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16,71 Milliarden Euro für den Innenetat: Streit über Sicherheit und Migration


In Kürze:

  • Der Etat des Innenministeriums steigt 2027 auf rund 16,71 Milliarden Euro.
  • Im Zentrum der Debatte stehen innere Sicherheit, hybride Bedrohungen, Migration und Bevölkerungsschutz.
  • Während die Union mehr Sicherheitsmaßnahmen fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs aus unterschiedlichen Gründen.

 
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September, in erster Lesung über den Etatentwurf des Bundesministeriums des Innern im Bundeshaushalt 2027 debattiert. Der Einzelplan 06 umfasst ein Ausgabenvolumen von etwa 16,71 Milliarden Euro. Gegenüber dem laufenden Jahr ist das ein Plus von 951 Millionen Euro – das entspricht rund drei Prozent des Gesamthaushalts.
Die Koalition würdigt den Etat als Ausdruck der Stärkung der inneren Sicherheit und des Zusammenhalts angesichts mehrerer Bedrohungen. Aufseiten der Opposition gehen der AfD mehrere Maßnahmen nicht weit genug. Grüne und Linksfraktion kritisieren ein Übergewicht von Überwachung und Sicherheitsapparat zulasten von Prävention, Integration und sozialen Leistungen. Nach Ende der Beratungen zu den Einzelplänen des Bundes am 11. September sollen diese an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Dobrindt weist auf Bedrohungslage hin – Zufriedenheit mit Sicherheitsbehörden und Migrationspolitik

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte zu Beginn seiner Ausführungen, Deutschland befinde sich zwar nicht im Krieg, sei aber täglich Ziel hybrider Kriegsführung. Dazu kämen Terroranschläge wie jener gegen den CSD oder extremistische Angriffe gegen die Stromversorgung. Diese richteten sich nicht allein gegen die kritische Infrastruktur. Ziel sei es vielmehr, das Vertrauen in den Staat und die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft zu untergraben.
Der Etat sei Ausdruck der notwendigen Resilienz des Landes, betonte Dobrindt. Um auf die Bedrohungslage adäquat zu reagieren, wolle die Bundesregierung wirksame Maßnahmen treffen. So werde man digitale Ermittlungsbefugnisse ausweiten, die Nachrichtendienste reformieren, die Cyberabwehr stärken und die Drohnenabwehr ausbauen. Dabei wolle man auch Forschungseinrichtungen stärker einbeziehen.
Dobrindt wies Kritik zurück, die schon im Vorfeld der Debatte aus den Reihen von Grünen und Linksfraktion gekommen war. Eine Reform sei kein Angriff auf die Grundrechte. Sicherheitsbehörden seien vielmehr notwendig, um Freiheit zu schützen. Es sei zu begrüßen, dass der Ausbau der inneren Sicherheit jahrzehntelang politisch umstritten gewesen sei, nun aber innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit vorangetrieben werde.
Ein Schwerpunkt der Rede von Minister Dobrindt lag auch auf der Migrationspolitik. Er sprach von einer gelungenen Migrationswende und verwies darauf, dass die Zahl der Asyl-Erstanträge gegenüber 2024 um 75 Prozent zurückgegangen sei. Deutschland sei zudem nicht mehr das Zielland Nummer eins in der EU für irreguläre Migration.
Nach seinen Angaben haben deutsche Sicherheitsbehörden rund 60.000 irreguläre Einreisen verhindert, 1.700 Schleuser festgenommen, 6.000 Haftbefehle vollstreckt und 42.000 Abschiebungen durchgeführt. Die Bundesregierung wolle zudem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) auf EU-Ebene stärken und sogenannte Return Hubs in Drittstaaten aufbauen. Dobrindt formulierte dabei eine grundsätzliche politische Linie: Es müsse eine klare Grenze zwischen Sicherheit und Unsicherheit gezogen werden.

AfD: Keine echte Wende in der Migrationspolitik

Der AfD-Abgeordnete Marcus Bühl widersprach dieser Darstellung deutlich. Von einer Migrationswende könne keine Rede sein. Nach wie vor kämen mehr irreguläre Migranten nach Deutschland, als abgeschoben würden. Ausreisepflichtige könnten gleichzeitig weiterhin im Land bleiben.
Bühl kritisierte zudem, dass zahlreiche Abschiebungen beispielsweise daran scheiterten, dass die Betroffenen nicht anzutreffen seien. Auch gegen Missbrauch und gefälschte Sprachzertifikate werde aus seiner Sicht nicht ausreichend vorgegangen.
Auch was Investitionen in technische und personelle Ausstattung anbelangt, äußerte sich Bühl unzufrieden. Bei der Bundespolizei bleibe weiterhin ein erheblicher Überstundenberg, den man abbauen müsse. Neueinstellungen würden laut Bühl lediglich altersbedingte Abgänge ausgleichen. Er forderte eine bessere Ausstattung der Beamten, die Sanierung von Dienstgebäuden und einen stärkeren Einsatz moderner Technik.
Drohnen, Wärmebildkameras und KI-gestützte Aufklärung könnten nach seiner Auffassung insbesondere bei der Grenzüberwachung und der Bekämpfung des Schlepperwesens eingesetzt werden.

SPD: Mehr Geld für Bevölkerungsschutz und Sicherheit

Martin Gerster (SPD) verwies auf eine Reihe von Ereignissen der vergangenen Monate, die Deutschlands heikle Sicherheitslage illustrierten. Dabei benannte er unter anderem den Terroranschlag im Zusammenhang mit dem CSD, Angriffe auf Umspannwerke und den Drohnenvorfall in Leipzig. Allen, die für die Sicherheit des Landes verantwortlich seien, gebühre Dank.
Die Bundesregierung habe unterdessen gehandelt, um Deutschland an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die Ausnahmeregelung für den Bereich Sicherheit bei der Schuldenbremse sei dabei die richtige Entscheidung gewesen.
Gerster verwies auf zusätzliche Investitionen in Warnsysteme, Zivilschutz und Nachrichtendienste. Für 2027 seien in diesen Bereichen nochmals deutlich höhere Mittel vorgesehen. Der Abgeordnete sprach von einem Plus von 75 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Hunderte neue Stellen beim Technischen Hilfswerk (THW), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Polizei sollten die Sicherheitsstrukturen zusätzlich stärken. Auch die Länder sollen profitieren: 160 Millionen Euro seien demnach für neue Löschfahrzeuge vorgesehen, unter anderem zur besseren Bewältigung von Waldbränden.
Gleichzeitig müsse die Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Desinformation, Hass und Spaltung werden. Dafür seien neben Sicherheitsmaßnahmen auch ausreichende Mittel für Integration notwendig.

Grüne warnen vor Kürzungen bei Prävention

Leon Eckert (Grüne) sah dagegen gerade bei der Prävention Defizite. Der Sommer habe mit Extremwetter, Hitze und Sabotage erneut die unterschiedlichen Gefahren für Deutschland vor Augen geführt.
Der Haushaltsentwurf lasse jedoch Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt vermissen. Eckert kritisierte unter anderem Kürzungen bei Integrationsprogrammen, der Demokratieförderung, der Bundeszentrale für politische Bildung und Qualifizierungsmaßnahmen.
Zudem müsse hinterfragt werden, ob die geplanten Investitionen in Personal und Technik tatsächlich die effizienteste Form des Bevölkerungsschutzes darstellten. Eckert kritisierte, dass teilweise auch Verwaltungskosten als Investitionen dargestellt würden. Zugleich müsse der Schutz der Freiheit insgesamt daran gemessen werden, inwieweit er die individuelle Freiheit vor einem zu mächtigen Staat schütze.

Linke: „PR-Haushalt“ des Innenministers

Noch schärfer fiel die Kritik von Dietmar Bartsch aus, der für die Linksfraktion das Wort ergriff. Für das Innenministerium seien 16,7 Milliarden Euro vorgesehen – rund eine Milliarde Euro mehr als bisher. Gleichzeitig kürze die Bundesregierung jedoch bei Wohngeld, Familienleistungen und Unterhaltsvorschuss.
Bartsch warf Dobrindt einen Kurswechsel bei der Schuldenbremse vor. Dieser habe die Schuldenbremse früher als Erfolgsmodell bezeichnet und setze nun auf die Bereichsausnahme. Mehr als vier Milliarden Euro würden über diese Ausnahme finanziert.
Die Stärkung von THW und anderen Sicherheitsstrukturen sei zwar sinnvoll, der haushaltspolitische Weg dorthin sei jedoch falsch. Die Regierung reiche Schulden an kommende Generationen weiter.
Bartsch kritisierte zudem die Kürzung der Ausgaben für Demokratieförderung. Er warf der Regierung vor, auf Überwachung und Kontrolle statt auf demokratische Selbstermächtigung zu setzen. Die geplante Drohnenabwehr bezeichnete er als „Flickenteppich“. Auch Abschiebungen nach Afghanistan lehnte er ab, weil dadurch aus seiner Sicht das Taliban-Regime legitimiert werde.

Union fordert weitere Verschärfungen

Alexander Throm verteidigte namens der CDU/CSU-Fraktion hingegen den Haushalt als notwendigen Sicherheitshaushalt. Angesichts der gestiegenen Bedrohungen seien zusätzliche Mittel erforderlich. Dazu gehörten auch die Speicherung von IP-Adressen und vergleichbare Maßnahmen zur Strafverfolgung. Throm verwies darauf, dass auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen gestützt habe.
Bei der Migration warnte er davor, die bisherigen Maßnahmen als Abschluss einer Wende zu betrachten. Entwicklungen etwa in Ceuta und die italienische Migrationspolitik zeigten, dass die Herausforderungen innerhalb des Schengen-Raums fortbestünden.
Bis zur vollständigen Umsetzung des GEAS müssten deshalb die Grenzkontrollen aufrechterhalten werden. Die Rückführungen seien verbessert worden und sollten durch ein neues Gesetz weiter erleichtert werden. Auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssten nach Ansicht Throms weiterhin und in noch stärkerem Ausmaß stattfinden.
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Dobrindt plant „Anti-Sabotage-Schutzschild“ gegen hybride Angriffe


In Kürze:

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant ein „Anti-Sabotage-Schutzschild“ für die kritische Infrastruktur.
  • In neun strategisch wichtigen Städten sollen schnell verlegbare Anti-Drohnen-Einheiten stationiert werden.
  • Ein „Cyberdome“ mit einem engmaschigen Netz digitaler Sensoren soll Cyberangriffe frühzeitig erkennen und abfangen.
  • Auch Betreiber kritischer Infrastruktur sollen künftig mehr Befugnisse zur Drohnenabwehr erhalten.

 
Unter dem Eindruck jüngster hybrider Angriffe und Sabotageakte gegen die kritische Infrastruktur (KRITIS) will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein weiteres umfassendes Sicherheitspaket vorlegen. Anlass für die Ankündigung eines „Anti-Sabotage-Schutzschildes“ ist der gescheiterte Sprengstoff-Drohnenanschlag auf dem Flughafen Leipzig/Halle Anfang August. Die Bundesregierung macht Russland für den Angriff verantwortlich, der einem Flugzeug galt, das militärische Güter in die Ukraine transportieren soll.

Dobrindt: Verdacht des „Klimaterrorismus“ bei Umspannwerken

Dazu kommen mehrere versuchte Sabotageakte gegen Umspannwerke und andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur allein in den vergangenen Tagen. So richteten sich am 2. September von Behörden als „systematisch“ eingeschätzte Sabotageversuche gegen das Umspannwerk Turnow-Preilack/Kraftwerk Jänschwalde (Brandenburg) und das Umspannwerk Bergheim (NRW).
An den darauffolgenden Tagen entdeckten Sicherheitsbehörden zur Sabotage geeignete Vorrichtungen an Umspannwerken in Dormagen und am Kraftwerk Weisweiler bei Aachen (NRW). In Ostsachsen wurden zudem rund zwölf Sprengvorrichtungen sichergestellt. Ein separater Polizeieinsatz am Umspannwerk Ganderkesee bei Bremen wurde dagegen durch einen offenstehenden Schaltschrank ausgelöst – ein Zusammenhang mit den Sabotageakten ist bislang nicht bestätigt. Dort, wo aktive Sabotageversuche unternommen wurden, entstand aufgrund der Robustheit der Netze kein größerer Schaden.
Mit Blick auf diese Fälle sprach Minister Dobrindt von möglichem „Klimaextremismus“ oder „Klimaterrorismus“. Derzeit findet eine europaweite Fahndung nach einem 48-Jährigen statt. Er steht im Verdacht, Bekennerschreiben im Zusammenhang mit den Sabotageversuchen verfasst zu haben.

2026 bereits Hunderte Sabotageversuche und Drohnensichtungen

Im bisherigen Laufe des Jahres 2026 hat das Bundeskriminalamt (BKA) bereits mehr als 165 Verdachtsfälle von Sabotage gegen KRITIS-Anlagen registriert. Die Übergriffe hätten sich unter anderem gegen Stromleitungen und Bahntrassen gerichtet. Auch Cyber- und Drohnenangriffe hätten sich darunter befunden.
Darüber hinaus habe es von Januar bis Ende August 747 verdächtige Drohnensichtungen gegeben. In diesem Kontext habe man insgesamt 1.068 Drohnen über KRITIS-Anlagen, militärischen Einrichtungen und Rüstungsbetrieben registriert. Minister Dobrindt bezeichnete hybride Angriffe gegenüber „BILD am Sonntag“ als „tägliche Realität“. Er sprach davon, dass diese zunehmen würden, fügte jedoch hinzu: „Wir können uns wehren und schützen.“
Das angekündigte Maßnahmenbündel soll mehrere Komponenten umfassen. In neun strategischen Städten will der Bund schnell verlegbare Anti-Drohnen-Einheiten stationieren. Die Rede ist von Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Hannover und Köln. Diese Maßnahme soll einen lückenlosen Schutz des Luftraums über kritischen Drehkreuzen gewährleisten.

„Cyberdome“: Dobrindt-Ministerium setzt auf Zusammenarbeit mit Israel

Speziell im Blick habe man dabei Flughäfen, Bahnhöfe und das Berliner Regierungsviertel. Die Einheiten, die das Ministerium dazu abstellen will, sollen nicht nur in der Lage sein, Drohnen abzufangen. Sie sollen auch Drohnenbomben abfangen und Sprengsätze entschärfen.
Darüber hinaus will das Ministerium die Abwehrbefugnisse erweitern. Bisher kam nur staatlichen Stellen eine Kompetenz zu, Drohnen aktiv abzuwehren. Betreiber von KRITIS-Einrichtungen wie Wasserwerken, Stromanbietern oder Rüstungsbetrieben waren bislang nur berechtigt, sie zu melden. Künftig sollen sie auch rechtliche Befugnisse erhalten, selbst dagegen vorzugehen.
Ein weiterer Kernbereich des geplanten „Anti-Sabotage-Schutzschildes“ soll auch „Cyberdome“ sein. Dabei handelt es sich um ein engmaschiges digitales Sensornetzwerk, das Hackerangriffe frühzeitig erkennen und aktiv abfangen soll. Vorbild und enger Kooperationspartner in diesem Bereich soll Israel sein, das als Vorreiter im Bereich der Cyberabwehr gilt.

KI soll auf Bahnhöfen Waffen und „verdächtiges Verhalten“ erkennen

Israel soll dabei Erfahrung und Technologie bereitstellen. Zu dieser sollen KI-basierte Frühwarnsysteme gehören, die Angriffe erkennen können, bevor Schaden eintreten kann. Im Januar 2026 hatte es mit „Blue Horizon“ bereits eine gemeinsame Übung für den Ernstfall gegeben.
Bei „Cyberdome“ handelt es sich dem Bundesministerium des Innern (BMI) zufolge nicht um ein einzelnes technisches Produkt. Vielmehr stellt es ein Verteidigungskonzept dar, das unterschiedliche Datenquellen zusammenführt. So sammelt das System Informationen aus Netzwerken von Behörden, KRITIS-Betreibern und Sicherheitsbehörden. KI soll diese in Echtzeit analysieren, Schwachstellen, Anomalien und laufende Angriffe identifizieren und Sicherheitsverantwortliche proaktiv warnen.
Das Bundesinnenministerium plant darüber hinaus auch an sensiblen Orten wie Bahnhöfen den verstärkten Einsatz von Künstlicher-Intelligenz(KI)-gestützten Technologien, biometrischer Gesichtserkennung und Videoüberwachung. Diese sollen ebenfalls der Identifizierung potenzieller Saboteure dienen. Die KI soll dabei insbesondere in der Lage sein, Waffen oder „verdächtiges Verhalten“ frühzeitig zu erkennen.
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Geheimdienste sollen zurückschlagen dürfen: Was plant die Bundesregierung?


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett will den rund 700-seitigen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten.
  • BND und Verfassungsschutz sollen in bestimmten Gefahrenlagen künftig selbst aktiv eingreifen können.
  • Besonders umstritten sind mögliche Hackbacks und der Einsatz „kinetischer Mittel“ gegen eine fremde Macht.
  • Kritiker warnen vor weitreichenden Befugnissen und aus ihrer Sicht teilweise unklaren Eingriffsschwellen.

Über ein heikles Thema will das Bundeskabinett am Mittwoch, 12. August, beraten. Auf der Tagesordnung steht der knapp 700-seitige Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Damit möchte die Regierung die Rolle der deutschen Geheimdienste an veränderte Bedrohungslagen anpassen und auch deren Befugnisse ausweiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz (BfV).
Der Entwurf ist, wie das Bundesinnenministerium selbst betont, noch nicht ressortabgestimmt. Außerdem bestehe insbesondere bezüglich einzelner besonders sensibler Elemente noch weiterer Beratungsbedarf. Unterdessen sprach der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, im Nachrichtensender „Welt TV“ davon, „Angriffsdrohnen in Russland“ oder Fabriken, die diese herstellen, „lahmlegen und ausschalten“ zu können, bevor eine solche „aufsteigt und Deutschland bedrohen kann“. Er spielt auf den Drohnenvorfall der Vorwoche am Flughafen Leipzig an. Eine russische Urheberschaft des mutmaßlichen Sabotageakts ist jedoch bislang nicht nachgewiesen.

Dienste sollen nicht mehr auf passive Rolle beschränkt bleiben

Nach geltendem Recht beschränkt sich der gesetzliche Auftrag von BND und Verfassungsschutz im Wesentlichen darauf, Nachrichten zu sammeln und auszuwerten. Sie sind als Frühwarnsystem gedacht und sollen bewusst keine exekutiven Befugnisse ausüben. Gefahrenabwehr mit Zwangs- oder Vollzugsmaßnahmen soll grundsätzlich Aufgabe der Polizei beziehungsweise der Streitkräfte bleiben.
Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdienst ist eine Konsequenz totalitärer Erfahrungen der deutschen Geschichte. Die Dienste sollen Informationen verdeckt erheben und auswerten dürfen. Unter engen Voraussetzungen ist es ihnen auch erlaubt, Erkenntnisse an Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeswehr oder andere Stellen zu übermitteln.
Bereits jetzt besitzt der BND zwar weitreichende Befugnisse im Bereich der Auslandsaufklärung. Diese reichen zum Teil auch weiter als im Inland. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher nicht beanstandet, weil der Bundesnachrichtendienst keine operativen Anschlussbefugnisse besitzt.

Bund verweist auf veränderte Bedrohungslage

Nun will die Bundesregierung die Nachrichtendienste handlungsfähiger machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte dies unter anderem bereits anlässlich der Vorstellung des Bundes-Verfassungsschutzberichts Anfang Juli angekündigt. Die Dienste selbst hatten um eine entsprechende Anpassung ihrer Befugnisse gebeten. Sie begründeten dies mit einer veränderten Bedrohungslage. Diese umfasse nun auch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnen und hybride Einflussnahme.
Deshalb sollen BND und BfV künftig nicht mehr auf das Beobachten, Sammeln von Daten und Warnen beschränkt bleiben. In bestimmten Gefahrenlagen soll es ihnen gestattet sein, selbst aktiv einzugreifen. Der Entwurf spricht in diesem Kontext von „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“.
Die Dienste sollen künftig demnach nicht mehr nur wissen, wer Deutschland bedroht und wie Angriffe vorbereitet werden. In bestimmten Fällen sollen sie auch darauf hinwirken können, dass der Angriff nicht stattfindet. Die Nachrichtendienste sollen in diesem Sinne zu „begrenzt operativen Akteuren“ werden.

BND darf sich unter bestimmten Umständen selbst ermächtigen

Mit den Neuerungen will die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen an neue technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig soll die neue gesetzliche Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Kontrolle der Dienste neu ordnen. In diesem Sinne gehe es nicht nur um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern auch um Anpassungen an Vorgaben der Rechtsprechung.
Zu den wesentlichsten Änderungen sollen jene Bestimmungen gehören, die in den Paragrafen 49ff. des Entwurfs für ein neues BND-Gesetz verankert sind. Diese betreffen sogenannte „erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen“. Sie sollen dann greifen, wenn der BND im Zuge seiner nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung eine „spezifische Gefährdungslage“ feststellt.
Die Befugnisse des BND umfassen in einem solchen Fall auch ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“. Sie sollen notfalls auch im Inland zum Tragen kommen – aber nur dann, wenn nur der BND selbst dazu in der Lage sein sollte oder eine rechtzeitige Befassung der eigentlich zuständigen Stellen nicht mehr als möglich erscheint.

„Besonders wichtige Rechtsgüter“ sind weit definiert

Eine spezifische Gefährdungslage soll dann vorliegen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass eine fremde Macht „besonders gewichtige Rechtsgüter […] anhaltend und planvoll“ in besonderem Maße gefährde. Zu diesen Rechtsgütern sollen etwa Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder internationaler Organisationen gehören, deren Mitglied das Land ist.
Aber auch verbündete Staaten, die „außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung sollen vom Schutzzweck umfasst sein. Gleiches gelte für „gewichtige Rechtsgüter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, sowie Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ oder „das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person“.
Voraussetzung für ein eigenes Eingreifen unter bestimmten Umständen ist also die Feststellung einer qualifizierten Bedrohung. Andere zuständige Stellen dürfen nicht in der Lage sein, rechtzeitig oder ebenso wirksam zu handeln – und der Nachrichtendienst muss über besondere Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, der Gefahr wirksam zu begegnen. Ein Beispiel stellt dem Bundesinnenministerium zufolge dabei etwa ein laufender Cyberangriff dar.

Besonders heikel ist der Einsatz „kinetischer Mittel“

Liegen die Voraussetzungen für ein eigenes operatives Handeln vor, müsse der Präsident des BND Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung festlegen. Die durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem seien das Fortbestehen der entsprechenden Gefahrenlage und die Erforderlichkeit des Eingreifens in vorgegebenen Abständen zu überprüfen.
Formal bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst aufrecht. Seine praktische Bedeutung wird jedoch kleiner, wenn der Nachrichtendienst selbst Gefahren abwehren darf. Als einer der heikelsten Punkte gilt der in Paragraf 129 des Entwurfs angesprochene Einsatz „kinetischer Mittel“. Gemeint sind nach der Begründung Maßnahmen, die mit einer physischen Einwirkung auf Rechtsgüter Dritter verbunden sind. Der Begriff geht damit über rein digitale Überwachungsmaßnahmen hinaus.
Im Fall von Gegenmaßnahmen stellt etwa die Störung eines Servers eine solche „kinetische Einwirkung“ dar. Allerdings sind auch andere Formen der physischen Einwirkung auf ein Ziel denkbar. Je nach konkreter Ausgestaltung können damit etwa Sabotage, Beschädigung oder andere physische Einwirkungen auf Sachziele gemeint sein.

Keine „Lizenz zum Töten“ – aber Kollateralschäden denkbar

Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass erweiterte nachrichtendienstliche Mittel „gegen die fremde Macht zu richten“ seien, welche „für die spezifische Gefährdungslage verantwortlich“ sei. Sie dürften sich „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Zudem seien sie so durchzuführen, dass „die zu erwartenden Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel der Maßnahme stehen“.
Einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zufolge bedeute dies zwar, dass es keine allgemeine gesetzliche Erlaubnis gebe, Menschen im Ausland zu töten. Allerdings sei dem Wortlaut zufolge dann auch nicht automatisch jede Verletzung oder Tötung als Kollateralschaden ausgeschlossen.
Die GFF hält auch die Bedrohungsbegriffe teilweise für zu unbestimmt. Schon die genannten Qualifikationsstufen „erhebliche Bedrohung“ und „Bedrohung von herausgehobener Bedeutung“ seien schwer voneinander abzugrenzen. Es sei außerdem nicht eindeutig zu erkennen, wie konkret eine Bedrohung sein müsse, bevor aus Beobachtung aktive Gefahrenabwehr werde. Abgesehen davon sei der Umfang der als schutzwürdig qualifizierbaren Rechtsgüter erheblich.

Wenn der Gegenschlag den Falschen treffen könnte

Neben den sogenannten kinetischen Maßnahmen seien auch die möglichen Gegenmaßnahmen im digitalen Raum sehr weitreichend. Im Rahmen denkbarer Maßnahmen um zurückzuhacken, sogenannter „Hackbacks“, umfassen aktive Mittel etwa das Löschen oder Verändern von Daten ebenso wie die Umleitung von Datenströmen oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen.
Auch hier gebe es jedoch Problembereiche, die zu berücksichtigen seien. Zum einen sei bei einem Cyberangriff nicht immer zweifelsfrei feststellbar, wer tatsächlich dahinterstehe. Zum anderen könne ein Server kompromittiert und von einem Angreifer missbraucht worden sein, obwohl sein Betreiber selbst unschuldig sei. Dies zeige etwa ein Szenario, wonach ein Krankenhaus als Proxy missbraucht werde und ein virtueller Gegenschlag letztlich dessen Infrastruktur treffe.
Zudem könne aus einer digitalen Abwehrmaßnahme eine neue offensive Operation werden. Im Extremfall könne sich, so die GFF, auch heimlich in IT-Systeme inländischer Telekommunikationsanbieter hacken – was definitiv nicht mehr den Bereich des Vorgehens gegen eine „fremde Macht“ betreffe. Dies ermögliche etwa Paragraf 31 Abs. 6 Nr. 3 des Entwurfes.
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BSI warnt nach OpenAI-Vorfall vor KI-gesteuerten Cyberangriffen


In Kürze:

  • BSI-Präsidentin Claudia Plattner bewertet den OpenAI-Vorfall als Warnsignal.
  • Sie rechnet mit einer Zunahme KI-gestützter Cyberangriffe.
  • Das BSI fordert überprüfbare Sicherheitsgrenzen für autonome KI-Systeme.
  • Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entsteht ein KI-Sicherheitsinstitut.

 
Der jüngste KI-Sicherheitsvorfall bei OpenAI ist aus Sicht der Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, ein Warnsignal. Sie mahnt zu einem bewussteren Vorgehen in der Cybersicherheit und rechnet damit, dass Angriffe mithilfe Künstlicher Intelligenz in den kommenden Monaten und Jahren zunehmen werden.
Deshalb müsse Deutschland stärker und gezielter in die Cyberabwehr investieren und verbindliche Sicherheitsstandards für autonome KI-Systeme entwickeln, so Plattner.

BSI betrachtet Vorfall um Hugging Face als Warnung

Wie am Mittwoch, 22. Juli, bekannt wurde, ist ein interner Test bei OpenAI außer Kontrolle geraten. Einem KI-Modell sei es dem Unternehmen zufolge gelungen, eine abgeschottete Testumgebung zu verlassen. Anschließend griff es eigenständig die Infrastruktur des KI-Unternehmens Hugging Face an.
OpenAI selbst sprach von einem „beispiellosen Cybervorfall“. Der Vorfall habe sich unter kontrollierten Testbedingungen ereignet. Das System nutzte offenbar eine bisher unbekannte Schwachstelle. Besorgnis erregte insbesondere, dass das KI-System eigenständig Entscheidungen traf und der Angriff nicht durch Menschen gesteuert wurde.
OpenAI und Hugging Face wollen den Vorfall nun gemeinsam aufarbeiten und untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Cybersicherheitsexperten fordern insbesondere bei autonomen KI-Systemen Maßnahmen, um einen möglichen Kontrollverlust zu verhindern.

Warnung vor Angriffen auf kritische Infrastruktur

Auch BSI-Präsidentin Plattner mahnte, KI-Systeme dürften ihre vorgegebenen Grenzen nicht eigenmächtig überschreiten. Technische Schutzmechanismen müssten überprüfbar sein und sich nicht umgehen lassen. Sie warnte vor möglichen Angriffen auf die Stromversorgung oder andere Elemente der kritischen Infrastruktur. Gegenüber Reuters sagte sie: „Wir können keine KI haben, die dann sagt, ich guck mal, was ich alles tun muss, bloß um meinen Auftrag zu erfüllen, und dabei unter Umständen deutlich kriminelle Handlungen begeht und dann im Zweifelsfall eben halt auch riesigen Schaden anrichten kann.“
Die BSI-Präsidentin fordert eine internationale Debatte darüber, welche Freiheiten autonome KI-Systeme haben dürfen. Zudem müsse es klare Sicherheitsvorgaben für Hersteller und Betreiber geben. Dass sich die angegriffene Infrastruktur von Hugging Face ebenfalls mit KI verteidigte, in diesem Fall mit einem chinesischen Modell, zeige laut Plattner die Bedeutung verfügbarer Modelle und deren Einsatz: „Das heißt, hier zeigt das auch so ein bisschen die Asymmetrie. Es wird definitiv darum gehen, welche Modelle hat man zur Verfügung und wie sind die Modelle dann entsprechend auch im Einsatz.“

BSI will mit Bundesnetzagentur KI-Sicherheitsinstitut aufbauen

Die BSI-Chefin kündigte den Aufbau eines KI-Sicherheitsinstituts an. Ihre Behörde wird dies gemeinsam mit der Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung in Angriff nehmen. Man befinde sich diesbezüglich „mitten in den Vorbereitungen“. Man wolle Unternehmen damit eine Möglichkeit bieten, bewährte Verfahren zu entwickeln.
Dafür seien „ganz enge Kooperationen auch mit Wirtschaft und Wissenschaft vorgesehen“. Dies wolle man verbreitern, um nationale Fähigkeiten aufzubauen, KI zum eigenen Schutz einzusetzen. Plattner fügte hinzu: „Denn eins ist sicher, die Angreifer werden es nutzen, um uns anzugreifen.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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27. Mai: Neuer Gas-Deal mit Kanada | Wirtschaftswachstum nimmt ab | Wohnen hat jetzt Vorfahrt

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Neuer Gas-Deal mit Kanada

Deutschland hat mit einem kanadischen Unternehmen eine Absichtserklärung zu einem Mega-LNG-Deal unterzeichnet. Geplant ist eine Lieferung, die den Jahresbedarf von bis zu einer Million Haushalten decken kann. Aktuell wird das Erdgas dort hauptsächlich über hydraulisches Fracking gewonnen. Die Lieferungen sollen Anfang der 2030er Jahre starten und 20 Jahre lang erfolgen.

Wirtschaftswachstum nimmt ab

Top-Ökonomen erwarten, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr nur um 0,5 Prozent wächst. Bisher rechneten sie mit 0,9 Prozent. Die Wirtschaftsweisen empfehlen daher Reformen im Pflege- und Gesundheitssystem, damit die Sozialabgaben nicht auf 50 Prozent steigen.

Aktive Cyberabwehr

Um Cyberangriffe abzuwehren, will die Bundesregierung der Polizei und dem Bundesamt für IT-Sicherheit neue Befugnisse erteilen. So soll es beispielsweise erlaubt sein, Datenverkehr umzuleiten oder zu blockieren. Zudem könnten IT-Systeme künftig stillgelegt sowie Daten gelöscht oder verändert werden. Diese Befugnisse dienen allein der Gefahrenabwehr und nicht der Strafverfolgung.

Wohnen hat jetzt Vorfahrt

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Baugesetzbuchs beschlossen. Ziel ist, Bauprojekte im Wohnungsbau schneller voranzubringen. Kommunen wird zudem mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben. Auch soll es weniger Umweltprüfungen geben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt das Vorhaben, kritisiert aber die Frist von zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren.

Autonomes Fahren

Mercedes-Benz will sein hochautomatisiertes Fahrsystem ab 2027 deutschlandweit anbieten. Es soll bei Geschwindigkeiten von bis zu 95 km/h eingesetzt werden können. Dabei übernimmt das Fahrzeug zeitweilig die Aufgabe vom Fahrer. Dieser soll dann TV schauen, das Handy nutzen oder eine Zeitung lesen können. Seit 2017 gibt es die rechtliche Grundlage zum Betrieb solcher Systeme.
 
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Großbritannien und Polen unterzeichnen Verteidigungsabkommen

Großbritannien und Polen haben am Mittwoch, 27. Mai, ein umfassendes Verteidigungsabkommen zwischen beiden Ländern unterzeichnet.
Nach Angaben der britischen Regierung umfasst das von Premierminister Keir Starmer und dem polnischen Regierungschef Donald Tusk unterschriebene Vertragswerk unter anderem groß angelegte gemeinsame Militärübungen und den stärkeren Einsatz unbemannter Systeme zum Schutz der NATO-Ostflanke.
Ein weiterer Schwerpunkt des polnisch-britischen Abkommens ist demnach die gemeinsame Entwicklung und Herstellung „komplexer Waffensysteme der nächsten Generation“.
Zudem soll die Zusammenarbeit der beiden NATO-Mitglieder im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Zusammenarbeit im Cyber-Bereich sowie bei Migration und im Gesundheitswesen verstärkt werden.
Großbritannien hatte in den vergangenen Jahren ähnliche Verteidigungsabkommen mit Deutschland und Frankreich abgeschlossen. Auch Polen hat bereits ein Abkommen mit Frankreich unterzeichnet.
Gespräche zu einem deutsch-polnischen Verteidigungsabkommen laufen nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums, ein Abschluss wird demnach im Lauf des Sommers angestrebt.
Tusk und Starmer unterzeichneten das Abkommen während eines Besuchs des polnischen Regierungschefs in Großbritannien in einem früheren Militärstützpunkt im Nordwesten Londons. Starmer verwies insbesondere auf die Bedrohung des NATO-Gebiets durch Russland.
„Es gibt für unsere beiden Länder keine größere Herausforderung als die einer russischen Aggression“, sagte Starmer dabei. Tusk zufolge bilden „gemeinsame Werte“ Großbritanniens und Polens wie Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte die Grundlage des Abkommens. (afp/red)