Mindestens zwölf gesetzliche Krankenkassen haben Beitragsgelder in inzwischen leistungsgestörte Anlagen investiert. (Symbolbild) - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt.
Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in „leistungsgestörte Geldanlagen“ gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag, 10. September, veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.
Weitere Verluste möglich
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro „in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III“ sowie insgesamt zwölf Kassen „in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen“ im Umfang von 900 Millionen Euro.
Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 „Leistungsstörungen aufgetreten“. Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Ende 2025 wurden den Angaben zufolge von betroffenen Kassen bereits 400 Millionen Euro in den Bilanzen abgeschrieben. Bei den restlichen 700 Millionen Euro könne es zu weiteren Verlusten kommen.
Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.
Kontrollen werden überprüft
Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Untersuchungen dauern demnach an.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.
Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare „das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können“. Es sei „verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken“.
Opposition fordert Konsequenzen
Piechotta ging davon aus, „dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden“. Die Grünen-Abgeordnete forderte, Schadenersatzforderungen gegenüber Fonds-Inhabern und für die Bewertung von Investments zuständigen Rating-Agenturen zu prüfen, „um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten.“
„Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren“, erklärte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er warf der Bundesregierung vor, hier nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur „Stück für Stück“ zu veröffentlichen.
„Wer so mit dem Geld der Beitragszahler umgeht, dem gehört die Verantwortung entzogen“, erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert. Er sah in der Affäre ein weiteres Argument für die AfD-Forderung, die Zahl der aktuell 93 Krankenkassen in Deutschland weiter zu reduzieren.
Die Stiftung Patientenschutz forderte einen vollständigen „Kassensturz“ zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, „warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben“.
Die Sozialversicherungsträger verwalten Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder. (afp/red)
Die Kassen müssen bei Beitragerhöhungen keine Briefe mehr verschicken. (Archivbild) - Foto: ---/GKV-Spitzenverband/dpa
Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln?
Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. „Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
„Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren“, forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll.
Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.
Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?
Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist.
Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.
Verbraucherschützerin Pop warnte: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr.
Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.
Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Ein bis zwei Euro für jeden Brief
Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.
Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, „werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren“.
Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.
Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen.
Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.
Informationen künftig auch digital?
Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. „Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus.“
Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie – und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr.
Viel Zustimmung gibt es für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent.
Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren. (dpa/red)
Das neue Gesetz im Gesundheitswesen könnte dazu führen, dass Ihre intimsten Gesundheitsdaten deutlich mehr Leute sehen als früher. - Foto: iStock/metamorworks
In Kürze
Mit dem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ wird der Zugriff von Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte (ePA) stark erweitert.
Krankenkassen sollen Daten von Diagnosen, Medikationen und Befunden einsehen können.
Mit diesen Daten identifizieren sie Gesundheitsrisiken der Patienten und erstellen Präventionsangebote.
Verbraucherschützer und Ärzteverbände fordern Nachbesserungen und Änderungen des Gesetzes.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sollte das Gesundheitswesen effizienter werden. Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Seit Oktober 2025 gilt eine „Befüllungspflicht“ für Praxen und Kliniken. Sie müssen alle Befunde und relevanten Informationen in die digitale Patientenakte eintragen. Doch nur ein Bruchteil der Patienten nutzt die ePA aktiv.
Jetzt soll das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) den Krankenkassen weitreichende Zugriffsrechte auf die ePA-Daten ihrer Versicherten gewähren. Am 15. Juli 2026 wurde es vom Bundeskabinett beschlossen. Doch es regt sich deutlicher Widerstand.
Die elektronische Patientenakte soll zukünftig noch viel stärker zum digitalen Zugangspunkt der Versorgung werden. Über die ePA-App sollen Versicherte künftig Funktionen wie eine digitale Erst- bzw. Bedarfseinschätzung zu einem Symptom oder einem Leiden bekommen.
Wer Probleme hat mit fachspezifischen Ausdrücken, die oft in Arztbriefen oder Überweisungen zu finden sind, bekommt mit der ePA-App Hilfe. Eine KI-gestützte systematische Aufarbeitung von ärztlichen Befunden soll in einer verständlichen Sprache in der App für den Versicherten gespeichert werden. Auch der klassische Beipackzettel soll versichertenindividuell und verständlich aufbereitet werden.
Weiterhin soll verpflichtend, die digitale Impfübersicht mit entsprechenden Erinnerungen an bevorstehende Schutzimpfungen eingerichtete werden.
Mit der schrittweisen Einführung der E-Überweisung bis zum 01.September 2029, wird eine der letzten papierdominierten Strukturen ins Digitale geführt. Sie gewährleistet den Transfer zwischen den hausärztlichen und fachärztlichen Praxen.
Das Ausfüllen, Ausdrucken und Abholen von Überweisungsscheinen entfällt damit. Für die Praxen bedeutet dies einen geringeren Bürokratie- und Verwaltungsaufwand. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Entlastungen für Arztpraxen und Krankenhäuser auf ca. 105 Millionen Euro und bei den Krankenkassen auf ca. 4 Millionen Euro.
Für Versicherte soll es auch eine digitale Terminvermittlung über die ePA-App geben. Dafür soll eine Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen eingesetzt werden.
Krankenkassen sind begeistert – Kritik aus der Ärzteschaft
Bisher bestand die Aufgabe der Krankenkassen darin, primär als Kostenträger zu fungieren. Die ePA-Daten lagen bislang verschlüsselt auf Servern und waren für die Mitarbeiter der Krankenkassen nicht einsehbar. Nun sollen die Kassen Zugriff auf Diagnosen, Medikationen und Befunde bekommen. Diese werden mithilfe von KI gescannt, um individuelle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, an Vorsorgeuntersuchungen zu erinnern und maßgeschneiderte Therapieangebote zu unterbreiten.
Anne -Kathrin Klemm, Vorstandsvorsitzende des Dachverbandes der BKK-Krankenkassen erklärte zum GeDIG:
„Die vorgesehenen Regelungen eröffnen den Krankenkassen neue Möglichkeiten, Prävention gezielter zu gestalten und Versicherte noch wirksamer bei ihrer Gesundheiterhaltung [sic] zu unterstützen.“
Dr. Stefan Reschke, Facharzt für Allgemeinmedizin und Notfallmedizin aus Baden-Württemberg, sieht genau das im Gesetz kritisch. Er schreibt auf seiner Website:
„Die Kasse spricht künftig direkt mit Ihnen über Dinge, die in mein Sprechzimmer gehören – und nicht in eine App, die nebenbei Werbebanner für Fitnesskurse anzeigt. Die Kasse ist nicht Ihr Arzt. Die Kasse ist die Stelle, die Ihre Behandlungen bezahlt und ein sehr handfestes Interesse daran hat, was Sie sie kosten.“
Auch die Bundesärztekammer hat deutliche Kritik am Gesetz geäußert. Auf dem 130. Deutschen Ärztetag hieß es diesbezüglich, die Identifikation von Risiken dürfe nicht Aufgabe der Krankenkassen sein. Dies sei eine originär ärztliche Aufgabe.
Insbesondere sieht die Kammer die Einsicht in sensible Daten kritisch, die ursprünglich eine konkrete Behandlung dokumentiert und in der elektronischen Patientenakte für die Versicherten gespeichert wurden.
Besonders problematisch sei zudem die Möglichkeit, zusätzliche personenbezogene Daten – etwa zu Ernährungsgewohnheiten, Alkoholkonsum, Raucherstatus, Gewicht, pflanzlichen Wirkstoffen oder nicht erstattungsfähige Arzneimitteln – zu erheben und für verschiedene kassenbezogene Zwecke weiterzuverarbeiten.
In einer Pressemitteilung vom 15. Juli 2026 erklären die Vorstände der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
„Medizinische Probleme wollen Patientinnen und Patienten im vertrauten und geschützten Raum mit ihrer Ärztin oder Psychotherapeuten in der Praxis besprechen und eben nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten.“
Die Bundesvorsitzenden des Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfahrt sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier, warnen die Bundesregierung eindringlich vor dem Ende der vertrauten Beziehungsmedizin. Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung würden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut. Damit drohe die ärztliche Schweigepflicht, Stück für Stück ausgehöhlt zu werden.
Dr. Stefan Reschke argumentiert, dass viele kleine Ausnahmen, Opt-out-Regelungen und „mit Zustimmung”-Klauseln des Gesetzes in der Summe genau dahin führten, wovor Ärzteverbände und Datenschützer unisono warnen:
„zu einem System, in dem Ihre intimsten Gesundheitsdaten plötzlich mehr Leute sehen können als früher – oft ohne dass Sie es aktiv gewollt oder auch nur richtig verstanden haben.“
Für Reschke schaffe dies den gläsernen Patienten. Verbraucherschützer und Ärzteverbände fordern Nachbesserungen und Änderungen des Gesetzes. Im Herbst soll es vom Bundestag verabschiedet werden.
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Migrationskrise in Spanien
Innerhalb weniger Tage sind rund 60.000 Migranten aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta gelangt. Madrid entsandte Soldaten zur Grenzsicherung. Ceutas Präsident sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte schnelle Unterstützung. Merz, von der Leyen und mehrere EU-Staaten fordern konsequente Maßnahmen gegen illegale Migration und schnellere Rückführungen.
Um auf Strommangel reagieren zu können, hat die Bundesnetzagentur die „Sicherheitsplattform Strom“ eingerichtet. Mit diesem Kontrollkonzept sollen vor allem energieintensive Unternehmen im Ernstfall ihren Stromverbrauch – und damit ihre Produktion – drosseln. Um Verunsicherungen zu vermeiden, hat die Energiebehörde diesen Plan bisher nicht öffentlich kommuniziert.
US-Präsident Donald Trump kündigte eine „historische Vereinbarung“ zur Entwaffnung der Hamas an. Der Plan sieht eine Waffenruhe, den schrittweisen Rückzug israelischer Truppen aus dem Gazastreifen und die Einrichtung einer internationalen Sicherheitsstruktur vor. Hamas-Vertreter bestätigten die Einigung. Israel äußerte sich zunächst nicht dazu.
Nach dem Hackerangriff von einem OpenAI-KI-Modell meldet nun auch Anthropic einen ähnlichen Vorfall. Demnach habe das Modell „Claude“ bei Sicherheitstests unbefugten Zugriff auf Systeme von drei Unternehmen erlangt. Obwohl kein Internetzugang vorgesehen war, war die Verbindung wegen eines Missverständnisses mit dem Testpartner frei. Die KI-Modelle nutzten diese Möglichkeit.
Die Verbraucherzentrale hat die risikoreichen Finanzgeschäfte der gesetzlichen Krankenkassen scharf verurteilt. Laut Berichten sollen mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch Investitionen in Immobilienfonds Millionenverluste erlitten haben. Verbraucherschützer fordern nun eine lückenlose Aufklärung sowie Konsequenzen.
Patientin mit AOK-Versicherungskarte in einer Arztpraxis in Berlin (Symbolbild). - Foto: Adam Berry/Getty Images
In Kürze:
Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen in problematische Immobilienfonds investiert haben.
Verbraucherzentrale kritisiert den Umgang mit Beitragsgeldern und fordert vollständige Aufklärung.
Schadensersatzklagen laufen, doch die politische und aufsichtsrechtliche Bewertung steht noch aus.
Angesichts mutmaßlich verzockter Millionen an Beitragsgeldern hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) riskante Finanzgeschäfte der gesetzlichen Krankenkassen scharf verurteilt. „Beitragsgelder dürfen nicht zur Spekulationsmasse werden“, sagte der Leiter des Teams Gesundheit, Thomas Moormann, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Sollten Versicherte ab dem kommenden Jahr wegen steigender Zusatzbeiträge, höherer Zuzahlungen und zunehmender Eigenleistungen noch stärker belastet werden, sorgten Berichte über mögliche Verluste aus Beitragsmitteln bei ihnen zu Recht für Empörung, erklärte Moormann. Der finanzielle Schaden für die Mitglieder der betroffenen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sei immens. „Ebenso gravierend ist der Vertrauensverlust in die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte der Gesundheitsexperte.
Hintergrund dessen sind gemeinsame Recherchen von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“. Die Medien berichten, dass mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen Millionenbeträge in Immobilienfonds investiert haben, die später in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Die bislang bestätigte Summe der Investments beläuft sich demnach auf mindestens 170 Millionen Euro. Wie hoch der tatsächliche Schaden ist, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern, da mehrere betroffene Einrichtungen keine vollständigen Angaben zu ihren Anlagen und möglichen Verlusten gemacht haben.
Demnach gehören zu den betroffenen Krankenkassen unter anderem die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker, die Novitas BKK, die MKK – Meine Krankenkasse, die IKK Südwest, die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK sowie die Viactiv Krankenkasse. Außerdem sollen mehrere Kassenärztliche Vereinigungen betroffen sein, darunter die Einrichtungen aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Den Recherchen zufolge flossen die Beitragsgelder über komplexe Finanzstrukturen in Immobilienfonds, die unter anderem in verschiedene Immobilienprojekte investierten. Dabei sollen Renditen von bis zu sieben Prozent in Aussicht gestellt worden sein. Die Fonds gerieten später jedoch in Schieflage und verloren offenbar einen erheblichen Teil ihres Wertes. Nach Angaben der recherchierenden Medien sollen einzelne Investments nahezu vollständig abgeschrieben worden sein.
Die Vorgänge werfen auch Fragen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auf. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dürfen Beitragsgelder nicht beliebig investieren. Nach § 80 Sozialgesetzbuch IV müssen Rücklagen und Betriebsmittel so angelegt werden, dass ein möglichst geringes Verlustrisiko besteht. Es heiß, dass nun geprüft wird, ob diese Vorgaben bei den umstrittenen Anlagen eingehalten wurden.
Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben inzwischen Schadensersatzklagen gegen beteiligte Finanzinstitute eingereicht. Dem Bericht zufolge, argumentieren die Kläger in ihren Verfahren, sie seien über die tatsächlichen Risiken der Investments getäuscht worden. Ihnen sei wiederholt vermittelt worden, dass es sich um sichere und risikoarme Anlagen handele. Die betroffenen Finanzinstitute weisen die Vorwürfe zurück und bestreiten eine Täuschung.
Gesundheitsexperte Moormann fordert eine lückenlose Aufklärung darüber, wie hoch der tatsächliche Schaden ist und an welchen Stellen das System sowie die beteiligten Verantwortlichen versagt haben. Dabei müsse auch geklärt werden, welche persönliche Verantwortung die Führungskräfte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften tragen und warum die zuständigen Aufsichten die riskanten Investments nicht verhindert hätten.
„Das Mindeste sei es jetzt, alles dafür zu tun, wenigstens einen Teil der verlorenen Gelder zurückzuholen“, sagte Moormann. Für die Zukunft müssten klare Konsequenzen gezogen werden, damit sich ein solcher Umgang mit Beitragsgeldern nicht wiederholen könne.
Auch für die Wahl der Krankenkasse könnten solche Vorgänge nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes künftig eine größere Rolle spielen. Neben einer unabhängigen Qualitätstransparenz sei für Versicherte ebenso wichtig, wie sorgfältig eine Krankenkasse mit den Beitragsgeldern umgehe. „Die Versicherten sollten ihre Krankenkassenwahl auch davon abhängig machen können, wie nachhaltig, sozial und ökologisch verträglich die Investitionen der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sind“, so Moormann.
Die Aufarbeitung des Falls steht noch am Anfang. Zwar haben mehrere betroffene Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen ihre Investments bestätigt und rechtliche Schritte eingeleitet. Eine abschließende Bewertung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden oder eine politische Konsequenz liegt bislang jedoch nicht vor. Offen bleibt damit, ob die Anlagen tatsächlich gegen die gesetzlichen Vorgaben verstießen und wer letztlich für die Verluste der Beitragsgelder verantwortlich gemacht werden kann. (afp/dts/dpa/red)
Grünen-Fraktionschefin Dröge kritisiert das Vorgehen der Koalition: Am Montag erhielten die Grünen 300 Seiten Änderungsanträge zur Krankenkassen-Reform – die bereits heute wegen eines Fehlers erneut überarbeitet werden müssen. (Archivbild) - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die Grünen wollen aus Protest gegen kurzfristige Änderungen die Abstimmung im Bundestag über die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verhindern.
Die Koalition wolle mit „einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren“, sagte die Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag, den 7. Juli, in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, „werden wir die Absetzung beantragen“.
Grüne wollen Abstimmung über Krankenkassen-Reform blockieren
Die Grünen hätten am Montag 300 Seiten Änderungsanträge zu der Reform bekommen, sagte Dröge. Heute sei dann aufgefallen, dass darin auch ein Fehler gewesen sei, weshalb alles nochmals überarbeitet werden müsse.
Das Ganze sei „schlampig und chaotisch“ verlaufen, kritisierte die Grünen-Fraktionschefin. Sie forderte die Koalition angesichts der Tragweite der Reform auf, das Gesetz „noch einmal ganz gründlich zu prüfen“ und es erst nach der Sommerpause im September zur Abstimmung zu stellen.
Über einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung in dieser Woche würde wahrscheinlich zum Auftakt der Plenarsitzung am Mittwochnachmittag (14.00 Uhr) in einer Geschäftsordnungsdebatte abgestimmt. Bekommen die Grünen keine Mehrheit für ihren Antrag, würde die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen.
Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Dazu liefen am Dienstag noch Verhandlungen mit den Ländern, die Nachbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung fordern.
Krankenkassen vor riesigem Defizit
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben laut Medienberichten rund 170 Millionen Euro an Beitragsgeldern in riskanten Immobilienfonds verloren. (Archivbild) - Foto: ---/GKV-Spitzenverband/dpa
Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt.
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Sie sehen etwas niedrigere Belastungen für Familien vor, eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne. Kassenvertreter begrüßten die Änderungen grundsätzlich. Aus der Opposition kam Kritik.
Entlastungen für Familien
Geplante Belastungen für Versicherte bei Zuzahlungen und der Familienversicherung will die Koalition nun etwas abmildern. Beim geplanten Zusatzbeitrag für die Familienversicherung sollen nun Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren ausgenommen bleiben. Bisher sollte das nur bis sechs Jahre gelten.
Vorgesehen ist auch, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um zwei Milliarden Euro nun 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern. Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfänger von Grundsicherung sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 nun eine Milliarden Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
Der bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag von 15,5 Prozent ersetzt werden. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
Kassenvertreter grundsätzlich zustimmend
Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kassen begrüßte die Änderungen grundsätzlich. „Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt.
Er verwies darauf, dass der Anstieg der Zuzahlungen „leicht begrenzt“ werde, der Bund „etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden“ zahle und insgesamt „alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag“ leisteten.
Ob damit die Beiträge tatsächlich stabil bleiben würden, sei jedoch „noch nicht gesichert“, erklärte Blatt. Er kritisierte dabei auch ein „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, die nun weniger Abschläge bei Medikamentenpreisen fürchten müsse.
DKG übt scharfe Kritik
Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt.“
Auch die Pharmabranche zeigte sich nicht zufrieden. Auch mit den Nachbesserungen nehme die Bundesregierung „erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf“, erklärte der Verband Pharma Deutschland.
Mit der Verdoppelung des Herstellerabschlags, der sich durch unbefristet geltende weitere Maßnahmen weiter erhöhen werde, „riskiert die Bundesregierung nun sehenden Auges neue Standortschäden“.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte scharf, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend zugegangen sei.
„Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP.
Linnemann zuversichtlich
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich seinerseits zuversichtlich, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag und dann auch direkt im Bundesrat verabschiedet werden könne. Erfolgsaussichten für mögliche Klagen wegen zu kurzer Befassungsfristen für das Parlament mit den Änderungsanträgen sah er nicht.
Wichtig sei, dass die Reform dazu führe, dass die Kassenbeiträge stabil gehalten würden. Denn steigende Beiträge seien „Gift“ für den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Versicherte und Beschäftigte müssen auch nach den Nachbesserungen „weiterhin die Hauptlast dieser verfehlten Gesundheitspolitik tragen“, kritisierte die Linken-Fachpolitikerin Tamara Mazzi. Trotz Kürzungen von 6,7 Milliarden Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung sei es „ein Rätsel“, wie „die Beiträge dadurch langfristig stabilisiert werden sollen“. (afp/red)
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte. Führt die Krankenhausreform in die richtige Richtung? - Foto: Marcus Brandt/dpa
Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.
Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen
Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.
Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.
Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.
Effizienzsteigerungen statt Kürzungen
Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.
Patientensicherheit großgeschrieben
Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.
Widersprüchlicher Gesetzentwurf
Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte. Führt die Krankenhausreform in die richtige Richtung? - Foto: Marcus Brandt/dpa
Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.
Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen
Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.
Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.
Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.
Effizienzsteigerungen statt Kürzungen
Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.
Patientensicherheit großgeschrieben
Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.
Widersprüchlicher Gesetzentwurf
Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.
Der Bundestag debattierte in einer Aktuellen Stunde über die Empfehlungen der Rentenkommission zur Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
Weitere Gesetze auf der Tagesordnung
Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
Die gesetzlichen Krankenkassen. (Symbolbild) - Foto: ---/GKV-Spitzenverband/dpa
Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist noch schlechter als bisher gedacht.
So rechnet das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr mit 3,5 Milliarden Euro höheren Kassenausgaben als angenommen. Dies geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, 10. Juni, vorlagen.
Auch nach der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften demnach in den kommenden Jahren Finanzlücken in Milliardenhöhe bleiben – falls es nicht zu Nachschärfungen kommt.
Ausgaben steigen schneller als erwartet
Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den vorläufigen Zahlen zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent – und damit stärker als erwartet. Bislang ging das Ministerium von einem Anstieg der Ausgaben von 6,5 Prozent für das Gesamtjahr 2026 aus.
Falls der Ausgabenanstieg im weiteren Jahresverlauf leicht auf 7,5 Prozent zurückgeht, rechnet das Gesundheitsministerium aber immer noch mit rund 3,5 Milliarden Euro höheren Ausgaben als erwartet.
Auswirkungen hätten diese demnach erst 2027. Die neuen Prognosen des Ministeriums basieren auf vorläufigen Meldungen der Krankenkassen; zuerst hatte darüber die „Bild“ berichtet.
Die GKV steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro erwartet.
Milliardenersparnisse durch Reform reichen nicht
Die Bundesregierung brachte deshalb kürzlich ein Reformgesetz auf den Weg, mit dem 16,3 Milliarden Euro 2027 eingespart werden sollen – mit einer Milliarde Euro als Puffer.
Angesichts der neuen Zahlen würde dieser aber nicht ausreichen. Stattdessen droht 2027 eine Finanzlücke von 2,5 Milliarden Euro.
Auch die in den kommenden Jahren durch die Reform geplanten Einsparungen – von bis zu 38,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 – würden nicht reichen.
2028 bliebe weiterhin ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro, 2029 von 4,4 Milliarden und 2030 von 5,8 Milliarden Euro. Es seien deshalb „zusätzliche Entlastungsmaßnahmen“ zur Beitragsstabilisierung notwendig, schreibt das Gesundheitsministerium in der Prognose.
Die vorläufigen Zahlen zeigten, „eine deutlich höhere Ausgabendynamik“ als prognostiziert, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf AFP-Anfrage. Sie könnten erst abschließend bewertet werden, wenn die genauen Zahlen vorliegen, voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Sie verdeutlichten aber in jedem Fall „wie ernst die Lage in der GKV ist“.
Kritik aus der Opposition
Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die neuen Prognosen. „Wie handwerklich schlecht“ der Gesetzentwurf zur GKV-Reform sei, „zeigt sich in aller Deutlichkeit angesichts der jetzt gefundenen zusätzlichen Finanzlöcher bei den Krankenkassen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Der Entwurf müsse deshalb „zurück an die Werkbank“.
„Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wird noch dramatischer als erwartet“, erklärte Linken-Chefin Ines Schwerdtner. „Es muss etwas passieren – aber nicht auf Kosten der Versicherten.“
Die Pläne Warkens bedeuteten „weniger Leistungen und eine schlechtere Versorgung, statt die strukturellen Probleme endlich anzupacken“.
Über den Gesetzentwurf zur Reform der GKV berät der Bundestag am Freitag zum ersten Mal, er soll nach dem Willen der Regierung bis zur parlamentarischen Sommerpause Anfang Juni verabschiedet werden.
Die Kritik an den Plänen war jedoch schon vor Bekanntwerden der neuen Finanzlücken groß. Am Mittwoch riefen deshalb sowohl Ärzteverbände als auch die Gewerkschaft ver.di zu Protesten auf. (afp/red)
Apotheken sollen mehr Leistungen für Patienten anbieten können. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Die Apothekenreform kommt: Das am Freitag, 22. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern.
Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern.
Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.
Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.
Mehr Befugnisse für Apotheker
Die Reform binde Apotheken „breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden.
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen.
Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei „akuten, unkomplizierten Formen“ bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.
So dürfen Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen – nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an.
Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.
Erhöhung des Apothekenfixums
Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden.
Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient. (afp/red)
Bundesregierung plant höheres Apothekenfixum. (Symbolbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Die Gesetzlichen Krankenkassen haben scharfe Kritik an der Apothekenreform der Bundesregierung geäußert und vor Mehrkosten in Milliardenhöhe gewarnt.
„Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu“, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Freitag, 22. Mai, kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform im Bundestag.
Kassen kritisieren höheres Apothekenfixum
Bezahlen müssten das „die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber“.
Solche „horrenden Ausgabenaufwüchse“ stünden „völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Stoff-Ahnis.
„Mit diesem Gesetz werden auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geschenke an die Apotheken und die Pharmaindustrie verteilt.“
Der GKV-Spitzenverband beklagt vor allem die geplante Erhöhung des Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
Diese Erhöhung werde die gesetzlichen Kassen rund 875 Millionen Euro pro Jahr kosten, erklärte der GKV-Spitzenverband. „Hier werden in Zeiten leerer Kassen Beitragsgelder mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land verteilt“, kritisierte er.
Rabattverträge erst ab 2028 erweitert
Des weiteren kritisierten die Kassen, dass die im Zuge der Reform geplante erweiterte Möglichkeit der Krankenkassen für Rabattverträge mit Pharmaherstellern auf 2028 verschoben wurde.
Dies sei „ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss“, kritisierte Stoff-Ahnis. „Dadurch entfallen kurzfristig mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.“ (afp/red)
Das DIW geht davon aus, dass ein Teil der Beschäftigten wegen ansteckender Krankheiten heute eher zu Hause bleibt als früher. (Symbolfoto) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Anders als häufig angenommen ist die Zahl der Krankheitstage nach Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht in erster Linie wegen der elektronischen Krankschreibung stark angestiegen.
Die Forscher halten zwei andere Gründe für bedeutsamer: Zum einen hätten Atemwegserkrankungen zugenommen, zum anderen bleibe ein Teil der Beschäftigten bei ansteckenden Krankheiten eher zu Hause als früher. Diese Menschen seien seit der Corona-Pandemie vorsichtiger geworden.
Im Jahr fast drei Arbeitswochen krank
Seit 2022 liegen die jährlichen Fehlzeiten der Beschäftigten höher als zuvor. 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt 14,8 Arbeitstage, 3,6 Tage mehr als vor der Einführung der elektronischen Krankschreibung 2022.
Das Amt und auch Krankenkassen gehen von einem statistischen Effekt aus. Die elektronische Krankschreibung führe dazu, dass vor allem kurzzeitige Erkrankungen vollständiger erfasst werden.
Das DIW widerspricht: Mit der elektronischen Krankschreibung habe das nur bedingt zu tun. Das Institut beruft sich auf seine Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel sowie auf Diagnosedaten der AOK.
Institut: Corona machte Beschäftigte vorsichtiger
„Der sprunghafte Anstieg an Fehltagen erklärte sich demnach vor allem aus dem häufigeren Auftreten von Atemwegserkrankungen“, erklärte Studienautor Markus Grabka. „Gleichzeitig hat sich nach der Corona-Pandemie wohl das Verhalten im Krankheitsfall geändert.“
Vor allem ältere Erwerbstätige und Beschäftigte, die sich große Sorgen um die eigene Gesundheit machten, blieben gerade bei ansteckenden Erkrankungen eher zu Hause als früher.
Um wieder zu weniger Fehltagen zu kommen, spricht das DIW sich dafür aus, eine Teilkrankschreibung einzuführen. Damit könnten leicht erkrankte Beschäftigte in begrenztem Umfang weiterarbeiten. (dpa/red)
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die schwarz-rote Koalition aufgefordert, das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen anders als geplant nicht mehr vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen.
„Ein so weitreichendes Gesetz kann man nicht mit der Brechstange durchdrücken“, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstagsausgaben) vor dem am Dienstag, 12. Mai beginnenden Ärztetag.
Alle Beteiligten bräuchten ausreichend Zeit, die vorgesehenen Maßnahmen auf ihre Auswirkungen für die Patientenversorgung zu prüfen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei einer Umsetzung der Krankenkassenreform mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr – genug, um das erwartete GKV-Defizit von 15,3 Milliarden Euro zu schließen. Auch die Finanzlücken in den Folgejahren sollen geschlossen werden.
Die Reform sieht eine Reihe von Einschnitten für Versicherte vor. Die Vergütungen für Ärzte, Krankenhäuser und Pharmahersteller sollen nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen.
Streit um Kostenübernahme der Grundsicherung
Besonders umstritten ist der Umstand, dass die gesetzlichen Kassen weiterhin für einen großen Teil der Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden zahlen sollen.
„Vor der Sommerpause sollte gar nichts entschieden werden“, mahnte Reinhardt. Stattdessen sollte Warken alle Beteiligten, auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), „an einen Tisch bringen, um tragfähige Alternativkonzepte entlang klar definierter Zielmarken zu entwickeln“.
Reinhardt kritisierte insbesondere die Pläne der Koalition, die Steuerzuschüsse für die Krankenversicherung insgesamt zu kürzen.
„Das ist Haushaltskonsolidierung zulasten der Versicherten, der Patientinnen und Patienten und mittelbar auch der Beschäftigten im Gesundheitswesen.“
Würde der Bund endlich für die versicherungsfremden Leistungen aufkommen, müsste man heute nicht über Einspargesetze diskutieren.
Stattdessen entziehe der Bundesfinanzminister dem System sogar zusätzliche Mittel und verschärfe damit die finanzielle Lage der GKV. Im Jahr 2027 solle der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds um 1,75 Milliarden Euro sinken.
So notwendig eine Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung sei, dürfe „ein solidarisch organisiertes Gesundheitssystem seine Leistungen nicht vorrangig an fiskalischen Vorgaben ausrichten, die sich unmittelbar auf die Patientenversorgung auswirken“.
Maßstab müsse der medizinisch notwendige Versorgungsbedarf der Bevölkerung sein, forderte der Ärztepräsident.
Marburger Bund warnt vor Ärztenotstand durch Reformen
Der Ärzteverband Marburger Bund hat angesichts der gleichzeitig anstehenden Reformen im Gesundheitswesen und weniger finanziellen Mitteln vor Terminengpässen bei den Arztpraxen gewarnt.
„Das wird zu Versorgungsengpässen führen“, sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“. Würden weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, werde das möglicherweise zu einer Terminreduktion führen. Arztpraxen finanzierten auch ihr Personal.
„Kostenfreie Termine zur Verfügung zu stellen, ohne dafür am Ende auch Geld zu bekommen – das würde man auch in keiner anderen Berufssparte erwarten“, fügte Johna hinzu. Das gelte auch bei den Krankenhäusern, bei denen viele bereits finanziell am Limit seien.
Johna kritisierte, dass in einer Phase, in der viele Reformen anstehen, dem System gleichzeitig finanzielle Mittel entzogen würden. „Das ist letztlich ein Stresstest ohne Sicherheitsnetz“, sagte Johna.
Der Grund für das fehlende Geld im System seien nicht hohe Gehälter, sondern dasss seit vielen Jahren versicherungsfremde Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt würden.
Geld könne bei der Bürokratie eingespart werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hätten Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Sparvorschläge gemacht. Diese seien „leider weder kommentiert noch aufgenommen“ worden, kritisierte Johna. (afp/red)
Die Ministerin warnt Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. (Archivbild) - Foto: Fabian Sommer/dpa
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16 Milliarden Euro.
Was das Kabinett verabschiedet habe, sei bereits ein Kompromiss der Koalition, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
Sie hoffe, dass sich die Änderungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden, damit es nicht noch zu Schieflagen komme.
Wichtig sei, dass bei möglichen Verschiebungen unterm Strich Entlastungen der GKV in der jetzt vorliegenden Größe stehen blieben. „Die Marke von mindestens 16 Milliarden Euro an Einsparungen muss stehen“, betonte Warken.
Die Ministerin warnte Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. Sie verstehe, dass Ärzte alarmiert seien, weil die Reform auch bei ihnen ansetze.
Aber auch sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 20 Milliarden Euro bei ihrer Vergütung gegeben habe. Ein wesentlicher Teil davon sei für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden, die dann aber ausgeblieben sei.
Versicherte warteten weiterhin teilweise zu lange auf einen Facharzttermin. Insofern halte sie die Rücknahme dieser Regelungen für gerechtfertigt, so die CDU-Politikerin.
Grundsätzlich würden auch weiterhin Steigerungen der Vergütung möglich sein, sie würden wie für alle Bereiche aber an die Einnahmen gekoppelt. Sie könne nur an die Ärzteschaft appellieren, den Menschen keine Angst zu machen.
Auch gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Haus- oder Facharzt. Das sei und bleibe wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und des Versorgungsauftrags der Ärzteschaft.
Skeptisch zeigte sich Warken zum Vorschlag, die Zahl der Krankenkassen von mehr als 90 auf 20 zu reduzieren. So einfach sei es nicht und die Auswirkungen müsse man sich genau anschauen.
Sie sei offen für den Gedanken, ob etwa eine Mindestmitgliederzahl an Versicherten sinnvoll wäre, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Es gebe aber auch Länder, in denen solch ein Projekt am Ende das Gegenteil bewirkt habe.
Mit Blick auf die Forderung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach einer Übertragung der geplanten Regelungen auf Beamte sagte Warken, sie könne den Gedanken gut verstehen. Denn es dürfe tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und so Neid-Debatten gefördert würden.
Sie sei grundsätzlich immer für eine Prüfung offen, ob Änderungen in der GKV bei Beamten nachvollzogen werden könnten. Das sei aber nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern betreffe das Beamtenrecht. Übrigens könnten Landesregierungen bei den Landesbeamten ja auch selbstständig ansetzen, ganz ohne Zutun des Bundes. (dts/red)