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Geheimdienste sollen zurückschlagen dürfen: Was plant die Bundesregierung?


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett will den rund 700-seitigen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten.
  • BND und Verfassungsschutz sollen in bestimmten Gefahrenlagen künftig selbst aktiv eingreifen können.
  • Besonders umstritten sind mögliche Hackbacks und der Einsatz „kinetischer Mittel“ gegen eine fremde Macht.
  • Kritiker warnen vor weitreichenden Befugnissen und aus ihrer Sicht teilweise unklaren Eingriffsschwellen.

Über ein heikles Thema will das Bundeskabinett am Mittwoch, 12. August, beraten. Auf der Tagesordnung steht der knapp 700-seitige Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Damit möchte die Regierung die Rolle der deutschen Geheimdienste an veränderte Bedrohungslagen anpassen und auch deren Befugnisse ausweiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz (BfV).
Der Entwurf ist, wie das Bundesinnenministerium selbst betont, noch nicht ressortabgestimmt. Außerdem bestehe insbesondere bezüglich einzelner besonders sensibler Elemente noch weiterer Beratungsbedarf. Unterdessen sprach der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, im Nachrichtensender „Welt TV“ davon, „Angriffsdrohnen in Russland“ oder Fabriken, die diese herstellen, „lahmlegen und ausschalten“ zu können, bevor eine solche „aufsteigt und Deutschland bedrohen kann“. Er spielt auf den Drohnenvorfall der Vorwoche am Flughafen Leipzig an. Eine russische Urheberschaft des mutmaßlichen Sabotageakts ist jedoch bislang nicht nachgewiesen.

Dienste sollen nicht mehr auf passive Rolle beschränkt bleiben

Nach geltendem Recht beschränkt sich der gesetzliche Auftrag von BND und Verfassungsschutz im Wesentlichen darauf, Nachrichten zu sammeln und auszuwerten. Sie sind als Frühwarnsystem gedacht und sollen bewusst keine exekutiven Befugnisse ausüben. Gefahrenabwehr mit Zwangs- oder Vollzugsmaßnahmen soll grundsätzlich Aufgabe der Polizei beziehungsweise der Streitkräfte bleiben.
Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdienst ist eine Konsequenz totalitärer Erfahrungen der deutschen Geschichte. Die Dienste sollen Informationen verdeckt erheben und auswerten dürfen. Unter engen Voraussetzungen ist es ihnen auch erlaubt, Erkenntnisse an Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeswehr oder andere Stellen zu übermitteln.
Bereits jetzt besitzt der BND zwar weitreichende Befugnisse im Bereich der Auslandsaufklärung. Diese reichen zum Teil auch weiter als im Inland. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher nicht beanstandet, weil der Bundesnachrichtendienst keine operativen Anschlussbefugnisse besitzt.

Bund verweist auf veränderte Bedrohungslage

Nun will die Bundesregierung die Nachrichtendienste handlungsfähiger machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte dies unter anderem bereits anlässlich der Vorstellung des Bundes-Verfassungsschutzberichts Anfang Juli angekündigt. Die Dienste selbst hatten um eine entsprechende Anpassung ihrer Befugnisse gebeten. Sie begründeten dies mit einer veränderten Bedrohungslage. Diese umfasse nun auch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnen und hybride Einflussnahme.
Deshalb sollen BND und BfV künftig nicht mehr auf das Beobachten, Sammeln von Daten und Warnen beschränkt bleiben. In bestimmten Gefahrenlagen soll es ihnen gestattet sein, selbst aktiv einzugreifen. Der Entwurf spricht in diesem Kontext von „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“.
Die Dienste sollen künftig demnach nicht mehr nur wissen, wer Deutschland bedroht und wie Angriffe vorbereitet werden. In bestimmten Fällen sollen sie auch darauf hinwirken können, dass der Angriff nicht stattfindet. Die Nachrichtendienste sollen in diesem Sinne zu „begrenzt operativen Akteuren“ werden.

BND darf sich unter bestimmten Umständen selbst ermächtigen

Mit den Neuerungen will die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen an neue technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig soll die neue gesetzliche Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Kontrolle der Dienste neu ordnen. In diesem Sinne gehe es nicht nur um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern auch um Anpassungen an Vorgaben der Rechtsprechung.
Zu den wesentlichsten Änderungen sollen jene Bestimmungen gehören, die in den Paragrafen 49ff. des Entwurfs für ein neues BND-Gesetz verankert sind. Diese betreffen sogenannte „erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen“. Sie sollen dann greifen, wenn der BND im Zuge seiner nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung eine „spezifische Gefährdungslage“ feststellt.
Die Befugnisse des BND umfassen in einem solchen Fall auch ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“. Sie sollen notfalls auch im Inland zum Tragen kommen – aber nur dann, wenn nur der BND selbst dazu in der Lage sein sollte oder eine rechtzeitige Befassung der eigentlich zuständigen Stellen nicht mehr als möglich erscheint.

„Besonders wichtige Rechtsgüter“ sind weit definiert

Eine spezifische Gefährdungslage soll dann vorliegen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass eine fremde Macht „besonders gewichtige Rechtsgüter […] anhaltend und planvoll“ in besonderem Maße gefährde. Zu diesen Rechtsgütern sollen etwa Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder internationaler Organisationen gehören, deren Mitglied das Land ist.
Aber auch verbündete Staaten, die „außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung sollen vom Schutzzweck umfasst sein. Gleiches gelte für „gewichtige Rechtsgüter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, sowie Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ oder „das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person“.
Voraussetzung für ein eigenes Eingreifen unter bestimmten Umständen ist also die Feststellung einer qualifizierten Bedrohung. Andere zuständige Stellen dürfen nicht in der Lage sein, rechtzeitig oder ebenso wirksam zu handeln – und der Nachrichtendienst muss über besondere Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, der Gefahr wirksam zu begegnen. Ein Beispiel stellt dem Bundesinnenministerium zufolge dabei etwa ein laufender Cyberangriff dar.

Besonders heikel ist der Einsatz „kinetischer Mittel“

Liegen die Voraussetzungen für ein eigenes operatives Handeln vor, müsse der Präsident des BND Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung festlegen. Die durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem seien das Fortbestehen der entsprechenden Gefahrenlage und die Erforderlichkeit des Eingreifens in vorgegebenen Abständen zu überprüfen.
Formal bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst aufrecht. Seine praktische Bedeutung wird jedoch kleiner, wenn der Nachrichtendienst selbst Gefahren abwehren darf. Als einer der heikelsten Punkte gilt der in Paragraf 129 des Entwurfs angesprochene Einsatz „kinetischer Mittel“. Gemeint sind nach der Begründung Maßnahmen, die mit einer physischen Einwirkung auf Rechtsgüter Dritter verbunden sind. Der Begriff geht damit über rein digitale Überwachungsmaßnahmen hinaus.
Im Fall von Gegenmaßnahmen stellt etwa die Störung eines Servers eine solche „kinetische Einwirkung“ dar. Allerdings sind auch andere Formen der physischen Einwirkung auf ein Ziel denkbar. Je nach konkreter Ausgestaltung können damit etwa Sabotage, Beschädigung oder andere physische Einwirkungen auf Sachziele gemeint sein.

Keine „Lizenz zum Töten“ – aber Kollateralschäden denkbar

Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass erweiterte nachrichtendienstliche Mittel „gegen die fremde Macht zu richten“ seien, welche „für die spezifische Gefährdungslage verantwortlich“ sei. Sie dürften sich „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Zudem seien sie so durchzuführen, dass „die zu erwartenden Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel der Maßnahme stehen“.
Einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zufolge bedeute dies zwar, dass es keine allgemeine gesetzliche Erlaubnis gebe, Menschen im Ausland zu töten. Allerdings sei dem Wortlaut zufolge dann auch nicht automatisch jede Verletzung oder Tötung als Kollateralschaden ausgeschlossen.
Die GFF hält auch die Bedrohungsbegriffe teilweise für zu unbestimmt. Schon die genannten Qualifikationsstufen „erhebliche Bedrohung“ und „Bedrohung von herausgehobener Bedeutung“ seien schwer voneinander abzugrenzen. Es sei außerdem nicht eindeutig zu erkennen, wie konkret eine Bedrohung sein müsse, bevor aus Beobachtung aktive Gefahrenabwehr werde. Abgesehen davon sei der Umfang der als schutzwürdig qualifizierbaren Rechtsgüter erheblich.

Wenn der Gegenschlag den Falschen treffen könnte

Neben den sogenannten kinetischen Maßnahmen seien auch die möglichen Gegenmaßnahmen im digitalen Raum sehr weitreichend. Im Rahmen denkbarer Maßnahmen um zurückzuhacken, sogenannter „Hackbacks“, umfassen aktive Mittel etwa das Löschen oder Verändern von Daten ebenso wie die Umleitung von Datenströmen oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen.
Auch hier gebe es jedoch Problembereiche, die zu berücksichtigen seien. Zum einen sei bei einem Cyberangriff nicht immer zweifelsfrei feststellbar, wer tatsächlich dahinterstehe. Zum anderen könne ein Server kompromittiert und von einem Angreifer missbraucht worden sein, obwohl sein Betreiber selbst unschuldig sei. Dies zeige etwa ein Szenario, wonach ein Krankenhaus als Proxy missbraucht werde und ein virtueller Gegenschlag letztlich dessen Infrastruktur treffe.
Zudem könne aus einer digitalen Abwehrmaßnahme eine neue offensive Operation werden. Im Extremfall könne sich, so die GFF, auch heimlich in IT-Systeme inländischer Telekommunikationsanbieter hacken – was definitiv nicht mehr den Bereich des Vorgehens gegen eine „fremde Macht“ betreffe. Dies ermögliche etwa Paragraf 31 Abs. 6 Nr. 3 des Entwurfes.
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BSI warnt nach OpenAI-Vorfall vor KI-gesteuerten Cyberangriffen


In Kürze:

  • BSI-Präsidentin Claudia Plattner bewertet den OpenAI-Vorfall als Warnsignal.
  • Sie rechnet mit einer Zunahme KI-gestützter Cyberangriffe.
  • Das BSI fordert überprüfbare Sicherheitsgrenzen für autonome KI-Systeme.
  • Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entsteht ein KI-Sicherheitsinstitut.

 
Der jüngste KI-Sicherheitsvorfall bei OpenAI ist aus Sicht der Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, ein Warnsignal. Sie mahnt zu einem bewussteren Vorgehen in der Cybersicherheit und rechnet damit, dass Angriffe mithilfe Künstlicher Intelligenz in den kommenden Monaten und Jahren zunehmen werden.
Deshalb müsse Deutschland stärker und gezielter in die Cyberabwehr investieren und verbindliche Sicherheitsstandards für autonome KI-Systeme entwickeln, so Plattner.

BSI betrachtet Vorfall um Hugging Face als Warnung

Wie am Mittwoch, 22. Juli, bekannt wurde, ist ein interner Test bei OpenAI außer Kontrolle geraten. Einem KI-Modell sei es dem Unternehmen zufolge gelungen, eine abgeschottete Testumgebung zu verlassen. Anschließend griff es eigenständig die Infrastruktur des KI-Unternehmens Hugging Face an.
OpenAI selbst sprach von einem „beispiellosen Cybervorfall“. Der Vorfall habe sich unter kontrollierten Testbedingungen ereignet. Das System nutzte offenbar eine bisher unbekannte Schwachstelle. Besorgnis erregte insbesondere, dass das KI-System eigenständig Entscheidungen traf und der Angriff nicht durch Menschen gesteuert wurde.
OpenAI und Hugging Face wollen den Vorfall nun gemeinsam aufarbeiten und untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Cybersicherheitsexperten fordern insbesondere bei autonomen KI-Systemen Maßnahmen, um einen möglichen Kontrollverlust zu verhindern.

Warnung vor Angriffen auf kritische Infrastruktur

Auch BSI-Präsidentin Plattner mahnte, KI-Systeme dürften ihre vorgegebenen Grenzen nicht eigenmächtig überschreiten. Technische Schutzmechanismen müssten überprüfbar sein und sich nicht umgehen lassen. Sie warnte vor möglichen Angriffen auf die Stromversorgung oder andere Elemente der kritischen Infrastruktur. Gegenüber Reuters sagte sie: „Wir können keine KI haben, die dann sagt, ich guck mal, was ich alles tun muss, bloß um meinen Auftrag zu erfüllen, und dabei unter Umständen deutlich kriminelle Handlungen begeht und dann im Zweifelsfall eben halt auch riesigen Schaden anrichten kann.“
Die BSI-Präsidentin fordert eine internationale Debatte darüber, welche Freiheiten autonome KI-Systeme haben dürfen. Zudem müsse es klare Sicherheitsvorgaben für Hersteller und Betreiber geben. Dass sich die angegriffene Infrastruktur von Hugging Face ebenfalls mit KI verteidigte, in diesem Fall mit einem chinesischen Modell, zeige laut Plattner die Bedeutung verfügbarer Modelle und deren Einsatz: „Das heißt, hier zeigt das auch so ein bisschen die Asymmetrie. Es wird definitiv darum gehen, welche Modelle hat man zur Verfügung und wie sind die Modelle dann entsprechend auch im Einsatz.“

BSI will mit Bundesnetzagentur KI-Sicherheitsinstitut aufbauen

Die BSI-Chefin kündigte den Aufbau eines KI-Sicherheitsinstituts an. Ihre Behörde wird dies gemeinsam mit der Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung in Angriff nehmen. Man befinde sich diesbezüglich „mitten in den Vorbereitungen“. Man wolle Unternehmen damit eine Möglichkeit bieten, bewährte Verfahren zu entwickeln.
Dafür seien „ganz enge Kooperationen auch mit Wirtschaft und Wissenschaft vorgesehen“. Dies wolle man verbreitern, um nationale Fähigkeiten aufzubauen, KI zum eigenen Schutz einzusetzen. Plattner fügte hinzu: „Denn eins ist sicher, die Angreifer werden es nutzen, um uns anzugreifen.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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27. Mai: Neuer Gas-Deal mit Kanada | Wirtschaftswachstum nimmt ab | Wohnen hat jetzt Vorfahrt

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Neuer Gas-Deal mit Kanada

Deutschland hat mit einem kanadischen Unternehmen eine Absichtserklärung zu einem Mega-LNG-Deal unterzeichnet. Geplant ist eine Lieferung, die den Jahresbedarf von bis zu einer Million Haushalten decken kann. Aktuell wird das Erdgas dort hauptsächlich über hydraulisches Fracking gewonnen. Die Lieferungen sollen Anfang der 2030er Jahre starten und 20 Jahre lang erfolgen.

Wirtschaftswachstum nimmt ab

Top-Ökonomen erwarten, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr nur um 0,5 Prozent wächst. Bisher rechneten sie mit 0,9 Prozent. Die Wirtschaftsweisen empfehlen daher Reformen im Pflege- und Gesundheitssystem, damit die Sozialabgaben nicht auf 50 Prozent steigen.

Aktive Cyberabwehr

Um Cyberangriffe abzuwehren, will die Bundesregierung der Polizei und dem Bundesamt für IT-Sicherheit neue Befugnisse erteilen. So soll es beispielsweise erlaubt sein, Datenverkehr umzuleiten oder zu blockieren. Zudem könnten IT-Systeme künftig stillgelegt sowie Daten gelöscht oder verändert werden. Diese Befugnisse dienen allein der Gefahrenabwehr und nicht der Strafverfolgung.

Wohnen hat jetzt Vorfahrt

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Baugesetzbuchs beschlossen. Ziel ist, Bauprojekte im Wohnungsbau schneller voranzubringen. Kommunen wird zudem mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben. Auch soll es weniger Umweltprüfungen geben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt das Vorhaben, kritisiert aber die Frist von zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren.

Autonomes Fahren

Mercedes-Benz will sein hochautomatisiertes Fahrsystem ab 2027 deutschlandweit anbieten. Es soll bei Geschwindigkeiten von bis zu 95 km/h eingesetzt werden können. Dabei übernimmt das Fahrzeug zeitweilig die Aufgabe vom Fahrer. Dieser soll dann TV schauen, das Handy nutzen oder eine Zeitung lesen können. Seit 2017 gibt es die rechtliche Grundlage zum Betrieb solcher Systeme.
 
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Großbritannien und Polen unterzeichnen Verteidigungsabkommen

Großbritannien und Polen haben am Mittwoch, 27. Mai, ein umfassendes Verteidigungsabkommen zwischen beiden Ländern unterzeichnet.
Nach Angaben der britischen Regierung umfasst das von Premierminister Keir Starmer und dem polnischen Regierungschef Donald Tusk unterschriebene Vertragswerk unter anderem groß angelegte gemeinsame Militärübungen und den stärkeren Einsatz unbemannter Systeme zum Schutz der NATO-Ostflanke.
Ein weiterer Schwerpunkt des polnisch-britischen Abkommens ist demnach die gemeinsame Entwicklung und Herstellung „komplexer Waffensysteme der nächsten Generation“.
Zudem soll die Zusammenarbeit der beiden NATO-Mitglieder im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Zusammenarbeit im Cyber-Bereich sowie bei Migration und im Gesundheitswesen verstärkt werden.
Großbritannien hatte in den vergangenen Jahren ähnliche Verteidigungsabkommen mit Deutschland und Frankreich abgeschlossen. Auch Polen hat bereits ein Abkommen mit Frankreich unterzeichnet.
Gespräche zu einem deutsch-polnischen Verteidigungsabkommen laufen nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums, ein Abschluss wird demnach im Lauf des Sommers angestrebt.
Tusk und Starmer unterzeichneten das Abkommen während eines Besuchs des polnischen Regierungschefs in Großbritannien in einem früheren Militärstützpunkt im Nordwesten Londons. Starmer verwies insbesondere auf die Bedrohung des NATO-Gebiets durch Russland.
„Es gibt für unsere beiden Länder keine größere Herausforderung als die einer russischen Aggression“, sagte Starmer dabei. Tusk zufolge bilden „gemeinsame Werte“ Großbritanniens und Polens wie Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte die Grundlage des Abkommens. (afp/red)