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So optimieren Sie Ihre Calciumzufuhr ohne einen Tropfen Milch


In Kürze:

  • Unser Körper kann das Calcium aus Grünkohl besser aufnehmen als das von Milch.
  • Grünkohl enthält zudem weniger Oxalate als anderes Blattgemüse, was die Absorption zusätzlich verbessert.
  • Diese Kohlsorte ist zwar hoch bioverfügbar, kann aber nicht den gesamten Calciumbedarf decken.
  • Es lohnt sich, über den Tag verteilt verschiedene Lebensmittel, die Calcium enthalten, zu kombinieren.

 
Grünkohl, Braunkohl, Krauskohl, Federkohl, Ostfriesische Palme und so weiter. Diese Kohlsorte hat viele Namen – und genauso viele gesundheitliche Vorteile. Sie ist reich an Vitaminen und Mikronährstoffen.
Und das Beste an diesem Gemüse? Sein Calcium ist bioverfügbarer als das aus Milch oder anderem Blattgemüse. Das bedeutet, dass der menschliche Körper einen größeren Anteil davon aufnehmen und verwerten kann.

Was bedeutet Bioverfügbarkeit?

Wenn wir über Calcium in Lebensmitteln sprechen, konzentrieren wir uns meist darauf, wie viel ein Lebensmittel davon enthält. Doch die auf dem Etikett angegebene Zahl erzählt nur einen Teil der Geschichte, denn auch die Bioverfügbarkeit spielt eine Rolle.
So ergab eine Übersichtsarbeit, die im Jahr 2020 in der Fachzeitschrift „Cogent Food & Agriculture“ erschien, dass der Körper Calcium aus Grünkohl möglicherweise effizienter aufnimmt als aus vielen anderen pflanzlichen Lebensmitteln. In einigen Fällen ist die Aufnahme vergleichbar mit oder höher als die von Milch – einer wichtigen Calciumquelle für Personen, die sie trinken (können).
Die Absorptionsrate betrug laut den Forschern etwa 60 Prozent für Grünkohl und circa 32 Prozent für Milch. Das bedeutet, dass pro verzehrtem Milligramm fast doppelt so viel Calcium aus Grünkohl in unseren Körper gelangen kann. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Grünkohl „besser“ ist, um den Tagesbedarf zu decken, denn Milch hat einfach eine viel höhere Dichte. Um die gleiche Menge Calcium aufzunehmen, die in einem Glas Milch (250 ml) steckt, muss man immer noch eine ordentliche Portion Grünkohl essen.
Doch nicht nur die Bioverfügbarkeit beeinflusst die Aufnahme von Calcium. Auch der Vitamin-D-Status spielt eine wichtige Rolle, denn das Sonnenvitamin fördert die Resorption im Darm. Selbst hoch bioverfügbare Calciumquellen können weniger wirksam sein, wenn der allgemeine Vitamin-D-Spiegel niedrig ist.
Ferner könnten zwei Lebensmittel einen ähnlichen Calciumgehalt haben, „ihre jeweiligen Resorptionsraten können jedoch dramatisch variieren“, schrieb Dr. Lauren Grawert in einer E-Mail an Epoch Times.

Grünkohl im Vergleich zu anderem Blattgemüse

Der Kontrast wird noch deutlicher, wenn man Grünkohl mit anderem Blattgemüse wie Spinat vergleicht. Obwohl Spinat auf dem Papier calciumreich ist, schränkt sein hoher Oxalatgehalt die Calciumaufnahme erheblich ein.
Oxalate sind natürlich vorkommende Verbindungen, die in vielen pflanzlichen Lebensmitteln enthalten sind. Sie binden sich im Verdauungstrakt an Calcium, wodurch Verbindungen entstehen, die der Körper ausscheidet, anstatt sie aufzunehmen.
Grünkohl sticht unter den Blattgemüsen durch seinen hohen Calciumgehalt hervor. Da er relativ wenig Oxalate enthält, steht ein größerer Anteil seines Calciums für die Aufnahme zur Verfügung.
Eine Studie der Purdue University schätzte die Absorptionsrate von Calcium aus Grünkohl sogar höher ein als die in der oben erwähnten Untersuchung ermittelten Werte. Demnach lag die Zahl bei etwa 76 Prozent. Die Rate bei Spinat war mit weniger als 1 Prozent hingegen extrem niedrig.
Eine im Jahr 2021 im Fachjournal „Nutrients“ veröffentlichte Übersichtsarbeit bestätigte diese Ergebnisse und berichtete von einer fraktionierten Calciumaufnahme bei Spinat von nur etwa 5 Prozent. Die Werte für Grünkohl blieben aufgrund des geringeren Oxalatgehalts deutlich höher.

Die Grenzen von Grünkohl als Calciumquelle

Das Calcium im Grünkohl ist zwar hoch bioverfügbar, doch die Absorptionseffizienz ist nur ein Teil der Gleichung. Die Gesamtcalciumzufuhr spielt nach wie vor eine Rolle, und hier stößt Grünkohl an seine praktischen Grenzen.
100 Gramm gegarter Grünkohl enthalten etwa 180 Milligramm Calcium. Die empfohlene Tageszufuhr für die meisten Erwachsenen liegt bei etwa 1.000 Milligramm. Um diesen Bedarf allein durch Grünkohl zu decken, müsste man täglich mehr als 0,5 Kilogramm davon essen – und das konsequent.
Aus diesem Grund wird Blattgemüse selten als einzige Calciumquelle herangezogen. „Grünkohl kann zwar nicht den gesamten Calciumbedarf decken, aber er kann sicherlich einen Beitrag dazu leisten“, sagte Dr. Grawert dazu.
Laut einer im Jahr 2019 in „Nutrients“ erschienenen Übersichtsarbeit zu Calciumquellen in der Ernährung liefert Grünkohl zwar Calcium. Im Vergleich zu mit Calcium angereicherten Lebensmitteln enthält er allerdings nur relativ geringe Mengen.
Hartkäse, Milch und Joghurt sind nach wie vor die calciumreichsten gängigen Lebensmittel. Auch Nüsse und Samen können bedeutende Mengen an Calcium liefern. Gemüse wie Grünkohl enthält moderate Mengen an Calcium, doch die Gesamtzufuhr variiert stark je nach Ernährungsgewohnheiten.
In vielen westlichen Ländern liefern Milchprodukte den Großteil des Calciums in der Ernährung. In einigen asiatischen Bevölkerungsgruppen stammt Calcium stärker aus pflanzlichen Lebensmitteln, auch wenn die Gesamtzufuhr oft geringer ist.

Wie Sie Grünkohl als Calciumquelle in die Ernährung einbauen

In der Praxis ist es am besten, Grünkohl mit anderen calciumreichen Lebensmitteln zu kombinieren. Dazu gehören unter anderem: 
  • Milchprodukte, 
  • mit Calcium angereicherte pflanzliche Milchalternativen und Cerealien, 
  • Hülsenfrüchte, 
  • Nüsse,
  • Samen. 
Grünkohl im Salat zum Mittagessen, Milch oder eine mit Calcium angereicherte pflanzliche Alternative im Kaffee oder in Smoothies sowie Hülsenfrüchte zum Abendessen können gemeinsam dazu beitragen, den Calciumbedarf zu decken.
„Wenn Sie sich pflanzlich oder vegan ernähren, kann der Verzehr von Grünkohl dabei helfen, die benötigten Mengen an Calcium, Vitamin K und Ballaststoffen zu decken – allesamt wichtige Nährstoffe für gesunde Knochen“, meinte Dr. Grawert.
Anstatt sich auf ein einzelnes Lebensmittel zu verlassen, bestehe die effektivste Strategie darin, über den Tag verteilt mehrere moderate Calciumquellen zu kombinieren, fügte Osteopathin Dr. Shernell Surratt-Gary hinzu.
„Erhöhen Sie Ihre Calciumzufuhr, indem Sie Chiasamen, Sesam, Leinsamen und Mandeln in Ihre Ernährung integrieren“, schrieb sie in einer E-Mail an Epoch Times. „Hülsenfrüchte und Bohnen wie schwarze Bohnen, Linsen und Kichererbsen sind allesamt hervorragende Calciumquellen.“
Das Fazit lautet also: Grünkohl trägt zur Calciumzufuhr bei. Er ist allerdings Teil des Ganzen und nicht der treibende Faktor. 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „A Vegetable That Beats Milk in Calcium Bioavailability“. (redaktionelle Bearbeitung: as)
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Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung


In Kürze:

  • „Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
  • Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
  • Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.

 
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.

Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen

„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.

Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen

Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor

Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.

Viele Aspekte sind zu überprüfen

Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.