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15. Oktober: Kerosinmangel am Flughafen Frankfurt | Böhmermann-Video | Notfallversorgung beschlossen

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Kerosinmangel am Flughafen Frankfurt

Am Frankfurter Flughafen droht ein Engpass bei der Kerosinversorgung. Deshalb lässt die Lufthansa ihre Maschinen an anderen Flughäfen zusätzlich tanken. Ursachen hierfür sind Anlieferungsausfälle über Binnenschiffe aufgrund des niedrigen Rheinpegels und Wartungsarbeiten an einer Kraftstoff-Pipeline. Der Flughafenbetreiber schließt Lieferengpässe jedoch aus. Laut Lufthansa sind Flugstreichungen derzeit nicht zu erwarten, da der Füllstand des Tanklagers eine Versorgung für 14 Flugtage sicherstellt.

Böhmermann-Video

Der Satiriker Jan Böhmermann hat sich in einer Folge seines „ZDF Magazin Royale“ erneut Ärger eingehandelt. Er fährt darin einen Simson-Moped und wird von einem Lkw überfahren. Diese Szene wird als Anspielung auf den AfD-Politiker Ulrich Siegmund verstanden, der im Landtagswahlkampf regelmäßig mit einem blauen Simson-Moped unterwegs war. Laut ZDF gingen Programmbeschwerden „im unteren dreistelligen Bereich“ ein.

Notfallversorgung beschlossen

Im Notfall sollen Patienten zielgenauer und besser versorgt werden. Zu diesem Zweck hat der Bundestag eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Künftig soll eine Ersteinschätzung vor Ort oder telefonisch klären, ob Patienten in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder die Notaufnahme vermittelt werden – je nach Schwere des Falls mit oder ohne Rettungsdienst.

Kritik an Zuckersteuer

Die geplante Zuckersteuer stößt in der Lebensmittelbranche auf breite Ablehnung. Verbände warnen vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer fraglichen gesundheitspolitischen Wirkung. Nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

Verhärtete Fronten in Brüssel

Im Streit um den künftigen billionenschweren EU-Haushalt für die Jahre von 2028 bis 2034 ist kein Kompromiss in Sicht. Kanzler Friedrich Merz sprach beim EU-Gipfel in Brüssel von „sehr, sehr schwierigen Verhandlungen“. Wohlhabende Länder wie Deutschland, Österreich und Schweden fordern einen sparsameren Haushalt. Empfängerländer fordern dagegen keine weiteren Einschnitte.
 
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Branche kritisiert Zuckergetränkesteuer als „neues Monster“


In Kürze:

  • Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie lehnt die geplante Zuckergetränkesteuer grundsätzlich ab und bezweifelt ihre gesundheitspolitische Wirkung.
  • Verbände warnen vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlichen Verwaltungskosten und neuen Stellen beim Zoll.
  • Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

 
In der Lebensmittelbranche gibt es erhebliche Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts zur sogenannten Zuckersteuer. Am Mittwoch, 14. Oktober, hatte die Bundesregierung eine Einigung auf eine sogenannte Formulierungshilfe für Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ein fertiger Gesetzentwurf steht damit noch nicht. Allerdings haben Union und SPD in ihrem Beschluss wesentliche Eckpunkte zu ihrem Vorhaben beschlossen und einige offene Fragen beantwortet.

Bundeskabinett sieht Zuckergetränkesteuer als gesundheitspolitischen Meilenstein

Die Bundesregierung folgt mit ihrem Beschluss einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit. Die geplante Zuckergetränkesteuer soll „insbesondere dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen“ dienen, so der Bund. Zugleich hofft der Bund auf Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028.
Die Steuer soll ab Juli 2027 wirken, heißt es weiter. Sie ist als Anreiz für Hersteller solcher Getränke gedacht, ihre Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt zu verändern. Einen solchen Effekt sollen ähnliche Regelungen bereits in anderen Ländern bewirkt haben. Die Bundesregierung will einen insgesamt geringeren Zuckerkonsum erreichen. So soll langfristig der Aufwand zur Behandlung typischer Krankheitsbilder sinken, die mit erhöhtem Zuckerverbrauch einhergehen.
In seiner Erklärung bezeichnet das Bundeskabinett die neue Belastung als Steuer – spricht aber davon, dass die Einnahmen einem bestimmten Zweck dienen sollen. So sollen diese es ermöglichen, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu reduzieren, mit dessen Hilfe die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil gehalten werden sollen.

Erträge sollen zweckgebunden sein – geplant ist eine Steuer statt einer Abgabe

Eine zweckgebundene Zahlungspflicht dieser Art ließe sich auch als Abgabe ausgestalten. Die Bundesregierung hat sich dennoch für eine Steuer entschieden. Die Steuer fließt nicht direkt in den angegebenen Zweck, sondern erst in den allgemeinen Haushalt.
Die geplante Zuckergetränkesteuer soll als Verbrauchssteuer so angelegt sein, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Hersteller und Händler sie an die Endkunden weiterreichen. Für betroffene Getränke rechnet sie mit einer Preissteigerung für den Endverbraucher im zweistelligen Cent-Bereich.
Mittlerweile sind offenbar nur noch zwei statt drei Stufen bei der Steuer vorgesehen. Ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter soll diese 26 Cent je Liter betragen, 32 Cent sollen ab acht Gramm fällig werden. Gleichzeitig grenzt das Bundeskabinett die Reichweite der Steuer ein. Die Zuckergetränkesteuer soll für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare greifen. Zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate werden ebenfalls erfasst.

Keine Ausweitung auf Zero-Getränke, Milchgetränke oder Fruchtsäfte

Nicht betroffen sein werden alkoholhaltige Getränke, weil es für diese andere Formen der Besteuerung gibt. Alkoholfreie Alternativen und Mischgetränke sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks, Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen sollen demnach ebenfalls nicht der Zuckergetränkesteuer unterliegen. Sogenannte Zero-Getränke und mit Süßstoff hergestellte Getränke seien ebenfalls nicht betroffen.
Damit wurden einige Fragen geklärt, die im bisherigen Gesetzgebungsprozess offengeblieben waren. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses sind noch einige Änderungen möglich.
So gibt es Kritik aus den Ländern wie von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der einen Stopp des Vorhabens fordert. Er spricht auf Facebook davon, dass die Zuckersteuer die Entlastung durch die Senkung der Gastrosteuer beseitigen werde.
Aber auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2028. Dies soll den Herstellern mehr Zeit zur Anpassung ihrer Rezepturen einräumen.
Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie reagiert überwiegend ablehnend auf den Kabinettsbeschluss. Zwar seien mit der nun vorgesehenen Ausgestaltung einige offene Fragen geklärt. Die grundsätzliche Kritik an der Zuckergetränkesteuer bleibt jedoch bestehen.
Die Verbände bezweifeln insbesondere, dass die Steuer die angestrebte gesundheitspolitische Wirkung erzielen wird. Zugleich warnen sie vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Umstellungskosten für die Unternehmen.

Zuckergetränkesteuer stößt bei Branchenverbänden auf Kritik

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Christoph Minhoff, sieht eine erhebliche Belastung auf die Verbraucher zukommen.
Zudem werde die Zuckergetränkesteuer neue bürokratische Anforderungen schaffen und ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlen. Die BVE sieht vor allem haushaltspolitische Erwägungen hinter dem Vorhaben.
Auch die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) kritisiert den Beschluss. Hauptgeschäftsführer Günter Tissen sieht darin einen Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrages.
Union und SPD hätten versprochen, Bürokratie abzubauen, Verbraucher zu entlasten und das Wirtschaftswachstum zu stärken. Stattdessen setzten sie nun auf zusätzliche Belastungen, staatliche Eingriffe und Bevormundung.
Der Deutsche Brauer-Bund verweist auf die Bedeutung von Erfrischungsgetränken für viele Brauereien. Für diese seien sie zu einem wichtigen zweiten Standbein geworden. „Die geplante Zuckersteuer wäre eine massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe. Statt endlich Bürokratie abzubauen, wird hier ein neues Monster geschaffen“, erklärte der Verband.
Der Brauer-Bund hofft nun auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Neben der Belastung für Verbraucher und Betriebe kritisiert er insbesondere den zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und Personalkosten für mehrere Hundert zusätzliche Beamtenstellen beim Zoll.

Verbände warnen vor Preissteigerungen und Zeitdruck

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte jüngst eine Schätzung präsentiert. Dieser zufolge erfordere die Zuckersteuer 200 zusätzliche Stellen beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Ministerium. Die damit verbundenen Personalkosten würden sich auf etwa 28 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Auch der Lebensmittelverband, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen sowie Vertreter der Fruchtsaftindustrie und der privaten Brauereien lehnen die Steuer grundsätzlich ab. Sie bezweifeln, dass eine zusätzliche Steuer den Zuckerkonsum wirksam senken wird. Zugleich verweisen sie darauf, dass die Branche den Zuckergehalt relevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 bereits um rund 15 Prozent reduziert habe.
Berechnungen der Branche zum ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums, der eine höchste Steuerstufe von 38 Cent je Liter vorsah, gingen von Mehrkosten von 68 Cent auf eine 1,5-Liter-Flasche aus. Zusätzliche Kosten entstünden durch Erfassung und Dokumentation des Zuckergehalts, steuerliche Einstufung der Produkte sowie Anpassungen bei Warenwirtschaft, Abrechnung, Preislisten und Verträgen.
Gefordert werden eine längere Anpassungszeit und eine einfache Steuererhebung. Die zunächst vorgesehene Ausnahme für unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern hatten die Verbände als zu niedrig kritisiert. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen nun Hersteller mit weniger als einer Million Litern pro Jahr von der Steuer ausgenommen sein.
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14. Oktober: AfD und BSW setzen sich durch | Zuckersteuer | Berliner Rot-Grün-Rot auf der Kippe

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AfD und BSW setzen sich durch

Der neue Landtag von Sachsen-Anhalt hat einen Antrag beschlossen, in dem die geschäftsführende Landesregierung aufgefordert wird, sich für eine „friedensschaffende Politik“ in der Ukraine einzusetzen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von AfD und BSW beschlossen, die im neuen Parlament eine Mehrheit haben. Der amtierende Ministerpräsident Schulze kritisierte, dass ein Bundesland für außenpolitische Angelegenheiten nicht zuständig sei.

Zuckersteuer

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe zur Einführung einer zweistufigen Zuckersteuer auf gesüßte Getränke beschlossen. Demnach würden ab dem 1. Juli 2027 auf Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter zwischen 26 und 32 Cent pro Liter anfallen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf müssen die Bundestagsfraktionen von Union und SPD einbringen. Doch noch sind sich beide Parteien nicht einig.

Berliner Rot-Grün-Rot auf der Kippe

Die Berliner SPD und die Grünen haben ihre Gespräche mit der Linken vorerst unterbrochen. Hintergrund sind Streitigkeiten über eine Erklärung gegen Antisemitismus sowie die Aufnahme der Abgeordneten Vanessa Emde in die Linksfraktion. Unterdessen bringt sich die CDU als mögliche Alternative für eine Regierungsbildung ins Spiel.

Mietwagen filmten Verteidigungsübung

Während einer Übung des norwegischen Militärs haben Mietwagen Videoaufnahmen gemacht. Darauf sind Soldaten, Fahrtrouten und Zugangscodes zu sehen. Mindestens zwei der Fahrzeuge sind von der chinesischen Marke Deepal. Die Soldaten entdeckten die Aufnahmen nach der Übung und löschten sie.

Abhörgerät bei OpenAI entdeckt

In einem Konferenzraum von OpenAI haben Mitarbeiter ein hochentwickeltes Aufnahmegerät hinter einem Fernseher entdeckt. Ein saudi-arabischer Softwareingenieur, der das Gerät eingeschmuggelt haben soll, wurde nach der Entdeckung festgenommen und angezeigt. Laut OpenAI ist nicht bekannt, dass sensible Daten nach außen gedrungen sind.
 
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Plastik- und Zuckersteuer: Steuerzahlerbund kritisiert 1.046 neue Stellen


In Kürze:

  • Der Bund der Steuerzahler kritisiert den Verwaltungsaufwand für die geplante Plastik- und Zuckersteuer.
  • Für beide Abgaben sind nach den vorliegenden Angaben insgesamt 1.046 zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen.
  • Die beiden Steuern sollen nach bisherigen Planungen am 1. Juli 2027 in Kraft treten.

 
Während sich die entsprechenden Vorhaben der Bundesregierung noch nicht im Parlament befinden, übt der Bund der Steuerzahler (BdSt) bereits Kritik an den neuen Steuerplänen. Konkret geht es um die geplante Plastiksteuer auf Verpackungen und die Zuckersteuer auf gesüßte Getränke.
Die Vereinigung nennt den dafür erforderlichen staatlichen Verwaltungsaufwand „Bürokratie-Irrsinn mit Ansage“. BdSt-Präsident Reiner Holznagel weist darauf hin, dass der Bund allein schon für die Administration der Abgaben 1.046 zusätzliche Vollzeitstellen eingeplant habe.

Plastiksteuer würde besonders hohen Personalaufwand nach sich ziehen

Der Stellenaufwuchs werde überwiegend beim Zoll anfallen, daneben beim IT-Dienstleister ITZBund und im Bundesfinanzministerium. Davon entfallen 819 Vollzeitäquivalente auf den Vollzug der Plastiksteuer, für die Administration der Zuckersteuer weisen ministerielle Berechnungen zudem 227 zusätzliche Stellen aus.
Der BdSt betrachtet es als völlig unverhältnismäßig, für nur zwei neue Steuern mehr als 1.000 neue Stellen einzurichten. Die Bundesregierung versuche, „Haushaltslöcher mit neuen Steuern zu stopfen“, betont Holznagel. Das sei der falsche Weg. Stattdessen solle sie dazu übergehen, „endlich Ausgaben und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen“.
Die Bundesregierung habe Bürokratieabbau und Personalreduzierung angekündigt, nun geschehe das Gegenteil. Zu Beginn des Monats hatte bereits die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft die deutliche Zunahme der Stellen in der Bundesverwaltung kritisiert – vor allem in den höheren Gehaltsgruppen. Als wichtigste Treiber des Stellenzuwachses galten bislang die Bereiche Sicherheit und Verteidigung.

Zuckersteuer noch im Stadium der Überarbeitung

Im Detail sehen die Gesetzentwürfe des Bundesfinanzministeriums für die Plastiksteuer 788 neue Stellen beim Zoll vor. Weitere 28 sollen beim ITZBund anfallen und 3 im Bundesfinanzministerium. Damit seien jährliche Personalkosten in Höhe von rund 46 Millionen Euro verbunden. Die Zuckersteuer erfordere 200 zusätzliche Stellen beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Ministerium. Die damit verbundenen Personalkosten würden sich auf etwa 28 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Die geplante Zuckersteuer befindet sich derzeit erneut zur Überarbeitung im Bundesfinanzministerium. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte einen ersten Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gestoppt, weil er diesen für „nicht mehrheitsfähig“ hielt. Es bestehe an mehreren Stellen Erklärungsbedarf.
Bisher zeichnet sich ab, dass die Zuckersteuer ab dem 1. Juli 2027 anfallen und sich nach dem Zuckergehalt der Getränke richten soll. So soll die Steuer 26 Cent je Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis unter 7 Gramm je 100 Milliliter betragen. Bei einem Anteil von 7 bis unter 10 Gramm sollen es 32 Cent und bei 10 Gramm und darüber 38 Cent sein.

Reichweite der Zuckersteuer ungeklärt – Plastiksteuer soll EU-Zahlung ausgleichen

Ungeklärt ist unter anderem, ob Zero-Getränke, Hafermilch, zuckerfreie Frucht- und Gemüsesäfte oder alkoholfreies Bier ebenfalls betroffen sein sollen. Zudem ist noch offen, ob die Einnahmen als Steuer in den Bundeshaushalt fließen sollen – oder als Abgabe zweckgebunden in das Gesundheitswesen.
Die Plastiksteuer soll ebenfalls ab dem 1. Juli 2027 gelten. Sie soll 550 Euro je Tonne Kunststoff betragen und vor allem Hersteller, Importeure und bestimmte Verbringer von Verpackungen und Folien betreffen. Recycelte Kunststoffe sollen auf Antrag entlastungsfähig sein. Mit der Plastiksteuer will der Bund vor allem den eigenen Haushalt entlasten: Seit 2021 zahlt er die EU-Plastikabgabe von rund 1,4 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt.
Der Bund erhofft sich von der Zuckersteuer 2027 Einnahmen von 775 Millionen Euro und ab 2028 von knapp 1,2 Milliarden Euro. Die Plastiksteuer soll 2027 weitere 805 Millionen Euro in den Bundeshaushalt bringen. Ab 2028 soll dieser Betrag jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro betragen.
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Bericht: Koalition einigt sich offenbar auf Zuckersteuer

Im monatelangen Streit über die Einführung einer Zuckersteuer hat sich die Regierungskoalition offenbar auf einen Kompromiss geeinigt.
Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung vom Freitag soll die Abgabe zum 1. Juli 2027 in Kraft treten und damit ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) lenkte demnach zudem bei den umstrittenen Steuersätzen ein und verwarf Pläne für eine zusätzliche Steuerstufe.

Freigrenze für kleine Hersteller

Um kleinere Hersteller vor bürokratischer Überlastung zu schützen, sieht die Einigung dem Bericht zufolge eine Freigrenze vor: Die Steuer fällt demnach erst ab einer Produktionsmenge von mehr als 70.000 Litern pro Jahr an.
Eine Ausweitung dieser Grenze auf bis zu eine Million Liter jährlich solle zudem europarechtlich bei der EU-Kommission geprüft werden. Während Handwerks- und Familienbetriebe somit entlastet würden, seien Großkonzerne wie Coca-Cola oder Pepsi voll betroffen. Verbraucher müssten sich bei deren Produkten auf spürbare Preiserhöhungen einstellen.

Zwei Steuerstufen vorgesehen

Auch bei der konkreten Ausgestaltung der Tarife gab das Finanzministerium laut „Bild“ nach erheblichem Druck der Union nach. Klingbeil verzichtet demnach auf die Einführung einer dritten, verschärften Steuerstufe.
Es bleibe damit bei dem zweistufigen Modell, das bereits von der zuständigen Kommission für die Reform der gesetzlichen Krankenkassen empfohlen worden war. Die Union hatte ihre Zustimmung zur Reform zuvor ausdrücklich an die Einhaltung dieser Expertenempfehlung gekoppelt.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer geeinigt, wobei sich die Höhe der Abgabe nach dem Zuckergehalt der Getränke richten soll.
Nach dem Bekanntwerden eines Entwurfs aus dem Haus von Bundesfinanzminister Klingbeil hatte das Bundeskanzleramt den Entwurf Anfang Oktober gestoppt. Zuletzt hatte es von Seiten der Regierung geheißen, dass die betroffenen Ministerien bei dem Thema „in guten Gesprächen“ seien und rasch eine Einigung angestrebt werde.
Für eine Zuckersteuer machen sich unter anderem Verbraucherorganisationen und Ärzteverbände stark – vor allem mit Blick auf ernährungsbedingte Krankheiten. International gibt es in zahlreichen Ländern bereits eine derartige Abgabe. (afp/red)
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Zusätzliche Haushaltseinnahmen: Koalition einigt sich auf höhere Tabaksteuer


In Kürze:

  • Die Koalition hat sich laut Medienberichten auf eine Erhöhung der Tabaksteuer verständigt. Zigaretten könnten bis 2030 deutlich teurer werden.
  • Die Bundesregierung erwartet zusätzliche Einnahmen, während Kritiker vor Schmuggel, Schwarzmarkt und Ausweichkäufen warnen.
  • Auch eine Zuckersteuer und eine Plastiksteuer sind geplant. Beide Vorhaben sind in ihrer konkreten Ausgestaltung noch umstritten.

 
Wie „BILD“ am Freitag, 9. Oktober, zuerst berichtete, hat sich die Koalition im Bund auf eine Erhöhung der Tabaksteuer geeinigt. Damit hat sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegen Bedenkenträger aus der Unionsfraktion durchgesetzt.
Mehrere Abgeordnete, insbesondere aus der Unions-Arbeitsgruppe Finanzen, hatten Befürchtungen geäußert, eine Renaissance des Zigarettenschmuggels könne erhoffte Effekte neutralisieren.

Tabaksteuer soll Packungspreis bis 2030 auf 11,78 Euro erhöhen

Die Gesundheitspolitiker in den Fraktionen von Union und SPD hatten eine höhere Tabaksteuer hingegen bereits seit Längerem gefordert. Bereits im Juli hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der jährliche Erhöhungen vorsah. Im September brachte die Bundesregierung ihn in den Bundestag ein.
Mittlerweile haben die Koalitionsparteien den Entwurf noch einmal nachgeschärft. Am Montag hatte der Finanzausschuss dazu noch eine Anhörung abgehalten.
Derzeit beträgt der Durchschnittspreis für eine Packung mit 20 Zigaretten etwa 8 Euro. Infolge der höheren Tabaksteuer könnte der Preis im nächsten Jahr auf 9,10 statt 8,77 Euro wie bisher geplant steigen. Das wären 33 Cent mehr als in der ursprünglichen Fassung vorgesehen. Im Jahr 2030 wird mit einem Packungspreis von 11,78 Euro gerechnet.
Weil CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei interveniert haben soll, um Arbeitsplätze bei Herstellern und Fachgeschäften zu erhalten, blieben einige Forderungen des Bundesfinanzministeriums unerfüllt.
So hatte Minister Klingbeil für Zigarren einen Steuersatz von 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises gefordert. Nun soll dieser nach Aussage des Springer-Mediums von 1,47 auf 3,83 Prozent steigen.
Das Kilogramm Pfeifentabak hätte künftig sogar mit einer Steuer von 172 Euro pro Kilogramm belastet werden sollen. Künftig soll diese von derzeit 26 Euro bis 2030 auf 71,50 Euro anwachsen.

Gesundheitsschutz – und zusätzliche Haushaltseinnahmen

Die Bundesregierung erhofft sich durch die Erhöhung erhebliche Mehreinnahmen: Im Jahr 2030 soll die Tabaksteuer insgesamt rund 21,3 Milliarden Euro einbringen, davon rund 4,4 Milliarden Euro zusätzlich.
Ob die Rechnung aufgehen wird, ist ungewiss. Die erhofften Mehreinnahmen könnten geringer ausfallen, wenn es Ausweicheffekte gibt. Denn Verbraucher könnten auf günstigere Produkte ausweichen, andere Nikotinprodukte erwerben oder sich auf dem Schwarzmarkt eindecken.
Am Montag hatten Gesundheitsverbände für die Tabaksteuer geworben, während die Tabakwirtschaft vor negativen Folgen für Unternehmen, Beschäftigung und den legalen Handel warnte. CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser verwies laut „BILD“ auf die Gefahr von Nachfrageabfluss ins Ausland und auf die Schwarzmärkte.
Der nun erzielte Kompromiss muss sich noch in der parlamentarischen Beratung behaupten. Änderungen sind nach wie vor möglich. Laut „Tagesspiegel“ soll der Bundestag über eine Erhöhung der Tabaksteuer schon nächste Woche abstimmen.

Tabaksteuer soll nicht einziger Ansatz zur Steigerung von Einnahmen bleiben

Neben der Tabaksteuer diskutiert die Koalition noch weitere Optionen für zusätzliche Steuereinnahmen, die dabei eine politische Lenkungswirkung entfalten sollen. Eine davon ist die sogenannte Zuckersteuer, die im Wesentlichen eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke sein soll. Das Bundeskanzleramt hat laut Medienberichten jedoch jüngst einen ersten Entwurf des Bundesfinanzministeriums gestoppt. Er sei nicht mehrheitsfähig.
Umstritten sind vor allem Schwellenwerte, mögliche Ausnahmen und der Zeitpunkt einer Einführung. Auch ist nicht restlos geklärt, welche Produkte unter die Regelung fallen. Die Höhe der Abgabe sollte sich zwischen 26 und 38 Cent pro Liter bewegen – je nach Zuckergehalt.
Ein weiteres Vorhaben betrifft Verpackungen aus Kunststoff. Auch die sogenannte Plastiksteuer soll einerseits Geld in den Haushalt spülen – andererseits aber auch Anreize zum Verzicht auf Kunststoff bei Verpackungen geben. Laut Medienberichten soll einem ersten Entwurf zufolge die Steuer ab Juli 2027 gelten. Bestimmte Kunststoffverpackungen sollten künftig mit 550 Euro je Tonne besteuert werden, sofern der Kunststoffanteil mehr als 5 Prozent beträgt.
Die Bundesregierung rechnet laut „tagesschau“ 2027 mit Einnahmen in Höhe von 805 Millionen Euro aus einer Plastiksteuer. Jährlich ab 2028 sollen sie auf 1,5 Milliarden Euro steigen.
Wirtschaftsverbände kritisieren das geplante Verfahren. Sie warnen vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt eine solche Abgabe dem Grunde nach, fordert aber eine klare Ausrichtung auf Einwegverpackungen.
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„Bürokratiemonster“: Getränkeindustrie fordert kompletten Stopp der Zuckersteuer

Die deutsche Getränkewirtschaft läuft weiter Sturm gegen die geplante Zuckersteuer und fordert einen kompletten Stopp des Vorhabens. Es drohe ein neues „Bürokratiemonster“, warnten Verbände der Branche am Donnerstag.
Zudem treibe die Steuer dem jüngsten Gesetzesentwurf zufolge die Preise weiter nach oben: „Für den klassischen Kasten Limonade oder Cola bedeutet das Mehrkosten von über fünf Euro.“

Starttermin „nicht verantwortbar“

Besonders problematisch ist aus Sicht der Hersteller auch der geplante Start bereits zum 1. Juli 2027.
Weder den betroffenen Unternehmen noch der Zollverwaltung bleibe so ausreichend Zeit zur Vorbereitung. Die Unternehmen müssten unter anderem tausende Produkte steuerlich prüfen und klassifizieren und IT-Systeme umprogrammieren – aber auch Anpassungen an Preislisten, Etiketten, Verträgen oder Sortimentsplanungen vornehmen.
Ein Start zum 1. Juli sei deshalb „nicht verantwortbar“, kritisierten die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie, der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland.
„Wenn der Gesetzgeber wirklich an dem Vorhaben festhält, sind angemessene Übergangsfristen zwingend erforderlich und müssen im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden“, forderten sie.

Belastung für die Wirtschaft

Grundsätzlich dringen die Verbände aber darauf, dass die Steuer ganz fallengelassen wird: „Bundesregierung und Bundestag müssen jetzt die Reißleine ziehen“, erklärten sie.
„Eine Zuckersteuer würde Getränke spürbar verteuern, Unternehmen in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage zusätzlich belasten und einen gewaltigen Bürokratieapparat schaffen.“
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer geeinigt, wobei sich die Höhe der Abgabe nach dem Zuckergehalt der Getränke richten soll.
Nach dem Bekanntwerden eines Entwurfs aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) war das Bundeskanzleramt Anfang Oktober allerdings auf die Bremse getreten und hatte den Entwurf gestoppt. Zuletzt hatte es von Seiten der Regierung geheißen, dass die betroffenen Ministerien bei dem Thema „in guten Gesprächen“ seien und rasch eine Einigung angestrebt werde.
Für eine Zuckersteuer machen sich unter anderem Verbraucherorganisationen und Ärzteverbände stark – vor allem mit Blick auf ernährungsbedingte Krankheiten. International gibt es in zahlreichen Ländern bereits eine derartige Abgabe. (afp/red)
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1. Oktober: Klingbeils Zuckersteuer gestoppt | Tankrabatt gestartet | 100 Beispiele für Steuerverschwendung

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Klingbeils Zuckersteuer gestoppt

Das Bundeskanzleramt stoppt überraschend den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Das erfuhr die dpa aus Regierungskreisen. Klingbeil hatte seine Pläne erst am Mittwoch zur Abstimmung unter den Ministerien geschickt. Nun heißt es, Klingbeils Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab.

Tankrabatt gestartet

Der neue Tankrabatt hat die Spritpreise am ersten Tag der Einführung deutlich sinken lassen. Im bundesweiten Durchschnitt wurden Benzin und Diesel um zehn bis elf Cent günstiger. Durch die Senkung der Energiesteuer sind rund 17 Cent Entlastung möglich. Aral und Circle K kündigten gegenüber Epoch Times an, die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weiterzugeben.

100 Beispiele für Steuerverschwendung

In seinem neuen Schwarzbuch hat der Bund der Steuerzahler zahlreiche Fälle von Verschwendung öffentlicher Gelder dokumentiert. Der Verein erklärte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „erst recht“ genau hinschauen zu wollen.

EU-Abschiebezentren

Die EU-Innenminister haben einer Verschärfung der Abschieberegeln zugestimmt. Die neue Verordnung ermöglicht Abschiebezentren in Drittstaaten für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft auf eine entsprechende Vereinbarung noch in diesem Jahr.

Einstimmigkeit aufgeweicht

Die deutsche Innenministerkonferenz hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Hintergrund ist die Möglichkeit, dass die AfD künftig in einem Bundesland den Innenminister stellen könnte. Dann hätte eine Gegenstimme ausgereicht, um ein Beschluss zu vereiteln. Künftig soll eine Mehrheit von 13 Ländern ausreichen.
 
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Kanzleramt stoppt Klingbeils Zuckersteuer – was jetzt geplant ist


In Kürze:

  • Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur sogenannten Zuckersteuer vorerst gestoppt.
  • Die Bundesregierung hält laut Finanzministerium grundsätzlich an der Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke fest.
  • Steuersätze, Ausnahmen und der geplante Start zum 1. Juli 2027 können sich im weiteren Abstimmungsverfahren noch ändern.
  • Wirtschafts- und Branchenverbände warnen unter anderem vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer kurzen Vorbereitungszeit.

 
Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke ist innerhalb der Bundesregierung vorerst ins Stocken geraten. Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gestoppt. Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag aus Regierungskreisen. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die geplante Zuckersteuer insgesamt aufgegeben wurde. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es am Donnerstag, die Bundesregierung habe die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. „Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie diese konkret umgesetzt wird.“
Die konkrete Ausgestaltung ist damit weiterhin offen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium war erst am Mittwoch zur Abstimmung zwischen den Ministerien verschickt worden.

„Zuckersteuer“ soll Gesundheit und Krankenversicherung stärken

Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich auf eine Zuckersteuer verständigt. Bundesfinanzminister Klingbeil hatte die Einführung bereits im August bestätigt. Auch damals war die konkrete Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah einen Beginn zum 1. Juli 2027 vor. Ursprünglich war 2028 als Zieljahr für den Start der Abgabe vorgesehen.
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums sollte die Steuer im ersten Jahr 945 Millionen Euro einbringen. Im zweiten Jahr sollten die Einnahmen auf 1,155 Milliarden Euro steigen und bis 2031 auf rund 1,18 Milliarden Euro anwachsen.
Neben zusätzlichen Einnahmen soll die Maßnahme einen gesundheitspolitischen Zweck erfüllen. Die Steuer soll Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Gestaffelte Abgabe – Zero-Getränke ausgenommen

Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelte Abgabe vor. Demnach sollten 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt von 5 bis 6,99 Gramm je 100 Milliliter fällig werden. Bei 7 bis 9,99 Gramm sollten es 32 Cent pro Liter sein. Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens 10 Gramm je 100 Milliliter sollten mit 38 Cent pro Liter belastet werden.
Im Frühjahr hatten Berichte für Diskussionen über den möglichen Anwendungsbereich der Abgabe gesorgt. Zwischenzeitlich war unter anderem eine Belastung von Getränken diskutiert worden, die mit Zuckerersatzstoffen gesüßt werden.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf sah eine solche Belastung nicht vor. Zero-Getränke sollten von der Abgabe ausgenommen werden. Gleiches galt für reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein.
Hersteller könnten durch eine Änderung der Rezeptur die Höhe der Steuer beeinflussen. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis hatte gegenüber dem MDR erklärt, dass er hoffe, die Maßnahme werde dazu führen, dass Hersteller von Süßgetränken den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren.

Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihrem Empfehlungspapier eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke als möglichen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte anschließend erklärt, sich bei der konkreten Umsetzung an der Reformempfehlung der Kommission zu orientieren.
Die Kommission rechnete mit jährlichen Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro. Zusätzlich erwartete sie mittel- bis langfristig Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr.
Die Kommission empfahl außerdem eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten. Damit sollten Planungssicherheit geschaffen und Anpassungen der Produktrezepturen ermöglicht werden.
Nach Angaben aus Regierungskreisen weiche der Klingbeil-Entwurf vom Vorschlag der Finanzkommission ab und sei deshalb in dieser Form nicht mehrheitsfähig. Welche Punkte konkret gemeint sind, wurde nicht näher ausgeführt. Der Entwurf rechnet unter anderem mit mehr als doppelt so hohen Einnahmen wie die Kommission.

Kritik aus der Getränkewirtschaft

Bereits Ende Juni hatten sich mehrere Verbände und mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in einem offenen Brief gegen die Einführung der Zuckersteuer gewandt.
Die Unterzeichner verwiesen unter anderem auf mögliche höhere Preise, zusätzlichen bürokratischen Aufwand, Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern und Belastungen für mittelständische Unternehmen. Auch die Vorbereitungszeit wurde kritisiert.
Die Zuckerverbände lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Sie sehen unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Zudem weisen sie darauf hin, dass eine Abgabe den Einsatz von Süßstoffen gegenüber Zucker begünstigen könnte.
Auch die Lebensmittelwirtschaft kritisiert die geplante Einführung. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Frage, wie viel Zeit Unternehmen für Rezepturänderungen und weitere Anpassungen erhalten.
Die Zollgewerkschaft BDZ warnte ebenfalls vor einer kurzen Vorbereitungszeit. Sollte die Regelung als Verbrauchssteuer ausgestaltet werden, könnte der Zoll mit der Erhebung und Vereinnahmung befasst sein. Dies würde unter anderem Anpassungen bei IT-Verfahren, Personal und der Kontrolle von Produkten und Zutaten erforderlich machen.

Hoffnung auf zuckerärmere Rezepturen

Unterstützung für die Regierungspläne kommt hingegen von Gesundheits- und Verbraucherverbänden. Sie hoffen ebenso wie die Bundesregierung auf eine Veränderung von Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt. Als Erfolgsmodell gilt ihnen – wie auch der Finanzkommission Gesundheit – die britische Herstellerabgabe.
Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft sprach sich für die geplante Herstellerabgabe als Umsetzung einer langjährigen wissenschaftlichen Empfehlung aus. Sie hofft auf eine Veränderung des Angebots und eine Verringerung des Zuckerkonsums. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die grundsätzliche Einführung einer Zuckersteuer. Er forderte jedoch auch eine Ausgestaltung, die einen tatsächlichen gesundheitspolitischen Lenkungseffekt bewirke.

Widerstand in der Union

Gegenwind kommt vor allem aus der Unionsfraktion. Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Zuckersteuer ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“.
Ob und wann ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Zunächst müssen sich die beteiligten Ministerien auf die konkrete Ausgestaltung einigen. Erst dann kann ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Zuckersteuer – wer bezahlt, wie viel und wofür genau?


In Kürze

  • 650 Millionen Euro soll die geplante Zuckersteuer einbringen.
  • Die Regierung hofft, dass Hersteller ihre Rezepturen ändern und den Zuckergehalt senken.
  • Die Einnahmen sollen finanziellen Spielraum für den Bund schaffen.
  • Noch ist offen, welche Getränke tatsächlich erfasst werden.
  • Auch Haferdrinks, Fertigkaffees und Biermischgetränke könnten betroffen sein.
  • Eine Steuer auf zuckerfreie Zero- und Light-Getränke soll es nicht geben.

 
650 Millionen Euro soll die geplante Zuckersteuer im Jahr 2027 in die Staatskasse bringen. So lautet die Prognose von der ehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Im Frühjahr 2026 noch plante die Bundesregierung eine „Abgabe auf zuckergesüßte Getränke“ ab 2028. Das geht aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 hervor, die das Bundeskabinett am 29. April beschlossen hatte. Auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag vom Juni spricht noch ausdrücklich von einer „Zuckerabgabe“.

Abgabe oder Steuer?

Die von Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hatte zuvor ein Modell für eine solche Abgabe vorgeschlagen, dessen Einnahmen zur Entlastung des Gesundheitsfonds und zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beitragen sollten.
Danach sollten Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter unbelastet bleiben. Für fünf bis unter acht Gramm waren 26 Cent je Liter vorgesehen, ab acht Gramm 32 Cent. Der Steuersatz steigt stufenweise mit dem Zuckergehalt des Getränks. Je mehr Zucker also ein Getränk enthält, desto teurer wird es.
Das soll den Anreiz für Hersteller bieten, ihre Rezepturen zu überarbeiten und den Zuckergehalt zu reduzieren. Für Verbraucher soll dadurch die Variante mit weniger Zucker attraktiver werden.
Die Kommission rechnete, zusätzlich zu den Steuereinnahmen, mit langfristigen Einsparungen bei den Krankenkassen, weil weniger Zuckerkonsum Krankheiten und damit Behandlungskosten reduzieren könnte.
Der ursprüngliche Gedanke war damit klar: Die Abgabe sollte das Verhalten der Hersteller und Verbraucher beeinflussen und zugleich direkt die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten.

Was aus den Einnahmen wird

Inzwischen ist die ursprüngliche Zuckerabgabe vom Tisch, ersetzt vom Finanzministerium durch eine neue Steuer. Statt einer zweckgebundenen Abgabe soll nun eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden – und zwar bereits 2027 statt, wie ursprünglich vorgesehen, ab 2028.
Im Unterschied zu einer zweckgebundenen Abgabe sind Steuereinnahmen grundsätzlich nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Auch das Aufkommen aus einer Zuckersteuer kann deshalb prinzipiell zur Finanzierung staatlicher Ausgaben verwendet werden.
Das Bundesfinanzministerium bezeichnet dieses Prinzip als Gesamtdeckungsprinzip: Steuereinnahmen dienen der Finanzierung der staatlichen Ausgaben, ohne dass „bestimmte Einnahmen für spezielle Zwecke reserviert“ sind.
Wie das Geld im konkreten Fall eingesetzt werden soll, geht inzwischen aus einer Bundestags-Drucksache hervor. Dort heißt es, der durch die Erhebung einer „Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke“ entstehende „finanzielle Spielraum“ solle genutzt werden, um die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern.
Vereinfacht gesagt: Die Zuckersteuer bringt dem Staat zusätzliches Geld. Die Millionen aus der Zuckersteuer fließen damit nicht als zusätzlicher, zweckgebundener Betrag in den Gesundheitsfonds.
Stattdessen kann der Bund damit die ursprünglich geplante Kürzung seines Zuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung kleiner ausfallen lassen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bekommt dadurch mehr Geld, als sie bei der zunächst vorgesehenen Kürzung bekommen hätte.
Der Start soll auch bereits im nächsten Jahr erfolgen. Für dieses erste Jahr rechnet die Bundesregierung mit 650 Millionen Euro Steueraufkommen. Ab 2028 sollen es noch etwa 450 Millionen Euro jährlich sein. Als Grund für den Rückgang wird angegeben, dass die Getränkehersteller ihre Rezepturen verändern und den Zuckergehalt senken werden.

Wer zahlt die Zucker-Zeche?

Nach dem Modell der Finanzkommission sollte die Abgabe beim Hersteller ansetzen. Das war ausdrücklich so vorgesehen, damit die Steuer nicht nur Geld einbringt, sondern die Hersteller zu einer Änderung ihrer Rezepturen bewegt werden.
Wer weniger Zucker einsetzt, zahlt entsprechend weniger. Wer die Steuer am Ende wirtschaftlich trägt, ist eine andere Frage. Gibt ein Hersteller die Kosten über den Verkaufspreis weiter, findet der Kunde die neue Zusatzbelastung auf seinem Supermarktbon wieder.
In anderen Ländern mit einer ähnlichen Gesetzgebung wurde ein solcher Lenkungseffekt bereits beobachtet. In Großbritannien etwa sank nach Einführung der dortigen Abgabe auf Limonaden und Süßgetränke sank der Anteil der Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter deutlich. Zugleich ging der durchschnittliche Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken zurück.
Allerdings wurde die Abgabe vielfach an die Verbraucher abgegeben. Am Tag der Einführung kam es zu einer sprunghaften Preiserhöhung von Getränken mit viel Zucker.
Durchschnittlich kosteten diese 4,9 Pence (etwa 5,7 Cent) pro 100 Milliliter mehr als vorher. Die Abgabe kostete die Hersteller allerdings nur 2,4 Pence pro 100 Milliliter, was einer Weitergabequote von 204 Prozent entsprach.

Welche Getränke sind gemeint?

Noch ist auch der Umfang der von der Steuer betroffenen Produkte nicht festgelegt. Ein im August bekannt gewordenes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums ging deutlich über die Besteuerung zuckeriger Limonaden hinaus.
Darin wurden unter anderem Nektare, Smoothies, Haferdrinks, Fertigkaffees, Biermischgetränke sowie Getränke mit Zucker oder Süßungsmitteln genannt.
100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch sollten dem Papier zufolge ausgenommen werden. Wellen schlug der Vorschlag, auch zuckerfreie Getränke mit Süßungsmitteln einzubeziehen.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ruderte an diesem Punkt zurück: Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke werde es nicht geben. Das Papier aus seinem Ministerium sei lediglich ein interner Arbeitsstand und weder politisch geeint noch beschlossen.
Mit einer Zuckersteuer wäre Deutschland weder Einzel- noch Sonderfall: In über 100 Ländern gibt es so etwas wie eine Limo-Abgabe – etwa in Großbritannien, Frankreich, Ungarn oder Südafrika.
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26. August: Merz hält an Renten-Aus mit 63 fest | VW vor tiefgreifender Sanierung | Keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke

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Merz hält an Renten-Aus mit 63 fest

Zum Ende der zweitägigen Kabinettsklausur hat Bundeskanzler Friedrich Merz die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bekräftigt. CDU, SPD und CSU seien sich bereits Anfang Juli einig gewesen, „alle Anreize zur Frühverrentung“ zu beenden. Finanzminister Lars Klingbeil kündigte zudem an, die Einkommensteuerreform in der kommenden Kabinettssitzung vorzulegen.

VW vor tiefgreifender Sanierung

Volkswagen steht vor einem harten Sanierungskurs. Nach Angaben des Vorstands könnten weltweit bis zu 50.000 Stellen wegfallen – etwa die Hälfte davon in Deutschland. Der Betriebsrat warnt sogar vor bis zu 115.000 gefährdeten Arbeitsplätzen hierzulande. Ungewiss ist die Zukunft der Werke in Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm.

Keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, dass es keine Zuckersteuer für Getränke mit Süßstoff geben soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke ergebe keinen Sinn. Laut einem Papier aus dem Finanzministerium sollte auch auf Getränke mit Süßstoff ein Aufschlag kommen. Dies sei laut Klingbeil aber nur eine Überlegung gewesen.

Überraschender Moskau-Besuch

CIA-Chef John Ratcliffe ist unangekündigt nach Moskau gereist. Laut US-Medien soll er sich dort zu Gesprächen mit russischen Vertretern getroffen haben. Über seine Gesprächspartner ist bislang nichts offiziell bekannt. Als mögliche Themen gelten unter anderem der Ukrainekrieg und die Vermeidung einer weiteren Eskalation.

GdP-Vize Hüber tritt zurück

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, ist zurückgetreten. Zuvor war er wegen Vorwürfen aus seiner Zeit als Offizier der DDR-Grenztruppen in die Kritik geraten. Hüber begründete dies damit, Anschuldigungen von der Gewerkschaft abwenden zu wollen. Die Vorwürfe selbst wies er zurück und nannte sie rufmordähnlich.
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Verbände: Staat könnte fast 4 Milliarden Euro durch Zuckersteuer einnehmen

Von der Zuckersteuer betroffene Verbände schätzen die Steuereinnahmen durch die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) offenbar geplante Abgabe inklusive Mehrwertsteuer auf fast vier Milliarden Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern. Das entnimmt die „BILD“-Zeitung Berechnungen der Vereinigung Alkoholfreie Getränke, des Brauer-Bundes und des Mineralbrunnenverbands.

„Vier Euro mehr pro Kiste“

„Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen, Jürgen Reichle, der „BILD“. „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, kritisiert das Vorhaben. „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern.“
Die Politik könne nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. „Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal“, sagte Eichele der „BILD“.

Auch bei Süßstoff und Fruchtsäften soll die Steuer gelten

Klingbeil hatte am Dienstag bestätigt, dass die Zuckersteuer nach seinen Vorstellungen über die bisher bekannten Pläne hinausgehen soll.
Laut dem Medium soll der Aufschlag 26 bis 38 Cent pro Liter betragen und sich in der Höhe nach dem Zuckergehalt richten. 26 Cent pro Liter sollen bei 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter fällig werden. 32 Cent bei sieben Gramm Zucker und 38 Cent bei mehr als zehn Gramm Zucker pro Liter.
Außerdem solle die Abgabe auch bei Getränken mit Süßstoff fällig werden. Die „Rheinische Post“ und das Nachrichtenportal „Politico“ berichteten, die Steuer solle auch für Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein gelten.
Die Union hatte die Pläne scharf kritisiert. Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sagte dem Nachrichtenportal „Politico“, die Ausweitung auf möglichst viele Getränke diene „erkennbar in erster Linie der Haushaltskonsolidierung. Damit verliert die Maßnahme ihren gesundheitspolitischen Lenkungszweck“.
Klingbeil sagte den Sendern ntv und RTL, es gehe nicht um den Haushalt, sondern um den Gesundheitsschutz. Ziel sei es, Kinder besser zu schützen und das Gesundheitssystem zu stärken. „Das ist in vielen anderen Ländern passiert. Das machen wir hier auch.“  (afp/red)
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25. August: Schwarzer Bildschirm | Kabinett versucht Neustart | Zuckersteuer auf Zero-Getränke

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Schwarzer Bildschirm

Der MDR unterbrach „MDR Sachsen-Anhalt heute“ vor der Landtagswahl mit schwarzem Bildschirm. Mit dieser Aktion warnte der Sender vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung: Nach einer Kündigung der Rundfunkstaatsverträge könne TV-, Radio- und Onlineangebote des MDR in Sachsen-Anhalt ab 2029 entfallen.

Kabinett versucht den Neustart

Die zweitägige Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat begonnen. Bundeskanzler Merz will die Wirtschaft in den Mittelpunkt stellen. Beraten wird unter anderem über Bürokratieabbau, Mittelstand, Start-ups und Wohnungsbau. Konfliktpotenzial gibt es beim Thema Klimaschutz: Die SPD will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern. Die Union steht dem Vorhaben skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Zuckersteuer auf Zero-Getränke

Die geplante „Zuckersteuer“ könnte bereits 2027 kommen und auch zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßstoffen betreffen. Je nach Zuckergehalt sind zwischen 26 und 38 Cent pro Liter vorgesehen. Doch die Pläne stoßen auch innerhalb der Bundesregierung auf Widerstand. Das Landwirtschaftsministerium kritisiert den Umfang, die Höhe und den Zeitpunkt der Abgabe.

AOK meldet Milliardenloch

Der Pflegeversicherung droht 2027 nach Einschätzung der AOK ein Defizit von rund acht Milliarden Euro. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen drohen höhere Beiträge. Als mögliche zusätzliche Entlastung sieht AOK-Chefin Carola Reimann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung.

Alle Minen entfernt

Sämtliche Minen aus den internationalen Gewässern der Straße von Hormus seien laut US-Präsident Donald Trump entfernt oder unschädlich gemacht worden. Trump warnt den Iran: Jedes Schiff, das neue Minen ausbringt, werde unverzüglich zerstört. Die Meerenge werde mithilfe der Space Force überwacht.
 
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„Zuckersteuer“ schon 2027? Auch Zero-Getränke könnten betroffen sein


In Kürze:

  • „Zuckersteuer“ schon 2027? Die Bundesregierung erwägt laut einem internen BMF-Papier offenbar, die geplante Abgabe auf gesüßte Getränke bereits 2027 einzuführen.
  • Auch Zero-Getränke im Visier: Anders als von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen, könnten auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen mit 26 Cent je Liter belastet werden.
  • Gestaffelte Abgabe: Je nach Zuckergehalt sollen 26, 32 oder 38 Cent je Liter fällig werden. Betroffen wären neben Limonaden unter anderem Eistees, Säfte, Milchgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke.

 
Möglicherweise wird die Bundesregierung bereits im nächsten Jahr eine Steuer auf gesüßte Getränke einführen. Dies berichtet „BILD“. Das Blatt erklärt, Einsicht in ein internes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums erhalten zu haben. Einen öffentlich zugänglichen Gesetzentwurf zur „Zuckersteuer“ gibt es noch nicht. Allerdings hatte die Bundesregierung angekündigt, eine sogenannte Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 ins Auge zu fassen.
Die von der Bundesregierung mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen beauftragte FinanzKommission Gesundheit hatte ebenfalls eine „Zuckersteuer“ angeregt. Sie hatte am 30. März ein 66-Punkte-Papier zur kurzfristigen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhoffte sich durch die Abgabe Einnahmen in Höhe von 650 Millionen Euro.

Sogenannte Zuckersteuer soll im Kern alle Süßgetränke treffen

In dem BMF-Papier soll eine gestaffelte Steuer vorgesehen sein. Eine gestaffelte Regelung hatte auch die FinanzKommission Gesundheit angeregt. Dem nun geplanten Modell zufolge sollen ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter 26 Cent fällig werden. Bei mehr als 7 Gramm sollen 32 Cent fällig werden, ab mehr als 10 Gramm sogar 38 Cent.
Welche Getränke von der „Zuckersteuer“ betroffen sein sollen, ist noch nicht im Detail bekannt – viele Abgrenzungen seien noch offen. Fest steht, dass das Arbeitspapier nicht nur Limonaden, Eistees und Saftgetränke umfasst. Außerdem sollen auch Milch- und Milchmischgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke wie Radler der Besteuerung unterliegen.
Angeblich sollen jedoch auch Getränke betroffen sein, die gar keinen Zucker enthalten. So soll der 26-Cent-Steuersatz auch auf sogenannte Zero-Getränke fällig werden, die stattdessen Süßstoffe enthalten. Dies wäre eine Abweichung vom Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit. Diese hatte sich mit ihrem Vorschlag auf zuckergesüßte Getränke bezogen – und sogar Ausnahmen für Getränke mit Süßstoffen vorgesehen.

Maßnahme im Charakter verändert und ein Jahr vorgezogen?

Außerdem wollte diese Fruchtsäfte sowie Getränke, die ausschließlich aus 100 Prozent Fruchtsaft und Wasser bestehen, nicht belastet wissen. Dem Lokalblog „Münster aktuell“ zufolge gibt es für zuckerfreie Cola mit Süßstoffen sowie für Hafer- und Sojadrinks bislang keine bestätigte generelle Steuerpflicht.
Eines zeichnet sich jedoch ab: Die Bundesregierung scheint Änderungen beim Zeitpunkt der Einführung sowie beim Charakter der zusätzlichen Belastung ins Auge zu fassen. Angedacht war ursprünglich eine Abgabe ab 2028, die ihrem Wesen nach zweckgebunden sein müsste. Die Bundesregierung müsste die Einnahmen aus der Maßnahme zur Stabilisierung des Gesundheitswesens verwenden.
Nun sollen generell Süßgetränke teurer werden – und das schon 2027. Entwickelt die Bundesregierung daraus eine Steuer, könnte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sie für beliebige Zwecke verwenden. Anfang Juli hatte der Minister erklärt, sein Ressort habe die Aufgabe zur Ausarbeitung eines Konzepts vom Gesundheitsressort übernommen. Nun prüfe man die konkrete Umsetzung.

Kritik an „Zuckersteuer“ aus FDP – Lob von Grünen

In der Praxis würde beispielsweise Eistee der Marke Pfanner mit 6,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in die erste Stufe fallen. Bei einer Zwei-Liter-Box wären 52 Cent an Steuer zu entrichten. Das Produkt würde einschließlich Mehrwertsteuer um rund 62 Cent teurer.
Eine Ein-Liter-Flasche Fanta Orange mit 9,1 Gramm Zucker pro 100 Milliliter würde einschließlich Mehrwertsteuer um etwa 38 Cent teurer. Der Preis für die Literflasche Coca-Cola – mit 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in der höchsten Kategorie – würde um etwa 45 Cent steigen.
Der Gesundheitssprecher der FDP im Landtag von Sachsen-Anhalt, Konstantin Pott, spricht von „maßlosem Hunger nach Steuergeld“ aufseiten der Bundesregierung. Die Mehreinnahmen würden nicht in das Gesundheitssystem oder die Prävention fließen, stattdessen wolle man den Menschen vorschreiben, wie sie zu leben hätten. Demgegenüber sieht der Lübecker Grünen-Politiker Axel Flasbarth – wie er auf X äußert – gleich drei wichtige Ziele als erfüllt: „Zugewinn an Gesundheit, Reduzierung der Gesundheitskosten, staatliche Mehreinnahmen.“

Widerstand aus der Bundesregierung gegen Pläne des Finanzministeriums

Der Vorstoß für die geplante „Zuckersteuer“ stößt allerdings nicht nur außerhalb der Bundesregierung auf Kritik. Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es Widerstand gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums. Das geht aus einem Schreiben des Landwirtschafts- und Ernährungsministeriums an das Finanzministerium vom 12. August hervor, aus dem der „Spiegel“ zitiert.
Darin wird auf das Eckpunktepapier vom 7. August 2026 Bezug genommen – und Widerstand angekündigt: „Zudem hat unsere Hausleitung Leitungsvorbehalt eingelegt“, schreibt die zuständige Abteilungsleiterin des Landwirtschaftsministeriums von Alois Rainer (CSU) an das SPD-geführte Finanzministerium.
Aus fachlicher Sicht sei insgesamt festzustellen, dass das Eckpunktepapier deutlich über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) hinausgehe, heißt es. Die FKG hatte im Frühjahr Sparvorschläge für die gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt.
In dem Protestschreiben listet das Landwirtschaftsministerium auf, dass nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vom neuen Steuervorschlag erfasst würden, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten sowie Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke. „Auch sehen Sie, anders als die FKG, Getränke mit Süßungsmitteln als Steuergegenstand vor“, kritisiert das Landwirtschaftsministerium.
Bedenken gibt es auch dagegen, statt zwei Steuersätzen je nach Zuckergehalt gleich drei einzuführen, wie es das Papier aus dem Finanzministerium vorsieht. Sowohl das Landwirtschafts- als auch das Wirtschaftsministerium hätten berechnet, dass allein die für Erfrischungsgetränke zu erwartenden Einnahmen mit rund 2 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlagen würden und damit deutlich über den zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 lägen.
So lehnt es das Landwirtschaftsministerium ab, dass unter anderem auch Fruchtschorlen, Gemüsesäfte oder Smoothies unter die Steuer fallen sollen. „Ihre Besteuerung würde das Ziel der Förderung einer gesunden Ernährung konterkarieren.“ Gleiches gelte für alkoholfreies Bier. Die Beamten von Alois Rainer weisen auf die Gefahr hin, dass am Ende alkoholfreies Bier wegen der Steuer über den Verkaufspreisen von normalem Bier mit Alkohol liegen könnte. Sie raten zudem, die Steuer nicht schon ab 2027 zu erheben, sondern ein Jahr später, wie ursprünglich geplant.
Mit Material der Nachrichtenagenturen