Categories
deutschland etplus ticker

Digitale Dienste im Auto: Was viele Käufer über versteckte Folgekosten nicht wissen


In Kürze:

  • Viele digitale Autofunktionen sind nur befristet kostenlos und werden später kostenpflichtig.
  • Besonders Käufer junger Gebrauchtwagen sollten auf auslaufende Abonnements und Folgekosten achten.
  • Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Kosten, Datennutzung und Herstellerabhängigkeiten.

 
Fernzugriff per Smartphone, intelligente Ladeplanung für Elektroautos und Sprachassistenten mit Künstlicher Intelligenz. Moderne Fahrzeuge sind heute digitaler und stärker vernetzt als je zuvor. Die Hersteller bewerben diese Funktionen als Komfortgewinn und wichtigen Bestandteil des Fahrerlebnisses.
So preist etwa der Autohersteller BMW auf seiner Website die hauseigenen digitalen Lösungen wie folgt an:
„BMW ConnectedDrive bietet ein nahtloses Fahrerlebnis, indem es verschiedene digitale Dienste integriert. Diese vereinfachen das Fahrzeugmanagement und erhöhen den Komfort.“
Bei Mercedes-Benz klingt es so:
„Bringen Sie mehr Komfort und Leichtigkeit in Ihr Leben.“
Und VW bewirbt auf seiner Website die Software der ID.-Modelle wie folgt:
„Sie verbindet Navigation, Komfort, Sicherheit und digitale Extras zu einem intelligenten Fahrerlebnis, das Ihren Alltag leichter macht.“
Was viele Käufer allerdings nicht wissen: Zahlreiche dieser Dienste sind nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos verfügbar. Danach werden sie kostenpflichtig.
Damit etabliert sich in der Automobilbranche ein Geschäftsmodell, das Verbraucher bislang vorrangig aus der rein digitalen Welt kennen. Funktionen werden nicht mehr ausschließlich mit dem Kauf des Produkts erworben, sondern über laufende Abonnements finanziert. Für Autofahrer kann dies zusätzliche Kosten verursachen, die beim Kauf eines Fahrzeugs häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Auto wird zum digitalen Dienstleister

Noch vor wenigen Jahren beschränkten sich die digitalen Fähigkeiten eines Fahrzeugs weitgehend auf ein fest installiertes Navigationssystem oder eine Bluetooth-Verbindung zum Smartphone. Inzwischen sind viele Fahrzeuge dauerhaft mit dem Internet verbunden.
Über sogenannte Konnektivitätsdienste können Fahrer ihr Fahrzeug per App orten, Türen entriegeln, den Ladezustand eines Elektroautos überwachen oder die Klimaanlage aus der Ferne aktivieren. Navigationssysteme rufen aktuelle Verkehrsdaten ab, berechnen dynamisch neue Routen und schlagen bei Elektrofahrzeugen passende Ladestopps vor. Software-Updates werden teilweise direkt über das Mobilfunknetz eingespielt.
Für die Hersteller eröffnen digitale Dienste zusätzliche Einnahmequellen. Laut einer Studie des IBM Institute for Business Value erwarten Automobilunternehmen, dass bis 2035 mehr als die Hälfte ihrer Umsätze aus wiederkehrenden digitalen und softwarebasierten Diensten stammen wird.

Kostenlose Nutzung oft zeitlich begrenzt

Für Käufer entsteht dadurch eine neue Kostenkategorie. Viele Funktionen stehen zunächst kostenlos zur Verfügung, oftmals über die Dauer eines Leasingvertrags oder während der ersten Jahre nach dem Kauf. Anschließend werden für die erweiterten Dienste oft Gebühren fällig.
Die Laufzeiten und der Funktionsumfang unterscheiden sich zwischen den Herstellern teils erheblich. Während einige Anbieter bestimmte Dienste über viele Jahre kostenlos bereitstellen, begrenzen andere die Gratisphase auf wenige Monate.
Beispiele aus einer Herstellerbefragung des ADAC zeigen die Unterschiede:
  • BMW bietet „BMW Digital Premium“ zunächst drei Monate lang kostenlos an, anschließend werden 9,98 Euro pro Monat berechnet.
  • Audi verlangt nach drei kostenlosen Jahren je nach Paket zwischen 12,90 und 15,90 Euro monatlich.
  • Volkswagen stellt „VW Connect Plus“ für zwei Jahre kostenlos bereit. Danach fallen modellabhängige Gebühren an.
  • Škoda berechnet nach drei Jahren für „Škoda Connect“ 70 Euro pro Jahr.
  • Mercedes-Benz verlangt für digitale Dienste bis zu 329 Euro jährlich.
  • Tesla berechnet für seine „Premium-Konnektivität“ 9,99 Euro im Monat.
Daneben existieren Hersteller, die deutlich längere kostenlose Nutzungszeiträume anbieten. Kia gewährt derzeit sieben Jahre kostenlosen Zugang zu seinem Konnektivitätssystem. Andere Hersteller veröffentlichen die Preise für die Zeit nach Ablauf der Gratisphase erst kurz vor Vertragsende.

Mangelnde Transparenz erschwert den Vergleich

Genau hier sieht der ADAC eines der größten Probleme. Für Verbraucher ist oft nur schwer nachvollziehbar, welche Leistungen in welchem Paket enthalten sind, wie lange diese kostenlos verfügbar bleiben und welche Kosten anschließend entstehen.
Zudem unterscheiden sich die Angebote nicht nur beim Preis, sondern auch beim Leistungsumfang. Während manche Hersteller Navigation, Fernzugriff und Onlinedienste in einem Paket bündeln, verteilen andere diese Funktionen auf mehrere Abonnements. Ein direkter Vergleich zwischen den Marken ist deshalb kaum möglich. Selbst Händler können häufig nicht verbindlich beantworten, welche Kosten nach mehreren Jahren entstehen werden.
Für Verbraucher bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit bei der Kaufentscheidung. Während Kraftstoffverbrauch, Versicherungskosten oder Wartungsintervalle regelmäßig berücksichtigt werden, bleiben digitale Folgekosten häufig unberücksichtigt.

Junge Gebrauchtwagen als besondere Herausforderung

Besonders relevant wird das Thema bei jungen Gebrauchtwagen. Viele kostenlose Nutzungszeiträume digitaler Dienste laufen nach zwei, drei oder vier Jahren aus, also häufig in einem Zeitraum, in dem Fahrzeuge erstmals den Besitzer wechseln.
Im schlimmsten Fall verliert der neue Besitzer wenige Monate nach dem Kauf den Zugriff auf Funktionen, die bei der Besichtigung des Fahrzeugs noch verfügbar waren. Dazu können Navigationsdienste, Fernzugriff per Smartphone oder spezielle Onlinefunktionen gehören.
Der ADAC rät deshalb dazu, beim Gebrauchtwagenkauf den Status der digitalen Dienste zu prüfen. Käufer sollten sich zeigen lassen, welche Abonnements aktiv sind, wann diese enden und welche Kosten anschließend entstehen. Idealerweise werden diese Informationen im Kaufvertrag dokumentiert.

Drittanbieter-Apps als Alternative

Wer auf Herstellerabonnements für digitale Dienste verzichten möchte, findet zunehmend Alternativen. Nahezu alle aktuellen Fahrzeuge unterstützen Android Auto oder Apple CarPlay. Dadurch lassen sich Smartphone-Anwendungen direkt auf dem Fahrzeugbildschirm nutzen.
Für die Navigation bieten Dienste wie Google Maps oder Apple Karten bereits einen großen Teil der Funktionen, die auch herstellereigene Systeme bereitstellen.
Speziell für Elektrofahrzeuge haben sich darüber hinaus Anwendungen wie ABRP (A Better Route Planner), Pump oder Cariqa etabliert. Sie bieten teilweise sogar umfangreichere Funktionen als die Systeme der Fahrzeughersteller. Allerdings arbeiten auch viele dieser Anwendungen mit kostenpflichtigen Premiummodellen.

Daten als zweite Währung

Neben den Kosten verweisen Verbraucherschützer auf einen weiteren Aspekt der zunehmenden Fahrzeugvernetzung: die Erfassung und Verarbeitung großer Datenmengen. Mit der Vernetzung würden „immer mehr Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Trendbericht zum „Auto der Zukunft“.
Dazu zählen sowohl technische Fahrzeugdaten als auch Informationen über Fahrverhalten, Fahrzeugstandorte und die Fahrzeugumgebung. Die Autoren sprechen in diesem Zusammenhang von „Datensammlern auf vier Rädern“.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wächst damit auch die Zahl der Akteure, die Interesse an diesen Daten haben. Fahrzeughersteller nutzen sie unter anderem für Wartung, Fehlerdiagnosen und die Weiterentwicklung ihrer Fahrzeuge. Weiterhin können Fahrzeugdaten auch für Marketingzwecke eingesetzt werden, um Kunden besser zu verstehen und neue Dienstleistungen anzubieten.
Gleichzeitig sind Fahrzeugdaten auch für andere Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse. Anbieter von Navigations-, Such- oder App-Diensten greifen auf entsprechende Informationen zurück, um ihre Angebote bereitzustellen. Versicherer wiederum nutzen Fahrzeug- und Fahrdaten bereits heute für sogenannte Telematik-Tarife, bei denen das individuelle Fahrverhalten in die Beitragsberechnung einfließt.
Die Verbraucherzentrale verweist zudem darauf, dass sich auch Werbeunternehmen sowie staatliche Stellen wie Polizei, Gerichte oder Behörden für bestimmte Fahrzeugdaten interessieren könnten.

Forderungen an die Autohersteller

Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Gefahr, dass Verbraucher bei der Nutzung vernetzter Fahrzeuge nicht ausreichend nachvollziehen können, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Betroffene über Zweck, Empfänger und Umfang der Datenerhebung „transparent und in allgemein verständlicher Form“ informiert werden müssten. Zugleich müsse eine Einwilligung auf einer „freien Entscheidung der betroffenen Verbraucher beruhen“, damit Nutzer tatsächlich entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Der ADAC fordert von den Herstellern mehr Transparenz und einfachere Tarifstrukturen bei Konnektivitätsdiensten. Preise und Leistungsumfänge müssten öffentlich zugänglich sein und dürften nicht erst nach Registrierung oder Eingabe der Fahrgestellnummer sichtbar werden.
Zudem spricht sich der Automobilklub dafür aus, sicherheitsrelevante Basisdienste dauerhaft kostenlos bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Software- und Sicherheitsupdates, die für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs notwendig sind.
Ferner sollten digitale Dienste beim Fahrzeugverkauf übertragbar sein, um Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu vermeiden.

Die Gefahr der digitalen Abhängigkeit

Als weiteres Risiko nennt die Verbraucherzentrale sogenannte Lock-in-Effekte. Gemeint sind Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Plattformen, die einen Wechsel erschweren könnten. Die Verbraucherschützer verweisen etwa auf Situationen, in denen fahrzeuginterne Systeme nur mit bestimmten Betriebssystemen oder Diensten kompatibel sind. Verbraucher würden dadurch stärker an einen Anbieter gebunden.
Als Gegenmittel nennt die Verbraucherzentrale die „Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität“. Daten und Anwendungen sollten möglichst nicht hersteller- oder plattformgebunden sein, sondern auf andere Systeme übertragbar bleiben.
Nur so sei ein effizienter Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Herstellern und Anbietern möglich. Gleichzeitig werfen die Autoren die Frage auf, welche Lösungen Hersteller anbieten werden, um die weitere Nutzung von Diensten sowie den Datenschutz auch dann sicherzustellen, wenn Anbieter ihre Angebote einstellen oder vom Markt verschwinden.
Categories
wirtschaft

Was kostet Autofahren wirklich? So schneiden Benziner und Plug-in-Hybrid im Vergleich ab


In Kürze:

  • Niedrigere Energiekosten, höhere Anschaffung: Der Golf eHybrid verursacht in der Beispielrechnung geringere laufende Kosten als der Benziner.
  • Trotz Förderung bleibt der Preisunterschied erheblich: Beim Kauf liegen zwischen beiden Modellen mehr als 14.000 Euro.
  • Ob sich der Umstieg rechnet, hängt vor allem von Fahrleistung, Energiepreisen und dem tatsächlichen elektrischen Fahranteil ab.

 
1,925 Euro für einen Liter Super E10, 1,881 Euro für Diesel: Diese Preise meldete der ADAC am vergangenen Sonntag, 31. Mai, für den bundesweiten Durchschnitt. Gleichzeitig können Käufer von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden seit Mai staatliche Zuschüsse beantragen. Für Autofahrer stellt sich damit eine Frage, die sich anhand von Anschaffungs- und Betriebskosten beantworten lässt: Wie unterscheiden sich die Kosten verschiedener Antriebsarten unter den aktuellen Rahmenbedingungen?
Für den folgenden Vergleich hat die Redaktion zwei Varianten des VW Golfs gegenübergestellt.
Für die Beispielrechnung wird eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern zugrunde gelegt. Als Energiekosten werden ein Benzinpreis von 2,03 Euro je Liter sowie ein Strompreis von 0,35 Euro pro Kilowattstunde angesetzt. Beim betrachteten Plug-in-Hybrid wird angenommen, dass 80 Prozent der Fahrleistung elektrisch zurückgelegt werden und 20 Prozent unter Nutzung des Verbrennungsmotors erfolgen.

Anschaffungskosten

Für den Vergleich werden der VW Golf 1.5 TSI mit 115 PS und der Golf eHybrid mit einer Systemleistung von 204 PS herangezogen.
Laut ADAC-Autotest geht der Preis für den Golf 1.5 TSI bei rund 28.330 Euro los. Für den Golf eHybrid werden laut ADAC rund 44.205 Euro angegeben. In der Beispielrechnung wird für das eHybrid-Modell zusätzlich eine Förderung von 1.500 Euro berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Kaufpreis von rund 42.705 Euro.
Auf Grundlage dieser Werte beträgt der Unterschied bei den Anschaffungskosten rund 14.375 Euro.

Verbrauchswerte und Energiekosten

Für den Golf 1.5 TSI wird ein durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von 5,6 Litern je 100 Kilometer angesetzt. Dieser Wert entspricht den Angaben des ADAC Ecotests und dient als Grundlage für die Berechnung der Energiekosten.
Bei einem angenommenen Benzinpreis von 2,03 Euro je Liter ergeben sich daraus Kosten von rund 11,37 Euro auf 100 Kilometer. Auf die angenommene Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern hochgerechnet, entstehen Spritkosten von rund 1.705,20 Euro.
Für den Golf eHybrid wird ein Fahrprofil angenommen, bei dem 80 Prozent der Strecke elektrisch zurückgelegt werden. Unter dieser Annahme ergeben sich Stromkosten von rund 5,40 Euro je 100 Kilometer. Zusätzlich werden Benzinkosten von rund 2,23 Euro je 100 Kilometer berücksichtigt.
Die Energiekosten des Plug-in-Hybrids belaufen sich damit auf insgesamt 7,63 Euro je 100 Kilometer. Auf eine Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern übertragen, ergeben sich Energiekosten von rund 1.144 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beträgt auf Grundlage dieser Berechnung rund 500 Euro pro Jahr.

Wartung und Steuer

Neben den Energiekosten werden für die Beispielrechnung Wartungs- und Steuerkosten berücksichtigt. Für den Golf 1.5 TSI werden jährliche Wartungs- und Inspektionskosten von 768 Euro angesetzt. Dieser Betrag ergibt sich aus den Angaben des ADAC, der monatliche Kosten von 64 Euro ansetzt. Für den Golf eHybrid werden 1.140 Euro berücksichtigt. Hier legen wir ebenfalls Zahlen des ADAC zugrunde, der Werkstattkosten von 95 Euro pro Monat veranschlagt.
Zusätzlich wird die Kfz-Steuer berücksichtigt. Für den Golf 1.5 TSI werden 89 Euro pro Jahr angesetzt. Beim Golf eHybrid wird für die Berechnung kein Steuerbetrag berücksichtigt.
Unter Einbeziehung der angenommenen Energie-, Wartungs- und Steuerkosten ergeben sich jährliche Gesamtkosten von 2.562,20 Euro für den Golf 1.5 TSI. Für den Golf eHybrid ergeben sich jährliche Kosten von 2.284 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beläuft sich damit auf rund 278 Euro pro Jahr.

Betrachtung über fünf Jahre

Fahrzeuge werden in der Regel über mehrere Jahre genutzt. Deshalb wird die Beispielrechnung zusätzlich auf einen Zeitraum von fünf Jahren übertragen.
Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern ergibt sich über diesen Zeitraum eine Gesamtfahrleistung von 75.000 Kilometern. Für den Golf 1.5 TSI ergeben sich daraus laufende Kosten von rund 12.811 Euro. Für den Golf eHybrid belaufen sich die laufenden Kosten auf rund 11.420 Euro.
Die rechnerische Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beträgt somit rund 1.390 Euro über den betrachteten Zeitraum.

Einordnung der Ergebnisse

Die Berechnung dient ausschließlich dazu, die Kostenentwicklung unter den beschriebenen Annahmen darzustellen. Aus den dargestellten Zahlen lässt sich daher keine allgemeingültige Aussage über die Wirtschaftlichkeit der Antriebstechnologien ableiten. Dafür müssten weitere Faktoren berücksichtigt werden, die nicht Bestandteil dieser Berechnung sind.
Die Berechnung der Anschaffungskosten berücksichtigt weder Finanzierungskosten noch Rabatte, Leasingkonditionen oder den Wertverlust während der Haltedauer.
Veränderungen von Energiepreisen, jährlicher Fahrleistung, Förderhöhe, Verbrauchswerten sowie Fahr- und Ladeverhalten führen zu abweichenden Ergebnissen für die laufenden Kosten. Nicht Bestandteil der Berechnung sind außerdem Versicherungsprämien und mögliche Reparaturen außerhalb regulärer Wartungsintervalle.
Auch die Annahme eines elektrischen Fahranteils von 80 Prozent beim Plug-in-Hybrid stellt eine Rechengröße dar. Ein anderer elektrischer Fahranteil führt zu veränderten Energiekosten und damit zu einem anderen Ergebnis der Berechnung.
Categories
deutschland

29. Mai: Fahrerüberwachung | Pflegefinanzierung | Tankrabatt nicht verlängern

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Fahrerüberwachung

Ab Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU mit dem Fahrerkontrollsystem ADDW ausgestattet sein. Mithilfe von Kameras und Warnsignalen soll erkannt werden, wenn Fahrer abgelenkt oder unaufmerksam sind. Das Ziel der EU ist mehr Verkehrssicherheit. Kritiker warnen jedoch vor Datenschutzproblemen und zusätzlicher Ablenkung. Auch der ADAC berichtet von teils störenden Systemen.

Pflegefinanzierung

Der CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, dass Pflegebedürftige vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfe ihr eigenes Vermögen und ihr Eigenheim stärker einsetzen müssen. SPD, Linke und Sozialverbände kritisieren diesen Vorschlag scharf, da er die Altersvorsorge und das Zuhause vieler Familien gefährdet. Hintergrund sind die massiven Defizite der Pflegeversicherung und die geplante Reform.

Tankrabatt nicht verlängern

Die Verbraucherzentrale lehnt eine Verlängerung des Tankrabatts ab. Sie bezeichnete die Maßnahme als teuer und ineffizient. Ein Teil der Entlastung sei bei den Mineralölkonzernen statt bei den Verbrauchern angekommen. Auch Union und ADAC äußern Zweifel. Stattdessen werden gezielte Hilfen für Pendler, den Mittelstand und die Logistikbranche diskutiert.

Wertsachen nach Millionen-Coup zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Coup in einer Sparkasse in Gelsenkirchen erhalten die ersten Schließfachkunden ihre Wertsachen zurück. Unter diesen befinden sich Schmuck, Edelmetalle und Bargeld, die die Täter Ende 2025 im Tresorraum zurückgelassen hatten. Der Schaden liegt laut Polizei bei mindestens einem zweistelligen Millionenbetrag.

Bedingungen für Iran

US-Präsident Trump hat neue Bedingungen für ein Abkommen mit dem Iran bekannt gegeben. In einem Beitrag auf Truth Social schreibt er, dass Teheran die Straße von Hormuz sofort in beide Richtungen ohne Gebühren öffnen, Minen räumen und auf Atomwaffen verzichten müsse. Trump will heute eine endgültige Entscheidung treffen. Zudem wird die US-Seeblockade aufgehoben.
 
Categories
wirtschaft

Tankrabatt: Verbraucherschützer gegen Verlängerung, CDU und SPD uneins


In Kürze:

  • Kontroverse Diskussionen um eine Verlängerung des Tankrabatts.
  • Die Verbraucherzentrale hält den Tankrabatt für ineffizient und teuer.
  • ADAC: Spritpreise müssten niedriger sein.
  • Ifo: Vollständiger Rabatt bei Diesel immer noch nicht weitergegeben.

 
Deutschlands oberste Verbraucherschützer haben sich deutlich gegen eine Verlängerung des Tankrabatts ausgesprochen. Dieser sei „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Eine Verlängerung lehnen wir deshalb klar ab.“

Verbraucherzentrale sieht Vorteile für Ölkonzerne

Der Tankrabatt habe die Erwartungen „wenig überraschend verfehlt“, sagte Pop. Ein erheblicher Teil der durch die Regierungsmaßnahme erhofften Entlastung sei zunächst nicht bei den Verbrauchern angekommen, sondern in den Kassen der Mineralölkonzerne versickert. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken.“
Die als Tankrabatt bekannte Senkung der Steuern auf Diesel und Benzin hatte die Regierung Anfang Mai eingeführt, um die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Benzinpreise abzufedern. Der Tankrabatt beträgt rund 17 Cent je Liter.
Zurückhaltend äußerte sich die Union zu einer möglichen Verlängerung der Steuersenkung. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sieht den Staat in diesem Zusammenhang „irgendwann an der Grenze seiner Möglichkeiten“. Unionsfraktionsvize Sepp Müller sieht das ebenso: „Dauerhafte Subventionen kann der Staat nicht leisten“, sagte Müller den Funke-Zeitungen. Der „Steuereuro“ müsse gezielt eingesetzt werden.
„Hält die Blockade der Straße von Hormus an, werden wir über zielgerichtete Maßnahmen sprechen“, fuhr der Politiker fort, der gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Armand Zorn die Taskforce im Bundestag zu den Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Preise in Deutschland leitet.
Im Fokus stünden dann aber „gezielte Hilfen“ für Mittelstand, Logistik und Pendler. Wie diese aussehen könnten, führte Müller nicht aus.
Der brandenburgische Regierungschef Dietmar Woidke plädiert hingegen für eine Fortsetzung des Tankrabatts. Im Gespräch mit WELT TV betonte der SPD-Politiker, dass Beschäftigte finanziell entlastet werden müssten. Dazu gehöre auch, die Kosten für Kraftstoffe bezahlbar zu halten.

ADAC: Zeitverzögerte Weitergabe des Rabatts

Kritik äußerte Woidke erneut an den Mineralölkonzernen. Die Senkung der Abgaben auf Kraftstoffe sei anfangs nur eingeschränkt bei den Verbrauchern angekommen. Er sieht darin einen Beleg dafür, dass eine strengere Kontrolle der Branche notwendig sei. Die Preisentwicklung müsse weiterhin genauer beobachtet werden.
Der ADAC merkte an, dass die Preise für Diesel und Benzin angesichts der staatlichen Subventionierung niedriger sein müssten. Demnach geben die Ölkonzerne den Tankrabatt nicht vollständig an die Verbraucher weiter, betonte der ADAC und lieferte Zahlen. So habe das Barrel Brent-Öl vor einer Woche noch etwa 111 US-Dollar gekostet, sei mittlerweile aber deutlich unter 100 US-Dollar gefallen.
Erneut zeige sich, dass sinkende Einkaufskosten bei Mineralölunternehmen nur verzögert an die Endkunden weitergegeben werden, während steigende Rohölpreise sich in der Regel deutlich schneller auf den Tankstellenpreis auswirkten.
Der Euro-US-Dollar-Kurs hat sich im Vergleich zur Vorwoche kaum verändert. Da Rohöl international in US-Dollar gehandelt wird, verbessert ein starker Euro grundsätzlich die Einkaufsbedingungen. Angesichts der zuletzt starken Schwankungen am Ölmarkt spielt der Wechselkurs derzeit jedoch nur eine untergeordnete Rolle bei der Preisentwicklung.
Das Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) zeigt anhand eines Tankrabatt-Trackers anschaulich, wie schleppend der Verlauf bei der Weitergabe der Subvention verläuft. So ist anhand der Verlaufskurve des Trackers deutlich zu sehen, dass die Konzerne den Rabatt für Super (E5) erstmals um den 10. Mai voll weitergegeben haben. Der Nachlass für E10 kam erst in dieser Woche vollständig zum Tragen, beim Diesel ist er noch nicht vollständig weitergegeben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Categories
gesellschaft

Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
EU

Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)
Categories
deutschland

Warum Autofahrer trotz Tankrabatt kaum sparen


In Kürze:

  • Trotz Tankrabatt bleiben Benzin und Diesel teuer, weil steigende Rohölpreise die staatliche Entlastung teilweise wieder aufheben.
  • Der ADAC sieht zwar erste Wirkung der Steuersenkung, hält die aktuellen Spritpreise aber weiterhin für zu hoch.
  • Bundesregierung und Branche hatten vor Vorabschiedung des Gesetzes vor Verzögerungen und begrenzter Wirkung der Entlastung gewarnt.

 
Als die Bundesregierung Mitte April die vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschloss, klang die Botschaft eindeutig: Autofahrer sollen entlastet, Betriebe stabilisiert und die Stimmung im Land beruhigt werden.
Rund 17 Cent pro Liter weniger sollten die Verbraucher für zwei Monate an den deutschen Zapfsäulen bezahlen müssen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte, dieser Schritt werde „sehr schnell die Lage für die Autofahrer und für die Betriebe im Land verbessern und vor allem für diejenigen, die vor allem aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs sind“. Die Bundesregierung wollte ein Zeichen des Handelns in das Land senden.

Rechnung geht nur bedingt auf

Nun, wenige Wochen nach Inkrafttreten der Entlastung zeigt sich: Die politische Rechnung geht nur bedingt auf. Denn während Berlin die Steuerlast senkte, zog der Weltmarkt die Preise wieder nach oben. Der Preis für die Rohölsorte Brent liegt aktuell, laut dem Portal „Boerse.de“, bei um die 107 US-Dollar je Barrel.
Zum Vergleich: Zu Jahresbeginn lag der Preis noch bei rund 54 Dollar je Barrel. Die Ursache für den Preisanstieg ist die Eskalation im Nahen Osten. Der Krieg zwischen den USA, Israel und Iran, die Sorge um die Straße von Hormus und die Angst vor Lieferausfällen haben die Energiemärkte nervös gemacht. Damit wiederholt sich ein Muster, das die Politik seit Jahrzehnten begleitet: Nationale Entlastungsmaßnahmen treffen auf globale Preismechanismen und verlieren oft gegen sie.
Die Folge lässt sich an deutschen Tankstellen bereits beobachten und anhand der Daten des Bundeskartellamtes präzise beziffern. Zwar sank das Preisniveau mit der Einführung des Tankrabatts vom 30. April auf den 1. Mai im Durchschnitt zunächst um knapp 13 Cent, doch hielt die Entlastung der rasanten Marktdynamik nicht stand.
Schon am Mittag des ersten Tages schossen die Preise in der Spitze wieder nach oben. Am 4. Mai notierte das Kartellamt im Schnitt bereits wieder 2,08 Euro für den Liter Diesel und 2,05 Euro für Super E5. Während die Zapfsäulenpreise bis zum 6. Mai für Benzin um lediglich knapp 12 Cent und für Diesel um knapp 15 Cent nachgaben, brachen die Großhandelspreise im selben Zeitraum mit bis zu 24 Cent netto je Liter Diesel deutlich stärker ein.
Der Tankrabatt wirkt. Allerdings kämpft er gegen eine stärkere Kraft. Während Berlin die Energiesteuer senkt, treiben Kriegssorgen und steigende Rohölpreise den Kraftstoff wieder nach oben. Die Entlastung landet damit nicht vollständig bei den Autofahrern, sondern wird teilweise vom Weltmarkt neutralisiert.
Interessanterweise zeichnet der ADAC dabei inzwischen ein differenzierteres Bild als noch in den ersten Maitagen. In einer aktuellen Auswertung vom Mittwoch, 20. Mai, stellt der Automobilklub fest, der Tankrabatt beginne „jetzt zu wirken“.
Tatsächlich lag der bundesweite Durchschnittspreis für Super E10 am 19. Mai bei 2,008 Euro je Liter, Diesel kostete im Schnitt 1,997 Euro und war damit erstmals seit längerer Zeit wieder günstiger als Benzin. Besonders bemerkenswert: Dieselpreise waren binnen Wochenfrist laut ADAC um 10,7 Cent gefallen, Super E10 um 6 Cent.

Zwischen Hoffnung und Wirklichkeit

Der Klub verweist dabei ausdrücklich auf die Energiesteuersenkung als eine Ursache dieser Entwicklung. Rechnet man den Steueranteil inklusive Mehrwertsteuer ein, entspreche die Entlastung „16,7 Cent brutto pro Liter“, also ungefähr den angekündigten 17 Cent.
Gleichzeitig bleibt der ADAC skeptisch, ob die Preisentwicklung tatsächlich im vollen Umfang bei den Verbrauchern ankommt. Tankrabatt und gesunkene Rohölpreise hätten nach Meinung des ADAC „allerdings zu weiter sinkenden Spritpreisen als aktuell führen müssen“.
Genau hier liegt die Zweischneidigkeit der Debatte. Der Tankrabatt wirkt durchaus. Allerdings deutlich schwächer und sprunghafter als politisch erhofft. Die Märkte bleiben extrem nervös. Schon kleine militärische Eskalationen oder Drohungen gegen Transportwege im Persischen Golf reichen aus, um die Preise binnen Stunden wieder steigen zu lassen.
Der Verbraucher erlebt deshalb einen paradoxen Zustand: Einerseits sinken die Preise tatsächlich leicht. Andererseits bleibt das Niveau historisch hoch.
Noch Anfang April hatte Diesel zeitweise 2,447 Euro pro Liter gekostet. Das war ein neues Allzeithoch. Super E10 erreichte mit 2,192 Euro fast den Rekordstand aus der ersten Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Anfang 2022.
Der ADAC beschreibt, wie sich der Krieg im Nahen Osten seit Ende Februar unmittelbar auf die Preisentwicklung ausgewirkt hat. Die geopolitische Krise ist damit längst an den Zapfsäulen angekommen.
Bemerkenswert ist dabei auch der Hinweis auf das sogenannte „Österreich-Modell“, das seit dem 1. April gilt. Mineralölkonzerne dürfen ihre Preise seitdem nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen, Senkungen bleiben dagegen jederzeit möglich. Die Idee dahinter: weniger Preissprünge, mehr Transparenz.
Doch nach Einschätzung des ADAC wirkt die Regelung inzwischen eher kontraproduktiv. Die Preise steigen nun regelmäßig kurz vor Mittag deutlich an und sinken erst im Tagesverlauf langsam wieder. Der günstigste Tankzeitpunkt liegt paradoxerweise inzwischen kurz vor der erlaubten täglichen Preisrunde um 12 Uhr mittags.

Die Grenzen politischer Eingriffe

Das Beispiel zeigt, wie schwierig staatliche Eingriffe in hochdynamische Märkte geworden sind. Selbst gut gemeinte Regulierungen erzeugen oft neue Verzerrungen. Damit steht die Bundesregierung vor einem politischen Problem, das größer ist als die Frage nach einigen Cent pro Liter.
Denn der Tankrabatt war nie nur Wirtschaftspolitik. Er war auch ein psychologisches Versprechen: Der Staat handelt. Er greift ein. Er schützt Bürger vor den Folgen internationaler Krisen.
Genau deswegen ist die Wirkung an der Zapfsäule entscheidend. Wenn Verbraucher trotz staatlicher Milliardenhilfen kaum einen Unterschied bemerken, könnte der Eindruck politischer Ohnmacht entstehen.
Dabei sind die ökonomischen Dimensionen beträchtlich. Nach Schätzungen aus dem Bundesfinanzministerium kostet die Maßnahme den Staat rund 1,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Das ist kein symbolischer Betrag, sondern ein erheblicher fiskalischer Eingriff. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie viel davon tatsächlich dauerhaft bei den Verbrauchern ankommt.
Im Gesetzentwurf räumte die Bundesregierung ein, dass die Entlastung möglicherweise nicht sofort vollständig bei den Verbrauchern ankommt. Im Abschnitt „Gesetzesfolgen“ heißt es ausdrücklich, es sei „nicht auszuschließen, dass sich die Steuersatzsenkung verzögert und schleichend in den Verbraucherpreisen widerspiegelt“.
Hintergrund sei die Struktur der Energiesteuer, die bereits bei der Auslieferung aus Tanklagern und Raffinerien entsteht, erklärte der Wirtschaftsverband Fuels und Energie in seiner Stellungnahme zum Tankrabatt.

Warum der Rabatt nicht sofort sichtbar wird

Der Verband verwies weiter auf ein technisches Detail, das politisch kaum vermittelbar ist, ökonomisch aber zentral bleibt. Der Staat besteuert den Kraftstoff nicht erst beim Verkauf an der Tankstelle. Die Abgabe wird bereits erhoben, sobald Benzin und Diesel aus Raffinerien oder Tanklagern ausgeliefert werden. Kraftstoffe, die schon vor dem 1. Mai ausgeliefert wurden, waren also noch mit dem regulären Steuersatz belegt.
Deshalb könne sich die Senkung „nicht überall gleich am Stichtag um Mitternacht einstellen“, sondern erst schrittweise sichtbar werden, wenn die alten Bestände verkauft seien.
Das klingt zunächst nach logistischer Spitzfindigkeit. Tatsächlich verweist es aber auf ein Grundproblem politischer Eingriffe in komplexe Märkte: Zwischen gesetzlichem Beschluss und realem Preis liegen Lieferketten, Lagerbestände, Transportwege und Marktreaktionen.
Besonders bemerkenswert war dabei der Hinweis auf mögliche Versorgungsprobleme. Die angekündigte Steuersenkung schaffe „erhebliche Anreize“, das Tanken vor dem 1. Mai möglichst hinauszuzögern. Dadurch könne es Anfang Mai zu einem sprunghaften Nachfrageanstieg kommen, warnte der Wirtschaftsverband damals. Gleichzeitig erschwere das lange Feiertagswochenende rund um den 1. Mai die Belieferung der Tankstellen zusätzlich.
Mit anderen Worten: Bereits vor Inkrafttreten des Tankrabatts war intern klar, dass Marktreaktionen, Logistik und internationale Preisentwicklungen die politische Wirkung erheblich abschwächen könnten.

Ein Wettlauf gegen den Weltmarkt

Deutschland kann Steuern senken, Zuschüsse zahlen oder Unternehmen regulieren. Den Weltmarktpreis für Rohöl bestimmt die Bundesregierung nicht. Solange ein Krieg im Nahen Osten den Ölpreis treibt, bleibt jede nationale Entlastung ein Wettlauf gegen die Märkte. Genau das geschieht im Moment.
Die Bundesregierung wollte den Bürgern eine Atempause verschaffen. Doch solange geopolitische Krisen den Ölpreis diktieren, bleibt die Entlastung fragil.
Categories
deutschland

Debatte um Tankrabatt: Söder fordert Verlängerung – Miersch ist skeptisch


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine Senkung der Stromsteuer.
  • CSU-Chef Söder hält eine Verlängerung des Tankrabatts für möglich.
  • Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
  • Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.

 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.

Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt

In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.

12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt

Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.

Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“

Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.

Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen

Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig sollte es zu einer umgehenden Senkung der Netzentgelte kommen. Im Jahr 2026 werden diese voraussichtlich bei etwa 10,4 Cent pro Kilowattstunde liegen, heißt es beim Messstellenbetreiber metrify.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.

Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“

CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.
Categories
gesellschaft

ADAC: Diesel wieder unter zwei Euro pro Liter

Erstmals seit Anfang März kostet ein Liter Diesel an den deutschen Tankstellen wieder unter zwei Euro. Wie der ADAC am Montag mitteilte, lag der durchschnittliche Preis am Sonntag bei 1,984 Euro pro Liter. Der Preis für Super E10 sank weiter leicht, er lag Sonntag im Tagesdurchschnitt bei 1,968 Euro pro Liter.
„Beide Kraftstoffsorten liegen damit seit längerer Zeit erstmals wieder unterhalb der Marke von zwei Euro je Liter“, erklärte der ADAC. Günstiger waren Super E10 und Diesel zuletzt Anfang März. E10 kostete am 1. Mai bereits weniger als zwei Euro, der Preis stieg dann aber wieder.
Der Autofahrerverein nannte die sinkenden Kraftstoffpreise eine „logische Konsequenz“ – am 1. Mai war der Tankrabatt der Regierung in Höhe von fast 17 Cent in Kraft getreten. Der Rohölpreis sank laut ADAC zudem in den vergangenen Tagen von 110 Dollar pro Fass auf rund 100 Dollar.
Der ADAC betonte, die „bloße Betrachtung“ der aktuellen Preise im Vergleich zum 30. April, dem letzten Tag vor Einführung des Tankrabatts, möge darauf hindeuten, dass die Energiesteuersenkung nun an den Zapfsäulen angekommen sei. Doch dürfe die Rohölpreisentwicklung „nicht außer Acht“ gelassen werden.
E10 sei nach Ansicht des ADAC weiterhin zu teuer. Diesel sei wegen zahlreicher Sondereffekte schwieriger zu bewerten – der deutliche Preisrückgang „zeigt aber, wie stark auch hier zuletzt aufgeschlagen worden war“.
Der ADAC erwartet wieder steigende Preis in den kommenden Tagen. Der Ölpreis ziehe wieder an, daher sei dies zu befürchten. (afp/red)
Categories
deutschland

EU-Ausschuss beschließt neue TÜV-Richtlinien: Das kommt auf Fahrzeugbesitzer zu

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Mai 2026 mehrere Änderungen an der europäischen Richtlinie zur Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen beschlossen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktualisierung der Prüfpunkte, um technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen. So sollen künftig auch Airbags sowie Fahrerassistenzsysteme, darunter Notbremsassistenten, verpflichtend in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Für Elektrofahrzeuge wurden zusätzliche Prüfkriterien festgelegt, die insbesondere den Zustand der Hochvoltbatterie und sicherheitsrelevante elektrische Komponenten betreffen.

Keine jährliche Hauptuntersuchung

Vom Tisch ist hingegen der Vorschlag der EU-Kommission, ältere Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung zu verpflichten. Dem folgte der Ausschuss nicht und lehnte ihn ab.
Auch aus Deutschland gab es dafür keine Zustimmung. So erklärte der EU-Abgeordnete Jens Gieseke (CDU): „Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge senden ein klares Entlastungssignal an Verbraucher und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.“
Der Ministerrat hatte sich Anfang Dezember 2025 gegen eine jährliche TÜV-Pflicht ausgesprochen. Auch der ADAC kritisierte das Vorhaben. Karsten Schulze, Technikpräsident des Automobilklubs, schreibt, dass eine jährliche Untersuchung keine sicherheitstechnische Verbesserung bedeuten würde. Auch würden Besitzer älterer Fahrzeuge finanziell erheblich mehr belastet.

Keine „TÜV“-Plakette bei offenen Rückrufen

Ein weiterer Beschluss betrifft den Umgang mit offenen Rückrufen: Fahrzeuge, für die ein sicherheitsrelevanter Rückruf nicht abgearbeitet wurde, sollen keine Prüfplakette mehr erhalten. Damit beabsichtigt die EU, sicherzustellen, dass bekannte Mängel vor der Teilnahme am Straßenverkehr behoben werden.
Zudem einigte sich der Ausschuss darauf, die Hauptuntersuchung künftig auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen zu lassen. Fahrzeughalter sollen ihre Prüfung somit nicht mehr zwingend im Zulassungsland durchführen müssen. Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die reguläre Hauptuntersuchung müsse anschließend wieder in Deutschland durchgeführt werden.

Straßenkontrollen von Wohnmobilen

Zur Bekämpfung von Tachomanipulationen – etwa beim Gebrauchtwagenhandel – hat der Ausschuss eine erweiterte Dokumentationspflicht beschlossen. Demnach sollen Werkstätten und Prüfstellen Kilometerstände künftig systematisch erfassen.
Ferner sieht der Beschluss vor, die Zahl technischer Straßenkontrollen zu erhöhen. Diese stichprobenartigen Prüfungen sollen hauptsächlich ältere und gewerblich genutzte Fahrzeuge betreffen, inklusive Transporter. Das würde laut ADAC auch „Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Wohnmobile auf Transporterbasis betreffen“.
Die beschlossenen Änderungen bilden die Verhandlungsposition des Parlaments für die anstehenden Gespräche mit dem Rat. Eine endgültige Fassung der Richtlinie wird erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens vorliegen.
Categories
wirtschaft

E20-Benzin: Hoffnungsträger oder Scheinlösung?


In Kürze:

  • E20 soll die Kraftstoffemissionen weiter senken.
  • Bioethanol unterliegt nicht der CO₂-Bepreisung.
  • Deutschland ist beim Bioethanol in hohem Maße auf Importe angewiesen.
  • Der VCD hält die Elektromobilität für die saubere Energieform.

 
Die EU-Kommission prüft offenbar die Einführung eines günstigeren E20-Kraftstoffs. Das berichtet die „BILD“ unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben von drei deutschen CDU-Europaabgeordneten. Demnach setzen sich Peter Liese, Jens Gieseke und Norbert Lins bereits seit einiger Zeit für die Einführung von E20 ein.

Politisch neu, technisch schon länger im Fokus

Die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission prüft demnach die Einführung eines Kraftstoffs mit einem Bioethanolanteil von bis zu 20 Prozent. Für eine europaweite Einführung müsste die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive) angepasst werden, da sie bislang nur einen Ethanolanteil von bis zu 10 Prozent erlaubt.
Politisch ist das Thema noch relativ neu, technisch jedoch seit Längerem vorbereitet. Mehrere Autohersteller testen bereits seit Jahren höhere Ethanolanteile, da entsprechende Kraftstoffe in anderen Weltregionen verbreitet sind. Neuere Modelle verschiedener Marken – darunter VW, BMW und Mercedes – gelten als E20-tauglich. Auch in Deutschland laufen Pilotprojekte unter realen Bedingungen.
E20 ist ein Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von 20 Prozent, der aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt wird, wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) erklärt. Das Ziel besteht darin, Emissionen zu senken, erneuerbare Energien stärker einzubinden und gleichzeitig die Kompatibilität mit bestehenden Motoren und Infrastrukturen zu gewährleisten.
Für Verbraucher könnte E20 eine attraktive Alternative zu rein fossilen Kraftstoffen sein, da nur der fossile Anteil der CO₂-Bepreisung unterliegt, nicht jedoch der Bioethanolanteil. Mit dem neuen EU-Emissionshandelssystem ETS II, das ab 2027 fossile Kraftstoffe deutlich verteuern dürfte, könnte sich daraus ein Preisvorteil ergeben. Wann E20 tatsächlich eingeführt wird, ist offen. Laut dem Fachmagazin „Auto Motor und Sport“ gilt ein Zeitraum ab 2027 oder 2028 als möglich – abhängig davon, wie schnell die politischen und regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

VDA: E20 eröffnet eine klare Perspektive

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist der Ansicht, dass Deutschland die Chancen nutzen sollte, Biokraftstoffe der zweiten Generation sowie synthetische E-Fuels einzusetzen. Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sowie aus Abfall- und Reststoffen, deren Herstellung auf erneuerbarer Energie basiert, könnten Verbrennungsmotoren nahezu klimaneutral oder mit deutlich geringeren Treibhausgasemissionen betreiben.
Der ADAC hält es daher grundsätzlich für möglich, den Beimischungsanteil perspektivisch auf 20 Energieprozent zu erhöhen. Als Maßnahme wird unter anderem eine Anhebung des Ethanolanteils in Ottokraftstoffen auf E10+ oder E20 (bis zu 20 Prozent Bioethanol) genannt, wie aus einer Antwort des Clubs an die Epoch Times hervorgeht.
Voraussetzung dafür sei jedoch, dass Fahrzeuge für den Einsatz solcher Kraftstoffe eindeutig freigegeben sind. Aus Gründen der Produkthaftung und Verkehrssicherheit seien laut ADAC konkrete Herstellerfreigaben für Bestands- und Neufahrzeuge notwendig. Zudem müsse eine einheitliche Kraftstoffqualität durch Normung sichergestellt werden. Da die aktuelle Norm DIN EN 228 einen maximalen Ethanolanteil von 10 Volumenprozent vorsieht, ist der Verkauf von E20 an Endverbraucher derzeit nicht zulässig.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich ebenfalls für eine zügige Einführung von E20 aus, da dieser zur schnelleren Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beitragen könne. Nun seien die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen entscheidend.
E20 könne zugleich eine Weiterentwicklung hin zu vollständig erneuerbaren Kraftstoffen darstellen, etwa für Fahrzeuge, die ausschließlich mit solchen Kraftstoffen betrieben werden.
Auf europäischer Ebene müsste E20 zunächst normiert werden. Dafür wäre eine Anpassung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie erforderlich. Erst mit dieser Grundlage könnte E20 einheitlich spezifiziert, zugelassen und europaweit eingeführt werden. Ein koordiniertes Vorgehen gilt dabei als entscheidend, um Planungssicherheit für Industrie und Verbraucher zu gewährleisten.

Verband sieht eine positive Umweltbilanz

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Einführung von E20 zu prüfen. Klimapolitik im Verkehrssektor sei dann erfolgreich, wenn sie auf Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit, Praxistauglichkeit und Bezahlbarkeit basiere. Dafür sei eine verlässliche Strategie erforderlich.
Nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe wie E20 seien laut einer Sprecherin gegenüber Epoch Times ein zentraler Bestandteil einer solchen Transformationsstrategie. Sie könnten sofort eingesetzt werden, die bestehende Infrastruktur nutzen und die CO₂-Emissionen insbesondere der Bestandsflotte wirksam senken. Eine mögliche Einführung von E20 in Europa würde diese Transformation weiter beschleunigen, dessen ist man sich beim BDBe sicher.
Auch die Umweltbilanz falle positiv aus, heißt es beim Verband. Ein Projekt an der Hochschule Coburg habe gezeigt, dass höhere Beimischungsanteile von Bioethanol zu Benzin die Kohlenwasserstoffemissionen von Ottokraftstoffen reduzieren. Zudem halbierten sich die Partikelemissionen beim Verbrennungsvorgang nahezu, was die Luftqualität verbessere. Auch der Kohlenmonoxidausstoß sinke. Lediglich die Stickoxidemissionen steigen leicht an, lägen jedoch mit unter 20 mg/km deutlich unter dem Grenzwert von 60 mg/km.
E20 biete zudem weitere Vorteile. Die Nutzung heimischer Rohstoffe stärke die Resilienz der Energieversorgung und reduziere Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten. Auch der geringere Preis werde als Vorteil gesehen.
Gleichzeitig zeigt die Marktbilanz des BDBe für das Jahr 2024, dass Deutschland beim Bioethanol auf Importe angewiesen ist: Der inländischen Produktion von 744.000 Tonnen stand ein Verbrauch von rund 1,3 Millionen Tonnen gegenüber.
Auch der Auto Club Europa (ACE) steht einer Einführung von E20 „grundsätzlich offen“ gegenüber. Aus technischer Sicht spreche nichts dagegen, sofern die Fahrzeuge vom Hersteller freigegeben seien. Entscheidend sei jedoch die Akzeptanz, so eine Sprecherin des ACE gegenüber Epoch Times. Bereits bei E10 habe sich gezeigt, dass Unsicherheit und fehlende Informationen viele Autofahrer vom Umstieg abgehalten hätten, weshalb sich E10 in Deutschland nur begrenzt durchgesetzt habe.

VCD: Biokraftstoffe sind „Augenwischerei“

Die technische Anpassung bei Fahrzeugen sei laut Auto Club Europa (ACE) „überschaubar und technologisch gut beherrschbar“. Eine Sprecherin erklärt weiter: „Für die Automobilindustrie bedeutet die Einführung von E20 daher eher eine Weiterentwicklung bestehender Technologien als einen grundlegenden Umbruch.“
Aus Sicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ist die geplante Ausweitung von Biokraftstoffen hingegen „Augenwischerei“. Sie seien nur dann klimafreundlich, „wenn die gesamte Umweltbilanz stimmt“, so ein Sprecher des Umwelt- und Verkehrsverbands. Dies gelte für Anbau, Verarbeitung, Transport bis hin zur Verbrennung. In der Praxis sei dies jedoch selten der Fall. Teilweise verursachten Biokraftstoffe sogar höhere Emissionen als die fossilen Kraftstoffe, die sie ersetzen sollen. Zudem stehe der Anbau der Rohstoffe häufig in Konkurrenz zu Nahrungs- und Futtermitteln. Auch indirekte Landnutzungsänderungen führten zum Verlust von Wald- und Moorflächen. „Selbst die Nutzung besonders nachhaltiger Rest- und Abfallstoffe für die Kraftstoffproduktion stößt schnell an Grenzen“, so der Sprecher weiter. Die Potenziale seien begrenzt und alternative Verwertungswege bereits etabliert.
Derzeit machen Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol nur rund 4 Prozent der getankten Kraftstoffmenge aus. Ihr Einfluss auf die Gesamtbilanz des Straßenverkehrs sei entsprechend gering. Zudem stammt mehr als die Hälfte der in Deutschland genutzten Biokraftstoffe aus Importen außerhalb der EU. „Betrugsfälle bei der Kennzeichnung besonders nachhaltiger Biokraftstoffe werfen zusätzliche Fragen auf“, betont der Sprecher.
Die Elektromobilität sei hingegen deutlich effizienter und klimaschonender, selbst unter Berücksichtigung von Batterieproduktion und Strommix. Zudem verursache sie keine direkten Schadstoffemissionen – „ein Vorteil, den Verbrennungsmotoren, egal ob mit oder ohne Biokraftstoffe, nicht bieten können“, so der VCD-Sprecher.
Auch in Bezug auf die Spritpreise seien Biokraftstoffe keine Lösung. Aufgrund der Konkurrenz zum Flugverkehr, der durch EU-Vorgaben ebenfalls auf nachhaltige Kraftstoffe angewiesen ist, sei vielmehr mit steigenden Preisen zu rechnen. Das Laden von Elektrofahrzeugen sei deutlich günstiger.