisierte Wohn- und Arbeitsräumlichkeiten, sondern auch für den Bevölkerungsschutz als flächendeckender Belastungstest. Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, Krankenhäuser und Leitstellen mussten eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Einsatzlagen bewältigen.
In einer Dankesbotschaft an seine Einsatzkräfte meldete sich der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, zu Wort. Die große Hitze führe, so Banse, nicht nur zu verstärkten Alarmierungen, sondern bedeute auch eine zusätzliche Belastung für die Einsatzkräfte.

Hitzewelle bringt Einsatzkräfte an ihre Grenzen

Insbesondere in den größeren Städten machte sich dies in Form eines signifikanten Anstiegs des Einsatzaufkommens bemerkbar. So kam es allein am Samstag, 27. Juni, in Dresden zu 318 Alarmierungen des Rettungsdienstes, was einen neuen Jahresrekord bedeutete. Auch am Sonntag war das Einsatzaufkommen mit 278 noch weit überdurchschnittlich hoch.
In Karlsruhe waren bis zu 2.500 Notrufe und knapp 750 Einsätze pro Tag zu verzeichnen, in Berlin an Spitzentagen über 2.000 Alarmierungen. Auch Stuttgart meldete ungefähr doppelt so viele Einsätze der Feuerwehr wie üblich, in Köln waren die Feuerwehren zeitweise an der Kapazitätsgrenze.
Ein erheblicher Teil der Einsätze war auf medizinische Gesundheitsprobleme zurückzuführen. Zu den typischen Einsatzanlässen gehörten Kreislaufzusammenbrüche, Flüssigkeitsmangel, Bewusstlosigkeit, Ohnmacht oder Hitzschläge.
Zudem bedurften zahlreiche ältere Menschen einer notfallmedizinischen Behandlung oder mussten reanimiert werden. In einigen Fällen gerieten auch Angehörige der Einsatzkräfte selbst an ihre Grenzen und mussten behandelt werden.

Brände in Trafostationen – evakuierte Pflegeheime

Insbesondere in nicht klimatisierten Alten- und Pflegeheimen spielten sich fallweise dramatische Szenen ab. In einer Einrichtung in Krefeld kollabierten mehrere Bewohner, in Dormagen mussten 30 Bewohner ein überhitztes Pflegeheim evakuiert werden.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte einen besseren Schutz älterer Menschen in Pflegeheimen.
Feuerwehr, THW und Rettungsdienste mussten vielfach auch gemeinsam ausrücken – etwa dort, wo es infolge der anhaltenden Trockenheit zu zahlreichen Bränden kam. Die anhaltende Trockenheit hatte diese begünstigt. Zu einem Großeinsatz kam es beispielsweise in der Gohrischheide im Grenzgebiet zwischen Sachsen und Brandenburg.
Die Hitze verursachte auch Schäden an der Infrastruktur. In Reislingen kam es zu einem vermutlich durch Wärmestau ausgelösten Brand einer 20-Kilowatt-Leitung in einem Trafohaus. Diese hatte sogar kurzfristige Stromausfälle in der Umgebung zur Folge.
Es war nicht das einzige Ereignis dieser Art. Ähnliche Fälle wurden etwa aus Köln, Itzehoe, Kerpen, Bonn, Kerpen, Brilon, Mönchengladbach und Jülich gemeldet. In Deutschland gibt es insgesamt etwa 600.000 Trafostationen.

Leitstellen überlastet – auch öffentliche Verkehrsmittel von Temperaturen betroffen

Schäden infolge der Hitze traten jedoch auch an Straßenbelägen und Bahnstrecken auf. In Leipzig wurde zeitweise der gesamte Straßenbahnverkehr eingestellt. Auf mehreren Autobahnen wurden fallweise Streifen gesperrt.
Neben den Einsatzkräften selbst arbeiteten häufig auch die Leitstellen am Limit. Aufgrund der hohen Auslastung durch außergewöhnlich viele Notrufe verlängerten sich die Dispositionszeiten. Außerdem kam es zu mehr Fehlalarmen an Brandmeldeanlagen, dazu wurden technische Hilfsleistungen und manchmal auch Suchaktionen an Badeseen erforderlich. Die Vielzahl gleichzeitiger Einsätze erschwerte dabei die Koordination.
Das THW und weitere Organisationen übernahmen während der Hitzewelle zahlreiche zusätzliche Aufgaben. Sie leisteten Unterstützung bei Vegetationsbränden, in der Logistik, bei der Löschwasserversorgung und in technischen Bereichen. Da das THW auch andere Einsatzorganisationen unterstützte, wurden Ehrenamtliche deutlich häufiger eingebunden als im normalen Einsatzgeschehen.
Die Hitze der vergangenen Tage belastete auch die medizinische Versorgung. Häufig waren die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet. Einige Einrichtungen appellierten an die Menschen, die Notaufnahmen nur bei echten Notfällen aufzusuchen. Krankenhäuser verzeichneten deutlich steigende Patientenzahlen infolge hitzebedingter Erkrankungen.

Auf diesem Foto sind Klimaanlagen zu sehen, aufgenommen am 26. Juni 2026 bei heißem Wetter in Magdeburg.

Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images

Lauterbach zur Hitzewelle: „Vorbehalte gegen Klimaanlagen sind falsch“

Die Ereignisse haben zugleich eine politische Debatte darüber neu entfacht, wie sich Bevölkerung und kritische Infrastruktur besser gegen zunehmende Hitzeperioden schützen lassen. Dazu gehört auch die Frage, welche Rolle Klimaanlagen künftig spielen sollen.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Wandel in der Einstellung gegenüber Klimaanlagen eingefordert. Auf X äußerte er, Befürchtungen wegen des Stromverbrauchs seien ebenso unangebracht wie deren Einordnung als Luxusartikel:
„Vorbehalte gegen Klimaanlagen sind falsch. Sie werden im Sommer gerade für ärmere Menschen in heißen kleinen Wohnungen Leben retten. Im Zeitalter erneuerbarer Energien ist ihr Stromverbrauch an heißen Tagen kein Hindernis im Kampf gegen den Klimawandel.“
Rückendeckung bekam der frühere Minister dabei auch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Deren Energieexpertin Meike Militz erklärte gegenüber der „tagesschau“, moderne Split-Klimaanlagen würden jährlich etwa 40 bis 140 Euro an Stromkosten verursachen.
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630 Millionen Euro aus SVIK für Thüringen – 5,4 Millionen für Verfassungsschutz-Grundstück geplant


In Kürze:

  • Thüringen plant bis 2027 Investitionen von rund 630 Millionen Euro aus dem Bundes-Sondervermögen SVIK.
  • Darunter fällt ein Grundstückserwerb für das Landesamt für Verfassungsschutz im Wert von 5,4 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung sieht darin Bevölkerungsschutz, Details sind nicht öffentlich.
  • Gleichzeitig wächst Kritik an möglicher Zweckentfremdung des schuldenfinanzierten Sondervermögens.

 
Seit Mitte April hat die Landesregierung in Thüringen eigenen Angaben zufolge begonnen, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abzurufen.
Dieses Sondervermögen ist ein schuldenfinanzierter Fonds des Bundes. Die Länder sollen daraus bis 2036 zweckgebundene Mittel für Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und weitere öffentliche Aufgaben erhalten. Insgesamt stehen Thüringen bis 2036 knapp 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für 2026 und 2027 will der Freistaat davon rund 630 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
Insgesamt soll dieser Betrag nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf (BSW) gegenüber dem MDR rund 500 Maßnahmen abdecken, die in diesem Zeitraum umgesetzt werden sollen. Die Linksfraktion, auf deren Stimmen es bei der haushaltspolitischen Absicherung im Landtag ankommt, forderte dabei detailliertere Informationen zur Mittelverwendung. Einige Posten werfen Fragen auf – darunter auch Ausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz.

Geplanter Grundstückserwerb in Thüringen bereits länger vorbereitet

In der Antwort 8/3513 auf die Kleine Anfrage ist für den Posten „Erwerb von Grundstücken – Erwerb Grundstück Landesamt für Verfassungsschutz“ eine Summe von 5.400.000 Euro ausgewiesen. Einerseits liegt der Betrag deutlich unter den 14,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunknetzes sowie unter den 7 Millionen Euro für die Beschaffung eines Seminargebäudes (Hörsaalcontainer).
Andererseits geht aus den Parlamentsdokumentationen des Landtages bislang nicht hervor, welchen Zweck dieser Grundstückserwerb verfolgt. Der Verfassungsschutz, der im Freistaat zuletzt 105 Mitarbeiter beschäftigte, verfügt seit 1991 über das Dienstgebäude Haarbergstraße 61. Dieses ist auch auf seiner Website abgebildet.
An derselben Adresse hat unter anderem auch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) seine Diensträumlichkeiten angemietet. Die Liegenschaft gehört zum Hightech-Standort Erfurt Süd-Ost des Kompetenzzentrums für Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und Solartechnik. Außerdem ist die Landeshauptkasse der Landesfinanzdirektion dort untergebracht.

Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und kritischen Infrastruktur

Der Immobilienerwerb mit Mitteln aus dem Sondervermögen fällt in eine Zeit, in der zunehmend Vorwürfe der Zweckentfremdung dieser schuldenfinanzierten Vermögensmasse laut werden. Bereits im März hatte das ifo Institut dem Bund vorgeworfen, große Teile des SVIK zweckzuentfremden.
Wie bereits zuvor auch der Bundesrechnungshof argwöhnte, gehen Wirtschaftsforscher davon aus, dass nicht ausschließlich neue Investitionen, sondern auch ältere, liegengebliebene Vorhaben finanziert werden, die eigentlich aus laufenden Haushalten zu decken wären. Indirekt stellt der Freistaat selbst dies nicht in Abrede. Gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ hieß es aus der Landesregierung, der Erwerb des Grundstücks sei „bereits seit längerem geplant“ gewesen.
In der Landesregierung wird der Erwerb hingegen als Maßnahme im Bereich des Bevölkerungsschutzes eingeordnet. Dafür sind bis 2027 insgesamt 106 Millionen Euro für Schutzräume und den „Schutz kritischer Infrastruktur“ vorgesehen, zu der nachrichtendienstliche Einrichtungen im weiteren Sinne zählen. Dafür spricht auch die Zuordnung zu „Kapitel 1620“, in dem sich Ausgaben für Rechenzentren sowie für Hard- und Software und entsprechende Dienstleistungen finden.

Eigenes Investitionsprogramm für Kommunen in Thüringen läuft parallel

Um Mittel aus dem Sondervermögen zu erhalten, müssen die Länder zunächst Gesetze mit konkreten Verteilungsregeln erlassen. Thüringen sieht dabei neben den 106 Millionen Euro für den „Bevölkerungsschutz“ rund 75 Millionen Euro für Strukturreformen im Bereich der landeseigenen Kliniken vor.
Wolf zufolge sollen 10 Millionen Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens fließen. Weitere 16 Millionen Euro sind für Neubau und Sanierung des Landesrechenzentrums vorgesehen, 8 Millionen für eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV. Die übrigen Mittel sollen für Straßen, Brücken, Gebäude, Schulen, Sportstätten und Bäder verwendet werden.
Darüber hinaus unterhält der Freistaat ein eigenes Investitionsprogramm für Kommunen. Dieses wird über die Thüringer Aufbaubank finanziert. Über vier Jahre sind dafür 1 Milliarde Euro vorgesehen, wobei das Land Zinsen und Tilgung übernimmt. So sollen die Kommunen vom „Investitions-Booster“ profitieren, wie die Landesregierung das Programm nennt. Die Koalition aus CDU und BSW sowie die Linke, die den Haushalt mitträgt, streiten derzeit über die Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen.
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Thüringen will Grundstück für Verfassungsschutz aus Sondervermögen finanzieren


In Kürze:

  • Thüringen plant bis 2027 Investitionen von rund 630 Millionen Euro aus dem Bundes-Sondervermögen SVIK.
  • Darunter fällt ein Grundstückserwerb für das Landesamt für Verfassungsschutz im Wert von 5,4 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung sieht darin Bevölkerungsschutz, Details sind nicht öffentlich.
  • Gleichzeitig wächst Kritik an möglicher Zweckentfremdung des schuldenfinanzierten Sondervermögens.

 
Seit Mitte April hat die Landesregierung in Thüringen eigenen Angaben zufolge begonnen, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abzurufen.
Dieses Sondervermögen ist ein schuldenfinanzierter Fonds des Bundes. Die Länder sollen daraus bis 2036 zweckgebundene Mittel für Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und weitere öffentliche Aufgaben erhalten. Insgesamt stehen Thüringen bis 2036 knapp 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für 2026 und 2027 will der Freistaat davon rund 630 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
Insgesamt soll dieser Betrag nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf (BSW) gegenüber dem MDR rund 500 Maßnahmen abdecken, die in diesem Zeitraum umgesetzt werden sollen. Die Linksfraktion, auf deren Stimmen es bei der haushaltspolitischen Absicherung im Landtag ankommt, forderte dabei detailliertere Informationen zur Mittelverwendung. Einige Posten werfen Fragen auf – darunter auch Ausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz.

Geplanter Grundstückserwerb in Thüringen bereits länger vorbereitet

In der Antwort 8/3513 auf die Kleine Anfrage ist für den Posten „Erwerb von Grundstücken – Erwerb Grundstück Landesamt für Verfassungsschutz“ eine Summe von 5,4 Millionen Euro ausgewiesen. Einerseits liegt der Betrag deutlich unter den 14,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunknetzes sowie unter den 7 Millionen Euro für die Beschaffung eines Seminargebäudes (Hörsaalcontainer).
Andererseits geht aus den Parlamentsdokumentationen des Landtages bislang nicht hervor, welchen Zweck dieser Grundstückserwerb verfolgt. Der Verfassungsschutz, der im Freistaat zuletzt 105 Mitarbeiter beschäftigte, verfügt seit 1991 über das Dienstgebäude Haarbergstraße 61. Dieses ist auch auf seiner Website abgebildet.
An derselben Adresse hat unter anderem auch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) seine Diensträumlichkeiten angemietet. Die Liegenschaft gehört zum Hightech-Standort Erfurt Süd-Ost des Kompetenzzentrums für Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und Solartechnik. Außerdem ist die Landeshauptkasse der Landesfinanzdirektion dort untergebracht.

Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und kritischen Infrastruktur

Der Immobilienerwerb mit Mitteln aus dem Sondervermögen fällt in eine Zeit, in der zunehmend Vorwürfe der Zweckentfremdung dieser schuldenfinanzierten Vermögensmasse laut werden. Bereits im März hatte das ifo Institut dem Bund vorgeworfen, große Teile des SVIK zweckzuentfremden.
Wie bereits zuvor auch der Bundesrechnungshof argwöhnte, gehen Wirtschaftsforscher davon aus, dass nicht ausschließlich neue Investitionen, sondern auch ältere, liegengebliebene Vorhaben finanziert werden, die eigentlich aus laufenden Haushalten zu decken wären. Indirekt stellt der Freistaat selbst dies nicht in Abrede. Gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ hieß es aus der Landesregierung, der Erwerb des Grundstücks sei „bereits seit längerem geplant“ gewesen.
In der Landesregierung wird der Erwerb hingegen als Maßnahme im Bereich des Bevölkerungsschutzes eingeordnet. Dafür sind bis 2027 insgesamt 106 Millionen Euro für Schutzräume und den „Schutz kritischer Infrastruktur“ vorgesehen, zu der nachrichtendienstliche Einrichtungen im weiteren Sinne zählen. Dafür spricht auch die Zuordnung zu „Kapitel 1620“, in dem sich Ausgaben für Rechenzentren sowie für Hard- und Software und entsprechende Dienstleistungen finden.

Eigenes Investitionsprogramm für Kommunen in Thüringen läuft parallel

Um Mittel aus dem Sondervermögen zu erhalten, müssen die Länder zunächst Gesetze mit konkreten Verteilungsregeln erlassen. Thüringen sieht dabei neben den 106 Millionen Euro für den „Bevölkerungsschutz“ rund 75 Millionen Euro für Strukturreformen im Bereich der landeseigenen Kliniken vor.
Wolf zufolge sollen 10 Millionen Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens fließen. Weitere 16 Millionen Euro sind für Neubau und Sanierung des Landesrechenzentrums vorgesehen, 8 Millionen für eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV. Die übrigen Mittel sollen für Straßen, Brücken, Gebäude, Schulen, Sportstätten und Bäder verwendet werden.
Darüber hinaus unterhält der Freistaat ein eigenes Investitionsprogramm für Kommunen. Dieses wird über die Thüringer Aufbaubank finanziert. Über vier Jahre sind dafür 1 Milliarde Euro vorgesehen, wobei das Land Zinsen und Tilgung übernimmt. So sollen die Kommunen vom „Investitions-Booster“ profitieren, wie die Landesregierung das Programm nennt. Die Koalition aus CDU und BSW sowie die Linke, die den Haushalt mitträgt, streiten derzeit über die Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen.
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Zivilschutzexperte: Deutschland hat keine Schutzplätze

Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.

Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?

Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.

Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?

Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.

Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.

Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.

Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.

Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.

Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch. 
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.
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Zivilschutzexperte: Deutschland hat keine Schutzplätze

Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.

Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?

Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.

Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?

Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.

Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.

Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.

Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.

Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.

Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch. 
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.
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Bevölkerungsschutz-Messe: Praktische Hilfsmittel für Krisensituationen

Stromausfall, Hochwasser oder andere Notlagen: Wie können sich private Haushalte und Unternehmen sinnvoll auf Krisensituationen vorbereiten? Welche Lösungen gibt es für Notstromversorgung, Trinkwasseraufbereitung oder den Schutz von Haus und Eigentum?
Antworten auf diese Fragen liefert die INTERSCHUTZ in Hannover – die weltweit größte Fachmesse für Feuerwehr, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz. Die Epoch Times berichtet live von der Messe und stellt praktische Hilfsmittel vor, die im Ernstfall helfen können.

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Im Livestream sprechen wir mit den Herstellern über ihre innovativen Produkte rund um Krisenvorsorge und Selbstschutz. Zu den Themen gehören unter anderem:
  • Notstromversorgung und Lichttechnik
  • Trinkwasseraufbereitung und Wasserversorgung
  • Schutz vor Hochwasser und Starkregen
  • Wärmeversorgung in Krisensituationen
  • Feuer- und Katastrophenschutz
  • Wasserrettung und Notfallausrüstung
  • Schutzraum- und Sicherheitskonzepte
Begleiten Sie die Epoch Times live auf der INTERSCHUTZ und erfahren Sie, welche Lösungen Fachleute für den Ernstfall empfehlen. Ab 15 Uhr starten wir.
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10 Milliarden Euro für den Zivilschutz: Bundeskabinett billigt Dobrindts Pläne

Die Bundesregierung hat ihr Ausbauprogramm für den Zivilschutz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch von Innenminister c (CSU) vorgelegte Eckpunkte für einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“. Bis 2029 sollen damit zehn Milliarden Euro investiert werden.
Vorgesehen sind zusätzliche Investitionen etwa in Ausrüstung und Personal des Technischen Hilfswerks (THW) und weiterer Organisationen. Bereitgestellt werden sollen auch mehr als tausend Spezialfahrzeuge, die dem THW sowie im Krisenfall auch den Ländern zur Verfügung stehen würden. Ein Bauprogramm soll Gebäude unter anderem des THW krisensicher machen.

Neue Stabsstelle zur besseren Koordination

Kern des Programms ist ein sogenanntes 3‑A‑Modell. Es steht für Auftrag, Ausstattung und Ausbildung, ergänzt durch Maßnahmen zur besseren Alarmierung und Lenkung der Bevölkerung zu Schutzräumen und Hilfsangeboten.
Zur stärkeren Verzahnung von ziviler und militärischer Verteidigung soll im Bundesinnenministerium die Stabsstelle „Kommando zivile Verteidigung“ eingerichtet werden, die Planung und Koordination zentral übernehmen soll. Für die Ausstattung sind bis 2029 rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Dazu gehört die  Beschaffung von mehr als 1.000 Spezialfahrzeugen und der bereits laufende Kauf von mindestens 110.000 stapelbaren Feldbetten mit Auslieferung in den Jahren 2027 bis 2029. Dazu gehört auch ein umfangreiches Bauprogramm zur Modernisierung von Anlagen sowie zusätzliche Mittel für Personal und Technik. Geplant ist außerdem der Ausbau einer medizinischen Bundes-Taskforce an mehr als 50 Standorten für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten.
Im Bereich Ausbildung sollen bundesweit einheitliche Standards für Einsatzkräfte, wie „chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren“-Lagen (CBRN),  eingeführt und Zivilschutzunterricht an Schulen etabliert werden. Das Innenministerium will zudem öffentliche Zufluchtsräume wie Bunker, gesicherte Keller, U‑Bahnschächte, Tunnel und Tiefgaragen erfassen und in das digitale Warnsystem sowie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (Nina‑App) integrieren, damit diese Bürgern im Gefahrenfall den schnellsten Weg zu Schutzräumen anzeigt.

Oberst vermisst ein abgestimmtes Konzept

„Wir rüsten auf beim Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung“, sagte Dobrindt der „Bild“. Es gehe um eine „klare Kante gegen hybride Bedrohungen“ und um „konsequente Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte“. Militärische und zivile Verteidigung würden daher für mehr Sicherheit und Widerstandsfähigkeit vernetzt. Dobrindt hatte bereits im September 2025 angekündigt, dass er an einem neuen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ schmiede (Epoch Times berichtete).
Kritik an Dobrindts Plänen formulierte Björn Stahlhut gegenüber „Euronews“. Er ist Oberst d.R. und Experte Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung. Nach seiner Auffassung existiert kein wirklich abgestimmtes Konzept, das Bund, Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen im Zivilschutz und Katastrophenschutz verbindet.
Einen Zivilschutzunterricht an Schulen einzurichten, hält Simone Oldenburg ( Linke) für falsch. Die Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern meint, Lehrkräfte dürften nicht als Notnagel der Regierung missbraucht werden. Laut „Münchner Merkur“ wirft sie Dobrindt mangelndes Verständnis für den Schulalltag und die bereits hohe Belastung des Lehrpersonals vor. Besonders kritisiert sie die Fokussierung auf Kinder und Jugendliche; zuerst müsse die Aufklärung der Erwachsenen erfolgen, fordert sie.

Landkreise fordern mehr Zivilschutz-Investitionen

Der Deutsche Landkreistag fordert mehr Anstrengungen beim Zivilschutz über die geplanten Investitionen des Bundes hinaus. Angesichts der veränderten Sicherheitslage, hybrider Bedrohungen, möglicher Anschlags- und Kriegsszenarien sowie zunehmender Naturkatastrophen sei es richtig, die staatliche Krisenvorsorge deutlich ernster zu nehmen und hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Kay Ruge, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Dabei dürfe ein solcher Aufwuchs allerdings nicht allein aus der Perspektive des Bundes betrachtet werden. Bevölkerungsschutz funktioniere vor allem vor Ort: in den Landkreisen und Gemeinden, mit den dortigen Leitstellen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Krankenhäusern und Verwaltungsstäben, sagte er.
Wie viel von den anzuschaffenden Fahrzeugen und weiteren Ausstattungsgegenständen im Wege ergänzender Ausstattung am Ende tatsächlich bei den Landkreisen ankommen werde, lasse sich erst beurteilen, wenn der genaue Inhalt des Paktes bekannt sei. „Angesichts der deutlich veränderten Bedrohungslage werden jedenfalls weitere Investitionen erforderlich sein“, mahnte Ruge. Der Pakt könne daher nur ein erster Schritt sein. Die Landkreise erwarteten, dass der Bund seine neuen Finanzierungsmöglichkeiten auch über den Pakt hinaus umfassend nutze, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags.
Entscheidend sei eine abgestimmte Gesamtstrategie. Länder und kommunale Spitzenverbände müssten deshalb von Beginn an eng in die weiteren Planungen einbezogen werden. Die aktuellen Entwicklungen sehe man demnach als ersten Schritt zu einem abgestimmten, gemeinsamen Vorgehen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, sagte Ruge.
(Mit Materialien der Agenturen)
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18. Mai: Stromsteuer soll sinken | Zweifel am Heizungsgesetz | Zivilschutz

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Zivilschutz

Bundesinnenminister Dobrindt plant zehn Milliarden Euro für den Ausbau des Bevölkerungsschutzes und der zivilen Verteidigung auszugeben. Vorgesehen sind eine Taskforce an 50 Standorten, 1.000 neue Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten und der Ausbau des THW. Zudem will der Bund alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, Tunnel und Tiefgaragen in der Warn-App NINA erfassen.

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