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Zusätzliche Haushaltseinnahmen: Koalition einigt sich auf höhere Tabaksteuer


In Kürze:

  • Die Koalition hat sich laut Medienberichten auf eine Erhöhung der Tabaksteuer verständigt. Zigaretten könnten bis 2030 deutlich teurer werden.
  • Die Bundesregierung erwartet zusätzliche Einnahmen, während Kritiker vor Schmuggel, Schwarzmarkt und Ausweichkäufen warnen.
  • Auch eine Zuckersteuer und eine Plastiksteuer sind geplant. Beide Vorhaben sind in ihrer konkreten Ausgestaltung noch umstritten.

 
Wie „BILD“ am Freitag, 9. Oktober, zuerst berichtete, hat sich die Koalition im Bund auf eine Erhöhung der Tabaksteuer geeinigt. Damit hat sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegen Bedenkenträger aus der Unionsfraktion durchgesetzt.
Mehrere Abgeordnete, insbesondere aus der Unions-Arbeitsgruppe Finanzen, hatten Befürchtungen geäußert, eine Renaissance des Zigarettenschmuggels könne erhoffte Effekte neutralisieren.

Tabaksteuer soll Packungspreis bis 2030 auf 11,78 Euro erhöhen

Die Gesundheitspolitiker in den Fraktionen von Union und SPD hatten eine höhere Tabaksteuer hingegen bereits seit Längerem gefordert. Bereits im Juli hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der jährliche Erhöhungen vorsah. Im September brachte die Bundesregierung ihn in den Bundestag ein.
Mittlerweile haben die Koalitionsparteien den Entwurf noch einmal nachgeschärft. Am Montag hatte der Finanzausschuss dazu noch eine Anhörung abgehalten.
Derzeit beträgt der Durchschnittspreis für eine Packung mit 20 Zigaretten etwa 8 Euro. Infolge der höheren Tabaksteuer könnte der Preis im nächsten Jahr auf 9,10 statt 8,77 Euro wie bisher geplant steigen. Das wären 33 Cent mehr als in der ursprünglichen Fassung vorgesehen. Im Jahr 2030 wird mit einem Packungspreis von 11,78 Euro gerechnet.
Weil CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei interveniert haben soll, um Arbeitsplätze bei Herstellern und Fachgeschäften zu erhalten, blieben einige Forderungen des Bundesfinanzministeriums unerfüllt.
So hatte Minister Klingbeil für Zigarren einen Steuersatz von 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises gefordert. Nun soll dieser nach Aussage des Springer-Mediums von 1,47 auf 3,83 Prozent steigen.
Das Kilogramm Pfeifentabak hätte künftig sogar mit einer Steuer von 172 Euro pro Kilogramm belastet werden sollen. Künftig soll diese von derzeit 26 Euro bis 2030 auf 71,50 Euro anwachsen.

Gesundheitsschutz – und zusätzliche Haushaltseinnahmen

Die Bundesregierung erhofft sich durch die Erhöhung erhebliche Mehreinnahmen: Im Jahr 2030 soll die Tabaksteuer insgesamt rund 21,3 Milliarden Euro einbringen, davon rund 4,4 Milliarden Euro zusätzlich.
Ob die Rechnung aufgehen wird, ist ungewiss. Die erhofften Mehreinnahmen könnten geringer ausfallen, wenn es Ausweicheffekte gibt. Denn Verbraucher könnten auf günstigere Produkte ausweichen, andere Nikotinprodukte erwerben oder sich auf dem Schwarzmarkt eindecken.
Am Montag hatten Gesundheitsverbände für die Tabaksteuer geworben, während die Tabakwirtschaft vor negativen Folgen für Unternehmen, Beschäftigung und den legalen Handel warnte. CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser verwies laut „BILD“ auf die Gefahr von Nachfrageabfluss ins Ausland und auf die Schwarzmärkte.
Der nun erzielte Kompromiss muss sich noch in der parlamentarischen Beratung behaupten. Änderungen sind nach wie vor möglich. Laut „Tagesspiegel“ soll der Bundestag über eine Erhöhung der Tabaksteuer schon nächste Woche abstimmen.

Tabaksteuer soll nicht einziger Ansatz zur Steigerung von Einnahmen bleiben

Neben der Tabaksteuer diskutiert die Koalition noch weitere Optionen für zusätzliche Steuereinnahmen, die dabei eine politische Lenkungswirkung entfalten sollen. Eine davon ist die sogenannte Zuckersteuer, die im Wesentlichen eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke sein soll. Das Bundeskanzleramt hat laut Medienberichten jedoch jüngst einen ersten Entwurf des Bundesfinanzministeriums gestoppt. Er sei nicht mehrheitsfähig.
Umstritten sind vor allem Schwellenwerte, mögliche Ausnahmen und der Zeitpunkt einer Einführung. Auch ist nicht restlos geklärt, welche Produkte unter die Regelung fallen. Die Höhe der Abgabe sollte sich zwischen 26 und 38 Cent pro Liter bewegen – je nach Zuckergehalt.
Ein weiteres Vorhaben betrifft Verpackungen aus Kunststoff. Auch die sogenannte Plastiksteuer soll einerseits Geld in den Haushalt spülen – andererseits aber auch Anreize zum Verzicht auf Kunststoff bei Verpackungen geben. Laut Medienberichten soll einem ersten Entwurf zufolge die Steuer ab Juli 2027 gelten. Bestimmte Kunststoffverpackungen sollten künftig mit 550 Euro je Tonne besteuert werden, sofern der Kunststoffanteil mehr als 5 Prozent beträgt.
Die Bundesregierung rechnet laut „tagesschau“ 2027 mit Einnahmen in Höhe von 805 Millionen Euro aus einer Plastiksteuer. Jährlich ab 2028 sollen sie auf 1,5 Milliarden Euro steigen.
Wirtschaftsverbände kritisieren das geplante Verfahren. Sie warnen vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt eine solche Abgabe dem Grunde nach, fordert aber eine klare Ausrichtung auf Einwegverpackungen.
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Kanzleramt stoppt Klingbeils Zuckersteuer – was jetzt geplant ist


In Kürze:

  • Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur sogenannten Zuckersteuer vorerst gestoppt.
  • Die Bundesregierung hält laut Finanzministerium grundsätzlich an der Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke fest.
  • Steuersätze, Ausnahmen und der geplante Start zum 1. Juli 2027 können sich im weiteren Abstimmungsverfahren noch ändern.
  • Wirtschafts- und Branchenverbände warnen unter anderem vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer kurzen Vorbereitungszeit.

 
Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke ist innerhalb der Bundesregierung vorerst ins Stocken geraten. Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gestoppt. Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag aus Regierungskreisen. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die geplante Zuckersteuer insgesamt aufgegeben wurde. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es am Donnerstag, die Bundesregierung habe die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. „Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie diese konkret umgesetzt wird.“
Die konkrete Ausgestaltung ist damit weiterhin offen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium war erst am Mittwoch zur Abstimmung zwischen den Ministerien verschickt worden.

„Zuckersteuer“ soll Gesundheit und Krankenversicherung stärken

Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich auf eine Zuckersteuer verständigt. Bundesfinanzminister Klingbeil hatte die Einführung bereits im August bestätigt. Auch damals war die konkrete Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah einen Beginn zum 1. Juli 2027 vor. Ursprünglich war 2028 als Zieljahr für den Start der Abgabe vorgesehen.
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums sollte die Steuer im ersten Jahr 945 Millionen Euro einbringen. Im zweiten Jahr sollten die Einnahmen auf 1,155 Milliarden Euro steigen und bis 2031 auf rund 1,18 Milliarden Euro anwachsen.
Neben zusätzlichen Einnahmen soll die Maßnahme einen gesundheitspolitischen Zweck erfüllen. Die Steuer soll Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Gestaffelte Abgabe – Zero-Getränke ausgenommen

Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelte Abgabe vor. Demnach sollten 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt von 5 bis 6,99 Gramm je 100 Milliliter fällig werden. Bei 7 bis 9,99 Gramm sollten es 32 Cent pro Liter sein. Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens 10 Gramm je 100 Milliliter sollten mit 38 Cent pro Liter belastet werden.
Im Frühjahr hatten Berichte für Diskussionen über den möglichen Anwendungsbereich der Abgabe gesorgt. Zwischenzeitlich war unter anderem eine Belastung von Getränken diskutiert worden, die mit Zuckerersatzstoffen gesüßt werden.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf sah eine solche Belastung nicht vor. Zero-Getränke sollten von der Abgabe ausgenommen werden. Gleiches galt für reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein.
Hersteller könnten durch eine Änderung der Rezeptur die Höhe der Steuer beeinflussen. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis hatte gegenüber dem MDR erklärt, dass er hoffe, die Maßnahme werde dazu führen, dass Hersteller von Süßgetränken den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren.

Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihrem Empfehlungspapier eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke als möglichen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte anschließend erklärt, sich bei der konkreten Umsetzung an der Reformempfehlung der Kommission zu orientieren.
Die Kommission rechnete mit jährlichen Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro. Zusätzlich erwartete sie mittel- bis langfristig Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr.
Die Kommission empfahl außerdem eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten. Damit sollten Planungssicherheit geschaffen und Anpassungen der Produktrezepturen ermöglicht werden.
Nach Angaben aus Regierungskreisen weiche der Klingbeil-Entwurf vom Vorschlag der Finanzkommission ab und sei deshalb in dieser Form nicht mehrheitsfähig. Welche Punkte konkret gemeint sind, wurde nicht näher ausgeführt. Der Entwurf rechnet unter anderem mit mehr als doppelt so hohen Einnahmen wie die Kommission.

Kritik aus der Getränkewirtschaft

Bereits Ende Juni hatten sich mehrere Verbände und mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in einem offenen Brief gegen die Einführung der Zuckersteuer gewandt.
Die Unterzeichner verwiesen unter anderem auf mögliche höhere Preise, zusätzlichen bürokratischen Aufwand, Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern und Belastungen für mittelständische Unternehmen. Auch die Vorbereitungszeit wurde kritisiert.
Die Zuckerverbände lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Sie sehen unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Zudem weisen sie darauf hin, dass eine Abgabe den Einsatz von Süßstoffen gegenüber Zucker begünstigen könnte.
Auch die Lebensmittelwirtschaft kritisiert die geplante Einführung. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Frage, wie viel Zeit Unternehmen für Rezepturänderungen und weitere Anpassungen erhalten.
Die Zollgewerkschaft BDZ warnte ebenfalls vor einer kurzen Vorbereitungszeit. Sollte die Regelung als Verbrauchssteuer ausgestaltet werden, könnte der Zoll mit der Erhebung und Vereinnahmung befasst sein. Dies würde unter anderem Anpassungen bei IT-Verfahren, Personal und der Kontrolle von Produkten und Zutaten erforderlich machen.

Hoffnung auf zuckerärmere Rezepturen

Unterstützung für die Regierungspläne kommt hingegen von Gesundheits- und Verbraucherverbänden. Sie hoffen ebenso wie die Bundesregierung auf eine Veränderung von Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt. Als Erfolgsmodell gilt ihnen – wie auch der Finanzkommission Gesundheit – die britische Herstellerabgabe.
Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft sprach sich für die geplante Herstellerabgabe als Umsetzung einer langjährigen wissenschaftlichen Empfehlung aus. Sie hofft auf eine Veränderung des Angebots und eine Verringerung des Zuckerkonsums. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die grundsätzliche Einführung einer Zuckersteuer. Er forderte jedoch auch eine Ausgestaltung, die einen tatsächlichen gesundheitspolitischen Lenkungseffekt bewirke.

Widerstand in der Union

Gegenwind kommt vor allem aus der Unionsfraktion. Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Zuckersteuer ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“.
Ob und wann ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Zunächst müssen sich die beteiligten Ministerien auf die konkrete Ausgestaltung einigen. Erst dann kann ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen